Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 2.3 Kurzzeitpflege in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Rz. 9 Abs. 3 überträgt inhaltsgleich § 42 Abs. 4 SGB XI auf die Kurzzeitpflege im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Danach kann die Kurzzeitpflege auch in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen i. S. d. § 107 Abs. 2 SGB V erbracht werden, wenn während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation für die Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung und Pfleg...mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft getreten. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 56) heißt es: Zitat In der Vorschrift werden die bisher auf verschiedene Stellen im Bundessozialhilfegesetz verteilten Regelungen zum Verhältnis der amb...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie entspricht in den wesentlichen Konturen den Bestimmungen des Selbstverwaltungsgesetzes, das allerdings nur den Vorstand und die Vertreterversammlung als eigenständige Organe kannte und bezüglich des Geschäftsführers keine Klarheit geschaffen hatte, ob und inwieweit er im Vorstand mitwirken konnte. Insoweit hat § 31 ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im Insolvenzverfahren nur nach den allgemeinen Vorschriften möglich, wobei die Eröffnung des Verfahrens kein außerordentlicher Kündigungsgrund ist. Der allgemeine und besondere Kündigungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die im Wesentlichen den vor Inkrafttreten des SGB IV geltenden Regelungen in § 13 Abs. 1 und 4 SVwG sowie § 1342 RVO entspricht, wurde durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 um Abs. 3 erweitert. Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Vermögensausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Nr. 3 des Gesundheitsstrukturgesetzes v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996 um Abs. 3 ergänzt. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) ist Abs. 1 um die Sätze 2 und 3 erweitert worden; Abs. 4 wurde angefügt (mit Wirkung zum 1.10.2005). Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Err...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005; es wurde Abs. 3 angefügt. Seit dem 19.11.2009 gilt § 30 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710).mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.1 Laufende Verwaltungsgeschäfte

Rz. 3 In Abs. 1 der Vorschrift werden die Aufgaben des Geschäftsführers bestimmt, wobei das Gesetz nicht definiert, was unter laufenden Verwaltungsgeschäften, die der Geschäftsführer hauptamtlich zu führen hat, zu verstehen ist. In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 7/4122 S. 35) hat der Gesetzgeber dargelegt, dass ihm eine umfassende Beschreibung dieser Geschäft...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 3 In Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift hat der Gesetzgeber die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt und damit festgelegt, dass auch bei Versicherungsträgern mit einer großen Mitgliederzahl der Vorstand als Kollegialorgan bestehen bleiben kann, um auf die jeweiligen Marktsituationen schnell reagieren zu können. Die Bestimmung der Zahl der Vorstandsmitglieder ist in der Satzu...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 2.3 Aufsicht (Abs. 3)

Rz. 17 Die Staatsaufsicht über den MD Bund übt das Bundesministerium für Gesundheit aus (Satz 1). Rz. 18 Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht (Rechtsaufsicht; Satz 2). Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht anzustellen. Die Aufsichtsbehörde kann dazu die Geschäfts- und Rechnungsführung des MD Bund prüfen, die Vorlage von Unterlagen verlan...mehr

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Jung, SGB XII § 15 Vorbeuge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die aus dem BSHG vollständig übernommene Regelung hat immer schon die grundlegende Aufgabe der Sozialhilfe beschrieben und wiederholt, dass dazu beizutragen ist, dass die betroffenen Menschen befähigt werden, i. S. d. § 1 unabhängig von Sozialhilfe zu leben (vgl. Armborst, in: Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe, Lehr- und Praxiskommentar, 12. Aufl. 2020, § 15 Rz. 2). Zi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Absatz 1

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Bestimmung für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, die bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens bereits erfolgt sind. Obgleich das Gesetz lediglich von Nachlassverwaltung und -insolvenz spricht, ist Abs. 1 auch auf die endgültige Haftungsbeschränkung durch die Erschöpfungseinrede (§§ 1973,...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Eine Vorgängervorschrift gab es nicht, jedoch war in bestimmten Normen für einzelne Versicherungsträger die Rechtsfähigkeit festgelegt (z. B. § 4 RVO a. F.) bzw. die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt (z. B. § 7 Satz 2 RKG, § 16 Abs. 2 GAL, § 1 Abs. 2 BfA ErrG). Mit Wirkung zum 1.1.1997 ist Abs. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.3 Vertretung des Versicherungsträgers gegenüber dem Vorstand

Rz. 11 Im Allgemeinen obliegt die Vertretung des Versicherungsträgers dem Vorstand (§ 35), dem Bundesvorstand bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 31 Abs. 3b, § 35 Abs. 3) und dem Geschäftsführer (§ 36). In einzelnen Fällen kann sich aber eine Interessenkollision zwischen dem Versicherungsträger und dem Vorstand bzw. dem Bundesvorstand ergeben, insbesondere wenn es u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Klarstellung in Bezug auf unmittelbar geltendes EU-Recht (Satz 3)

Rz. 3 Satz 3 ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 08. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) mit Wirkung vom 10. Januar 2015 eingeführt worden. Damit wird nunmehr klargestellt, dass bei der Vollstreckung der in § 794 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 ZPO genannten Titel vorrangig die unmittelbar geltenden Vorschriften der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck (Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 704 bis 793 ZPO gehen vom Urteil als "dem" Zwangsvollstreckungstitel aus. Deshalb dehnt § 795 Satz 1 ZPO die Anwendbarkeit dieser Vorschriften auf andere Schuldtitel (§ 794 ZPO) aus. Die Bestimmung ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften in Satz 1 um einen Verweis auf die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 2.1 Bedeutung des Vorstandes

Rz. 3 Der Vorstand als 2. Selbstverwaltungsorgan hat die umfassende Zuständigkeit für alle Geschäfte, durch die der Versicherungsträger verwaltet wird. Somit ist nur die autonome Rechtsetzungsbefugnis ausgeschlossen. Er ist das Exekutivorgan des Versicherungsträgers und wird von der Vertreterversammlung gewählt (§ 52). Aufgrund seiner umfassenden Verwaltungskompetenz hat er ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1 Verfahrensfragen

Gemäß § 1 InsO ist die gemeinschaftliche gleichmäßige Gläubigerbefriedigung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich geht die Insolvenzordnung von der vollständigen Liquidation des Unternehmens aus. Im Blickpunkt steht aber die Sanierung von Unternehmen, zu der zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht der Insolvenzplan, bei dessen Ausarbeitung...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 30 entspricht im Wesentlichen § 25 Abs. 1 und 3 RVO, wobei jedoch die Regelung zur Kostenerstattung bei Auftragsgeschäften zuvor nicht enthalten war. Für die Arbeitsförderung sowie die anderen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit gilt § 30 nicht; insoweit gelten als Spezialnormen die §§ 367 ff. SGB III. Die Norm macht die Bindung der Versicherungsträger an die Geset...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.3 Übertragung von Aufgaben anderer Versicherungsträger

Rz. 6 Versicherungsträgern können Aufgaben anderer Versicherungsträger und anderer Träger öffentlicher Verwaltung (Auftragsangelegenheiten) übertragen werden. Damit wird auch für die übertragenen Aufgaben der Vorbehalt des Gesetzes deutlich gemacht und sichergestellt, dass den Versicherungsträgern durch Übernahme solcher Aufgaben keine finanziellen Belastungen entstehen. Zu ...mehr

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Jung, SGB XII § 64h Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Die Vorschrift galt in ihrer ursprünglichen Fassung bis zum 31.12.2019. Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde Abs. 2 Nr. 1...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 5 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Sie wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 durch Art. 11 Nr. 1 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 8 Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Zuständigkeiten werden der Vertreterversammlung weitere Aufgaben durch Vorschriften im SGB und anderen Gesetzen übertragen. Dabei stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht nur kraft Gesetzes, sondern auch durch sonstiges autonomes Recht (etwa die Satzung) festgelegt werden können. Hinsichtlich der gesetzl...mehr

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Jung, SGB XII § 15 Vorbeuge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Kraft getreten und hat zunächst keine Änderungen erfahren. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 57) wurde ausgeführt: "Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 6 des Bunde...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.2 Verwaltersozialplan

Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, so hat der Betriebsrat gemäß § 112 Abs. 4 Satz 3 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Wahlberechtigten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans, wenn den Arbeitnehmern aus der Betriebsänderung Nachteile entstehen können. Dies ist unabhängig davon, ob bereits ein Interessenausgleich ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.3 Personenmehrheit

Rz. 8 Bei besonders großen Versicherungsträgern mit mehr als 1,5 Mio. Versicherten oder bei gleichzeitig für mehrere Versicherungszweige zuständigen Versicherungsträgern kann die Satzung gemäß § 36 Abs. 4 bestimmen, dass eine aus 3 Personen bestehende Geschäftsführung gebildet wird, aus deren Mitte ein Vorsitzender zu wählen ist. Seit August 2021 muss die Geschäftsführung mi...mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 2.1 Bindungswirkung

Rz. 3 Nach nunmehr geltendem Recht ist gemäß § 62a Satz 1 die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad für den Träger der Sozialhilfe bindend, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Damit wird klargestellt, dass die Entscheidung der Pflegekasse unter den genannten Voraussetzungen nicht mehr nur "zugrunde zu legen", son...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.5 Rechtsstellung

Rz. 14 Hinsichtlich der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder ist eine strikte Trennung zwischen organschaftlicher und dienstrechtlicher Stellung vorzunehmen. Das Gesetz legt lediglich die Amtszeit von bis zu 6 Jahren fest. Es bestimmt damit den zeitlichen Rahmen nur der organschaftlichen Stellung, die das Vorstandsmitglied allein aufgrund der Wahl durch den Verwaltungsrat ...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.2 Einzelne Organe

Rz. 5 Grundsätzlich können als Organ sowohl eine Personengemeinschaft (Kollegium) als auch eine Einzelperson berufen sein. Das Gesetz sieht als kollegiale Organe die Vertreterversammlung, den Verwaltungsrat (Abs. 3a), den Vorstand (Abs. 1 Satz 1), das Direktorium und die Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4) sowie als Einzelorgane den Geschäftsführer (Abs. 1 Satz 2) vor. Daneben gi...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.3 Eröffnungsgründe

Bei natürlichen und juristischen Personen ist gemäß § 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund. Durch § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist klargestellt, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wenn die fälligen Verbindlichkeiten durch den Schuldner nicht erfüllt werden können. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt hat. Ein w...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 6 Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsveräußerung

Veräußert der Insolvenzverwalter während des Verfahrens den Betrieb, so gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich gemäß § 613a BGB mit über. Den Arbeitnehmern darf von dem Betriebserwerber nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. Der Erwerber tritt in die Stellung des Veräußerers ein. Eine Betriebsveräußerung gemäß § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein ...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.2 Vergütung

Rz. 5 Die Vergütung der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder wird vertraglich vereinbart. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab 2004 eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der den Vorstandsmitgliedern von der Krankenkasse gewährten Vergütung einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsregelungen eingeführt worden. Mit der Verpflicht...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2 Zuständigkeitsbereich

Rz. 4 Der Zuständigkeitsbereich der Vertreterversammlung im Einzelnen ist breit gefächert und in den verschiedenen Versicherungszweigen vielfach unterschiedlich geregelt. Als Hauptaufgabe weist das Gesetz der Vertreterversammlung jedoch die wichtigste Selbstverwaltungsaufgabe schlechthin zu, nämlich die autonome Rechtssetzung. Autonomes Recht ist damit kein staatlich gesetzt...mehr

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Jansen, SGB IV § 32 Gemeinsame Organe (außer Kraft)

§ 32 SGB IV wurde durch Art. 7 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zum 1.1.2013 als Folgeänderungen zur Schaffung eines Bundesträgers aufgehoben.mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.2 Behördeneigenschaft

Rz. 11 Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 29 Selbstverwaltungskörperschaften und damit keine Organe. Zur Herstellung eines ordnungsgemäßen und praktikablen Verwaltungsablaufs war es jedoch erforderlich, den nach außen für den Versicherungsträger handelnden – also den vertretungsberechtigten – Organen die Eigenschaft einer Behörde zu verleihen. Das sind die Vertreterv...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Unter den Geschäften zur Aufgabenerfüllung ist jedes zielgerichtete Handeln des Versicherungsträgers, d. h. seiner Organe zu verstehen, wobei die Setzung autonomen Rechts und der Erlass von Verwaltungsakten besonders zu nennen sind. Weiterhin gehören dazu Maßnahmen ohne Außenwirkung (z. B. die Aufstellung des Haushaltsplans) sowie rechtsgeschäftliches Handeln (z. B. Ka...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.5 Personelle Unterstützung

Rz. 8 Die Regelung präzisiert die Möglichkeit, Personal der Versicherungsträger an die für sie zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden abzuordnen. Die Entscheidung über die Abordnung trifft allein der Versicherungsträger; die übergeordnete Behörde hat insoweit keine eigenen Rechte. Die Regelung dient der Optimierung der Gesetzgebungsarbeit im Bereich des Sozial- und ...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.4.2 Verwaltung der Krankenkasse

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der Vorstand für alle Verwaltungsgeschäfte zuständig, soweit nicht Gesetze, Satzung, Rechtsverordnungen oder sonstiges autonomes Recht etwas anderes bestimmen. Damit erhält er eine Verwaltungskompetenz, die sich deutlich von dem Aufgabenbereich des Geschäftsführers abhebt, der nur für die laufenden Verwaltungsgeschäfte zuständig war. Dies war erf...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.1 Setzung autonomen Rechts

Rz. 6 Zum autonomen Recht gehören alle Vorschriften, die der Versicherungsträger im Rahmen der Gesetze mit Wirkung für und gegen Dritte erlässt. Kernstück dieser legislativen Tätigkeit, aber anders als im Kommunalrecht nicht ausschließlicher Bereich, ist die Aufstellung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Satzung. Sie ist gleichsam die Verfassung des Versicherungsträgers un...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 6 Verschärfte Gesetze – verstärkte Prüfungen – verheerende Ergebnisse

Im Zuständigkeitsbereich der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wurden 2018 einer Pressemitteilung zufolge verstärkt Betriebsprüfungen im Gastronomiebereich durchgeführt – mit unglaublichem Ergebnis. Allein bis Ende November 2018 ergaben diese ein steuerliches Mehrergebnis von rund 15,9 Mio. EUR. Dabei wurden bis zu diesem Zeitpunkt erst ca. zwei Drittel der abgeschlosse...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 7.2 Vorweihnachtlicher Regierungsstreit

Das hat den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf den Plan gerufen. Urplötzlich liegen rechnerisch kaum nachvollziehbare Zahlenwerke auf dem Tisch, mit der Absicht, Verantwortliche und Zweifler in letzter Sekunde noch vom Gegenteil zu überzeugen. 140.000 Kilometer zusätzliche Kassenbons im Jahr allein bei Rewe sind bestens geeignete Argumente, auch den Volks...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / Zusammenfassung

Überblick Die elektronische Kassenführung steht im Visier der Finanzverwaltung. Es gibt viele Möglichkeiten bei den elektronischen Kassen zu manipulieren, die dieser Beitrag aufgreift und die die Finanzbeamten kennen und aufspüren. Die Kassenhersteller schaffen diese Möglichkeiten, sie werden erkannt und bestraft. Doch wer haftet letztendlich? Wie erfolgt die Betrugsbekämpfu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 4.3 Ist der Ehrliche der Dumme?

Das befürchtet auch ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee, gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau wovon er spricht, wenn er behauptet: Viele Gastwirte entziehen nicht unerhebliche Teile ihres Umsatzes der Besteuerung. Einige können sogar nur deshalb wirtschaftlich überleben, erklärt er. Der Steuerehrli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 7.1 Verbände laufen Sturm

Kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes haben sich mehrere Wirtschaftsverbände, allen voran der Bäckerinnungsverband, vehement zu Wort gemeldet. Sie wehren sich massiv gegen die Umsetzung der neuen gesetzlichen Auflage tonnenweise Papierbelege erstellen zu müssen, die keiner wolle und keiner brauche. Mit halbwahren Parolen wie "Kein Brötchen ohne Kassenzettel" wurde in der Press...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 4.1 Betrugsbekämpfung in Deutschland

In Deutschland wird es auch nach 2016 und nach der Einführung weiterer verschärfter Vorschriften, die gem. Kassengesetz vom 22.12.2017 ab 2020 in Kraft getreten sind keine Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Registrierkasse geben. Selbst größere Unternehmen mit überwiegendem Barverkehr dürfen weiterhin eine offene Ladenkasse einsetzen, d. h. ihre Einnahmen vereinf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance

Begriff Als Low Performance wird eine Minderleistung des Mitarbeiters bzw. die Unzufriedenheit des Arbeitsgebers mit der Arbeitsleistung (Menge und/oder Qualität) des Arbeitnehmers verstanden. Folgen von Low Performance sind häufig eine hohe Krankheitsquote, sinkende Produktivität, überhöhte Personalkosten und eine negative Beeinflussung und Zusatzbelastung der Kollegen. Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.1 Grundlagen

Der Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist im Gesetz nur in groben Zügen geregelt und bietet daher für den Arbeitgeber und die Interessenvertretung, ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung, ausreichend Freiraum für eine betriebsbezogene Regelung. So haben Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auch weitgehende Freiheiten zur Ausgestaltung des betrieblichen E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Grundsatz – Abgrenzung

Rz. 21 Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl S. 2030) hat mit Wirkung seit dem 1. Oktober 1998 im Wesentlichen das System der Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers durchgreifend verändert. Zunächst aber ist die Überschrift des Gesetzes einschließlich der amtlichen Abkürzung geändert worden. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in die Zivilprozessordnung durch das Zweite Seerechtsänderungsgesetz eingefügt und gilt seit dem 1.9.1987. Sie ist durch das Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 25.8.1998 mit Wirkung vom 1.9.1998 neu gefasst und ergänzt und mit Wirkung vom 25.04.2013 durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vom 20.04.20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderungen zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland

Rz. 38 Das Wasserfahrzeug muss sich im Verkehr zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland befinden. Der von dem Wasserfahrzeug zurückgelegte Weg muss für Zwecke der Steuerbefreiung somit die Strecke erfassen, die das Wasserfahrzeug zwischen einem inländischen Seehafen (Seehafen innerhalb des Inlands, an der der Reisende in das Wasserfahrzeug eingestiegen is...mehr