Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 8.3 Minijob-Zentrale als Empfänger

Die Meldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind mittels gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung (maschinelles Meldeverfahren) an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 45115 Essen zu übermitteln.[1] Wichtig Daten zur Unfallversicherung an die zuständigen Berufsgenossenschaften übermitteln Die Meldung der Entgelte zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 3.6.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sollten mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen parallel ausgeübt werden, die insgesamt jedoch nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, muss der Befreiungsantrag bei allen Arbeitgebern einheitlich gestellt werden. Der einmal gestellte Befreiungsantrag ist für die Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung/en bindend.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7 Beiträge für Minijobs

7.1 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1] Praxis-Tipp Dokumentation des Versicherungsschutzes Ein Nachweis über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 4 Abfindung bei geringfügig entlohnter Beschäftigung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen eines in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfreien geringfügig entlohnten Minijobs eine Abfindung, führt dies nicht zum Eintritt von Versicherungspflicht. Hinweis Keine pauschale Lohnsteuer für Abfindungszahlungen bei Minijob Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Üben Studierende neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung gilt Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 8.1 Meldesachverhalte, -schlüssel und Arbeitszeit

Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel Für geringfügig entlohnte Beschäftigte gilt grundsätzlich das Meldeverfahren, das auch für versicherungspflichtig Beschäftigte gilt. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Minijobber in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind mit dem Personeng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.1 Schwankende Entgelthöhe

Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist nach denselben Grundsätzen zu ermitteln, die für die Schätzung des Jahresarbeitsentgelts in der Krankenversicherung bei schwankenden Bezügen gelten, und zwar bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts[1] und in den Fällen, in denen bei Dauerarbeitsverhältnissen saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden. Praxis-Beispiel Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 556 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Besteuerung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Ab einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 556 EUR (2024: 538 EUR) ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder 20 % nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt dann nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen individuell besteuern. Kriterium für die Einstufung als Minijob ist das zu erwartende bzw. vom Arbeitgeber prognostizierte En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 5.3 Erstattung der Meldung an Minijob-Zentrale

Sämtliche Meldungen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sind ausschließlich an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu erstatten. Wichtig Versicherungspflicht bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen Soweit infolge der Zusammenrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander oder mit nicht geringfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird der steuerfreie Betrag (seit 2021: jährlich 3.000 EUR, monatlich 250 EUR) allerdings überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 556 EUR monatlich nicht übersteigt. Insgesamt ergibt sich also eine Entgeltgrenze von 806 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 6 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung können sich geringfügig entlohnte Beschäftigte auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.[1] Infographicmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.6 Insolvenzgeldumlage

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist die Insolvenzgeldumlage zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitgebern, die nicht der Umlagepflicht unterliegen. Hierzu gehören insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften.[1] Der Umlagesatz beträgt in 2025 0,15 %[2] (2024: 0,06 %). Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt, und zwar una...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Arbeitsrecht

Auf geringfügig entlohnte Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf Arbeitnehmer mit normaler Wochenarbeitszeit.[1] Ein sachlicher Grund für eine geringere Vergütung von geringfügig entlohnten Beschäftigten lässt sich nicht aus den besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für geringfügig entlohnte Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte versicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.4 Unfallversicherung

Das Entgelt aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig.[1] Die Zahlung erfolgt an die zuständige Berufsgenossenschaft.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.2 Einmalzahlungen

Bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts werden einmalige Einnahmen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) berücksichtigt, wenn die Zahlung mit hinreichender Sicherheit einmal jährlich zu erwarten ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4.4 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.2 Ausschließlich Minijobs

Werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte zu addieren. Ergibt die Zusammenrechnung einen höheren Betrag als 556 EUR[1] monatlich, unterliegen alle für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[2] Praxis-Beispiel Mehrere gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt werden. Bezüglich der melderechtlichen Folgen sind Besonderheiten zu beachten.[1] Speziell auf die Elternzeit-Meldungen wirkt sich ein Minijob während der Elternzeit nicht aus. Für ausschließlich geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Entgeltgrenze in Höhe von 556 EUR

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 556 EUR[1] (West und Ost) nicht übersteigt. Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich seit dem 1.10.2022 am gesetzlichen Mindestlohn und ist mit folgender Formel (auf volle EUR aufgerundet) zu ermitteln:[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch beim bisherigen Arbeitgeber stets versicherungsfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3.4 Pauschalbeiträge für Minijobber

Rentenversicherung Für in der Rentenversicherung von der Versicherungspflicht befreite bzw. versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abführen.[1] Hat der Pensionär auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zahlt er einen eigenen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarung / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung besteht für den Arbeitnehmer Rentenversicherungspflicht. Er ist dabei i. H. v. 3,6 % seines Arbeitsentgelts an der Beitragsaufbringung beteiligt. Bei einer Nettolohnvereinbarung stellen die insoweit vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt dar. Das vereinbarte Nettoarbeitsentgelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarung / 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt der Arbeitgeber, ob das Arbeitsentgelt pauschal mit 2 % oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des betroffenen Arbeitnehmers versteuert wird. Im Falle der Pauschalversteuerung ist die vom Arbeitgeber übernommene Pauschalsteuer kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Im Falle der individuellen Versteuerung nach den ELStAM ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung

Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.5 Umlagen zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

Das Arbeitsentgelt der geringfügig entlohnten Beschäftigten ist zu beiden Umlagekassen beitragspflichtig.[1] Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung ab Erreichen einer Altersgrenze

Rentenversicherungsfreiheit besteht für geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Sie können jedoch seit dem 1.1.2017 auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um (zusätzliche) Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 5 Geringfügige Beschäftigungen

Bei geringfügigen Beschäftigungen wird zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden. Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Zur R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird der steuerfreie Betrag (seit 2021: 3.000 EUR jährlich, 250 EUR monatlich) überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt ab dem 1.1.2025 556 EUR[1] monatlich nicht übersteigt. Insgesamt ergibt sich also eine Entgeltgrenze ab dem 1.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Pauschsteuer von 2 %

Voraussetzung für die Anwendung des einheitlichen Pauschsteuersatzes ist, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum pauschale Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet (5 % bei Beschäftigungen in Privathaushalten, 15 % bei anderen Beschäftigungen) und dass das regelmäßige Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 3 Übungsleitertätigkeit neben Minijob

Der Freibetrag von 3.000 EUR hat auch Auswirkungen in der Sozialversicherung. Er führt zu einer erweiterten Freistellung von der Sozialversicherungspflicht. Für Minijobs, die unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, ergibt sich hieraus, dass eine monatliche Entlohnung bis zu 770 EUR [1] einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und damit der 2 %igen P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.1 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1] Praxis-Tipp Dokumentation des Versicherungsschutzes Ein Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

In der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten einen Beitragsanteil von 15 % des Arbeitsentgelts.[1] Dies gilt bei Versicherungspflicht und bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.3 Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht

Hat sich der geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen, entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 %. Der geringfügig entlohnte Beschäftigte entrichtet einen Eigenanteil (2025: 3,6 %). Der Eigenanteil errechnet sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.3 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung für Übungsleiter bzw. die Ehrenamtspauschale gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Steuerfreie Entschädigungen sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Die Freibeträge sind bei der Beurteilung eines Minijobs insgesamt bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 5.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

In allen Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 Angaben zur Art der Besteuerung aufzunehmen. Anzugeben sind die Steuernummer des Arbeitgebers, die Steueridentifikationsnummer des Beschäftigten und die Art der Besteuerung mittels Kennzeichen. Zur Art der Besteuerung sind folgende Kennzeichen zu verwenden: 1 = Pauschalsteuer in Höhe von 2 % 2 =...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Versicherungsfreiheit

1.1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen. 1.2 Ausnahmen Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht für Personen, die in ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben, wenn er auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale verzichtet, für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichtet[1] und das Arbeitsentgelt die sv-rechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Der Solidaritätszuschlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Sozialversicherung

1 Versicherungsfreiheit 1.1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen. 1.2 Ausnahmen Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.2 Überschreiten der Entgeltgrenze

Wird die Arbeitsentgeltgrenze überschritten, tritt vom Zeitpunkt des Überschreitens an Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein. Für die zurückliegende Zeit bleibt es bei der Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 8.2 Meldungen zur Unfallversicherung

Die Angaben zur Unfallversicherung sind im Meldeverfahren zur Sozialversicherung in Form einer gesonderten Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung, Abgabegrund "92") für jeden Arbeitnehmer zu übermitteln. Abgabefrist ist der 16.2. des Folgejahres der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1.2 Ausnahmen

Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit kommt generell nicht in Betracht für Personen, die in einer betrieblichen Berufsbildung (z. B. Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmer an dualen Studiengängen), bei einem Freiwilligendienst in Form eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, als Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, als Menschen mit Behinderungen in g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 8 Dokumentation und Meldungen

8.1 Meldesachverhalte, -schlüssel und Arbeitszeit Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel Für geringfügig entlohnte Beschäftigte gilt grundsätzlich das Meldeverfahren, das auch für versicherungspflichtig Beschäftigte gilt. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Minijobber in einer geringfügi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Lohnsteuer

1 Individuelle oder pauschale Besteuerung Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Mehrere Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber

Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung stets von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.[1] Entsprechendes gilt für Beschäftigungen, die während der Freistellungsphasen mit flexibler Arbeitszeitregelung bei demselben Arbeitgeber ausgeübt werden. Auch we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 6 Übungsleiterfreibetrag neben Minijob möglich

Der Freibetrag von 3.000 EUR hat auch Auswirkungen bei der Sozialversicherung. Für Minijobs, die unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, ergibt sich hieraus, dass ab 1.10.2022 eine monatliche Entlohnung bis zu 770 EUR [1] einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und damit der 2 %igen Pauschalsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG nicht entgegensteht.[2] Dasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr