Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 31 § 32 kennt nur eine Stufe für eine Leistungsminderung. Ist der Tatbestand des § 32 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, wird das Bürgergeld für die Dauer von grundsätzlich 1 Monat um 10 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Bei einem Eckregelsatz von 502,00 EUR mtl. für einen Alleinstehenden in Regelbedarfsstufe 1 beläuft sich die Minderung auf 50,20 EUR mtl. (2023). Damit wird...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag enthält eine Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern geltenden Gesetze zum Bildungsurlaub. Trotz der in den einzelnen Gesetzen sehr unterschiedlichen Terminologie soll hier weiterhin einheitlich der Begriff "Bildungsurlaub" verwendet werden. Dabei soll versucht werden, die bestehenden Unterschiede deutlich zu machen. In Bayern und Sachsen best...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 5.1 Verordnungen zum Bürgergeld, Grundsicherung – ab 1.1.2023

Rz. 170 Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld – Bürgergeld-Verordnung – Bügergeld-V) i. d. F. des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) – 1.1.2023 Rz. 171 Verordnung über die Mittel für Eingliederung in Arbeit und für di...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) eingefügt worden. Sie wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Das Wort "versicherungsfreier" ist als Folgeän...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Anm. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urteil ...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 12... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist kein Leistungsträger i. S. d. SGB. Daher konnte auf diesen Begriff verzichtet werden. Private Krankenversicherungen sind auch dann keine Leistungsträger, wenn sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen (vgl. die Begrenzung in § 21a auf die Pflegekassen). Auch Arbeitgeber sind keine Leistungsträger i. S. d. § 12, selbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.3 Umrechnungsfaktor Abfindung (Nachzahlung nach § 187b) – Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Möglichkeit von rentensteigernden Zuschläge an Entgeltpunkten bei Abfindungen. Nach § 187b Abs. 1 können Versicherte, die eine Abfindung für eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung erhalten haben, binnen eines Jahres nach Zahlung der Abfindung Beiträge bis zur Höhe der Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen. Für diese Beiträge werden ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Regelung bestimmt den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, besonders schutzbedürftige Selbstständige in den anspruchsberechtigten Kreis der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen, weil die Betroffenen weitgehend ohne eigenes Betriebsvermögen und unter Einsatz ihrer eigenen Fertigkeiten und Befähigung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten PersG implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweils zwei der folgen...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.3 Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 19 In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Versicherungspflicht für die durch Gesetz (§ 2 SGB VII; vgl. Komm. dort) oder durch Satzung des Unfallversicherungsträgers (§ 3 SGB VII) genannten Personen. Die Unfallversicherung war ursprünglich eine Arbeitnehmerversicherung, durch die die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden der Arbeitnehmer sow...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Einschränkung der Anwendung (Abs. 3)

Rz. 17 Mit Abs. 3 wird der Anwendungskreis für die Erleichterungen für bestimmte Unt eingeschränkt. Konkret fallen folgende Unt ab dem nach dem 31.12.2015 beginnenden Gj nicht mehr unter die KleinstKapG:[1] Investmentgesellschaften i. S. d. § 1 Absatz 11 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften i. S. d. § 1a Absatz 1 des Gesetzes über Unternehmensbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.3 Praxisintegrierte Ausbildung

Rz. 105 Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.6.2020 (BGBl. I 2020 S. 1248) wurde die Personengruppe, die versicherungspflichtig wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sind, erweitert. Nunmehr stehen auch Teilnehmer einer praxisintegrierten Ausbildung den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleich und unte...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.9 Sonstiges

Rz. 76 Während der Bildungsfreistellung wird das Arbeitsentgelt nach § 6 Abs. 1 BfG RP entsprechend den §§ 11 und 12 des BUrlG fortgezahlt. Das Gesetz regelt in § 7 BfG RP das Verfahren zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen. § 8 BfG RP sieht einen finanziellen Ausgleich für Klein- und Mittelbetriebe vor. So erstattet das Land Rheinland-Pfalz privaten Arbeitgebern...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.1 Prinzip der Umrechnung nach Satz 1

Rz. 20 Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet; Abs. 2 liefert damit letztlich auch eine Definition des Begriffs Entgeltpunkt (vgl. stellv. insoweit auch BSG, Urteil v. 29.7.2004, B 4 RA 45/03 R, Rz. 28). Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durch...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.5 Übereinstimmung der Förderung mit den Beihilfevorschriften der EU

Rz. 17 Der Innovationsausschuss hat bei der Förderung neuer Versorgungsformen z. B. auch die Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) beachten (§ 92a Abs. 1), insbesondere den Beschluss der Kommission v. 20.12.2011 zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (2012/21/EU). Das e...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.9 Sonstiges

Rz. 49 Nach § 7 Abs. 1 BfG M-V ist die Vergütung für die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Minderung fortzuzahlen. Eine Abgeltung des Bildungsurlaubs findet nicht statt. Das Gesetz regelt in den §§ 9 ff. BfG M-V die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen. Nach § 16 BfG M-V erhält die Beschäftigungsstelle auf Antrag 110 EUR pro Freistellungstag...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.1 Gesetzliche Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte

Rz. 3 Die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte dienen im Wesentlichen der Absicherung gegen das Risiko des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Dies kann durch Alter, Erwerbsminderung oder Tod erfolgen. Ein Leistungsanspruch nach diesen Vorschriften setzt regelmäßig voraus, dass die Eigenschaft als Versicherter bestand, ein Versicherungsfall e...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 1997 wie folgt geändert worden: Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) ist in Abs. 2 das für die Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums maßgebende Lebensjahr mit Wirkung zum 1.1.1997 heraufgesetzt worden (vom 16. auf das 17. Lebensjahr). Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen finden sich in §§ 71, 72, 74, 263 und in § 263a, wenn Entgeltpunkte (Ost) vorliegen. Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) sollte zum 1.7.2024 die vollständige Rentenangleichung Ost und West erreicht werden. Bereits seit dem 1.7.2023 betr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen

Rz. 15 Die Erleichterungen gelten nur für die Aufstellung und Offen- bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses. Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen dürfen dadurch nicht eingeschränkt werden. Nach § 1 BetrVG ist die Einrichtung eines Betriebsrats bereits ab fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, geboten. Allerdings...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.8 Bezug von Kurzarbeitergeld oder von Qualifizierungsgeld

Rz. 78 Darüber hinaus begründen auch der Bezug von Kurzarbeitergeld (§ 95 SGB III) und von Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) Versicherungspflicht nach Nr. 1. Rz. 79 Die Versicherungspflicht besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 letzter HS auch während des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach den Bestimmungen des SGB III fort (§§ 95 ff. SGB III). Zwingende Voraussetzung dafür ist aber...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.6 Zugangsfaktor größer als 1,0 (Nr. 2b und Nr. 4b)

Rz. 36 Sofern eine abschlagsfreie Rente beansprucht werden kann, diese aber nicht in Anspruch genommen wird, sieht das Gesetz – in Umsetzung von § 63 Abs. 5 – zur Sicherstellung des Zuschlagsprinzips einen höheren Zugangsfaktor vor. Sinn ist es, Versicherte dafür zu belohnen, dass sie vorerst die Solidargemeinschaft der Beitragszahler nicht beanspruchen. Dabei weist der Gese...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 5 Darstellung der Erhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan

Beiträge zur Erhaltungsrücklage führen in 1. Linie zu einer Einnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft. Zwar stellen diese Beiträge für die zahlungsverpflichteten Wohnungseigentümer zunächst eine Ausgabe dar, weil sie ja die entsprechenden Beiträge tatsächlich zu zahlen haben. Allerdings ist dieses Geld nicht verloren, da es der Gemeinschaft zufließt. Die von den Wohnungsei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sanktionen

Rz. 21 Der besondere Tatbestand der KleinstKapG ist in den Bußgeldvorschriften des § 334 HGB sowie mit zunächst in der Höhe unveränderter Festsetzung von Ordnungsgeldern nach § 335 HGB ergänzt worden. Konkret werden die Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei gleichzeitiger Nutzung der Erleichterungen für KleinstKapG als Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 HG...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.9 Sonstiges

Rz. 29 Nach § 9 BremBZG gelten die Vorschriften des BUrlG für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeltes entsprechend. Die Arbeitnehmer müssen nach § 9 Abs. 2 BremBZG denjenigen Betrag an den Arbeitgeber abführen, den sie wegen ihrer Teilnahme an der Bildungsveranstaltung von dem Träger der Bildungseinrichtung oder von anderer Seite als Beihilfe oder Zuschuss aufgrund ande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.6 Entwicklung des Risikostrukturausgleichs (Abs. 5; aufgehoben zum 1.1.2020)

Rz. 20 Abschmelzen von Finanzmittel über der Obergrenze (Abs. 2a) und Abführung an den Gesundheitsfonds (Abs. 4) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Risikostrukturausgleich bis zum 31.12.2019 fortentwickelt wird (vgl. § 268 Abs. 5). Unter dieser Voraussetzung ist Abs. 4 ab 1.1.2020 anzuwenden. Rz. 21 Die RSA-Reform befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess und wird erst im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung über die Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente erstmals und ohne gesetzliches Vorbild durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) mit Wirkung zum 1.8.1996 in das SGB VI eingeführt wurde.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 1.4 Kostenverteilungsänderung

Stets können die Wohnungseigentümer im Rahmen der Beschlussfassung über eine Sonderumlage insbesondere hinsichtlich der Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen auf Grundlage der Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG oder einer baulichen Veränderung gemäß § 21 Abs. 5 WEG vom geltenden gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel abweichen. In formeller Hinsicht best...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Ogrzewalla, Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz), Kompass/BKn 2004, Nr. 1...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 3.1 § 28 Abs. 2 II. BV

Nach der Bestimmung des § 28 Abs. 2 II. BV dürfen pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr bei zurückliegender Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren höchstens 7,10 EUR, von mindestens 22 Jahren höchstens 9,00 EUR, von mindestens 32 Jahren höchstens 11,50 EUR als Erhaltungskosten angesetzt werden. Ist ein Aufzug vorhanden, erhöhen sich die Sätze um jeweils 1,00 EUR. Baujahr 1990 B...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.9 Sonstiges

Rz. 38 Nach § 9 Abs. 1 BiUrlG HH soll die Freistellung nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt werden, die i. d. R. an mindestens 5, in Ausnahmefällen an mindestens 3, aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Wenn die Art der Bildungsveranstaltung es erfordert, kann Freistellung innerhalb eines Zeitraums von höchstens 10 Wochen für jeweils einen Tag in der Woche ge...mehr

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Cannabis-Legalisierung: Fol... / 1 Einleitung

Das Cannabisgesetz (CanG) sorgt nicht nur für eine umfangreiche Debatte unter Politikern und Experten über potenzielle Vor- und Nachteile, sondern stellt auch Arbeitsschutzverantwortliche vor neue Herausforderungen. Viele Jahre wurde diskutiert, warum Cannabisprodukte, die derzeit noch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt sind, nicht legalisiert werden, wo doch Alkoh...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.8 Sicherstellung im Rahmen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 67 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind durch Abs. 1b die Bedingungen der ambulanten Notfallversorgung weiter entwickelt worden. Damit ist die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet. Die Weiterentwicklung basierte zunächst auf den aufgehobenen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Der Text des Abs. 1b Satz 1 entspricht hinsichtlich des Notdienst...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund der systematischen Stellung der Vorschrift handelt es sich um eine sog. Einweisungsvorschrift. Die in Abs. 1 aufgezählten Ansprüche betreffen Sozialleistungen. Abs. 2 bestimmt die für die in Abs. 1 genannten Sozialleistungen zuständigen Sozialleistungsträger. Als Einweisungsvorschrift soll § 23 eine Orientierungshilfe hinsichtlich des geltenden Sozialleistungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1

Rz. 16 Die persönlichen Entgeltpunkte werden aus Entgeltpunkten (§ 66), insbesondere für Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten, multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 77) gebildet. Für Entgeltpunkte (Ost) gilt § 254d. Durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird zum 1.7.2024 die vollständ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.8 Verfahren (§ 2 Abs. 4, § 5 BfG RP)

Rz. 75 Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Bildungsfreistellung dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Dabei ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung, der Informationen über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung einschließt, beizufügen. Der Arbeitgeber kann die Bil...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.9 Sonstiges

Rz. 11 Die Freistellung für die Anspruchsberechtigten in Schulen und Hochschulen soll in der Regel während der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit erfolgen. Bei Schichtarbeit besteht der Freistellungsanspruch nach § 2 Abs. 8 BiZeitG auch dann, wenn die Teilnahme an der anerkannten Bildungsveranstaltung vor oder nach einer an diesem Tag zu leistenden Schicht möglich wäre. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und erstmals mit Wirkung vom 1.7.2014 durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) v. 23.6.2014 (BGBl. I S. 787) geändert worden. Dem Satz 1 wurde angefügt: "; bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden außerdem Entgeltpunkte für die letzt...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.5 Leistungen neben einem Rehabilitationsverfahren (Abs. 5)

Rz. 28 Zu den Zielen des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, gehören die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, durch die Möglichkeit der Jobcenter, ausgewählte Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen. Die Möglichkeiten der aktive...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.1 Grundregel Zugangsfaktor (Abs. 1)

Rz. 15 Der Zugangsfaktor und seine Funktion ist bereits i. d. R. über die Grundsätze in § 63 Abs. 5 niedergelegt; Zweck des Zugangsfaktors ist es danach, Vor- und Nachteile einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer durch einen Zugangsfaktor zu vermeiden. § 77 setzt diesen Zweck im Wesentlichen in Abs. 2 Satz 1 durch das Rentenabschlags– und das Rentenzuschlagsprinzip um. Rz....mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 76c regelt, wie ein im Rahmen des Rentensplittings unter Eheleuten (vgl. §§ 120a bis 120c) bzw. unter Lebenspartnern (§ 120e, vgl. Komm. hierzu) durchgeführtes Einzelsplitting bei der Rente in Anlehnung an die Regelungen für den Versorgungsausgleich (§ 76 Abs. 1, 6, 7) zu berücksichtigen ist (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 48). Rz. 4 Für das Rentensplittung unter Lebenspartn...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.8 Verfahren (§ 25 BbgEBG)

Rz. 19 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs der Beschäftigungsstelle so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich oder elektronisch mitteilen. Die Beschäftigungsstelle kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer, ...mehr