Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 304 Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt eine OHG, KG oder "andere" Personengesellschaft als vollen Umfangs gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem Teilbereich eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (einschl. der dort genannten gewerblichen Bodenbewirtschaftung) ausübt. Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Regelungsinhalt und Systematik des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 213 Sind mehrere (natürliche oder juristische) Personen an einer einheitlichen, als gewerblich einzustufenden Einkunftsquelle in einer Weise beteiligt, dass ihnen die Einkünfte steuerlich anteilig zuzurechnen sind (§§ 179, 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO), so sind sie Mitunternehmer. Eine solche Besteuerungssituation liegt vor, wenn eine Einkunftsquelle von einem selbst nicht ertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3 Vermögensumschichtung und Vermögensverwertung

Rz. 138 Umschichtung und Verwertung der Vermögenssubstanz sind zwar einerseits die kennzeichnenden Merkmale eines Gewerbebetriebs, kommen aber andererseits auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung vor. Findet die Substanzverwertung (Verkauf) neben einer vermögensverwaltenden Nutzung (z. B. Vermietung und Verpachtung) statt, so vollzieht sich die Verwertung noch im Ra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.4 Umfang der Verluste und Gewinne i. S. v. § 15 Abs. 4 S. 1 EStG und deren Ermittlung

Rz. 514 Vom Verlustausgleich und Verlustabzug sind alle Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder -haltung i. S. d. § 15 Abs. 4 EStG ausgeschlossen, also nicht nur Verlustteile, die durch Bewertungsfreiheiten, durch erhöhte oder durch Sonderabschreibungen entstanden sind.[1] Ebenfalls gehören hierzu Verluste, die aus der Inanspruchnahme von Rücklagen resultieren.[2] Diese Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.6 Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 89 Land- und Forstwirtschaft ist Urproduktion i. S. d. Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte mithilfe der Naturkräfte. Der Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird erweitert um die in § 13 Abs. 1 Nr. 2–4 EStG aufgezählten Tätigkeiten Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei etc. (§ 13 EStG Rz. 7, 42). Die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit erfüllt i. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.12 Besteuerung der Einkünfte aus der Veräußerung von SE- und SCE-Anteilen in Fällen des § 4 Abs. 1 S. 4 EStG (§ 15 Abs. 1a EStG)

Rz. 208 Die Regelung in § 15 Abs. 1a EStG enthält eine Folgeänderung zu § 4 Abs. 1 S. 5 EStG. In § 4 Abs. 1 S. 5 EStG werden Anteile an einer Europäischen Gesellschaft [1] bzw. einer Europäischen Genossenschaft [2], die im Betriebsvermögen gehalten werden[3], bei einer Sitzverlegung ins EU-Ausland von der Sofort-Versteuerung des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG befreit , allerdings mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.9 Beginn der gewerblichen Betätigung

Rz. 203 Die gewerbliche Betätigung beginnt nicht erst in dem Augenblick, in dem der Stpfl. sich im Rahmen eines eingerichteten und funktionsfähigen Betriebs nach außen hin am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Sie beginnt bereits dann, wenn der Stpfl. mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der späteren Geschäfte gerichtet sind.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.1 Entstehungsgeschichte und Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 503 Nach § 15 Abs. 4 S. 1 und 2 EStG dürfen Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen oder im Rahmen eines Verlustrück- oder -vortrags nach § 10d EStG von solchen Einkünften abgezogen werden. Ein Ausgleich oder Abzug ist nur mit Einkünften a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2 Typologie der Personengesellschaften

Rz. 237 Die Personengesellschaft unterscheidet sich von den Körperschaften des privaten Rechts (Verein, Kapitalgesellschaften – GmbH, AG und KGaA – sowie Genossenschaft und VVaG) durch die personalistische gegenüber der verbandsmäßigen Struktur.[1] Die Rechtsfähigkeit, die allerdings regelmäßig nur bei Körperschaften vorkommt, oder die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.4 Zeitliche Erfassung der Gewinnanteile

Rz. 500 Wenngleich der persönlich haftende Gesellschafter nicht Mitunternehmer, sondern nur "wie ein solcher" behandelt wird (Rz. 494), so trifft ihn dennoch eine Pflicht zur Gewinnermittlung.[1] Aus der Ermittlung dieses Gewinns nach Betriebsvermögensvergleich[2] folgt, dass die Grundsätze der Periodisierung und nicht das Zuflussprinzip gelten müssen. Der Gewinn ist sodann ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Zivilrechtliche Rechtsnatur der KGaA

Rz. 489 Eine KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter, der persönlich haftende Gesellschafter, den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2.2 Abschreibungs- und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 352 Abschreibungs- oder Verlustzuweisungsgesellschaften sind Gesellschaften, deren Gründung und Tätigkeit in erster Linie darauf gerichtet ist, ihren Gesellschaftern eine Minderung der Ertragsteuern dadurch zu vermitteln, dass sie ihnen Verlustanteile zuweist, die diese mit anderen positiven Einkünften im Rahmen ihrer Veranlagung zur ESt verrechnen können. Solche Gesells...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.6 Verfahren

Rz. 522 Die Feststellung, dass Einkünfte gem. § 15 Abs. 4 EStG vorliegen, ist im Regelfall im Rahmen der ESt-Veranlagung zu treffen. Sind jedoch Betriebsfinanzamt und Wohnsitzfinanzamt nicht gleich oder sind an den Einkünften aus gewerblicher Tierzucht oder -haltung mehrere Personen beteiligt, dann ist im gesonderten oder im einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.3 Verfahren

Rz. 498 Da der Betrieb der KGaA von der juristischen Person geführt wird und somit eine Mitunternehmerschaft im eigentlichen Sinn nicht vorliegt[1], findet eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht statt.[2] Denn für ein einheitliches Feststellungsverfahren nach §§ 179, 180 AO fehlt die gemeinsame Einkunftsquelle, an der mehrere Stpfl. beteiligt wären.[3] Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 549 Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003[1] ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Beteiligungen einer Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit Wirkung von 2003 eingeführt und durch das Korb II-Gesetz v. 22.12.2003[2] auch auf zwischengeschaltete Personengesellschaften erstreckt worden. Die Rückwirkung des § 15 Abs. 4 S. 6 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3 Mitunternehmerstellung und Erbengemeinschaft

Rz. 354 Mit dem Tod eines Stpfl. tritt der Erbe in die (vermögensrechtliche) Stellung des Erblassers ein (Universalsukzession, § 1922 BGB). Hinterlässt er mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird gemeinschaftliches (Gesamthands-)Vermögen der Miterben (§ 2032 BGB), jeder Miterbe kann zwar über seinen Anteil am Nachlass, nicht aber über einen en...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8 Verlustfeststellungsverfahren (§ 15 Abs. 4 S. 2 und 6 EStG)

Rz. 558 Für jeden Verlustverrechnungskreis hat nach § 15 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 und S. 7 Halbs. 2 EStG [1] eine gesonderte Verlustfeststellung stattzufinden (Rz. 516). Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gemeinschaftlichen Einkünfte der Gesellschafter einer atypisch stillen Gesellschaft nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden der Gewinn oder Verlust ohne A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.5 Partenreederei

Rz. 251 Betreiben mehrere ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff auf gemeinschaftliche Rechnung zum Erwerb durch die Seefahrt, so besteht eine Partenreederei (§ 489 HGB a. F.). Voraussetzung für das Vorhandensein einer Partenreederei ist das Schiff; ihm kommt eine ähnliche Funktion zu wie dem Grund- bzw. Stammkapital bei AG und GmbH. Die Partenreederei ist mit dem Sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 551 Persönlich gilt § 15 Abs. 4 S. 6 EStG für solche Gesellschafter oder Beteiligte, die an einer Kapitalgesellschaft still, unter- oder sonst wie verdeckt über eine Innengesellschaft beteiligt sind. Nach § 15 Abs. 4 S. 8 EStG wird eine natürliche Person als – ggf. mittelbar über eine andere Personengesellschaft beteiligter – Mitunternehmer aber ausgeschlossen, sodass de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.3 Miteigentum – Gesamthandseigentum anderer Gesamthandsgemeinschaften – Bilanzierungskonkurrenzen

Rz. 424 Steht das Wirtschaftsgut im Bruchteilseigentum des Mitunternehmers (§ 741 ff. BGB) und eines gesellschaftsfremden Dritten, so ist es – den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen entsprechend – mit dem anteiligen Wert als Sonderbetriebsvermögen auszuweisen.[1] Dies gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut dem Gesellschafter nicht zu Bruchteilen zusteht, sondern er Teil einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.3 Rechtsfolge: Ausgleichs- und Abzugsverbot für Verluste

Rz. 532 Verluste aus Termingeschäften im betrieblichen Bereich i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG dürfen nach § 15 Abs. 4 S. 3 EStG nur bis zur Höhe des Gewinns aus Termingeschäften ausgeglichen werden, die der Stpfl. im gleichen Wirtschaftsjahr erzielt hat. Reichen diese Gewinne nicht zur Verrechnung aus, dürfen die Verluste weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 301 Nach st. Rspr. des BFH galt bereits vor Einführung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bei Personengesellschaften eine Abfärbewirkung gewerblicher Tätigkeit dergestalt, dass die Tätigkeit einer Personengesellschaft vollen Umfangs als gewerblich galt, wenn sie auch nur in einem Teilbereich gewerblich tätig war. Dabei kam es nicht darauf an, dass die gewerbliche Tätigkeit überw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.2 Ermittlung der Einkünfte: 2-Stufen-Theorie und Bilanzierung

Rz. 401 Nach nunmehr allgemeiner Auffassung[1] sind die Einkünfte des Mitunternehmers in zwei Schritten (Stufen) zu ermitteln. Dabei wird mitunter begrifflich zwischen dem Gewinn der "Gesellschaft" und dem Gewinn der "Mitunternehmerschaft" unterschieden; Ersterer meint den von der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanzgewinn des von der Personengesellschaft betriebenen Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.3 Gesellschaftsgründung, Beginn der Mitunternehmerschaft

Rz. 259 Zivilrechtlich ist die Gründung von Personengesellschaften an keine besondere Form gebunden. Notwendig ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafter (z. B. §§ 705 BGB, 105 Abs. 3, 109, 161 HGB). Ein solcher Vertrag sollte zwar schon aus Gründen der Sorgfalt gegen sich selbst und zum Nachweis gegenüber Dritten schriftlich fixiert sein, erforde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Möglicher Verlustausgleich, möglicher Verlustabzug und Besonderheiten

Rz. 516 § 15 Abs. 4 suspendiert die allgemeinen Regelungen zum Ausgleich oder Vor- und Rücktrag der Verluste aus gewerblicher Tierzucht: Sie sind nur mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung ausgleichs- oder von diesen abzugsfähig.[1] Der Verlust muss nach § 15 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG gesondert festgestellt werden. Ein Verlustabzug ist seit dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15 EStG enthält eine umfassende Definition und Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (§ 2 EStG Rz. 45ff.). Ursprünglich erschöpfte sich § 15 EStG in der jetzt in Abs. 1 enthaltenen Aufzählung der Arten, 1974 wurde allerdings die seit 1971 als § 2a EStG eingeführte und jetzt in Abs. 4 enthaltene Beschränkung der Verlustverrechnung a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen

Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie den Grundbesitz in seinem Bestand zu erhalten.[2] Der Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Selbstständigkeit

Rz. 33 Das Merkmal der Selbstständigkeit grenzt die gewerbliche Tätigkeit von der nichtselbstständigen Arbeit nach § 19 EStG ab. Der Begriff gilt inhaltsgleich im ESt-, GewSt- und USt-Recht, somit auch für die Abgrenzung der §§ 13 und 18 EStG von § 19 EStG und in gleicher Weise für den Unternehmerbegriff des USt-Rechts.[1] Rz. 34 Selbstständig tätig ist, wer das Unternehmerri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.4.2 Betriebsunterbrechung

Rz. 132 Die Betriebsunterbrechung im engeren Sinn bedeutet Betriebseinstellung durch den Unternehmer ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung und ohne Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen. Sie bildet zusammen mit der Fallgruppe der Betriebsverpachtung die Betriebsunterbrechungen im weiteren Sinn.[1] Da das wesentliche Betriebsvermögen somit weiterhin vorhanden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.2 Betriebliche Veranlassung von Termingeschäften

Rz. 531 Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 15 Abs. 4 S. 3ff. EStG ist zunächst, dass die entsprechenden Termingeschäfte betrieblich veranlasst sind. § 15 EStG setzt als Steuerbarkeits- bzw. Einkünftequalifikationsnorm einen entstandenen Gewinn i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG voraus. Vom Regelungsinhalt des § 15 Abs. 4 EStG betroffen können also nur solche Termingeschäf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.8 Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 257 Nach dem zum 1.7.1995 in Kraft tretenden Partnerschaftsgesellschaftsgesetz v. 25.7.1994[1] steht den Angehörigen freier Berufe – und nur diesen – die Partnerschaftsgesellschaft als Rechtsform zur Verfügung. Sie ist Personengesellschaft und wird mit Eintragung in das Partnerschaftsregister wirksam (§ 7 Abs. 1 PartGG). Die Partner haften für Verbindlichkeiten der Partn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.4 Misslungene Gesellschaftsgründung, faktische (fehlerhafte) Gesellschaft

Rz. 263 Dass eine Gesellschaft nicht ohne einen (ggf. übereinstimmend konkludenten) Vertragsabschluss entstehen kann,[1] ist eine triviale Erkenntnis. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags kann jedoch i. d. S. misslingen, dass der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinen zivilrechtlichen Kriterien mangelhaft, anfechtbar oder nichtig ist (z. B. weil für den Gesellschaftsvert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerliche Behandlung der KGaA

Rz. 492 Das Steuerrecht vollzieht die Zwitterstellung der KGaA zwischen AG und KG grundsätzlich nach: Die Gesellschaft selbst unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG der KSt-Pflicht. Dann bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG, dass bei KGaA der Teil des Gewinns, der an persönlich haftende Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütungen (Tant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2 Mitunternehmer und Kommanditgesellschaft

Rz. 340 Die Kommanditisten sind als Gesellschafter grundsätzlich Mitunternehmer, auch wenn ihr Unternehmerrisiko der Höhe nach auf ihre Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB) und die Unternehmerinitiative auf Kontroll- und Überwachungsrechte (§§ 164ff. HGB) reduziert ist. Dies gilt zumindest, soweit die Rechte und Pflichten des Kommanditisten der gesetzlichen Grundregelung entsprechen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.3 Rechtsfolge von § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG

Rz. 552 Die Verluste sind gem. § 15 Abs. 4 S. 6, 7 EStG nur mit positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechenbar. Ein Abzug darf insoweit auch nur "nach Maßgabe des § 10d EStG" erfolgen, sodass insb. die Regelungen zur Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG) und die gesonderte Feststellung (§ 10d Abs. 4 EStG) zu beachten sind. Die Verluste von typischen stillen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.4 Mitunternehmer und stille Gesellschaft

Rz. 364 Zur zivilrechtlichen Einordnung der stillen Beteiligung Rz. 249. Steuerrechtlich gehören mitunternehmerische stille Gesellschaften als Innengesellschaften zu den "anderen" Gesellschaften i. S . von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.[1] Die dem gesetzlichen Grundfall entsprungene – typische – stille Gesellschaft (§§ 230ff HGB) ist keine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.5 Mitunternehmerstellung bei Unterbeteiligung

Rz. 374 Aufgrund der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Dritten an seiner Gesellschafterstellung in der Weise beteiligen, dass der Gewinn und Verlust und/oder ein Auseinandersetzungsguthaben oder auch nur der Gewinn aus dem Gesellschaftsanteil des Hauptgesellschafters zwischen dem Hauptgesellschafter und dem Unterbeteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.6 Unterbeteiligung

Rz. 252 Die Unterbeteiligung ist eine stille Beteiligung an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten.[1] Sie ist ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss, der darin besteht, dass der Unterbeteiligte sich mit einer – ggf. auch schenkweise zugewendeten[2]- Einlage an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten beteiligt und dafür eine Gewinnbeteiligung erhält. Ob es s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr