Fachbeiträge & Kommentare zu Gehaltsabrechnung

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 1 Bedeutung des Arbeitslohns für die Entgeltabrechnung

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die durch den Abzug vom Arbeitslohn erhobene Einkommensteuer wird als Lohnsteuer bezeichnet.[1] Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten.[2] Er muss sie dann bei seinem Betriebsstät...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist eine besondere Bewertung nicht erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug unentgeltlich, liegt Arbeitslohn in voller Höhe des Wertes des Sachbezugs vor. Erhält der Arbeitnehmer den Sachbezug nicht ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1 Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers

3.2.1.1 Grundsatz Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das ist der Fall, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann, die betreffende Leistung ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Formen der Lohnzahlung

3.1 Was gehört zum Arbeitslohn? Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören a...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3 Einzelfälle

3.3.1 Von Dritten gewährte Rabatte und andere Leistungen Rabatte, die Arbeitnehmern von Dritten eingeräumt werden, können Arbeitslohn sein, wenn die Leistung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. So spricht es dafür, dass Preisvorteile zum Arbeitslohn gehören, wenn der Ar...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Sozialversicherung

1 Grundsätzliches zum Arbeitsentgelt Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Beitragsberechnung. Bei einzelnen Personengruppen ist nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung maßgebend, vielmehr hat der Gesetzgeber fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen festgelegt, um einen für die Belange des zu versichernden ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.2 Getränke und Snacks zum Verzehr im Betrieb

Aufmerksamkeiten sind auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, z. B. Wasserspender, Getränkeautomat, Heißgetränke (z. B. Kaffee, Tee), Brotkorb mit unbelegten Backwaren[1], Obstkorb im Aufenthaltsraum.mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.3 Betriebsprüfung: Geschuldetes Arbeitsentgelt ist maßgeblich

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung[1] gehen die Rentenversicherungsträger bei den Betriebsprüfungen davon aus, dass die Entstehung des Anspruchs auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht davon abhängt, ob das geschuldete Arbeitsentgelt auch tatsächlich gezahlt wurde und dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. Auch aus geschuldetem, aber vom Arbeitgeber nicht gezahltem Arbeit...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2 Aufmerksamkeiten

Nicht um Arbeitslohn handelt es sich bei Aufmerksamkeiten. Dies sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen.[1] 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Ar...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.5 Was gilt als Arbeitsentgelt bei einem Nettoarbeitsentgelt?

Wenn ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart oder von einem Nettoentgelt auszugehen ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Von einer Nettolohnvereinbarung ist auch dann auszugehen, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozial...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.2 Von Dritten gewährte Preisgelder und Preise

Wird einem Arbeitnehmer von einem Dritten ein Preis verliehen, der den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und nicht eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, handelt es sich um Arbeitslohn. Dies ist z. B. der Fall bei einem Förderpreis, der für besondere fachliche Leistungen vergeben wird und damit als Frucht der Arbeit des Arbeitnehmers anzuseh...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Zusammenfassung

Überblick Die Begriffe "Arbeitslohn" und "Arbeitsentgelt" klingen ähnlich, müssen aber sauber getrennt werden. Der Arbeitslohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, während das Arbeitsentgelt ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht ist. Dabei ähneln sich die Begriffe nach der rechtlichen Definition für den Arbeitslohn und für das Arbeitsentgelt zunächst sehr. Arbeitslohn ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.1 Begriff des Arbeitslohns

Grundlage des Arbeitslohns sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zu diesen gehören alle Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst, z. B. Gehälter, Löhne, Gratifikationen oder Tantiemen.[1] Die Bezüge oder Vorteile gelten dann als "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst si...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 5 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

Für verschiedene Leistungen sieht das Gesetz steuerliche Begünstigungen des Arbeitslohns vor. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass der Arbeitslohn steuerfrei ist, pauschal besteuert wird oder besonders gefördert wird. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Arbeitslohn durch die Vereinbarung von begünstigten Gehaltsextras oder Benefits so zu gestalten, dass die Belastung mit ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.10 Sicherheitsmaßnahmen

Bei vom Arbeitgeber getragenen oder ersetzten Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer beruflichen Position einer konkreten Positionsgefährdung ausgesetzt sind, kann es sich je nach Einzelfall um Arbeitslohn oder keinen Arbeitslohn handeln. Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn es sich um Aufwendungen für ausschließlich mit dem Personenschutz bef...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.1 Anbindung an das Steuerrecht

Damit eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht gewährleistet ist, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, kein Arbeitsentgelt sind, wenn sie nicht steuerpflichtig sind.[1]...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Auflistung laufender Einnahmen

Als laufende Einnahmen aus einer Beschäftigung sind Einnahmen anzusehen, für die eine Arbeitsleistung in einem konkreten Abrechnungsmonat erbracht wurde. Dazu zählen insbesondere der Lohn und das Gehalt. Zu den laufenden Einnahmen gehören z. B. auch Überstundenvergütungen, Leistungsprämien, Schichtzulagen, Schmutzzulagen, Familienzuschläge, Provisionen und regelmäßige vermögenswirk...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Bezeichnung der Einnahmen

Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Die Benennung als "Arbeitslohn" ist somit nicht erforderlich. Die Bezeichnung der Einnahmen ändert nichts an der Eigenschaft als Arbeitslohn, solange sie aus dem Arbeitsverhältnis zufließen.mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 1 Grundsätzliches zum Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist in der Sozialversicherung der zentrale Anknüpfungspunkt für die Beitragsberechnung. Bei einzelnen Personengruppen ist nicht das tatsächliche Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung maßgebend, vielmehr hat der Gesetzgeber fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen festgelegt, um einen für die Belange des zu versichernden Personenkreises adäquaten Beitrag zu...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Besondere Einnahmen

Unabhängig von der zuvor aufgezeigten Rechtslage gelten folgende Einnahmen ebenfalls nicht als Arbeitsentgelt[1]: steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000 EUR (wie im Jahr 2021) jährlich (sog. Übungsleiterpauschale) und steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG bis zu 800 EUR (wie im Jah...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.2 Vorteile für die gesamte Belegschaft

Zu den Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gehören z. B. Fälle, in denen ein Vorteil der Belegschaft als Gesamtheit zugewendet wird oder in denen dem Arbeitnehmer ein Vorteil aufgedrängt wird, ohne dass ihm eine Wahl bei der Annahme des Vorteils bleibt und ohne dass der Vorteil eine Marktgängigkeit besitzt.[1] So kann z. B. ein eigenb...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass

Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Arbeitnehmer oder in seinem Haushalt lebenden Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses, z. B. eines Geburtstags, zugewendet werden und einen Wert von höchstens 60 EUR brutto haben (Freigrenze).mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.2 Arbeitsentgelt bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Eine besondere Stellung nehmen in diesem Zusammenhang für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ein. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales kann im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären.[1] Der Tarifausschuss setzt sich aus jeweils 3 Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbe...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.4 Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes

Bei Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes liegt i. d. R. ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor. Dies ist z. B. der Fall beim Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel. Auch die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen und von betriebseigenen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.3 Arbeitsessen

Schließlich gehören zu den Aufmerksamkeiten auch Speisen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufs unentgeltlich oder teilentgeltlich überläss...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Was gehört nicht zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers nicht als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Eine Gegenleistung liegt z. B. nicht vor, wenn die Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen.[2] 3.2.1 Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitge...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.5 Häufigkeit der Einnahmen

Arbeitslohn kann unabhängig davon vorliegen, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Dazu gehören insbesondere Monatsgehälter, Wochen- und Tagelöhne, Mehrarbeitsvergütungen, Zulagen. Einmalige Bezüge werden als sonstige Bezüge bezeichnet. Ein sonstiger Bezug ist der...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der vergünstigte Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung, also als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft, gewährt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der vergünstigte Erwerb im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung vorab gewährt wird.[2] Na...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.6 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Bei versicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs richten sich die Beitragsberechnung und die Aufteilung der zu zahlenden Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach den allgemein geltenden Normen. Vielmehr wird anstelle des tatsächlichen Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung bei versicherungspflichtigen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.3 Beiträge zu Berufshaftpflichtversicherungen oder Berufsverbänden

Zum Arbeitslohn gehören Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte übernimmt, weil die Anwälte zum Abschluss der Versicherung gesetzlich verpflichtet sind. Sie haben somit ein eigenes Interesse daran, weil sie andernfalls ihren Beruf nicht ausüben können. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers scheide...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt, führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen können z. B. die Teilnahme an Kursen, Seminaren oder Kongressen sein oder der Besuch einer Me...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.5 Verwarnungs- und Bußgelder

Bezahlt ein Arbeitgeber Verwarnungs- oder Bußgelder, hängt die Einordnung als Arbeitslohn davon ab, gegen wen diese verhängt worden sind: Übernimmt z. B. der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen im Straßenverkehr verhängt worden sind (z. B. wegen Parkverstößen oder Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten), han...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.9 Beratungs- und Betreuungsleistungen

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das sich verpflichtet, alle Arbeitnehmer des Auftraggebers kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu betreuen, z. B. durch die Übernahme der Vermittlung von Betreuungspersonen für Familienangehörige, sind kein Arbeitslohn. Hier wird ein ganz überwiegendes betriebliches Inte...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Grundlagen des Arbeitslohns

Der Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer.[1] Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen muss, richtet sich daher danach, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht. Der Begriff des Arbeitslohns ist somit der zentrale Begriff des Lohnsteuerrechts. 2.1 Begriff des Arbeitslohns Grundlage des Arbeitslohns sind die Einkünfte aus nichtselb...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.8 Gesundheitsmaßnahmen

Zum Arbeitslohn gehören die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Regenerationskur, bei der das Kurprogramm im Wesentlichen aus Fitnesstraining und Massagen besteht, sowie aus mehreren ärztlichen Untersuchungen mit Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, sich regelmäßig einer solchen Regenerat...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.3 Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besteht auch für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung, z. B. zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit, wie Massagen oder Rückentraining bei Bildschirmarbeit.[1] Erforderlich ist aber, dass die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Verhinderung krankheitsbedingter Arbeitsausfäll...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Kein Arbeitsentgelt ohne Beschäftigungsverhältnis

Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig von deren Form oder Bezeichnung.[1] Der weitgehende Begriff des Arbeitsentgelts führt dazu, dass ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und Beschäftigungsverhältnis schon dann anzunehmen ist, wenn eine Zuwendung nur aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Eine Zahlu...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Bedeutung von Bezeichnung, Form und Erzielung der Einnahmen

Die laufenden oder einmaligen Einnahmen sind unabhängig von der Bezeichnung und Form der Einnahmen Arbeitsentgelt. Als Einnahmen – und damit als Arbeitsentgelt – gelten somit alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen. Dazu zählen grundsätzlich alle Sachbezüge sowie alle Zuwendungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Auch Belegschaftsrabatte ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.7 Lohnzahlung von Dritten

Im Normalfall wird der Arbeitgeber den Arbeitslohn zahlen. Arbeitslohn kann aber auch von Dritten gezahlt werden.[1] Dabei wird unterschieden zwischen unechter und echter Lohnzahlung durch Dritte. Eine unechte Lohnzahlung eines Dritten liegt vor, wenn der Dritte lediglich als Leistungsmittler fungiert. Das ist z. B. der Fall, wenn der Dritte im Auftrag des Arbeitgebers leiste...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Lohnsteuer

1 Bedeutung des Arbeitslohns für die Entgeltabrechnung Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die durch den Abzug vom Arbeitslohn erhobene Einkommensteuer wird als Lohnsteuer bezeichnet.[1] Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einz...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Beitragsanspruch entsteht erst bei Auszahlung der Einmalzahlung

Die Sozialversicherungsträger gehen davon aus, dass die Sozialversicherungsbeiträge von dem geschuldeten und nicht dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen sind. Dies ist durch Ergänzung des § 22 Abs. 1 SGB IV für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ausgeschlossen worden. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst,...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Steuerfreie Bezüge sind kein Arbeitsentgelt

Zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährte Beträge zählen nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt, wenn sie lohnsteuerfrei sind.[1] Dies gilt allerdings nicht für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, pro Arbeitsstunde 25 EUR übersteigt. Die Beiträge aus Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen werden in ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.1 Grundsatz

Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das ist der Fall, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann, die betreffende Leistung zu erlangen. Ein ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Form der Einnahmen

Für die Einordnung als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.[1] Einnahmen können somit alle Güter sein, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Einnahmen in Geld Einnahmen, die in Geld bestehen, werden als Geldbezüge bezeichnet. Zu den Geldbezügen gehört vor allem der Barlohn. Dazu gehören aber auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgl...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.1 Beitragsforderung aus geschuldetem laufendem Arbeitsentgelt

Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger aus laufendem Arbeitsentgelt entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist nach Auffassung des BSG die Lohnzahlungspflicht. Die Beitragsansprüche knüpfen damit an den erarbeiteten Lohn an, nicht erst an die Tatsache seiner Auszahlung.[1] Die Zuflusstheorie wird hier – anders als bei Einmalzahlungen – n...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.3 Sonderrechtsbeziehungen

Es liegt kein Arbeitslohn vor, wenn eine Leistung des Arbeitgebers nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, sondern wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird. Die Leistungen können dann zu einer anderen Einkunftsart gehören, wenn deren Voraussetzungen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.6 Zukunftssicherungsleistungen

Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben, die ein Arbeitgeber leistet, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.[1] Erfolgt bei solchen Zukunftssicherungsleistungen die Leistung des Arbeitgebers an einen Dritten (Versicherer), hängt die Arbeitslohnqualität davon ab...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4.4 Bedeutung des Verzichts auf Arbeitsentgelt für die Beitragsberechnung

Wie oben ausgeführt, ist sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung das Arbeitsentgelt maßgeblich, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Ein arbeitsrechtlich zulässiger Verzicht auf künftig entstehende Entgeltansprüche hingegen mindert ...mehr