Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Bauherrengemeinschaft / 2 Erwerber oder Bauherr

Der BFH hat erstmals 1989 entschieden, die Beteiligten seien bei einem Bauherrenmodell in aller Regel als Erwerber des (meist noch fertigzustellenden) Gebäudes anzusehen, nicht – wie es Rechtsprechung und Verwaltung bis dahin gesehen hatten – als Bauherren.[1] Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Dieser Rechtsprechung ist zuzustimmen. Im Rahmen de...mehr

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Bauherrengemeinschaft / 1.1 Abgrenzung gegenüber Grundstücksgemeinschaften

Wegen der vielen Besonderheiten sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht, die bei Bauherrengemeinschaften zu beachten sind, ist die Abgrenzung gegenüber anderen Fällen gemeinschaftlichen Grundstückseigentums von Bedeutung.[1] Keine Bauherrengemeinschaft, sondern ein bloßer Zusammenschluss von Bauherren liegt vor, wenn mehrere Steuerpflichtige...mehr

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Immobilienfonds / 1 Geschlossene Immobilienfonds­

Geschlossene Immobilienfonds beschränken ihr Fondsvermögen auf ein einzelnes Grundstück oder eine im Voraus festgelegte Anzahl von Grundstücken. Wenn das hierfür erforderliche Kapital gezeichnet ist, werden keine weiteren Gesellschafter aufgenommen. Ein geschlossener Immobilienfonds hat meistens die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kommanditgesell...mehr

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Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.4 Gutschrift auf Kapitalkonto II: Einbringung oder Einlage

Rz. 153 Überträgt der Kommanditist einer KG dieser ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2.1 Erhöhung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 186 Bei der Kapitalerhöhung einer GmbH & Co. KG erwirbt der Kommanditist in Höhe der von ihm zu leistenden Einlage neue Gesellschaftsrechte. Im Hinblick auf § 15a EStG sind 3 Zeitpunkte der Kapitalerhöhung zu unterscheiden: Erfolgt die Kapitalerhöhung "zeitkongruent", d. h. im Jahr der Verlustentstehung, so ist der Verlust des Wirtschaftsjahres in Höhe der Kapitalerhöhung...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.2 Umsatzsteuer

Rz. 136 Bei der Gründung der GmbH & Co. KG treten umsatzsteuerbare Tatbestände in verschiedener Hinsicht auf. Unkompliziert ist der Fall der reinen Bargründung, sowohl der GmbH als auch der KG. Werden Gesellschaftsrechte, gleichgültig, ob an einer GmbH oder einer KG, gegen Barzahlung erworben, so handelt es sich um einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zwischen den Gese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 138 Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterlieg...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

Leitsatz 1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragungen zwischen Gesellschafter und PersGes

Rn. 176 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei der entgeltlichen Übertragung von Grundstücken oder anderen WG zwischen dem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden PersGes ohne steuerliches BV kommt es nur insoweit zu einer Veräußerung bzw zu einer Anschaffung bei den Mitgesellschaftern, als der Anteil des veräußernden Gesellschafters am übertragenen WG größer ist als seine Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Rn. 1218 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge können tauschähnliche Vorgänge sein, wenn zB in eine PersGes WG oder BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Dagegen stellt die Einlage von WG oder BV ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (zB in Rücklagen) keine Veräußerung dar (dazu BFH v 24.01.2008, IV R 37/06, BStBl II 2011, 617).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Veräußerung nach vorgelagerter Einlage (§ 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV führt nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG dann zu einem steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft, wenn die Veräußerung aus dem BV innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren seit der Anschaffung – im PV – erfolgt. Die Regelung ist erstmals auf Einlagen anzuwenden, die nach dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragung auf die KapGes

Rn. 157 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Soweit ein WG während laufender Behaltefrist gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine KapGes eingelegt wird (sog offene Sacheinlage), ist der Tatbestand des § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 oder 2 EStG verwirklicht, da es sich insoweit um einen tauschähnlichen Vorgang handelt. Rn. 158 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die verdeckte Einlage erfolgt dageg...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / b. Anteile an Personengesellschaften

Ist im Gesellschaftsvertrag von OHG und KG vorgesehen, dass in diesem Fall der Gesellschaftsanteil auf alle Miterben übergeht (sog: einfache Nachfolgeklausel), erlangt nicht die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft die Gesellschafterstellung, wie es nach § 1922 BGB der Fall wäre. Denn eine Erbengemeinschaft kann nach Ansicht des BGH[18] nicht Mitglied einer Personen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff und Zeitpunkt der Übertragung

Rn. 110 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (und Nr 2) ist nur dann erfüllt, wenn die Anschaffung eines WG mit der Veräußerung desselben WG in Beziehung steht. Die Veräußerung und der spiegelbildliche Vorgang der Anschaffung ist die entgeltliche Übertragung eines WG auf bzw von einem Dritten (BFH vom 30.11.2010, BStBl II 2011, 491; BFH vom 30.11.1976, BStBl II 19...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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AGS 02/2024, Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO

Herausgegeben von Dr. Dag Weyland, Rechtsanwalt. 11. Aufl., 2024. Verlag Franz Vahlen, München. XXI, 2.407 S., 199,00 EUR Seit vielen Jahrzehnten gehört der Feuerich/Weyland, nunmehr Weyland, zu den führenden Standardwerken des anwaltlichen Berufsrechts. Die 10 Autoren stammen sämtlich aus der Praxis und haben schon von Berufs wegen mit dem anwaltlichen Berufsrecht zu tun. Sei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) 2002: Erweiterung der Grundannahme als sachliche Billigkeit mit Rücksicht auf § 24 UmwStG

Rn. 148b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Entsprechend sollte ebenfalls nicht von dem Ausscheiden eines Gesellschafters ausgegangen werden, wenn in den Fällen der Übertragung eines Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten iSd § 24 UmwStG wie auch der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen iSd § 6 Abs 3 EStG die Bu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragung auf den Gesellschafter

Rn. 164 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei entgeltlicher Übertragung von WG von der KapGes an einen Gesellschafter liegt – soweit es sich um ein unter Fremden übliches Veräußerungsgeschäft handelt – eine Anschaffung des Gesellschafters vor. Bei gesellschaftsrechtlich veranlassten unentgeltlichen Übertragungen wird die für § 23 EStG erforderliche Entgeltlichkeit der Anschaffung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entnahmen als Anschaffungsvorgänge (§ 23 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Während nach der Rspr des BFH vom 23.04.1965, BStBl III 1965, 477 zu § 23 EStG in der bis einschließlich VZ 1998 anwendbaren Fassung die Entnahme eines WG aus dem BV nicht als Anschaffungsvorgang im PV galt, bestimmt § 23 Abs 1 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002, dass auch die Überführung eines WG aus dem BV in das PV des StPfl im Wege der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

Rn. 731 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als sonstige juristische Personen des privaten Rechts kommen insbesondere in Betracht: der nicht wirtschaftlicher (sogenannte ideeller) Verein, der wirtschaftliche Verein, die Stiftung sowie die rechtsfähige Anstalt. Der nicht wirtschaftliche Verein, geregelt in §§ 21ff BGB, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb gerichtet und dient i...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.6 Vor- und Nacherbschaftsrecht im Gesellschaftsrecht

1.6.1 Kapitalgesellschaften Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft geht auf den Vorerben über und bei Eintritt der Nacherbfolge auf den Nacherben. Dabei tritt der Vorerbe mit allen Rechten und Pflichten in die gesellschaftsrechtliche Stellung des Erblassers ein. 1.6.2 Personengesellschaften Hier ist zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel sowie der Eintr...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.6.1 Kapitalgesellschaften

Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft geht auf den Vorerben über und bei Eintritt der Nacherbfolge auf den Nacherben. Dabei tritt der Vorerbe mit allen Rechten und Pflichten in die gesellschaftsrechtliche Stellung des Erblassers ein.mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.6.2 Personengesellschaften

Hier ist zwischen der einfachen und der qualifizierten Nachfolgeklausel sowie der Eintrittsklausel zu differenzieren.[1] einfache Nachfolgeklausel Zunächst wird der Vorerbe Gesellschafter der Personengesellschaft. Bei Eintritt der Nacherbfolge geht dann der Gesellschaftsanteil auf den Nacherben über. qualifizierte Nachfolgeklausel Ist im Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte N...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Gesellschafter / 1 Gesellschaftsrecht

1.1 Dualismus Das deutsche Gesellschaftsrecht weist eine Zweiteilung auf. Danach werden Gesellschaften in die beiden Grundkategorien "Personengesellschaften" und "Kapitalgesellschaften" unterschieden. Dieser Dualismus setzt sich auf Ebene der Gesellschafter entsprechend fort. 1.1.1 Personengesellschafter Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat seinen im Gesellschaftsv...mehr

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Gesellschafter / 1.1 Dualismus

Das deutsche Gesellschaftsrecht weist eine Zweiteilung auf. Danach werden Gesellschaften in die beiden Grundkategorien "Personengesellschaften" und "Kapitalgesellschaften" unterschieden. Dieser Dualismus setzt sich auf Ebene der Gesellschafter entsprechend fort. 1.1.1 Personengesellschafter Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat seinen im Gesellschaftsvertrag verein...mehr

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Gesellschafter / 1.2 Abgrenzungen

Im Rechtsalltag sind durchaus Konstellationen anzutreffen, bei denen auf den ersten Blick von einer Gesellschaft und damit einer Gesellschafterstellung ausgegangen werden könnte. Erst eine nähere Betrachtung zeigt auf, dass dies nicht der Fall ist. Die Differenzierung ist nicht immer einfach und muss anhand einer Gesamtschau unter Einbeziehung des Vertragsinhalts und der wir...mehr

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Gesellschafter / 1.3.1 Mitwirkung und Treue

Um den Gesellschaftszweck zu erreichen, bedarf es der Mitwirkung der Gesellschafter. Deshalb haben die Gesellschafter die Pflicht, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und andererseits alles zu unterlassen, was diese schädigen könnte. Daraus wird eine Treuepflicht der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft abgeleitet, die es verbietet, Geschäfts- und Betriebsgehei...mehr

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Gesellschafter / 1.4 Rechte der Gesellschafter

Auch die Rechte der Gesellschafter sind je nach Rechtsform der Gesellschaft unterschiedlich, sowohl im Umfang als auch in der Ausgestaltung im Einzelnen. Deshalb wird insoweit ergänzend zu den nachfolgenden Grundsätzen auf die Ausführungen zur jeweiligen Rechtsform verwiesen. 1.4.1 Ergebnisbeteiligung Ein primäres Recht des Gesellschafters ist der Anspruch auf einen Gewinnante...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.4.2 Kontrolle

Eng mit dem Gewinnanspruch verbunden ist das Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies ist insbesondere für diejenigen der Gesellschafter von großer Bedeutung, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Es eröffnet ihnen den Zugang zu den Geschäftsbüchern und Papieren der Gesellschaft, woraus sie sich eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.2.1 Gesellschafter

Zum Wesen einer Gesellschaft gehört, dass ein Zusammenschluss der Gesellschafter nicht auf den Austausch von Leistungen abzielt, sondern mit den Leistungen – den Beiträgen – ein gemeinsamer Zweck bzw. ein gemeinsames Ziel erreicht werden soll. Die Beteiligung des Gesellschafters dient damit der Förderung der Gesellschaft und stellt insbesondere nicht nur eine schuldrechtlich...mehr

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Gesellschafter / 1.3 Pflichten der Gesellschafter

Die Grundpflicht ist an der Erreichung des gemeinsamen Zwecks bzw. Ziels der Gesellschaft orientiert. Neben den daraus abgeleiteten Pflichten ergeben sich weitere Pflichten des Gesellschafters, die – je nach Rechtsform der Gesellschaft – unterschiedlich bestehen bzw. aufgebaut sein können. Insoweit muss auf die einzelne Rechtsform verwiesen werden. 1.3.1 Mitwirkung und Treue U...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1 Dualität der Gesellschaften

Das deutsche Gesellschaftsrecht ist von einer Dualität geprägt – also einer Teilung in 2 grundlegende Rechtsformgruppen. Dies sind: 1.1 Personenunternehmen Wie schon der Name erahnen lässt, steht bei dieser Gruppe die Person des bzw. der Unternehmer im Vordergrund, welche das Unternehmen auch selbst leiten. Damit geht typischerweise die persönliche Haftung der Gesellschafter f...mehr

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Gesellschafter / 1.4.3 Geschäftsführung und Vertretung

Nur bei einer GbR oder einer OHG hat grundsätzlich jeder Gesellschafter den Anspruch auf Führung der Geschäfte. Doch bereits bei diesen kann alternativ eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden (§ 715 BGB). Bei den übrigen Rechtsformen wird die Person des Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafter bestimmt, teilweise ist dies gesetzlich nor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.5 Ende der Gesellschafterstellung

Die Stellung des Gesellschafters endet mit dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft, aber auch mit der Auflösung der Gesellschaft insgesamt (§§ 729 – 739 BGB). Das Ausscheiden kann im Allgemeinen durch Kündigung, durch die Insolvenz des Gesellschafters, durch dessen Tod oder evtl. auch durch eine Veräußerung des Anteils an der Gesellschaft erfolgen. Die Möglichkeiten, wann die...mehr

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Gesellschafter / 1.2.2 Kein Gesellschafter

Besonders bei den folgenden Rechtsverhältnissen ist eine Gesellschaft und damit auch die Rechtsstellung eines Gesellschafters nicht gegeben: Gemeinschaft: Zwar liegt hierbei ebenfalls eine gemeinschaftliche Berechtigung an einem gemeinsamen Gegenstand vor. Es mangelt jedoch an der darüber hinaus vereinbarten Förderung eines gemeinsamen Zwecks. In der Praxis anzutreffen ist di...mehr

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Gesellschafter / 1.1.1 Personengesellschafter

Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat seinen im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Beitrag zu leisten. Insbesondere bei der Grundform der Personengesellschaft – der GbR – ist dieser vereinbarte Beitrag häufig in Form von zu leistenden Diensten zu erbringen (§ 709 Abs. 1 BGB). Dies ist Ausfluss der an der Person des Gesellschafters orientierten Struktur dieser Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.3.3 Haftung

Neben dem zu erbringenden Beitrag durch den Gesellschafter ist dessen persönliche Haftung ein sehr bedeutender Punkt. Während die Haftung bei einer GbR oder OHG bei jedem Gesellschafter auch dessen Privatvermögen einschließt, ist die Haftung bei anderen Rechtsformen teilweise oder völlig eingeschränkt. So ist eine Haftung für den Kommanditisten auf dessen geleistete Einlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.4.4 Abfindung

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, steht ihm i. d. R. ein Anspruch auf eine Abfindung zu. Dieser Anspruch umfasst dem Grunde nach seine Einlage, seinen Anteil an den Rücklagen, einschließlich des Anteils am noch verbleibenden Überschuss (§ 728 i. V. m. §§ 735, 736d Abs. 2 bis 6 BGB). Diese Grundregel ist letztlich nur bei den Personengesellschaften von Rel...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 10 Umwandlung

Wie bereits bei Tz. 3.4 kurz angesprochen, kann sich eine heute als optimal ausgewählte Gesellschaftsform nach einiger Zeit als nur noch bedingt geeignet herausstellen. Ein Betrieb und die sich daraus ergebenden Anforderungen an eine Rechtsform unterliegen einem ständigen Wandel. Der Tätigkeitsumfang vergrößert sich, neue Geschäftsfelder kommen hinzu, die Haftungsfrage wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.1.2 Kapitalgesellschafter

Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht personell, sondern durch das von den Gesellschaftern als Einlage zu erbringende Kapital geprägt. Folglich tritt der Gesellschafter primär als Kapitalgeber auf. Folge dieser Kapitalorientierung ist, dass der Person des Gesellschafters eine deutlich nebensächlichere Stellung zukommt. Dies zeigt sich insbesondere bei einer börsenno...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 2.1 Differenzierung nach der Rechtsform

Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen erfolgt – anders als im Zivil – bzw. Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.3.2 Leistung des Beitrags

Die Gesellschafter haben die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 705 Abs. 1, 709 BGB). Diese Beiträge können aus einer einmaligen oder wiederholten Leistung von Geld oder Sachwerten bestehen. Doch auch Dienstleistungen können als Beiträge in Betracht kommen (§ 709 Abs. 1 BGB), ebenso wie Nutzungs- oder Gebrauchsüberlassungen. Sofern im Gesellschaftsvertrag keine andere Vere...mehr