Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.3 Der Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 113 Der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist die eines Teilbetriebs gleichgestellt. Die Einbeziehung der Teilbetriebsveräußerung war bereits in § 30 EStG 1925 enthalten. Die Teilbetriebsaufgabe ist der Veräußerung gleichgestellt (Rz. 99). Die Teilbetriebsveräußerung vollzieht sich im Rahmen eines fortbestehenden Gewerbebetriebs, denn es wird nur ein Teil des Gesamtb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.3.2 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 235 Gewinnverwirklichungsvorgänge gehören zum Aufgabevorgang, soweit sie nicht dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind (Rz. 71ff.). Dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind die Veräußerungshandlungen, auf die der ursprüngliche Geschäftszweck gerichtet war, auch soweit sie durch die bevorstehende Geschäftsaufgabe motiviert sind. Deshalb gehört die Veräußeru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.1 Überblick

Rz. 177a Realteilung ist eine besondere Form der Auseinandersetzung über das Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft. Entgegen der für Personengesellschaften (§§ 730ff. BGB) bzw. für Personenhandelsgesellschaften (§§ 145, 161 HGB) vorgesehenen Auseinandersetzung, Veräußerung des aktiven Vermögens, Tilgung der Gesellschaftsschulden, Rückzahlung der Einlagen sowie schließlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.5 Übertragung in ein Betriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers

Rz. 177m Nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG setzt eine Realteilung – bzw. deren Rechtsfolge – voraus, dass ein Betriebsvermögensteil der real zu teilenden Mitunternehmerschaft in ein Betriebsvermögen eines der Mitunternehmer gelangt. Ein Wirtschaftsgut eines Sonderbetriebsvermögens genügt nicht[1], weil das Gesetz eine Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.3 Historische Entwicklung

Rz. 4 § 16 Abs. 1 bis 3 EStG geht zurück auf § 30 EStG von 1925 und besteht seither im Wesentlichen in unveränderter Form. Die Regelung war bei ihrer Einführung 1925 heftig umstritten[1]. In der Zeit davor waren Veräußerungsgewinne allenfalls als Spekulationsgewinne steuerpflichtig, wozu jedoch die Anschaffung des Betriebs in Spekulationsabsicht erforderlich war[2]. Rz. 5 Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.8 Veräußerung gegen Rentenzahlung

Rz. 230 Bei einer Betriebsübertragung gegen eine Rentenzahlung muss zwischen der Veräußerungsrente und der privaten Versorgungsrente unterschieden werden. Eine Betriebsübertragung gegen eine private Versorgungsrente ist kein Veräußerungsvorgang, sondern ein unentgeltliches Rechtsgeschäft.[1] Wird ein Betrieb unter Vereinbarung einer Veräußerungsrente gegen eine Zeitrente, Lei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.16 Bilanzierung der Buchwertfortführung nach Realteilung

Rz. 207c Liegen die Voraussetzungen einer steuerneutralen Realteilung nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG vor, so ist der übernehmende Mitunternehmer an die in der Realteilungsbilanz der Mitunternehmerschaft ausgewiesenen (Buch-)Werte gebunden (§ 16 Abs. 3 S. 2, 2.Teils. EStG). Diese Buchwerte muss er in seine (Fortführungs-) Eröffnungsbilanz aufnehmen[1]. Die Übernahme der anteilige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.1 Allgemeines, persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 238 Durch den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG sollte über die Tarifvergünstigung des § 34 EStG hinaus insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen in bestimmten Grenzen eine Steuererleichterung geschaffen werden (Rz. 3, 6)[1]. Die Vorschrift ist mit Wirkung ab 1996 grundlegend umgestaltet worden (zur früheren Rechtsentwicklung Rz. 8). Der allgemeine Freibet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2 Ausübung des Wahlrechts nach § 16 Abs. 3b EStG

Rz. 147a § 16 Abs. 3b EStG wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] eingefügt. Damit wird das von der Rspr.[2] entwickelte Wahlrecht bei Betriebsverpachtung (R 16 Abs. 2 EStR 2012) und Betriebsunterbrechung (H 16 Abs. 2 "Betriebsunterbrechung" EStH 2022) erstmals gesetzlich geregelt. Die Regelung ist anwendbar auf Betriebsaufgaben i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, die nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.12 Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 177af § 16 Abs. 3 S. 2 EStG beschränkt sich darauf, die Rechtsfolge zu bestimmen, die bei der Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder einzelner Wirtschaftsgüter in ein jeweiliges Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer eintritt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Soweit die Betriebsvermögensteile der Mitunternehmersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.1 Erbanfall

Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich einer Teilungsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.14 Ausnahmen von der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 2 und S. 4 EStG

Rz. 177al Bei Vorgängen der Realteilung ist eine Buchwertfortführung von vornherein ausgeschlossen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt ist (§ 16 Abs. 3 S. 2, Teils. 1 EStG) bzw. soweit einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf KSt-pflichtige Empfänger übertragen werden (§ 16 Abs. 3 S. 4 EStG). Im ersteren Fall entspricht die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.4 Eintritt der Rechtsfolgen

Rz. 148 Die Aufgabeerklärung des Stpfl. ist konstitutiv für den Eintritt der Rechtsfolge und somit maßgebend für die steuerliche Behandlung[1]. Sobald er bei Beginn oder im späteren Verlauf der Verpachtung erklärt, den Betrieb aufgeben zu wollen, wird der Tatbestand der Betriebsaufgabe erfüllt. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, so wird er weiterhin als Gewerbetreibende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.3 Fingierte Betriebsaufgabe bei Betriebs- und Teilbetriebsverlagerung ins Ausland § 16 Abs. 3a EStG

Rz. 207e § 16 Abs. 3a EStG wurde – ebenso wie die Ergänzung des § 16 Abs. 3 S. 2 EStG durch den im 3. Teils enthaltenen Verweis auf § 4 Abs. 1 S. 4 EStG (Rz. 177ab) – durch das JStG 2010[1] mit Rückwirkung auf alle offenen Fälle (§ 52 Abs. 34 S. 5 EStG) und aus denselben Gründen – Beseitigung der steuerrechtlichen Folgen der Aufgabe der Theorie der Finalität des Entnahmebegr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.10 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 177ab Steuerneutralität einer Realteilung setzt weiter voraus, dass die spätere steuerliche Erfassung der stillen Reserven in den zum Buchwert übergehenden Wirtschaftsgütern gesichert ist. Eine Gefährdung der steuerlichen Erfassung sieht der Gesetzgeber insbesondere dann, wenn die Wirtschaftsgüter in ein ausl. Betriebsvermögen des Realteilers gelangen. Deshalb ist in § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.5 Besonderheiten bei der Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Körperschaftsteuersubjekten

Rz. 223 Der Veräußerungspreis i. S. v. § 16 Abs. 2 EStG ist, soweit er auf die Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden KSt-Subjekten entfällt, nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG anteilig steuerfrei. Er ist deshalb bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG nur mit dem stpfl. Teil anzusetzen. Das gilt sowohl bei der Veräußerung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.7 Objekt der Realteilung

Rz. 177s Gegenstand einer Realteilung kann jeder Zusammenschluss mehrerer Stpfl. sein, sofern es sich im steuerrechtlichen Sinn um eine Mitunternehmerschaft mit Betriebsvermögen handelt. Auf Betriebsvermögen anderer Gewinnermittlungs-Einkunftsarten ist die Vorschrift nach §§ 14 S. 2, 18 Abs. 3 S. 2 EStG entsprechend anwendbar. Rz. 177t Die Realteilung erfasst das gesamte akti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.6 Abgrenzung zum Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung

Rz. 177o Als Unterart der Betriebsaufgabe ist die echte Realteilung i. S. des Realteilungserlasses[1] auf die Aufgabe des mitunternehmerischen Betriebs gerichtet, erfolgt also zum Zweck der Auflösung der Mitunternehmerschaft. Die "echte" Realteilung ist deshalb begrifflich vom Ausscheiden eines einzelnen Mitunternehmers abzugrenzen, auch wenn der Ausscheidende nicht mit Geld...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.13 Zwang zur Buchwertfortführung

Rz. 177ah Sind die Voraussetzungen einer Realteilung erfüllt, sind zwingend die Buchwerte fortzuführen. Mit der Buchwertfortführung wird bei der Realteilung – obwohl sie als Betriebsaufgabe der Mitunternehmerschaft angesehen wird – grundsätzlich systemwidrig, jedoch durch Wertung der Realteilung als Umstrukturierungsmaßnahme (Fortsetzung des unternehmerischen Engagements in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / V. USt bei der Beteiligungsübertragung

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG: Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft soll grundsätzlich nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG führen, denn der Gesellschafter ist nicht Inhaber der Vermögenswerte des Unternehmens. Er überträgt nicht das Unternehmen, sondern lediglich seine Rechte daran (insbesondere Gewin...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.4 Umwandlungsfälle

Rz. 31 Die Ausnahmeregelung für die Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder gesamten Mitunternehmeranteils soll ausweislich der Gesetzesbegründung und nach der Auffassung von Teilen der Literatur nicht gelten, "wenn die unternehmerische Tätigkeit aufgrund von Umwandlungsvorgängen nach dem Umwandlungssteuergesetz in anderer Rechtsform oder durch einen anderen Rechts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.5 Kapitalgesellschaften

Rz. 34 Nicht explizit geregelt ist auch, was gilt, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren ganzen Betrieb oder gesamten Mitunternehmeranteil aufgibt oder veräußert. Allerdings findet § 16 Abs. 1 bis 3 EStG bei der Besteuerung von Körperschaften über § 8 Abs. 1 S. 1 KStG Anwendung (R 32 Abs. 1 Nr. 1 KStR 2004 bzw. R 8.1 KStR 2015). Da auch dem Wortlaut von S. 3 keine Einschränkun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist. 2. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den Rechtsnachfolger, so dass unrichtige ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Regelungsgegenstand/Normzweck des § 120

Rn 4 Vor diesem Hintergrund begründet § 120 ein an den Insolvenzverwalter sowie die betroffenen Betriebsräte gerichtetes Gebot zur Beratung über eine einvernehmliche Herabsetzung von Leistungen, die in Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind und die Insolvenzmasse belasten (§ 120 Abs. 1 Satz 1). Weiterhin enthält die Vorschrift ein Recht zur vorzeitigen Kündigung von die Inso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Besonderheiten für Rechnungen über Geschäftsveräußerungen und über gem. § 9 UStG steuerpflichtig gemachte Umsätze

Rz. 32 Die grundsätzlich voraussetzungslose Rechnungsberichtigungsmöglichkeit gem. § 14c Abs. 1 S. 1 UStG wird durch S. 3 eingeschränkt. In den Fällen des § 1 Abs. 1a UStG, d. h. bei einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung sowie bei der Rückgängigmachung des Verzichts auf eine Steuerbefreiung gem. § 9 UStG (§ 9 UStG Rz. 1 ff.), gelten die S. 3-5 des § 14c Abs. 2 UStG en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelungsbereich

Rz. 9 § 14c Abs. 1 UStG regelt den unrichtigen Steuerausweis, der dann vorliegt, wenn ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausweist, als er nach dem UStG schuldet. Der Rechnungsaussteller schuldet dann neben der gesetzlichen Steuer auf den Umsatz – die er übrigens selbstverständlich auch dann sc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.4 Umgehungstatbestände

Rz. 90 Die zwingende Regelung des § 613a Abs. 4 BGB darf nicht durch eine Kündigung und eine nachfolgende Wieder-/Neueinstellung umgangen werden.[1] Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeitsplatzangebote des Betriebserwerbers veranlasst wird, einer Auflösung des Arbeitsverhält...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Insolvenz

Rz. 35 Nach europäischem Recht ist die Anwendung des § 613a BGB in der Insolvenz nicht geboten. Dies belässt den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, unabhängig vom Gemeinschaftsrecht die Grundsätze der Richtlinie 2001/23/EG auf einen solchen Übergang anzuwenden.[1] Nur eingeschränkt anwendbar ist § 613a BGB, wenn über das abgebende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 2.3.3 Übergang zur Liebhaberei

Eine Entnahme liegt nicht vor, wenn ein Betrieb wegen anhaltender Verluste der Liebhaberei zugeordnet wird. Obwohl hier die betriebliche Tätigkeit mangels Gewinnerzielungsabsicht als beendet anzusehen ist und der Übergang des Betriebsvermögens in den privaten Bereich nahe läge, nimmt der BFH an, dass der Steuerpflichtige nach dem Übergang zur Liebhaberei "ruhendes Betriebsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 3.1 Bewertung entnommener Wirtschaftsgüter

Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die Vorschrift bezweckt vor allem, die während der Zugehörigkeit der entnommenen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven möglichst lückenlos zu erfassen (Gewinnrealisierung).[1] Sti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 1.2 Entnahmen beim Betriebsvermögensvergleich

Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit gilt § 4 Abs. 1 EStG, für den Betriebsvermögensvergleich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gilt § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Dass auch beim sog. qualifizierten Betriebsvermögensvergleich nach § § 4 Abs. 1 i. V....mehr

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Gründungskosten und Vorsteu... / 2.3 Folgen einer erfolglosen Gründung

Eine Gründung kann als gescheitert angesehen werden, wenn es endgültig nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang zu den geplanten Ausgangsumsätzen kommt und die Unternehmung letztendlich aufgegeben wird. Aus dieser Situation ergeben sich verschiedene Konsequenzen. Für den Vorsteuerabzug kommt es auf den Zeitpunkt des Leistungsbezuges an, so dass im Idealfall keine Rückzahlung n...mehr

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Gründungskosten und Vorsteu... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Gründung eines (Einzel-)Unternehmens sind – insbesondere mit Blick auf den Vorsteuerabzug – die allgemeinen Regeln anzuwenden. D.h. der Vorsteuerabzug setzt eine steuerbare Eingangsleistung voraus, die für steuerbare und steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet wird, gerade bei Einzelunternehmern ist die Abgrenzung zwischen einem privaten und unternehmerischen Leis...mehr

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Gründungskosten und Vorsteu... / 2.4.2 Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist aus umsatzsteuerlicher Sicht komplexer, da sie in mehreren Phasen abläuft und in den einzelnen Phasen unterschiedliche Rechtssubjekte bestehen. Die Gründung läuft in folgenden Phasen ab: Vorgründungsgesellschaft (i. d. R. GbR); Vorgesellschaft (Gesellschaft eigener Art); Kapitalgesellschaft (GmbH/AG). Bei einer Ein-Personen-GmbH ist zu b...mehr

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Gründungskosten und Vorsteu... / 1 Problematik

Die Gründung eines Unternehmens ist nicht selten mit erheblichen Kosten verbunden, so werden vielfach bereits vor einem ersten Tätigwerden verschiedene Leistungen bezogen. Dies reicht je nach Geschäftsart von Wareneinkäufen über Geschäftsausstattung bis zu Dienstleistungen, wie insbesondere IT- oder Beratungsleistungen, die auch bei Unternehmen anfallen, die mit verhältnismä...mehr

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Gründungskosten und Vorsteu... / 2.1 Einlagen

Bei einer Neugründung setzt sich das Gesellschaftsvermögen i. d. R. aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen, wobei Einlagen auch in anderen Gründungskonstellationen oder im laufenden Geschäftsbetrieb erfolgen können. Wird dagegen ein Einzelunternehmen gegründet, kommt es zwar nicht zu Einlagen i. S. d. Gesellschaftsrechts, umsatzsteuerrechtlich ordnet der Unternehmer je...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5 Betriebsverpachtung

Rz. 90 Dem Betriebsinhaber bietet sich die Möglichkeit, seinen Betrieb im Ganzen oder einen Teilbetrieb[1] an einen anderen Unternehmer zu verpachten.[2] 4.5.1 Grundsachverhalte Rz. 91 Grundsätzlich ist der Gewinn bei Gewerbetreibenden weiterhin durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Der Verpächter kann jedoch bei Wegfall der Buchführungspflicht zur Gewin...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.1 Grundsachverhalte

Rz. 91 Grundsätzlich ist der Gewinn bei Gewerbetreibenden weiterhin durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Der Verpächter kann jedoch bei Wegfall der Buchführungspflicht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG übergehen. In diesem Fall sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen grundsätzlich im erste...mehr

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Land- und Forstwirte / 5 Geschäftsveräußerung

Veräußert der Land- und Forstwirt seinen gesamten Betrieb, unterliegt dies als sog. nicht steuerbare Geschäftsveräußerung insgesamt nicht der Umsatzsteuer.[1] Dies gilt auch, wenn der bisherige Landwirt seinen Einzelbetrieb in eine neu gegründete Gesellschaft einbringt, jedoch die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) zurückbehält und diese dauerhaft an die Gesellsch...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2.1.3 Vor dem 1.1.2011 angeschaffte bzw. hergestellte Gebäude (Seeling-Modell)

Die nachstehenden Ausführungen gelten nur für Gebäude, die aufgrund eines Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind oder mit deren Herstellung vor dem 1.1.2011 begonnen wurde. Als Beginn der Herstellung gilt bei Gebäuden mit erforderlicher Baugenehmigung der Zeitpunkt der Stellung des Bauantrags, bei baugenehmigungsfreien Gebäuden, für...mehr

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Land- und Forstwirte / 8 Unrichtiger Steuerausweis in der Rechnung

Pauschalierende Land- und Forstwirte sind zur Angabe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags verpflichtet. Weist der Abnehmer in einer Gutschrift die Umsatzsteuer zu hoch aus, muss der Land- und Forstwirt den zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag an das Finanzamt abführen.[1] Das Gleiche gilt, wenn der Land- und Forstwirt für eine gar nicht erbrachte Leistung ode...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Land- und Forstwirte / 4 Vorsteuerberichtigung beim Wechsel der Besteuerungsart oder bei Betriebsaufgabe

Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 7 UStG kann sich u. a. ergeben bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach § 24 UStG und umgekehrt [1], wenn der Berichtigungszeitraum nach § 15 a Abs. 1 UStG einzelner Wirtschaftsgüter (grds. 5 Jahre bzw. 10 Jahre bei Gebäuden ab der erstmaligen Verwendung) noch nicht abgelaufen ist. Bei der Lieferung von Tieren...mehr