Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 11/2014, Die Aktenversendungspauschale – eine never ending story

Bei kaum einem anderen Gebührentatbestand steht der Umfang der Rechtsprechung und der rechtlichen Probleme in einem solch krassen Missverhältnis zum Ertrag wie bei der Aktenversendungspauschale der Nr. 9003 GKG-KostVerz. = Nr. 9002 GKG-KostVerz. a.F. (gleichlautend Nr. 2002 FamGKG-KostVerz. u. Nr. 31003 GNotKG-KostVerz.). Für derzeit ganze 12,00 EUR wurde bislang (gefühlt) e...mehr

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AGS 11/2014, Kostensanktion... / 2 Aus den Gründen

Im Streitfall gebietet § 81 Abs. 2 Nr. 4 FamFG die vollständige Auferlegung der Kosten auf die Antragsgegnerin. a) Die nach den besonderen Bestimmungen des FamFG zu treffenden Kostenentscheidungen gem. § 81 FamFG (bzw. entsprechend §§ 150, 243 FamFG) beruhen durchwegs auf einer ausdrücklich dem Tatrichter übertragenen Ermessensausübung und unterliegen daher hinsichtlich diese...mehr

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FF 11/2014, Bemessung des U... / 1 Gründe:

[1] I. Die im Januar 1995 und Dezember 1996 geborenen und in Deutschland lebenden Antragsteller begehren von ihrem in der Schweiz lebenden, wiederverheirateten Vater, dem Antragsgegner, in Abänderung bereits bestehender Jugendamtsurkunden höheren Kindesunterhalt. [2] Ausweislich der Jugendamtsurkunden vom 6.10.2005 ist der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller jewe...mehr

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Anfechtungsklage: Finanzierung von Vorschüssen

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtscha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Gerichtskosten

Rn 18 Zu den Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren gehören zunächst die Gerichtsgebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, § 58 GKG (KV-Nrn. 2310, 2311 sowie 2320–2322 und 2330–2340). Rn 19 Für die Schätzung der Gerichtskosten ist auf die im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zunächst erfolgte Ermittlung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.8 Endgültige Abrechnung der Gerichtskosten

Rn 35 Sobald die Kosten für die Veröffentlichung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens feststehen, können die Gerichtskosten abschließend festgesetzt werden. Ein dabei entstehender Überschuss kann – soweit wegen Geringfügigkeit keine Nachtragsverteilung an die Gläubiger erfolgt – als (geringe) zusätzliche Vergütung beim Insolvenzverwalter verbleiben.[51]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Insolvenzgericht

Rn 18 Nach Abs. 2 hat das Insolvenzgericht vor der Gläubigerversammlung die Schlussrechnung des Verwalters zu prüfen. Damit konkretisiert die InsO einen Prüfungsauftrag des Gerichts erstmals in einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Daraus dürfte sich jetzt also eine Amtspflicht des Insolvenzgerichts i. S. d. § 839 BGB insbesondere gegenüber den am Verfahren beteiligten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Kosten des Verfahrens

Rn 14 Dem Wert der ermittelten, voraussichtlichen Insolvenzmasse sind die Kosten des Verfahrens gegenüberzustellen, da zumindest diese durch die Insolvenzmasse gedeckt sein müssen. Rn 15 Was zu den Verfahrenskosten im Sinne des § 26 Abs. 1 gehört, ergibt sich aus § 54, der die Definition der Kosten des Insolvenzverfahrens enthält. Rn 16 Die Kosten beschränken sich auf die Geri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.2.1 Vergütung des Insolvenzverwalters, §§ 1–9

Rn 34 Zentrale Bedeutung entfaltet die Verordnung für die Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Dieser Bedeutung entsprechend bilden die Regelungen in den §§ 1–9 den Kernbereich der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Sie wird aber auch für diesen Verfahrensabschnitt nicht erst bei dessen Beendigung relevant, sondern ist während der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Obliegenheit des Schuldners zur Erhebung einer Feststellungsklage

Rn 21 Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens wurde § 184 Abs. 2 neu eingefügt. Die Vorschrift gilt seit dem 1.7.2007. Für Verfahren, die vor diesem Datum eröffnet worden sind, bleibt es gem. Art. 103c Abs. 1 EGInsO bei der Anwendung des alten Rechts (vgl. unten Rn. 28 f.). Rn 22 Die Vorschrift ist § 179 Abs. 2 nachgebildet. Sie bezieht sich wie § 179 Abs. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1 Bestimmung der Verfahrenskosten

Rn 2 Das positive Tatbestandsmerkmal der Kosten des Verfahrens ist in § 54 definiert. Danach sind für die Einstellung mangels Masse lediglich die Gerichtskosten (Kostenverzeichnis, Teil 4; vgl. dazu § 54 Rn. 22 ff.) sowie die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 63 Satz 1), des Insolvenzverwalters (§ 63 Satz 1) und der Mitgl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Begleichung der Verfahrenskosten

Rn 32 Für die Begleichung der Verfahrenskosten ordnet § 207 Abs. 3 Satz 1 folgenden Verteilungsgrundsatz an: Die Kosten des Verfahrens werden unterteilt in Auslagen (des [vorläufigen] Verwalters oder der Mitglieder des Gläubigerausschusses) und die anderen Kosten (die Gerichtskosten und Vergütungsansprüche des [ggf. vorläufigen] Verwalters und der Mitglieder des Gläubigeraus...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung,Unterhaltsrückständen und Steuerschulden (§ 302 Nr. 1 n. F.)

Rn 6 Dem Gesetzgeber ist es als unbillig erschienen, dass einem Schuldner Restschuldbefreiung auch gegenüber einem Gläubiger erteilt wird, den er vorsätzlich geschädigt hat. Die Schadensfolge muss bei der unerlaubten Handlung vom Vorsatz umfasst sein. Es genügt nicht, dass eine vorsätzliche Handlung adäquat kausal zu einem Schaden geführt hat. Ansprüche aus Gefährdungshaftun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Schätzung nach § 287 ZPO

Rn 10 Nach § 182 richtet sich der Streitwert allein nach der Höhe des Betrags, den der Gläubiger bei der Verteilung der Insolvenzmasse für seine Forderung zu erwarten hat.[17] Wird nur ein Teilbetrag der angemeldeten Forderung bestritten, richtet sich der Streitwert nach der auf den bestrittenen Teil entfallenden Quote.[18] Der von § 182 vorgegebene Maßstab ist auch dann ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Prozessuale Wirkungen

Rn 16 Auf einige prozessuale Wirkungen wurde bereits oben (bei Rn. 5) hingewiesen. Ergänzend ist hier zu bemerken: Da weder die Haftungserstreckung nach § 128 HGB noch der Übergang der Einziehungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter etwas an der Rechtsnatur der geltend gemachten Forderung ändert, wird hierdurch auch die Zulässigkeit des Rechtswegs oder die Zuständigkeit des G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.1 Insolvenzeröffnungsverfahren

Rn 31 Die Vergütungsverordnung findet bereits Anwendung im Insolvenzeröffnungsverfahren. Ihre Bedeutung erschöpft sich aber nicht in der erstmaligen ausdrücklichen Gewährleistung eines Vergütungsanspruchs für den vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. Gutachter nach der Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Vielmehr muss aus ihr ein materielles Entscheidungskriterium abgeleit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Systematik und Regelungszweck

Rn 1 § 55 definiert neben anderen Vorschriften[1] diejenigen Masseverbindlichkeiten, die nicht Verfahrenskosten nach § 54 sind. Während in § 54 die reinen Kosten des Verfahrens in Form der Gerichtskosten für das (vorläufige) Insolvenzverfahren und die Vergütungen für vorläufigen Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses erfasst werden...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Schlussverzeichnis

Rn 10 Mit der Schlussrechnungslegung hat der Verwalter ein Schlussverzeichnis vorzulegen, das als Verteilungsvorschlag gegenüber Insolvenzgericht und Gläubigern dienen soll. Dieses Schlussverzeichnis ist bereits weitgehend identisch mit dem Verteilungsverzeichnis nach § 188, das allerdings dann nach Niederlegung und fristgemäßer Erhebung von Einwendungen gemäß §§ 189-192 Änd...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Staffelvergütung

Rn 6 Nach dem Wortlaut des § 63 wird zwar nicht ausdrücklich, aber doch mittelbar durch Anknüpfung an den Begriff des Regelsatzes auch der Grundsatz der Gewährung einer Staffelvergütung festgeschrieben. Eine solche Staffelvergütung war bereits in der früheren Vergütungsverordnung für Konkursverwalter aus dem Jahre 1960 vorgesehen. Zwar wurden in den Vorberatungen im Rahmen d...mehr

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AGS 10/2014, Treuwidriges B... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin war aufgrund eines Vertrages als Subunternehmerin für die Beklagte als Berater bei einem Projekt für C tätig. Dieser Vertrag wurde gem. Vereinbarung von Mitte Januar 2013 verlängert. Die Klägerin hat im vorliegenden Prozess die vertragsgemäße Vergütung für die Monate Januar bis März 2013 und verschiedene Feststellungsanträge geltend gemacht, wonach die Kündigung...mehr

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AGS 10/2014, Kostenhaftung ... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung über die Erinnerung wurde vom Einzelrichter wegen grundsätzlicher Bedeutung dem Senat übertragen. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gem. § 57 FamGKG zulässig. In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg. Auf der Basis des gerichtlich festgesetzten Gegenstandswertes sind die zwei Gerichtsgebühren nach Nr. 1224 FamGKG-KostVerz. mit insgesamt 444,00 EUR...mehr

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AGS 10/2014, Kostenhaftung ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten hatten sich in einem familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren vor dem OLG in der Hauptsache geeinigt und hinsichtlich der Kosten vereinbart, dass diese in beiden Instanzen gegeneinander aufhoben werden. Auf der Basis des mit Beschluss des OLG festgesetzten Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens in Höhe von 8.148,00 EUR wurden gegen den Antragsgegner zwei G...mehr

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AGS 10/2014, Anspruch auf K... / Leitsatz

In Familiensachen hat das FamG vor Anforderung eines Vorschusses auf die Gerichtskosten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Absehen von der Vorschusszahlung gem. § 15 FamGKG vorliegen. Die Anwendung des § 14 Abs. 3 FamGKG setzt voraus, dass keine Ausnahme nach § 15 FamGKG vorliegt, was das Gericht zu prüfen hat. Auch dann, wenn der Antragsteller, der Verfahrenskostenhilf...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / III. Vollstreckung

Für die Vollstreckung ist ein Verfahrenswert weder im FamGKG noch im GKG vorgesehen, da in den gerichtlichen Vollstreckungsverfahren Festgebühren erhoben werden. Für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG. Wird wegen einer Geldforderung vollstreckt, gilt deren Wert einschließlich Zinsen und Kosten vorangegangener Vollstreckungsversuche (§ 25 ...mehr

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zfs 10/2014, Vorleistungsan... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Berufshaftpflichtversicherer des ehemaligen, inzwischen in Insolvenz befindlichen Notars Dr. S wegen von diesem begangener Pflichtverletzungen auf Schadensersatz i.H.v. 1.734.059,73 EUR in Anspruch. Den von der Kl. unter Berufung auf das Absonderungsrecht gem. § 157 VVG a.F. erhobenen Ansprüchen, die zur Insolvenztabelle festgestellt sind, liegt fo...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 3 III. Der Praxistipp

Grenzüberschreitende Vollstreckung Die Integration Europas wächst ebenso wie die Mobilität der Menschen. Das bringt es zwangsläufig mit sich, dass grenzüberschreitende Kontakte und damit auch rechtliche Verbindungen zunehmen. Das Internet tut ein Übriges, da unerheblich bleibt, wo in Europa eine Ware bestellt wird, wenn sie denn nur nach Hause geliefert wird. Auch die Forderu...mehr

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zfs 7/2014, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um den Ersatz restlicher Sachverständigen- und Anwaltskosten infolge eines Verkehrsunfalls. Im Februar 2012 war der Kl. mit seinem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall mit der Bekl. verwickelt, für dessen Schäden die Bekl. zu 100 % aufzukommen hat. Der Kl. holte ein Kfz-Schadensgutachten ein, nach dem der erforderliche Reparaturaufwand rund 1.050 EUR zzgl. U...mehr

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zerb 7/2014, Zur gebührenbe... / Sachverhalt

Als Eigentümerin des vorbezeichneten Grundstücks war in Abt. I lfd. Nr. 2 des Grundbuchs die am 17.12.2012 verstorbene Mutter des Beteiligten zu 1., Frau M. K., eingetragen. Diese ist aufgrund notariellen Erbvertrags vom 5.7.1977 (UR-Nr. X des Notars K. in K.) zu je 1/2-Anteil von dem Beteiligten zu 1. und dessen Bruder, Herrn W. K, beerbt worden. Herr W. K. hat in einem not...mehr

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zfs 7/2014, Konkrete Beziff... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde der ASt. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG hat Erfolg, soweit sie sich gegen die Festsetzung der Hauptforderung wendet." Zu Recht macht sie geltend, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss nicht hinreichend berücksichtigt, dass sie nach dem geschlossenen Vergleich nur die Hälfte der Kosten des Verfahrens, also auch nur die Hälfte der von d...mehr

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AGS 7/2014, Das Rechtsinstitut der "klarstellenden Gesetzesänderung"

Werden Kostengesetze geändert, so ist für Übergangsfälle in allen Kostengesetzen auch eine Übergangsregelung enthalten. Diese findet sich für das RVG in § 60 RVG, für das GKG in § 71, für das FamGKG in § 63 usw. Sämtliche Gesetze sind so gestaltet, dass bis zu einem bestimmten Stichtag das alte Recht und ab einem bestimmten Datum das neue Recht anzuwenden ist. Dabei stellt d...mehr

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FoVo 7/2014, Neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung: seitenmäßig eingeschränkter Ausdruck des PfÜB-Antrags

Neue Rechtslage zur ZVFV Die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung v. 16.6.2014 ist am 25.6.2014 in Kraft getreten (BGBl 2014, 754). Dies bedeutet, dassmehr

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AGS 6/2014, Einwand der Auf... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Berücksichtigung einer Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren. Die Klägerinnen haben gegen den Beklagten zu 1) (im Folgenden: Beklagter) gem. rechtskräftigem Urteil des LG nach teilweisem Obsiegen einen Zahlungsanspruch in Höhe von 4.188,80 EUR. Der Beklagte hat aus diesem Prozess einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 90 % seiner außerge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97c Erhebu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 64 SGB X werden für die Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch keine Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X für alle Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, und erfasst nach Satz 2 dieser Vorschrift auch die nach der Kostenordnung bes...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 4 Anmerkung II

So sehr die Entscheidung in der Sache zu loben ist, weist sie doch einige Mängel auf. 1. Aussetzung nach § 11 Abs. 4 RVG Das Gericht hat § 11 Abs. 4 RVG übersehen. Es durfte den Wert der Einigungsgebühr gar nicht festsetzen. Wird der Gegenstandswert der anwaltlichen Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG bestritten, so muss das Gericht das Verfahren aussetze...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beseitigung: Fußbodenheizung

Leitsatz Es ist keine bauliche Veränderung gegeben, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger abweichend erstellt wird. Baut der Bauträger eine Fußbodenheizung ein, können die anderen Wohnungseigentümer aber vom betroffenen Wohnungseigentümer verlangen, dass er die Beseitigung der Fußbodenheizung auf Kosten aller duldet. Normenkette §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 1 WEG; §§ 812, 1004 BGB...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 91a FGO ist durch Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren v. 25.4.2013[1] mit Wirkung ab 1.11.2013 neu gefasst worden. Danach sollen die Möglichkeiten zur Nutzung von Videokonferenztechnik erweitert werden. Das Gericht kann nunmehr auch von Amts wegen den Beteiligten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

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zerb 5/2014, Gerichtskosten... / Leitsatz

Nach § 81 FamFG sind im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch die Gerichtskosten in die Billigkeitsentscheidung einzubeziehen, es sei denn, die Kostentragungspflicht für Gerichtskosten ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. November 2013 – 2 W 96/13mehr

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zerb 5/2014, Gerichtskosten nach dem neuen GNotKG

Einführung | Berechnungsbeispiele | Synopse Dipl.-RPfl. Hagen Schneider Nomos Verlagsgesellschaft, 2013, 473 S., Broschiert, 34,– EUR ISBN: 978-3-8487-0144-5 Dieses Buch wendet sich an alle Praktiker, die mit dem neuen Gerichtskostenrecht nach dem GNotKG befasst sind, also an Kostenbeamte, Rechtspfleger und Bezirksrevisoren, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellten. Hier ...mehr

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zerb 5/2014, Gerichtskosten... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet, im Übrigen konnte sie keinen Erfolg haben. 1. Rechtlich zutreffend ist das Nachlassgericht für die Kostenentscheidung von § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG ausgegangen, wonach das Gericht die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen kann. (...) 2. Vorliegend hat das Nachlassgericht die Grenzen seine...mehr

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AGS 5/2014, Gerichtskostenh... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg, da die vom Antragsgegner beantragte hälftige Erstattung der von ihm gezahlten Gerichtskosten hier gegen die Antragstellerin nicht möglich war. 1. Zutreffend weist die Rechtspflegerin allerdings darauf hin, dass die Beteiligten sich nach dem Einspruch gegen den Versäumnisbeschluss im Termin vor dem FamG zwar geeinigt und im Vergleichsw...mehr

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zerb 5/2014, Gerichtskosten... / Sachverhalt

(...) Soweit die Kostenfrage betroffen ist, seien die maßgeblichen Umstände wie folgt zusammengefasst: Unter dem 15.11.2010 stellte der Beteiligte zu 1) einen notariellen Antrag auf Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses (Bl 27 ff dA). Hiergegen erhoben Einwände der Beteiligte zu 2) vertreten durch seine Verfahrensbevollmächtigten (Bl 60 ff dA) sowie der Beteiligte z...mehr

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zerb 5/2014, Notarkosten nach dem neuen GNotKG

Einführung | Berechnungsbeispiele | Synopse Notarass. Dr. Christian Fackelmann M.St. (Oxford) Nomos Verlagsgesellschaft, 2013, 547 S., Broschiert, 48,– EUR ISBN: 978-3-8487-0233-6 Nach dem Vorwort ist Ziel des Buchs, dem mit der KostO vertrauten Praktiker den "Umstieg" ins neue Recht zu erleichtern. Zugleich soll es aber auch Neulingen im Kostenrecht, z. B. angehenden Notarfacha...mehr

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AGS 5/2014, Gerichtskostenh... / Leitsatz

Der Gegner eines Verfahrenskostenhilfe beziehenden Beteiligten kann von ihm gezahlte Gerichtskosten nicht gegen den Verfahrenskostenhilfe beziehenden Beteiligten festsetzen lassen, soweit ihm diese unter Missachtung der besonderen verfahrenskostenhilferechtlichen Regelungen zu Unrecht in Rechnung gestellt worden. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.1.2014 – 13 WF 13/14mehr

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AGS 5/2014, Keine gesondert... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer hatte als Pflichtverteidiger den betroffenen Anwalt in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren vertreten. Der AnwGH hatte den betroffenen Rechtsanwalt gem. § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen. Hiergegen legte er Berufung ein. Nachdem in anderer Sache durch Beschluss des BGH ein Widerruf der Zulassung in Bestandskraft erwachsen ...mehr

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AGS 5/2014, Gerichtskostenh... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte den Antragsgegner vor dem FamG auf nachehelichen Unterhalt in Anspruch genommen. Für dieses Verfahren hat sie Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung gewährt. Anschließend ist der Antragsgegner mit Versäumnisbeschluss antragsgemäß und kostenpflichtig zur Unterhaltszahlung verpflichtet worden. Auf seinen Einspruch hin haben sich die Beteilig...mehr

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AGS 5/2014, Aussetzung des ... / 2 Aus den Gründen

1. Mit Recht hat das Beschwerdegericht erkannt, dass sich der Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Streitfall nicht nach der Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren richtet, sondern § 28 RVG einschlägig ist. Diese besondere Wertvorschrift steht der Anwendung von § 32 Abs. 1 RVG entgegen (KG ZInsO 2013, 1541 Rn 1; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Auf...mehr

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AGS 4/2014, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass das entscheidende Billigkeitskriterium bei der Kostenentscheidung nach § 81 FamFG der Erfolg oder Misserfolg des gestellten Antrags sei. Danach seien dem Antragsgegner als Vater der Antragstellerin die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen. Dies entspreche der vor dem 1.9.2009 ge...mehr

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zerb 4/2014, Kostenrisiko: ... / Sachverhalt

Der Erblasser hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen. In einem gemeinschaftlichen Testament mit seiner vorverstorbenen Frau war die gemeinsame Tochter als Schlusserbin eingesetzt. In einem weiteren notariellen Testament hatte der Erblasser nach dem Tod seiner Frau es zwar bei der Erbeinsetzung der Tochter belassen, jedoch Testamentsvollstreckung angeordnet und den gesam...mehr

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AGS 4/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

1. Der Festsetzung der beim LG Kiel angefallenen Anwaltsgebühren gegen den Kläger steht insbesondere nicht die Vorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG entgegen. a) Nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG besteht zwar im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigte...mehr