Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Anrechnung anderweitigen Verdiensts – Zwischenverdienst – Sprinterklausel

Rz. 130 Für die Frage, ob nach einer Arbeitgeberkündigung mit unwiderruflicher Freistellungserklärung während des nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses anderweitiges Arbeitseinkommen auf die Entgeltfortzahlung anzurechnen ist, gilt nach der Rechtsprechung des BAG Folgendes: Soweit der Arbeitnehmer während einer einseitig vom Arbeitgeber erklärten unwiderruflichen Freistell...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / II. Bestimmtheit der Klage

Rz. 210 Wie bei jeder anderen Leistungsklage auch, verlangt die Zulässigkeit der Drittschuldnerklage einen bestimmten Klageantrag (vgl. die Formulierung Rdn 207) und darüber hinaus eine schlüssige Klagebegründung, die exakt beschreiben muss, für welchen Zeitraum welche Lohnforderung aufgrund welcher konkreten Pfändungsmaßnahme gerade gegen den Drittschuldner geltend gemacht ...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / II. Vorschussrecht des beigeordneten Anwalts

Gem. § 47 Abs. 1 RVG kann ein Rechtsanwalt für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern, wenn ihm wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht. Diese Voraussetzungen liegen vor. Dem Kläger wurde PKH bewilligt und ihm wurde sein Rechtsanwalt als Prozes...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Beurlaubung ohne/mit Anrechnung auf den Erholungsurlaub/Nachurlaub

Rz. 1667 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann es im Einzelfall gebieten, den Arbeitnehmer über den gesetzlichen oder tarifvertraglich bzw. einzelvertraglich vereinbarten Erholungsurlaub hinaus unbezahlt von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Dies wird insb. anzunehmen sein, wenn besondere, in den Verhältnissen des Arbeitnehmers liegende Umstände gegeben s...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / k) Gleichbehandlung bei tarifvertraglich geregelten Versorgungsleistungen

Rz. 495 Nicht tarifgebundene Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Verschaffung einer tariflichen Altersversorgung, wenn sie es ablehnen, die übrigen tariflichen Bedingungen für ihr Arbeitsverhältnis zu übernehmen und auf einer außertariflichen Vergütung bestehen (BAG v. 25.2.1999 – 3 AZR 113/97, NZA 1999, 986). Rz. 496 Demnach ist die Geltung eines Tarifvertrages ein die Un...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / M. Muster: Wettbewerbsvereinbarungen

Rz. 122 Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Wettbewerbsvereinbarung zwischen – im Folgenden: Arbeitgeber – und _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer –mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 458 Zur Vermeidung von Manipulationen muss der Inhalt der Vereinbarung mit dem beherrschenden GGF nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein (BFH v. 21.7.1976, BStBl II 1976, 734). Rz. 459 Das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit gilt insb. für die Höhe der an den beherrschenden GGF zu zahlenden Vergütung. Die Vergütung muss entweder in der Vereinbarung betragsmäßig fest...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 12. Wettbewerbsverbot während Freistellung

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / a) Grundsatz

Rz. 8 Die in den DBA enthaltenen Grenzgängerregelungen durchbrechen das gem. Art. 15 OECD-MA grds. geltende Arbeitsortprinzip und sprechen das Besteuerungsrecht in Bezug auf die Einkünfte der Grenzgänger dem Wohnsitzstaat zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Tätigkeit. Die Einpendler aus dem Ausland unterliegen demnach im Inland grds. nicht der Besteuerung. I.R.d. DBA-...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Grundsatz und Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1642 Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Anspruch an sich wie auch seine nähere Ausgestaltung wird durch das BUrlG und die einschlägigen Tarifverträge bestimmt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen und persönlichen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergüt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 486 Die Angemessenheit der einem GGF gezahlten Gesamtvergütung ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung zu beurteilen (BFH v. 28.6.1989, BStBl II 1989, S. 854; BFH v. 5.10.1994, BStBl II 1995, 549). Eine Vereinbarung, die zum Zeitpunkt ihres Abschlusses den damaligen Gewinnerwartungen entsprechend angemessen war, wird nach der Rspr. des BF...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Hauptpflichten

Rz. 1477 Die Hauptpflichten des Arbeitgebers sind die Vergütungs- und die Beschäftigungspflicht (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 4 Rn 3 ff.). Rz. 1478 Die angestellte Vertriebskraft hat einen vertraglichen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber beschäftigt zu werden, also Aufgaben zugewiesen zu bekommen. Diese Pflicht folgt aus der Treuepflicht und dem Persönlic...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Überstundenvergütungen/Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Rz. 536 Von der Vereinbarung von Überstundenvergütungen mit GGF ist grds. abzuraten. Rz. 537 Die Vereinbarung von Überstundenvergütungen mit einem GGF ist mit der Allzuständigkeit eines Geschäftsführers nicht vereinbar. Dies gilt insb. dann, wenn der Allzuständigkeit des GGF durch die Höhe der Gesamtvergütung und eine ertragsabhängige Vergütung Rechnung getragen wird. Die une...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Honorar

Rz. 721 Zum Inhalt der mit dem Arbeitgeber gem. § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG zu treffenden Vereinbarung gehört auch das Honorar des Sachverständigen. Fehlt eine Vereinbarung hierüber, ist nach § 316 BGB der Umfang der Vergütung nach billigem Ermessen gem. § 315 Abs. 1 BGB zu bestimmen (vgl. BAG v. 12.2.1992 – 7 ABR 20/91, juris, für die Vergütung eines Beisitzers der Einigungsste...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Muster

Rz. 1670 Muster 16.40: Schul-/Fachhochschul-/Hochschul-Praktikantenvertrag Muster 16.40: Schul-/Fachhochschul-/Hochschul-Praktikantenvertrag Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Praktikant" genannt – wird folgender Praktikantenvertrag geschlossen: Vorbemerkung Der Praktikant ist Sch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Provisionen

Rz. 1491 Angestellte Vertriebskräfte erhalten regelmäßig zusätzlich zum Festgehalt einen leistungsbezogenen Anteil in Form von Provisionen: Dies sind Erfolgsvergütungen. Ist eine solche erfolgsbezogene Vergütung vereinbart, liegt eine Provisionsvereinbarung vor, gleichgültig wie die Parteien sie bezeichnet haben (vgl. BAG v. 14.11.1966 – 3 AZR 158/66, EversOK Ls. 28). Die Pr...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / V. Bedeutung für die Praxis

1. § 58 Abs. 2 RVG gilt auch für Vorschüsse Die Entscheidung ist zutreffend. Die Vorschrift des § 58 Abs. 2 RVG gilt auch für Vorschüsse. Insoweit ergibt sich allerdings die Besonderheit, dass der Anwalt vor der PKH-Bewilligung als Wahlanwalt gem. § 9 RVG einen Vorschuss i.H.d. voraussichtlichen Gebühren verlangen kann, während er als PKH-Anwalt aus der Landeskasse gem. § 47 ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Formelle Kriterien

Rz. 439 Nach der ständigen höchstrichterlichen Rspr. (BFH v. 27.7.2009 – I B 45/09 (NV); BFH v. 9.11.2005 – I R 89/04, BB 2006, 80 mit weiteren Nachweisen) sind Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihrem beherrschenden GGF, unabhängig von ihrer materiellen Angemessenheit, steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn siemehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / C. Positionierung

Rz. 3 Der herausragenden Bedeutung der Compliance-Verantwortung im Unternehmen und für das Unternehmen – in der Regulierungsterminologie der Finanzwirtschaft als Schlüsselfunktion und wesentliches Element des Governance-Systems bezeichnet – sollte durch eine entsprechende Positionierung des Compliance Officers in der Unternehmenshierarchie Rechnung getragen werden. Die Einha...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

Rz. 134 Das ArbG kann den Arbeitgeber auf dessen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung in den folgenden drei Fällen entbinden (§ 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG):mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 1. Bürgerliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Rz. 3 Der § 2 Abs. 1 ArbGG zählt zehn Fallgruppen auf, für die ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen im Urteilsverfahren zuständig sind. Praktisch am bedeutsamsten ist § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG, der die ausschließliche Zuständigkeit begründet für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebernmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Verhältnis zum BEEG

Rz. 1791 Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, also auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 15 BEEG). Insoweit handelt es sich um Sonderurlaub privatrechtlicher Natur, auf den das BUrlG oder tarifvertragliche Urlaubsregelungen keine Anwendung finden. Das BAG geht in st. Rspr. von einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elte...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Muster: Schweigepflicht bzgl. der Geschäftsgeheimnisse

Rz. 689 Jeder Vertrag sollte eine Grundsatzformulierung zur Verschwiegenheitspflicht des Mitarbeiters beinhalten, insb. zur Schweigepflicht in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse (vgl. ergänzend zur AGB-Kontrolle unten Rdn 989 f.). Die Formulierung sollte möglichst konkret, nicht zu weit auf sämtliche betriebliche Vorkommnisse oder Tatsachen ausgedehnt, und zeitlich begrenzt gefa...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Langfristige Arbeitsverhinderung (Pflegezeit)

Rz. 1359 Liegt eine langfristige Arbeitsverhinderung bedingt durch Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (eigener Haushalt oder anderer Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde) vor, hat der Beschäftigte nach § 3 Abs. 1 S. 1 PflegeZG einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung für jeden pflegebedürftigen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Teilzeitbeschäftigung

Rz. 1671 Ebenso wie das Vollzeitarbeitsverhältnis unterliegt auch das Teilzeitarbeitsverhältnis grds. der Sozialversicherungspflicht, § 7 SGB IV. Ob und inwiefern allerdings eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, hängt von dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung und dem daraus erzielten Entgelt ab. a) Geringfügige Beschäftigung Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Besch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.3 Verträge besonderer Art

Tz. 82 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verträge besonderer Art liegen vor, wenn die einzelnen Leistungselemente nicht voneinander zu unterscheiden und untrennbar miteinander verbunden sind. D.h., das Vertragsverhältnis stellt ein unteilbares Ganzes das (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. BFH vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658; ferner s. Abschn. 4.12.6 UStAE). Bei ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a Abs. 1 AO als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer im Sinne des § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

Tz. 10 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i. S. d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus (s. BFH vom 05.09.1963, BStBl III 1963, 520). Es handelt sich um einen eigenen umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff, der letztlich auf Art. 9 MwStSystRL zurückgeht. Die MwStSystRL definiert all...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Minigolf

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Aufgrund der Nähe des Minigolfs zum reinen Freizeitvergnügen setzt die Anerkennung eines Minigolfvereins als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung voraus, dass dieser lt. Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar das sportmäßig ausgeübte Minigolfen betreibt, um wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zusammenrechnung der einzelnen Beschäftigungen

Rz. 378 Von erheblicher Bedeutung ist die seit dem 1.4.1999 verschärfte, seit dem 1.4.2003 allerdings etwas erleichterte Zusammenrechnung nach § 8 Abs. 2 SGB IV. Geblieben ist zunächst die Verpflichtung, mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nr. 1 oder Nr. 2 (beachte: nicht nach Nr. 1 und Nr. 2) zusammenzurechnen. Hinzugetreten ist die Zusammenrechnung von geringfügigen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Wirtschaftsrisiko

Rz. 524 In den Fällen des Betriebsrisikos ist die Arbeitsleistung betriebstechnisch nicht möglich. Von dem Betriebsrisiko ist das Wirtschaftsrisiko zu unterscheiden. Hier wird die an sich mögliche Produktion ganz oder teilweise nicht fortgeführt, weil dies wegen Auftrags- oder Absatzmangels aus der Sicht des Arbeitgebers wirtschaftlich nicht vertretbar erscheint oder weil di...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / d) Streitigkeiten aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und über dessen Nachwirkungen

Rz. 15 § 2 Abs. 1 Nr. 3c ArbGG erfasst Streitigkeiten, die sich aus der Bewerbungsphase ergeben können, typischerweise etwa Auseinandersetzungen über die Frage, ob Vorstellungskosten zu ersetzen, Daten zu löschen oder eingereichte Bewerbungsunterlagen herauszugeben sind. Dass später ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, ist zur Begründung der Zuständigkeit nicht erfor...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Unmöglichkeit

Rz. 611 Die Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung stellt die Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" dar. Gem. § 280 Abs. 1 BGB n.F. haftet der Schuldner wegen jeder Pflichtverletzung, soweit er nicht beweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat. Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner grds. Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, doch kann sich ein strenger...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Meldungen durch Datenübermittlung

Rz. 1161 Die Daten sind im eXTra-Standard durch https zu übertragen. Die gültige Version ist in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 des SGB IV festgelegt. Eine Beschreibung des eXTra-Standards ist für jeden zugänglich und kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abzurufen. Für den Einsatz von https sind die Anforderungen in den Technischen Richtlinien des Bunde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorlage von Bescheinigungen und Belegen (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Verpflichtung des ArbN nach § 42f Abs 2 EStG zur Vorlage von Belegen und Bescheinigungen ist zum einen auf solche Unterlagen beschränkt, die sich in seinem Besitz befinden. Zum anderen hat der ArbN nicht sämtliche Unterlagen vorzulegen, die Angaben über Art und Höhe seiner Einnahmen enthalten, sondern nur die in § 42f Abs 2 S 2 EStG beze...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Problembereich "Versicherungspflicht der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen"

Rz. 1423 Ein besonderes Problem stellt die Versicherungspflicht von Selbstständigen nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI dar (s. allgemein Rdn 1415). Nach dieser Vorschrift sind selbstständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (§ 11 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 117 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Insoweit kann auf die Ausführungen unter s Rn 57 ff verwiesen werden, vgl auch BFH vom 09.05.1974, VI R 161/72, BStBl II 1974, 547. An der Auffassung des FG Münster vom 17.08.2010, 1 K 1821/07 E, EFG 2010, 2080, das einen Sonderausgaben-Abzug in voller Höhe bei einem Einzug des (Jahres-)Erstbeitrags einer Rentenversicherung mit Versicherung...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 10. Grenzgänger

Rz. 160 Besondere Regelungen bestehen für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihre Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedsstaates ausüben und im Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates wohnen und i.d.R. täglich, mindestens aber einmal wöchentlich dorthin zurückkehren (Art. 1 VO [EG] Nr. 883/2004). Diese Definition gilt zwar nur für den Bereich der EU, wird aber a...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Unterlagen überlassen

Rz. 889 Auf Verlangen des Betriebsrates hat der Arbeitgeber diesem die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat soll die Entscheidung des Arbeitgebers nachvollziehen können (BAG v. 7.8.1986 – 6 ABR 77/83, juris). "Zur Verfügung stellen" ist mehr als nur "vorlegen". Der Arbeitgeber muss die Unterlagen deshalb dem Betriebsrat – etwa in Abschrift – zumin...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Realisierung des Schadensersatzes

Rz. 933 In einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis wird der Arbeitgeber regelmäßig durch Aufrechnung mit dem Vergütungsanspruch seinen Schadensersatzanspruch realisieren. Zu beachten sind die Pfändungsgrenzen des Arbeitseinkommens, die sich aus der Tabelle zu § 850c Abs. 3 ZPO ergeben. Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot nach § 394 S. 1 BGB ist allerdings rechtsmissbräu...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / I. Kontrollorgane und deren Befugnisse

Rz. 15 Für die Prüfung bzw. Einhaltung der nach §§ 4 bis 6 AEntG zwingenden Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindestlöhne nach § 1 MiLoG sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig (§ 16 AEntG). Zu diesem Zweck steht diesen Behörden ein uneingeschränktes Prüfungsrecht zu. Sie dürfen gem. § 17 AEntG Einsicht in die Arbeitsverträge, Niederschriften nach § 2 NachwG und ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / IV. Unkündbarkeitsregelungen und Kündigungserschwerungen

Rz. 32 Ist bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes einzel- oder tarifvertraglich (z.B. § 20 Nr. 4 MTV-Metall NRW) vereinbart (sog. Unkündbarkeitsregelung), so ist der vorläufige Insolvenzverwalter hieran gebunden (Uhlenbruck/Zobel, § 22 InsO Rn 88). In einem solchen Fall ist aber eine Betriebsstilllegung geeignet, zu diesem...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Lebensstandardprinzip, Urlaub als Vermögenswert

Rz. 1663 Zum Wesen des Urlaubes gehört, dass der Arbeitnehmer seinen Erholungsurlaub wirtschaftlich gesichert verbringen soll. Er soll während des Urlaubes wirtschaftlich so gestellt sein, als habe er gearbeitet, ohne dass eine Einschränkung des bisherigen Lebenszuschnittes damit verbunden wäre (Lebensstandardprinzip vgl. BAG v. 22.6.1956, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Urlaubsrecht...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / A. Entwicklung und Bedeutung betrieblicher Versorgungsleistungen

Rz. 1 Betriebliche Leistungen zur Alterssicherung sind grds. freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber. Ihre Existenz ist älter als das System der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Bereits rund 40 Jahre bevor 1891 die gesetzliche Invalidenversicherung eingeführt wurde, hatten Großunternehmen wie z.B. die Gutehoffnungshütte (1850), Krupp/F. Henschel (1858), S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohnungsrecht

Lebenslängliches, unentgeltliches, obligatorisches Wohnungsrecht fließt dem ArbN monatlich in Höhe der ersparten ortsüblichen Miete zu, BFH vom 22.01.1988, VI R 135/84, BStBl II 1988, 525: Überträgt der ArbG dem ArbN das Grundstück zu einem wegen des Wohnungsrechts geminderten Preis, fließt dem ArbN der restliche Kapitalwert als Lohn (geldwerter Vorteil) zu, BFH vom 22.01.19...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Verantwortungsbereitschaft

Rz. 167 Nach langjähriger Beschäftigung wird im Allgemeinen ein völlig farbloses Zeugnis des Arbeitgebers dem Gesetz nicht genügen. Dass ein Arbeitnehmer "pünktlich, fleißig, ordentlich und sauber" gewesen ist, sollte selbstverständlich sein. Wird nur dieses "Tugendsortiment" im Zeugnis erwähnt, kann daraus geschlossen werden, der Arbeitnehmer habe es i.Ü., nämlich hinsichtl...mehr