Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sommer, SGB XI § 106b Finan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dem DVG wurde die Telematikinfrastruktur erweitert, indem den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit gegeben wird, sich freiwillig anzuschließen. In Zukunft ist zu erwarten, dass dieser Anschluss obligatorisch wird (BT-Drs. 19/13438 S. 35, 76). Dadurch soll die Telematikinfrastruktur im Bereich der Pflege als zentrale Infrastruktur für eine ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.2 Entgeltumwandlung

Rz. 10a Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 A...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.10.3 Vergütungen der Rehabilitationsträger (§ 58 Abs. 3 SGB IX)

Rz. 52 Die Vorschrift begründet einen Anspruch der Werkstatt gegen den zuständigen Leistungsträger (z. B. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) auf Zahlung einer Vergütung. Die Vergütungen müssen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen Kosten sowie die mit der wirtschaftlichen Betätigung der Werkstatt in Zusammenhang ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("gilt") ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zu § 3 Nummer 1 Die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG 1940 von 200 DM für den Erwerb geringwertiger Grundstücke ist durch Landesgesetze bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein auf 500 DM und in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 1.000 DM erhöht worden. Die Freigrenze wurde auf 5.000 DM erhöht, s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.2 Grundstückserwerb aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 40 Das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i. S. d. ErbStG setzt – objektiv betrachtet – die Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und – subjektiv gesehen – den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit voraus. Der erbschaftsteuerliche Schenkungsbegriff deckt sich damit nicht mit dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung, die lediglich verlangt, d...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35 wurde durch Art. 7 Nr. 9 des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001 neugefasst. Sprachlich änderte sich mit der Neufassung die Formulierung von "berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation" in "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Durch Art 8 Nr. 5 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.2 Freistellung bis zu 3 Monaten (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 160 Der durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. a des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) eingefügte Satz 2 bestimmt, dass die Regelungen des Satzes 1 entsprechend gelten, wenn während einer bis zu 3-monatigen Freistellung Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt (§ 1...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3 Kurzfristige Beschäftigungen

Rz. 48 Eine kurzfristige Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. v. 1.1.2019 liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Der Gesetzgeber hat durch das Tar...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.2 Kinderbetreuungskosten

Rz. 31 Nach § 74 Abs. 2 SGB IX ist anstelle der als Sachleistung zu erbringenden Haushaltshilfe ebenfalls ein Kostenerstattungsanspruch vorgesehen, wenn das Kind anderweitig untergebracht worden ist, z. B. in einer Krippe, einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder einer sonstigen Betreuungsperson, bei der es sich nicht um den – auch geschiedenen oder getrennt leben...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.5 Beitragstragung bei Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 10 Die Regelung zum Übergangsbereich wurde zum 1.10.2022 grundlegend geändert. Zunächst erfolgt eine Darstellung der bisherigen Rechtslage: Bei Arbeitsentgelt innerhalb des in Abs. 2 definierten Übergangsbereichs (früher: Gleitzone) hatte der Arbeitgeber bis zum 30.9.2022 den Anteil als Beitrag zu übernehmen, den er bei dem gezahlten Arbeitsentgelt allgemein zu tragen hat...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.4 Aufgabenkatalog

Rz. 12 Hierzu enthält Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift eine Aufzählung der Aufgaben der Unfallversicherungsträger, wobei aufgrund des geltenden Gesetzesvorbehalts von einer abschließenden Aufzählung auszugehen ist. Allerdings ist mit dem Katalog keine Einschränkung gegenüber der Vorschrift in § 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X bezweckt, wonach das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 SG...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 17 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.4 Zweckänderung

Rz. 16 Die in Abs. 2 Satz 1 getroffene Regelung trägt dem aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht allgemein hergeleiteten verfassungsrechtlichen Gebot der Zweckbindung Rechnung, wobei sich dies dem Grunde nach bereits aus dem in Abs. 1 normierten Erforderlichkeitsgrundsatz ergibt. Danach dürfen die zu den Aufgabenzwecken des Abs. 1 erhobenen und gespeicherten persone...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 15 Die Vorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG sieht eine Steuerbefreiung für Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen i. S. d. jeweils geltenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vor. Sinn und Zweck des § 3 Nr. 2 GrEStG ist es, die Besteuerung eines Vorgangs sowohl nach dem Erbschaftsteuergesetz als auch nach dem Grunderwerbsteuergesetz bzw. den g...mehr

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 2.2.2 Geburt im "jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze"

Rz. 7 Unter "Reichsversicherungsgesetzen" sind die reichsgesetzlichen Vorschriften über die Rentenversicherung zu verstehen. Hierbei handelt es sich um die Rentenversicherung der Arbeiter (früher Invalidenversicherung): Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung v. 22.6.1889 (RGBI.1889 Nr. 13); Invalidenversicherungsgesetz v. 13.7.1899 (RGBl. 1899 Nr. 34); Vierte...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 9 Grundstückserwerb durch Teilung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 3 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 59 Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs. 1 BGB). Nach § 3 Nr. 7 GrEStG ist der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei einer...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.6 Aufbringung der Beiträge durch den Arbeitgeber für verschiedene Personenkreise

Rz. 11 Für beschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI i. d. F. des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016; zuvor: alle Vollrentenbezieher) sowie für beschäftigte Bezieher einer Pension (z. B. ehemalige Beamte), die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, hat der Arbeitgeber lediglich ...mehr

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Sommer, SGB XI § 106c Einbi... / 3 Literatur

Rz. 4 Di Bella, Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege, RDG 2021 S. 166.mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlich scharf definie...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.2 Grundstückserwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 – 1. Altern. ErbStG)

Rz. 19 Unter einem Erbanfall versteht man den Übergang einer Erbschaft auf den oder die berufenen Erben (§§ 1922, 1942 BGB). Die Berufung des Erben geschieht von Gesetzes oder durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag). Die Erbschaft bzw. das Eigentum an den zum Vermögen des Erblassers gehörenden Sachen geht mit dem Tod des Erblassers kraft Gesetzes als Gan...mehr

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Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form. In der früheren Regelung in § 1543d RVO war noch die Rede vom "behandelnden Arzt", was teils als Beschränkung auf aktuelle Behandlungen verstanden wurde, weswegen nunmehr nur noch die Rede von "Ärzten" ist. Durch den zusätzlichen Hinweis auf "frühere Erkrankungen" wurde geklärt, dass von de...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.4.1 Überblick

Rz. 33 Als Haupttypen der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation werden Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke genannt. Allerdings kommen auch sonstige vergleichbare Einrichtungen in Betracht (vgl. BT-Drs. 14/5074 S. 108). Dabei kann es sich z. B. um Berufstrainingszentren, Einrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte oder Einrichtungen der medizinisch-beru...mehr

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Jung, SGB VII § 205 Datenverarbeitung und -übermittlung bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2014 durch Art. 3 Nr. 32 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) aufgehoben. Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Schaffung eines Bundesträgers. Bei einem Bundesträger als einer bundesunmittelbaren Körperschaft d...mehr

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Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 mit dem UVEG in Kraft getreten. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 100a SGB X. Die einzige Änderung zum 1.7.2001 betraf die Einfügung der "Maßnahmen der Teilhabe" in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 4.1 In folgenden Fällen sind mindestens 2 Steuerschuldner vorhanden:

Rz. 13 Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), nämlich der Käufer und der Verkäufer, beim Tausch die Tauschpartner, beim Einbringen der Einbringende und der Empfänger (Pahlke, GrEStG, 5. Aufl. 2014, § 13 Rz. 2); beim Vertrag zugunsten eines Dritten der Verkäufer und der Käufer. Der Dritte ist nicht Steuerschuldner (Pahlke, GrEStG, 5. Aufl. 2014, § 13 Rz. 5...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.10.2 Ziel der Leistungen (§ 58 Abs. 2 SGB IX)

Rz. 51 Die Leistungen sind gerichtet auf Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des behinderten Menschen entsprechenden Beschäftigung, Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sowie Förderung des Übergangs geeigneter...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.8.1 Überblick

Rz. 43 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) eingeführt. Dadurch soll der Leistungsrahmen der Träger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erweitert werden, damit behinderten Menschen, mit einem besonderen Unterstützungsbedarf, besser als bisher durch individuell angepasste Bedingungen ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.7 Steuerschuldner bei der wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 95 % an einer Gesellschaft (§ 13 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 12a Mit Art. 26 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809; BStBl I 2013, 802) wurde im Zusammenhang mit der Einfügung des neuen § 1 Abs. 3a GrEStG (vgl. Art. 26 Nr. 1 a) AmtshilfeRLUmsG) in § 13 GrEStG eine neue Nr. 7 angef...mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form. Die Vorläuferregelung war § 5 Abs. 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) v. 20.6.1968 (BGBl. I S. 721), zuletzt geändert durch Verordnung v. 18.12.1992 (BGBl. I S. 2343). Die gesetzliche Grundlage für die Vorgängervorschrift war § 551 RVO. In Satz 4 der Vorschrift wird die frühere Regel...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.1 Zulässigkeit der Datenverarbeitung (Allgemeines)

Rz. 2 Gemäß Abs. 1 dürfen die Pflegekassen für Zwecke der Pflegeversicherung personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit dies für eine der unter Nr. 1 bis 11 aufgeführten Aufgaben erforderlich ist. Der Aufgabenkatalog ist abschließend (Enumerationsprinzip). Zweifelhaft ist, ob hiervon alle Aufgaben der Pflegekassen lückenlos erfasst werden (krit. auch Didong, in: Hauck/No...mehr

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Jung, SGB VII § 207 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form und ersetzt und erweitert die entsprechende Regelung in der Vorläufervorschrift des § 714a RVO. Die Überschrift wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 durch Art 128 Nr. 15 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.1 Überblick

Rz. 6 Durch Art 1 des Gesetzes zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 die §§ 33 bis 41 SGB IX zu den §§ 49 bis 63 SGB IX. § 49 entspricht im Wesentlichen dem früheren § 33. Lediglich Abs. 3 Nr. 6 und Abs. 9 sind neu. Abs. 3 Nr. 2a wurde zu Nr. 3 und in der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.2 Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 7 Die für geringfügig entlohnte Beschäftigte (vgl. §§ 8 und 8a) zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Aufgrund der seit dem 1.1.2013 bestehenden regelhaften Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Pauschalbeiträge in diesem Versicherungszweig nur noch im F...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2 Rechtspraxis

Rz. 16 § 7b enthält als zentrale Vorschrift des neuen Regelwerks die Legaldefinition des Begriffs der Wertguthabenvereinbarung. Die in Nr. 1 bis 5 genannten Anforderungen müssen kumulativ vorliegen. Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, liegt keine Wertguthabenvereinbarung i. S. d. Gesetzes vor. Die §§ 7c ff. greifen dann nicht, insbesondere läuft der in § 7e geregelte In...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.15 Freiheitsentziehung (Abs. 4)

Rz. 63 Leistungen nach Abs. 1 bis 3 sind auch während der Dauer einer aufgrund Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung zu gewähren. Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Belange des Vollzugs dürfen allerdings nicht entgegenstehen. Ein Strafgefangener kann keine Maßnahmen nach § 35 beanspruchen, wenn die Maßnahme nicht innerhalb des Gefängnisses erbracht werden kann und ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Die allgemeinen Grundsätze sind auch bei Organen juristischer Personen anzuwenden (BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R ), gelten mithin auch hinsichtlich der Frage, ob ein Fremdgeschäftsführer abhängig beschäftigt ist. Die Organstellung in einer juristischen Person schließt für sich allein die Versicherungspflicht nicht aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.5 Anspruchsuntergrenze (Nr. 5)

Rz. 42 Nach § 7b Nr. 5 i. d. F. des Gesetzes v. 28.6.2022 (dazu Rz. 1) muss das fällige Arbeitsentgelt insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, es sei denn, die Beschäftigung wurde vor der Freistellung als geringfügige Beschäftigung ausgeübt. Die Regelung korrespondiert mit § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2. Der Beschäftigte soll seinen Lebensstandard auch in der Zeit der Fre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.2 Erwerb geringwertiger Grundstücke (§ 3 Nr. 1)

Rz. 13 Mit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 1 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Bagatellfälle von der Grunderwerbsteuer freizustellen. Bei dem in der Vorschrift genannten Betrag von 2.500 EUR handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Dies bedeutet, dass Grundstückserwerbe mit einer Bemessungsgrundlage bis einschließlich 2.500 EUR von der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 16 Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 hat § 5 GrEStG um einen dritten Absatz erweitert. Danach werden die in den Abs. 1 und 2 geregelten Vergünstigungen insoweit versagt, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von 5 Jahren seit dem Grundstücksübergang auf die Gesamthand vermindert. Nach den Vorstellungen des Gesetzg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird (BR-Drs. 910/98, 203; BT-Drs. 14/265, 204). Die Vorschrift zielt somit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / I. Einleitung

Am 12.7.2022 hat das BMF einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts veröffentlicht, der am 24.8.2022 vom Kabinett beschlossen wurde (BR-Drucks. 409/22...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / b) Reichweite der Verordnungsermächtigung

Die Begründung des Gesetzesentwurfs verweist darauf, dass im Gegensatz zu den durch Verwaltungsschreiben veröffentlichten Schnittstellen bei der Schaffung von Schnittstellen durch Rechtsverordnung nach § 47 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung die Pflicht bestehe, die betroffenen Verbände vorab anzuhören, wodurch die Transparenz vergrößert werde (vgl. ...mehr