Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Frau F. ist Sekretärin an einer Bundesbehörde und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Abteilungsleiter Herrn M. und Frau F. stellen beide überein...mehr

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B. AVB D&O / A-6 A-6 Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-6.1 Leistungen der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntniss...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tä...mehr

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B. AVB D&O / 2. Kostenanrechnungsklausel

Rz. 52 A-6.4 Satz 2 AVB D&O enthält eine sog. Kostenanrechnungsklausel. Diese bestimmt, dass Leistungen auch im Bereich der Kosten maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme erbracht werden bzw. "Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der gegenüber einer versicherten Person von einem Dritten und/oder dem Versicherungsnehmer ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.3 Auslegung von Eingruppierungsnormen

Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche, in ihrer Wertigkeit abgestufte unbestimmte Tätigkeitsmerkmale, die im Einzelfall auszufüllen sind. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe sind solche, deren Inhalt nicht durch einen feststehenden Sachverhalt bestimmt wird, sondern bei deren Anwendung auf den Einzelfall eine Fixierung erforderlich ist, die entweder im Bereich des Tatsäc...mehr

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B. AVB D&O / VII. Beispiele von Eigenschadenklauseln in der Praxis

Rz. 35 Eigenschadenklauseln können unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Klausel in A-3 AVB D&O betrifft nur die Konstellation, dass im Rahmen der Außenhaftung das Organ von einem Dritten in Anspruch genommen wird und die Gesellschaft zur Freistellung verpflichtet ist. Ein Eigenschaden entsteht dann durch die Freistellung am Vermögen der Gesellschaft. Eine deutlich höhere p...mehr

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B. AVB D&O / V. Rückgriffsansprüche der versicherten Personen

Rz. 36 A-8.2 AVB D&O ordnet an, dass Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gem. § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne weiteres auf diesen übergehen. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nach...mehr

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B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 3 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Eine Erlaubnispflicht besteht selbstverständlich dann nicht, wenn es sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes handelt. Wird ein Arbeitnehmer z. B. im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags im Betrieb eines Dritten oder sonst außerhalb des Betriebs seines Arbeitgebers ohne Eingliederung und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber tätig, is...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

§ 44 Rechte des Versicherten (1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann jedoch nur der Versicherungsnehmer verlangen. (2) Der Versicherte kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers nur dann über seine Rechte verfügen und diese Rechte gerichtlich geltend mache...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und seinen Weisungen un...mehr

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B. AVB D&O / 4. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalter und Direktanspruch des Versicherten

Rz. 37 Grundsätzlich gilt für einen Versicherungsvertrag der im Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaft die Regelung des § 103 Abs. 1 InsO: Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und di...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.2 Auslegung der tariflichen Regelung der EG 1

Die Eingruppierung in die originäre EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Au...mehr

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B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses[1]. Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustelle...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / 1. Problemaufriss

Spanien ist bekanntlich ein Mehrrechtsstaat. Neben dem allgemeinen spanischen Erbrecht, das im Código Civil (im Folgenden CC; verabschiedet durch Königliches Dekret v. 24.7.1889, veröffentlicht in der GACETA v. 25.7.1889, in Kraft getreten am 1.5.1889) geregelt ist, bestehen mehrere Teilrechtsordnungen mit Partikular- oder Foralrechten (Reckhorn-Hengemühle in NK-BGB, Länderb...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / 4. Auswirkungen der Besteuerung des Vermögens auf die Nachlassplanung

Bei der Nachfolgeplanung sollte nicht nur eine mittlerweile geringe steuerliche Belastung der Erwerber von Todes wegen, sondern auch die laufende Besteuerung berücksichtigt werden. Die Erhebung der Vermögensteuer auf unbestimmte Zeit (eingeführt durch das Haushaltgesetz für 2021, Gesetz 11/2020 v. 30.12.2020, veröffentlicht im BOE Nr. 341 v. 31.12.2020, in Kraft getreten am ...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / 2. Jüngste Rechtsentwicklung

Dieser unterschiedlichen steuerrechtlichen Einordnung der Nachfolgevereinbarung setzte das Oberste Gericht durch Urteil vom 9.2.2016 (Urteil des Obersten Gerichts [STS] Nr. 407/2016) ein Ende und stellte fest, dass es sich bei diesem Übertragungsvorgang um ein einziges Rechtsgeschäft handele. Zudem stellte das Gericht klar, dass, wenn der Gesetzgeber die Nachfolgevereinbarun...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / b) Die Solidaritätssteuer

Die Abschaffungen der Erhebung der Vermögensteuer in einigen Autonomen Regionen durch Einführung von Vergünstigungen bis zu 100 % (Autonome Gemeinschaft von Andalusien, Gesetz 5/2021 vom 20.10.2021, veröffentlicht im BOJA Nr. 206 vom 26.10.2021 und im BOE Nr. 263 v. 3.11.2021, i.d.F. des Gesetzesdekretes 7/2022 vom 20.9.2022, veröffentlicht im BOJA Nr. 182 v. 21.9.2022, gült...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Zulässigkeit eines Erbscheinsantrages bei fehlender Angabe von Beweismitteln

Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gem. § 26 FamFG ein. BGH v. 8.2.2023 – IV ZB 16/22 FamFG § 26, § 352 Beraterhinweis Aus den Bestimmungen des § 352 FamFG zur Antragstellung im Erbscheinsverfahren ergibt sich, da...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / a) Die Vermögensteuer

Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die in Spanien nichtansässigen natürlichen Personen unterliegen seit dem 29.12.2022 nunmehr auch der Besteuerung nach dem spanischen Vermögensteuergesetz , span. VStG (Gesetz 19/1991 v. 6.6.1991, veröffentlicht im BOE Nr. 136 v. 7.7.1991, i.d.F. v. 29.12.2022), wenn die Immobilien direkt oder indirekt mindestens ...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / V. Fazit

§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO weißt gerade im Erbschaftsteuerrecht ein großes Anwendungspotential auf. Bereits im Gesetz selbst finden sich zahlreiche Nachsteuervorbehalte, die ein rückwirkendes Ereignis auslösen können und sodann die materiell-rechtliche Grundlage für die nachträgliche Änderung eines Steuerbescheids bilden. Aber auch abgesehen von normierten Vorbehalten könn...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / aa) Verschonungsabschlag

§ 13a Abs. 1 Satz 1 bzw. § 13a Abs. 10 ErbStG gewähren eine Steuerbefreiung in Form eines Verschonungsabschlags auf begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG bis 26 Mio. EUR. Dabei hat der Steuerpflichtige grundsätzlich die Wahl zwischen der Regelverschonung nach § 13a Abs. 1 ErbStG (Steuerbefreiung i.H.v. 85 %) oder der Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG (S...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / 2. Die Problematik des Wortlauts des § 171 Abs. 14 AO

Vielfach diskutiert und Gegenstand zahlreicher Gerichtsurteile (Ausführungen dazu in Haumann, DStR 2019, 1848) ist die Auslegung des Wortlauts des § 171 Abs. 14 AO. Die Intention des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich auf Fälle zu begrenzen, in denen aufgrund eines unwirksamen Bescheids gezahlt wurde (BT-Drucks. 10/1636, 44), hat im Wortlaut der Norm leider kaum Ausdruck ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 7a GewStG regelt Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewerbeertrags von Organgesellschaften. Rz. 2 Nach § 7a Abs. 1 S. 1 GewStG ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft die Schachtelvergünstigung nach § 9 Nr. 2a, 7 oder 8 GewStG nicht anzuwenden. Stehen mit den Schachteldividenden Aufwendungen in unmittelbarem Zusammenhang, erfolgt insoweit na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Zweck des PStTG (Abs. 1)

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 PStTG besteht der Zweck des Gesetzes über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen[1] darin, den Umfang und die Voraussetzungen des verpflichtenden automatischen Austauschs der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen gemäß Art. 8ac i. V. m. Anhang V der Richtlinie 2011/16/EU...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2 Inhalt

Rz. 43 Plattformbetreiber ist gem. § 3 Abs. 2 PStTG jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Die Eigenschaft als Plattformbetreiber ist aus rein vertragsrechtlicher Perspektive, losgelöst vom technischen Betrieb ("Systembetrieb") der Plattform-Infrastruktur, zu bewerten.[1] Als Plattformbetreiber k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 23 Durchsetzung von Mitwirkungspflichten

Allgemeines Rz. 1 § 23 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. A, Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Der meldende Plattformbetreiber ist bei der Erhebung und Überprüfung meldepflichtiger Angaben teilweise auf die Mitwirkung des jeweiligen Anbieters angewiesen. § 23 PStTG sieht Maßnahmen vor, um eine Mitwirkung der Anbieter sicherzustellen. ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 1 Hintergrund des PStTG

Rz. 1 Mit dem Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen [1] vom 20.12.2022 wurden eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz ist zum 1.1.2023 in K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 26 Weitere Maßnahmen

Allgemeines Rz. 1 § 26 PStTG dient der Umsetzung von Art. 25a und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Vorschrift betrifft nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber, die ihrer Verpflichtung zur Registrierung in einem Mitgliedstaat nicht nachkommen.[2] Rz. 3 Das BZSt ergreift gem. § 26 Abs. 1 PStTG alle erforderlichen Maßnahmen, um...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.4 Einmalige Zuwendungen

Rz. 54 Einmalige Zuwendungen, worunter z. B. Weihnachtsgratifikationen, Abschlussgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Jahresabschlussprämien, Jubiläumszuwendungen, Neujahrsgratifikationen, ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie 13. Monatsgehälter gehören, werden in der Regel unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallenden Arbeitsleistung gewährt und sind desh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 2 Begriffsbestimmungen

Allgemeines Rz. 1 § 2 PStTG bestimmt, dass die Begriffsbestimmungen nach Unterabschn. 2 nur für die Zwecke des PStTG maßgeblich sind.[1] Rz. 2 Zentral für die Meldepflichten von Plattformbetreibern sind zunächst die Begriffe der "Plattform"und des "Plattformbetreibers", der "(meldepflichtigen) Anbieter" sowie der "relevanten Tätigkeit". Diese sind zwar in den §§ 3 bis 5 PStTG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.1 Antragsteller

Rz. 8 Als Antragsteller kommen ausschließlich (potenzielle) Plattformbetreiber in Betracht. Das PStTG verpflichtet nämlich lediglich Plattformbetreiber[1] und erklärt diese auch zu Adressaten etwaiger Zwangsmaßnahmen nach den §§ 26 und 27 PStTG.[2] Nur Plattformbetreiber sind somit im Einzelfall antragsbefugt. Bloß ihnen gegenüber kann die Auskunft ihre verfassungsrechtlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Neu gefasst wurde § 7 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2] Geän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.5 Keine verbindliche Bearbeitungsfrist

Rz. 16 Gemäß § 10 Abs. 3 Hs. 1 PStTG soll das BZSt innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung über die Auskunft entscheiden. Kann es diese Frist nicht einhalten, soll dies gem. § 10 Abs. 3 Hs. 2 PStTG dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Weitergehende Sanktionen sieht das Gesetz nicht vor. Rz. 17 Hinweis Praxishinweis[1]: Angesichts der langen Bearb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 3 Automatischer Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten (Abs. 3)

Rz. 7 Abs. 3 dient der Umsetzung des Art. 8ac Abs. 2 der Amtshilferichtlinie und regelt die Verpflichtung des BZSt, die entgegengenommenen Informationen mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der EU auszutauschen. Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass der regelmäßige Austauschzeitpunkt mit Ablauf des zweiten Monats des Kalenderjahrs, das auf den Meldezeitraum folgt,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 13 Neu gefasst wurde § 6 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2] Geä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Der Plattformbetreiber hat nicht jeden Anbieter auf seiner Plattform als meldepflichtigen Anbieter[1] zu melden, das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beziehen sich auf sog. "freigestellte Anbieter"[2] und sehen[3] – auf Antrag gem. § 11 PStTG – sogar eine entsprechende Feststellung der Freistellung von den Meldepflichten des Plattformbetreibers vor.[4] Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 6 UmwStG regelt im Rahmen der §§ 3–9 UmwStG, die den Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person im Wege der Verschmelzung behandeln, das Schicksal des Übernahmefolge- bzw. Konfusionsgewinns mit dem Ziel, die insoweit bestehende ungemilderte Ertragsbesteuerung durch Gewährung einer Rücklagenbildungsmöglichkei...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PStTG § 8 Zuständige Behörde

Allgemeines Rz. 1 § 8 PStTG bestimmt, dass das BMF zuständige Behörde i. S. d. Gesetzes ist, soweit es seine Zuständigkeit gemäß Finanzverwaltungsgesetz nicht auf das BZSt übertragen hat oder sich aus dem PStTG anderes ergibt. Das PStTG bestimmt insbesondere in § 9 PStTG Aufgaben, die das BZSt in seiner Funktion als zuständige Behörde wahrnimmt.mehr

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Grundlagen IT-Sicherheit: Die unterschätzte Gefahr – Strategien zur Stärkung Ihrer IT-Sicherheit gegen Cyberangriffe

Überblick Erfahren Sie mehr über unbekannte Schwachstellen Ihrer IT-Sicherheit und lernen Sie wirksame Strategien kennen, um Ihre Daten vor Cyber-Angriffen zu schützen! Jedes Haus hat eine Haustür, abschließbare Fenster, manchmal sogar einen Zaun und eine Alarmanlage, um unerwünschte Eindringlinge und Einbrecher fernzuhalten. Bei der IT vieler Unternehmen sucht man solche Si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Wesen und Aufbau des PStTG

Rz. 3 Das PStTG beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht. Es hat keine Auswirkungen auf die Gesetze, die einzelne Steuerarten betreffen und nach denen sich die Besteuerung von Einkünften bzw. Umsätzen bestimmt (z. B. EStG, KStG, GewStG, UStG).[1] Rz. 4 Das PStTG gliedert sich in 6Abschnitte: Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Vorschriften enthalten, die den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Prüfungsumfang bei bestehenden Anbietern (Abs. 2)

Rz. 14 § 18 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. C Nr. 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 15 In Bezug auf Anbieter, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes oder zu dem Zeitpunkt, als der Plattformbetreiber zu einem meldenden Plattformbetreiber wurde, auf der Plattform aktiv waren[2], sieht § 18 Abs. 2 PStTG vor, dass der meldende Plattform...mehr