Fachbeiträge & Kommentare zu Geschenk

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 2.2 Sozialversicherung

Sachgeschenke oder Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Infolgedessen sind diese auch nicht beitragspflichtig. Zu den Aufmerksamkeiten zählen vor allem Sachzuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 3.2.1 Lohnsteuer

Einkaufsgutscheine, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen, können einen Sachbezug darstellen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form einer Sachleistung vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug" in A...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.1 Aufmerksamkeiten

Unter dem Begriff Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen zu verstehen, die zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen.[1] Hierzu gehören Geschenke, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden. Die Verwaltung erkennt 3 verschiedene Formen von Aufmerksamkeiten an, die weder dem Lohnsteuerabzug noch der Sozialversicherungspf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.11 Von Dritten gezahlter Arbeitslohn

Rz. 119 Nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegt der LSt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlte Arbeitslohn. Zuwendungen eines Dritten sind dann als Arbeitslohn durch das Dienstverhältnis veranlasst, wenn der Arbeitnehmer sie vernünftigerweise als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber ansehen mus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstalt...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.1 Werbung mit Geschenken

Zu den typischen nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG zählen Aufwendungen für Geschenke an (potenzielle) Kunden. Der Begriff der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben ist dabei irreführend: Geschenke bis zu einem Wert von 50 EUR [1] (bis 2023: 35 EUR) können in jedem Fall als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nur wenn der Wert eines Geschenks über 50 EUR l...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.3 Wann liegt ein Geschenk vor?

Die engen Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 EStG gelten ausdrücklich nur für Geschenke. Die EStR enthalten eine Vielzahl von Ausgaben für Werbemittel, die nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG gelten und somit nicht den Abzugsbeschränkungen und der getrennten Verbuchung unterliegen. So fallen Ausgaben für folgende Zwecke nicht unter die Beschränkungen für Geschenke:[1] be...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.4 Absatz- oder Verkaufsprämie statt Geschenk

Ebenfalls nicht als Geschenk, sondern als Verkaufs- oder Absatzprovisionen sind Sachzuwendungen an Kunden und Vertriebspartner einzustufen, deren Gewährung vom Erreichen bestimmter Ziele abhängt. Anders als bei einem Geschenk liegt in diesem Fall eine Gegenleistung des Begünstigten vor. Dies gilt z. B. für die Zuwendung einer Digitalkamera im Wert von 120 EUR durch ein Untern...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2 Geschenke

3.2.1 Werbung mit Geschenken Zu den typischen nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG zählen Aufwendungen für Geschenke an (potenzielle) Kunden. Der Begriff der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben ist dabei irreführend: Geschenke bis zu einem Wert von 50 EUR [1] (bis 2023: 35 EUR) können in jedem Fall als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nur wenn der Wert e...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten für Kleingeschenke (Streuartikel)

Die Finanzverwaltung verlangt, dass bei Aufwendungen für Geschenke der Name des Empfängers aus der Buchung selbst oder dem Buchungsbeleg unmittelbar zu erkennen sein muss. Allerdings können Geschenke gleicher Art in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus dem Buchungsbeleg selbst oder ergänzenden Aufzeichnungen ersichtlich sind. T...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.1 Grundlagen

Bei "laufenden" Werbekosten ergibt sich in der Praxis häufig ein Problem: Bei der Weitergabe von Geschenken an Kunden und bei Werbeveranstaltungen, die mit einer Bewirtung von Kunden oder Geschäftsfreunden verbunden sind, wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG an. Für diese nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gelten entweder besondere Höchst...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / Zusammenfassung

Überblick Werbemöglichkeiten sind vielfältig: Sie reichen von Anzeigen in Zeitungen und anderen Medien, Mailings, Geschenken, Sponsoring, Verkaufsveranstaltungen, Internet-Auftritten bis hin zu Einladungen zu Events. Allerdings werfen manche Werbeinstrumente buchungstechnische und steuerrechtliche Fragen auf. Der folgende Beitrag enthält Hinweise zur Verbuchung einzelner Wer...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 3.2 Anti-Korruption als Bestandteil des Compliance-Management-Systems

Eine weitere, sehr effektive Maßnahme zur Vorbeugung sowie Bekämpfung von Korruption stellen auch entsprechende Compliance-Regelungen zur Anti-Korruption dar: Derartige Regelwerke, z. B. Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Merkblätter oder Checklisten zum Umgang mit Geschenken, Zuwendungen und Einladungen definieren für Mitarbeitende – und potenzielle Korruptionsstraftäter – ...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.5 Sponsoring

Mit einer weiteren Form von Werbung, nämlich dem Sponsoring [1], beschäftigt sich ein besonderes, unverändert anzuwendendes BMF-Schreiben.[2] Unter Sponsoring fallen Ausgaben oder Zuwendungen, die Unternehmen für den sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder gesellschaftspolitischen Bereich aufwenden, um damit gleichzeitig für ihr ...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 1 Buchhaltungsfragen im Zusammenhang mit Werbeaufwendungen

Die Buchung der Kosten für Anzeigen in Medien aller Art bereitet keine Probleme. Hierbei handelt es sich um klassische Werbekosten, die mit Vorliegen der Rechnung als Betriebsausgaben erfasst werden können. Für diese Werbekosten sehen die einzelnen Kontenrahmen eigene Kontennummern vor.[1] Neben diesen Buchungen immer wieder auftretende Zweifelsfragen sind vor allem auf bila...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.4 Produktpräsentationen

Der uneingeschränkte Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Produkt- und Warenverkostungen gilt m. E. auch für vergleichbare Produktpräsentationen. Werden z. B. potenzielle Kunden bei einer Modenschau mit Kaffee, Tee, alkoholfreien Getränken und Kleingebäck "bewirtet", darf die Finanzverwaltung den vollen Betriebsausgabenabzug nicht verweigern. Zum einen handelt es sich u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Korruption verhindern: Grun... / 6 Compliance-Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption

Folgende Compliance-Maßnahmen sollten insbesondere in Gestalt interner Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung von Korruption getroffen und in das Compliance-Management-System des Unternehmens integriert werden. Auf diese Weise können durch die gegenseitige Ergänzung der verschiedenen Maßnahmen korruptionsbedingte Risiken und Schäden verhindert oder jedenfalls zeitnah aufgedeckt ...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 1 Die wichtigsten Korruptionsdelikte

Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil (für diesen oder einen Dritten) als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt,[1] oder ohne Einwilligung des Un...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / Zusammenfassung

Überblick Den weitläufig bekannten Begriff der Korruption (vom Lateinischen corruptio, "Verdorbenheit") verwendet das deutsche Strafgesetzbuch nicht. Umgangssprachlich sind mit diesem Begriff insbesondere die Bestechungsdelikte gemeint, die neben der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr als Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 ff. StGB) auch die Bestec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / b) Wann stellt ein Geschenk ein Gelegenheitsgeschenk dar?

Ein Gelegenheitsgeschenk erfordert zunächst einen Anlass, der sich zumindest auch auf die Person des Beschenkten bezieht. Deshalb soll z.B. kein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk vorliegen, wenn der Ehemann anlässlich seiner eigenen Silberhochzeit ein Geschenk an ein leibliches Kind vornimmt, während ein Geschenk an die Ehefrau unter den übrigen Voraussetzungen steuerfrei wä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / a) Auslegung des Begriffs "üblich"

"Üblich"ist nicht mit "angemessen" gleichzusetzen. Denn ist ein Geschenk nicht üblich, entfällt die Steuerfreiheit generell, während sie im Falle einer Unangemessenheit im Umfang der Angemessenheit noch in Betracht käme. Letzteres lehnt die heute h.M. aber ab (vgl. FG Köln v. 8.5.2001 – 9 K 4175/99, EFG 2001, 1154; Moench/Weinmann, ErbStG, § 13 Rz. 88). Leider ist die Üblichk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / 2. Was sind eigentlich übliche Gelegenheitsgeschenke?

Die Frage, wann übliche Gelegenheitsgeschenke vorliegen, beantwortet das Gesetz in § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG nicht. In der Vorschrift heißt es nur knapp: "Steuerfrei bleiben die üblichen Gelegenheitsgeschenke; [...]". So kurz und knapp die Vorschrift auch ist, sie wirft zwei grundlegende und nicht einfach zu beantwortende Fragen auf: Was heißt überhaupt "üblich" i.S.d. § 13 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Geschenke

Aufwendungen für Geschenke an betriebsfremde Personen [1] sind bei betrieblicher Veranlassung – etwa zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen – bis zu einer Freigrenze von 50 EUR Werbungskosten.[2] Aufwendungen für Geschenke anlässlich persönlicher Feiern sowie Geschenke an Arbeitskollegen gehören zu den nicht abziehbaren Kosten der Repräsentation.[3] Von maßgeblicher Bedeutung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Geschenke

sind nach Rechtsprechung des BFH steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Sog. Aufmerksamkeiten (Sachgeschenke) zu persönlichen Anlässen bis zu einem Wert von 60 EUR werden jedoch von der Finanzverwaltung steuerfrei belassen.[2] Andere Sachzuwendungen können aufgrund der Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR/Monat steuerlich außer Ansatz bleiben.[3] Geldgeschenke sind unabhängig von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Herausgabe eine... / 2 Gründe:

[7] Die zulässige Revision ist begründet und führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [8] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: [9] Dem Kläger stehe aufgrund der nach § 93 Abs. 1 SGB XII wirksamen Überleitung gegen den Beklagten gemäß § 528 Abs. 1 und § 818 BGB ein Anspruch auf Zahlung von 6.811,44 EUR zu. Dies...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschäftsjubiläum

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine besondere Steuerbegünstigung für Zuwendungen an ArbN aus Anlass eines Geschäftsjubiläums gibt es seit 1999 nicht mehr. Zu fortgeltenden Möglichkeiten > Jubiläumsfeier Rz 1. Zur Übernahme der ESt/LSt auf Geschenke gemäß § 37b EStG > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschäftsfreunde

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Bewirtung, ergänzend > Werbungskosten Rz 86; > Geschenke, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff, > Sponsoring.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Herausgabe eine... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Der Kläger macht als Sozialhilfeträger gegen den Beklagten aus übergeleitetem Recht einen Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung geltend. [2] Die am 30.10.2018 verstorbene Mutter des Beklagten hatte diesem am 11.7.2003 eine Kontovollmacht für ein Sparkonto erteilt. Am 19.9.2011 wurde dieses Konto mit einem Guthaben von 20.494,59 EUR schenkweis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.2 Geschenke

Rz. 7 Nach § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG können auch Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG pauschaliert besteuert werden. Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus, die nicht als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung anzusehen ist und, dass beide Seiten über die Unentgeltlichkeit einig sind.[1] Einzubeziehen sind auch die Geschenke, d...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Die Pauschalierungsmöglichkeit betrifft Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen, etwa Kunden, Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer bei Sachzuwendungen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2.1 Zuwendungen

Rz. 11 Nach § 37b Abs. 2 EStG sind die Grundsätze des Abs. 1 auch für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen des Stpfl. an eigene Arbeitnehmer anzuwenden (zum Arbeitnehmerbegriff § 19 EStG Rz. 19a ff.). Die Pauschalierungsvorschrift ist anwendbar, soweit die Zuwendung des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zu steuerbarem Arbeitslohn führt, nicht in Geld besteht und zusätzlich z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.1 Zuwendungsempfänger

Rz. 4b Zuwendungsempfänger i. S. d. § 37b Abs. 1 EStG sind bis auf die Privatkunden alle Personen wie Geschäftsfreunde, Kunden, fremde Arbeitnehmer, Politiker oder den Stpfl. beratende Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wird die Zuwendung an einen Familienangehörigen dieses Personenkreises geleistet, gilt es als Zuwendung an die genannten Personen.[1] Sachzuwendungen eines Kr...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3 Pauschalierte Einkommensteuer für Sachzuwendungen

Für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer besteht für den zuwendenden Steuerpflichtigen die gesetzliche Möglichkeit, die Lohn- bzw. Einkommensteuer mit 30 % pauschal zu übernehmen und an das Finanzamt abzuführen. Die Übernahme der Steuer mit dem Pauschsteuersatz von 30 % durch das zuwendende Unternehmen bewirkt die abschließende Besteuerung beim Zuwendungsemp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen

Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Betrieblich veranlasste Barzuwendu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.6 Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rz. 10a Der Stpfl. hat das Wahlrecht (kann), die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen oder hierauf zu verzichten. In diesen Fällen müssen die Zuwendungsempfänger die Zuwendung als Betriebseinnahme oder Drittlohn erfassen. Entscheidet sich der Stpfl. für die Pauschalierung, muss er für alle betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenke, die innerhalb eines Wirtschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Die Übernahme der Einkommensteuer für betrieblich veranlasste Zuwendungen und Sachgeschenke mit dem Pauschsteuersatz von 30 % ist eine Kann-Vorschrift. Entscheidet sich das zuwendende Unternehmen für die Übernahme der pauschalen Steuer, verlangt das Gesetz, dass dieses Wahlrecht für sämtliche Sachleistungen, die dem Grunde nach unter den Anwendungsbereich der Pauschalierungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.3 Steuerpflichtige Sachzuwendungen bei Arbeitnehmern

Im Arbeitnehmerbereich sind die lohnsteuerlichen Vorschriften weiterhin vorrangig anzuwenden. Erreicht wird dieses Ergebnis im Einführungsschreiben dadurch, dass Zuwendungen, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen, weil sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Aufmerksamkeiten oder Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse gewährt werden[1], ausdrücklich v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Gutscheine / 3 Gutscheine: Es sind 2 Arten zu unterscheiden

Gutscheine sind ideale Geschenke, wenn man nicht wie bei der Schenkung einer Sache das Risiko eingehen will, dass der Beschenkte diese Sache schon besitzt oder ihm das Geschenk nicht gefällt. Wichtig ist, dass bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen zwischen Mehrzweck-Gutscheinen und Einzweck-Gutscheinen unterschieden werden muss. 3.1 EU-einheitliche Regelung Nach...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Gutscheine / 4 Gutscheine für Arbeitnehmer: Lohnsteuerliche Behandlung

Mit den Urteilen vom 11.11.2010[1] hat der BFH seine Rechtsprechung geändert und die Hürden an die Steuerfreiheit von Geschenk- und Warengutscheinen gesenkt. Bis zum Ergehen dieser Urteile lag regelmäßig Barlohn vor, wenn der Gutschein auf einen anzurechnenden Betrag lautete oder auf ihm ein Höchstbetrag ausgewiesen war. Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei Warengutscheinen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.1 Vorschrift und Anwendung

Der § 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger ab. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet den Zuwendungsempfänger darüber. Die Möglichkeit einer ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / Zusammenfassung

Überblick Seit jeher erfreuen sich Sachzuwendungen, die im Wirtschaftsleben zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden, der uneingeschränkten Aufmerksamkeit des Fiskus. Bereits 1996 regelte ein bundeseinheitlicher Erlass (BMF, Schreiben v. 14.10.1996, IV B 2 – S 2143 – 23/96, BStBl 1996 I S. 1192) die steuerliche Behandlung sog. Incentive-Reisen, die von Unternehmen gewähr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.3.4 Lieferungen gegen Entgelt gleichgestellte Umsätze

Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt: die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen; die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; jede andere unentgeltliche Zuwendung ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Eintrittskarten

Die Überlassung von Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen stellt i. d. R. einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar; anders dann, wenn eine Veranstaltung einer Kunden- oder Zielgruppe (z. B. Ärzteball durch Pharmareferenten) besucht wird und der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zur Kundenpflege teilnimmt. Der Abschlag von 4 % und die 50-EUR-Frei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.6 Ernennung von Bundesbeamten

Rz. 35 Abs. 7 greift den praktisch gewordenen Fall auf, dass ein Bundesbeamter Mitglied des Vorstands wird. Die Regelung ordnet für die Dauer des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses das Ruhen der Rechte und Pflichte aus dem Beamtenverhältnis an. Die Rechte und Pflichten leben wieder auf, wenn das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis beendet ist (vgl. aber Abs. 8) oder d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Amtseinführung/Arbeitnehmerfeiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich der Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerpflichtig, wenn sie einschließlich Umsatzsteuer die Freigrenze von 110 EUR nicht übersteigen. Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 ...mehr