Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 5.2 Kurzfristige Beschäftigungen

Für kurzfristig Beschäftigte sind keine Jahresmeldungen zu erstellen, da kurzfristig Beschäftigte – mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung – sozialversicherungsfrei sind. Die Jahresmeldung zur Unfallversicherung ist allerdings zu erstatten.[1] Seit dem 1.1.2022 hat der Arbeitgeber bei der Anmeldung eines kurzfristig Beschäftigten zusätzlich anzugeben, wie dieser für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 2.4 Ausnahmen vom maschinellen Meldeverfahren

Eine Ausnahmeregelung vom maschinellen Meldeverfahren gilt für Arbeitgeber, die im privaten Bereich für nicht gewerbliche Zwecke geringfügig Beschäftigte versicherungsfrei beschäftigen oder wenn der Arbeitgeber mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke i. S. d. § 10b EStG verfolgt. Diese Arbeitgeber dürfen Meldungen an die Minijob-Zentrale a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.1 Allgemeines

Nach der 1 %-Regelung wird die Privatnutzung monatlich i. H. v. 1 % des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs ermittelt. Die 1 % Regelung ist grundsätzlich nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nachweislich mehr als 50 % beträgt. Die Regelung ist auch für gemietete oder geleaste Fahrzeuge anwendbar, da die zivil- oder steuerrechtliche Zuordnung des Fahrzeugs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzausfallgeld / 3.4 Berechnung der Insolvenzgeldumlage

Es gelten die Regeln zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das bedeutet, dass Grundlage für die Berechnung das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist. Zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.1 Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich, anspruchsberechtigte Personen

Die Tarifvertragsparteien haben die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich in einem gesonderten, den TVöD ergänzenden Tarifvertrag, dem "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" vom 22. April 2023 geregelt. Der TV Inflationsausgleich gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarif...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.5 Steuerfreiheit des Inflationsausgleichs

Beim Inflationsausgleich 2023 sowie den monatlichen Sonderzahlungen handelt es sich jeweils um Leistungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden (§ 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich). Nach § 3 Nr. 11c EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.1 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind generell rentenversicherungspflichtig. An dem Charakter einer geringfügigen Beschäftigung ändert sich dadurch nichts. Das ist wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Addition von Beschäftigungen. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Die Rentenversicherungspflicht kann durch einen Antrag auf Befreiung von der Versi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 249b Satz 2 SGB V 5 % des Arbeitse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.13 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung und Minijobs

1 Vorbemerkung Die Begriffe der geringfügigen Beschäftigung bzw. des sogenannten "Minijobs" sind sozialversicherungsrechtliche Begriffe aus § 8 Abs. 1 SGB IV, aus denen sich unmittelbar keine arbeitsrechtlichen Folgen ableiten lassen. Vielmehr sind diese besonderen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse "normale" (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse, auf die die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.10 Flexible Arbeitszeitregelungen

In der Praxis setzen sich zunehmend flexible Arbeitszeitregelungen durch. Zur Frage, welche Arbeitszeitmodelle unter welchen Voraussetzungen zulässig sind, wird auf die Ausführungen zum Stichwort „Arbeitszeitmodelle“ verwiesen. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen bedeutet dies, dass Freistellungen von der Arbeitsleist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4 Sozialversicherungsrecht

Was unter einer geringfügigen Beschäftigung zu verstehen ist, regelt § 8 SGB IV. Danach kann eine Beschäftigung entweder wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung; § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) oder der kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung; § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) geringfügig sein. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, weil der Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.8 Unterschreiten der Entgeltgrenze

Wird eine mehr als geringfügige Beschäftigung durch die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 538 EUR umgestellt, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem Zeitpunkt bzw. für die Zeit der Arbeitszeitreduzierung gesondert zu beurteilen. Demzufolge ist beispielsweise bei einer Reduzierung der Arbeitszeit w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.11 Beginn der Versicherungspflicht bei Mehrfachbeschäftigungen

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, das Versicherungsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen. Damit er alle für seine Beurteilung relevanten Tatbestände kennt, ist der Arbeitnehmer nach § 28o SGB IV verpflichtet, dem Arbeitgeber die für die Beurteilung der Versicherungsverhältnisse erforderlichen Angaben zu machen. Bei mehreren Beschäftigungen gilt dies gege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / 3.1 Geringfügig entlohne Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigte konnten bis 31.12.2012 in der gesetzlichen Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Sie unterlagen dann der Versicherungspflicht mit entsprechenden beitrags- und leistungsrechtlichen Konsequenzen. Auch seit dem 1.1.2013 kann für zuvor aufgenommene geringfügig entlohn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.1 Zusammenrechnung

Bei der Prüfung der Versicherungsfreiheit kommt es nicht nur auf die aktuelle Beschäftigung an. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen (Anmeldungen sind jeweils mit dem Personengruppenschlüssel 110 erfolgt) sind zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Es ist jeweils bei Beginn e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.9 Wertguthabenvereinbarungen

Auch in geringfügig entlohnten Beschäftigungen kann im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung auf die Auszahlung erarbeiteten Arbeitsentgelts zum Aufbau eines Wertguthabens für (längerfristige) Freistellungen von der Arbeitsleistung verzichtet werden. Die Entsparung entsprechender Wertguthaben kann lediglich in geringfügig entlohntem Umfang erfolgen. Wird das Wertguthaben mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2024 = 3.624 EUR jährlich bzw. 302 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 2 Geltungsbereich des TVöD

Für den Geltungsbereich des TVöD gibt es hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten eine wichtige Ausnahme: Auf geringfügige Beschäftigungen in der Form der kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV findet der TVöD nach § 1 Abs. 2m TVöD keine Anwendung[1] – für die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, die sogenannten Minijobs, findet der TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 538 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 538 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.2 Überschreiten der Zeitgrenzen

Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die ursprünglich vereinbarte Zeitdauer, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung die längere Dauer heraus, liegt eine kurzfristige Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalige Einnahmen (u. a. Weihnachts- und Urlaubsgeld), deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder aufgrund Gewohnheitsrechts wegen betrieblicher Übung) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Eine Raumpflegerin ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.2 Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Hinsichtlich der Beurteilung der Regelmäßigkeit des laufenden Arbeitsentgelts legen die Sozialversicherungsträger mindestens das Arbeitsentgelt zugrunde, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Gesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache); insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6 Mehrere Beschäftigungen

Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.[1] Entsprechendes gilt für Beschäftigungen, die während der Freistellungsphasen im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen, also auch in F...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2 Arbeitszeit

3.2.1 Arbeitszeitgesetz Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.10 Rahmenarbeitsverträge

Zu Rahmenverträgen und Rahmenarbeitsverträgen siehe Aushilfen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11 Vergütungsfragen

3.11.1 Tarifliche Vergütung Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 1 Vorbemerkung

Die Begriffe der geringfügigen Beschäftigung bzw. des sogenannten "Minijobs" sind sozialversicherungsrechtliche Begriffe aus § 8 Abs. 1 SGB IV, aus denen sich unmittelbar keine arbeitsrechtlichen Folgen ableiten lassen. Vielmehr sind diese besonderen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse "normale" (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse, auf die die allgemeinen ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.4 Betriebliche Altersversorgung

Die im Bereich des TVöD Beschäftigten haben nach § 25 TVöD Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Altersversorgungstarifverträge (ATV und ATV-K). Geringfügig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2002 aufgrund der Streichung des früheren § 3 Buchst. n BAT/BAT-O nicht mehr vom Geltungsbereich der Altersversorgungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.2 Gesetzlicher Mindestlohn

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe des jeweils gültigen Brutto-Stundensatzes nach § 1 Abs. 2 MiLoG. Dass die Bruttovergütung dabei häufig mit der Nettovergütung identisch ist, ändert nichts an dieser Pflicht. Der Verstoß gegen diese sich aus § 20 MiLoG ergebende Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Kontrollbehörde i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3 Arbeitsrechtliche Fragestellungen

Im Folgenden sollen typische arbeitsrechtliche Fragestellungen und Probleme, die im Zusammenhang mit den Arbeitsverhältnissen von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern auftreten, in alphabetischer Reihenfolge erläutert werden. 3.1 Arbeit auf Abruf Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.7 Hinweispflichten und Nebenpflichten des Arbeitgebers

Auch den geringfügig Beschäftigten ist ein Nachweis nach § 2 NachwG, der den wesentlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen enthält, zu erteilen. Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht, den vom Arbeitnehmer gestellten Antrag auf Weiterleitung des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht fristgerecht an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten, können Schadens...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.5 Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitsbefreiung

Für die geringfügig Beschäftigten gelten hinsichtlich des Erholungsurlaubs die Regelungen des § 26 TVöD; zu beachten ist, dass bei einem Abweichen von der 5-Tage-Woche nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD eine verhältnismäßige Anpassung des Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat, z. B. beträgt bei einer 4-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nur 4/5 des tariflichen Anspruchs. Zu beachten ist dab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.2 Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Nach § 17 Abs. 1 MiLoG sind die Arbeitszeiten der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer – also auch der kurzfristig Beschäftigten – spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Aufzuzeichnen sind Beg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.1 Tarifliche Vergütung

Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese Gruppe von Arbeitnehmern hä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr