Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XV. Anwaltliche Gebühren

Das Verfahren über den bloßen Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners verursacht neben den allgemeinen Gebühren für das Insolvenzverfahren weder zusätzliche Gerichts- noch Anwaltsgebühren. Für die Vertretung eines Gläubigers oder Schuldners im Versagungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine 0,5 Gebühr gem. RVG 3321 VV. Dies gilt gleichermaßen für den Antrag auf Widerruf de...mehr

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AGS 7/2016, Absehen von der Erhebung einzelner Positionen innerhalb der Gerichtskosten

Leitsatz Das FamG kann auch von der Erhebung einzelner Positionen innerhalb der Gerichtskosten (hier: Sachverständigenkosten i.H.v. rund 13.000,00 EUR) absehen. Im Rahmen der Ermessensprüfung des § 81 FamFG ist – entsprechend § 20 FamGKG – in diesem Zusammenhang auch das Kriterium der unrichtigen Sachbehandlung (hier: Verfahrensverzögerungen und eine im Wesentlichen fehlende ...mehr

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zerb 7/2016, Gerichtskosten nach dem GNotKG

Hagen Schneider Nomos-Verlag, 2. Auflage 2016, 498 Seiten, 38 EUR ISBN: 978-3-8487-2879-4 In der Praxis sehen sich Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Notare und Kostenbeamte der Herausforderung gegenüber, dass sie in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine gerichtliche Kostenrechnung erstellen oder mit den einzelnen Gebühren zuverlässig umgehen müssen. Das Werk ...mehr

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AGS 7/2016, Zweitschuldnerh... / II. Rückzahlung eingezahlter Gerichtskosten

Wird die PKH-Partei in die Kosten verurteilt, hat das Verbot der Inanspruchnahme eines Zweitschuldners zur Folge, dass von diesem bereits gezahlte Gerichtskosten durch die Staatskasse an ihn zurückzuzahlen sind. Eine Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die PKH-Partei ist unstatthaft. Beispiel Es wird Zivilsache wegen Zahlung von 5.000,00 EUR erhoben. Der Kläger l...mehr

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AGS 7/2016, Zweitschuldnerh... / III. Aufhebung der PKH-Bewilligung und Inanspruchnahme des Zweitschuldners

Wird die PKH-Bewilligung aufgehoben, sind die Gerichtskosten und gegebenenfalls die nach § 59 RVG übergegangenen Ansprüche von der ehemaligen PKH-Partei einzuziehen, denn mit der Aufhebung der PKH-Bewilligung entfallen die Vergünstigungen des § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 3 ZPO. Der Kostenbeamte hat deshalb die Kosten (Gerichtskosten und übergegangene Ansprüche nach § 59...mehr

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AGS 7/2016, Zweitschuldnerh... / IV. Aufhebung der PKH-Bewilligung, wenn Zweitschuldner PKH mit Zahlungsbestimmungen bewilligt war

Ist dem Kläger PKH mit Zahlungsbestimmungen bewilligt worden und wird der Beklagte in die Kosten verurteilt, so ist die Ratenzahlung des Klägers vorläufig einzustellen (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 ZPO). Eine Verrechnung der vom Kläger eingezahlten PKH-Raten auf die Kostenschuld des Beklagten ist wegen § 31 Abs. 3 S. 1 GKG nicht statthaft, wenn diesem gleichfalls PKH bewilligt wurde. ...mehr

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AGS 7/2016, Absehen von der... / 1 Aus den Gründen

Die Entscheidungen hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens – über beide hat der Senat zu befinden (vgl. BGH FamRZ 2015, 570) – folgen aus § 81 FamFG. Sie entsprechen billigem Ermessen. Das Gericht hat die Entscheidung über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens nach billigem Ermessen zu treffen (§ 81 Abs. 1 S. 1 FamFG). Insoweit ...mehr

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zerb 7/2016, Nachweis des E... / Sachverhalt

Die Kläger nehmen die beklagte Sparkasse auf Erstattung von Gerichtskosten für die Erteilung eines Erbscheins in Anspruch. Die Erblasserin, die im August 2013 verstorbene Mutter der beiden Kläger, unterhielt bei der Beklagten mehrere Konten, darunter auch Sparkonten. Am 22.8.1988 errichtete sie gemeinsam mit ihrem im Jahr 2001 verstorbenen Ehemann, dem Vater der Kläger, ein h...mehr

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AGS 7/2016, Zweitschuldnerh... / I. Überblick

Solange einer Partei Prozesskostenhilfe (PKH)[1] bewilligt ist, kann ein Zweitschuldner für die auf diese Partei entfallenden Gerichtskosten nicht in Anspruch genommen werden (§ 31 Abs. 3 S. 1 GKG). Das gilt aufgrund vorstehender Regelung jedoch nur, wenn die PKH-Partei aufgrund einer Entscheidung für die Gerichtskosten haftet. Für die Anwendung von § 31 Abs. 3 S. 1 GKG ist ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 4. Gegenstand der Festsetzung

Festgesetzt werden können sämtliche Kosten der Partei, die mit der Durchführung des Rechtsstreits im Zusammenhang stehen. Dazu zählen neben den Kosten des Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten und den Gerichtskosten auch die Parteikosten und u.U. auch Vorbereitungskosten. Zu Einzelheiten der erstattungsfähigen Kosten siehe Schneider/Thiel, ABC der Kostenerstattung, 3. Auf...mehr

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AGS 7/2016, Absehen von der... / Leitsatz

Das FamG kann auch von der Erhebung einzelner Positionen innerhalb der Gerichtskosten (hier: Sachverständigenkosten i.H.v. rund 13.000,00 EUR) absehen. Im Rahmen der Ermessensprüfung des § 81 FamFG ist – entsprechend § 20 FamGKG – in diesem Zusammenhang auch das Kriterium der unrichtigen Sachbehandlung (hier: Verfahrensverzögerungen und eine im Wesentlichen fehlende Verwertu...mehr

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AGS 7/2016, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil das Beschwerdegericht sie entsprechend §§ 76 Abs. 2 FamFG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat. Daran ist der Senat gebunden (§ 574 Abs. 3 S. 2 ZPO). Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichts...mehr

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AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte im vorliegenden Rechtsstreit gegen die Beklagte aus eigenem und abgetretenem Recht Ansprüche auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht. Die streitgegenständliche Anlageberatung erfolgte gegenüber dem Kläger und seiner Ehefrau. Diese hat ihre Forderungen in Zusammenhang mit der behauptet fehlerhaften Anlageberatung an den Kläger abge...mehr

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zerb 7/2016, Nachweis des E... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Den Klägern stehe gegen die Beklagte ein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB auf Erstattung der Gerichtskosten für die Erteilung des Erbscheins in Höhe von 1.770 EUR zu. Die Beklagte habe gegen die ihr aus den Kontoverträgen obliegende Leistungstreuepflicht verst...mehr

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AGS 7/2016, Keine Kosten- u... / 1 Sachverhalt

Mit Kostenrechnung stellte die Staatsanwaltschaft dem vom LG unter Freispruch im Übrigen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilten Beschwerdeführer Gerichtskosten und Auslagen der Staatskasse für das Verfahren in Höhe von insgesamt 36.910,75 EUR in Rechnung. Der dagegen erhobenen "Beschwerde" des Verurteilten half die Kostenprüfungsbeamtin der Generalstaatsanwaltschaf...mehr

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AGS 7/2016, Protokollierung... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte in dem Verfahren 31 O 484/10 LG Köln gegen die Schuldnerin – und eine natürliche Person – eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wurde diesen unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, bestimmte Polstermöbel (Wohnlandschaft bzw. Sofa), welche sie unter der Bezeichnung "Alessia" vertrieben, wegen der Nähe zu dem Geschmacksmuster der Gläubigerin (M...mehr

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FF 7+8/2016, Berechnung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Durch Beschl. v. 28.4.2015 hat das Amtsgericht die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Nachdem im Scheidungstermin vom 28.4.2015 der Antragsteller sein Nettoeinkommen mit 1.540 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047 EUR angegeben hatten, hat das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für das Scheidungsverfah...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers führt zu einer Anhebung der Verfahrenswerte sowohl für das Ehescheidungsverfahren als auch für die Folgesache über den Versorgungsausgleich. a) Der Wert für das Scheidungsverfahren ist anderweitig auf 12.011,00 EUR festzusetzen. Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigu...mehr

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Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG bei ausschließlich auf Anteilsveräußerungen ausgerichtetem Geschäftsbetrieb

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass als "Erwerb" i.S.von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG nur ein abgeleiteter Erwerb angesehen werden kann, der voraussetzt, dass Anteile an den Gesellschaften durch einen Übertragungsakt von einem Dritten erworben wurden (Senatsurteil vom 3. Mai 2006, I R 100/05, BFHE 214, 90, BStBl II 2007, 60; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2010, I B 82/10...mehr

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Bestimmung der Beschwer

Leitsatz Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung. Normenkette § 46 Abs. 1 WEG; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, dass der V...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Kosten [Rdn 193]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Kosten [Rdn 384]

Rdn 385 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 386 1. Für die Gerichtskosten des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG gelten die Vorschriften des GNotKG (§ 1 Abs. 2 Nr. 19 GNotKG) Nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 GNotKG kann das OLG die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangen (Meyer-Goßner/Sc...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antragsgründe, BVerfG-Entscheidung [Rdn 1115]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Kostenentscheidung [Rdn 797]

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) AK-StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. 2006 zitiert: ­AK-StVollzG-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafpr...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 505]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung, Beschwerde [Rdn 553]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 423]

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AGS 6/2016, Ermäßigung der ... / 1 Sachverhalt

Die Kostenbeamtin des LG hatte die von der Klägerin an die Beklagte aufgrund des Beschlusses des OLG zu erstattenden Kosten festgesetzt. Dagegen hat die Klägerin sofortige Beschwerde eingelegt und zur Begründung ausgeführt, für die Berufungsinstanz hätten Gerichtskosten lediglich in Höhe einer 2,0-Gebühr festgesetzt werden dürfen, weil die Klage zurückgenommen worden sei. Das...mehr

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AGS 6/2016, Kostenschuldner... / Leitsatz

Das Mahnverfahren ist eine Vorstufe des Streitverfahrens und bildet mit ihm eine einheitliche Instanz. Daher haftet der Anspruchsgegner, der dem Mahnbescheid widerspricht und seinerseits die Abgabe an das Streitgericht fordert, nicht als Antragsteller für Gerichtskosten. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.3.2015 – 14 W 162/15mehr

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AGS 6/2016, Kostenschuldner... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung des OLG Koblenz aus folgenden Gründen für nicht zutreffend: 1. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens durch den Antragsteller des Mahnverfahrens Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Hs. 1 zu Nr. 1210 GKG-KostVerz. entsteht die 3,0-Verfahrensgebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. des Prozessverfahrens nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der ...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Kosten

a) Notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen. Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachende...mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 und 3 FamFG handelt es sich um nic...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigung der ... / 2 Aus den Gründen

Die in der zweiten Instanz angefallenen Gerichtsgebühren hätten gem. Nr. 1222 Nr. 1a GKG-KostVerz. von vier auf zwei Gebühren ermäßigt werden müssen. Gem. Nr. 1222 Nr. 1a GKG-KostVerz. ermäßigt sich die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen aus Nr. 1220 GKG-KostVerz. vom vierfachen Satz auf den zweifachen Satz, wenn die Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurü...mehr

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ZErb 06/2016, Kein Anspruch... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.11.2015 war zu verwerfen, da sie bereits unzulässig ist. Der Beschwerdeführer ist nicht beschwerdeberechtigt iSd § 59 FamFG. 1. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch die angefochtene Entscheidung in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist, wobei es für die Zulässigkeit der Beschwerde ausrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.4 Ausbleiben des Zeugen – §§ 380–381 ZPO

Rz. 45 Ordnungsmaßnahmen nach § 380 ZPO sind nur gegen einen ordnungsgemäß geladenen [1] Zeugen möglich, wobei der Zugang der Ladung nicht nachgewiesen sein muss[2]. Ordnungsmaßnahmen sind nicht möglich, wenn ein nach § 377 Abs. 3 ZPO zu schriftlichen Äußerungen aufgeforderter Zeuge sich nicht meldet. Dieser ist dann ggf. zu laden. Rz. 46 Das Vorgehen nach § 380 ZPO ist für da...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / I. Gerichtskosten

1. Gerichtsgebühren a) Zivilsachen Für das Beweisverfahren entsteht eine 1,0-Gerichtsgebühr nach Nr. 1610 GKG-KostVerz., die sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abdeckt. Gesonderte Gebühren fallen für das Verfahren nur an, wenn im GKG-KostVerz. gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen sind, z.B. die Vergleichsgebühr nach Nr. 1900 GKG-KostVerz. (siehe unten Nr. 6). Neben den Geb...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / III. Gerichtskosten als Teil der Kosten der Hauptsache

Bei dem selbstständigen Beweisverfahren und dem Hauptsacheverfahren handelt es sich kostenrechtlich um verschiedene Angelegenheiten. Sie stellen deshalb auch eigenständige Kostenrechtszüge i.S.d. § 35 GKG, § 29 FamGKG dar. Für beide Verfahren entstehen daher gesonderte Gebühren. Es erfolgt, anders als bei den Anwaltsgebühren, auch keine gegenseitige Anrechnung. 1. Teil der Ko...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 1. Gerichtsgebühren

a) Zivilsachen Für das Beweisverfahren entsteht eine 1,0-Gerichtsgebühr nach Nr. 1610 GKG-KostVerz., die sämtliche Tätigkeiten des Gerichts abdeckt. Gesonderte Gebühren fallen für das Verfahren nur an, wenn im GKG-KostVerz. gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen sind, z.B. die Vergleichsgebühr nach Nr. 1900 GKG-KostVerz. (siehe unten Nr. 6). Neben den Gebühren sind die geri...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 4. Vorschusspflichten

a) Gerichtsgebühr Handelt es sich um eine Zivilsache, besteht keine Vorauszahlungspflicht für das selbstständige Beweisverfahren, da die Verfahren nicht von § 12 GKG erfasst werden. Da die Gebühr jedoch mit Antragseingang fällig wird (§ 6 Abs. 1 GKG), ist die Gebühr nach Eingang des Antrags gegen den Antragsteller zum Soll zu stellen (§ 15 Abs. 1 S. 1 KostVfg). Das Gericht da...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / c) Familiensachen

Wird in Familiensachen ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt, entsteht eine pauschale 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1503 FamGKG-KostVerz. Auslagen sind nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. einzuziehen.mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten im selbstständigen Beweisverfahren

Einführung Um einem drohenden Beweisverlust vorzubeugen, kann ein selbstständiges Beweisverfahren betrieben werden. Hierfür entstehen Gerichtskosten. Kommt es im Anschluss zu einem Hauptsacheverfahren, so zählen die Kosten des Beweisverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens mit der Folge, dass die dort ergangene Kostenentscheidung auch...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / Einführung

Um einem drohenden Beweisverlust vorzubeugen, kann ein selbstständiges Beweisverfahren betrieben werden. Hierfür entstehen Gerichtskosten. Kommt es im Anschluss zu einem Hauptsacheverfahren, so zählen die Kosten des Beweisverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens mit der Folge, dass die dort ergangene Kostenentscheidung auch das selbs...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Entstehung der Gebühr – Keine Gebührenermäßigung

Die Verfahrensgebühren der Nrn. 1610, 5300, 6300, 7300, 8400 GKG-KostVerz., Nr. 1503 FamGKG-KostVerz. entstehen jeweils mit Antragseingang bei Gericht. Auf den Erlass des Beweisbeschlusses oder die Bestellung des Sachverständigen kommt es nicht an. Ermäßigungstatbestände sind nicht vorgesehen. Die Verfahrensgebühr ist deshalb auch dann in voller Höhe zu erheben, wenn der Antr...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 2. Berichtigung der Kostenrechnung des selbstständigen Beweisverfahrens

Liegt eine Gegenstandsidentität vor und zählen die Kosten des Beweisverfahrens deshalb zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens, sind beide Akten dem Kostenbeamten vorzulegen. Dieser hat zu prüfen, ob die ursprünglich im Beweisverfahren aufgestellte Gerichtskostenrechnung zu berichtigen ist. Eine Berichtigung wird immer dann vorzunehmen sein, wenn aufgrund der Kostenentscheidu...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 6. Vergleichsgebühr

Wird in dem selbstständigen Beweisverfahren ein Vergleich über die Hauptsache oder einen anderen nicht gerichtlich anhängigen Gegenstand geschlossen, entsteht neben der Verfahrensgebühr eine Vergleichsgebühr (Nrn. 1900, 5600, 7600 GKG-KostVerz., Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.), wenn ein Hauptsacheverfahren über den Gegenstand des Vergleichs noch nicht anhängig ist. Es liegt dann ...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / II. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

1. Notwendigkeit gesonderter Antragstellung und Bewilligung Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen eigenständigen Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO. Es bedarf deshalb für Beweis- und Hauptsacheverfahren jeweils eines eigenständigen Antrags und auch einer gesonderten Bewilligung von PKH. Entsprechendes gilt wegen § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 FamFG i....mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / b) Fachgerichtsbarkeiten

Ein selbstständiges Beweisverfahren kann auch in Verfahren vor den Fachgerichtsbarkeiten durchgeführt werden. Gerichtskosten sind gleichfalls nach dem GKG zu erheben (§ 1 Abs. 2 GKG). Die Verfahren sind gebührenpflichtig: Praxis-Beispielmehr