Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Doppelerfassung eines Dividendenbezugs in der ESt-Erklärung: § 173 AO

A war Alleingesellschafter-Geschäftsführer der C-GmbH, an die er – unstreitig – im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück vermietete. Eine im Jahr 2017 von der C-GmbH gezahlte Dividende war in der ESt-Erklärung doppelt erfasst: Zum einen als Betriebseinnahme (i.R.d. Betriebsaufspaltung) in Anlage G, zum anderen als Dividende in der Anlage KAP. Streitig ist, ob eine Änd...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 1. Überblick

Der Begriff der vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft mag verwirrend sein, kann eine unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG). Dabei handelt es sich um Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) – inklusive optierender Gesellschaften i.S.d. § 1a KStG –, Genossenschaften (§ 1 Ab...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / b) Gewerbliche Prägung

Als Gewerbebetrieb gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 EStG die Tätigkeit einer Personengesellschaft, die keine originär gewerbliche Tätigkeit ausübt und bei der ausschließlich Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind. Beraterhinweis Dabei kann mit der gewerblichen P...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Stiftung richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Daraus folgt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Eine Gewerbesteuerbelastung tritt nur hinzu, soweit die Stiftung einen Gewerbebetrieb unterhält.[82] Soweit die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, verbleibt es daher bei einer ...mehr

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Elterngeld / 6 Berechnung und Höhe des Elterngeldes

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist regelmäßig das von der anspruchsberechtigten Person in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen; Einkünfte aus anderen Einkunftsarten sowie einmalige Einnahmen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) bleiben unberücksichtigt. Hat die berechtigte Person in diesem Zeitraum Elterngeld (nic...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 8 Besonderheiten beim Schuldzinsenabzug

Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind nicht mehr voll abziehbar, wenn die Entnahmen die Summe von Einlagen und Gewinn übersteigen. Fachleute bezeichnen dies als sog. "Überentnahmen". Die Überentnahmen werden jährlich fortgeschrieben. Bei Bilanzierenden können die Berechnungsgrundlagen aus der Buchführung entnommen werden. Bei Nichtbuchführungspflichtigen, die ihren Gewin...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 5.2 Anlagevermögen: Ein Anlageverzeichnis führen

Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Anlageverzeichnis zu erfassen.[1] Dort sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Nutzungsdauer sowie Abschreibungsart festzuhalten und daraus die Abschreibung in Euro und der Restwert in Euro zu berechnen. Das Anlageverzeichnis ist jährlich fortzuschreiben. Voll abgeschriebene Wirtschaftsgüter / Vermögensg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.5.5 Gewerbliche Veräußerungsgeschäfte

Rz. 18 Die Veräußerung von Privatvermögen kann zu einer gewerblichen Tätigkeit i. S. d. § 15 EStG führen, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung überschritten werden, z. B. beim An- und Verkauf von Wertpapieren oder Grundstücken. Rz. 18a Regelmäßig ist der An- und Verkauf von Wertpapieren Vermögensverwaltung. Auch der fortgesetzte An- und Verkauf in erheblichem Umfang und ü...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.1 Gewerbesteuer

Rz. 38 Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, d. h. der nach den Vorschriften des EStG/KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb. Bei dessen Ermittlung ist die Gewerbesteuer selbst nicht mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln,[1] sie mindert also nicht die Bemessungsgrundlage. Zu der Frage, ob die steuerbilanzielle Bildung einer Rückstellung für GewSt wei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.2 Ermittlungsgrundsätze

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ergeben sich folgende Ermittlungsgrundsätze:[1] gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Ermittlung; kein Wahlrecht sondern Kürzungspflicht; für jeden Steuerpflichtigen (Beteiligten) gesondert zu berücksichtigen und festzustellen eine Anrechnung bzw. Abzug einer ausländischen Quellensteuer soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden, da d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.4 "Mischfälle" bei mittelbaren Beteiligungen

Im Falle mittelbarer Beteiligungen an Zwischengesellschaften sind auch" Mischfälle" denkbar. Hier kommt es auf die Qualifikation der unmittelbar gehaltenen Beteiligung an. Die Finanzverwaltung bildet zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:[1] Praxis-Beispiel Behandlung nachgeschalteter mittelbarer Beteiligungen Die Steuerpflichtigen X und Y sind unbeschränkt einkommensteuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.1 Einkunftsart

Nach § 10 AStG sind alle Einkünfte der Zwischengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2 Behandlung im Betriebsvermögen

Einkunftsart Sofern die Beteiligung einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, gehört der Hinzurechnungsbetrag dementsprechend zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbstständiger Arbeit. Zeitpunkt der Erfassung Der Hinzurechnungsbetrag erhöht in diesen Fällen den Gewinn bzw. die Einkünfte desjenigen Wirtschaftsjahrs de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

9.2.1 Allgemeines Rz. 392 Unter Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen.[1] Ebenfalls zur Land- und Forstwirtschaft gehört die Tierzucht und -haltung. Voraussetzung insoweit ist allerdings, dass die in § 13...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.1 Allgemeines

Rz. 117 Durch einen Strukturwandel kann ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in die Gewerblichkeit hineinwachsen. Entsprechendes gilt auch für den umgekehrten Fall. Zu unterscheiden ist zwischen dem allmählichen und dem sofortigen Strukturwandel. Der Strukturwandel führt nicht zu einem gewinnrealisierenden Vorgang.[1] Die spätere ertragsteuerliche Erfassung der im Buc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.2 Rechtsform

Rz. 396 Die Gewerblichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit kann sich aus der Rechtsform des Betriebs ergeben. Rz. 397 Die in § 8 Abs. 2 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Alle ihre Einkünfte gelten als solche aus Gewerbebetrieb. Rz. 398 Ebenfalls Einkünfte aus Gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.3 Einheitlicher Betrieb oder getrennte Betriebe

Rz. 403 Weist die Tätigkeit des Land- und Forstwirts sowohl land- und forstwirtschaftliche als auch gewerbliche Merkmale auf, ist eine Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen und gewerblichen Einkünften vorzunehmen. Ob in diesen Fällen ein einheitlicher Betrieb oder mehrere Betriebe vorliegen, bestimmt sich danach, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Tre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.4 Verwendung von Wirtschaftsgütern

Rz. 420 Verwendet ein Land- und Forstwirt Wirtschaftsgüter, wie z. B. Arbeitsmaschinen, Geräte oder Fahrzeuge außerhalb seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, indem er sie Dritten entgeltlich überlässt oder indem er Dienstleistungen für Dritte gegen Entgelt verrichtet, stellen derartige Leistungen grundsätzlich gewerbliche Leistungen dar. Dienen die Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8.1 Biogasanlagen

Rz. 427 Die Erzeugung von Biogas ist Teil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt wird und das Biogas oder die daraus erzeugte Energie (Strom, Wärme) überwiegend im eigenen Betrieb verwendet wird. Der Absatz von Strom und Wärme führt unabhängig vom Umfang der verarbeiteten und selbst erzeugten Biomasse zu Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.6 Verwertungsbetriebe

Rz. 233 Zu den land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben gehören auch die Verwertungsbetriebe. Rz. 234 Entgelte, die der Land- und Forstwirt für die Übernahme und Entsorgung organischer Abfälle ohne weitere Be- oder Verarbeitung im selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erhält, gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn dabei di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 392 Unter Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen.[1] Ebenfalls zur Land- und Forstwirtschaft gehört die Tierzucht und -haltung. Voraussetzung insoweit ist allerdings, dass die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8.2 Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft

Rz. 434 Die Energieerzeugung durch Wind-, Solar- bzw. Wasserkraft stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar (R 15.5 Abs. 12 S. 1 EStR 2012). Es fehlt an der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens. Auch der Absatz von Strom und Wärme führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (R 15.5 Abs. 12 S. 1 EStR 2012). Die Energieerzeugung durch Wind-, Solar- bzw. Wasserkraft ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 38 Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist auch unter Heranziehung bewertungsrechtlicher Kriterien zu bestimmen.[1] Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu verstehen ist hierunter die organisatorische Zusammenfassung der pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.2 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 124 Nur die nachhaltige Überschreitung der Mindestflächendeckung führt zu gewerblichen Einkünften aus Tierzucht und Tierhaltung (Rz. 78ff.).[1] Dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 2 S. 1 BewG und § 15 Abs. 2 EStG. Hinsichtlich des Merkmals der Nachhaltigkeit gelten die Grundsätze des Strukturwandels. Rz. 125 Eine gewerbliche Tierzucht und Tierhal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.2 Einjährige Kulturen

Rz. 531 Zu den einjährigen Kulturen gehören das Feldinventar und die stehende Ernte. Die aufgrund der Feldbestellung auf den Feldern vorhandenen Pflanzenbestände werden als Feldinventar bezeichnet. Den auf den Feldern vor der Ernte stehenden Bestand an Feldfrüchten bezeichnet man als stehende Ernte. Im Ergebnis umfasst das Feldinventar auch die stehende Ernte. Mit der Ernte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 195 Durch § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben in die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einbezogen. Dabei gilt als Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Durch die Zuordnung der an sich als gewerblich anzusehenden Nebenbetriebe zum land- und for...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.1 Antragsfrist

Rz. 49 Seit 1.1.2006 muss der Antrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Indienststellung) gestellt werden (Rz. 54a). Rz. 50 Bei neu gegründeten Betrieben beginnt nach der alten Rechtslage der Gewerbebetrieb mit ersten Maßnahmen, die der werbenden Tätigkeit dienen, das wäre z. B. nach der Ansicht der Finanzverwaltung der Abschluss des Bauvertrags über das Schiff als Hil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.5 Dienstleistungen

Rz. 425 Nach R 15.5. Abs. 10 EStR 2012 liegt, wenn der Land- und Forstwirt ohne Verwendung von eigenen Erzeugnissen oder eigenen Wirtschaftsgütern Dienstleistungen verrichtet, eine gewerbliche Tätigkeit vor. Es wird nicht danach unterschieden, ob die Dienstleistungen gegenüber Landwirten oder Nichtlandwirten erbracht werden. Bei den Nichtlandwirten kann es sich um Gewerbetre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.4 Be- und Verarbeitungsbetriebe

Rz. 218 Die Be- und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten durch den Land- und Forstwirt nach Abschluss der Erzeugungsphase ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. Sie kann aber auch erfolgen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs. Be- und Verarbeitungsbetriebe sind als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzusehen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.2 Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 520 Zu ermitteln ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 4a Abs. 1 S. 1 EStG der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr. Regel-Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten ist nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG der Zeitraum v. 1.7. bis zum 30.6. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit, ein vom Regel-Wirtschaftsjahr abweichendes Sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.2 Nebenbetrieb

Rz. 199 Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb muss den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb fördern und ergänzen. Er muss durch den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb geprägt werden und in funktionaler Hinsicht vom land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb abhängig sein. Die Verbindung darf nicht nur zufällig oder vorübergehend und nicht ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7 Dienstleistungen

9.2.7.1 Allgemeines Rz. 412 Dienstleistung ist jede berufliche Tätigkeit, die aufgrund einer Verpflichtung oder freiwillig erbracht wird. Diese kann sich aus Dienst- oder Werkvertrag oder entgeltlicher Geschäftsbesorgung ergeben. Dienstleistungen können nur selbstständig ausgeübte Tätigkeiten des Land- und Forstwirts sein, die keine nichtselbstständige Arbeitsleistung i. S. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.2 Absatz eigener Erzeugnisse

Rz. 414 Erbringt der Land- und Forstwirt im Zusammenhang mit der Veräußerung seiner land- und forstwirtschaftlichen Eigenerzeugnisse über die reine Verkaufstätigkeit hinaus Dienstleistungen, denen bei wertender Betrachtungsweise keine eigenständige Bedeutung zukommt, gehören diese ebenfalls noch zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Dienstleistungen, die vom Land- u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 441 Die Einkünfte aus der Vermietung von Campingflächen, auch aus der Vermietung von Flächen an sog. Dauercamper, gehören nicht zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, denn zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und der Vermietung für Campingzwecke besteht grundsätzlich keine wirtschaftliche Verbindung. Das Betreiben eines Campingplatzes führt rege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8 Energieerzeugung

9.2.8.1 Biogasanlagen Rz. 427 Die Erzeugung von Biogas ist Teil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt wird und das Biogas oder die daraus erzeugte Energie (Strom, Wärme) überwiegend im eigenen Betrieb verwendet wird. Der Absatz von Strom und Wärme führt unabhängig vom Umfang der verarbeiteten und selbst erze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören. Rz. 31 Währe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 § 13 EStG gehört neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die einen der in § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG angeführten Ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.5 Handelsgeschäfte

Rz. 410 Zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit gehört auch der Absatz eigener Erzeugnisse. Rz. 410a Werden ausschließlich eigene Erzeugnisse abgesetzt, ist dies eine Vermarktung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (R 15.5 Abs. 6 S. 1 EStR 2012). Dies gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung über ein eigenständiges Handelsgeschäft oder eine Verkaufsstelle erfolgt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.6 Umrechnung in Vieheinheiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 und 4 EStG)

Rz. 109 Die Tierbestände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umzurechnen. Es gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 S. 1 BewG der Umrechnungsschlüssel nach der Anlage 1 zum BewG . Der Umrechnungsschlüssel ist rechtsverbindlich.[1] Er entspricht dem Umrechnungsschlüssel in R 13.2 Abs. 1 S. 5 EStR 2012. Rz. 110 Die Umr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.9 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 435 Die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sind Hilfsgeschäfte eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Betriebs, es sei denn, der Land- und Forstwirt veräußert wiederholt innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Gewinnabsicht land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.4 Aktivierungswahlrecht nach § 4a ForstSchAusglG

Rz. 580 Nach § 4a ForstSchAusglG können Stpfl. mit Einkünften aus Forstwirtschaft, bei denen der nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, im Falle einer Einschlagsbeschränkung von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen. Voraussetzung ist, dass die Einschlagsbeschränkung einge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.3 Betriebsausgabenpauschale nach § 4 ForstSchAusglG

Rz. 575 Der Pauschsatz für Betriebsausgaben nicht buchführungspflichtiger und nicht buchführender Betriebe beträgt im Zeitraum der Einschlagsbeschränkung 90 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes bzw. beim Verkauf des Holzes auf dem Stamm 65 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes. Die in § 51 EStDV genannte Grenze von 50 ha forstwirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.2 Binnenfischerei

Rz. 158 Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern aufgrund von Fischereiberechtigungen. Dazu gehört die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern und in Kanälen, wobei gleichgültig ist, ob sie natürlich oder künstlich angelegt sind. Rz. 159 Die Hochsee- und Küstenfischerei führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Zur Küstenfischerei gehören auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.4 Nebenbetrieb

Rz. 407 Zu den Nebenbetrieben gehören Be- und Verarbeitungsbetriebe, Substanzbetriebe und Verwertungsbetriebe (Rz. 218ff.). Ein Nebenbetrieb muss den Hauptbetrieb fördern bzw. ergänzen und durch den Hauptbetrieb geprägt werden. Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.6 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 411 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (Rz. 78ff.). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.1 Allgemeines

Rz. 412 Dienstleistung ist jede berufliche Tätigkeit, die aufgrund einer Verpflichtung oder freiwillig erbracht wird. Diese kann sich aus Dienst- oder Werkvertrag oder entgeltlicher Geschäftsbesorgung ergeben. Dienstleistungen können nur selbstständig ausgeübte Tätigkeiten des Land- und Forstwirts sein, die keine nichtselbstständige Arbeitsleistung i. S. d. § 19 EStG darstel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.3 Absatz eigen erzeugter Getränke

Rz. 417 Bei Ausschankbetrieben, z. B. Strauß- oder Besenwirtschaften, stellt der Ausschank selbsterzeugter Getränke, wie z. B. Wein, keine schädliche Dienstleistung dar, da es sich insoweit lediglich um eine Form der Vermarktung handelt. Dagegen liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn der Land- und Forstwirt im Ausschankbetrieb auch Speisen und zugekaufte Getränke verabre...mehr