Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.29 Global Legal Entity Identifier Stiftung (Nr. 31)

Rz. 76 Von der Gewerbesteuer befreit ist die Glogal Legal Entity Identifier Stiftung, soweit sie von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Die Steuerbefreiung für Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerzwecke sind also identisch. Bei der Global Legal Entity Identifier Stiftung handelt es sich um eine Organisation, die geschaffen wurde, um die Implementierung und die Verwendun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3 Rechtsfolge

Rz. 5 § 2a GewStG fingiert, dass die Tätigkeit der ARGE nicht als gewerblich zu qualifizieren ist. Die Norm regelt allerdings keine Steuerbefreiung für die von der ARGE ausgeübte Tätigkeit. Die GewSt-Pflicht wird nur auf die Ebene der Gesellschafter der ARGE verlagert. Diese werden i. d. R. ohnehin der GewSt unterliegen, sodass nur der Umfang der GewSt-Pflicht erweitert wird...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.8 Betrieb gewerblicher Art, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 37 Unterhält eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Betrieb gewerblicher Art, ist dieser nicht Schuldner der GewSt. Die Steuerschuld trifft die hinter dem Betrieb gewerblicher Art stehende Rechtsperson und damit die jeweilige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt, wenn eine juristische Person oder ein nichtrechtsfähiger Verein einen wirtschaftli...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 1.2 Systematik

Rz. 1 § 5 GewStG regelt die Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 33 AO. Festgelegt wird die persönliche Steuerpflicht.[1] Davon zu unterscheiden ist die sachliche Steuerpflicht, die in § 2 GewStG geregelt ist. Die sachliche Steuerpflicht bestimmt, welche Betriebe der GewSt unterliegen und bestimmt damit das Gewerbesteuerobjekt. Die persönliche Steuerpflicht entscheidet darüber, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.13 Privatschulen (Nr. 13)

Rz. 46 Gem. § 3 Nr. 13 GewStG sind private Schulen und andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen von der GewSt befreit, soweit sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die vorherige Anknüpfung an die Umsatzsteuerfreiheit der erbrachten Leistungen ist aufgehoben worden. Das GewStG enthält nunmehr eigene Voraussetzungen, unter denen eine Steuerfreiheit vorliegt. Auch ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (Nr. 6)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften gem. § 3 Nr. 6 GewStG entspricht der fast wortgleichen Regelung in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Wie im KSt-Recht ist die Steuerfreiheit ausgeschlossen, soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.[1] Allerdings ist – anders als im KStG – ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb de...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.30 Solaranlagen (Nr. 32)

Rz. 77 Gem. § 3 Nr. 32 GewStG sind von der Gewerbesteuer die Gewerbebetriebe befreit, deren Betrieb darin besteht, Strom aus Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu erzeugen und zu vermarkten. Dabei ist die Steuerbefreiung auf kleine Anlagen, d. h. bis 10 KW beschränkt. Damit werden im Wesentlichen private Solaranlagen auf Hausdächern o. Ä. von der Gewerbesteuerpflicht ausgenom...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.18 Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen (Nr. 20)

Rz. 57 Gem. § 3 Nr. 20 GewStG sind Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen und Einrichtungen zur ambulanten und stationären Rehabilitation von der GewSt befreit. Voraussetzung für die Steuerbefreiung dieser Einricht...mehr

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Verlustabzug / 3 Verlustabzug bei der Gewerbesteuer

3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die fol...mehr

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Verlustabzug / 3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag

Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit ihren künftige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 3.3 Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

Laut § 7b GewStG sollen §§ 3a und 3c Abs. 4 EStG unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entsprechend angewendet werden.[1] Die nachträgliche Berücksichtigung der Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns ist nicht im Erlassverfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid, sondern allein im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten für eine Änderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 3.2 Mindestbesteuerung

Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze ist verfassungsgemäß. Das gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt.[1] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags kann ungeachtet der Mindestbesteuerung nach § 10a Sätze 1 und 2 GewStG nicht unbill...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG

Leitsatz 1. Das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung (§ 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG) ist auch in Einbringungsfällen anzuwenden, in denen eine steuergestalterische Missbrauchsabsicht nicht vorliegt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht begründet. 2. Die Regelung gilt auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. 3. § ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Organkreis Weitervermietungsmodell: Verpachten Organgesellschaften ihren Grundbesitz an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises, die ihrerseits nach außen auf dem Mietmarkt als Vermieterin dieser Grundstücke an fremde Dritte fungiert ("Weitervermietungsmodell"), ist den die Pachteinkünfte erzielenden Organgesellschaften...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Organkreis

Weitervermietungsmodell: Verpachten Organgesellschaften ihren Grundbesitz an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises, die ihrerseits nach außen auf dem Mietmarkt als Vermieterin dieser Grundstücke an fremde Dritte fungiert ("Weitervermietungsmodell"), ist den die Pachteinkünfte erzielenden Organgesellschaften die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewer...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GewSt-Pflicht eines von einer Hebammen-GmbH betriebenen Geburtshauses

Betreibt eine GmbH, deren GF und alleinige Anteilseignerin eine ausgebildete Hebamme ist und bei der zwei freiberufliche Hebammen, eine angestellte Hebamme, eine Krankenschwester, eine Kinderkrankenschwester sowie angelernte Mitarbeiter, aber keine Ärzte angestellt sind, in eigenen Räumlichkeiten (u.a. mit Zimmern mit Übernachtungsmöglichkeiten auch für die Partner der Entbi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Streitig ist, ob auf der Ebene der GmbH der durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co. KG ausgestalteten Projektgesellschaft entstandene Gewinn der GewSt unterliegt. Das FG entschied: Keine GewSt auf Ebene der GmbH: Ist eine als Projektentwicklerin im Immobilienbereich tätige GmbH als Kommanditistin an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer G...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzurechnung: Aufwendungen für die Anmietung von Werbeflächen sowie für Sponsoring von Fußballclubs

Aufwendungen für die Anmietung von Werbeflächen sowie Sponsoringaufwendungen für Fußballclubs unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG oder § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, da die angemieteten Werbeflächen nicht zum fiktiven Anlagevermögen des Unternehmens gehören (gegen FG Nds. v. 11.11.2021 – 10 K 29/20, nrkr., Az. des BFH: III R 5...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG

Ob ein Unternehmer den eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, ist bedeutungsgleich mit der einkommensteuerrechtlichen Frage, ob noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit und keine gewerblichen Einkünfte vorliegen. Die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel ist i.d.R. erst überschritten, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Objekte in einem Zeitraum von fünf Jahren ange...mehr

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Genossenschaften und deren ... / III. Körperschaftsteuerrechtliche Grundlagen

Die in manchen Kanälen und sozialen Medien teilweise verbreitete Behauptung, dass mit Genossenschaften auf einfachste Art und Weise eine ertragsteuerliche Belastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vermieden werden kann und dass insoweit auch Luxusgegenstände den Gesellschaftern steuermindernd zugewendet werden können, hält einer genaueren – eigentlich schon oberfläc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Schwimm- und Heilbäder

Tz. 74 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, der für ein öffentliches Schwimmbad benutzt wird, ist wegen unmittelbarer Benutzung zu gemeinnützigen Zwecken nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit (FMS vom 01.02.1983, Bew-Kartei § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG Karte 1). Die für Schwimmbäder geltenden Befre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Grundsteuer (Anhang 12d) ist eine "Realsteuer" (§ 3 Abs. 2 AO; Anhang 1b), die von den Gemeinden erhoben wird. Da die Grundsteuer auf den Grundbesitz als Besteuerungsobjekt abstellt, handelt es sich auch um eine "Objektsteuer". Rechtsgrundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Bewertungsgesetz...mehr

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Roscher, BewG § 236 Bewertu... / 3 Ertragsfähigkeit als Richtschnur (Abs. 2)

Rz. 11 Bei der Ermittlung des Ertragswerts des jeweiligen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 9) ist gem. § 236 Abs. 2 S. 1 und 2 BewG von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Hierbei ist nicht auf den tatsächlich erzielten Reinertrag des jeweiligen Betriebes, sondern auf den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung gemeinhin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Gewerbesteuermessbescheid

Der vom Finanzamt erlassene Gewerbesteuermessbescheid bildet für die jeweilige Gemeinde einen Grundlagenbescheid. Der dort ermittelte Gewerbesteuermessbetrag ist mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde zu vervielfachen.[1] Soll die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbetrags erreicht werden, ist demnach nicht der Gewerbesteuermessbetrag, sondern der um den jeweiligen Hebesatz ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Vortragsfähiger Gewerbeverlust

Der Streitwert ist in voller Höhe der steuerlichen Auswirkung anzusetzen, wenn feststeht, dass sich der streitige Betrag in voller Höhe bei der Gewerbesteuer auswirkt.[1] Entgegen dessen wählt der BFH einen pauschalierten Streitwert unabhängig vom Hebesatz mit 10 % des streitigen Verlusts.[2]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / Gewerbesteuer

1 Allgemeines Für die Ermittlung des Gewerbeertrags stellt der Gesetzgeber auf den Gewinn ab, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetzes ermittelt worden ist.[1] Diese ertragsteuerliche Ausgangsgröße ist aufgrund der Regelungen in den §§ 8 und 9 GewStG um Hinzurechnungen zu erhöhen und um Kürzungen zu vermindern. Forderungen an sich wirken s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 2.2 Diskontbeträge

Als Entgelt gelten auch Diskontbeträge bei der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen.[1] Hierunter fallen insbesondere die Abschläge aus dem Verkauf von aktivierten Forderungen.[2] Begründet wird dies mit dem Umstand, dass der Unternehmer, der eine Forderung unter dem Nennwert verkauft, mit dem Abschlag ein Entgelt dafür leistet, dass mit dem Forderungsverkauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 3 Berechnung des ­Hinzurechnungsbetrags

Die gesetzliche Systematik des § 8 Nr. 1 GewStG besteht zunächst aus der Addition von "6 unterschiedlichen Komponenten" (Buchstaben a) – f)). Die sich so ergebende Summe ist zu einem Viertel anzusetzen und auch nur insoweit dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, als die Summe den Betrag von 200.000 EUR[1] übersteigt. Praxis-Beispiel Berechnung der gewerbesteuer­lichen ...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 74 Das Datenschema der Kerntaxonomie sieht z. B. eine Differenzierung der stillen Beteiligungen in typische und atypische Beteiligungen[1] vor. Ein typisch stiller Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Der atypisch stille Gesellschafter verfügt hingegen über sehr viel umfang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 1 Allgemeines

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags stellt der Gesetzgeber auf den Gewinn ab, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetzes ermittelt worden ist.[1] Diese ertragsteuerliche Ausgangsgröße ist aufgrund der Regelungen in den §§ 8 und 9 GewStG um Hinzurechnungen zu erhöhen und um Kürzungen zu vermindern. Forderungen an sich wirken sich beim Bila...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 2.1 Hinzurechnung ungewöhnlicher Skonti

§ 8 Nr. 1a Satz 2 1. Halbsatz GewStG bestimmt, dass als Entgelt auch der Aufwand aus nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechenden gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit gelten. Geschäftsübliche Erlösschmälerungen [1] haben keinen Finanzierungseffekt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 2.3 Veräußerung von Forderungen aus schwebenden Verträgen

Soweit Gegenstand der Veräußerung eine Forderung aus einem schwebenden Vertragsverhältnis (sog. Forfaitierung) ist, gilt die Differenz zwischen dem Wert der Forderung aus dem schwebenden Vertragsverhältnis, wie ihn die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Veräußerung zugrunde gelegt haben, und dem vereinbarten Veräußerungserlös als bei der Ermittlung des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; Betreuung von Wohnungsbauten

Leitsatz 1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 2 Gewerbesteuerliche ­Besonderheiten

Nach § 8 Nr. 1a GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb[1] Entgelte für Schulden (in bestimmtem Umfang) wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Erwirbt ein Steuerpflichtiger Wertpapiere, um seine Verpflichtung zur Rückgabe von als Sachdarlehen erhaltenen Anleihen zu erfüllen, hat er dem Veräußerer die seit dem letzten Zinsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 6.1 Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe sind als laufender Gewinn zu behandeln[1] und unterliegen ggf. der Gewerbesteuer.[2] Sie sind nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt, wenn mit den Wirtschaftsgütern die bisherige unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt wird. Die Veräußerung von Wirtschaftsgüte...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6 Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebs-GmbH auf das Besitzunternehmen

Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 3.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft

Zu einer Betriebsaufgabe kommt es auch nicht, wenn die Besitzpersonengesellschaft den Tatbestand einer gewerblich geprägten Personengesellschaft erfüllt. Deren Tätigkeit gilt infolge der einkommensteuerlichen Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG als Gewerbebetrieb, obwohl sie keine originär gewerblichen Einkünfte erzielt.[1] Der Betrieb einer gewerblich geprägten Personengesel...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.1 Wertgebühr und Gebührentabellen

Wertgebühren sind alle Gebühren, die in der StBVV mit "volle Gebühr" oder mit Bruchteilen der vollen Gebühr bezeichnet sind. Sie werden nach dem Gegenstandswert berechnet und ergeben sich aus den Tabellen A bis D der Verordnung. Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der vollen Gebühr um 12 % in den entsprechenden Tabellen wurden der wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gest...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung spricht man, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft ist und die Besitzkapitalgesellschaft selbst an der Betriebskapitalgesellschaft als Gesellschafter beherrschend beteiligt ist .[1] Vereinzelt wird aber auch von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung gesprochen, wenn nur d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung und Kürzungen

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist als Gewerbebetr...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 5. An wen kann ich mich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?

Ansprechpartner für Anträge zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer oder zur Umsatzsteuer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Finanzämtern, für die Kirchensteuer in Bayern die Kirchensteuerämter. Für Fragen zur Gewerbesteuer sind grundsätzlich die Kommunen - in den Stadtstaaten die Finanzämter -...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 2. Werden diese Unterstützungszahlungen bereits bei der Festsetzung der Ertragsteuer- Vorauszahlung berücksichtigt?

Nein, die ausgezahlten Unterstützungsleistungen werden unabhängig von eventuellen Regelungen in den jeweiligen Förderrichtlinien steuerlich bei der Festsetzung der Vorauszahlungen auf die vorgenannten Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für einen Ertrag, der sich aus Anwendung des § 6 Absatz 1 Nummer 3 des Einkommensteue...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / I. Einleitung

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel war es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schw...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / Zusammenfassung

Überblick Quelle: www.bundesfinanzministerium.de Stand: 21. März 2023 Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehme...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.2.2 Behaltens-/Sperrfristen

Rz. 38 Die 5-jährige Behaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG, wonach der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht veräußern oder aufgeben darf, ist in den vorstehenden Beispielsfällen 2 und 3 zu beachten, während in den anderen Fällen die Behaltensfrist nicht zur Anwendung kommt, da die Übertragungen hier gemä...mehr