Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Gruppenbewertungsverfahren (Abs. 4)

Rz. 67 Nach § 240 Abs. 4 HGB kann der Kfm. verschiedene VG oder Schulden zu einer Gruppe zusammenfassen und als Gruppe bewerten (Gruppenbewertungsverfahren). Die Gruppenbewertung ist ein Vereinfachungsverfahren für Inventur und Bewertung.[1] Rz. 68 Für die Anwendung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zugelassen sind VG des Vorratsvermögens, sonstige bewegliche VG un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Grundsatz des Willkürverbots

Rz. 164 Der Grundsatz des Willkürverbots, der sich auf die Bewertung bezieht, ist nicht explizit kodifiziert. Er ergibt sich aus dem Gesamtkonstrukt der GoB im Allgemeinen und aus den Bewertungsgrundsätzen – etwa des § 252 Abs. 1 Nr. 4, 6 HGB – im Speziellen. Der fehlenden expliziten Normierung und der entsprechend fehlenden Ausgestaltung qua Gesetz geschuldet, gibt es aller...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Einfrierungsmethode versus Durchbuchungsmethode

Rz. 56 § 254 HGB regelt nicht, wie sich die Nichtanwendung der §§ 249 Abs. 1, 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, 253 Abs. 1 Satz 1 und 256a HGB bilanziell auswirkt, soweit sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen aus dem abgesicherten Risiko ausgleichen. Nach der Regierungsbegründung steht es den Unt frei, den wirksamen Teil der Bewertungseinheit entweder nach der Einf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Erklärung der gesetzlichen Vertreter/Bilanzeid (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 89 Der sog. Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB ist auch für den Konzernabschluss abzugeben. Danach haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs eines MU, das als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 327a ist, schriftlich zu versichern, dass der Konzernabschluss nach bestem Wissen e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Tatgegenstand

Rz. 11 Gegenstand der Tathandlung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes zunächst ein Geheimnis unter besonderer Nennung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses. Insoweit ist der Gesetzeswortlaut mit den Vorschriften der § 404 AktG und § 85 GmbHG identisch. Bei § 333 HGB kommt für die Beschäftigten der Prüfstelle als weiterer Tatgegenstand die Erkenntnis über das Unt hinzu. 3.1.1...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Überblick

Rz. 89 Durch § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB wird der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) im Wege einer Fiktion zum zeitlich begrenzt nutzbaren VG erhoben. Die Gesetzesformulierung in § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB, nach der der GoF als VG gilt, bringt zum Ausdruck, dass der GoF nach der Systematik des Gesetzes zwar kein VG ist, aber durch seine Behandlung als VG zwingen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 3 Die Regelungen des § 335a HGB sind Teil der Regelungen zum Ordnungsgeldverfahren, welche zur Erfüllung europarechtliche Vorgaben notwendig waren (§ 335 Rz 5). Sowohl für das Beschwerde- wie auch das Rechtsbeschwerdeverfahren wird neben den eigenen Verfahrensvorschriften ergänzend auf die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Verfahrensgrundsätze (Abs. 2 Sätze 1, 2)

Rz. 28 Nach § 335 Abs. 2 Satz 2 HGB ist das Ordnungsgeldverfahren ein Justizverwaltungsverfahren i. S. d. § 23 Abs. 1 EGGVG. Das Verfahren richtet sich gem. § 335 Abs. 2 Satz 1 HGB in weiten Teilen nach den Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) [1] sowie nach den Regelungen des Verwaltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Abweichungen von der Kontoform (Abs. 4)

Rz. 56 § 328 Abs. 4 HGB ermächtigt den Verordnungsgeber des § 330 Abs. 1 HGB, das BMJ, im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMWK (§ 330 HGB spricht fälschlicherweise noch vom BMJV sowie vom BMWi) dazu, der das Unternehmensregister führenden Stelle (bzw. für vor dem 1.1.2022 beginnende Gj dem Betreiber des BAnz) Abweichungen von der Kontoform nach § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1.1 Aufstellung und Erstellung

Rz. 36 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "bei der Aufstellung" bzw. "der Erstellung" tritt die Vollendung der Tathandlung ein, wenn die Ergebnisse der Buchführung in den Jahresabschluss, Lagebericht oder nichtfinanziellen Bericht übernommen werden. Vorausgehende Abschlussbuchungen i. R. d. Buchführung sind einer Sanktion als reine Vorbereitungshandlungen entzogen. Die Beendigun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Schutzklausel (Abs. 1)

Rz. 4 Die allgemeine Schutzklausel nach § 286 Abs. 1 HGB stellt originäres deutsches Recht dar, nach der die Berichterstattung im Anhang zu unterbleiben hat, wenn dies im öffentlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder ist. Da nur das Wohl der BRD oder eines ihrer Länder im Wortlaut des Gesetzes genannt wird, reichen kommunale Interessen oder In...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhänge

Rz. 4 Die Vorschrift sanktioniert die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch Abschlussprüfer in ihrer Eigenschaft als Geheimnisträger. Die allgemeine Schweigepflicht des Abschlussprüfers ergibt sich aus § 323 HGB, die Verschwiegenheitspflicht der Beschäftigten einer Prüfstelle sind nicht mehr im HGB geregelt, da seit dem FISG die BaFin für das Enforcement zuständig...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.2 Gesetzliche Rücklage

Rz. 150 Der gesetzliche Reservefonds der AG setzt sich aus der gesetzlichen Rücklage (§ 150 Abs. 1 und 2 AktG) und aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 3 Nr. 1–3 HGB (§ 150 Abs. 3 und 4 AktG) zusammen.[1] Die Einbeziehung der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1–3 HGB in den gesetzlichen Reservefonds der AG ist Art. 9 Passiva A. II. der Bilanzrichtlinie geschuldet. Dan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Kapitalherabsetzungen

Rz. 47 Die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals ist für die AG/SE und die KGaA in den §§ 222–228 AktG geregelt. Da die Kapitalherabsetzung mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung rechtswirksam wird (§ 224 AktG), ist das gezeichnete Kapital von diesem Zeitpunkt an in um den Nennbetrag der Kapitalherabsetzung verminderter Höhe in der Bilanz zu zeigen. So...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Nutzung von Rahmenwerken und Weglassen nachteiliger Angaben (Abs. 3)

Rz. 8 Analog zu § 289d HGB dürfen für den nichtfinanziellen Konzernbericht nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke genutzt werden.[1] Das berichtspflichtige MU hat gegenüber den Adressaten allerdings zu konkretisieren, welche Leitlinie bei der Erstellung des Berichts herangezogen wurde und falls keine Rahmenwerke genutzt wurden, warum dies entschieden wurde (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung eines internationalen Einzelabschlusses mit befreiender Wirkung (Abs. 2a und 2b)

Rz. 128 Durch das BilReG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anstelle des offenzulegenden HGB-Einzelabschlusses einen Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards zu verwenden. Mit diesen Regelungen wird Art. 5 der IAS-Verordnung[1] umgesetzt. Dies gilt jedoch nur für Zwecke der Offenlegung. Hiervon unberührt bleibt die Notwendigkeit, einen Jahr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 22 Die zweite Aufgabe, die dem Rechnungslegungsgremium zugewiesen wird, besteht in der Beratung des BMJ bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften. Diese Aufgabe dient der Möglichkeit, sich den Zugriff auf die Rechnungslegungskompetenz der (ursprünglich so nur) im Standardisierungsgremium vertretenen Personen nutzbar zu machen.[1] Sie ist im Standardisieru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Bildung des Sonderpostens

Rz. 42 Die Bildung des Sonderpostens soll nach den Vorschriften des § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB entsprechend § 272 Abs. 4 HGB erfolgen. Nach dem reinen Wortlaut des Gesetzes muss die Bildung des Ausgleichspostens bereits immer dann erfolgen, wenn die PersG über einen Anteil an der Komplementär-KapG verfügt. Wie die PersG den Kapitalanteil letztendlich finanziert hat, ist für di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bericht des Aufsichtsrats

Rz. 81 Eine Offenlegungspflicht für den Bericht des Aufsichtsrats gibt es nur, wenn dieses Gremium zwingend zu bilden ist. Fehlt es – wie regelmäßig bei KapCoGes – an einem solchen Organ, besteht keine Offenlegungspflicht. Zu einer freiwilligen Bildung eines solchen Organs s. Rz 83. Rz. 82 Unerheblich ist, aufgrund welcher Regelungen ein Aufsichtsrat errichtet wird, wenn sein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 10 Relevant ist die Regelung des § 328 HGB zunächst für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 328 HGB einhalten. Beschränkungen auf einzelne Abschlüsse sind nicht existent. Die Norm gilt sowohl für den Jahresabschluss, den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht sowie für die Er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Vorlagepflichten der Tochterunternehmen

Rz. 28 § 294 Abs. 3 Satz 1 HGB erlegt TU Vorlagepflichten gegenüber dem MU auf. Die Vorschriften sollen das MU zur sachgerechten Aufstellung des Konzernabschlusses befähigen. Die Vorlagepflichten bestehen unabhängig davon, ob die TU tatsächlich zum KonsKreis i. e. S. zählen und in den Konzernabschluss einbezogen werden oder nicht. Sie bestehen also auch, wenn ein Einbeziehun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Arten von Gewährleistungsverpflichtungen

Rz. 21 Die Vermerkpflicht betrifft Verbindlichkeiten aus "Gewährleistungsverträgen". Dieser Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Als Gewährleistungsvertrag i. S. d. § 251 HGB ist jede vertragliche Verpflichtung zu verstehen, "die das Einstehen für einen geschuldeten oder sonstigen Erfolg oder eine Leistung bzw. den Nichteintritt eines Erfolgs, eines bestimmten Nachteils o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Nachreichungspflichten und Fristwahrung (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 102 Um die Wahrung der absoluten Fristen von zwölf bzw. vier Monaten (Abs. 4) zu ermöglichen, sah Satz 5 a. F. vor, zunächst den Jahresabschluss (Rz 60 ff.) und den Lagebericht (Rz 79 ff.) offenzulegen. Die übrigen Unterlagen mussten dann "unverzüglich" (Rz 91) nach ihrem Vorliegen eingereicht werden. Hierbei war auf die noch fehlenden Unterlagen hinzuweisen, wobei es au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.6 Faktische Betrachtungsweise

Rz. 16 Für die Frage der möglichen Täterschaft kommt es nicht allein auf die zivil- oder gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit des Bestellungsaktes an. Vielmehr bestimmt sich der Begriff des vertretungsberechtigten Organs auch nach den tatsächlichen Kriterien.[1] Rz. 17 Bei einer nicht wirksam entstandenen oder noch nicht bestehenden KapG gibt es bereits Mitglieder des vertretu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Zustand der Betriebsbereitschaft

Rz. 8 Neben dem Erwerb beinhaltet der Begriff des Anschaffungsvorgangs das Versetzen eines VG in den betriebsbereiten Zustand. V. a. im Bereich des Sachanlagevermögens findet der Begriff der Betriebsbereitschaft Verwendung. Ein VG gilt dann als betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung verwendet werden kann.[1] Welchen Zweck ein erworbener VG erfüllen soll,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Begründungspflicht im Konzernanhang (Abs. 3)

Rz. 47 § 296 Abs. 3 HGB verlangt, dass der Rückgriff auf ein Konsolidierungswahlrecht entsprechend den Abs. 1 und 2 in einer Begründung im Konzernanhang darzulegen ist. Die Vorschriften ergänzen damit die Angabepflichten (Name des TU, dessen Sitz sowie dessen Anteil am Kapital) des § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die ausreichende Begründung im Anhang ersetzt für den Fall der Nichtei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Erstmaliger Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 Ausgeschlossen ist die Bildung einer Steuerlatenz aus dem erstmaligen Ansatz eines GoF bzw. eines passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss (§ 306 Satz 3 HGB). Da der GoF die Residualgröße der Kaufpreisallokation darstellt, führt der Ansatz passiver latenter Steuern zu einer Erhöhung des GoF, was wiederum eine zusätzliche Abgrenzung latenter Steuern bedingen wü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Rücklagen (Abs. 2 Satz 1 II.)

Rz. 29 Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen können gem. § 264c Abs. 2 Satz 8 HGB auch im Personengesellschaftsrecht Rücklagen gebildet werden. Diese sind innerhalb des Eigenkapitals gesondert auszuweisen. Der Regelfall (ohne zusätzliche gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen) sieht keine Rücklagenbildung vor, da Gewinne der Personenhandelsgesellschaft direkt den...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Stetigkeit, Ansatzmethoden und Beibehaltungsgebot

Rz. 134 Mit § 246 Abs. 3 HGB wurde die bislang schon durch § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB vorgeschriebene Bewertungsstetigkeit um das Gebot der Ansatzstetigkeit mit dem Ziel einer verbesserten Transparenz bzw. intertemporalen Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen erweitert. Damit ist es grds. geboten, auch beim Ansatz stetig zu verfahren. Die Vorschrift verlangt die Beibehaltung ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Erfasste Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 114 Das Verrechnungsgebot ist auf Pensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen, Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen und andere vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen beschränkt. Für alle übrigen bestehenden Verpflichtungen besteht ein Verrechnungsverbot. Damit sind alle Arten von kurzfristig fälligen Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern von einer S...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Pflichten des Abschlussprüfers

Rz. 36 Die Erklärung zur Unternehmensführung ist (wie auch der Inhalt der Entsprechenserklärung) de lege lata vom Umfang der handelsrechtlichen Abschlussprüfungen ausgenommen (§ 317 Abs. 2 Satz 6 HGB). Rz. 37 Der Abschlussprüfer hat allenfalls eine Berichtspflicht, sofern er im Rahmen seiner Prüfung der Rechnungslegung auf entsprechende Gesetzes- oder Satzungsverletzungen (§ ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Teilweise Ergebnisverwendung

Rz. 8 Ergebnisanteile, die ausgeschüttet werden sollen, sind im Eigenkapital auszuweisen, bis eine Gewinnverwendungsentscheidung getroffen wird. Erfolgt die Aufstellung der Bilanz nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses, so sind die Eigenkapitalposten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" durch den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust"...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Begriff und Rechtsnatur

Rz. 3 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Der Begriff der GoB wird vom Gesetzgeber mehrfach gebraucht, aber nicht definiert. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, [1] der im Zusammenwirken von Rechtsprechung, fachkundigen Praktikern und Vertretern der Betriebswirtschaftslehre auszule...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Neuausübung von Bewertungswahlrechten im Konzernabschluss (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 27 Bewertungswahlrechte, die nach dem Recht des MU zulässig sind, können gem. § 308 Abs. 1 Satz 2 HGB im Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen aller einbezogenen Unt neu ausgeübt werden. Unter das Neuausübungsrecht fallen auch jene Wahlrechte, die bereits im Einzelabschluss des MU wahrgenommen wurden. Rz. 28 Denkbar ist z. B., dass im Ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20 trat mit der Einführung des SGB VI aufgrund des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Der Wortlaut der Vorschrift veränderte sich im Laufe der Zeit wie folgt: Zum 1.1.1997 Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurde dem § 20 Abs. 1 Satz 2 folgender Satz 3 angefügt: "Anspruch auf Übergangsgeld haben a...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 72 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt. Abs. 2 Satz 2 wurde durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) redaktionell geändert. Mit demselben Gesetz ist Abs. 4 Satz 2 HS 2 und Abs. 5 eingefügt worden. Abs. 3 wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbrauche...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 5 angefügt worden (Art. 8 des Gesetzes). Durch Art. 8 Nr. 6, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde Abs. 6 mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr