Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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zfs 08/2021, zfs Aktuell / Gesetz zur Änderung des StVG und PflVG – Gesetz zum autonomen Fahren

Am 28.7.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren v. 12.7.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 3108). Durch das Gesetz soll für den Übergang der Erprobung des autonomen Fahrens in den Regelbetrieb bis zur unionsrechtlichen Harmonisierung der Vorschriften ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen ...mehr

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zfs 08/2021, zfs Aktuell / Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften

Am 2.7.2021 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 7.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2363). Die Vorschriften des Gesetzes treten überwiegend am 1.8.2022 in Kraft. Vorgesehen ist eine umfas...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Vom Gesetz abweichende Änderungserlaubnis im Stiftungsgeschäft

In § 85 Abs. 4 BGB n.F. regelt, dass von den in den Abs. 1 bis 3 genannten Änderungsbefugnissen abgewichen werden kann. Die stiftende Person kann im Stiftungsgeschäft[35] bestimmen, dass die Änderungsbefugnisse nach Abs. 1 bis 3 ausgeschlossen oder beschränkt sind (Abs. 4 S. 1). Außerdem kann sie die Änderungsbefugnisse auch erweitern, was allerdings voraussetzt, dass "Inhal...mehr

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zfs 08/2021, Haftungsgrenze... / 2 Aus den Gründen:

[6] II. 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass auf den Streitfall § 12 StVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16.8.1977 (BGBl I S. 1577, im Folgenden § 12 StVG aF) anwendbar ist (vgl. Art. 12 des 2. Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002, BGBl I S. 2674). Danach haft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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zfs 08/2021, zfs Aktuell / Änderung des StVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 27.7.2021 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 12.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 3091). Die Vorschriften des Gesetzes sind überwiegend am 28.7.2021 in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden u.a. die Verordnungsermächtigung in § 6 StVG neu gefasst und die §§ 23 f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitliche Entwicklung der ESt-Tarife

Rn. 6 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Entwicklung der ESt-Tarife für die Zeit seit dem Jahre 1946 wird bei Wagner in Blümich, § 32a EStG Rz 7ff (Stand: Juni 2020) ausführlich dargestellt (vgl auch Schöberle, DStR 1989, 567; Bareis in FS Offerhaus, 1053ff). Das zurzeit geltende Tarifsystem (Formeltarif) besteht seit dem Jahre 1958. Es ist seinerzeit mit der Einführung des Spli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und blieb vom 01.01.2002 bis zum 20.09.2002 in Kraft. Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Programmablaufplan (§ 39b Abs 6 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 6 S 1 EStG ist das BMF verpflichtet, auf der Grundlage von § 39b Abs 2 u 3 EStG einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der LSt aufzustellen und bekannt zu machen. Der Programmablaufplan ersetzt die weggefallenen LSt-Tabellen. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Bereitstellen im Internet und einen – nachrichtl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mit dem Jahressteuergesetz 2008 – JStG 2008 – v 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) in das EStG eingefügt worden und seitdem mittlerweile 12-mal geändert worden. Für eine vollständige Übersicht über die Rechtsentwicklung bis zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – Steuerumgehu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde die Vorschrift in das EStG eingeführt. In 2001 erfolgten noch zwei Änderungen der Vorschrift, so dass sie in der ursprünglichen Fassung nicht in Kraft getreten ist. Durch das StÄndG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) erfolgte mit Wirkung v 01.01.2002 eine Neufassung des Abs 2. Mit dem VersorgungsÄndG...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Entstehungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in dem Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundestages, ein Verbraucherinsolvenzverfahren in die InsO einzufügen (vgl. auch die Kommentierung bei § 304 Rdn. 8).[4] Das am 01.12.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG 2001)[5] hat in Absatz 1 die Vereinfachung eingeführt, dass statt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Sonstige Dritte

Rn 26 Im Gesetz nicht erwähnt sind des Weiteren bisher unbeteiligte Dritte, die für die Abwicklung des Verfahrens nach einem Insolvenzplan einen Beitrag liefern (z.B. eine Sicherheit für ein Sanierungsdarlehen stellen). Vereinbarungen mit solchen Dritten sind unabhängig vom Planverfahren und damit auch ohne Anwendung der für das Planverfahren vorgesehenen Regelungen (z.B. Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Reformbestrebungen

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 IRd Reformvorschläge zur Unternehmenssteuerreform wurden auch die Konsequenzen für den Steuertarif erörtert. Die vorhandenen Entwürfe des Sachverständigenrates und der Stiftung Marktwirtschaft kommen zu folgenden Schlussfolgerungen für den Tarif (vgl Sachverständigenrat (Hrsg), Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Dua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 4208; Paintner, Das BeitrRLUmsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Ferner s Schrifttum § 39 vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 08.11.2018, BStBl I 2018, 1137 (Elektronische LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM); LSt-Abzug im Verfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mittlerweile 5 Mal geändert worden, zuletzt durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – EmoFöuaÄndG – v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451), mit dem in § 39f Abs 1 S 1 EStG der Klammerzusatz "(§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4)" durch den Klammerzusatz "(...mehr

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zfs 08/2021, Bestreiten des... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des LAG Köln ist hinsichtlich seiner Entscheidung in der Hauptsache zuzustimmen. Allerdings ist zu bemängeln, dass das LAG mehrfach von "Kostenfestsetzung" und "Kostenfestsetzungsverfahren" spricht. Um eine Verwechslung mit dem die Kostenerstattung zwischen den Parteien des Rechtsstreits betreffenden Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden, sollte vielmehr ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Entstehungsgeschichte

Rn 2 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in dem Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundestages, ein Verbraucherinsolvenzverfahren in die InsO einzufügen (vgl. auch die Kommentierung bei § 304 Rdn. 8).[5] Das am 01.12.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG 2001)[6] hat in § 307 Abs. 1 die Vereinfachung eingeführt, dass st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lewang/Surkamp, LSt-Abzugsverfahren 2011 – Besonderheiten aufgrund der Einführung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale ab 2012, DStR 2010, 2338; Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 1690; Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschrif...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Gerichtliche Feststellung (Abs. 1 Satz 1)

Rn 21 Die Feststellung der Annahme (s.o. Rdn. 3 ff.) erfolgt durch förmlichen Gerichtsbeschluss (§ 308 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2).[53] Er dient der Klarstellung [54] und soll keinen nennenswerten Aufwand des Gerichts auslösen.[55] Außer der Feststellung der Verwirklichung des § 308 Abs. 1 im Beschlusstenor ist keine weitergehende Begründung erforderlich. Eine Feststellung hat er...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Weitere Stiftungsorgane

Das Gesetz erlaubt es zukünftig in § 84 Abs. 4 BGB n.F., in der Satzung neben dem Vorstand weitere Organe vorzusehen, für die auch Bestimmungen über die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse in der Satzung enthalten sein sollen. In der Praxis kann das bspw. ein Stiftungsrat sein, der die Geschäftsführung durch den Stiftungsvorstand überwacht und mit entsprechenden Rechten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Progressionszone

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Progressionszone ist in zwei Teilzonen aufgeteilt (§ 32a Abs 1 Nr 2 u 3 EStG). Die erste Progressionsteilzone (§ 32a Abs 1 Nr 2 EStG) zeichnet sich aus durch einen steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes von 14 % (Eingangssteuersatz) auf 23,9 % im Tarif 2014. Diese Zone endet schon bei einem zvE von 13 469 EUR. In der zweiten Progressionstei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 20 Frind, Überreguliert statt saniert? - Zum RefE eines "StaRUG", ZInsO 2020, 2241; Gehrlein, Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) – ein Überblick, BB 2021, 66; Hoegen/Kranz, Neue Möglichkeiten der Konzernsanierung durch SanInsFoG und StaRUG, NZI 2021, 105.mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / II. Verbrauchsstiftungen

Stiftungen werden in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet, so bestimmt es jedenfalls § 80 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. Tatsächlich gibt es aber in der Praxis auch das Bedürfnis für die Errichtung zeitlich begrenzter Stiftungen. Der Gesetzgeber der 2002 in Kraft getretenen Stiftungsrechtsreform hatte in seiner damaligen Gesetzesbegründung klargestellt, dass auch Stiftungen denkba...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, EGInsO 1a Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)

vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) Anmerkung der Redaktion Rechtsstand der in "Blersch/Goetsch/Haas: Berliner Kommentar Insolvenzrecht" wiedergegebenen Gesetze ist jeweils das oben genannte Datum. Die hier verlinkten Gesetze geben technisch bedingt den jeweils aktuellen Rechtsstand wieder. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 39 Abs 6 S 3–5 EStG)

Rn. 73 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ehegatten/Lebenspartner haben nach § 38b EStG die Möglichkeit, die Steuerklassenkombinationen "IV/IV", "III/V", "V/III" oder "IV/IV" in Verbindung mit einem Faktor (§ 39f EStG) zu wählen. Heiraten ArbN (bzw sind sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen (seit dem 01.10.2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich, s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50a EStG wurde durch Gesetz v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) wurde vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwick...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.1. Voraussetzungen eines groben Fehlers

Rn 30 Der Begriff der groben Fehlerhaftigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.[61] Das Gesetz räumt den Betriebspartnern einen weiten Spielraum bei der Sozialauswahl ein und geht davon aus, dass durch die Gegensätzlichkeit der von den Betriebspartnern vertretenen Interessen und durch die auf beiden Seiten vorhandene Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse gewährleistet is...mehr

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zfs 08/2021, Obliegenheit z... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. musste im maßgeblichen Zeitraum 2015 keine Versicherungsleistungen erbringen. Leistungen waren nicht fällig (§ 14 Abs. 1 VVG)." 1. Denn der Kl. hatte damals seiner Mitwirkungsobliegenheit aus § 31 Abs. 1 S. 1 VVG, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 ALV nicht genügt. Die Bekl. hatte den Kl. unstreitig mit Schreiben v. 19.1.2015 sowie v. 13.2.2015 zur Vorlage von Kontoauszügen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mittlerweile 12-mal geändert worden. Zuletzt durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften – Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG – v 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592). Die durch das BeitrRLUmsG erfolgte Neufassung der Vorschrift erfolgte vor dem Hintergrund d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständige Finanzbehörden

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Prüfung nach § 50b EStG berechtigt sind die FinBeh. Entsprechend § 6 Abs 2 AO zählen zu den FinBeh neben den in §§ 1f FVG aufgeführten Bundes- und Landes-FinBeh bspw auch die Familienkassen. Durch den Verweis des § 50b S 2 EStG auf §§ 193–203 AO und damit auch auf § 195 AO sind Außenprüfungen grds nur von den für die Besteuerung sachlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Bußgeld bei missbräuchlicher Verwendung von LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39 Abs 9 EStG aF)

Rn. 91 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die bisher in § 39 Abs 9 EStG enthaltene Regelung zur Ordnungswidrigkeit einer missbräuchlichen Verwendung bzw Verarbeitung von LSt-Abzugsmerkmalen wurde durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtline (EU) 2016/680 v 20.11.2019 (BGBl I 2019, 1626, Zweites Datenschut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verarbeitungsbeschränkung der LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 8 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 38 Abs 8 EStG darf der ArbG ohne Einwilligung des ArbN und soweit gesetzlich nichts anderes zugelassen ist, die LSt-Abzugsmerkmale nur für die Einbehaltung der LSt und KiSt verarbeiten. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die VO (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 29 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Splittingverfahren ist grundsätzlich nur anzuwenden bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnerschaften, die beide unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Abs 1 S 1 EStG) und die iRd Ehegattenbesteuerung/Besteuerung der Lebenspartnerschaften die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wählen. Bei Alleinerziehenden kommt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis zu § 8c KStG/§ 8 Abs 4 KStG aF

Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Verhältnis von § 8 Abs 4 KStG aF (Vorgängervorschrift zu § 8c KStG), der den Verlustabzug von Körperschaften beim sog Mantelkauf regelte, zu § 10d EStG war lange Zeit ungeklärt, s Schweyer/Beuth, BB 2001, 1925. Mit Urt v 22.10.2003, BFH BStBl II 2004, 468, hatte der BFH entschieden, dass iRd Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 217 Abs. 2 zu sehen, der es erstmals ermöglicht, dass ein Insolvenzplan auch in Gläubigerrechte aus einer sog. gruppeninternen Drittsicherheit eingreifen kann. Rn 2 § 223a Satz 1 regelt zunächst, dass, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, das Recht eines Gläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit i.S.d. § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verhältnis zum LSt-Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das LSt-Verfahren ist von dem Veranlagungsverfahren nach § 46 EStG getrennt. Die LSt-Erhebung erfolgt unabhängig davon, ob später eine Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Sie beschränkt sich aber nur auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, hat aber nach hM auch insoweit keine Bindungswirkung für ein späteres Veranlagungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mittlerweile 41-mal geändert worden, zuletzt durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096 – JStG 2020), in dem in § 39a Abs 4 S 1 EStG die Wörter "§ 50 Abs 1 S 4" durch die die Wörter "§ 50 Abs 1 S 5" als Folgeänderung ersetzt sowie einige erst ab dem VZ 2024 greifende Änderungen vorgenommen worden sind (BT...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Beendigung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan gem. §§ 306, 307, wenn es einer besonderen Entscheidung des Insolvenzgerichts über einzelne Einwendungen nicht bedarf oder wenn das Gericht erhobene Einwendungen gem. § 309 rechtskräftig ersetzt hat. § 308 weist dem erfolg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6 Weitere bevorrechtigte Gläubiger

Rn 24 Unklar ist die Rolle der übrigen Gläubiger, die eine Sonderstellung innehaben, also der Aussonderungsberechtigten (§ 47), der Vormerkungsberechtigten (§ 106) und der Massegläubiger (§ 53). Für sie sieht das Gesetz keine Beteiligung am Plan vor, aber ebenso wie schon bei den Absonderungsberechtigten kann es auch bei diesen Beteiligten aufgrund eines besonderen wirtschaf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Schuldnerverzeichnis

Rn 17 Die Annahme des Schuldenbereinigungsplans führt nicht zur Löschung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882b ff. ZPO). Grundsätzlich erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung (§ 882e Abs. 1 ZPO). Eine vorzeitige Löschung kommt nach § 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO nur im Falle einer vollständigen Befriedigung des Gläubig...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / a) Überblick

Für die Abrechnung mit dem Auftraggeber gilt zunächst einmal § 15a Abs. 1 RVG: Zitat § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) (…) Der Gesetzgeber hat mit dem § 15a A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Norm ist mittlerweile 26-mal geändert worden, zuletzt durch das JStG 2020 v 29.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) in dem die S 1 und 3 des § 39 Abs 3 EStG geändert worden sind (s Rn 40ff). Für eine vollständige Übersicht über die Rechtsentwicklung bis zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften...mehr

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AGS 08/2021, Fischer, Maklerrecht

Von Detlev Fischer. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH. XIX, 422 S., 124,00 EUR Die Neuauflage des Werkes berücksichtigt neben der aktuellen Lit. und Rspr. vor allem die Änderungen, die sich aus dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung ...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Bereits im Stiftungsgeschäft vorzusehende Satzungsänderungen

Der Regierungsentwurf hatte noch vorgesehen, dass bestimmte Festlegungen, bspw. Haftungsbefreiungen für Stiftungsvorstände, nur in der ersten Satzung der Stiftung getroffen werden durften, in der sog. "Errichtungssatzung" (§§ 81, 83b BGB RegE). Dieser Begriff wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses wieder gestrichen. Der nunmehr verabschiedete Gesetzestext sieht in den §§ ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 40 Bast/Deyda/Laroche/Schöttler/Siebert, Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren in der Verbraucherinsolvenz – ein praxistaugliches Entschuldungsverfahren, ZInsO 2017, 2471; Bernet, Die Wirksamkeit der Einwendungen von Inkassounternehmen nach § 307 InsO und die Befugnis des Insolvenzgerichts zur Entscheidung streitiger Rechtsfragen, NZI 2001, 73; Fuchs, Entwurf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtliche Aufforderung und Hinweise (Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 Satz 2)

Rn 12 Das Insolvenzgericht fordert die im Schuldenbereinigungsplan genannten Gläubiger auf, binnen einer Notfrist von einem Monat zu den in § 305 Abs. 1 Nr. 3 genannten Verzeichnissen und zum Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen. Die Aufforderung muss wegen des Erfordernisses eines rechtssicher zu bestimmenden Fristbeginns im Regelfall förmlich zugestellt werden. Die ...mehr