Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftswagen

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwa...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.11 Ausnahmen von der Nutzungswertbesteuerung

Ausgenommen von der Nutzungswertbesteuerung sind Fahrzeuge, die typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet sind. Praxis-Beispiel Nutzungswertbesteuerung gilt nicht für Werkstattwagen Dem Außendienstmitarbeiter einer Heizungs- und Sanitärfirma steht ein Wartungsfahrzeug zur Verfügung. Das Finanzamt will daher einen privaten Nutzungswert besteuern. Der BFH hat klargestel...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer ein Elektro- bzw. ein Plug-In-Hybridelektrofahrzeug auch zur privaten Nutzung

Schafft der Unternehmer ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug an, das er seinem Arbeitnehmer als Firmenwagen überlässt, dann muss er die Aufwendungen, die auf die private Nutzung entfallen, als Arbeitslohn erfassen und der Umsatzsteuer unterwerfen. Für die Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung und auf die Fahrten zur ersten Tätigk...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1 Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer

Für die Überlassung des Pkw an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung fallen Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Umsatzsteuer an. Dabei bestehen 2 Möglichkeiten, diesen geldwerten Vorteil zu ermitteln. Die private Nutzung kann mithilfe der pauschalen 1-%-Methode ermittelt werden oder mit den tatsächlichen Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen. 3.1.1 Ermittlung des ge...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1 %-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.6 Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Bei einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber für eine Familienheimfahrt pro Woche keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Nur darüber hinausgehende Fahrten (= Fahrten, die nicht als Werbungskosten abgezogen werden können) sind pauschal mit 0,002 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung zu berechnen und als Arbe...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.1.2 Kfz-Überlassung an Arbeitnehmer aus einem Fahrzeugpool

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis zuzüglich Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Stehen den Arbeitnehmern in einem Fahrzeugpool mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung, ist der pauschale Nutzungs...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.3 Elektro-/Plug-In-Hybrid-Fahrzeug: Anwendung der Fahrtenbuchmethode ab 1.1.2019

Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs. 2 EStG auch mit den tatsächlichen Kosten, die auf die Privatfahrten entfallen, ermitteln. Das setzt allerdings voraus, dass der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, aus dem ersichtlich ist, wie sich seine Fahrten zusammensetzen. Der geldwerte Vorteil ist mit den Aufwendungen anzusetzen...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.7.1 Umsatzbesteuerung auf der Grundlage der 1 %-Regelung

Aus Vereinfachungsgründen lässt es die Finanzverwaltung zu, dass der Arbeitgeber den pauschalen lohnsteuerlichen Wert auch bei der Umsatzsteuer zugrunde legt. Diesen Wert behandelt er als Bruttowert, aus dem er die Umsatzsteuer herausrechnet.[1] Für die Familienheimfahrten des Arbeitnehmers fällt Umsatzsteuer an, die aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer aus 0,...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.1 Erster Zeitraum: Anschaffung bzw. Überlassung vor dem 1.1.2019 und im Zeitraum zwischen 1.1.2022 bis 31.12.2022

Bei der privaten Nutzung und den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden nicht die tatsächlichen Anschaffungskosten bzw. nicht der tatsächliche Bruttolistenpreis angesetzt. Mit der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, die für Anschaffungen bis zum 31.12.2018 gilt, soll erreicht werden, dass die Besteuerung der privaten Nutzung eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs in e...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.13 Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Im Rahmen der privaten Nutzung mindern die vom Arbeitnehmer selbst getragenen (laufenden) individuelle Kraftfahrzeugkosten (z. B. Treibstoffkosten) auch bei der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) den Nutzungswert auf der Einnahmenseite. Die Abzugsfähigkeit von individuellen Aufwendungen wird an die Voraussetzung geknüpft, dass der Arbeitnehmer den ...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.14 Firmen-PKW: Gleichmäßige Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen[1]. Eine Zuzahlung, die in einer Summe erfolgte, ist bei der Privatnutzung eines betrieblichen ...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4.2 Zweiter Zeitraum: Anschaffungen bzw. Überlassung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 angeschafft wurden bzw. werden, wird die Bemessungsgrundlage (= Bruttolistenpreis) halbiert (sog. 0,5 %-Regelung). Um Elektrofahrzeuge handelt es sich, wenn sie ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.3 Im Fokus: Benefits flexibilisieren, um wahrgenommenen Mehrwert zu maximieren

Auch wenn die Angebote optimal zur strategischen Stoßrichtung des Unternehmens und passend zur Kultur entwickelt werden, Mitarbeiter sind Individuen. Geld kann Jeder für die jeweils eigenen Bedürfnisse verwenden. Zusatzleistungen dagegen sind überwiegend und in hohem Grad an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Während Sachbezugsgutscheine eine recht hohe Wahlfreiheit ermög...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.1 Im Fokus: Kosten und (materiellen) Nutzen optimieren

Unter dieser zentralen Perspektive wird der Mehrwert für die Mitarbeitenden sowie resultierende Effekte den Kosten auf Unternehmensseite gegenübergestellt. Besondere Aufmerksamkeit aus der monetären Perspektive gebührt steuerlich (und damit in aller Regel auch sozialversicherungsrechtlich) begünstigten Zusatzleistungen , wie unten auszugsweise aufgeführt. Nicht steuerbare Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 9 Pauschale Stromkostenerstattung für Elektrofahrzeuge

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer wird ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Weil es sich um ein Elektrofahrzeug handelt, muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen gelegentlich auch zu Hause am privaten Stromanschluss aufladen; gesonderte Aufzeichnungen führt er dazu nicht. Beim Arbeitgeber steht ihm ebenfalls eine Auflademöglichkeit zur Verfügung. Kann d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 2 Garagenmiete

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor mit einem Listenpreis von 30.000 EUR zur Verfügung. Dieser wird auch für private Zwecke und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 10 km) genutzt. Der Wagen wird nach der 1-%-Regelung bzw. nach der 0,03-%-Regelung versteuert. Alle für den Dienstwagen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 7 Arbeitnehmer verauslagt Kosten

Sachverhalt Ein Erste-Hilfe-Beauftragter stellt bei der Kontrolle der Erste-Hilfe-Kästen im Unternehmen diverse Mängel fest. Daraufhin erwirbt er in einer Apotheke Verbandsmaterial und füllt damit die Erste-Hilfe-Kästen auf. Er legt dem Arbeitgeber am nächsten Tag den Kassenzettel vor und erhält den verauslagten Betrag von 123,70 EUR erstattet. Wie ist die Erstattung steuer- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 1 Grundlagen

Häufig lässt der Arbeitgeber neben dem in Geld gezahlten Arbeitslohn dem Arbeitnehmer als Entgelt für seine Tätigkeit weitere Vorteile zukommen. Praxis-Beispiel Formen von Rabatten Zumeist handelt es sich um die Einräumung verbilligten Wareneinkaufs (Personalrabatte), die Verbilligung von Werk- und Dienstleistungen oder die Einräumung privater kostenloser Nutzungsmöglichkeit a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Rechtsprechung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 59 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1592]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.4 Gestellung von Dienstwagen

Eine Entgeltvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann vor Fälligkeit dahingehend geändert werden, dass anstelle von Barlohn ein Dienstwagen oder ein (Elektro-)Dienstrad an den Arbeitnehmer überlassen wird. Die Entgeltumwandlung wird insoweit von der Finanzverwaltung anerkannt, soweit es sich um ein Fahrzeug handelt, das dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 6 Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse

Arbeitgeberleistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse führen grundsätzlich nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Eine Gehaltsumwandlung zugunsten derartiger Leistungen ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht zulässig. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein entgeltliches Rechtsgeschäft ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.5 Weitere Ausnahmen

Auch wenn die o. g. Kriterien aus Kapitel 2.3[1] erfüllt sind, ist nicht in allen Fällen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend zu erteilen. So sind von der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen sog. Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR und auch Fahrausweise (§ 34 UStDV) von der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen ausge...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwagen, Fahrtenbuch

1 Außendienstmitarbeiter, keine Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Privatnutzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6 Dienstwagen: Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

6.1 Lohnsteuerpauschalierung 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücks...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Außendienstmitarbeiter, keine Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Privatnutzung soll anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Dies ist regelmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6.1.3 Wahlrecht zwischen Tages- und Monatspauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 0,03-%-Regelung gestattet die Verwaltung f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Mitarbeiter beantragt Fahrtenbuchregelung bei seiner Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I und einem Bruttolohn von 5.000 EUR monatlich erhält ab 8.1. einen neuen Dienstwagen, Bruttolistenpreis 42.320 EUR inkl. USt, den er sowohl für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (10 km) als auch für private Fahrten nutzen darf. Bei der Besteuerung nach der 1-%- und 0,03-%-Regelung ergeben sich folgende monatlichen Beträge:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die in Höhe der Entfernungspauschale angesetzt werden können. Unter den Anwendungsbereich der Entfernungspauschale fallen die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für den Ansatz der Entfernungspauschale ist es nicht entscheidend, mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6.1.4 Nachweis von mehr als 15 Fahrtagen

Bei kleinen Dienstwagen kann durch die Wahl der Pauschalbesteuerung erreicht werden, dass ein individueller Lohnsteuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers insgesamt entfällt. Voraussetzung hierfür ist jedoch oftmals, dass der Arbeitnehmer mehr als 15 arbeitstägliche Fahrten pro Monat durchführt. Die monatliche Pauschale erlaubt den Ansatz weiterer Fahrten zwischen Wohnung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6.2 Kein Werbungskostenabzug bei Lohnsteuerpauschalierung

Die pauschale Lohnsteuer von 15 % schließt den Werbungskostenabzug der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen aus.[1] Damit bei der Einkommensteuerveranlagung eine zutreffende Kürzung des Werbungskostenabzugs erfolgen kann, muss der Lohnabrechner den Betrag der pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 5 Anrechnung von Fahrtkostenzuschüssen auf Entfernungspauschale

(Geld-)Zuschüsse und Sachbezüge zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind steuerfrei. Arbeitgeberzuschüsse zu anderen Verkehrsmitteln oder der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 4.3 Ausschluss bei steuerfreier Sammelbeförderung

Bei steuerfreier Sammelbeförderung ist der Kostenabzug für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach den Regeln der Entfernungspauschale ausgeschlossen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers sind in Fällen der verbilligten Sammelbeförderung aufgrund einer Sonderregelung abzugsfähig.[1] Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6.1 Lohnsteuerpauschalierung

6.1.1 0,03-%-Monatspauschale Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 1 Fahrtkostenzuschüsse

Die vom Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlten lohnsteuerpflichtigen Fahrkostenzuschüsse sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und damit beitragspflichtig. Die Beitragspflicht des Ersatzes der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Sozialversicherung gilt unabhängig davon, ob der Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 3 Haftung

Erleidet der Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem eigenen Kraftfahrzeug einen Unfall, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Sachschaden zu ersetzen. Der Weg ist allerdings durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Bei der Beförderung durch Werksbusse oder firmeneigene Fahrzeuge greift die gesetzliche Gefährdungs- und Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6.1.5 Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Die pauschale Lohnsteuer ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen; er ist der Schuldner der pauschalen Lohnsteuer.[1] Es ist jedoch arbeitsrechtlich zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Die Berechnung der Pauschalsteuer erfolgt in diesen Fällen grundlegend nach anderen Regeln. Die pauschale Lohnsteuer sowie die Kirchensteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.10 Fahrtkostenzuschuss

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss für die arbeitstägliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem privaten Pkw, kann dieser Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15 % oder 25 % besteuert werden. Gleiches gilt, wenn die geldwerten Vorteile für die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pausc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6.1.2 0,002-%-Tagespauschale

Für die Anwendung des 0,002-%-Zuschlags kommt es auf die tatsächliche Anzahl der Nutzungstage an.[1] Bei einem Nutzungsumfang von weniger als 15 Arbeitstagen pro Monat verlangt der BFH eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung je Entfernungskilometer. Infographicmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.1 Fahrtkosten

Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Erste und letzte Fahrt: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung werden wie bei Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) berücksichtigt.[1] Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte und Zweitwohnung: Arbeitstägliche F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze).[1] Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie: Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 2.5.2 Höchstbetrag von 4.500 EUR beachten

Nach der anteiligen Zurechnung der maßgebenden Gesamtentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die verschiedenen Teilstrecken, ist die 4.500-EUR-Obergrenze für die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallende Wegstrecke zu beachten: Aus diesem Grund ist zunächst die betragsmäßig unbegrenzte Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, die der Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 1 Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Steuerlich werden diese Aufwendungen im Rahmen einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 EUR pro Entfernungskilometer bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer mit 0,38 EUR pro Entfernungskilometer berücksichtigt. Die unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Grundsätzlich zählt die gewöhnliche Wegezeit von der privaten Wohnung zum Arbeitsplatz nicht zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Zählt die Reisezeit zu den vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Arbeitnehmers (z. B. als Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter), han...mehr