Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterdarlehen

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4.3 Fehlende Beteiligung an der Komplementär-GmbH

Rz. 97 Bei einer GmbH & Co., bei der der Kommanditist weder unmittelbar noch über die GmbH & Co. mittelbar an der Komplementär-GmbH beteiligt ist, besteht sein Gesellschaftsbeitrag regelmäßig in einer Geldeinlage. Diese Einlage kann noch weiter aufgeteilt werden: Ein kleinerer Teil wird als Gesellschaftskapital ausgewiesen, der größere Rest als langfristiges – verzinsliches ...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.2 Untreue als existenzvernichtender Eingriff

Rz. 26 Der Untreuetatbestand des § 266 StGB ist durch 2 Untreuevarianten gekennzeichnet. Es ist demnach zwischen der Missbrauchsuntreue und der Treubruchsuntreue zu unterscheiden. Bei der Missbrauchsuntreue handelt der Täter aufgrund einer nach außen wirksamen Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis und verletzt dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspfli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grziwotz, Die Liquidation von Kap-Ges, Gen und Vereinen, DStR 1990, 1404; Grziwotz, Sonderfälle der Liquidation von Gesellschaften, DStR 1992, 1813; Sommer, Die Liquidation einer GmbH, Stb-Kongress-Report 1994; Wellkamp, Die Fortsetzung einer aufgelösten GmbH, INF 24/1995; Pape, Einführung in das neue Insolvenzrecht, NWB 1995, F 19, 2121; Erle, Anforderungen an die Kap-Ausstattun...mehr

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Keine Anfechtung der Zahlung auf ein Drittdarlehen

Zusammenfassung Gewährt ein außenstehender Dritter dem Gesellschafter des später insolventen Unternehmens ein Darlehen, das an das Unternehmen weitergereicht wird, kann die spätere direkte Rückzahlung an den Dritten diesem gegenüber nicht als Zahlung auf ein Gesellschafterdarlehen angefochten werden. Hintergrund Der Beklagte hatte dem Gesellschafter des später insolventen Unte...mehr

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Unternehmensplanung und -st... / 4 Umsetzung der operativen Unternehmensplanung mit Hilfe von Detailplänen

Wie Eingangs bereits erläutert differenzieren eine strategische und eine operative Planung insbesondere durch den Differenzierungsgrad. Ziel der operativen Planung ist es, den operativ Verantwortlichen einen konkreten Fahrplan für einen definierten Zeitraum von 12 – 24 Monaten vorzugeben. Dafür muss die Planung einen angemessenen Detaillierungsgrad haben. Als Maxime einer op...mehr

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FoVo 03/2020, Gesetzgeber g... / II. Insolvenz

Keine Antragspflicht … Mit § 1 des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) wird die Pflicht zur Insolvenzantragsstellung nach § 15a InsO und § 42 Abs. 2 BGB bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Die Frist kann nach § 4 des Gesetzes durch Verordnung des BMJV je nach der weiteren Entwicklung bis zum 31.3.2021 verlängert werden. Lag zum 31.12.2019 keine Zahlungsunfähigkeit vor,...mehr

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Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von ­Personengesellschaftern

Leitsatz § 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Normenkette § 3c Abs. 2, § 3 Nr. 40, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsätze 1 und 2 EStG Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG hatte mit Mitteln aus Darlehen einiger Kommanditisten Aktien einer spa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.2 Nur das Aktivvermögen ist Betriebsvermögen iSd § 8 Abs 4 S 2 KStG

Tz. 67 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) legt den in § 8 Abs 4 S 2 KStG verwendeten Begriff des BV mit dem BFH (s Urt des BFH v 13.08.1997, BStBl II 1997, 829 und v 08.08.2001, BStBl II 2002, 392) nicht bilanziell idS aus, dass damit der Saldo zwischen dem Aktiv- und dem Passivvermögen der Bil gemeint ist, sondern stellt isolie...mehr

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Anfechtung der Besicherung von Gesellschafterdarlehen

Zusammenfassung Auch nach der neuen Rechtslage ist eine anfängliche Stellung von Sicherheiten für Gesellschafterdarlehen anfechtbar und zurückzuzahlen, da das Bargeschäftsprivileg nicht anwendbar ist. Hintergrund Der Kläger ist Gesellschafter der später insolventen Aktiengesellschaft (Gesellschaft) und gewährte dieser ein Darlehen. Das Darlehen wurde im Mai 2017 an die Gesells...mehr

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Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen

Leitsatz 1. Auf Kapitalerträge aus Kapitalforderungen, die zum Zeitpunkt des vor dem 01.01.2009 erfolgten Erwerbs zwar Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung (EStG a.F.), aber nicht Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. (sog. Finanzinnovationen) sind, ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i.d.F. des UntSt...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 41 Ist Gegenstand einer (von Todes wegen erfolgenden) Unternehmensnachfolge die Beteiligung an einer Personengesellschaft, ist zu beachten, dass steuerrechtlich nicht nur der Gesellschaftsanteil sondern auch das sog. Sonderbetriebsvermögen vom Mitunternehmeranteil des Erblassers umfasst wird.[31] Das Sonderbetriebsvermögen (SBV) selbst kann als SBV I sowie SBV II zu qual...mehr

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Haftungsrisiken beim Cash Pooling inner- und außerhalb einer Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen über einen Cash Pool im Konzern bergen insbesondere im Fall einer Insolvenz diverse Risiken, u.a. das einer Insolvenzanfechtung. Dieses kann jedoch – zumindest beim physischen Cash Pooling – bei Vorhandensein von Cash-Pool-Vereinbarungen reduziert werden. Neben derartigen Anfechtungsrisiken sind weitere Haftungsfallen zu beachten (z.B. die Kapitaler...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 DBA-Qualifikationskonflikt in Fällen fehlender Regelung für Sondervergütungen

Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters, sind die Sondervergütungen und die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen grundsätzlich als Betriebsstättengewinn von der deutschen Besteuerung auszunehmen. Da die meisten anderen Staaten Sondervergütungen und die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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VI Das Kapital / 3.4.1 Gesellschafterfremdfinanzierung

Rz. 1314 Kernpunkt der Problematik "Gesellschafterdarlehen" ist, dass die Gesellschafter anstelle einer Darlehensgewährung auch neues Eigenkapital (beispielsweise durch eine effektive Kapitalerhöhung) in die Gesellschaft einbringen könnten. Derartiges Kapital fiele im Falle einer Insolvenz zugunsten anderer Gläubiger in die Insolvenzmasse. Gewähren die Gesellschafter jedoch ...mehr

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VI Das Kapital / 1.3.2 Inanspruchnahme benötigter Liquidität (Downstream-Loan)

Rz. 1169 Nimmt die GmbH im Rahmen des Cash Poolings Liquidität in Anspruch, liegt regelmäßig ein Darlehen der Mutter- oder Schwestergesellschaft an die GmbH vor (Downstream Loan). Rz. 1170 Da Downstream Loans seit der Neuregelung durch das MoMiG nicht mehr den Regelungen des Eigenkapitalersatzes und damit nicht mehr § 30 Abs. 1 GmbHG (analog) unterfallen (so auch klargestellt...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.1 Haftungstatbestände nach § 43 Abs. 3 GmbHG

Rz. 1066 Nach § 43 Abs. 3 GmbHG sind Geschäftsführer der Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet, wenn entgegen § 30 GmbHG Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden oder entgegen § 33 GmbHG eigenen Geschäftsanteile der GmbH erworben worden sind. Rz. 1067 Das MoMiG hat das in § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG geregelt...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.1 Die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 KStG

Rz. 1772 Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den in § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Anteilen stehen, sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen (§ 8b Abs. 3 Satz 3 KStG). Hierunter fallen insbesondere Veräußerungsverluste, Gewinnminderungen aus dem Ansatz des niedrigeren Teilwerts sowie aus der Herabsetzung des Nennkapitals der Körperschaft und Liquidationsv...mehr

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I Grundlagen / 1.2.1 "Kleine GmbH-Reform"

Rz. 10 Zahlreiche Vorschläge zu einer umfassenden Novellierung des bis 1980 nur in Randbereichen geänderten GmbHG wurden vom Gesetzgeber nicht verwirklicht.[1] Das "Gesetz zur Änderung des GmbHG und anderer handelsrechtlicher Vorschriften" vom 7.4.1980[2] beseitigte die dringendsten Missstände der GmbH[3] u. a. durch Anpassung der Regelungen über Stammkapital, Sacheinlagen, ...mehr

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I Grundlagen / 1.2.3.2 Kapital der GmbH

Rz. 15 Auch das bislang maßgeblich von der Rechtsprechung ausdifferenzierte Recht der Kapitalaufbringung und -erhaltung wurde durch das MoMiG grundlegend verändert. Die Kapitalaufbringung hat vor allem durch die neu geschaffene Möglichkeit, verdeckte Sacheinlagen auf den Bareinlageanspruch anzurechnen (§ 19 Abs. 4 GmbHG), eine bedeutende Vereinfachung erfahren. Zudem wurde d...mehr

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VI Das Kapital / 3.3.1 Nachrangdarlehen

Rz. 1301 Beim Nachrangdarlehen tritt der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers aufgrund einer Rangrücktrittsvereinbarung gegenüber anderen Forderungen bei der Tilgung und in der Insolvenz gemäß § 39 Abs. 2 InsO zurück; in der Regel sind sie (oft mangels belastbaren Vermögens) nicht besichert.[1] Bei der Formulierung des Rangrücktritts wird häufig auch auf § 39 Abs. 1 Nr. ...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.2 Gründe für die Insolvenz

Rz. 1507 Gem. § 16 InsO muss einer der drei Insolvenztatbestände erfüllt sein. Der allgemeine Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Sie verpflichtet die Geschäftsführung – ebenso wie im Falle der Überschuldung der GmbH (§ 19 InsO) – zur Stellung des Insolvenzantrags (vgl. auch Rn. 885). Lediglich zur Antragsstellung berechtigt ist sie im Falle der drohende...mehr

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VI Das Kapital / 1.3 Insbesondere Cash Pooling

Rz. 1151 Innerhalb von Konzernen verfügen oft einige Gesellschaften über momentan nicht benötigte Liquidität, während andere (z. B. für Investitionen) Liquiditätsbedarf haben. Es ist naheliegend, dies konzernintern durch ein Cash Pooling-System zum Ausgleich zu bringen: Die überschüssige Liquidität aller beteiligten Konzerngesellschaften wird täglich an einen Cash Pool-Leade...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 4.2 Treuepflicht des Gesellschafters

Rz. 303 Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht setzt dem Gesellschafter bei der Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte Schranken: Der Gesellschafter darf sein Stimmrecht nicht ausnutzen, um Beschlüsse herbeizuführen, die ihm einen Vorteil zulasten der GmbH oder der anderen Gesellschafter bringen.[1] Eine Verletzung der Treuepflicht liegt beispielsweise vor, wenn der Gesellsc...mehr

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VI Das Kapital / 1.2.2 Umfang des Kapitalerhaltungsverbots

Rz. 1134 Grundsätzlich dürfen in der Aktiengesellschaft allein der Bilanzgewinn und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewinnrücklagen ausgeschüttet werden. Bei der GmbH hingegen ist von den Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30, 31 GmbH nur das zur Erhaltung des statuarischen Stammkapitals (unabhängig von weiteren Eigenkapitalpositionen, Agien und Gewinnrücklagen) erfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1 Gesellschafterdarlehen gemäß § 39 InsO

4.4.1.1 Neues Recht Rz. 705 Bis zum In-Kraft-Treten des MoMiG war das Recht der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sowohl gesetzlich im Gesellschaftsrecht (in den jetzt weggefallenen §§ 32a, 32b GmbH a. F., § 172a HGB a. F.) und im Insolvenzrecht als auch durch komplizierte Rechtsprechungsregeln bestimmt.[1] Die jetzige Regelung[2] verlagert die gesamte Problematik des...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4 Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

4.4.1 Gesellschafterdarlehen gemäß § 39 InsO 4.4.1.1 Neues Recht Rz. 705 Bis zum In-Kraft-Treten des MoMiG war das Recht der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sowohl gesetzlich im Gesellschaftsrecht (in den jetzt weggefallenen §§ 32a, 32b GmbH a. F., § 172a HGB a. F.) und im Insolvenzrecht als auch durch komplizierte Rechtsprechungsregeln bestimmt.[1] Die jetzige Regel...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen

Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft darstellt".[1] Gesetzl...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.2 Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen

Rz. 708 In der Insolvenz sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO alle Forderungen der Gesellschafter auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, nachrangig. Bei der Frage was unter einer wirtschaftlichen Entsprechung zu verstehen ist, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage und den von d...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.1 Neues Recht

Rz. 705 Bis zum In-Kraft-Treten des MoMiG war das Recht der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sowohl gesetzlich im Gesellschaftsrecht (in den jetzt weggefallenen §§ 32a, 32b GmbH a. F., § 172a HGB a. F.) und im Insolvenzrecht als auch durch komplizierte Rechtsprechungsregeln bestimmt.[1] Die jetzige Regelung[2] verlagert die gesamte Problematik des Eigenkapitalersatz...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.3 "Gesplittete" Pflichteinlage

Rz. 712 Bei einer sog. "gesplitteten" Pflichteinlage sieht schon der Gesellschaftsvertrag von Anfang an vor, dass sich die Kommanditisten zu Gesellschafterdarlehen oder stillen Einlagen neben ihren sonstigen Einlageleistungen verpflichten.[1] In der Insolvenz ist ein solches Darlehen oder eine solche stille Einlage wie Eigenkapital zu behandeln. Eine solche Verpflichtung mus...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.5 Gewinnentnahme bei negativem Kapitalkonto

Rz. 311 Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt auch dann wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil bereits durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgesunken ist oder durch diese Entnahme darunter sinken würde, § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB. Praxis-Beispiel Entnahme von Gewinnanteilen A ist Kommanditist, seine eingezahlte Ha...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.9 Existenzvernichtungshaftung und Haftung wegen Unterkapitalisierung

Rz. 326 Nicht nur im juristischen Schrifttum wird die Frage diskutiert, ob die beschränkte Haftung des Kommanditisten auch aufgrund eines Haftungsdurchgriffs wegen Unterkapitalisierung der GmbH & Co. KG entfallen kann.[1] Eine Gesellschaft ist (materiell, nicht formell) unterkapitalisiert, wenn die Gesellschafter sie mit völlig unzureichenden Mitteln ausstatten, die in keine...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.7 Vermittlungsprovisionen für die Eigenkapitalbeschaffung

Rz. 779 Für eine gewerblich tätige Personengesellschaft hat der BFH mit Urteil v. 23.10.1986[1] folgende Grundsätze aufgestellt: Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstande...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.2 Anfechtbarkeit der Rückzahlung

Rz. 711 Wird ein Darlehen (oder eine diesem entsprechende Leistung) an einen Gesellschafter in den letzten zwölf Monaten vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens zurückgezahlt, unterliegt die Rückzahlung im Insolvenzfall der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, § 135 Nr. 2 InsO. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit der Gesellschafter Kenntnis von einer Krise de...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

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Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die Kapitalgesellschaft zustehenden Darlehensforderung führt zu einer Einlage i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, soweit der Gesellschafter auf den werthaltigen Teil der Forderung verzichtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

Leitsatz 1. Die Hingabe von Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften, an denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, begründet auch bei einem beträchtlichen Kreditvolumen weder die Eigenschaft als Marktteilnehmer noch überschreitet diese Tätigkeit ohne Weiteres die Grenze der privaten Vermögensverwaltung. 2. Die gewerbliche Darlehenshingabe ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auflösung einer Kapitalgesellschaft – Eigenkapitalersetzendes Gesellschafter­darlehen – Indizwirkung des festgestellten Jahresabschlusses

Leitsatz 1. Die bis zum Senatsurteil vom 11. Juli 2017 – IX R 36/15 (BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208) anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27. September 2017 geleistet hatte oder ...mehr

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Anfechtung von Zahlungen auf ein Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Zusammenfassung Die Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens entfällt nicht dadurch, dass der Gesellschaft von dritter Seite die gleiche Summe wieder zufließt. Hintergrund Eine Tochter-GmbH hatte an den alleinigen Gesellschafter ihrer Muttergesellschaft (diese eine GmbH & Co. KG) 100.000 EUR auf ein (Gesellschafter)Darlehen zurückgezahlt. Der Gese...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3 DBA Qualifikationskonflikt – Besteuerung von Gesellschafterdarlehen und den daraus fließenden Zinsen nach den DBA ohne ausdrückliche Regelung

5.3.3.1 Grundsatz-Rechtsprechung Tz. 1620 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444) hat im Verhältnis zu den USA eine schon seit längerem bestehende Streitfrage entschieden. Danach kommt es faktisch für die Anwendung des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (Zinsen für Gesellschafterdarlehen) auf die Eink-Qualifizierung im (ausl) Quellenstaat an. Der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 798 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Als Reaktion auf das oben (s Tz 788) genannte Urt wurde mit Wirkung ab 01.01.2003 § 1 Abs 4 AStG (ab 01.01.2013 § 1 Abs 5 AStG) klarstellend geändert, indem ebenfalls auf die schuldrechtliche Vereinbarung abgestellt wird. Die ges Neuregelung enthält allerdings die Ausnahmebestimmung, dass dies nicht gilt, wenn es sich um eine gesellschaftsre...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.3 Beurteilung und Auswirkungen des BFH-Urteils vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1630 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Bewertung der Auswirkungen des Urt ergeben sich folgende Aspekte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.1 Allgemeines

Tz. 829 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Seit dem Inkrafttreten der § 8b Abs 2 und 3 KStG/§ 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG wird iRv Bp verstärkt festgestellt, dass inl MG (jeglicher Rechtsform) umfangreich dazu übergehen, ihre neu gegründeten oder erworbenen ausl TG mit Gesellschafterdarlehen anstelle von EK auszustatten. Damit soll offensichtlich bei risikoreichen Engagements versuch...mehr