Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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FF 09/2024, Verbesserung de... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften veröffentlicht. Der Entwurf verfolgt insbesondere das Ziel, durch verschiedene Anpassungen der Vorschriften fü...mehr

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / C. Zulassung durch das Gericht

Rz. 9 Die zweite Möglichkeit besteht in der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug. Im Gegensatz zu den revisionsrechtlichen Regelungen ist die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar. Das Rechtsbeschwerdeverfahren kennt also eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht. Der BGH kan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 67 Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche, § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 980]

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.3 Fehlende Vorschrift für spätere Gewinnausschüttungen

Rz. 194 Wenngleich das Gesetz die Veräußerung der Anteile und die Vornahme wesentlicher Gewinnausschüttungen – für Zwecke des Ausschlusses eines Entfallens der Wegzugssteuer bei Rückkehr sowie für Zwecke des Widerrufs der Ratenstundung – im Rahmen der Wegzugsbesteuerung gleichstellt, wird diese Gleichstellung zulasten des Stpfl. nicht konsequent verfolgt. Der Wegzugsbesteuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einbringungen nach § 24 UmwStG (§ 1 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 176 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 Abs 4 S 1 UmwStG ist in den Fällen der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges (§ 24 UmwStG) nicht anzuwenden. Die Vorschrift stellt also letztlich keine pers Quailifikationserfordernisse für den Siebten Teil des UmwStG auf, und das UmwStG ist auch auf Umwandlungsbeteiligte mit Sitz, gewöhnlichen Aufent...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.2 Anpassung des § 1 AStG durch das Steueränderungsgesetz (StÄndG)

Rz. 10 In Reaktion auf das Urteil des BFH vom 5.12.1990[1] führte der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992[2] eine Neuerung in § 1 des AStG ein, indem er einen neuen Absatz 4 (später Absatz 5, heute wieder Absatz 4) hinzufügte. Dieser Absatz definiert die Geschäftsbeziehungen im Sinne der Absätze 1 und 2.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.5 Wesentliche Beteiligung durch eine Dritte Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) AStG)

Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AStG ist es für das Näheverhältnis ausreichend, wenn ein Dritter sowohl an der Person als auch an dem Steuerpflichtigen wesentlich beteiligt ist (Nr. 3 Buchst. a), sowohl gegenüber der Person als auch gegegnüber dem Steuerpflichtigen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat (Nr. 3 Buchst. b) oder auf ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 69 Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 1010]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Nationale Preisanpassungsregel des § 1a

Rz. 2676 [Autor/Stand] Preisanpassung im Zeitablauf – Gesetzliche Fiktion. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] wurde erstmals eine gesetzliche Preisanpassungsklausel in § 1 implementiert, die den Stpfl. in Einzelfällen zu nachträglichen Preisanpassungen verpflichtete. So hieß es in § 1 Abs. 3 Satz 11 a.F.: "Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterie...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 77 Wiederaufnahme, Antragsgründe, BVerfG-Entscheidung [Rdn 1165]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.8 Anpassung des § 1 AStG durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntModG)

Rz. 16 Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgetz (AbzStEntModG) erfolgte eine der umfangreichsten Reformen des § 1 AStG seit seiner Einführung im Jahr 1972[1], wodurch die deutschen Verrechnungspreisregeln in § 1 AStG überarbeitet und zugleich neu strukturiert wurden. Im Zuge dessen wurde insbesondere der bisherige § 1 Abs. 3 AStG a. F. in mehrere Absätze aufgegliede...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Langlebigkeit einbringungsgeborener Anteile. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. sowie § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" durch die Sperr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 35 Die Neuregelung findet erstmals für Steuern der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, Anwendung (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG). Rz. 36 Hinsichtlich einer Steuer der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, welche allerdings erst nach dem 1.1.2022 entrichtet wurden, enthält das Gesetz in § 21 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.4 Folgeänderungen im Nachgang dem ATADUmsG

Rz. 22 Im Nachgang zum ATADUmsG gab es bereits zwei punktuelle Anpassungen des § 6 AStG. Zunächst wurde durch das JStG 2022[1] § 6 Abs. 2 S. 4 AStG ergänzt. Diese Norm regelt die ausnahmslose Eröffnung der persönlichen Anwendungsbereichs der Wegzugsbesteuerung in Rückkehrfällen (s. Rz. 216ff.). Die Ergänzung der Norm betraf das Entfallen der Wegzugssteuer, die auf einer alten...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 180 (1) Außerhalb der Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig,mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.9 Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 997 Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 2 f. AStG kann die Abgabe der Anzeige mit Zwangsmitteln (§§ 328 ff. AO), insbesondere der Zwangsgeldfestsetzung nach § 329 AO, erzwungen werden.[1] Eine vorherige Aufforderung des FA zur Abgabe der Anzeige nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bedarf es nicht. Es gelten dieselben Grundsätze wie für die Feststellungserkl...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 54 Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage [Rdn 716]

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 197 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach den Regelungen des AltZertG und des § 93 EStG darf gefördertes Altersvorsorgevermögen, auf das § 10a/Abschnitt XI EStG angewandt wurde, nur wie folgt ausgezahlt werden: frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Verträgen mit Vollendung des 60. Lebensjahres – § 14 Abs. 2 AltZertG) oder mit Be...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.4 Abgabe einer Feststellungserklärung auf Verlangen (Abs. 3 S. 4)

Rz. 1020 Das FA kann nach § 18 Abs. 3 S. 4 AStG auch in den Fällen des § 18 Abs. 3 S. 2 AStG die Abgabe einer Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (s. dazu Rz. 729 ff.) verlangen.[1] Insoweit steht dem FA ein Ermessen zu.[2] Rz. 1021 Das Gesetz lässt offen, in welchen Fällen eine Feststellungserklärung angefordert werden kann. Aus der Gesetzesbegründu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7 Escape-Klauseln (§ 1a S. 6 AStG)

Rz. 78 Allgemeines: Nach § 1a S. 6 AStG ist die Preisanpassungsklausel insbesondere in folgenden (alternativen) drei Fällen nicht anwendbar: Nr. 1: Der Steuerpflichtige macht glaubhaft, dass die Gewinnentwicklung auf Umständen beruht, die er zum Zeitpunkt seiner Verrechnungspreisbestimmung nicht vorhersehen oder einkalkulieren konnte, oder Nr. 2: Der Steuerpflichtige weist nach...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.6 Einigungsbereich beim hypothetischen Fremdvergleich (§ 1 Abs. 3a S. 5 AStG)

Rz. 194 Einigungsbereich: Im Rahmen des hypothetischen Fremdvergleichs legen die Sätze 5 und 6 eine spezielle Regelung fest: Der Einigungsbereich wird hier durch den Mindestpreis der leistenden Person und den Höchstpreis der empfangenden Person bestimmt. Innerhalb dieses Rahmens sieht das Gesetz nach Satz 6 eine widerlegbare Vermutung vor (s. dazu Punkt 5.7.). Wenn die Steuer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7.2 Hinreichende Berücksichtigung der Unsicherheiten (§ 1a S. 6 Nr. 2 AStG)

Rz. 82 Ferner erfolgt auch keine Korrektur aufgrund von § 1a AStG, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er bei der Bestimmung des Verrechnungspreises die aus der künftigen Entwicklung resultierenden Unsicherheiten angemessen berücksichtigt hat. Nach der Gesetzesbegründung[1] kann dies insbesondere durch extern veröffentlichte Informationen seitens des Unternehmens und a...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 19 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 276]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.3 Antragsgebundener Verzicht auf elektronische Übermittlung (S. 4)

Rz. 461 Ab dem Vz 2025 sieht § 6 Abs. 5 S. 1 AStG eine elektronische Mitteilung der Verwirklichung eines Widerrufstatbestands vor. Als Ausnahme dazu sieht § 6 Abs. 2 S. 4 AStG die Möglichkeit für die Finanzbehörde vor, auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten. Die Mitteilung hat dann nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ...mehr

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / IV. Nichterhebung der Gerichtskosten nach § 21 GKG

Die Voraussetzungen für eine Anordnung, dass die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens gem. § 21 GKG nicht zu erheben seien, lagen nach Auffassung des KG nicht vor. Zwar habe der Rechtspfleger durch seine Verfahrensweise, dem Kläger vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht das zwingend gebotene rechtliche Gehör zu gewähren, eine Ursache für ein unnötiges Rechtsmi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Rn. 1720 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Übertragung von einzelnen WG zwischen beteiligungsidentischen PersGes ist nicht ausdrücklich in § 6 Abs 5 S 3 EStG geregelt. Sie erfüllt keinen der in den Nr 1–3 genannten Übertragungstatbestände. Eine entsprechende Regelung war im Bericht des BMF als Grundlage zum UntStFG enthalten, ist jedoch im Gesetz nicht berücksichtigt worden. Ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Verlagerung einer Funktion

a) Betriebswirtschaftliche Sicht ... verlagert ... Rz. 1146 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche Sicht. Der im Gesetz verwendete Begriff der "Verlagerung" wurde weder in § 1 Abs. 3 Satz 9 a.F. definiert noch ist er im jetzigen § 1 Abs. 3b Satz 1 näher beschrieben. Klar ist insoweit nur, dass der Gesetzeswortlaut weder Funktionsverdoppelungen noch Funktionsvervielfältigungen e...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 62 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 847]

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Teil C: Außerordentliche un... / 33 Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 420]

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.1 Allgemeines

Rz. 220 Abs. 3c wurde in das deutsche Steuerrecht eingeführt, um spezifische "Besonderheiten" bei der Verwertung von immateriellen Werten zu adressieren. Diese Vorschrift soll die Intention des Gesetzgebers verdeutlichen, dass sich (auch) die Bewertung und Verrechnungspreisbestimmung bei immateriellen Werte an einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise orientieren sollte. Letz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.3 Verhältnis zu § 10 AStG

Rz. 43 Entgegen der Stellung im Gesetz ist § 10 AStG vorrangig vor § 9 AStG zu prüfen.[1] § 9 AStG stellt für Zwecke der Ermittlung der relativen Freigrenze auf die Zwischeneinkünfte ab, die gem. § 10 Abs. 3 S. 1 AStG in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln sind. Auch im Rahmen der absoluten gesellschafterbezogenen Freigrenze muss...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen ist zwar Teil des Rechts auf ein faires Verfahren. Wird ein darauf gerichteter (zulässiger) Antrag aber übergangen oder mit nicht auf das Gesetz rückführbarer Begründung abgelehnt, liegt darin auch ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör. 2. Den Eichvorgang betreffende Unterlagen sind ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.3 Erklärungs, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Rz. 477 Das Gesetz sieht außerhalb des § 6 Abs. 5 AStG keine besonderen Pflichten des Stpfl. vor. Die Erklärungspflicht basiert auf den allgemeinen Regelungen. Es gelten die erweiterten Mitwirkungspflichten für Auslandssachverhalte (§ 90 Abs. 2 AO). Rz. 478 § 6 Abs. 5 S. 1 und S. 3 AStG auferlegen dem Stpfl. Mitteilungspflichten (s. Rz. 430 ff.). Da deren Verletzung drastisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.4 Prüfungsvermerk

Rz. 74 Nach § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 2 AStG kann die FinBeh verlangen, dass die Vorlage der Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Steuererklärungen oder Steuerbescheide mit einem Prüfvermerk versehen sind. Durch den Prüfvermerk erhalten die Unterlagen eine erhöhte Beweiskraft. Im deutschen Handelsrecht findet sich ein entsprechender Bestätigungsvermerk anerkannter Wirtschaftsprüfung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 6.8 EStR 2012; BMF v 06.12.2005, BStBl I 2005, 1047 (Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen); BMF v 07.03.2013, BStBl I 2013, 275 (Ertragsteuerliche Behandlung von Emissionsberechtigungen nach dem Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG) v 08.07.2004, BGBl I 2004, 1578).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung

Rz. 56 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung. Zur Anwendung und Auslegung von § 1 können insbesondere die folgenden Materialien herangezogen werden: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP 2021),[2] Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020),[3] Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (VWG FVerl),[4] Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3.2 Unbedingt aktive Einkünfte

Rz. 141 Die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG genannten Tätigkeiten führen stets zu aktiven Einkünften. Da das Gesetz keine Rücksausnahmen enthält, ist die Aktivität der Einkünfte vorbehaltlos.[1] Die Einkünfte werden somit nie der Hinzurechnungsbesteuerung unterworfen.[2] Rz. 142 Im Rahmen der funktionalen Betrachtungsweise (s. Rz. 118) können auch Nebenerträge der industriellen Täti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Die Norm des § 17 AStG ist eine originäre Vorschrift des AStG und gilt mithin seit dessen Einführung im Jahr 1973 und ist seit diesem Veranlagungszeitraum auch anzuwenden. Rz. 20 Durch die Änderung des ATADUmsG vom 25.6.2021[1] wurden Anpassungen in § 17 Abs. 1 S. 2 AStG vorgenommen. Für die zeitliche Anwendung dieser Anpassungen ist § 21 Abs. 4 AStG zu beachten, der e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.2 Wesentliche Beteiligung (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) AStG)

Rz. 112 Wesentliche Beteiligung: Nach Nr. 1a ist dem Steuerpflichtigen eine Person nahestehend, wenn die Person an dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige an der Person (Variante 2) zu mind. einem Viertel (25 %) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (sog. "wesentliche Beteiligung"). § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a AStG enthält hierbei die ges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Übernahme des Auswahlkonzepts der OECD-Leitlinien in § 1 Abs. 3 Satz 5

Rz. 856 [Autor/Stand] Kein abschließendes Rangfolgeverhältnis in der Altregelung. Ein Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden ist im innerstaatlichen Recht gesetzlich nicht (abschließend) geregelt. Der Wortlaut des letztmals für den VZ 2021[2] anzuwendenden § 1 Abs. 3 Satz 1 a.F. [3] könnte zwar implizieren, der Gesetzgeber hätte zum einen den Vorrang der Standardme...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 257 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag sieht der Gesetzgeber drei verschiedene begünstigte Verwendungsarten vor: bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 EUR beträgt (§ 9...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.5 Zurechnungszeitpunkt

Rz. 1163 Ebenfalls festzustellen ist der Zurechnungszeitpunkt. Anders als bei der Hinzurechnungsbesteuerung ist im Gesetz kein bestimmter Zuflusszeitpunkt festgelegt.[1] Daher sind den inländischen Begünstigten die Einkünfte der Familienstiftung in dem Vz zuzurechnen, in dem das Geschäftsjahr der Familienstiftung endet.[2] Rz. 1164–1174 einstweilen freimehr

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.1 Voraussetzungen eines groben Fehlers

Rn 30 Der Begriff der groben Fehlerhaftigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.[68] Das Gesetz räumt den Betriebspartnern einen weiten Spielraum bei der Sozialauswahl ein und geht davon aus, dass durch die Gegensätzlichkeit der von den Betriebspartnern vertretenen Interessen und durch die auf beiden Seiten vorhandene Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse gewährleistet is...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3 Dreistufiger Aufbau des Dokumentationspakets

Rz. 382 Es wird den Staaten empfohlen, ihren Ansatz zur Dokumentation zu vereinheitlichen und eine dreigliedrige Struktur zu implementieren. Dabei dient das EU-Masterfile-Konzept als Richtlinie, um die Erstellung von Dokumentationen zu vereinfachen. Dieses Konzept wird durch das länderbezogene Berichtswesen (sog. Country-by-Country Reporting) ergänzt. Die dreistufige Struktur...mehr