Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheit

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.1 Überblick

Rz. 6 Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf kein Mensch wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Als Behinderung gilt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention eine Abweichung der Gesundheit, welche nicht nur vorübergehend Barrieren aufbaut, die den betreffenden Menschen daran hindern, wie ein gesunder Mensch am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Danach zählen ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.4.2 Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse

Rz. 32 Ein zum Zeitpunkt der Drucklegung wegweisendes Urteil ist das zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht rechtskräftige Urteil des LSG Sachsen v. 21.9.2022 (L 1 KR 365/20). Das Urteil setzt sich mit den Fallgestaltungen auseinander, in denen die stufenweise Wiedereingliederung in einem inneren Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung na...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.5 Kostenübernahme nach dem SchKG

Rz. 21 Ist einer Frau die Aufbringung der Mittel für die von ihr selbst zu tragenden Leistungen nicht zumutbar, hat sie Anspruch auf Kostenübernahme zulasten des Bundeslandes ihres Aufenthaltsortes bzw. Wohnsitzes. Auftragsweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Grundlage hierfür war das durch Art. 5 SFH-ÄndG v. 21.8.1995 eingeführte Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schw...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet mit § 5 Abs. 2 SGB II ein gemeinsames "Scharnier" zwischen den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Vorschriften sollen Schnittstellen zwischen den beiden Büchern und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vermeiden (BSG, Urteil v. 19.5.2009, B 8 SO 4/08 R...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.1 Allgemeine Hinweise

Rz. 71 Die Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch einen schwerbehinderten Beschäftigten, die mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde, deutet an, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung auch nicht erfolgreich hätte zur Wehr setzen können. Ein Tatbestand für eine Leistungsminderung kann dennoch vorliegen, wenn der arbeitgeberseitigen Kündigu...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.2 Wesen der stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 8 Ist ein Arbeitnehmer im Laufe der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, muss ihm der Arbeitgeber die Möglichkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2). Ziel des vertrauensbildenden Gesprächs ist die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten. Am Ende des BEM kann bei arbeitsunfähigen Arbeitnehmern auch die stu...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 1 Einführung: Ganzheitlichkeit in der Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Gesamtheit der arbeitsbedingten Einwirkungen (Belastungen) auf Beschäftigte und die Auswirkungen auf deren Gesundheit. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert seit 2008 Vorsorgeanlässe einerseits expositionsbezogen und verfolgt andererseits ein umfassendes arbeitsmedizinisches Vorgehen im Sinne eines ganz...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.4 Betriebsärztliche Anamnese

Das ganzheitliche Vorgehen erfordert, dass in der Erhebung der Anamnese, insbesondere der Arbeitsanamnese, nicht allein anlassbezogene Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Im Vordergrund steht die Anamnese im Rahmen der Anlässe der arbeitsmedizinischen Vorsorge unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Beschwerden im Rahmen der bekannten Gefährdungen am aktuellen Arbei...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen. Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende The...mehr

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Verwaltungsfachangestellter... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Betriebsrevisionen durch Ge... / 4 Organisation der Gewerbeaufsicht

In den einzelnen Bundesländern bestehen unterschiedliche Organisationsformen der Gewerbeaufsichtsämter. Da Unternehmen wissen sollten, wo sie ihre Ansprechpartner auf Seiten der Gewerbeaufsicht finden, hier ein Überblick über die Lage in den meisten der Bundesländer: In Baden-Württemberg wurden im Rahmen der Verwaltungsreform die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zum 1. Janua...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / Zusammenfassung

Überblick Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die konsequente Weiterentwicklung der seit 2008 in einer Verordnung zusammengeführten arbeitsmedizinischen Regelungen. Sie dient der Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrank...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.3 Vorteile für Mitarbeitende

Für Mitarbeitende stellt die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ein niedrigschwelliges und kostenloses Präventions- und Gesundheitsangebot dar. Gerade für die Altersgruppe zwischen 25 und 50 Jahren, die selten regelmäßig haus- und fachärztlich betreut ist, ist die Information zu Risikofaktoren und Früherkennung von Krankheiten im Setting "Betrieb" zum Erhalt der Lebe...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.5 Vorteile für den Betriebsarzt

Die Expertenrolle des Betriebsarztes als kompetenter Ansprechpartner für alle betrieblichen und individuellen Aspekte des Themas Gesundheit wird durch die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge gestärkt. Er kann seine universelle medizinische Expertise in vielfältiger Weise auf allen betrieblichen Ebenen gezielt einbringen, erweitert damit sein arbeitsmedizinisches Portf...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Mit der Bündelung von Vorsorgeanlässen lässt sich das betriebliche Vorsorgeangebot straffen. Gleichzeitig wird es mit der Ausweitung der Wunschvorsorge auf die Beschäftigtengruppen erweitert, die häufig mit psychischen oder Muskel-Skelett-Belastungen vom klassischen "Gefährdungsraster" des Anhangs der ArbMedVV gar nicht erfasst waren. Mit dieser Chance zur vollumfänglichen g...mehr

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Hausmeister (Professiogramm) / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

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Tätigkeiten auf Baustellen ... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1] Starke Beeinflussung durch äußere klimatische Bedingungen, großer Termin- und Zeitdruck, harter Konkurrenzkampf in der Baubranche, keine stationären Arbeitsplätze, praxisübliche und z. T. von Gesetzgeber und Aufsichtsorganen tolerierte Abstriche von den für stationäre Betriebe geltenden Maßstäben für Arbeits...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.4 Vorteile für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die kontinuierliche Umsetzung der Gesetze, Verordnungen und Regeln im Arbeitsschutz hat der Gesetzgeber im ASiG in die Hände der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und des Betriebsarztes gelegt. Sie sollten aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln im Sinne einer ganzheitlichen Bewertung und Beratung im Betrieb zusammenwirken. So gilt es, technische Gefährdungen und gesu...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.2 Vorteile für die Arbeitnehmervertretung

Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften unterliegen nach § 87 BetrVG der Mitbestimmung. Sie wird daher verbesserte und zusätzliche Sozialleistungen für Mitarbeitende uneingeschränkt begrüßen und kann aus den Auswertungen der ganzheitlichen Vor...mehr

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Betriebsrevisionen durch Ge... / 9 Inspektionen durch die Berufsgenossenschaften

Neben der staatlichen Aufsicht gibt es die betrieblichen Überwachungen durch die Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgabe ist es gemäß Sozialgesetzbuch (§ 19 SGB VII) Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen...mehr

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Tätigkeiten auf Baustellen ... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.2 Die Rolle der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinische Vorsorge leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, bei der der Betriebsarzt den Arbeitgeber unterstützt. Er soll die aktuellen Arbeitsplatzverhältnisse und alle für die Gesundheit bedeutsamen Gesichtspunkte der Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung durch regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen aus eigener Anschauung kennen und muss bei der arbeitsmedizi...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.1 Rechtliche Einordnung

Die ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die logische Zusammenfassung und Konkretisierung einer Reihe bestehender Rechtsvorschriften aus der ArbMedVV und den daraus abgeleiteten Arbeitsmedizinischen Regeln, die sich an den Arbeitgeber richten, der bei Einhaltung der Regeln davon ausgehen kann, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt (s. Tab. 1).mehr

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Betriebsrevisionen durch Ge... / 2 Die wichtigsten Fakten im Kompaktüberlick

Als staatliche Behörde kümmert sich die Gewerbeaufsicht um die rechtmäßige und komplette Umsetzung aller geltenden Gesetze zum Arbeitsschutz. Duales System: In Deutschland gibt es ein duales System seitens des Arbeitsschutzes. Einerseits werden von den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. Ämtern für Arbeitsschutz und andererseits von den Berufsgenossenschaften hoheitliche Aufgaben im ...mehr

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Bericht von Fachkraft für A... / 4 Fazit

In der Praxis können die Berichte nach § 5 DGUV-V 2 ganz unterschiedlich ausfallen. Ein umfangreicher, gut gegliederter Bericht ist immer eine Leistungsdokumentation der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die einen nachhaltigen Eindruck – z. B. bei Vertretern der Unfallversicherungsträger oder der Gewerbeaufsicht, aber auch bei anderen Fachabteilungen in einem Konzern – hinterl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 1 Rechtliche Grundlage und weitere Hinweise

Nach § 5 DGUV-V 2 muss der Unternehmer die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verpflichten, schriftlich über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig zu berichten. Zusätzlich sollen diese Berichte auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben. Weitere Hinweise gibt eine Publikati...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 3.2 Eignungstests

Bei Eignungstests werden Bewerber zu bestimmten psychologischen oder motorischen Fähigkeiten getestet. Ähnlich wie bei Fragen nach der Gesundheit oder medizinischen Untersuchungen gilt: Eignungstests und die damit verbundene Erhebung und Speicherung der Daten sind nur dann zulässig, wenn sie für das betreffende Bewerberprofil erforderlich sind. Dabei geht das BAG bereits sei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 1.1 Stammdaten und besondere Arten von Daten

Die Erfassung der Stammdaten sowie Daten im Rahmen der beruflichen Qualifikation sind als für die Begründung des Beschäftigtenverhältnisses notwendige Daten grundsätzlich zulässig zu erheben. Besonders streng zu prüfen ist dagegen die Erhebung von Daten, die durch das AGG geschützt sind. Dies sind nach § 1 AGG Daten zu Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltans...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7 Beschäftigungsverbote

Einen wesentlichen Teil des Mutterschutzgesetzes bilden die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter, §§ 4, 5, 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16 MuSchG. Diese Beschäftigungsverbote gelten teilweise absolut und ohne Rücksicht auf den Willen und die körperliche Verfassung der Frau, zum Teil kann die Frau auch auf den Schutz verzichten. Die Beschäftigungsverbot...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 8 Unterbringung

BGH, Beschl. v. 8.11.2023 – XII ZB 459/22 Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob es mit der aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar ist, dass § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Kindeswille ein... / 1 Gründe:

I. [1] Der am … 1976 geborene Kindesvater, und die am … 1978 geborene Kindesmutter heirateten am … 2000 und trennten sich spätestens am … 2020. Aus der Ehe sind die fünf Kinder A, B, C, D und E hervorgegangen. [2] A wohnt in einer Wohngemeinschaft mit der Kindesmutter. B, C und D wohnen seit der Trennung der Kindeseltern bei dem Kindesvater. Bezüglich E wurde bis zum … 2023 e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 1 Einleitung

Im Spannungsfeld zwischen Mutterschaft und Arbeitswelt schafft das Mutterschutzgesetz eine rechtliche Grundlage, die die Belange werdender Mütter in den Mittelpunkt rückt. Als unerlässlicher Schutzmechanismus legt dieses Gesetz verbindliche Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen fest und schafft damit einen umfassenden Schutz für Frauen während der Schwangerschaft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das MuSchG schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Das MuSchG gilt gemäß § 1 Abs. 4 MuSchG für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Es kommt nicht darauf, wie die "Person" hinsichtlich ihres Geschlech...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IX. Sozialleistungen (IPSAS 42)

Tz. 91 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Die Erbringung von Sozialleistungen (social benefits) stellt eines der primären Ziele der öffentlichen Hand dar. Die Ausgaben für Sozialleistungen sind dementsprechend einer der wesentlichen Ausgabeposten vieler Gebietskörperschaften. Der Anwendungsbereich von IPSAS 42 umfasst ausschließlich Sozialleistungen auf der Basis von Transferzahlunge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Medien-... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Unangemessener Nachteil

Rz. 8 Beim Begriff des unangemessenen Nachteils stellt wie der Begriff der Unbilligkeit einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Von einem unangemessenen Nachteil wird dabei nach wohl allgemeiner Ansicht auszugehen sein, wenn die Nachteile des Vollstreckungsschuldners im konkreten Einzelfall als unangemessen anzusehen sind.[1] Es ist deshalb in jedem Einzelfall zu prüfen, ob vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / g) Weitere Entscheidungen zu Krankheitskosten

Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) sind nach Auffassung des Niedersächsischen FG keine agB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Mitgliedsbeitrag auch weitere Leistungen abgegolten werden (im Streitfall: Saunanutzung; Aqua Fitnesskurse), die ihrer Art nach nicht nur von kranken, sondern ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Identity / 2.2 Schritt 2: Leitbild erarbeiten

Zielgruppen bestimmen Im nächsten Schritt wird ein Leitbild erarbeitet. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Zielgruppen zu bestimmen, also jene Personen, Personengruppen, Organisationen und Institutionen, die ein Interesse am Unternehmen und seinem Leistungsangebot haben. Dies sind neben den Mitarbeitern insbesondere Kunden, Lieferanten, Eigentümer, Kreditinstitute, Medien...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsstrategie: U... / 2 Deep Dive: KPI 2 "Steigerung des nachhaltigen Geschäftsvolumens auf 50 %"

Die Helaba leistet ihren effektivsten Beitrag zur Transformation hin zu einer CO2-neutralen und kreislauforientierten Wirtschaft, indem sie ihre Kunden beim Transformationsprozess hin zu einem nachhaltigeren Geschäftsmodell unterstützt. Als Landesbank mit besonderer gesellschaftspolitischer Verantwortung begleitet die Helaba ihre Kunden bei der sozialen und ökologischen Neua...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nudging / 1 Erläuterungen zum Begriff "Nudging"

Der Begriff "Nudging" stammt ursprünglich aus der Verhaltenökonomik. Er wurde durch den amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler Richard Thaler und den Rechtswissenschaftler Cass Sunstein geprägt. Ihr Konzept stellten die beiden Wissenschaftler im Jahr 2009 in ihrem Buch "Nudge: Improving Decisions about Health, Wealth and Happiness" (deutsch: "Nudge – wie man kluge Entsche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz?

Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.1.5 Stiftungsgeschäft (Satz 6)

Rz. 12 Der GKV-Spitzenverband als Stifter soll den Inhalt des Stiftungsgeschäfts einschließlich der Bestimmung des Stiftungssitzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Benehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten festlegen. Zum Stiftungsgeschäft gehört auch der Erlass einer Stiftungssatzung. Die S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 18 Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Details zu regeln (Satz 1). Hierzu gehören insbesondere die Festlegung der allgemeinen versicherungsmathematischen Vorgaben, die Festlegung und Anpassung der Zuweisungssätze zum Deckungskapital sowie die Durchführungswege des Deckungskapitals. Die Aufz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift befugt die Krankenkassen, jeweils eine Versichertennummer zu vergeben. Dabei regelt sie die Bestandteile und den Aufbau der Versichertennummer und sichert den Bezug zwischen einem familienversicherten Angehörigen (§ 10) und dem Stammversicherten. Der GKV-Spitzenverband legt den Aufbau und das Verfahren der Vergabe der Krankenversichertennummer durch Richtli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 mit der Überschrift "Vereinbarung von Richtgrößen" eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundlagen für das gemeinsame Meldeverfahren in der Sozialversicherung sind §§ 28a bis 28c SGB IV, die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) v. 10.2.1998 (BGBl. I S. 343) i. d. F. der Bekanntmachung v. 23.1.2006 (BGBl. I S. 152), zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759), sowie die zu § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB ...mehr