Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Genussrechtskapital und dessen ertragsteuerliche Einordnung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital auseinandergesetzt und stellt ihre Rechtsauffassung zusammengefasst in einem BMF-Schreiben dar. Kurzüberblick In dem BMF-Schreiben werden folgende Themenblöcke erläutert: Definition von Genussrechtskapital, Abgrenzung zu anderen Kapitalüberlassungen, Ausweis von Fremdkapital oder...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / e) Errichtung eines Aufsichtsrates

Auch die Einrichtung eines Aufsichtsrats, der selbst nicht Gesellschafter einer GmbH ist, der die Geschäftsführung überwacht und der GF von der gesellschaftsrechtlichen Weisungsgebundenheit befreien kann, führt nicht zu einem Mehr an Rechtsmacht und somit zu einer umfassenden Sperrminorität eines Minderheitsgesellschafter-GF[22]. Verlagerung von Rechtsmacht von der Gesellschafter...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / bb) Noch nicht vom BSG entschiedene Fallkonstellationen

Mehrere (Minderheits-)Gesellschafter-GF? Insbesondere bei mehreren (Minderheits-)Gesellschafter-GF erscheint bei Beachtung der Anforderungen der Rechtsprechung kaum denkbar, dass mehr als ein Gesellschafter-GF weisungsfrei i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV tätig wäre. Wenn die Voraussetzung für eine Selbständigkeit eine sich formal auf die gesamte Unternehmenstätigkeit erstreckende S...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / aa) Aktuelle BSG-Rechtsprechung: Rechtsmacht einräumende Satzungsregelungen

Nach der aktuellen BSG-Rechtsprechung erfordert eine weisungsfreie Tätigkeit eines Minderheitengesellschafters vielmehr, dass in der Satzung Regelungen zugunsten des Minderheitengesellschafters enthalten sind. Diese müssen ihm eine Rechtsmacht einräumen, die ihm nicht nur ermöglicht, ihm unliebsame Entscheidungen in seinem Anstellungsverhältnis zu verhindern, sondern darüber h...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / c) Der Mehrheitsgesellschafter

Die Kapitalbeteiligung muss dem Gesellschafter-GF die Rechtsmacht einräumen, durch seine Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Nur dann kann der Gesellschafter-GF ihm nicht genehme Weisungen verhindern oder Beschlüsse beeinflussen, die sein Anstellungsverhältnis betreffen[19]. Nur dann agiert der Gesellschafter-GF weisun...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / a) Der "reine" Fremd-GF

Der Fremd-GF, der nicht mit satzungsmäßigen Sonderrechten oder Mehrheitsbeteiligungen ausgestattet ist, ist in jedem Fall sozialversicherungspflichtig[9]. Ohne jede Bedeutung ist für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung, ob und in welcher Art und Weise der Fremd-GF in rein faktischer Hinsicht die Geschicke des Unternehmens bestimmt. Aufgabe der bisherigen "Kopf und See...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) GmbH-Beteiligung als Sonder-BV II

Zum Sonder-BV eines Gesellschafters bei einer gewerblich tätigen PersG zählen diejenigen WG, die einem MU gehören oder die geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der PersG zu dienen (Sonder-BV I) oder die zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der PersG eingesetzt werden (Sonder-BV II). Nur mittelbar günstige Wirkungen auf den Betrieb der PersG r...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2023, 17), die für die GmbH, den GF und deren steuerlichen Berater praxisrelevant sind.mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / f) Stimmbindungsvereinbarungen

Der Abschluss von Stimmbindungsvereinbarungen ist gesellschaftsrechtlich grundsätzlich zulässig. Mit der Stimmbindungsvereinbarung verpflichtet sich ein Gesellschafter gegenüber dem Berechtigten, sein Stimmrecht in einer vertraglich festgelegten Art und Weise auszuüben. Damit ist es durchaus denkbar, mittels Stimmbindung die Rechte eines Minderheitengesellschafters in der Ar...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine mittelbare beA-Pflicht für nur als StB zugelassenen Partner einer Partnerschaftsgesellschaft aus RA und StB

Eine Klage, die ein nicht als RA zugelassener StB als alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter einer aus RA und StB bestehenden und vom Kläger prozessbevollmächtigten PartG mbB im Jahr 2022 vor dem FG erhebt, ist nicht wegen der Nichtnutzung des besonderen elektronisches Anwaltspostfachs eines (auch) als Rechtsanwalt zugelassenen Mitgesellschafters unzulässig. Hess. FG v....mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / d) Treuhandabreden

Bei einer treuhänderischen Gestaltung erhält der Treuhänder die Geschäftsanteile vom Treugeber übertragen und ist damit formell neuer Eigentümer. Mit dem schuldrechtlichen Treuhandvertrag werden regelmäßig besondere Pflichten des Treuhänders normiert; es können aber auch z.B. Stimmrechte des Treugebers vorgesehen werden. Der Treuhänder ist als Gesellschafter der Inhaber aller...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / aa) Außerhalb der Satzung getroffene Stimmbindungsvereinbarung

BSG = sozialversicherungsrechtlich nicht relevant: Allerdings hat das BSG die außerhalb der Satzung getroffene Stimmbindungsvereinbarung als sozialversicherungsrechtlich nicht relevant bewertet. Derartige Stimmbindungsvereinbarungen sind nicht geeignet, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden "Rechtsmachtverhältnisse" mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung zu "v...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / 6. Statusfeststellungsverfahren

Die vorstehend aufgezeigten Zeiträume, für die maximal eine Nachentrichtung der Beiträge droht, machen deutlich, dass es in Zweifelsfällen unbedingt angeraten ist, nicht die Ergebnisse einer Betriebsprüfung abzuwarten, sondern als Unternehmen oder Betroffener selbst eine Entscheidung herbeizuführen. Dies ist i.R.d. sog. Statusfeststellungsverfahrens möglich. Aufgrund der Neur...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / bb) Innerhalb der Satzung getroffene Stimmbindungsvereinbarung

Die Gesellschafter können aber auch innerhalb der Satzung Stimmbindungen festlegen. Hierzu hat das BSG bislang nicht entschieden. Aufgrund der Ausführungen im vorstehenden Urteil sowie der wiederholten Betonung des Erfordernisses der satzungsmäßigen Festlegung von Regelungen ist davon auszugehen, dass eine statuarische Stimmbindung den Anforderungen des BSG grundsätzlich genü...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gestaltungsmissbrauch: Tilgung von Gesellschafterdarlehen aus Einlagen

Die lediglich buchhalterisch vollzogene Einlage in die Kapitalrücklage einer GmbH zu dem Zweck der anschließenden Tilgung eines Darlehens der Alleingesellschafterin stellt einen Gestaltungsmissbrauch dar und ist daher wie ein – im Umfang des werthaltigen Anteils gewinnerhöhender – Forderungsverzicht zu behandeln. Die gesellschaftsrechtliche Anerkennung der Rückzahlung von Ein...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / cc) Kapitalbeteiligung von "50% oder mehr"

Sofern das BSG in einigen Entscheidungen darauf verweist, dass eine Kapitalbeteiligung von "50% oder mehr" zur Begründung einer bestimmenden Mehrheitsgesellschafterrolle genügt, ist dies bei Berücksichtigung der Rechtsprechungsgrundsätze des BSG nicht präzise. Insbesondere bei 50:50-Beteiligungen kann allein die gesellschaftsrechtliche Beteiligung keine gestalterische Rechtsm...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Arbeitgeber-GmbH als Arbeitslohn?

Kein Arbeitslohn, ...: Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer ohne seine berufliche Tätigkeit weder die Gesellschafter der Arbeitgeberin kennengelernt noch die Anteile übertragen bekommen hätte, reicht für die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn nicht aus. ... da Unternehmensnachfolge: Im Streitfall lag eine Übertragung der Anteile i.R.d. Unternehmensnachfolge vor, di...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nichteinhaltung der fünfjährigen Nachbehaltensfrist bei Umwandlung der grundbesitzenden Gesamthand in eine GmbH

Werden 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft 1 (hier: KG) in eine Personengesellschaft 2 (hier: ebenfalls KG) eingebracht, sind dieselben Gesellschafter im selben Verhältnis an den beiden Gesellschaften beteiligt und ist diese Einbringung nach § 1 Abs. 2a GrEStG deswegen zwar steuerbar, jedoch nach § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG steuerfrei, so entfällt gem....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Bedeutung des steuerlichen Einlagekontos einer Kapitalgesellschaft

Wirtschaftliche Neugründung: Wenn eine nahezu vermögenslose AG mit einer ausstehenden Einzahlung auf das Grundkapital i.H.v. 37.500 EUR ihre Firma, ihren Sitz und ihren Unternehmensgegenstand komplett ändert und eine neue Satzung beschließt, liegt eine wirtschaftliche Neugründung vor, denn es soll aus Gründen des Gläubigerschutzes vermieden werden, dass ein leer gewordener G...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Anforderungen an Gewinnerhöhungen nach § 8 Abs. 3 S. 5 KStG bei verdeckten Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Verkauft eine zu einem Konsortium mit mehreren Muttergesellschaften gehörende Tochtergesellschaft GmbH-Anteile an eine Urenkelgesellschaft, deren Anteile mittelbar von einer anderen Tochtergesellschaft gehalten werden, zu einem unter dem fremdüblichen Kaufpreis liegenden Preis, führt das zu einer vGA an die Muttergesellschaften sowie zu einer verdeckten Einlage bei der Urenkel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.4 Entstehung im Privatvermögen und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 527 Die Verwertung eines im Privatvermögen entstandenen Bodenschatzes im Betriebsvermögen kann entweder durch Verpachtung zur Ausbeutung an einen fremden oder durch Einlage in einen eigenen Gewerbebetrieb erfolgen. Rz. 528 Erfolgt die Verwertung des Bodenschatzes durch Verpachtung an einen fremden Gewerbebetrieb, führt das Entgelt für die Überlassung des Grundstücks zum A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.2 Miteigentümer

Rz. 78 Ein Wirtschaftsgut kann mehreren Miteigentümern – diese können Bruchteils- oder Gesamthandseigentümer sein – gehören. AfA steht den Miteigentümern grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile zu.[1] Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Miteigentümer das Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zur Erzielung von Einkünften nutzen und au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 § 7 EStG enthält, von § 7 Abs. 5 EStG abgesehen, keine Regelung darüber, wer die AfA vorzunehmen hat. Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbesta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.2 Entstehung und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 525 Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im betrieblichen Bereich liegt z. B. vor, wenn ein Bodenschatz im Grund und Boden eines Abbauunternehmers entdeckt und aufgeschlossen wird.[1] Entsprechendes gilt, wenn das Grundstück nebst Bodenschatz im Eigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft steht und zu dessen Sonderbetriebsvermögen gehört.[2] Eine AfS...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / II. Handelsrechtliche Kapitalkonten als Wertaufteilungsmaßstab optierender Personenhandelsgesellschaften

Im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, wie der gemeine Wert des Gesamtunternehmens, ermittelt nach den Regelungen des § 11 BewG, auf die (jeweils) übertragenden Gesellschafter aufzuteilen ist. Grundsätzlich sind zunächst die Kapitalkonten aus der steuerlichen Gesamthandsbilanz den Gesellschaftern...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 3. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei Genossenschaften

Die vGA ist vereinfacht dargestellt das körperschaftsteuerliche Einkommenskorrektiv, wenn eine Körperschaft auf Veranlassung ihres/ihrer Gesellschafter steuerlich wirksame Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen erleidet, oftmals dergestalt, dass Gesellschafter(-Geschäftsführer) oder denen nahestehende Personen überhöhte Vergütungen/Zinsen/Mieten erhalten od...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / IV. Absage an die Existenz von fiktivem SBV – Implikationen für die Gestaltungspraxis

Kontrovers diskutiert wurde im Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer für nach dem KöMoG zur Körperschaftsteuer optierende Personenhandelsgesellschaften, die Frage, wie etwaiges SBV zu behandeln ist. Positive oder negative Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Gesellschafters stehen und bei einer nicht optierenden Personengesellschaft SBV I oder II darstellen wü...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / VI. Fazit

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Finanzverwaltung mit ihren Ländererlassen ihre Rechtsauffassung zu den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen der Ausübung zur Option mit Körperschaftsteuer dargestellt hat. Die in der Literatur teils kontrovers diskutierten Ansichten wurden somit für die Beratungspraxis klargestellt. Es ist zudem in den vorliegenden Ländererlas...mehr

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Klärung praxisrelevanter Fr... / III. Auswirkungen des fiktiven Formwechsels auf Verwaltungsvermögen

Die Finanzverwaltung hat sich im Oktober 2022 ausführlich mit der Frage beschäftigt, welche Folgen Umstrukturierungsmaßnahmen für die Qualifikation als junges Verwaltungsvermögen bzw. junge Finanzmittel haben (vgl. Ländererlasse v. 13.10.2022). Dabei steht insb. die betriebs- bzw. gesellschaftsbezogene Sichtweise im Vordergrund, die darauf abzielt, ob sich die Zuordnung von ...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 6. Haftung der Genossenschaft und Genossen

Die Haftung der eG ggü. ihren Gläubigern beschränkt sich grundsätzlich auf ihr eigenes Vermögen. Die einzelnen Mitglieder haften für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft sodann lediglich mit den eingezahlten Beträgen, nicht jedoch persönlich mit ihrem eigenen Vermögen, wie dies bei Gesellschaftern von GbR, oHG, und KG bezogen auf den Kommanditisten zutrifft. Beraterhinwei...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 5. Der Dreh- und Angelpunkt der Genossenschaft: § 73 GenG

Grundsätzlich findet in allen Fällen, in denen ein Mitglied aus der Genossenschaft ausscheidet, gem. § 73 GenG eine Auseinandersetzung statt. Diese entfällt, wenn das Ausscheiden durch Übertragung des Geschäftsguthabens stattfindet oder im Todesfall eines Mitglieds die Mitgliedschaft laut Satzung durch den Erben fortgesetzt wird. Der Ausgeschiedene kann lediglich sein Ausein...mehr

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Genossenschaften und deren ... / III. Körperschaftsteuerrechtliche Grundlagen

Die in manchen Kanälen und sozialen Medien teilweise verbreitete Behauptung, dass mit Genossenschaften auf einfachste Art und Weise eine ertragsteuerliche Belastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vermieden werden kann und dass insoweit auch Luxusgegenstände den Gesellschaftern steuermindernd zugewendet werden können, hält einer genaueren – eigentlich schon oberfläc...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 4. Bestimmung einzelner Gesellschafter oder Dritter zu Liquidatoren durch die Gesellschafter

Rz. 213 Durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag oder (ad hoc) durch Beschluss der Gesellschafter können nach § 144 Abs. 4 HGB – in sachlicher Übernahme von § 146 Abs. 1 HGB alt – auch zu Liquidatoren berufen werden. Beachte: "Im Unterschied zu § 736a Abs. 1 BGB können diese Liquidatoren auf Antrag der in § 145 Abs. 2 HGB...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft

Rz. 112 Das zweite Kapitel (§§ 708 bis 718 BGB) regelt das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft unter Zusammenfassung des auf die §§ 706 bis 713 und auf die §§ 716 bis 722 BGB alt verteilten Normenbestands und ordnet ihn inhaltlich neu unter der genannten Bezeichnung,[202] was insoweit neue Relevanz erlangt, als sich infol...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / D. Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft

Rz. 37 Der Zweite Titel (§§ 108 bis 122 HGB) "fasst den auf die §§ 109 bis 122 HGB [alt] verteilten Normenbestand zusammen und ordnet ihn inhaltlich neu".[62] I. Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen (§ 108 HGB) Rz. 38 § 108 HGB über die Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen (wohingegen § 108 HGB alt die Anmeldung zum Handelsregister durch alle Gesellschafter...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / III. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter (§ 725 BGB)

Rz. 295 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter nach § 725 BGB hat – in wesentlicher Übernahme von § 723 BGB alt – folgenden Wortlaut (wohingegen § 725 BGB alt die Kündigung durch den Pfändungspfandgläubiger geregelt hatte): (1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung ei...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Beschluss der Gesellschafter

Rz. 377 Der Beschluss der Gesellschafter über die Fortsetzung der Gesellschaft "kann auch stillschweigend durch einvernehmliche Geschäftsfortführung gefasst sein",[645] was durch Auslegung zu ermitteln ist.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / III. Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter (§ 731 BGB – Auflösungskündigung)

Rz. 356 Die Neuregelung des § 731 BGB über die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter (wohingegen § 731 BGB alt das Verfahren bei der Auseinandersetzung geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung der Gesellschaft nich...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Auf das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander anwendbare Vorschriften

Rz. 454 Auf das Rechtsverhältnis der Gesellschafter einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft (Innengesellschaft) untereinander sind nach § 740 Abs. 2 BGB "entsprechend" (d.h. ohne, dass die gelisteten Vorschriften eine Rechtsfähigkeit der Gesellschaft voraussetzen)[762] – ggf. aber nach einer entsprechenden Anpassung – anwendbar:mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Wahlrecht des Gesellschafter-Erben

Rz. 289 Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf seine Erben über (Erbfolge nach § 1922 BGB – was aufgrund § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB [Tod des Gesellschafters als Ausscheidensgrund] eine einfache oder qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag voraussetzt)[543] und erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 1 HGB, um in d...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / VII. Haftung der Gesellschafter für Fehlbetrag (§ 737 BGB – Nachschussanspruch der Gesellschaft)

Rz. 433 Die Regelung des § 737 BGB über die Haftung der Gesellschafter für einen Fehlbetrag (wohingegen § 737 BGB alt den Ausschluss eines Gesellschafters geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter der Gesellschaft für den Fehlbetrag na...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / III. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter (§ 132 HGB)

Rz. 162 § 132 HGB über die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter – entsprechend § 132 HGB alt – hat folgenden Wortlaut: (1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft kündigen. (2) Ist für ...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VII. Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter (§ 129 HGB)

Rz. 147 § 129 HGB über die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 129 HGB alt Einwendungen des Gesellschafters geregelt hatte): (1) Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen die Gesellschaft gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich. (2) Aus einem gegen die Gesellschaft ger...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter

Rz. 149 Aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet nach § 129 Abs. 2 HGB – in sachlicher Übernahme des Regelungsgehalts des § 129 Abs. 4 HGB alt – die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt.mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 6. Kündigung der Geschäftsführung durch einen Gesellschafter

Rz. 103 Der Gesellschafter kann nach der ausdrücklichen und Rechtsklarheit schaffenden Regelung des § 116 Abs. 6 S. 1 HGB [249] seinerseits die Geschäftsführung ganz oder teilweise kündigen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, da es sich bei der Geschäftsführungsbefugnis um ein Pflichtrecht handelt.[250] § 671 Abs. 2 und 3 BGB ist dabei nach § 116 Abs. 6 S. 2 HGB entsprechend...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IV. Grundsatz der persönlichen Haftung der Gesellschafter (§ 126 HGB)

Rz. 141 § 126 HGB regelt in wortgleicher Übernahme des § 128 HGB alt die persönliche Haftung der Gesellschafter (wohingegen § 126 HGB alt den Umfang der Vertretungsmacht geregelt hatte). Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam“. § 126 ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Weitere Auflösungsgründe bei einer Gesellschaft, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist

Rz. 347 Eine Gesellschaft, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (atypische GbR),[618] wird nach § 729 Abs. 3 S. 1 BGB (in Nachbildung von § 131 Abs. 2 HGB alt) ferner – im Interesse eines Schutzes der Gläubiger vor masselosen und vermögenslosen Gesellschaften, für deren Verbindlichkeiten keine natürliche Person nach den §§ 721 ff. BGB h...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / VI. Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter (§ 722 BGB)

Rz. 270 Die Neuregelung des § 722 BGB (respektive der Neuregelung des § 129 HGB) zur Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft bzw. gegen ihre Gesellschafter (wohingegen § 722 BGB alt die Anteile am Gewinn und Verlust geregelt hatte) ersetzt § 736 ZPO alt.[514] (1) Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen die Gesellschaft gerichteter Vollstreck...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Durchführung der Liquidation durch alle Gesellschafter

Rz. 393 Zur Liquidation sind nach § 736 Abs. 1 BGB als mitgliedschaftliches Pflichtrecht[668] "alle" Gesellschafter als sog. geborene Liquidatoren berufen. In der korrespondierenden Verpflichtung zur Mitwirkung an der Liquidation konkretisiert sich die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht.[669] Infolgedessen sind auch die bislang von der Geschäftsführung und Vertretung ausges...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / aa) Anspruch der Gesellschaft gegen einen anderen Gesellschafter

Rz. 209 § 715b Abs. 1 BGB differenziert in Bezug auf die Voraussetzungen zwischen der Geltendmachungmehr