Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2013, Geschäftswert... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) ist zulässig. In Verfahren nach dem FamFG ist die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung gem. §§ 58 ff FamFG statthaft (Senat, Beschluss v. 5.7.2013 – 2 Wx 184/13; Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Auflage 2011, § 81 Rn 83). Dies gilt erst recht, wenn die Kostenentscheidung Gegenstand eines Ergänzungsbeschlusses gem. § 43 Abs. 1 Fam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. 1. Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rspr. orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2014, Wie ist ein Au... / II. Die Lösung

Dem Grunde nach: Verzug oder … Zunächst gilt der allgemeine Grundsatz, dass der Schuldner die Rechtsverfolgungskosten zu tragen hat. Dabei kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. In der Regel werden die Kosten als Verzugsschaden nach §§ 280, 286 BGB erstattungsfähig sein, im Übrigen kommen aber auch die §§ 823, 826 BGB oder auch eine vertragliche Vereinbarung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Die Rechtsschu... / III. Kostengeringhaltungsobliegenheit

Zu dieser Frage sind im Berichtszeitraum verschiedene Urteile ergangen. So entschied das OLG Köln:[10] "Die in Rechtsschutzversicherungsverträgen verwendete Klausel "Der VN hat, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 11/2013, Zur Rücknahme... / Aus den Gründen

I. Die Beschwerde des Beteiligten vom 17.6.2013 bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. 1. Die Beschwerde ist allerdings gemäß §§ 58 Abs. 1, 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 2 FamFG, form- und fristgerecht eingelegt worden. Auch bestehen keine Bedenken gegen die wirksame Bevollmächtigung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Verzinsung bei ... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat die Rechtspflegerin dem Begehren der Kläger nicht stattgegeben und auf das Rechtsmittel der Beklagten den Zinsbeginn für die den Klägern entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten erster Instanz (18.850,48 EUR) auf den 30.11.2012 und für die zweitinstanzlichen Kosten auf den 5.12.2012 festgesetzt (12.526,58 EUR). 1. Gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ist a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Vergleichsgebüh... / 3 Anmerkung

1. Keine Vergleichsgebühr bei anderweitiger Anhängigkeit Nach der bisherigen Gesetzesfassung war strittig, ob die gerichtliche Vergleichsgebühr nur dann anfällt, wenn der mitverglichene Gegenstand überhaupt nicht anhängig ist, oder bereits dann, wenn er in diesem Verfahren nicht anhängig ist. Für die Zukunft hat der Gesetzgeber die Frage beantwortet. Sowohl im GKG als auch im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Gerichtskosten

2.1 Gebühren und Auslagen Rz. 3 Für das Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit werden die Kosten nach dem GKG ermittelt[1]. 2.1.1 Gebühren Rz. 4 Gerichtsgebühren sind öffentliche Abgaben für die Inanspruchnahme der Gerichte[1]. Sie sind als Gebühren pauschale Entgelte ohne Berücksichtigung des im Einzelfall dem Gericht entstandenen Aufwands[2]. Die Höhe der Gebüh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.2 Unrichtige Sachbehandlung

Rz. 22 Der Kostenpflichtige soll nicht auch für die Kosten in Anspruch genommen werden, die das Gericht hätte vermeiden können. Unrichtige Sachbehandlung liegt z. B. dann vor, wenn dem Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist oder es eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung erteilt hat. Sind einem Beteiligten dadurch Gerichtskosten erwachsen, so sind sie nicht zu erheben[1]. N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Kostenbegriff der FGO umfasst nach der Legaldefinition des Abs. 1 die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) sowie die außergerichtlichen Aufwendungen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind. Hierzu gehören auch die Kosten des Vorverfahrens. Zu den Gerichtskosten und dem Kostenansatz s. die Ausführungen zu "Vor § 135 FGO"...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.3 Vertagung von Amts wegen

Rz. 23 Wenn das Gericht von Amts wegen einen Termin vertagt oder eine Verhandlung verlegt, hat der Beteiligte und Kostenschuldner etwa dadurch begründete Gerichtskosten nicht zu tragen, weil das Gericht, und nicht er, die Kosten verursacht hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5.1 Fälligkeit

Rz. 17 Die im Verfahren vor den FG entstandenen Gerichtskosten können festgesetzt werden, wenn sie fällig sind. Gebühren werden fällig, sobald eine unbedingte Entscheidung über die Kosten ergangen oder das Verfahren oder die Instanz durch Vergleich, Rücknahme oder anderweitige Erledigung beendet ist[1]. Dies gilt auch für Auslagen; sie werden dagegen sofort nach ihrer Entste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gericht entscheidet durch Urteil oder Beschluss über die Kosten[1]. Es regelt mit der Kostenentscheidung, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, ggf. in welchem Verhältnis diese zu verteilen sind. Die Kostenentscheidung bildet die Grundlage für den Ansatz der Gerichtskosten, das Kostenfestsetzungsverfahren, die Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.2 Begriff

Rz. 2 Kosten i. S. d. Kostenrechts der FGO sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die außergerichtlichen Kosten einschließlich derjenigen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens[1]. Gerichtskosten sind die im GKG geregelten Gebühren, die sich nach festen, von der Inanspruchnahme des Gerichts und der Höhe des Streitwerts abhängigen Sätzen richten, sowie die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5 Kostenerhebung

2.5.1 Fälligkeit Rz. 17 Die im Verfahren vor den FG entstandenen Gerichtskosten können festgesetzt werden, wenn sie fällig sind. Gebühren werden fällig, sobald eine unbedingte Entscheidung über die Kosten ergangen oder das Verfahren oder die Instanz durch Vergleich, Rücknahme oder anderweitige Erledigung beendet ist[1]. Dies gilt auch für Auslagen; sie werden dagegen sofort n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.1 Verfahren

Rz. 14 Im Kostenansatzverfahren ermittelt der Kostenbeamte der jeweiligen Instanz den oder die Kostenschuldner und setzt die Gerichtskosten – i. d. R. auch den Streitwert – fest[1]. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden dagegen im Kostenfestsetzungsverfahren durch den Kostenbeamten des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt[2].mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5.4 Verjährung

Rz. 20 Der Anspruch auf Zahlung von Gerichtskosten verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist[1]. Soweit Kosten zurückzuerstatten sind, verjährt der Anspruch hierauf ebenfalls in vier Jahren, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 21 Gerichtskosten werden unter bestimmten Voraussetzungen[1] nicht erhoben, wenn sie bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären (Abs. 1 S. 1), dem Gericht Auslagen durch eine von Amts wegen veranlasste Terminverlegung oder Vertagung einer mündlichen Verhandlung entstanden sind (Abs. 1 S. 2), ein Antrag, der auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4 Kostenansatz

2.4.1 Verfahren Rz. 14 Im Kostenansatzverfahren ermittelt der Kostenbeamte der jeweiligen Instanz den oder die Kostenschuldner und setzt die Gerichtskosten – i. d. R. auch den Streitwert – fest[1]. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden dagegen im Kostenfestsetzungsverfahren durch den Kostenbeamten des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt[2]. 2.4.2 Rechtsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5.3 Vollstreckung

Rz. 19 Wird die Zwangsvollstreckung notwendig, richtet sich diese nach der Justizbeitreibungsordnung (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JBeitrO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1 Gebühren und Auslagen

Rz. 3 Für das Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit werden die Kosten nach dem GKG ermittelt[1]. 2.1.1 Gebühren Rz. 4 Gerichtsgebühren sind öffentliche Abgaben für die Inanspruchnahme der Gerichte[1]. Sie sind als Gebühren pauschale Entgelte ohne Berücksichtigung des im Einzelfall dem Gericht entstandenen Aufwands[2]. Die Höhe der Gebühr richtet sich deshalb na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.5 Verfahren

Rz. 25 Die Entscheidung über die Nichterhebung der Kosten trifft das Gericht[1], nicht der Kostenbeamte, obwohl es sich in der Sache um eine Entscheidung im Kostenansatzverfahren handelt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2 Rechtsbehelfe

2.4.2.1 Erinnerung Rz. 15 Der Kostenansatz kann mit der Erinnerung angefochten werden[1]. Mit der Erinnerung können nur solche Einwendungen erhoben werden, die den Kostenansatz selbst betreffen, nicht aber die dem Kostenansatz zugrunde liegende Kostenentscheidung oder Streitwertfestsetzung. Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6 Nichterhebung von Kosten

2.6.1 Allgemeines Rz. 21 Gerichtskosten werden unter bestimmten Voraussetzungen[1] nicht erhoben, wenn sie bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären (Abs. 1 S. 1), dem Gericht Auslagen durch eine von Amts wegen veranlasste Terminverlegung oder Vertagung einer mündlichen Verhandlung entstanden sind (Abs. 1 S. 2), ein Antrag, der auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsäc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.1 Klageverfahren

Rz. 5 Nach altem, bis zum 30.6.2004 geltenden Recht fielen i. d. R. nach der BRAGO im Klageverfahren mehrere Gebühren an (Verfahrens-, Urteils- und ggf. noch Beweisgebühr). Ab 1.7.2004 gibt es eine einheitliche Gebühr für das (erstinstanzliche) Klageverfahren, die das 4-fache der Gebühr lt. Tabelle beträgt (KV GKG Nr. 6110), es sei denn, die Klage erledigt sich nach § 45 Abs....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.4 Unverschuldete Unkenntnis

Rz. 24 Nach § 21 Abs. 1 S. 3 GKG ist die Entscheidung, ob bei Abweisung oder Zurücknahme eines Antrags wegen unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse von der Erhebung der Kosten abzusehen ist, in das Ermessen des Gerichts gestellt. Unkenntnis der rechtlichen Verhältnisse ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der Antragsteller nicht durch eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.2 Auslagen

Rz. 11 Die zu erstattenden Auslagen des Gerichts (Schreib- und Portokosten usw.) sind in KV GKG Teil 9 unter den Nr. 9000–9018 zusammengestellt. Für die Schreibauslagen (KV GKG Nr. 9000) gilt Folgendes: Jeder Beteiligte erhält kostenfrei eine vollständige Abschrift der Entscheidung, eine Ausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe und eine Sitzungsniederschrift sowie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.5 Verzögerungsgebühr

Rz. 9 Hat ein Beteiligter oder dessen Vertreter schuldhaft das Verfahren verzögert, sodass die Vertagung einer mündlichen Verhandlung nötig wird, oder verzögert er schuldhaft eine Entscheidung des Rechtsstreits durch nachträgliches Vorbringen von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln, Beweismitteln oder Beweiseinreden, kann ihm das Gericht eine besondere Gebühr auferlegen[1]. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.3 Kostenfreiheit

Rz. 13 Die Behörden des Bundes und der Länder sind in finanzgerichtlichen Verfahren von der Zahlung der Kosten befreit, ebenso die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Kassen[1]. Nicht befreit sind dagegen die Gemeinden und Gemeindeverbände. In Stadtstaaten ohne besondere Gemeindeebene (Berlin, Hamburg, nicht aber Bremen) erstreckt sich d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2.1 Erinnerung

Rz. 15 Der Kostenansatz kann mit der Erinnerung angefochten werden[1]. Mit der Erinnerung können nur solche Einwendungen erhoben werden, die den Kostenansatz selbst betreffen, nicht aber die dem Kostenansatz zugrunde liegende Kostenentscheidung oder Streitwertfestsetzung. Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, ist nicht Gegens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1 Gebühren

Rz. 4 Gerichtsgebühren sind öffentliche Abgaben für die Inanspruchnahme der Gerichte[1]. Sie sind als Gebühren pauschale Entgelte ohne Berücksichtigung des im Einzelfall dem Gericht entstandenen Aufwands[2]. Die Höhe der Gebühr richtet sich deshalb nach dem Streitwert (Rz. 27ff.), nicht nach der Dauer oder dem Umfang des Rechtsstreits. Da das GKG die Gebührentatbestände absc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.5.2 Vorschuss

Rz. 18 Eine Pflicht zur Zahlung eines Kostenvorschusses bestand im Finanzgerichtsprozess vor Inkrafttreten des KostRMoG am 1.7.2004 nicht. Allenfalls konnte die Zahlung eines Auslagenvorschusses in Betracht kommen, wovon in der Praxis selten Gebrauch gemacht wurde (§§ 64ff. GKG a. F.). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG ist die Verfahrensgebühr nunmehr mit Einreichung der Klage fälli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.2 Revisionsverfahren

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr beträgt das 5-fache der Gebühr lt. Tabelle (KV GKG Nr. 6120). Wird die Revision oder die Klage zurückgenommen, bevor die Revisionsbegründungsschrift bei Gericht eingegangen ist, wird nur die einfache Gebühr erhoben. Erledigungen nach § 138 FGO stehen einer Zurücknahme gleich (KV GKG Nr. 6121). Die 3-fache Gebühr fällt an (KV GKG Nr. 6122), wenn das g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.4 Beschwerdeverfahren

Rz. 8 Das Beschwerdeverfahren löst eine Gebühr in Höhe des 2-Fachen der Tabelle aus (KV GKG Nr. 6220). Das gilt auch für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, sofern sie zurückgewiesen oder verworfen wird (KV GKG Nr. 6500). Wird die Beschwerde zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr auf das Einfache (KV GKG Nr. 6221). Wird die Beschwerde über die Nichtzulassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Rechtsmittelbelehrung (§ 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO)

Rz. 26 Jeder Entscheidung des FG (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss, auch Berichtigungsbeschluss gem. § 107 FGO [1]) ist eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen [2]. Da die Rechtsmittelbelehrung von den beteiligten Richtern mit zu unterschreiben ist, ist es zweckmäßig, sie nicht am Ende der Entscheidung nachzuheften, sondern zwischen Tenor und Tatbestand einzufügen[3]. Die Bel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.3 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 7 Im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung [1] und einstweilige Anordnung [2] wird eine Gebühr in Höhe des 2-fachen der Tabelle erhoben (KV GKG Nr. 6210). Bei Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme des Antrags vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oder, wenn eine solche nicht stattfindet, vor ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.1.1.6 Instanzenzug

Rz. 10 Wird die Sache vom BFH nach Aufhebung der Vorentscheidung an das FG zurückverwiesen, werden dadurch keine zusätzlichen Gebühren ausgelöst; das Verfahren wird kostenrechtlich vor dem FG als eine einheitliche Instanz behandelt[1]. Wird dagegen die finanzgerichtliche Entscheidung im zweiten Rechtsgang wieder angefochten, ist dieses Verfahren kostenrechtlich selbstständig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.2 Bemessungsgrundlage

Rz. 28 Der Streitwert bemisst sich gem. § 52 GKG nach dem Antrag des Klägers [1]. Maßgebend für die Streitwertbemessung ist die sich aus dem Antrag des Klägers bzw. Antragstellers oder Rechtsmittelklägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache. Die Höhe des Streitwerts ist in das Ermessen des Gerichts gestellt, soweit das Gesetz keine besonderen Regelungen getroffen hat. Eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.4.2.2 Beschwerde

Rz. 16 War ursprünglich gegen die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung nach § 5 Abs. 2 S. 1 GKG die Beschwerde gegeben, so ist diese durch Art. 1 Nr. 4 BFHEntlG seit 1975 ausgeschlossen. Das FGOÄndG v. 21.12.1992 hat diese Einschränkung des Rechtsschutzes beibehalten, sodass nach wie vor ein Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss nicht möglich ist[1]. Daran ändert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.2 Kostenschuldner

Rz. 12 Kostenschuldner im Streit vor den FG ist, wer das Verfahren der Instanz beantragt hat, also der Kläger, Revisionskläger oder Beschwerdeführer[1]. Er bleibt es auch dann, wenn das Gericht dem Prozessgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt hat; wem durch gerichtliche Entscheidung die Verfahrenskosten auferlegt worden sind[2]; wer die Kosten in einem (Kosten-)Vergleich ü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.3 Streitwerte-ABC

Rz. 29 Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Die Bestimmung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. I. d. R. ist Streitwert die Differenz zwischen der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer und der mit dem Klageantrag begehrte niedrigeren Steuerfestsetzung. Mindeststrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 11/2013, Keine Festsetz... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Es fehlte hier an der erforderlichen Identität der Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens einerseits und des nachfolgenden Rechtsstreits andererseits. Trotz des überwiegenden Erfolges ihrer Werklohnklage hat die Kl. deshalb die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens letztlich selbst zu tragen. Dieses Ergebnis hätte sich v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2013, Vollstreckbarke... / 1 Gründe:

I. Mit Beschl. v. 28.9.2012 – 13 F 195/12 EA UG – hat das Amtsgericht – Familiengericht – in Ottweiler im Wege der einstweiligen Anordnung eine umfangreiche Regelung getroffen, in der dem Antragsgegner ein im Einzelnen näher ausgestaltetes Umgangsrecht mit seinen beiden Söhnen V. und S. eingeräumt wurde. Wegen der Einzelheiten wird auf den erwähnten Beschluss Bezug genommen....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prozesskosten wegen mangelnder Bauleistungen am Eigenheim als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Die im Zusammenhang mit einem Prozess wegen mangelhafter Bauleistungen am Eigenheim angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten stellen im Streitjahr 2011 dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen dar, sind aber um die zumutbare Eigenbelastung zu kürzen. Sachverhalt Die in der Steuererklärung der Kläger für das Jahr 2011 als außergewöhnliche Belastungen geltend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2013, Zulässiger Rechtsbehelf gegen die Mitfestsetzung von Gerichtskosten; gerichtliche Verfahrensgebühr bei Prozessverbindung

ZPO § 91 Abs. 1 § 104; GKG § 6 Abs. 1 Nr. 1 § 66 Abs. 1; GKG KV Nr. 1210 Leitsatz 1. Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig waren, weil der sie betreffende Kostenansatz ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2013, Unzulässigkeit einer Erinnerung auf Nichterhebung von Gerichtskosten bei vorangegangener Entscheidung

GKG §§ 21, 66 Abs. 8 Leitsatz Hat das zuständige Gericht über einen Antrag auf Niederschlagung der durch die Rücknahme einer Berufung beim unzuständigen Gericht entstandenen Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung abschließend entschieden, so ist eine Erinnerung, mit der nach wie vor allein die Nichterhebung gem. § 21 GKG der Gerichtskosten begehrt wird, unzulässig. OLG Köln, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2013, Zulässiger Rec... / 2 Aus den Gründen:

[4] "II. Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg … ." [8] aa) Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig (§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO) waren, weil der sie betreffende K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2013, Volle Inanspru... / 2 Aus den Gründen

Nach der Regelung in § 123 ZPO, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu ersetzen, keinen Einfluss hat, kann die Klägerin von der Beklagten trotz für sie erfolgten Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Erstattung der ihr entstandenen Kosten verlangen und die von ihr verauslagten Gerichtskosten angesichts der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2013, Zulässiger Rec... / 3 Anmerkung:

Zutreffend vertritt der II. ZS des BGH hier die Auffassung, der Erstattungsschuldner könne grds. gegen die Mitfestsetzung von Gerichtskosten im Kostenfestsetzungsbeschluss mit der sofortigen Beschwerde/befristeten Erinnerung gegen diesen Beschluss vorgehen. Denn der Erstattungsschuldner ist allein durch den Kostenfestsetzungsbeschluss beschwert. Dies entspricht auch der fast...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2013, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 66 Abs. 1, 5 und 6 GKG grundsätzlich statthafte Erinnerung der Antragstellerin ist entgegen der Auffassung der Staatskasse bereits unzulässig. Die Antragstellerin begehrt nach wie vor allein die Niederschlagung (Nichterhebung gem. § 21 GKG) derjenigen Kosten, die durch die Rücknahme der Berufung beim unzuständigen OLG Köln nach Nr. 1221 i.V.m. 1220 GKG-KostVerz. en...mehr