Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 1. Teil der Kosten des Hauptverfahrens bei Gegenstandsidentität

Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind jedoch ausnahmsweise als Teil der Kosten des Hauptverfahrens zu behandeln, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweis- und Hauptsacheverfahrens identisch sind.[16] In diesen Fällen umfasst die Kostenentscheidung des Hauptverfahrens auch die Kosten des Beweisverfahrens. Dabei liegt eine Gegenstandsidentität auch d...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Rückzahlung bei Kostenfreiheit oder PKH/VKH-Bewilligung

Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Partei von der Zahlung der Kosten oder Gebühren befreit ist. Da die ganz oder teilweise obsiegende Gegenpartei von der befreiten Partei nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf sie entfallenden Gerichtskostenanteils des selbstständigen Beweisverfahrens verlangen kann, steht der Gegenpartei in ...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 4. Streithelfer

Eine PKH/VKH-Bewilligung kann auch für den Streithelfer erfolgen, jedoch wird sich die Erfolgsaussicht des Beweisverfahrens danach beurteilen, ob bereits im Beweisverfahren seine Rechtsverteidigung in der Hauptsache mit Aussicht auf Erfolg vorbereitet werden kann.[15] Der Streithelfer hat hierfür die Umstände darzulegen, die im Hauptsachverfahren als Einwand geltend gemacht ...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 3. Bewilligung für den Antragsgegner

Auch dem Antragsgegner kann PKH/VKH bewilligt werden,[11] wobei für den Antragsgegner, der die Einleitung des Beweisverfahrens regelmäßig nicht verhindern kann, der Begriff der Erfolgsaussicht einschränkend auszulegen ist, so dass sich "Erfolg" nur auf Verschaffung rechtlichen Gehörs und auf die zweckentsprechende Wahrnehmung der prozessualen Rechte im Rahmen der Beweiserheb...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 1. Notwendigkeit gesonderter Antragstellung und Bewilligung

Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen eigenständigen Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO. Es bedarf deshalb für Beweis- und Hauptsacheverfahren jeweils eines eigenständigen Antrags und auch einer gesonderten Bewilligung von PKH. Entsprechendes gilt wegen § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO in Familiensachen für die Bewill...mehr

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AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht

Das Gericht hat vor der PKH/VKH-Bewilligung die Erfolgsaussicht zu prüfen (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, gegebenenfalls i.V.m. § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Dabei ist nur auf die Erfolgsaussicht des Beweisantrags abzustellen, nicht auch auf die Erfolgsaussicht des beabsichtigten Hauptsacheverfahrens.[7] Es genügt deshalb, dass der Beweis zur Begründung eines Anspruchs dien...mehr

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AGS 5/2016, Streit über Hin... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung enthält leider einen Schönheitsfehler: Sie hätte in dieser Form nicht ergehen dürfen. Zugrunde lag ein Kostenfestsetzungsverfahren. Im Kostenfestsetzungsverfahren wird aber nur über die Ausfüllung des Kostenerstattungsanspruchs entschieden, nicht aber über den Streitwert des Verfahrens. Der Streitwert ist vielmehr im Verfahren nach § 63 GKG festzusetzen. Fehlt...mehr

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zerb 5/2016, Zinsanspruch d... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt im angefochtenen Umfang zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, etwaige Bereicherungsansprüche auf Herausgabe bzw. Wertersatz von Nutzungen, vor allem auch unter dem Blickwinkel von Anlage- oder ersparten Kreditzinsen, seien zum ganz überwiegenden Teil verjährt. Außerdem hätten die K...mehr

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AGS 5/2016, Bewilligung von... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 u. 3 FamFG handelt es sich um nich...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / 3 Anmerkung:

1. Ein besonders dreister Versuch, einen unbegründeten Anspruch auf Staatskosten, damit auf Kosten aller Bürger, durchzusetzen und hierbei das Rechtsinstitut der Prozesskostenhilfe zu missbrauchen, ist erfreulicherweise gescheitert. Nach der Beweisaufnahme stand es fest, dass der ASt., dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, den Auffahrunfall, aus dem er Ansprüche herle...mehr

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AGS 5/2016, Streit über Hin... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig und verletzt den Erinnerungsführer daher nicht in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO analog). 1. Zu Recht hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Kostenfestsetzung den tatsächlichen, am Klageinteresse des Erinnerungsführers bemessenen Streitwert i.H.v. 99,00 EUR und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1.1 Gerichtskosten

Rz. 1 Zum Begriff s. Vor § 135 FGO Rz. 2. Kostenpflicht i. S. d. §§ 135ff. FGO ist begrifflich Kostentragungspflicht [1], denn die Vorschriften regeln, wer die im Verfahren entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt. Unabhängig und abweichend von der Kostenentscheidung kann jeder am Verfahren Beteiligte Kostenschuldner und damit kostenpflichtig sein.[2] So i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Kostenaufhebung

Rz. 4 In das Ermessen des Gerichts ist es gestellt, statt einer quotalen oder betragsmäßigen Aufteilung der Verfahrenskosten diese gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, fallen die Gerichtskosten den Beteiligten je zur Hälfte zur Last; die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet. Diese Regelung dient der Vereinfachung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Kostenentscheidung nach Abs. 1

Rz. 23 Nach § 138 Abs. 1 FGO ist durch Beschluss nur über die Kosten zu entscheiden. Entsprechend dem Zweck der Vorschrift, das Verfahren zu vereinfachen, ist deshalb nur in einem summarischen Verfahren zu prüfen, wem Kosten aufzuerlegen bzw. in welchem Verhältnis sie zu verteilen sind. Auch wenn nach dem Wortlaut des § 138 Abs. 1 FGO der bisherige Sach- und Streitstand zu b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Inhalt und Gegenstand der Kostenentscheidung

Rz. 1 Mit der Kostenentscheidung stellt das Gericht verbindlich fest, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat, bei mehreren kostenpflichtigen Beteiligten auch, in welchem Verhältnis diese Kosten auf die Beteiligten entfallen. Es hat die Entscheidung von Amts wegen zu treffen. Eines besonderen Antrags bedarf es nicht, außer bei Klagerücknahme.[1] Die Kostenentscheidung setzt ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Haftung nach Kopfteilen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 10 Sind mehrere Personen ganz oder teilweise unterlegen, haften sie für die Verfahrenskosten nach Kopfteilen und nicht als Gesamtschuldner. Es bedarf insoweit keiner ausdrücklichen Regelung in der Kostenentscheidung. Zur Kostenpflicht mehrerer Personen führen Streitgenossenschaft[1], Prozessverbindung[2], gleichgerichtete Rechtsmittel des Beigeladenen und des von ihm unterst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Rücknahme des Rechtsbehelfs oder des Rechtsmittels (Abs. 2)

Rz. 6 Wird der Rechtsbehelf zurückgenommen, trägt derjenige Beteiligte, der die Rücknahme erklärt hat, die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten. Dies kann auch der vollmachtlose Vertreter sein, wenn er einen von ihm eingelegten Rechtsbehelf zurücknimmt.[1] Da sich die Kostenfolge aus dem Gesetz ergibt, bedarf es keiner besonderen Kostenentscheidung.[2] Bei Klagerücknahme ...mehr

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AGS 4/2016, Anfechtung eine... / 2 Aus den Gründen

II. Über die Erinnerungen gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG a.F. entscheidet beim BGH der nach § 139 Abs. 1 GVG gerichtsverfassungsrechtlich allein vorgesehene Senat (BGH, Beschl. v. 13.1.2005 – V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; v. 30.5.2007 – XI ZR 229/06, juris Rn 1; v. 20.9.2007 – IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 und v. 16.10.2012 – II ZB 6/09, WM 2013, 23 Rn 4). Die Neufassung des § 1...mehr

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AGS 4/2016, Anfechtung eine... / 1 Sachverhalt

I. Mit Beschluss vom 21.10.2014 (BGHZ 203, 1) hat der Senat über die Rechtsbeschwerden des Musterklägers und weiterer Beteiligter auf Musterklägerseite sowie über die Rechtsbeschwerde der Musterbeklagten gegen den Musterentscheid des OLG Frankfurt am Main vom 16.5.2012 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 4.7.2012 entschieden. Eine Entscheidung über die Kosten des...mehr

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Zerb 4/2016, Die Kostenents... / Aus den Gründen

II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in ErbR 2015, 445 (= ZEV 2015, 635 m. Anm. Kroiß) veröffentlicht ist, hat soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Belang ausgeführt, der Gesetzgeber habe sich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 81 Abs. 1 FamFG bewusst dagegen entschieden, ausschließlich das ...mehr

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FoVo 4/2016, Was kostet der... / I. Das Problem

Kosten der Zustellung eines PfÜB Wir haben eine Forderung gegen ein Ehepaar tituliert (gesamtschuldnerisch), d.h. wir haben zwei Titel. Nun habe ich einen PfüB-Antrag gestellt, eine Kontopfändung betreffend. Ich habe wie gewohnt einen Verrechnungsscheck i.H.v. 20,00 EUR beigefügt. Die Rechtspflegerin schreibt mir nun, dass die Gerichtskosten je Schuldner 20,00 EUR betragen. S...mehr

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AGS 4/2016, Anfechtung eine... / Leitsatz

Die Befugnis, sich mit der Gerichtskostenerinnerung gegen den Kostenansatz zu wehren, steht nur demjenigen zu, der in der angegriffenen Kostenrechnung als Kostenschuldner ausgewählt und in Anspruch genommen worden ist. Fehlt es an einer Kostengrundentscheidung, können der Musterkläger und die auf seiner Seite Beigeladenen als Antragsteller (§ 22 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 2 GKG a...mehr

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Zerb 4/2016, Die Kostenents... / Sachverhalt

I. Die Parteien stritten um die Erbfolge nach der am 4.3.2014 verstorbenen Erblasserin. Die Beteiligte zu 1 ist deren Tochter, die übrigen Beteiligten sind die Kinder des am 20.2.2008 vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin. Mit notariellem Testament vom 3.11.2010 setzte die Erblasserin die Beteiligten zu 2 bis 5 zu ihren Universalerben ein. Die Beteiligte zu 1 hielt dieses T...mehr

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AGS 4/2016, Zuständigkeit d... / 2 Aus den Gründen

Das VG hat den Schriftsatz des Klägers zutreffend als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung gedeutet. Über die Streitwertbeschwerde entscheidet gem. § 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 GKG der Einzelrichter, weil auch die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde. Dies schließt den Fall ein, dass in der Vorinstanz die Berichterstatterin bzw. ...mehr

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AGS 4/2016, Bindende Festle... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 197a Abs. 1 S. 1 SGG zulässig. Sie ist auch begründet. Bei dem zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren handelt es sich nach den für den Kostensenat bindenden Festlegungen des Gerichts der Hauptsache nicht um ein Verfahren gem. § 197a SGG, sodass Gerichtskosten nicht zu erheben waren. 1. Prüfungsumfang bei der Erinnerung Eine ...mehr

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zfs 3/2016, Unrichtige Beha... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… B. I. Das Urteil des VG hätte nicht ergehen dürfen, da eine Klage nicht rechtshängig geworden ist. Ein Urteil, das trotz fehlender Rechtshängigkeit der Streitsache ergeht, ist aufzuheben (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 2.3.2012 – 18 Sa 1176/11, juris, m.w.N.)." [19] Eine Klage ist nicht wirksam erhoben worden. Der Kl. hat keine Klage erheben, sondern (zunächst) nur einen Antr...mehr

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zfs 3/2016, Unrichtige Beha... / Leitsatz

Behandelt ein Verwaltungsgericht einen Klageentwurf (hier: im Rahmen eines isolierten Antrags auf Bewilligung von PKH) zu Unrecht als Klage und weist es die vermeintliche Klage ab, so ist das Urteil im Berufungsverfahren aufzuheben und gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG auszusprechen, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.10.2015 – 9 S 1048/15mehr

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AGS 3/2016, Antrag auf Nach... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, §§ 58 ff. FamFG, Beschwerde des Kindesvaters führt zur ersatzlosen Aufhebung des familiengerichtlichen Beschlusses vom 10.2.2015, soweit in diesem über die Tragung der Verfahrenskosten entschieden wurde. Im Übrigen ist sie aber unbegründet. Die Beschwerde ist zulässig. Es liegt eine (ergänzende) Endentscheidung des FamG i.S.v. § 38 FamFG vor. Denn mit der Koste...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Kosten

Wird der vorgerichtlich erfolglos zur Anerkennung seiner Vaterschaft aufgeforderte Mann auf Antrag des Kindes als dessen Vater festgestellt, entspricht es billigem Ermessen, ihm die Gerichtskosten allein aufzuerlegen, wenn er sich zur Sache nicht eingelassen hat und auch im Übrigen keine Anhaltspunkte für einen Mehrverkehr der Kindesmutter in der Empfängniszeit vorliegen (OL...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 Frist

Rn 26 In § 174 selbst ist keine Ausschlussfrist normiert. Nach § 177 Abs. 1 Satz 1 setzt das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine Anmeldefrist zwischen zwei Wochen und drei Monaten fest. Es handelt sich aber nicht um eine Ausschlussfrist; dementsprechend sind auch verfristete Forderungen in einem nachträglichen Prüfungstermin zu prüfen u...mehr

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AGS 3/2016, Gerichtsgebühre... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerungen, über die gem. § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zu entscheiden hat (BGH, Beschl. v. 23.4.2015 – I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn 7 [= AGS 2015, 403]; Beschl. v. 8.6.2015 – IX ZB 52/14, NJW-RR 2015, 1209 Rn 1), haben keinen Erfolg. Zu Recht wurden neben den fünf Gebühren für das Revisionsverfahren aus einem Streitwert von 30 Mio. EUR zwei weitere Geb...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen gem. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Der im Tenor näher bezeichnete Beschluss des AG, mit dem dieses den Antrag des Kindesvaters, ihm im Anschluss an den zum Verfahren des AG geschlossenen, gerichtlich gebilligten Vergleich zur Regelun...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / II. Vorüberlegungen und Begrifflichkeiten

Um bei der Lektüre von Gesetzen, Urteilen und Kommentierungen nicht sofort in die Irre zu gehen, ist es zunächst unumgänglich zu vergegenwärtigen, dass es eine Mehrzahl von Vorschriften über den "Wert" mit je unterschiedlichem Regelungsziel und Reglungsinhalt gibt. Selbst langjährig erfahrenen Zivilrichtern ist nicht zwangsläufig bewusst, oder wird es erstmals in einem "Pann...mehr

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AGS 2/2016, Keine Niederschlagung von Gerichtskosten bei ermessensfehlerhafter Prozesstrennung

Leitsatz Eine unsachgemäße Prozesstrennung rechtfertigt nicht die Niederschlagung der gerichtlichen Mehrkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung, sofern es sich nicht um einen offensichtlich schwerwiegenden Fehler handelt (hier verneint). OLG Koblenz, Beschl. v. 1.9.2015 – 14 W 497/15 1 Aus den Gründen Das auf die Niederschlagung nach § 21 GKG der verbliebenen Verfahrensgebühr na...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / b) Gerichtskosten

Für die Erteilung des Erbscheins fällt nach § 3 GNotKG Anlage 1 Nr. 12210 KV eine 1,0 Gebühr an; für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung fällt ebenfalls eine 1,0 Gebühr an (§ 3 GNotKG Anlage 1 Nr. 23300 KV).mehr

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AGS 2/2016, Keine Niedersch... / Leitsatz

Eine unsachgemäße Prozesstrennung rechtfertigt nicht die Niederschlagung der gerichtlichen Mehrkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung, sofern es sich nicht um einen offensichtlich schwerwiegenden Fehler handelt (hier verneint). OLG Koblenz, Beschl. v. 1.9.2015 – 14 W 497/15mehr

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AGS 2/2016, Keine Niedersch... / 1 Aus den Gründen

Das auf die Niederschlagung nach § 21 GKG der verbliebenen Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. gerichtete Rechtsmittel ist nach § 66 Abs. 2 GKG statthaft (vgl. Senat MDR 2013, 1366). In der Sache kann es nur durchdringen, wenn in der beanstandeten Verfahrenstrennung ein offensichtlich schwerer richterlicher Fehler lag (vgl. BGH MDR 2005, 956; Hartmann, KostG, 45. Auf...mehr

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AGS 2/2016, Kein Quotenvorr... / Leitsatz

Bei dem Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchter Gerichtskosten handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch i.S.v. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG, der aufgrund einer Selbstbeteiligung quotenbevorrechtigt ist. Es handelt sich vielmehr um einen einfachen Abrechnungsanspruch, der nicht unter § 86 Abs. 1 VVG fällt. § 86 Abs. 1 VVG erfasst lediglich Schadensersatzansprüche. Der...mehr

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AGS 2/2016, Kein Quotenvorr... / 1 Aus den Gründen

Das AG hat richtig entschieden. Die streitbefangenen 45,60 EUR stehen dem beklagten Versicherer zu (§ 812 Abs. 1 BGB). Bei dem Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchter Gerichtskosten handelt es sich nicht um einen Schadensersatzanspruch i.S.v. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG, der aufgrund einer Selbstbeteiligung quotenbevorrechtigt gewesen wäre. Es handelt sich vielmehr um einen einf...mehr

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AGS 2/2016, Kein Quotenvorr... / 2 Anmerkung

In der Rechtsschutzversicherung gilt das sogenannte Quotenvorrecht (§ 86 Abs. 1 S. 2 VVG). Das bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer an Kostenerstattungsansprüchen so lange bedienen darf, bis sämtliche vom Versicherungsschutz nicht gedeckten Kosten (insbesondere Selbstbeteiligung, Reisekosten des Anwalts, Parteikosten) ausgeglichen sind. Erst hiernach geht der Kostener...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / 1 I. Der Fall

Anspruch aus anwaltlicher Falschberatung des Gegners Mit seiner Klage nimmt der Kläger als Insolvenzverwalter die Beklagten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung in Anspruch. Der Insolvenzschuldner war Eigentümer diverser Grundstücke. Im Jahr 2009 übertrug er das Eigentum an diesen auf seine drei minderjährigen, in den Jahren 2001, 2002 und 2008 geborene...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / e) Kostenentscheidung nach §§ 80 ff FamFG

Im Erbscheinsverfahren sind die Kosten nach §§ 80 ff FamFG zu verteilen. Nach § 80 S. 1 FamFG können Gegenstand der Kostenentscheidung sowohl die Gerichtskosten als auch die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten sein. Zu letzteren zählen regelmäßig die Anwaltskosten der Beteiligten[204] und Reisekosten.[205] Ob hierzu auch die Kosten eines vorgerichtlich eingeholten Priva...mehr

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AGS 2/2016, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig. Der gem. § 1 Abs. 3, § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG erforderliche Beschwerdewert von 200,00 EUR ist aufgrund der Nichtansetzung der Terminsgebühr in Höhe von 270,00 EUR durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und der nachfolgenden Zurückweisung der Erinnerung durch das SG überschritten. Die Beschwerde...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Allgemeines [Rdn 86]

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zfs 1/2016, Kostenverteilun... / Sachverhalt

Der Kl. hat die Bekl. zu 1) und zu 2) wegen einer nach seiner Darstellung in einer Diskothek in S begangenen vorsätzlichen Körperverletzung auf Schadensersatz und die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. in Anspruch genommen. Gegen den Bekl. zu 1) erging ein Teilversäumnisurteil; die Kostenentscheidung wurde dem Schlussurteil vorbehalten. Vor der von dem Zivilgericht bea...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Aktenversendungspauschale [Rdn 71]

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zfs 1/2016, Wert einer Voll... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung bedarf einiger Anmerkungen. Vorliegend ging es um den Wert der Beschwer, mithin um den für die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblichen Wert. Damit waren hier für die Berechnung des Wertes der Beschwer die Vorschriften der §§ 3 ff. ZPO maßgebend. I. Vollstreckungsgegenklage gegen Hauptsachetitel und Kostenfestsetzungsbeschluss Gem. § 4 Abs. 1 Hs....mehr

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§ 3 Anhang: Gesetzestexte (... / G. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

§ 80 Umfang der Kostenpflicht 1Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. 2 § 91 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. § 113 Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung (1) 1In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Sa...mehr