Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.1 Grundsätze – Sonderbetriebsvermögen I und II – notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 415 Zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehören nach st. Rspr. neben dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft auch Wirtschaftsgüter, die im (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentum eines Mitunternehmers stehen und in objektiv erkennbarer Weise zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Mitunternehmerschaft bestimmt sind(Sonderbetriebsvermögen I) oder unmitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.5 Rechtsfolgen, Beginn und Ende der Zugehörigkeit

Rz. 442 Die erstmalige Begründung von Sonderbetriebsvermögen stellt folglich eine Einlage gem. § 4 Abs. 1 S. 8 EStG dar, die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG regelmäßig mit dem Teilwert zu bewerten ist. Befand sich das Wirtschaftsgut vorher in einem anderen Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen, kann unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG eine Buchwertfortführung in Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.1 Entstehungsgeschichte, Inhalt und Zweck von § 15 Abs. 4 S. 3–5

Rz. 524 § 15 Abs. 4 S. 3 EStG erweitert das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot bei gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. v. § 15 Abs. 4 S. 1 und 2 EStG auf Verluste aus betrieblich veranlassten (Wertpapier-, Devisen-, Zins- und Waren-)Termingeschäften. Diese Vorschrift ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] mit Wirkung vom Vz 1999 für den gewerblichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.7 Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung – EWIV

Rz. 255 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung[1] – EWIV – ist eine Rechtsform partnerschaftlicher grenzüberschreitender Kooperation für den Bereich der EG. In ihr können sich natürliche Personen mit gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, Personenhandelsgesellschaften und Personengesellschaften, die entsprechend unternehmerisch täti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern und Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 477 Werden zwischen Gesellschaft und einem ihrer Gesellschafter Wirtschaftsgüter entgeltlich übertragen, so stellt sich die Frage nach der Abgrenzung zwischen Veräußerungsgeschäft und Entnahmevorgang. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist keinesfalls anwendbar, wenn das Eigentum eines Wirtschaftsguts von der Sphäre des Gesellschafters auf die Personengesellschaft und umgekehrt über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.2 Mitunternehmerinitiative

Rz. 321 Die Mitunternehmerinitiative ist die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie regelmäßig nur Gesellschaftern, Prokuristen, Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten zukommt.[1] Es ist nicht entscheidend, ob der Beteiligte diese Teilhabe tatsächlich nutzt oder in welchem Umfang er die Entscheidungsprozesse beeinflusst, sondern es genügt bereits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.4 Begriff der Termingeschäfte i. S. v. § 15 Abs. 4 S. 3

Rz. 533 Das Wesen von Termingeschäften besteht darin, dass sie nicht auf die tatsächliche Lieferung von Wertpapieren, Devisen oder Ähnlichem zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern nur auf einen Differenzausgleich gerichtet sind.[1] Zu den Termingeschäften gehören daher insbesondere Waren- und Devisentermingeschäfte, Swaps, Indexoptionsgeschäfte und Futures.[2] Für die Beurte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.1 Mitunternehmereigenschaft von Nicht-Gesellschaftern (verdeckte Mitunternehmerschaft)

Rz. 337 Für die Annahme der Mitunternehmerschaft genügt auch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis.[1] Von einem solchen verdeckten Gesellschaftsverhältnis spricht man, wenn sich aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten ergibt, dass sie als Gesellschaft (gemeinsamer Zweck und gemeinsame Förderung) zusammenwirken wollen, ohne einen ausdrücklichen Vertrag abgeschlos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2.1 Publikumsgesellschaften

Rz. 346 Unter Publikumsgesellschaften versteht man eine KG, die zum Zweck der Ansammlung von Kapital eine unbestimmte Vielzahl meist öffentlich geworbener und nur als Kapitalanleger interessierter Kommanditisten auf der Grundlage vorformulierter Verträge aufnimmt.[1] Persönlich haftende Gesellschafterin ist meist eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG. Der Bestand der Kommanditis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.3 Kommanditgesellschaft

Rz. 245 Die KG ist wie die OHG eine Handelsgesellschaft. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, dass nur ein Teil der Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter lediglich beschränkt haften (§ 161 Abs. 1 HGB). Der Kommanditist haftet gem. §§ 161 Abs. 1, 171 Abs. 1 HGB nur in Höhe der Einlageverpflichtung; n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.6 Familienpersonengesellschaften

Rz. 380 Als Familienpersonengesellschaft bezeichnet man gemeinhin Personengesellschaften, an denen als Gesellschafter miteinander verwandte Personen beteiligt sind. Die Organisationsform wird häufig zu dem Zweck benutzt, ein sog. Familien-Splitting herbeizuführen, indem die Einkünfte aus der Personengesellschaft zur Progressionsminderung und Ausnutzung von Freibeträgen auf d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.5 Liquidation, Beendigung der Mitunternehmerschaft

Rz. 265 Zu unterscheiden ist zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Beendigung der Mitunternehmerschaft: Die Auflösung ist ein Vorgang (zivil-)rechtlicher Art; sie bedeutet, dass die bisher werbende Gesellschaft als solche nicht mehr fortbesteht, sondern zunächst zu einer Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung wird und schlussendlich erlischt. Gründe oder Anläs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.2 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 244 Ist der Zweck der Gesellschaft darauf gerichtet, ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma zu betreiben, so liegt eine OHG vor, wenn alle Gesellschafter den Gläubigern gegenüber unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen, haften (§ 105 Abs. 1 HGB). Betreibt die Gesellschaft eines der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 HGB genannten Grundhandelsgewerbe, so ist si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.2 Aufzeichnungspflichten

Rz. 422 Für Sonderbetriebsvermögen gelten die gleichen Gewinnermittlungs- und Aufzeichnungsgrundsätze wie für "normales" Gesamthandsvermögen (Rz. 402). Es sind deshalb Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Fraglich ist aber, ob die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht insoweit die Personengesellschaft [1] oder den einzelnen Mitunternehmer selbst[2] trifft. Entgegen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einkunftsarten

Tz. 47 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Im Tätigkeitsbereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann der Verein Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (s. §§ 13, 14 EStG); Einkünfte aus Gewerbebetrieb (s. §§ 15–17 EStG, Anhang 10); Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (s. § 18 EStG) erzielen. Im Regelfall wird die steuerbegünstigte Körperschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb erwir...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / b. Ermittlung von begünstigungsfähigem Betriebsvermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG

Bei den Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen wird zunächst unterschieden zwischen begünstigungsfähigem, begünstigtem und dem Verwaltungsvermögen. § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG verweist auf § 13b Abs. 2 ErbStG zur näheren Bestimmung. Eine Auflistung von begünstigungsfähigem Vermögen ergibt sich aus § 13b Abs. 1 Nr. 1-3 ErbStG. Folglich fällt unter begünstigungsfähiges Vermöge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Keine Gewinnerzielungsabsicht

Tz. 30 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) unterscheidet sich vom Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Anhang 7) dadurch, dass keine Gewinnerzielungsabsicht gefordert wird (s. BFH vom 18.01.1984, BStBl II 1984, 451). Werden aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dennoch Gewinne erwirtschaftet,...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn sie sog. inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielmehr die Quell...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert beschrä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Vermögensverwaltung

Tz. 34 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 3 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass die Tätigkeit (Betätigung) über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung) hinausgeht. Es kann aber durchaus auch bei der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz eine gewerbliche Betätigung vorliegen, z. B. wenn bei jährlichen Sommerfesten einzelne Standplätze an Schausteller vermietet und zusä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 5 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Echte Mitgliedsbeiträge unterliegen bei einem Verein – unabhängig davon, ob dieser steuerpflichtig oder steuerbefreit ist – nicht der Ertragsbesteuerung. D.h. es fällt keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer an, da echte Mitgliedsbeiträge keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. So unterliegen bei einem steuerpflichtigen Verein nur die Einkü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung

Tz. 37 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten als einheitliches Ganzes. D.h., mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (s. §§ 65–68 AO, Anhang 1b) sind, werden als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch das vom Gesetzgeber eingeführte Saldierungsgebot ist folglich ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umfang des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes

Tz. 15 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der "wirtschaftliche Geschäftsbetrieb" umfasst die land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen, freiberuflichen und sonstigen wirtschaftlichen Betätigungen. Der Gesetzgeber hat den Umfang des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes weiter gefasst als den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder des Gewerbebetriebes. Er umfass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

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zfs 11/2023, Deckung für Sc... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die vom BG getroffenen Feststellungen tragen dessen Annahme nicht, die Bekl. könne sich nicht auf den vereinbarten Haftungsausschluss in Teil B Nr. 11 Abs. 4 Halbs. 1 AKB berufen. Die nicht behebbare Verunreinigung mitgeführter Trauben durch im Maschinenbereich eines Vollernters ausgetretenes Hydrauliköl ist eine bedingungsgemäße Zerstörung von mit dem versicherten Fahrz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 3 Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 8 § 8 UmwStG findet nach seinem Abs. 1 S. 1 Anwendung auf den Übergang des Vermögens von einer Körperschaft auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen. Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person darf das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers werden. Das Bestehen von Betriebsve...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / k) Goldhandel als Gewerbebetrieb

Die Beantwortung der Frage, wann ein Goldhandel als gewerblich zu qualifizieren ist, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. Beim An- und Verkauf von physischem Gold ist nach Auffassung des FG der Anzahl der Geschäfte und den zeitlichen Abständen zwischen Anschaffung und Veräußerung des gehandelten Goldes eine hohe Indizwirkung für das Vorliegen einer gewerbli...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

(1) Abweichend von § 21 Absatz 1 und 2 darf der Jahres-Primärenergiebedarf des zu errichtenden Nichtwohngebäudes und des Referenzgebäudes unter Verwendung eines Ein-Zonen-Modells ermittelt werden, wenn die Summe der Nettogrundflächen aus der typischen Hauptnutzung und den Verkehrsflächen des Gebäudes mehr als zwei Drittel der gesamten Nettogrundfläche des Gebäudes beträgt, in ...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 1. Allgemeine Feststellungsfrist

Ein Feststellungsbescheid darf nach dem Eintritt der Feststellungsverjährung grundsätzlich nicht mehr ergehen und auch nicht aufgehoben oder geändert werden. Die reguläre Feststellungsfrist für gesonderte Feststellungen beträgt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 169 Abs. 2 AO vier Jahre. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Feststellungsfrist fünf Jahre, bei Steuerhin...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / X. Fälle der gesonderten Feststellung

Eine gesonderte Feststellung darf nur erfolgen, wenn und soweit es ausdrücklich in der AO oder in den Steuergesetzen bestimmt ist (BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679 = AO-StB 2005, 260). In der AO regeln § 179 Abs. 2 S. 3, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 2 AO i.V.m. der VO v. 19.12.1986 sowie § 180 Abs. 5 AO Fälle der gesonderten Feststellung. Gemeinschaftlich erzielte...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 4. Wie wird die EPP an anspruchsberechtigte Personen ausgezahlt, wenn keine Einkünfte als Arbeitnehmer bezogen und keine Vorauszahlungen für Einkünfte aus § 13 (Land- und Forstwirtschaft), § 15 (Gewerbebetrieb) oder § 18 (selbständige Arbeit) Einkommensteuergesetz geleistet wurden?

Die EPP wird vom Finanzamt ausgezahlt, nachdem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben und die EPP mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 festgesetzt wurde. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 6. Konnte die EPP doppelt ausgezahlt werden? Was war zu tun?

Der Anspruch auf EPP besteht für jede anspruchsberechtigte Person nur einmal. Das gilt auch, wenn im Jahr 2022 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus § 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft), § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb) oder § 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) bezogen wurden. Es konnte aber vorkommen, dass Arbe...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 1. Für die Bezieher welcher Einkunftsarten minderte die EPP die Einkommensteuer-Vorauszahlungen?

Einkommensteuer-Vorauszahlungen wurden gemindert, wenn sie auch für Einkünfte aus § 13 (Land- und Forstwirtschaft), § 15 (Gewerbebetrieb) oder § 18 (selbständige Arbeit) Einkommensteuergesetz festgesetzt worden sind. Einkommensteuer-Vorauszahlungen wurden nicht gemindert, sofern gleichzeitig Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Numm...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 1. Ist die EPP einkommensteuerpflichtig?

Ja. Bei Anspruchsberechtigten, die in 2022 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, ist die EPP stets als "sonstige Einkünfte“ zu behandeln (§ 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz). Die Freigrenze des § 22 Nummer 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz in Höhe von 256 Euro findet auf die EPP keine Anwendung. Bei Arbeitnehmern, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünft...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 7. Kann die durch Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen ausgezahlte EPP im Veranlagungsverfahren zurückgefordert werden?

Die im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren berücksichtigte EPP hat vorläufigen Charakter. Im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren wird die Anspruchsberechtigung überprüft. Besteht kein Anspruch, z. B. weil im Veranlagungszeitraum 2022 keine Einkünfte aus § 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft), § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb) oder § 18 Einkomm...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 1. Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruch auf die EPP hatten alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnten oder sich gewöhnlich dort aufhielten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen: 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft), 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetri...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 4. Sind Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen oder Renten (auch Erwerbsminderungsrenten) anspruchsberechtigt?

Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielten, erhalten keine EPP. Wenn Seniorinnen und Senioren neben ihren Alterseinkünften noch ...mehr

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Bauleitplanung: Aufgabe und... / 1 Begriff und Aufgabe der Bauleitplanung

Wichtig! Vorrang vor Eigentümerdispositionen Die in den Bauleitplänen enthaltenen öffentlich-rechtlichen Regelungen überlagern das private Eigentum der Grundstückseigentümer und begrenzen sie in ihren Dispositionsmöglichkeiten. Über die Verwertbarkeit eines Grundstücks und damit auch über seinen Marktwert lässt sich daher nur dann eine endgültige Aussage treffen, wenn bekann...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Wirtschaftsgutcharakter des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts einer natürlichen Person

Leitsatz Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer Influencerin kann erst dann entstehen, wenn sie ihre gewerbliche Tätigkeit aufnimmt und z. B. Lizenzverträge abschließt. Im Privatvermögen vor der Betriebseröffnung stellt das bloße Influencerprofil zusammen mit den Followern (ohne Lizenzverträge oder Ähnlichem noch kein (selbstständiges) Wirtschaftsgut im steuerli...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / b) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Stiftung kann auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erzielen,[94] die dort der regulären Körperschaftsbesteuerung unterliegen. Soweit hier kein Gewerbebetrieb begründet wird, entfällt eine Gewerbesteuerbelastung.mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch Stiftungen können die Steuerbefreiung des § 8b KStG in Anspruch nehmen,[92] so dass auf die Ausführungen in Ziff. IV.3.a verwiesen werden kann. Soweit die Stiftung keinen Gewerbebetrieb unterhält, entfällt eine Gewerbesteuerbelastung. Die Steuerbelastung beläuft sich bei vollständiger Freistellung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen unter Berücksichtigung der Schach...mehr