Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.6 Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters

Rz. 33 Dem stillen Gesellschafter werden verschiedene Einsichts- und Auskunftsrechte gewährt. § 233 HGB ordnet diesbezüglich an, dass auf den stillen Gesellschafter § 166 HGB entsprechend anzuwenden ist. Danach ist der stille Gesellschafter berechtigt, von der Gesellschaft eine Abschrift des handelsrechtlichen Jahresabschlusses i. S. d. § 242 Abs. 3 HGB (also der Bilanz und ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 12 Bei der typischen stillen Gesellschaft entspricht die Ausgestaltungsform nach der h. M. dem handelsrechtlichen Regelungsmodell der §§ 230–236 HGB.[1] Zu diesem handelsrechtlichen Regelungsmodell gehören sowohl die zwingenden als auch die dispositiven gesetzlichen Bestimmungen der §§ 230–236 HGB. So ist in Abgrenzung zur atypischen stillen Gesellschaft eine typische st...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.3 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 14 Eine atypische stille Gesellschaft liegt vor, wenn von dem handelsrechtlichen Regelungsmodell in einem oder auch in mehreren Punkten abgewichen wird. Dementsprechend existiert in der Praxis eine große Anzahl atypischer Ausgestaltungsformen der stillen Gesellschaft, wobei sich maßgeblich drei Fallgruppen herauskristallisiert haben: die Beteiligung des stillen Gesellsch...mehr

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Pflichtenverschärfung durch die NIS-2-Richtlinie: Brauchen Unternehmen künftig einen Cyber-Vorstand?

Zusammenfassung Die NIS-2-Richtlinie, die bis Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, verschärft die Cybersicherheitspflichten für Unternehmen, auch für diejenigen, deren Geschäftsmodelle weder digital noch datenintensiv sind. IT-Sicherheit wird damit zum Compliance-Thema. Mit Blick auf die durch die NIS-2-Richtlinie neu eingeführte nicht delegierbare Verantwor...mehr

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SE als Rechtsform-Alternative für den Mittelstand

Zusammenfassung Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) bietet etliche Möglichkeiten, die sie speziell für etablierte Mittelständler und Familienunternehmen interessant machen. Ein Wechsel kann sich vor allem für wachsende Unternehmen lohnen. Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) feiert in diesem Jahr ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Ein gute...mehr

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Welche Anforderungen gelten für die positive Fortführungsprognose von Start-ups?

Zusammenfassung Das OLG Düsseldorf bestätigt in einem Urteil v. 16.8.2023 seine Rechtsauffassung, wonach die Grundsätze, die der BGH für die Beurteilung der positiven Fortführungsprognose eines Unternehmens aufgestellt hat, bei Start-ups nicht uneingeschränkt anwendbar sind. Überblick Die Insolvenzordnung kennt 3 Insolvenzgründe für juristische Personen: die Zahlungsunfähigkei...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze

Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurteil v. 15.11.1967[1] dargelegt; die Grundzüge ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.4 Vergütung für Komplementär-GmbH, Auslagenersatz

Rz. 456 Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.4 Immobilieninvestitionen ausländischer Investoren über eine "ausländische Kapitalgesellschaft & Co. KG"

Rz. 434 Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass ausländische Investoren auf den deutschen Immobilienmarkt drängen. Sie bedienen sich hierbei – seitdem der EuGH[1] dies zugelassen hat – ausländischer Gesellschaftsformen.[2] Folgende Konstellationen sind denkbar (wobei die Ltd. synonym für die Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts steht).[3] Eine Ltd. ist Kommanditistin...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.3 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 496 Jeder einzelne Mitunternehmer, also auch die Komplementär-GmbH, wird einkommensteuerlich (körperschaftsteuerlich) als selbstständiger Gewerbetreibender behandelt. Ausgaben eines Mitunternehmers, die dazu dienen sollen, die Beziehungen des Mitunternehmers zum Gewinn des Gewerbebetriebs in Ordnung zu bringen, die also unmittelbar mit der Erzielung der gewerblichen Eink...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.3 Doppelstöckige GmbH & Co. KG

Rz. 433 § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG stellt eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft beteiligt ist, einer Kapitalgesellschaft gleich. Das bedeutet, dass die Gesellschaft, an der die "Kapitalgesellschaft" beteiligt ist, eine gewerblich geprägte ist; angesprochen ist die sog. doppelstöckig...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2 Beiratstätigkeit

Rz. 555 Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ein Son...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2 Geschäftsführergehälter

Rz. 530 Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Geschäft...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.2 Komplementär-GmbH

Rz. 533 Die Komplementär-GmbH ist kraft ihrer Rechtsform ohne Rücksicht darauf, ob ein Gewerbebetrieb vorliegt, auch wenn sie z. B. nur als Geschäftsführer tätig ist, gewerbesteuerpflichtig. Ihr Gewerbeertrag ist gemäß § 9 Nr. 2 GewStG um den bei der GmbH & Co. KG festgestellten Gewinn zu kürzen. Umgekehrt ist der Anteil der Komplementär-GmbH am Verlust der GmbH & Co. KG dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 13.2 Terrorschadenversicherung

Die Kosten einer Terrorschadenversicherung sind bei gewerblichen Mietverhältnissen grundsätzlich umlagefähig, da sie eine Sach- und Haftpflichtversicherung i. S. v. § 2 Nr. 13 BetrKV darstellt, die dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner dient. Daher verstößt die Umlage der Kosten grundsätzlich nicht gegen das auch für gewerbliche Mietverhältnisse geltende Wirtschaftlich...mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 4 Geschäftsführung

Der Sprecherausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende vertritt den Sprecherausschuss im Rahmen der von diesem gefassten Beschlüsse.[1] Will der Arbeitgeber dem Sprecherausschuss eine Erklärung wirksam zuleiten, so muss er sie gegenüber dem Vorsitzenden des Sprecherausschusses abgeben. Das entspricht auch der Rechtslage nach ...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.1.1 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement und Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten

Die Umsetzung der "Sozialen Standards"[1] erfordert in erster Linie eine Entwicklung des Bewusstseins für Nachhaltigkeitsthemen innerhalb des Unternehmens sowie in jedem seiner Kernbereiche. Ein ganzheitliches Denken und Handeln in lokalen und globalen Kontexten sowie in ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen ist unerlässlich. Um die "Sozialen Standards" effekti...mehr

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LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.2.1 Grundsatzerklärung und Supplier Code of Conduct

Die Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gründet in der Formulierung von Unternehmensgrundsätzen, die intern als auch in der Außenkommunikation mittels einer Grundsatzerklärung verankert werden sollten. Die Grundsatzerklärung stellt nicht nur ein wichtiges Instrument zur Integration der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7.2 Teilweise Ergebnisverwendung

Auch ohne die Verpflichtung zur Bildung gesetzlicher Rücklagen, können die Gesellschafter der GmbH sowie die Geschäftsführung gleichwohl bereits durch in der Satzung (Gesellschaftsvertrag) oder einem Gesellschafterbeschluss der GmbH verbindlich zu einer Ergebnisverwendung verpflichtet werden. Dies kann dazu führen, dass auch eine GmbH bereits im Rahmen der Jahresabschlussfes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss für leite... / 7 Mittel und Kosten

Der Sprecherausschuss ist nicht vermögensfähig. Auch wenn es nicht wie in § 41 BetrVG ausdrücklich verboten ist, ist der Sprecherausschuss nicht befugt, Beiträge zu erheben. Es obliegt dem Arbeitgeber, ihm die für die Sitzungen und laufende Geschäftsführung erforderlichen Räume, sachlichen Mittel und das Büropersonal nach § 14 Abs. 2 SprAuG zur Verfügung zu stellen. Mittel f...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 1.2 Rechtsrahmen und Durchsetzung

Ein weiterer Punkt, der den Begriff Nachhaltigkeit und insbesondere der darin enthaltenen gesellschaftlichen Verantwortung kennzeichnet, ist der Aspekt der Freiwilligkeit. Unternehmen nehmen gerade dann gesellschaftliche Verantwortung wahr, wenn sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern darüber hinaus eigene Standards setzen. Allerdings haben Unternehmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Aufwendungsersatz

Rz. 1 Voraussetzung für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 539 ist zunächst, dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist; denn nur der Mieter als berechtigter Besitzer gegenüber dem Vermieter hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen auf die Mietsache. Ist der Mieter gleichzeitig Miteigentümer der Mietsache, ist entscheidend, im Rahmen welchen Rechtsverhältnisses (...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.22 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Rz. 184 § 2 Nr. 13 BetrKV Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasser sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Abgrenzung zu Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten

Rz. 30 Die Umlage anderer Kosten als der in § 2 BetrKV aufgezählten Betriebskosten auf den Wohnraummieter ist unzulässig (OLG Koblenz, Beschluss v. 7.1.1986, 4 W-RE 720/85, WuM 1986, 50; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 6.5.1988, 9 RE-Miet 1/88, GE 1988, 579 = ZMR 1988, 261 = WuM 1988, 204). Kapitalkosten wie Erbbauzinsen sind daher als Betriebskosten nicht auf den Wohnraummieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.3 Vermeidbare Betriebskosten

Rz. 42 Ferner ist der Vermieter zur Kostenvermeidung verpflichtet. Kosten für Betriebsleistungen, die nur deshalb notwendig werden, weil der Vermieter seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nicht erfüllt hat, sind ebenfalls nicht umlagefähig. Betriebskosten, die ihre Ursachen in einem Mietmangel haben oder in einem Umstand, der nicht zur Risikosphäre des Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Regelungsbereich

Rz. 35 Für den bis zum 31.12.2001 öffentlich geförderten Wohnraum gilt § 20 Abs. 1 Satz 2 NMV, wonach nur diejenigen Kosten umgelegt werden dürfen, "die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind." Auch für preisfreien Wohnraum – und damit auch für früher preisgebundenen Wohnraum, der bis zum 3.10.1990 errichtet worde...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.1 Kosten der Brennstoffe und ihrer Lieferung

Rz. 121 Zu den Brennstoffkosten gehört der Kaufpreis für die verbrauchten Brennstoff; bei Koks/Kohle fallen auch die Kosten für Anfeuerungsmaterial darunter, nicht jedoch Brennstoffadditive (Schmidt-Futterer/Lammel, § 7 HeizkostenV Rn. 28). Der Vermieter darf nur die Kosten für die Wärmeerzeugung umlegen. Daher scheidet eine Umlage der Kosten für Trockenheizen in einem Neubau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.12 Kosten der Entwässerung

Rz. 114 § 2 Nr. 3 BetrKV Die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. Unter den Begriff "Wassergeld" fallen auch die Kosten für die Entwässerung (LG Berlin, Urteil v. 20.11.1995, 62 S 210/95, GE 1996...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.2 Überteuerte Betriebskosten

Rz. 40 Zum anderen kann die Höhe der Kosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Der Vermieter muss vermeidbare Kosten auch tatsächlich vermeiden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter stets das billigste Angebot auswählen muss (Geldmacher, Wohnungsbaurecht, September 2001, Mietrecht, § 556 Anm. 8). Denn neben dem Preis dürfen auch andere Gesichtspunkte ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.18 Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Rz. 171 § 2 Nr. 9 BetrKV Die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzuges. Statt "Hausreinigung" heißt es nunmehr "Gebäudereinigung"; eine sachliche Änderung ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Kosten der Wasserversorgung

Rz. 107 § 2 Nr. 2 BetrKV Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbericht

Rz. 32 Auf die gemäß § 192 UmwG grundsätzlich vorgeschriebene Erstellung eines Formwechselberichts durch das Vertretungsorgan des formwechselnden Rechtsträgers kann im Rahmen eines Formwechsels von PersGes nach § 215 UmwG verzichtet werden, sofern alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind, da davon ausgegangen werden kann, dass...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.2 Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften (§§ 225a–225c UmwG)

Rz. 40 In Abweichung von den für den Formwechsel von PersGes geltenden Sondervorschriften der §§ 214–225 UmwG kennt das UmwG für den Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften mit den §§ 225a–225c UmwG weitere Spezialregelungen, die jedoch auf einige der persgesbezogenen Sondervorschriften verweisen. Rz. 41 § 225a UmwG bestimmt, dass ein Formwechsel einer Partnerschaftsgese...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbericht und zur Beschlussfassung

Rz. 46 § 230 Abs. 1 UmwG schreibt den Geschäftsführern formwechselnder Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung vor, allen Gesellschaftern den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung vorab (spätestens zusammen mit der Einberufung) anzukündigen und einen Bericht – sowie nach § 231 UmwG zusätzlich mit der Einberufung ein ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.3 Zuständiges Finanzamt

Die Erklärungsvordrucke sind bei dem Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung bzw. der Verwaltungssitz der Körperschaft befindet. Der Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, also der Ort, an dem der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird.[1] Nur wenn sich ein Ort der Geschäftsleitung nicht eindeu...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Geschäftsführung und Vertretung

Eine Gesellschaft, ob rechtsfähig oder nicht, kann als juristische Konstruktion nicht selber, sondern nur durch natürliche Personen handeln. Bei der GbR handeln die Gesellschafter als natürliche Personen für die GbR durch Beschlussfassungen aller Gesellschafter formlos oder auf einer förmlichen Gesellschafterversammlung, durch Maßnahmen der Geschäftsführung und durch die Ver...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.1 Abgrenzung Beschlussfassung, Geschäftsführung, Vertretung

Eine Beschlussfassung durch alle Gesellschafter ist für alle Grundlagengeschäfte, die die Zusammensetzung und die Organisation der Gesellschaft betreffen, erforderlich. Zu den Grundlagengeschäften zählen zunächst alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, aber auch die Auflösung der Gesellschaft und die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform (siehe unter 2.2). Eine Bes...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.2 Die Geschäftsführungsbefugnis

Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft können bei der GbR nur Gesellschafter mit der Geschäftsführung betraut werden. Fremdgeschäftsführung durch gesellschaftsfremde Dritte ist anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht zulässig.[12] Deshalb haben die Gesellschafter nicht nur ein Recht zur Geschäftsführung, sondern auch die Pflicht zur Geschäftsführung, da ansonsten, w...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Verwaltungsrechte und -pflichten

Zu den Verwaltungsrechten und -pflichten gehören zunächst das Recht und die Pflicht zu Geschäftsführung und Vertretung, das Stimmrecht bei der Abstimmung über Beschlüsse der Gesellschafter und die Kontroll- und Informationsrechte. Verschiedene Nebenpflichten werden unter dem Begriff der Treuepflicht zusammengefasst. Das Recht des Gesellschafters, Sozialansprüche für die Gese...mehr