Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.1 Übertragung der (wesentlichen) Grundlagen erforderlich

Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich an einen Unternehmer für dessen Unternehmen übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht bzw. langfristig verpachtet werden und der Betrieb des Übertragen...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.5.1 Verkauf von vor der Veräußerung vermieteten Gebäuden

Auch beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Gebäuden unter Fortführung des Mietvertrags durch den Erwerber kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird. Ein vermietetes Grundstück ist solch ein wirtschaftlich selbstständiger Teilbetrieb.[1] Praxis-Beispiel Verkauf eines von mehreren Mietgebäuden...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.8 Übertragung eines Geschäftsanteils einer GmbH/AG auf einen ­Erwerber

Die Annahme einer Geschäftsveräußerung würde beim Verkäufer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG den Vorsteuerabzug aus Beratungskosten im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung ermöglichen.[1] Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils kann jedoch – unabhängig von dessen Höhe – nur dann einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung gleichgestellt werden, wenn der...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 5 Ereignisse nach der Betriebsveräußerung

5.1 Nachträgliche Einkünfte Auch nach einer Veräußerung des Betriebs können noch Einnahmen und Ausgaben entstehen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Denn auch nach einem Übergang des Betriebs auf den Erwerber kann dem früheren Betriebsinhaber weiterhin noch Betriebsvermögen zuzurechnen sein – das sog. Restbetriebsvermögen. Dazu gehören insbesondere folgende Wirtschaftsgü...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2 Betriebsveräußerer verpachtet Betriebsgrundstücke an Betriebsfortführer

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht. Hierfür kann die Übertragung aller wesentlichen Grundlagen ein Indiz sein.[1] Umsatzsteuerlich liegt aber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung auch dann vor, wenn der bisherige Unternehmer das Bet...mehr

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Betriebsveräußerung / 6 Entnahmen und Einzelverkäufe

Bei Geschäftsveräußerungen übernimmt bisweilen der Erwerber nicht alle Betriebsgegenstände. Diese Gegenstände werden vom Veräußerer dann entweder in den Privatbereich entnommen oder an andere Personen als an den Betriebsübernehmer verkauft. Die vorge­nannte Entnahme bzw. der Einzelverkauf erfolgen außerhalb der Geschäftsveräußerung und sind deshalb i. d. R. umsatzsteuerpflic...mehr

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Betriebsveräußerung / 1 Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung

1.1 Übertragung des ganzen Betriebs Eine Betriebsveräußerung erfordert die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs.[1] Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Mit diesen Wirtschaftsgütern müsste der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden können, wobei jedoch die tatsächliche Fortführung nicht zwingend is...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 4.1 Übertragung stiller Reserven auf Reinvestitionen

Eine interessante steuerliche Vergünstigung bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs kann die Regelung des § 6b EStG darstellen: 4.1.1 Allgemeines zur Anwendung des § 6b EStG Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln, können die sofortige Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (Grund und Boden, Gebä...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.5.2 Verkauf eines bisher noch nicht vermieteten Gebäudes

Wird ein Bürogebäude veräußert, das vor der Veräußerung nicht benutzt bzw. vermietet wurde (kein "lebender Vermietungsbetrieb"), kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn der Veräußerer die Vermietung (und nicht von vornherein die Veräußerung) ernsthaft beabsichtigte und der Erwerber das Gebäude zu Vermietungsumsätzen nutzt.[1] Praxis-Beispiel Verkauf ei...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.7 Vorgründungsgesellschaft überträgt Investitionen auf eine neugegründete Kapitalgesellschaft

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) tätigen die zukünftigen Gesellschafter oft bereits Investitionen im Hinblick auf den zukünftigen Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft. Erfolgt dies zeitlich vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags, handelt es sich insoweit um eine rechtlich selbstständige Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft). Die späte...mehr

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Betriebsveräußerung / 3 Erwerber übernimmt vom Veräußerer den restlichen Vorsteuerberichtigungszeitraum sowie die Istbesteuerung

Der erwerbende Unternehmer tritt bei einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung "an die Stelle des Veräußerers".[1] Dies hat Bedeutung für die Anwendung der Vorsteuerberichtigungsvorschrift des § 15a UStG und für die Istbesteuerung.[2] Istbesteuerung (nach vereinnahmten Entgelten): Grundsätzlich muss der die Leistung erbringende Unternehmer diese auch dann versteuern, wenn ...mehr

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Betriebsveräußerung / 3 Gleichgestellte ­Vorgänge

Einer Betriebsveräußerung wird gleichgestellt: Die Veräußerung eines Teilbetriebs. Dies ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale eines Betriebs i. S. d. EStG aufweist und für sich lebensfähig ist.[1] Zwar ist keine völlig selbstständige Organisation mit eigener Buchführu...mehr

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Betriebsveräußerung / Zusammenfassung

Begriff Die Veräußerung eines Betriebs ist ein nicht alltäglicher Vorgang. Sie sollte daher sorgfältig geplant und umgesetzt werden; das gilt auch und gerade in steuerlicher Hinsicht! Die Betriebsveräußerung ist der letzte Akt einer betrieblichen Tätigkeit. Der dabei erzielte Gewinn oder Verlust zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb; er unterliegt aber grundsätzlich nich...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.5 Verkauf von vermieteten Gebäuden

1.5.1 Verkauf von vor der Veräußerung vermieteten Gebäuden Auch beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Gebäuden unter Fortführung des Mietvertrags durch den Erwerber kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird. Ein vermietetes Grundstück ist solch ein wirtschaftlich selbstständiger Teilbetrieb....mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.4 Veräußerung des Anteils an einer KGaA

Schließlich ist auch die Veräußerung des gesamten Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) als steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn zu werten.[1]mehr

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Betriebsveräußerung / 5 Kein Vorsteuerabzug beim Erwerber: Gestaltungen

Der erwerbende Unternehmer erhält aus der Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung keinen Vorsteuerabzug. Hat er trotzdem den Vorsteuerabzug geltend gemacht, drohen ihm erhebliche Gefahren. Wird dies nämlich vom Finanzamt später bemerkt, hat er an dieses zusätzlich zur Rückzahlung des Vorsteuerabzugs noch Nachzahlungszinsen abzuführen. I...mehr

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Betriebsveräußerung / 7 Vorsteuerabzug aus Veräußerungskosten

Sind dem Veräußerer im Rahmen der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung Veräußerungskosten entstanden (z. B. Rechtsanwalts- und Steuerberaterkosten, Zeitungsannoncen usw.), wäre normalerweise der Vorsteuerabzug hieraus nur möglich, wenn die vorsteuerbelasteten Eingangsumsätze im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen stünden. ­Ausnahmsweise ist jedoch bei einer...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.5 Betriebsaufgabe

Zwar unterscheidet sich eine Betriebsaufgabe angesichts der damit verbundenen Einstellung des Betriebs wirtschaftlich von einer Betriebsveräußerung, bei welcher nur der Betriebsinhaber wechselt, der Betrieb aber weiter besteht. Dennoch werden Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung steuerlich gleich behandelt – die Aufgabe des Gewerbebetriebs gilt als Veräußerung.[1] Um die S...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit Abgrenzungsfragen, Grenz- und Sonderfällen bei einer Betriebsveräußerung sowie den möglichen steuerlichen Vergünstigungen für den Veräußerungsgewinn. Dazu gehören z. B. die Fragen: Was zählt noch zum laufenden Gewinn? Welche Vorgänge sind dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen? Wie funktioniert die Steuerermäßigung? Durch welche alternativen ...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 2 Veräußerungsgewinn

2.1 Ermittlung des Veräußerungsgewinns Veräußert ist der (Teil-)Betrieb mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums.[1] Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns wird der – um die Veräußerungskosten verminderte – Veräußerungspreis dem Buchwert des Betriebsvermögens gegenübergestellt. Der sich hierbei ergebende Unterschiedsbetrag ist der Veräußerungsgewinn.[2] Praxis-Beisp...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3 Steuerliche Vergünstigungen

3.1 Freibetrag Ein Freibetrag kommt nur für solche Steuerpflichtige in Betracht, die im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung das 55. Lebensjahr vollendet [1] haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig sind. Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit bedarf es einer amtlichen Bescheinigung.[2] Die Berufsunfähigkeit muss jedoch nicht ursächlich für die Veräuße...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2 Formen der Übertragung

In zivilrechtlicher Hinsicht gibt es verschiedene Ausgestaltungen einer Betriebsveräußerung, die sich nach der Art und der Form der erhaltenen Gegenleistung wie folgt gliedern lassen: 1.2.1 Entgeltliche Veräußerung gegen Einmalzahlung Hierbei wird der Betrieb an den künftigen Betriebsinhaber veräußert, welcher den vereinbarten Kaufpreis in einer Summe zum vereinbarten Zahlungs...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 2.2.2 Veräußerungsgewinn

Zum Veräußerungsgewinn rechnet vor allem der Erlös aus dem Verkauf der betrieblichen Wirtschaftsgüter an Dritte. Dazu gehört aber auch die Freistellung von einer privaten Schuld des Veräußerers oder die Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens [1], die nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören. Werden anlässlich der Betriebsveräußerung Aufwendungen zur Bee...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 5.2 Rückwirkende Änderung des Veräußerungsgewinns

Der Steuertatbestand der Betriebsveräußerung ist bereits mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. Der damit entstandene Veräußerungsgewinn kann aber durch künftige Ereignisse noch beeinflusst werden. Zu diesen Ereignissen gehört vor allem ein – ganz oder teilweiser – Ausfall der Kaufpreisforderung bzw. von noch ausstehenden Kaufpreisraten....mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 2.2 Veräußerungsgewinn und laufender Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsveräußerung ist es ganz entscheidend, den laufenden Gewinn vom Veräußerungsgewinn zutreffend abzugrenzen. Denn der Veräußerungsgewinn wird steuerbegünstigt, der laufende Gewinn hingegen regulär versteuert. Bei der Abgrenzung des laufenden Gewinns vom Veräußerungsgewinn wird vor allem zu entscheiden sein, ob für die jeweiligen Erträge oder Aufwe...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2.2 Fünftelregelung

Mit der sog. Fünftelregelung[1] soll die verschärfte Progressionswirkung durch die Zusammenballung von Einkünften mittels einer rechnerischen Verteilung der Einkünfte auf 5 Jahre verhindert werden. Die komplexe Berechnung sieht wie folgt aus: Praxis-Beispiel Fünftelregelung Der verheiratete A hat im Jahr 2022 laufende Einkünfte i. H. v. 40.000 EUR und außerordentliche Einkünft...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 4.2 Erlass von Steuern, die auf den Veräußerungsgewinn entfallen

Unter gewissen Voraussetzungen gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag den Erlass von Steuern, soweit er auf den Gewinn aus einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe entfällt.[1] Veräußert z. B. ein älterer, nicht mehr erwerbsfähiger Steuerpflichtiger seinen Betrieb, kann ein Erlass der auf den Betriebsveräußerungsgewinn entfallenden Steuer trotz vorhandenen Vermögens g...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonderfälle und steuerliche Besonderheiten

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit Abgrenzungsfragen, Grenz- und Sonderfällen bei einer Betriebsveräußerung sowie den möglichen steuerlichen Vergünstigungen für den Veräußerungsgewinn. Dazu gehören z. B. die Fragen: Was zählt noch zum laufenden Gewinn? Welche Vorgänge sind dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen? Wie funktioniert die Steuerermäßigung? Durch welch...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 2.2.1 Laufender Gewinn

Zum laufenden Gewinn gehört zunächst das Ergebnis, das bis zum Stichtag des Betriebsübergangs nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften[1] ermittelt wird. Diese vor, während und ggf. auch noch nach der Betriebsveräußerung stattfindenden „normalen” Geschäfte und ihre Abwicklung berühren den Veräußerungsgewinn nicht.[2] Zu der normalen Geschäftstätigkeit gehört insbes...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.2 Veräußerung einer Beteiligung

Eine zum Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gilt kraft gesetzlicher Fiktion immer als Teilbetrieb.[1] Die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist dafür aber ausgeschlossen, da der Veräußerungsgewinn aus einer solchen Beteiligung nach dem Teileinkünfteverfahren nur zu 60 % besteuert wird[2] oder – soweit er auf eine Kapitalgesel...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 4 Gestaltungen

Kommt ein Freibetrag nicht in Betracht, weil z. B. die Altersgrenze nicht erreicht ist oder der Freibetrag bereits "verbraucht" wurde, gilt es andere Gestaltungen zu finden, welche die Steuerlast senken können. Auch wenn eine Steuerermäßigung angesichts der Höhe der übrigen steuerpflichtigen Einkünfte ins Leere läuft, kann ggf. einer der nachfolgenden Punkte zum Ziel führen....mehr

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Betriebsveräußerung / 4 Folgen eines unrichtigen Umsatzsteuerausweises

Weist der Veräußerer trotz der Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsveräußerung im Ganzen die Umsatzsteuer im Kaufvertrag oder in einer Rechnung unzulässig gesondert aus, schuldet er die zu hoch ausgewiesene Steuer dem Finanzamt.[1] Er ist jedoch berechtigt, die Rechnung zu berichtigen durch eindeutige Erklärung gegenüber dem Leistungsempfänger, dass der bisherige Steuerausweis i...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.4 Veräußerung eines gesondert geführten Teilbetriebs

Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist. Dies setzt voraus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmens nach Art eines selbstständigen Unternehmens betrieben worden ist und nach außen h...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.1 Entgeltliche Veräußerung gegen Einmalzahlung

Hierbei wird der Betrieb an den künftigen Betriebsinhaber veräußert, welcher den vereinbarten Kaufpreis in einer Summe zum vereinbarten Zahlungstermin zu entrichten hat. Leistung und Gegenleistung stehen sich gleichwertig gegenüber.[1]mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Begünstigt ist auch der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer eines Betriebs anzusehen ist.[1] Hierunter fallen insbesondere die Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), die als Mitunternehmerschaften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu betrachten sind. Das gilt auch für Anteile an wirtschaftlich ve...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.1 Freibetrag

Ein Freibetrag kommt nur für solche Steuerpflichtige in Betracht, die im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung das 55. Lebensjahr vollendet [1] haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig sind. Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit bedarf es einer amtlichen Bescheinigung.[2] Die Berufsunfähigkeit muss jedoch nicht ursächlich für die Veräußerung oder Aufg...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 5.1 Nachträgliche Einkünfte

Auch nach einer Veräußerung des Betriebs können noch Einnahmen und Ausgaben entstehen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Denn auch nach einem Übergang des Betriebs auf den Erwerber kann dem früheren Betriebsinhaber weiterhin noch Betriebsvermögen zuzurechnen sein – das sog. Restbetriebsvermögen. Dazu gehören insbesondere folgende Wirtschaftsgüter, soweit sie nicht mitve...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.2 Veräußerung gegen Ratenzahlung

Anstelle einer sofortigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises wird mit dem Erwerber eine ratenweise Zahlung vereinbart.[1]mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.4 Veräußerung gegen eine Rentenverpflichtung

Eine Sonderform der Ratenzahlung ist die Verrentung des vereinbarten Kaufpreises. Dieser wird in regelmäßigen – meist monatlichen – Raten auf Lebenszeit des Veräußerers (Leibrente) bezahlt. In diesem Fall besteht ein interessantes Wahlrecht zwischen der sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns oder der Besteuerung als nachträgliche Betriebseinnahmen.[1]mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.6 Unentgeltliche Übertragung

Private Gründe werden erst recht für die voll unentgeltliche Übertragung ausschlaggebend sein. Diese Form der Übertragung des Betriebs ist regelmäßig nur unter nahe stehenden Personen, insbesondere bei der Generationennachfolge anzutreffen. Der Betrieb wird im Rahmen einer Schenkung oder einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Der Übergeber erzielt keinen Gewinn, der Übe...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.7 Übergang im Erbwege

Wird ein Betrieb durch Erbfolge übertragen, ist dies keine Veräußerung i. S. d. § 16 EStG. Mit dem Tod des Erblassers geht der ganze Betrieb im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Beim Erblasser entsteht kein Gewinn, der Erbe führt den Betrieb mit den bisherigen Buchwerten weiter. Handelt es sich um mehrere Erben, begründen diese damit ei...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.3 Beendigung der gewerblichen Tätigkeit

Mit der Veräußerung geht einher, dass der bisherige Betriebsinhaber seine mit dem veräußerten Betrieb verbundene Tätigkeit beendet.[1] Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn ein Einzelunternehmer seinen Betrieb an eine Personengesellschaft veräußert, an der er weiterhin selbst beteiligt ist.[2] Allerdings gilt der Veräußerungserlös insoweit als laufender Gewinn, wie der ...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.1 Veräußerung eines Teilbetriebs

Auch der Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs ist steuerbegünstigt.[1] Für Teilbetriebsveräußerungen gelten dem Grunde nach die gleichen Regeln wie für die Veräußerung von Betrieben im Ganzen.[2] Die gesetzliche Fiktion eines Teilbetriebs hat denknotwendig zur Folge, dass ein Gesamtunternehmen aus mindestens 2 Teilbetrieben bestehen muss, damit eine Teilbetriebsverä...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 2.1 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Veräußert ist der (Teil-)Betrieb mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums.[1] Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns wird der – um die Veräußerungskosten verminderte – Veräußerungspreis dem Buchwert des Betriebsvermögens gegenübergestellt. Der sich hierbei ergebende Unterschiedsbetrag ist der Veräußerungsgewinn.[2] Praxis-Beispiel Veräußerungsgewinnmehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 4.1.1 Allgemeines zur Anwendung des § 6b EStG

Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln, können die sofortige Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (Grund und Boden, Gebäude) vermeiden, wenn sie wiederum Grund und Boden oder Gebäude anschaffen oder herstellen und von den hierbei entstandenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen Betrag in Höhe des...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.1 Übertragung des ganzen Betriebs

Eine Betriebsveräußerung erfordert die Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs.[1] Es müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Mit diesen Wirtschaftsgütern müsste der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden können, wobei jedoch die tatsächliche Fortführung nicht zwingend ist.[2] Dem ganzen Betrieb ist ein Te...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2.1 56 % Durchschnittssteuersatz

Die Besteuerung mit 56 % des Durchschnittssteuersatzes gilt nur einmal im Leben (wobei jedoch die vor 2001 entstandenen Veräußerungs- und Aufgabegewinne nicht berücksichtigt werden) und auf Antrag, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist, sowie nur für Gewinne bis 5 Mio. EUR. Unterschreitet...mehr

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Betriebsveräußerung: Sonder... / 3.2 Ermäßigter Steuersatz

Der Veräußerungsgewinn unterliegt entweder der sog. Fünftelregelung[1] oder der Besteuerung mit 56 % des Durchschnittssteuersatzes.[2] Für die Praxis empfiehlt sich jedoch genau die umgekehrte Prüfreihenfolge. 3.2.1 56 % Durchschnittssteuersatz Die Besteuerung mit 56 % des Durchschnittssteuersatzes gilt nur einmal im Leben (wobei jedoch die vor 2001 entstandenen Veräußerungs- und ...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.2.3 Veräußerung gegen variablen Kaufpreis

Vielfach werden Betriebe nicht zu einem fixen Kaufpreis veräußert, sondern es werden gewinn- oder umsatzabhängige Komponenten bei der Kaufpreisermittlung mit herangezogen. Ist das Entgelt ausschließlich von solchen Variablen abhängig, ist das den Buchwert und die Veräußerungskosten übersteigende Entgelt als laufende nachträgliche Betriebseinnahme zu erfassen. § 34 EStG ist n...mehr

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Betriebsveräußerung / 2.5 Keine Gewerbesteuer

Soweit die Veräußerung den Gewerbebetrieb einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft betrifft, zählt der entstehende Veräußerungsgewinn nicht zum Gewerbeertrag i. S. d. § 7 GewStG. Es fällt damit insoweit keine Gewerbesteuer an. Dies gilt nicht für die Betriebsveräußerung durch eine Kapitalgesellschaft.[1] Auch soweit eine Kapitalgesellschaft an einer Mitunterne...mehr