Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 169 Tierbestände

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Abnahme bzw. Eintritt der Abnahmewirkungen

Rz. 159 Gem. § 641 Abs. 1 BGB – der auch im VOB-Vertrag gilt[180] – ist die Vergütung "bei der Abnahme des Werkes zu entrichten". Damit ist also die Abnahme grundsätzlich Voraussetzung für das Fälligwerden des Vergütungsanspruchs. Rz. 160 Gem. § 641 Abs. 1 S. 2 BGB gilt dies auch für Teile der Vergütung, soweit die Leistung in Teilen abzunehmen ist. Diese Regelung unterstellt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Entstehung und Inkrafttreten

Rz. 1 Das Grundbuchbereinigungsgesetz ist als Teil des RegVBG v. 20.12.1993 (BGBl I 1993, 2182) am 25.12.1993 in Kraft getreten. Die Vorschriften beinhalten eher unzusammenhängende Probleme des Grundbuchverfahrens in den neuen Bundesländern (Beitrittsgebiet), es ist als Reparaturgesetz für Einzelfallfragen zu betrachten.[1] Das GBBerG wurde mehrfach ergänzt und zuletzt geände...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) "Holzmüller-Beschlüsse"

Rz. 1924 Seit der "Holzmüller"-Entscheidung des BGH[4809] ist anerkannt, dass außerhalb des § 119 Abs. 1 und Abs. 2 AktG bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung der gesonderten Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, wenn diese mit einem wesentlichen Eingriff in die Mitgliedsrechte und in die Vermögensinteressen der Aktionäre verbunden sind (Mediatisierung).[4810] Rz. 192...mehr

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Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 4.1 Schadensfall

Einem nach § 116 SGB X übergegangenen Anspruch liegt ein Schadensfall zugrunde. Dies bedeutet, dass ein Ereignis stattgefunden hat, das einen Schaden und damit auch einen Schadensersatzanspruch auslöst. Im Übrigen ist zu beachten, dass Ansprüche "nach anderen gesetzlichen Vorschriften" vorliegen müssen, also außerhalb des Sozialgesetzbuches. Damit ist das gesamte Haftpflicht...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / IV. Beschränkung auf drei Fachanwaltsbezeichnungen (seit dem 1.9.2009)

Rz. 39 Früher galt gem. § 43c Abs. 1 Satz 3 BRAO a.F., dass ein Rechtsanwalt lediglich zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen durfte. Dem lag der Gedanke des Gesetzgebers zugrunde, dass der hohe Qualitätsstandard, der für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung vorausgesetzt wird, auf max. zwei Gebieten erreicht und beibehalten werden kann. Wie bereits in der Einleitung erläut...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 92 GBV knüpft an § 148 GBO an und regelt die Wiederherstellung von Grundbüchern (vgl. Rdn 3 f.) und – ausschließlich für das maschinelle Grundbuch – die Anlegung von Ersatzgrundbüchern (vgl. Rdn 5 ff.), nicht jedoch die Rückkehr zum Papiergrundbuch (vgl. Rdn 8). Rz. 2 Die Vorschriften über die Wiederherstellung sind in § 148 Abs. 1 GBO durch das DaBaGG konzentriert (u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1064 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 4b JStG 2010 (vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768) fügt ab VZ 2011 (Art 1 Nr 38a JStG) einen neuen § 3 Nr 26b EStG in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. Nicht im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung enthalten (BT-Drucks 17/2249) kam die Vorschrift auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 17/3440, 10) in das Gesetz. ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 5 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Nach § 160 Abs. 5 Satz 1 SGB IX darf die Ausgleichsabgabe nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfen verwendet werden – soweit Mittel für denselben Zweck nicht von anderer Seite zu gewährleisten sind oder gewährt werden. Konkret muss die Ausgleichsabgabe nach § 14 Abs. 1 SchwbAV verwend...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Stahlschmidt, Neueste Entwicklungen bei Fahrtkosten im Steuerrecht, FR 2005, 1183; Karrenbrock/Fehr, Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, DS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcc) Betriebliche Telekommunikationsgeräte

Rn. 1683 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dieser Begriff wurde durch das Gesetz zur Änderung des GemeindefinanzreformG und von steuerlichen Vorschriften (s Rn 1672) nicht verändert. Der Begriff umfasst sowohl Festnetz- als auch Mobilgeräte ("Handys", ebenso R 3.45 S 3 LStR 2023), auch Faxgeräte sowie das dazugehörige Zubehör (etwa Handytasche), vgl § 40 Abs 2 Nr 5 S 1 Hs 2 EStG. R...mehr

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Heizkostenzuschuss / 3.1 Zuständigkeit

Im Gesetz ist bestimmt, dass für die Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbezieher sowie Bezieher von Leistungen nach dem BAföG und dem AFBG die nach Landesrecht zuständigen Stellen per Landesverordnung bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass dies in der Regel für die Wohngeldbezieher die Wohngeldbehörden sein werden. Für die Leistungsbezieher nach dem BAföG und dem AFBG i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 16 Die statthafte Rechtsbeschwerde setzt immer eine ausdrückliche [38] Zulassung durch das OLG voraus. Die Zulassungsgründe sind in Abs. 2 abschließend geregelt. Die Rechtsbeschwerde kann zugelassen werden bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache (s. Rdn 22), für die Fortbildung des Rechts (s. Rdn 23) sowie für die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (s. R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 35 GBO als lex specialis zu § 29 GBO [1] schränkt die Nachweismöglichkeiten, soweit es um den Nachweis der Erbfolge und damit in Zusammenhang stehende Tatsachen geht, nochmals ein, indem ausschließlich ("kann nur") drei Dokumente – Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis sowie öffentliche Verfügung von Todes wegen – für zulässig erklärt werden. Damit wird die Eintragu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 170 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Form der Arbeitszeitaufzeichnung

Rz. 38 Abs. 1 schreibt lediglich vor, welche Daten der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen. Daher sind Arbeitgeber und Entleiher frei, wie sie die Arbeitszeit aufzeichnen. Das Gesetz schreibt für Arbeitszeitaufzeichnungen keine Form vor. Daher kann die Aufzeichnung schriftlich auf Papier, mit Stempelkarten oder elektronisch durch Zeiterfassungssysteme erfolgen. Die Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 108 In Japan existieren der deutschen AG, GmbH, OHG und KG vergleichbare Gesellschaftsformen.[396] Bei der japanischen OHG ("gomei gaisha") sind grundsätzlich alle Gesellschafter vertretungsbefugt, wobei aber die Vertretungsbefugnis auf mehrere Gesellschafter übertragen werden kann.[397] Bei der KG ("goshi gaisha") obliegt die Geschäftsführung und -vertretung nur den unb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Nachbesserung einer fehlerhaften Einberufung

Rz. 1144 Ist die Einberufung unvollständig, ist eine Nachbesserung durch Richtigstellung in nachträglichen Informationen an die Aktionäre unzulässig.[3345] Nur in Ausnahmefällen kommt eine Korrektur durch Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern in Betracht.[3346] Dies gilt nicht, wenn Einberufungsbedingungen wie insbes. Zeit und Ort der Versammlung betroffen sind. Hier...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Bewilligung durch juristische Personen, Handelsgesellschaften und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 157 Die gesetzliche Vertretung obliegt den durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmten Organen. Die Vertretungsmacht ist dem GBA in Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Einzelheiten sind für die in öffentlichen Registern eingetragenen juristischen Personen und Firmen in §§ 9 Abs. 3, 32 HGB, § 69 BGB und § 26 Abs. 2 GenG geregelt. Für die GbR gilt der Grunds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nicht wesentlicher Inhalt (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angabe des Ranges der Hypothek und insbesondere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 943a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint sind alle Entschädigungen nach diesem Gesetz. Dies betreffen insbesondere: Rn. 943b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Progress...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Ergänzung zu § 9 durch Gesetz v. 20.10.1998 (BGBl I 1998, 3180) eingefügt.[1] Sie soll Unklarheiten bei Fragen des Eigentums und vor allem der Unterhaltungspflichten von Anlagen der jeweiligen Dienstbarkeit nach § 9 GBBerG klären. § 9a Abs. 3 GBBerG regelt klarstellend das Überleitungsrecht, soweit über Pflichten und Ansprüche bereits rechtskrä...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zweck/Gegenstand

Rz. 660 Der Zweck einer (gewerblich tätigen) KG wird vom Gesetz vorgegeben (s.o. Rdn 624). Für den Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens wichtig. Der Gegenstand des Unternehmens beschreibt die konkrete Tätigkeit im Einzelfall. Der konkrete Gegenstand der Tätigkeit ist aus mehreren Gründen wichtig: Der Gegenstand des Unternehmens bestimmt den Umfang der Ges...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (4) Nacheheliche Solidarität

Rz. 217 Sind keine ehebedingten Nachteile festgestellt, so kommt es – insb. beim Alters- und Krankheitsunterhalt – für die Billigkeitsabwägung auf den Umfang der geschuldeten nachehelichen Solidarität an. Eine Herabsetzung/Befristung des nachehelichen Unterhalts ist nur bei Unbiligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen begründet.[...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Widerspruchsfrist (Abs. 1)

Rz. 2 Das Gesetz sieht eine regelmäßige Widerspruchsfrist von einem Monat von der Zustellung an vor (Abs. 1 S. 1). In besonderen Fällen kann eine längere Frist bestimmt werden, z.B. bei besonderer Schwierigkeit der Sache oder bei in der Person eines Beteiligten liegenden Gründen. Zudem ist auf Antrag oder von Amts wegen eine Verlängerung der Monatsfrist oder der bereits eing...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, WGV § 10 [Ermächtigung an Landesrecht]

Gesetzestext (1) Die Befugnis der zuständigen Landesbehörden, zur Anpassung an landesrechtliche Besonderheiten ergänzende Vorschriften zu treffen, wird durch diese Verfügung nicht berührt. (2) Soweit auf die Vorschriften der Grundbuchverfügung verwiesen wird und deren Bestimmungen nach den für die Überleitung der Grundbuchverfügung bestimmten Maßgaben nicht anzuwenden sind, ...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Prütting/Gehrlein Zivilprozessordnung Kommentar, 15. Aufl. 2023 4.018 Seiten, 139,00 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09795-2 67 Autoren behandeln die ZPO auf rund 4.000 Seiten. Da der Gesetzgeber seit der Vorlage etwas Ruhe gegeben hat, liegt der Schwerpunkt der Neuauflage in der Einarbeitung der Literatur und Rechtsprechung zu den vorherigen Reformen der 19. Legislatur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ZollkodexAnpG – eigentlich ein "JStG 2015", NWB 41/2104, 3082; Von Cölln, Die steuerliche Behandlung von INVEST-Zuschüssen für Wagniskapital, DStR 2016, 2560; Paintner, Das Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2015, 1; Möller, Update zum...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gesetzliche Vermutung

Rz. 23 Die h.M. ordnet, ausgehend vom durchaus zu Recht unterstellten Willen der Beteiligten, Abs. 2 als gesetzliche Vermutung ein.[27] Tatsächlich hat aber Abs. 2 eine eigentümliche Zwitterstellung inne, die sich allen sonst üblichen Kategorien des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts entzieht. Die Norm ordnet trotz des Ausspruchs einer "Ermächtigung" jedenfalls kein...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Steuerliche Behandlung des Komplementärs (natürliche Person)

Rz. 473 Die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sind zwar – anders als die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG – im Gesetz nicht als Mitunternehmer bezeichnet. Sie sind aber nach der BFH-Rspr.[839] "wie Mitunternehmer zu behandeln". Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG werden die von der KGaA gezahlten Gewinnanteile und Vergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG im R...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den Fall der nachträglichen Mitbelastung eines anderen Grundstücks desselben Grundbuchamtsbezirks,[1] nicht jedoch der Teilung des ursprünglich belasteten Grundstücks. Nach § 63 GBO kann entweder formlos unter Vorlegung des bisherigen Briefes die Erteilung eines neuen Briefes über die Gesamthypothek beantragt werden (§§ 59, 67, 68 GBO), oder es wi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Heilung der unwirksamen Abtretung

Rz. 507 Eine Heilung der formunwirksamen oder mangels Bestimmtheit unwirksamen Abtretung (etwa durch Eintragung oder Meldung an das Handelsregister nach § 40 GmbHG) ist im Gesetz nicht vorgesehen. § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG bewirkt lediglich die Heilung einer formunwirksamen Abtretungsverpflichtung durch wirksame Beurkundung der dinglichen Abtretung. Somit bleibt letztlich nur...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / II. WpÜG und Übernahmerichtlinie

Rz. 250 In Deutschland gab es im Gegensatz zu anderen führenden Finanzmärkten bis zum 1.1.2002 keine gesetzliche Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen. Mit der Übernahmerichtlinie[580] wurde EU-weit Klarheit und Transparenz bei der Abwicklung von Übernahmeangeboten geschaffen.[581] Da das WpÜG auf der Grundlage eines ge...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Normzweck des § 1933 BGB

Rz. 4 Mit dem 1. EheRG[2] hat sich der Normzweck des § 1933 BGB stark verändert. Vor dieser Änderung war der überlebende Ehegatte weder erbberechtigt, noch hatte er einen Anspruch auf den Ehegattenvoraus (§ 1932 BGB), wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes berechtigt war, Scheidungs- oder Aufhebungsklage zu erheben und diese Klage auch erhoben hatte und der überlebende...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Bewertung der Sozialdaten

Rz. 22 Aus dem Kreis der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer muss derjenige zuerst gekündigt werden, den die Kündigung vergleichsweise am wenigsten hart trifft. Der sozial Stärkere ist vor dem sozial Schwächeren zu entlassen. Die für die Auswahl relevanten Sozialdaten sind abschließend[17] beschränkt auf:mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.1 Schwerbehinderte Menschen

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt.[1] Behinderung bedeutet: die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit des Betreffenden weicht höchstwahrscheinlich für länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab und beeinträchtigt seine Teilhabe am Leben in der Gesell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 36 GBO erleichtert für das Grundbuchamt die Auseinandersetzung von Erben- und Gütergemeinschaften, indem es bei Vorlage eines Zeugnisses weder die Rechtsnachfolge noch die zur Auseinandersetzung nötigen Erklärungen der Beteiligten zu prüfen hat. Den Beteiligten selbst bringt das Zeugnis aber selten einen Mehrwert: Die zugrundeliegenden (und zu beschaffenden) Nachweisd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Teilwert als Substanzwert

Rz. 121 [Autor/Stand] Vielmehr ist der Teilwert von Anfang an als ein Substanzwert, d.h. aber als kosten- und preisorientierter Wert, begriffen worden. Dies erhellt bereits daraus, dass der Teilwert im Rahmen seiner gesetzlichen Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte[2] als ein besonderer Anwendungsfall (Unterfall) des gemeinen Werts gesehen wurde. So hatte schon der RFH de...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / dd) Durchgriffsfälligkeit

Rz. 175 Das Gesetz gibt dem Nachunternehmer in § 641 Abs. 2 BGB weitere Möglichkeiten, zu einer Fälligkeit seines Schlusszahlungsanspruchs zu gelangen. Für den Anspruch des Nachunternehmers auf Abschlagszahlungen gilt die Vorschrift nicht.[209] Es ist allerdings gleichgültig, ob der Hauptunternehmer seine Schluss- oder eine Abschlagszahlung erhält.[210] Rz. 176 Die Regelung i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff und Umfang

Rz. 3 Erbfolge ist der mit dem Tode einer Person eintretende Übergang eines bestimmten Vermögens als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (§ 1922 BGB); dieser Übergang kann auf Gesetz (§§ 1924–1936 BGB) oder auf einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruhen. Bei Ausländern kann die Erbfolge auch auf ausländischem Recht beruhen.[6] Rz. 4 Grundsätzlich muss e...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / C. Mediation

Rz. 105 Die Mediation als solche wird nicht durch das Mediationsgesetz definiert. Dort findet sich nur folgende Regelung: Zitat Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig oder eigenverantwortlich eine einvernehmliche Regelung ihres Konfliktes anstreben. Rz. 106 Mit dieser Begriffsbestimm...mehr

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Sperrzeit / 1.3 Unzureichende Eigenbemühungen

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer sich selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Das Gesetz fordert deshalb von einem Arbeitslosen, dass er im Rahmen seiner Eigenbemühungen alle zumutbaren Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung nutzt.[1] Arbeitslose, die die konkret vereinbarte Eigenbemühungen (z. B. bestimmte Bewerbungsaktivitäten bis zu e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zuständigkeiten bis 31.12.2017

Rz. 2 In Baden-Württemberg wurde das Grundbuch bis 31.12.2017 nicht vom Amtsgericht geführt, sondern von den in den Gemeinden errichteten staatlichen Grundbuchämtern. Die Grundbuchgeschäfte werden dort von den im Landesdienst stehenden Notaren, Notarvertretern, Ratsschreibern sowie (im badischen Landesteil) auch von Rechtspflegern wahrgenommen.[1] Daraus ergaben sich auch Son...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 11. Freistellung nach § 48b EStG

Rz. 289 Nach dem Gesetz über die Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe, auch als Bauabzugssteuer bezeichnet, ist jeder Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet, 15 % der geschuldeten Werklohnforderung direkt an das Finanzamt abzuführen. Diese Regelung greift nicht bei privaten Gebäuden, einer sog. Bagatellgrenze von 15.000 EUR pro Jahr oder wenn der Unternehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 5.1 Leistungserbringer

Vertragsärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Krankheit Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls eines sonstigen Unfalls, einer Körperverletzung, einer Schädigung i. S. d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) oder eines Impfschadens i. S. d. Infektionsschutzgesetzes ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis von Einsicht und Abschrift/Ausdruck

Rz. 1 § 131 GBO fasst die Besonderheiten des maschinellen Grundbuchs in Bezug auf den Ausdruck zusammen, § 132 GBO betrifft die Grundbucheinsicht, die jedoch anstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm auch durch Einsicht in einen Ausdruck stattfinden kann, § 79 Abs. 2 GBV. Beide Tatbestände hängen daher eng zusammen. Der mit dem DaBaGG eingefügte Abs. 2 eröffnet eine Veror...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 3f). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohn...mehr