Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftseigentum

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Waschbecken

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kamin (Wohnung)

Ein sich innerhalb einer Wohnung befindender "offener" Kamin ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Zähler (Strom, Gas und Wasser)

Eine vom Versorgungsträger installierte Zähl- oder Messeinrichtung wird in der Regel im Eigentum Dritter, in diesem Fall im Eigentum des Versorgungsträgers stehen. Ebenfalls stehen die zulaufenden Leitungen bis zu diesem Zähl-, Mess- oder Übergabepunkt im Eigentum des Versorgungsträgers. Reparaturen und Wartungen an den zulaufenden Leitungen und den eigentlichen Zählern sind...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Tapete (Wohnung)

Bei der Gestaltung der Innenwände eines Sonder- oder Teileigentums handelt es sich um Sondereigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Gitterabdeckung (Badewanne, Duschtasse)

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Wasserhahn

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Abzugsanlage (dient lediglich einer Teileigentumseinheit, z. B. Restaurant)

Eine Einrichtung zum ausschließlichen Gebrauch eines Sonder- oder Teileigentümers ist Sondereigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Toilette

Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fensteranstrich (innen)

Die Innenbeschläge eines Fensters können Sondereigentum sein, dies gilt entsprechend für den Innenanstrich.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fensterbank (innen)

Die Innenbeschläge eines Fensters können bei entsprechender Vereinbarung Sondereigentum sein, dies gilt entsprechend für die innere Fensterbank.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Klimaanlage (Wohnung)

Eine Klimaanlage, die lediglich der Klimatisierung eines Wohnungs- oder Teileigentums dient, ist Zubehör der Wohnung und somit Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Badezimmertür

Die Türen innerhalb eines Raumeigentums (z. B. auch Küchentür, Wohnzimmer- und Schlafzimmertür) sind dem Sondereigentum zuzuordnen.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Deckenverkleidung (Wohnung)

Deckenverkleidungen, Tapeten und Bodenbeläge, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung/des Teileigentums und sind daher Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Heizkörperventile

Heizungs- oder Thermostatventile an Heizkörpern in Wohnungseigentumsanlagen sind sondereigentumsfähig.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Heizkostenverteiler

Geräte zur Verbrauchserfassung stellen gemeinschaftliches Eigentum dar.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Ladeinfrastruktur (E-Mobile)

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fliesen (Balkon)

Der Fliesenbelag bzw. die oberste begehbare Schicht auf einem Balkon kann Bestandteil des Sondereigentums sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Innenanstrich (Balkon)

Der Innenanstrich des Balkons berührt weder die äußere Ansicht noch handelt es sich um einen wesentlichen Teil des Bauwerks. Der Innenanstrich des Balkons wird daher in der Regel Bestandteil des Sondereigentums sein.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Einbauschrank

Ein Einbauschrank gehört zum Zubehör der Wohnung und ist deshalb Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Wandschrank (Einbau)

Der Einbauschrank gehört zum Zubehör der Wohnung und ist deshalb Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Innenhof

Im Einzelfall kann ein Innenhof als Bestandteil einer Sondereigentumseinheit zu Sondereigentum erklärt werden, soweit er lediglich durch diese Sondereigentumseinheit zugänglich und rundum von Gebäudemauern umgrenzt ist.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Schließanlage

Schließanlage, Schlösser und (General-)Schlüssel, die zu einer zentralen Schließanlage gehören, stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Markise (nachträglich angebracht)

Eine nachträglich angebrachte Markise, die kein wesentlicher Bestandteil der Gebäudehülle ist und sich leicht entfernen lässt, ist Bestandteil des Sondereigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Wand (nichttragend)

Eine nichttragende Mauer im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums ist Bestandteil des Sondereigentums. Diese darf nach Belieben beseitigt oder verändert werden.[1] Zu nichttragenden Holzbau- oder Trockenbauwänden s. Trennwand.mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Absperrventil

Ein Absperrventil, das der Strangabsperrung eines gesamten Strangs oder Teilbereichs eines Gebäudes dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies selbst dann, wenn es sich im Bereich des Sondereigentums befindet, da es dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller oder einiger Wohnungseigentümer dient. Ein Absperrventil, welches der Absperrung lediglich einer Wohneinheit di...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Stützmauern

Tragendes Mauerwerk ist als konstruktives Element für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich und deshalb grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn es sich im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums befindet. Diese darf nicht beseitigt oder verändert werden.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fenster

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung samt Innenseiten sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Gegenstand des Sondereigentums kann lediglich ein nach innen liegender Fenstergriff sein, wenn dies so vereinbart ist. Vereinbarungen über die Kostentragungspflicht bleiben hiervon unberührt.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Dachterrasse

Die konstruktiven Teile einer Dachterrasse wie z. B. Bodenplatte, Isolierungsschichten, Brüstung etc. sind zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums,[1] der räumlich umgrenzte Bereich ist sondereigentumsfähig (s. hierzu Balkon). Sondereigentumsfähig ist der begehbare Bodenbelag.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Geschossdecken

Die tragenden Geschossdecken sind konstruktive Teile des Gebäudes und daher Bestandteile des Gemeinschaftseigentums.[1] Dies gilt auch für die Geschossdecken einer Tiefgarage, wozu insbesondere auch die aus Brandschutzgründen erforderliche Betonüberdeckung über der Bewehrung rechnet.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Aufzug

Der Aufzug als Anlage des gemeinschaftlichen Gebrauchs ist regelmäßig Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1] Aufzüge, die lediglich einem Wohnungs- oder Teileigentum zugeordnet sind oder von diesem ausschließlich genutzt werden (z. B. Speiseaufzug in einer Gaststätte), können auch Bestandteil des Sondereigentums sein.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Treppenhaus

Die gemeinschaftlichen Flure, Kellergänge und Eingangsbereiche sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Heizkörper

Bei haustechnischen Installationen für Wasser, Energie etc. handelt es sich um geschlossene Anlagen, deren eigenmächtige Veränderung Auswirkungen auf die Gesamtanlage haben kann. Daher können in diesem Zusammenhang die Anschlussleitungen inklusive der Heizkörper abhängig von der konkreten Heizungsanlage auch innerhalb des Sondereigentums Bestandteile des Gemeinschaftseigentu...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Mauer (tragend)

Tragendes Mauerwerk ist als konstruktives Element für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich und deshalb grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn es sich im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums befindet. Es darf nicht beseitigt oder verändert werden.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Wand (tragend)

Tragendes Mauerwerk ist als konstruktives Element für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich und deshalb grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn es sich im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums befindet. Diese darf nicht beseitigt oder verändert werden.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Estrich (Wohnung)

Ein innerhalb des Sondereigentums verlegter Estrich ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, da die Wärme- und Schallisolierung zu den konstruktiven und wesentlichen Gebäudemerkmalen zu zählen ist.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Kfz-Abstellplatz

Ein Fahrzeugabstellplatz (kein Tiefgarageneinstellplatz) ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Dies gilt ebenso für die Fahrbahnmarkierung, den Unterbau und den Beton/Asphalt. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann auch an Außenstellplätzen Sondereigentum begründet werden. Die neue Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG fingiert insoweit die Raumeigenschaft von Stell...mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fensterrahmen

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung sind grundsätzlich Bestandteile des Gemeinschaftseigentums. Ein nach innen liegender Fenstergriff kann Sondereigentum darstellen. Vereinbarungen über die Kostentragungspflicht bleiben hiervon unberührt.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Fensterscheiben

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Vereinbarungen über die Kostentragungspflicht bleiben hiervon unberührt.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Umfassungsmauern

Tragendes Mauerwerk ist als konstruktives Element für die Standsicherheit des Gebäudes verantwortlich und deshalb grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, auch wenn es sich im Bereich eines Sonder- oder Teileigentums befindet. Es darf nicht beseitigt oder verändert werden.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Doppelverglasung

Fenster inklusive Rahmen und Verglasung sind grundsätzlich Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Gegenstand des Sondereigentums kann ein nach innenliegender Fenstergriff sein. Es ist jedoch möglich, durch Vereinbarung die Kostentragungsverpflichtung auf den jeweiligen Sondereigentümer abzuwälzen.[1]mehr

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Reklame- und Werbeeinrichtungen (WEMoG)

Zusammenfassung Soll die im Gemeinschaftseigentum stehende Außenwand einer Wohnungseigentumsanlage insbesondere von Teileigentümern für Werbemaßnahmen genutzt werden können, so ist bereits eine Regelung über Reklame- bzw. Werbeeinrichtungen in der Gemeinschaftsordnung ratsam. Für Schaukästen sollten bei Geschäften Sondernutzungsrechte begründet werden. Enthält die Gemeinschaf...mehr

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Decke (WEMoG)

Zusammenfassung Die Decke ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch für die Geschossdecken einer Tiefgarage, wozu insbesondere auch die aus Brandschutzgründen erforderliche Betonüberdeckung über der Bewehrung gehört.[1]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Installation (Elektro)

Stromleitungen, die zu den Sondereigentumseinheiten führen (= Hauptleitungen), sind gemeinschaftliches Eigentum.[1] Ab der Abzweigung in das Sondereigentum können sie im Sondereigentum stehen, wenn das Stromsystem nicht ein Gesamtsystem darstellt, dessen ungestörter Gebrauch durch die Bildung von Sondereigentum eingeschränkt werden könnte.[2]mehr

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ABC Sonder- und Gemeinschaf... /   Stellplatz

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Stellplätze gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG sondereigentumsfähig. Ist weder Sondereigentum nach neuem Recht noch ein Sondernutzungsrecht begründet, stehen Stellplätze, die sich außerhalb eines Gebäudes oder ebenerdig auf dem Dach einer Tiefgarage befinden, zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum.[1]mehr

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Rohrleitungen (WEMoG) / 2.1 Erhaltung oder Ersetzung von Rohren im Bereich des Gemeinschaftseigentums

Bei Erhaltungsmaßnahmen, die nur die Hauptleitungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums – auch wenn diese durch einzelne Sondereigentumseinheiten führen – betreffen, ist die Situation recht einfach. Wird hier Erhaltungsbedarf seitens der Verwaltung erkannt, sollten zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die erforderlichen Maßnahmen in der Eigentümerversammlung bereits ...mehr

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Rohrleitungen (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Rohrleitungen durchziehen die gesamte Wohnanlage – egal, ob es sich um Heizungs-, Wasser- oder Gasrohre zur Versorgung des Gemeinschaftseigentums sowie der einzelnen Sondereigentumseinheiten handelt. Insbesondere im Hinblick auf etwa erforderliche Erhaltungsmaßnahmen ist zunächst zu klären, welche Rohrbereiche im Gemeinschaftseigentum und welche im Sondereigentum der...mehr

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Fußboden (WEMoG) / 1 Eigentumszuordnung

Bei der Eigentumszuordnung des Fußbodens ist zunächst zwischen dem eigentlichen Belag und dem darunter liegenden Estrich samt Trittschalldämmung und der Bodenplatte selbst zu unterscheiden. Der Fußbodenbelag – egal, ob es sich um Parkett, Laminat, Teppichboden oder Kacheln handelt – steht nach ganz herrschender Meinung im Sondereigentum jedes Wohnungseigentümers. Hinweis Boden...mehr

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Rohrleitungen (WEMoG) / 1 Eigentumszuordnung

Vereinfacht und generell sind Rohrleitungen als Hauptleitungen dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet, auch wenn sie durch ein Sondereigentum führen.[1] Wasser- und Heizungsleitungen stehen erst ab dem Punkt im Sondereigentum, ab dem sie sich durch eine im räumlichen Bereich des Sondereigentums befindliche Absperrvorrichtung von der Haupt- bzw. Nebenleitung trennen lasse...mehr

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Balkon (WEMoG) / 1 Eigentumszuordnung

Zunächst mutet es befremdlich an, den Balkon als zum Gemeinschaftseigentum gehörend zu qualifizieren, ist er doch ausschließlich über die entsprechende Wohnung zu erreichen. Trotz dieses Umstands kann der Balkon insgesamt auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer zum Sondereigentum erklärt werden.[1] Auch das am 1.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodern...mehr

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Balkon (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Bei Balkonen entstehen häufig Rechtsunsicherheiten hinsichtlich seiner Eigentumszuordnung. Soweit auch die konstruktiven Elemente des Balkons unumstritten dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, können die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch diesbezüglich den jeweiligen Balkoneigentümern durch einfachen Mehrheitsbeschluss auferlegt werden. Gesetze, Vorschriften un...mehr