Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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zfs 9/2015, Auslegung einer... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde hat Erfolg." 1. Mit dem hier geschlossenen Vergleich haben die Parteien unter Zugrundelegung des zivilprozessualen Kostenbegriffs zugleich eine Regelung über die notwendigen Auslagen des Adhäsionsklägers getroffen. Das Kostenfestsetzungsverfahren richtet sich nach §§ 103...mehr

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zfs 9/2015, Anfall der Akte... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die rechtzeitig eingelegte Beschwerde ist aufgrund der Bindungswirkung des § 57 Abs. 3 S. 2 FamGKG zulässig, in der Sache aber unbegründet." Allerdings teilt der Senat nicht die Auffassung des AG, die inhaltsgleichen Neuregelungen in Nr. 2003 FamGKG KV und Nr. 9003 GKG KV hätten eine Änderung der bisherigen Rechtslage nicht zur Folge. Der bisher überwiegend in der Rspr. ...mehr

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Zerb 09/2015, Hinweis des G... / Aus den Gründen

Die eingelegte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil keine beschwerdefähige Entscheidung des Grundbuchamtes im Sinne des § 71 Abs.1 GBO vorliegt. Eine beschwerdefähige Entscheidung in diesem Sinn liegt nur dann vor, wenn und soweit es sich um eine in der Sache selbst ergehende, auf einen sachlichen Erfolg gerichtete Maßnahme des Grundbuchamtes handelt (Senat FGPrax...mehr

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zfs 8/2015, Smart repair / 2. Fiktive Abrechnung

Auch bei der fiktiven Abrechnung ist die Verfügbarkeit einer smart repair durch eine Markenwerkstatt am regionalen Markt Voraussetzung; das steht zur Beweislast des Ersatzpflichtigen. Allerdings tätigt der Geschädigte bei einer fiktiven Abrechnung keine Vertrauensinvestition. Das Wirtschaftlichkeitsgebot und Bereicherungsverbot haben daher stärkeres Gewicht.[46] Der Geschädi...mehr

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Klagezustellung: Wann ist sie noch demnächst?

Leitsatz Das Merkmal "demnächst" (§ 167 ZPO) ist erfüllt, wenn sich der Partei zuzurechnende Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten. Mit Blick auf die Einzahlung des Kostenvorschusses kommt es bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen darauf an, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge d...mehr

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AGS 7/2015, Zweitkostenschu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Kläger hatte bereits mit Einreichung der Klage die vorauszuzahlenden Gerichtsgebühren eingezahlt. Ihm war also das Risiko bewusst, dass er diese Kosten bei Vermögenslosigkeit des Beklagten trotz Obsiegens nicht erstattet erhalten werde. Darauf, dass der Beklagte Prozesskostenhilfe er...mehr

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FF 7+8/2015, Anordnung von ... / 1 Tenor:

Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) – der Mutter – und des Beteiligten zu 2) – des Vaters – werden unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Langenfeld vom 4.7.2013 und der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Langenfeld vom 27.5.2013 – 42 F 81/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Bis zum ...mehr

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AGS 7/2015, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten ist begründet, soweit sie sich gegen die Festsetzung der Terminsgebühr wendet. Die Beklagten wenden sich zu Recht dagegen, dass die Rechtspflegerin in dem angefochtenen Beschluss die vom Kläger angemeldete Terminsgebühr in Höhe von 631,20 EUR festgesetzt hat. a) Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdient der Rechtsanwalt die Terminsgebüh...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / IV. Gerichtskosten (§ 5 Abs. 1 lit. c ARB 2008/2010)

Rz. 98 Der Rechtsschutzversicherer hat sämtliche Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse zu zahlen, sobald sie vom Versicherungsnehmer verlangt werden.mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / C. Bedeutung der Rechtsschutzversicherung

Rz. 6 Die Rechtsschutzversicherer verfügen über ein jährliches Prämienaufkommen von mehr als 3,3 Milliarden EUR. Hiervon entfallen etwa 2,3 Milliarden EUR auf Anwaltshonorare und etwa 850 Millionen EUR auf Gerichtskosten. Etwa jeder zweite Haushalt verfügt über eine Rechtsschutzversicherung, rd. ⅔ aller Autofahrer sind rechtsschutzversichert. Das immer wieder – gerade von de...mehr

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§ 16 Anhang / V. Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Teilkaskoversicherung)

Rz. 15 Muster 5: Klage wegen Versicherungsleistung (Teilkaskoversicherung) Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Teilkaskoversicherung) An das Landgericht 50922 Köln Klage des Angestellten Peter Müller, Hauptstraße 6, 51145 Köln – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen Arabella-Versicherungs-AG, Coloniastraße 10, 30711 Hannover, vertreten durch den Vors...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / R. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 142 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. ...mehr

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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG (Änderung der Rechtsprechung). 2. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Normenkette § 33 EStG Sachverhalt K und ihr Bruder st...mehr

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Grundbuch: Wer darf Einsicht nehmen?

Leitsatz Das Recht des Verwalters, zum Zweck der Anspruchsverfolgung Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines mit Hausgeldzahlungen rückständigen Miteigentümers zu nehmen, schließt regelmäßig eine Grundbucheinsicht durch einen anderen Wohnungseigentümer aus. Normenkette § 12 GBO Das Problem Wohnungseigentümer B will gestützt auf § 12 GOB in das Wohnungsgrundbuch eines mit Hausg...mehr

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AGS 6/2015, Kostenentscheid... / 3 Anmerkung

Bei dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft handelt es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so dass hier eine Kostenentscheidung isoliert anfechtbar ist. Allerdings wäre – wie hier – bei einer Antragsrücknahme auch in einer Familienstreitsache eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gegeben gewesen (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 ZPO...mehr

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zerb 6/2015, Gebührenrecht ... / Leitsatz

In dem Verfahren betreffend die Genehmigung eines Vertrags zur Hofübergabe gemäß § 17 Abs. 3 HöfeO, fallen nach GNotKG KV Nr. 15112 Gerichtskosten in Höhe von einer Gebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 an. OLG Hamm, Beschluss vom 16. April 2015 – 15 W 13/15mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 6. Beschwerde gegen die endgültige Wertfestsetzung

Mindestbeschwer oder Zulassung erforderlich Die endgültige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG kann mit der (einfachen) Beschwerde gem. § 68 Abs. 1 GKG angefochten werden. Voraussetzung ist, dassmehr

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AGS 6/2015, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte ein Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft zu dem am 10.6.1997 geborenen Kind X, dessen Vaterschaft er anerkannt hatte, eingeleitet. Hierzu sah er sich veranlasst, weil er von Dritten darauf aufmerksam gemacht worden war, dass das Kind keine Ähnlichkeit mit ihm aufweise, sondern einem anderen Mann ähnlich sehe. Das Gericht hat mit den Beteiligten ein...mehr

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zerb 6/2015, Gebührenrecht ... / Sachverhalt

Mit Hofübergabevertrag vom 11.6.2014 (UR-Nr.169/2014 des Notars N) übertrug der Landwirt H im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinen Hof auf den Beteiligten zu 1), seinen Sohn. Mit am 16.6.2014 beim Landwirtschaftsgericht eingegangenen Schriftsatz vom 13.6.2014 beantragten die Vertragsbeteiligten die Genehmigung des Hofübergabevertrages. Mit Beschluss vom 18.8.2014 genehm...mehr

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AGS 6/2015, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 58 ff. FamFG statthaft und zulässig. Sie ist jedoch unbegründet. Über die Kosten ist im Hinblick auf die Rücknahme des Antrags gem. § 83 Abs. 2 FamFG in entsprechender Anwendung von § 81 FamFG zu entscheiden. Der Senat teilt die Beurteilung des FamG, dass es der Billigkeit entspricht, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens und die Erstattung der...mehr

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AGS 6/2015, Dieselbe Angele... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch im Übrigen unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache nur teilweise Erfolg. Die Beklagte kann von Klägerin und dem Drittwiderbeklagten 4.037,11 EUR erstattet verlangen. Obwohl der Rechtspfleger das Beschwerdeverfahren zu Recht bis zur Entscheidung des Senats in einer rechtlich gleich...mehr

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AGS 6/2015, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Nach dem in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht geltenden Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und k...mehr

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ZFS 5/2015, Anfall, Kostens... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz bleibt ohne Erfolg." Bei der Kostenaufhebung nach § 155 Abs. 1 S. 2 VwGO fallen die Gerichtskosten jedem Teil zur Hälfte zur Last. Jeder Beteiligte hat seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Auslagen des Gerichts sind Bestandteil der Gerichtskosten und als solche nach § 162 Abs. 1 VwGO grds. erstattungsfähig. Zu diesen A...mehr

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ZFS 5/2015, Anfall, Kostens... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des VG Regensburg ist zwar im Ergebnis zutreffend. Die Ausführungen des VG führen jedoch in die Irre, weil das Gericht die Frage der Kostenschuld gegenüber der Staatskasse mit erstattungsrechtlichen Erwägungen vermengt hat. I. Kostenschuldner der Aktenversendungspauschalen Gegenstand der Entscheidung des VG Regensburg war eine Erinnerung gegen den Gerichtskost...mehr

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AGS 5/2015, Gebührenermäßig... / 1 Sachverhalt

Im Termin vom 4.12.2014 verkündete das OLG im Berufungsverfahren ein – noch nicht begründetes – Endurteil, demzufolge das Ersturteil abgeändert wird und die Kosten des Rechtsstreits, soweit über diese nicht bereits rechtskräftig entschieden war, gegeneinander aufgehoben werden. Ausweislich eines Vermerkes des Berichterstatters vom 15.12.2014 riefen an diesem Tag die Prozessbe...mehr

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AGS 5/2015, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das AG die von der Beteiligten zu 1) dem Beteiligten zu 2) zu erstattenden Kosten auf 332,73 EUR festgesetzt. 1. Auf die Frage, ob die in den Beschlüssen des AG und des Senats getroffenen Kostenentscheidungen zu Recht ergangen sind, kommt es nicht an. Denn diese Kostengrundentsch...mehr

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AGS 5/2015, Gebührenermäßig... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 66 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung hat in der Sache Erfolg. 1. Im Falle einer Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnisurteil, Verzichtsurteil oder Urteil, das nach § 313a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, soll sich nach Nr. 1222 Nr. 2 GKG-KostVerz. die Gebühr für die Gerichtskosten von einem Satz von 4,0 auf einen solchen auf 2...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 3 Anmerkung

Im zu beurteilenden Fall begehrt der Anwalt als anwaltlicher Verfahrenspfleger für die Prüfung von Mietverträgen im Rahmen seines Aufgabenkreises als Vertretung im Betreuungsverfahren die Festsetzung einer 1,8-Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, berechnet aus einem Wert in Höhe von 30.000.000 EUR gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 KostO. Der BGH hatte im Rechtsb...mehr

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AGS 5/2015, Unterbliebene W... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 33 Abs. 3 S. 1 und 3 RVG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Die Beschwerdeführerin kann keine Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den in der mündlichen Verhandlung am 17.9.2009 geschlossenen Vergleich verlangen. Das VG hat zu Recht für die Tätigkeit der Beschwerdeführerin keinen Gegenstandswert festgesetzt. Gem. § 33 Abs. 1 R...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Die Bestätigung ist gem. Art. 20 Abs. 2 EU-BagatellVO ohne besondere Kosten auszustellen. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden deshalb nicht erhoben.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Gerichtskosten

a) Mahnverfahren Für die Gerichtskosten gilt das GKG (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 GKG). Es ist eine Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. zu erheben. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr mit einem 0,5-Gebührensatz. Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang des Antrags bei Gericht. Sie fällt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an, also auch bei Zurücknahme des Antrags oder Zur...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Bei dem Vollstreckungsabwehrantrag nach § 66 AUG handelt es sich um eine Familienstreitsache.[19] Für die Gerichtskosten gilt daher das FamGKG. Es entstehen Gerichtsgebühren nach Nr. 1220, 1221 FamGKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 14 Abs. 1 FamGKG. Der Verfahrenswert richtet sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvoll...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das erstinstanzliche Verfahren nach §§ 35 ff. AUG entsteht eine Festgebühr nach Nr. 1710 Nr. 2 FamGKG-KostVerz. von 240,00 EUR. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die bereits mit Antragseingang bei Gericht entsteht. Die Gebühr ermäßigt sich nach Nr. 1715 FamGKG-KostVerz. auf 90,00 EUR. Kostenschuldner sind der Antragsteller (§ 21 FamGKG), der Entscheidung...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das Verfahren auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 71 AUG entsteht eine Festgebühr von 15,00 EUR (Nr. 1711 FamGKG-KostVerz.). Auslagen fallen nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz an. Zustellungskosten sind von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen, da eine Festgebühr entsteht. Es haftet derjenige, der die Ausstellung des Formblatts beantragt hat (§ 21 Abs. 1 ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das Verfahren entstehen keine Gerichtsgebühren, Auslagen sind nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. zu erheben. In dem Beschwerdeverfahren nach § 245 FamFG entsteht jedoch eine Festgebühr nach Nr. 1723 lit. 2 FamGKG-KostVerz. von 60,00 EUR. Hat der Schuldner Erinnerung nach § 732 ZPO eingelegt, so bleibt das Verfahren gebührenfrei, nur Auslagen sind nach Nrn. 2000 ff. FamGK...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Besondere Gebühren fallen nicht an, da es sich bei dem ursprünglichen und dem fortgesetzten Verfahren um einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 29 FamGKG handelt. Fallen besondere Auslagen nach Nrn. 2000 ff. FamGKG-KostVerz. an, so erfasst die in dem fortgesetzten Verfahren ergehende Kostenentscheidung auch diese Kosten.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Gerichtskosten

Das ursprüngliche Verfahren und das fortgesetzte Verfahren bilden einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 35 GKG. Gesonderte Gebühren fallen herfür nicht an.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Gerichtskosten

Das ursprüngliche Verfahren und das fortgesetzte Verfahren bilden einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 35 GKG. Gesonderte Gebühren fallen herfür nicht an.mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Es gilt das GKG (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 13 GKG), weil gem. § 31 Abs. 1 S. 1 AUG das Vollstreckungsgericht zuständig ist. Für das Verfahren nach § 31 AUG entsteht eine Festgebühr nach Nr. 2119 GKG-KostVerz., die 30,00 EUR beträgt. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die unabhängig vom Ausgang des Verfahrens entsteht. Sie fällt für jeden Antrag gesondert an. Ausla...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Es findet das FamGKG Anwendung. Für das Verfahren nach § 34 Abs. 1 AUG entsteht eine Festgebühr von 60,00 EUR nach Nr. 1713 Nr. 2 FamGKG-KostVerz. Kostenschuldner sind der Antragsteller (§ 21 FamGKG) und der Entscheidungsschuldner (§ 24 Nr. 1 FamGKG). Die Fälligkeit richtet sich nach § 11 Abs. 1 FamGKG. In dem Beschwerdeverfahren entstehen Gebühren nach Nrn. 1720–1722 FamGKG-...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das erstinstanzliche Verfahren nach § 1109 ZPO entsteht eine Festgebühr von 30,00 EUR nach Nr. 2119 GKG-KostVerz. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die unabhängig vom Ausgang des Verfahrens entsteht. Sie entsteht für jeden Antrag gesondert. Auslagen sind nach Nr. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen. In dem Verfahren über die sofortige Beschwerde fällt eine...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nr. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG. Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvollstreckung, so dass es bei Zahlungstiteln auf den Betrag der Hauptforderung ankommt (§ 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO).[6] Wegen § ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Gerichtskosten

Für die Vollstreckungsabwehrklage entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Es besteht Vorauszahlungspflicht für die Gebühren nach § 12 Abs. 1 GKG. Der Streitwert bestimmt sich nach dem angestrebten Umfang des Ausschlusses der Zwangsvollstreckung, so dass es bei Zahlungstiteln auf den Betrag der Hauptforderung ankommt (§ 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO).[11] Das gi...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Gerichtskosten

Für das erstinstanzliche Verfahren nach § 1093 ZPO fällt eine Festgebühr von 30,00 EUR nach Nr. 2119 GKG-KostVerz. an. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr, die unabhängig vom Ausgang des Verfahrens entsteht. Sie entsteht für jeden Antrag gesondert. Auslagen sind nach Nr. 9000 ff. GKG-KostVerz. anzusetzen. In dem Verfahren über die sofortige Beschwerde entsteht ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 1. Gerichtskosten

Für die Verfahren nach der EU-BagatellVO findet das GKG Anwendung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GKG). Dabei werden die Verfahren kostenrechtlich wie normale Zivilprozessverfahren behandelt.[3] Gebühren entstehen daher nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. für die erste Instanz und für die Rechtsmittelinstanzen nach Nrn. 1220 ff. GKG-KostVerz. (Berufung) bzw. Nr. 1230 ff. GKG-KostVerz. (Revi...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltskosten

Für die Ausstellung der Bestätigung fehlt eine ausdrückliche Regelung im RVG. Es ist jedoch wie bei Bestätigungen nach § 1079 ZPO davon auszugehen, dass die Tätigkeit dem Erkenntnisverfahren zuzuordnen ist, da sie ähnlich wie die Erteilung der Vollstreckungsklausel notwendige Voraussetzung für die Vollstreckung ist. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9a Buchst. a) RVG wird deshalb wohl an...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Kosten und Gebühren

1. Entscheidet das Gericht nach § 81 Abs. 1 FamFG abschließend über die Kosten des gesamten Verfahrens, hat es auch zu prüfen, ob von der Erhebung von Gerichtskosten, die durch eine unrichtige Sachbehandlung entstanden sind, nach § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG abgesehen werden kann (BGH, Beschl. v. 7.1.2015 – XII ZB 143/14). 2. Leistungen nach SGB II sind bei der Ermittlung des Verfa...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / a) Mahnverfahren

Für die Gerichtskosten gilt das GKG (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 GKG). Es ist eine Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. zu erheben. Es handelt sich um eine pauschale Verfahrensgebühr mit einem 0,5-Gebührensatz. Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang des Antrags bei Gericht. Sie fällt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an, also auch bei Zurücknahme des Antrags oder Zurückweisung nach ...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / b) Streitiges Verfahren

Legt der Antragsgegner gegen den Europäischen Zahlungsbefehl Einspruch ein, wird das Verfahren als ordentlicher Zivilprozesses fortgeführt, wenn der Antragsteller nicht ausdrücklich beantragt hat, das Verfahren in einem solchen Fall zu beenden (Art. 17 Abs. 1 EU-MahnVO). Das Gericht hat dann den Antragsteller zunächst aufzufordern, das für die Durchführung des streitigen Ver...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / 2. Anwaltskosten

Für das Mahnverfahren entstehen Gebühren nach Nr. 3305 ff. VV, im streitigen Verfahren nach Nr. 3100 ff. VV. Beispiel Wegen einer Forderung von 18.000,00 EUR wird ein Europäisches Mahnverfahren betrieben. Gegen den Europäischen Zahlungsbefehl wird durch den Schuldner in vollem Umfang fristgerecht Einspruch eingelegt und das streitige Verfahren wegen 18.000,00 EUR durchgeführt...mehr