Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.1 Zweck der Regelung

Rz. 515 Bei der unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt, zwischen Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen sowie zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft war nach § 6 Abs. 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 1 Inhalt

Rz. 1 Im Rahmen der §§ 4 bis 7 EStG, die die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zum Gegenstand haben, regelt § 6 Abs. 1 EStG die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die beim Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 26 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 30 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG)

Rz. 529 Eine verdeckte Sacheinlage ist nach § 19 Abs. 4 GmbHG i. d. F. des MoMiG v. 23.10.2008[1] gegeben, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft eine Bareinlage verspricht, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Sachwert erhält und dies auf einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede beruht. Auch ohne eine ausdrückli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.5 Buchwertverknüpfung

Rz. 492 Im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger ist nach S. 2 an diese Werte gebu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.4 Anschaffungskosten bei teilentgeltlichem Erwerb

Rz. 181 Eine teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts ist anzunehmen, wenn die Leistung durch die Gegenleistung nicht aufgewogen wird und die Vertragsparteien über eine Schenkung des übersteigenden Werts sich einig sind. Es kann sich um eine gemischte Schenkung, eine Schenkung unter Auflage oder eine Vermögensübertragung in vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.1 Bewertung von eingelegten Wirtschaftsgütern mit dem Teilwert

Rz. 417 Einlagen von Wirtschaftsgütern sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zu bewerten. Dabei unterscheidet sich der Teilwert i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG nicht von dem allgemeinen Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.[1] Durch den Ansatz des Teilwerts soll erreicht werden, dass steuerfrei gebildetes oder bereits ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.5 Erhöhung des Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem eingebrachten Wirtschaftsgut

Rz. 522 § 6 Abs. 5 S. 3 EStG gilt nach S. 5 nicht, soweit durch die Übertragung im Wege der verdeckten Einlage der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht; in diesen Fällen ist der Teilwert anzusetzen. Das gilt nach S. 6 auch, soweit zu einem späteren Zeitpunkt innerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.2.3 250-EUR- bzw. 800-EUR-Grenze

Rz. 457 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen – ausschließlich der USt – 250 EUR bzw. 800 EUR nicht übersteigen, damit der Aufwand für das Wirtschaftsgut sofort abziehbar ist. Obwohl die USt nach § 9b Abs. 1 UStG eigentlich nur dann nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, wenn der Erwerber nach § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird sie a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.4 Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 481 Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung einer Wirtschaftseinheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG kann schließlich auch ein Mitunternehmeranteil (Rz. 320ff.) oder ein Bruchteil hiervon sein. Ein Mitunternehmeranteil ist nur handelsrechtlich ein einheitlicher Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut; er verkörpert vielmehr die Summe aller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.11 Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für mehrere Wirtschaftsgüter

Rz. 152 Werden mehrere Wirtschaftsgüter aufgrund eines einheitlichen Vertrags zu einem Gesamtkaufpreis erworben – z. B. ein Betrieb oder ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude oder eine Eigentumswohnung –, so zwingt der Grundsatz der Einzelbewertung (s. Rz. 41ff.) dazu, den Gesamtkaufpreis nach den Wertverhältnissen im Anschaffungszeitpunkt auf die einzelnen Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.2.4 Einlage einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG

Rz. 431 Liegt der Teilwert einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG über den Anschaffungskosten, so ist ihre Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. b) EStG mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Denn anderenfalls würde der zwischen der Anschaffung und der Einlage eingetretene Wertzuwachs nach § 17 EStG steuerlich nicht erfasst. Denn die Einlage einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.2 Mitunternehmeranteil i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 320 Ein Mitunternehmeranteil ist von dem Gesellschafter in der Handelsbilanz seines daneben unterhaltenen eigenen Gewerbebetriebs als Vermögensgegenstand auszuweisen – ebenso wie ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft. Steuerrechtlich hingegen ist eine solche Beteiligung nicht auszuweisen. Denn eine Beteiligung an einer Personengesellschaft bildet nach h. A. kein Wirtsc...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.2 Behandlung der übertragenden Körperschaft

Rz. 241b Die steuerlichen Folgen der Spaltung für die übertragende Körperschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 UmwStG sowie aus § 15 Abs. 2 UmwStG. Nach § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 Abs. 1 UmwStG hat die übertragende Körperschaft sowohl bei der Aufspaltung als auch bei der Abspaltung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag[1] eine Steuerbilanz aufzus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.1 Begriff und Arten der Spaltung

Rz. 14 Die handelsrechtlichen Grundlagen der Spaltung enthalten die §§ 123ff. UmwG. Die Spaltung kann danach in Form einer Aufspaltung ("split-up"), einer Abspaltung ("spin-off") oder einer Ausgliederung ("hive-down") erfolgen. Rz. 15 Unter der Aufspaltung eines Rechtsträgers ist gem. § 123 Abs. 1 UmwG die Übertragung der Vermögensteile dieses Rechtsträgers (übertragender Rec...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 1 Vereinigungen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet 2 große Gruppen von Personenvereinigungen: zum einen die Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (insbesondere GbR, OHG und KG) sowie die Körperschaften, die mit Ausnahme des nicht rechtsfähigen Vereins nach BGB [1] juristische Personen sind, also eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Zu beachten ist bei diese...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.5 Frist von 3 Jahren

Rz. 154 Schädlich ist ein Erwerb oder eine Aufstockung des Mitunternehmeranteils bzw. der Kapitalbeteiligung nur dann, wenn dies innerhalb von 3 Jahren vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag erfolgt ist. Die Frist von 3 Jahren ist ausgehend von dem steuerlichen Übertragungszeitpunkt der Spaltung unter Anwendung der §§ 186-193 BGB zurückzuberechnen. Maßgebend ist der Zeitp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Vermögensübertragung

Rz. 47 Die Spaltungsvorschriften in § 15 UmwStG sind auch auf die spaltungsähnliche Vermögensübertragung anzuwenden. Vermögensübertragung nach den §§ 174ff. UmwG ist die Übertragung (i) des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Gebietskörperschaft oder (ii) von Vermögen zwischen Versicherungs-AGs, VVaG und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[1] Die Vermög...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.3.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 154 GmbH-Anteile und Aktien sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG bzw. § 68 AktG übertragbar, sodass die Voraussetzung der Nießbrauchbestellung gem. § 1069 Abs. 2 BGB grundsätzlich gegeben ist.[1] Inwieweit die sich aus den Anteilen ergebenden Gesellschaftsrechte auf Nießbraucher und Nießbrauchbesteller aufteilen, ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligt...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.2 Fortführung der Buchwerte bei Anteilen im Betriebsvermögen

Rz. 280 Unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 UmwStG können die Buchwerte fortgeführt werden, wenn die Anteile an der übertragenden Körperschaft beim Anteilseigner zum Betriebsvermögen gehören. Die Anteile an der übertragenden Körperschaft gelten dann durch die Spaltung als zum Buchwert veräußert und die durch die Spaltung erworbenen Anteile als mit diesem Wert angeschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 142 Die Voraussetzung, dass die übertragenen und, bei der Abspaltung, die zurückbehaltenen Vermögensgegenstände einen Teilbetrieb bilden müssen, könnte durch Ausnutzen der Bestimmung, dass Beteiligungen an Personengesellschaften und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften immer einen Teilbetrieb bilden, leicht umgangen werden. Es wäre möglich, im Vorfeld einer Sp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.1 Begriff der "Veräußerung" i. S. d. Abs. 2 S. 2–4

Rz. 167 Den Tatbeständen der S. 2–4 ist gemeinsam, dass eine "Veräußerung" vorliegen muss. Durch die Spaltung muss entweder die Veräußerung vollzogen werden (Rz. 186ff.), oder die Spaltung muss die Voraussetzungen für eine Veräußerung schaffen (Rz. 196ff.). Da der Tatbestand der "Schaffung der Voraussetzungen" zu unbestimmt ist, wird er durch Abs. 2 S. 4 konkretisiert (Rz. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.5.1 Allgemeines

Rz. 278 Die steuerlichen Folgen der Spaltung bei den Anteilseignern werden in § 15 Abs. 1 UmwStG durch den Verweis auf § 13 UmwStG sowie durch § 20 Abs. 4a S. 1, 2, 7 EStG geregelt. Die Normen finden auch Anwendung, wenn der Anteilseigner an einem ausländischen Rechtsträger beteiligt ist und dieser Gegenstand einer Umstrukturierung nach ausländischem Recht ist, die in ihren ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Bis zum Inkrafttreten des UmwG v. 28.10.1994[1] gab es eine handelsrechtliche Grundlage für Spaltungen nur für solche Kapitalgesellschaften, die vollständig von der Treuhandanstalt gehalten wurden.[2] Die Praxis hatte daher Hilfskonstruktionen entwickelt, die im Wesentlichen darauf beruhten, dass der zu spaltende Rechtsträger einen Teilbetrieb in den übernehmenden Rech...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.7 Ausgangslohnsumme und maßgebende jährliche Lohnsumme

a) Ermittlung der Ausgangslohnsumme Um die Ausgangslohnsumme zu ermitteln, sind die letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre zugrunde zu legen. Im Fall einer Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG gilt Folgendes:[1] An die Gesellschafter der optierenden Gesellschaft gezahlter Arbeitslohn ist bei der Ermittlung der Ausgangslo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.1 Gesellschaftsrechte

Rz. 72 Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG ist Voraussetzung, dass der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird. Dafür müssen dem Einbringenden für seine Sacheinlage Gesellschaftsrechte gewährt oder seine bereits bestehenden Gesellschaftsrechte erweitert werden. Erforderlich ist, dass der Einbringende aufgrund seiner Beteiligung die Stellung eines Mitunternehme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während die §§ 20ff. UmwStG die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft behandeln, geht es in § 24 UmwStG um die Einbringung in eine Personengesellschaft mit den sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 § 24 UmwStG geht letztlich auf die Rechtsprechung de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des eingebrachten Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG, geht dies...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 70 Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft werden. Damit unterscheidet sich der Wortlaut von dem der §§ 20, 21 UmwStG. Gleichwohl ist unstreitig, dass dieser abweichende Wortlaut keine Bedeutung hat und es auch für § 24 UmwStG darauf ankommt, dass dem Einbringenden neue Gesellschaftsrechte gewährt werden. Rz. 70...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.3 Sonderfall der Zuzahlung durch einen Mitgesellschafter

Rz. 79 Die Zuzahlung durch einen Mitgesellschafter in das Privatvermögen des Einbringenden stellt einen Sonderfall der sonstigen Gegenleistungen dar. Eine solche kann beispielsweise in Form von Hingabe von Geld, Einräumung einer Forderung oder der Befreiung von einer privaten Verbindlichkeit des Übertragenden vorliegen. Rz. 80 Der Große Senat des BFH[1] hatte § 24 UmwStG für ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.2 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge

Rz. 52 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG fällt in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG auch die Übertragung im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge auf eine Personengesellschaft. Neben den ganz eindeutig vom Wortlaut erfassten Fällen, dass der zivilrechtliche Ausgangsrechtsträger das zivilrechtliche Eigentum auf eine Personengesellschaft überträgt und im Gegenzug dafü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung liegt nicht insoweit vor, als der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall , wenn zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören und a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.1 Fremdübliche Gegenleistung

Rz. 85 Ungeachtet dessen, in welchem Umfang neben der Gewährung neuer Gesellschaftsrechte ggf. eine Gutschrift auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto oder dem sog. (Eigen-)Kapitalkonto II erfolgt, steht die uneingeschränkte Anwendung des § 24 UmwStG außer Frage, wenn die Einbringung zu fremdüblichen Bedingungen durchgeführt wird. Fremdübliche Bedingungen liegen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen zu bilanzieren. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.4 Keine weiteren Voraussetzungen

Rz. 142 Anders als bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft kann z. B. auch ein negatives Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft eingebracht werden, ohne dass die stillen Reserven in den aktiven Wirtschaftsgütern anteilig aufgedeckt werden müssen.[1] Allerdings ist in diesen Fällen verstärkt darauf zu achten, dass es zu einer Gutschrift auf dem Kapitalkonto I k...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 160 Es wird im Wesentlichen auf die Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 161 einstweilen frei Rz. 162 Soweit der Einbringende nach der Einbringung an der Personengesellschaft beteiligt ist, was aufgrund der für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG vorausgesetzten Gewährung von Gesellschaftsrechten immer der Fall sein wird, gilt der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 Um...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 "Anschaffungskosten" des erhaltenen Anteils

Rz. 156 Anders als § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG, wonach der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Gesellschaftsrechte gilt, fehlt in § 24 UmwStG eine entsprechende Regelung. Darauf konnte der Gesetzgeber verzichten, da sich die Anschaffungskosten aufgrund des für Personengesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2 Übernehmende Personengesellschaft

Rz. 13 Gem. § 24 Abs. 1 UmwStG wird an die übernehmende Gesellschaft lediglich die Bedingung geknüpft, dass es sich um eine Personengesellschaft handeln muss, an welcher der Einbringende als Mitunternehmer beteiligt wird. Es muss sich mithin um eine Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ggf. i. V. m. § 18 Abs. 4 S. 2 bzw. § 13 Abs. 7 EStG handeln. Rz. 13a § 1 A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.3 Streitige Einbringungsformen

Rz. 53 Zwischenzeitlich nicht mehr streitig ist, dass die Übertragung allein des wirtschaftlichen Eigentums auf eine Personengesellschaft bereits als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG zu werten ist.[1] Rz. 54 einstweilen frei Rz. 55 In der Literatur noch nicht ganz unstreitig ist, ob die (teilweise) Überführung lediglich in das Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3 Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 45 Nießbrauchsgestaltungen zeichnen sich dadurch aus, dass das Vermögen und dessen Erträge unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Bei einem Nießbrauchsvorbehalt überträgt der bisherige Eigentümer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen auf einen Nachfolger und behält sich den Nießbrauch an diesem Vermögen vor. Entsprechend steht beim Nießbrauchsvorbehalt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2.3 Einziehungsklausel

Rz. 114 Gegenstand einer Einziehungsklausel ist eine Regelung, nach der beim Tod eines Gesellschafters die Kapitalgesellschaft die auf die Erben übergegangenen Anteile innerhalb einer bestimmten Zeit einziehen kann.[1] Eine Einziehung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist gem. § 34 Abs. 1 GmbHG nur zulässig, wenn die Einziehungsklausel und die jeweiligen Voraussetzungen, unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.7.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 153 Die Zuwendung eines "echten Unternehmensnießbrauchs" setzt die Übertragung der Unternehmerstellung auf den Nießbraucher voraus. Der Nießbraucher, der nach § 22 Abs. 2 HGB in das Handelsregister einzutragen ist, betreibt das Unternehmen für eigene Rechnung, muss dieses aber in seinem Bestand für den Besteller erhalten. Das Eigentum am Anlagevermögen verbleibt entsprec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr