Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten (bis 2007, § 8 Nr 2 GewStG aF)

Tz. 148 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem Bw, Zwischenwert oder gW im Fall der Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115 – 119) an, verweisen § 23 Abs 1, Abs 3 S 1 und Abs 4 Hs 2 UmwStG auf eine entspr Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Hier ist eine allg stliche Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin festge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Diese Tatbestandsalternative erfasst die Begehung durch aktives Tun. Ordnungswidrig handelt danach der Täter, der den Erfolg der Steuerverkürzung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen herbeiführt[2]. Was die inhaltliche Bedeutung der genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, kann auf die Erläut...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Eckwerte der nationalen Umsetzung durch das ATAD-UmsG 2022

Ungeachtet der vorgegebenen Zahlungsstundung auf 5 Jahre bleibt der deutsche Gesetzgeber bei der bisherigen Grundkonzeption der Realisierung bei einem Entstrickungsvorgang, gewährt aber Abmilderung der Auswirkungen durch die bilanzielle Rücklagenbildung in § 4g EStG ("bilanzielle Stundung") und für Sonderfälle wie bisher der Zahlungsstundung in § 36 EStG. Im Hinblick auf die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer

Leitsatz 1. Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus; insbesondere die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsausgaben sind daher gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich. 2. Diese allgemeinen Grundsätze gelten au...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

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Die Anforderung einer Siche... / 4. Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung von Grundlagenbescheiden, insb. Gewerbesteuermessbescheiden

Im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid (insb.: Gewerbesteuermessbescheid und Gewerbesteuerbescheid) ist eine Aussetzung des Grundlagenbescheides für die Folgebehörde bindend, § 361 Abs. 3 S. 1 AO. Gemäß § 361 Abs. 3 S. 3 AO (und § 69 Abs. 2 S. 6 FGO) entscheidet über die Sicherheitsleistung jedoch die für den Erlass der Folgebescheide zuständige Behörde (im Gewerbest...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.2 Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 137 Im Hinblick auf die Prüfung der GuV sind die 3 vorstehenden Schritte der Mengen-, Bewertungs- und Ausweisprüfung nicht in der dargestellten ausgeprägten Form anzutreffen. Allerdings existieren ähnliche Anforderungen und Vorgehensweisen, wobei jedoch die Bewertungsprüfung unberücksichtigt bleibt, weil sich in den betreffenden Posten der GuV nur das Ergebnis von Bewert...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / b) Entscheidung des BFH

Teleologische Reduktion, wenn Beteiligungserwerb vollentgeltlich erfolgt: Der XI. Senat des BFH bestätigt die vorinstanzliche Entscheidung des FG Münster[16] und hat im Wege der teleologischen Reduktion entschieden, dass ein rückwirkender Teilwertansatz wegen eines Sperrfristverstoßes nach § 6 Abs. 5 S. 6 EStG bei einer vollentgeltlichen Anteilsübertragung unter vollständiger ...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verlustvortrag

Tz. 13 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste), die im Jahr ihres Entstehens nicht nach § 10d Abs. 1 EStG (Anhang 10) mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet werden konnten (vertikaler Verlustausgleich) und auch nicht durch einen Verlustrücktrag ausgeglichen wurden, sind gesondert festzustellen und in den folgenden Veranlagungszeitr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gewerbesteuerliche Behandlung

Tz. 9 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Soweit es sich um Altenheime steuerbegünstigter Körperschaften handelt, sind diese gem. § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit. Nicht steuerbegünstigte Altenheime können von der Befreiung des § 3 Nr. 20 GewStG profitieren (Anhang 7). Dieser befreit Altenheime, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielgemeinschaften

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Werden Sportveranstaltungen von mehreren Vereinen durchgeführt, gründen diese Vereine in der Regel eine Spielgemeinschaft. Unter Spielgemeinschaften versteht man den Zusammenschluss von Abteilungen, Mannschaften oder Mannschaftsteilen mehrerer Vereine einer Sportart, ohne dass die beteiligten Vereine ihre rechtliche (und steuerliche) Selbständigkei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Betroffene Steuern

"... 1. die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist, ..." Rz. 35 [Autor/Stand] Bezugnahme auf EU-Amtshilfegesetz. Hinsichtlich der potentiell im Rahmen einer Steuergestaltung relevanten Steuern[2] (Abgaben) nimmt § 138d Abs. 2 Nr. 1 AO ausdrücklich Bezug auf das EU-Amtshilfegesetz. Nach § 1 Abs. 2 EUAHiG ist dieses Gesetz ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn nach i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. z...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen Fiktives Anlagevermögen: Für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Beträgen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentum stünden. Die Frage, ob das fiktiv im Eigentum des Stpfl. stehende Wirtschaftsgut zu desse...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzurechnung von Bauzeitzinsen?

Bauzeitzinsen, die in die Herstellungskosten für unterjährig ausgeschiedene Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens eingegangen sind, sind gewerbesteuerlich nicht hinzuzurechnen. Denn nach dem Einleitungssatz des § 8 GewStG sind die genannten Schuldentgelte nur hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Im Streitfall waren für die Finanzier...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen für die Teilnahme an Fachmessen

Fiktives Anlagevermögen: Für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Beträgen nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentum stünden. Die Frage, ob das fiktiv im Eigentum des Stpfl. stehende Wirtschaftsgut zu dessen Anlagevermögen gehören würde, orientiert sich...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine atypische stille Gesellschaft

Gewerbeverluste, die eine GmbH vor der Einbringung ihres Betriebes im Ganzen in eine atypisch stille Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) erzielt hatte, können als Gewerbeverluste mit den auf sie entfallenden Gewinnanteilen an der Mitunternehmerschaft nachfolgender Erhebungszeiträume nach Maßgabe von § 10a GewStG verrechnet werden. Die bei der GmbH nach dem Einbringungsvorgan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / 3.2.3 Verfahren

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder sofort im Wirtschaftsjahr der Veräußerung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzwirtschaftsgüter zu verrechnen oder in der Bilanz zum Ende des Wirtschaftsjahrs in eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG einzustellen. Die Rücklage kann nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.3 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.4 Besonderheiten der Besteuerung des Komplementärs

Rz. 32 Bei einer natürlichen Person als Komplementär werden einkommensteuerlich nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStGdie persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA wie Mitunternehmer behandelt. Sie sind aber nicht im Verhältnis zu der KGaA oder den Kommanditaktionären Mitunternehmer; insofern werden sie eben nur wie Mitunternehmer behandelt.[1] Gewinnanteile der Komplementäre gehö...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5 Besondere Aspekte der steuerlichen Rechnungslegung

Rz. 28 In jedem Fall ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien ein selbstständiges Steuersubjekt. Sie hat eine eigene Steuerbilanz aufzustellen und entsprechende Steuererklärungen abzugeben. Zudem sind die Besonderheiten bei Personengesellschaften zu berücksichtigen, welche steuerlich Mitunternehmerschaften sind. Zunächst sollen Besonderheiten der Steuerbilanz gegenüber der H...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Säumniszuschläge / 1.1 Nichtzahlung von Steuern

Säumniszuschläge können nur bei Nichtzahlung von Steuern und bei zurückzuzahlenden Steuervergütungen entstehen (§ 240 AO). Zu den Steuern gehören auch Zölle und Abschöpfungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorschriften der AO über Säumniszuschläge gelten auch für Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, § 3 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 2 AO). Um eine Steuer handelt es sich auch, wenn z....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 1 Anzeige- und ­Meldepflichten

Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), haben dem zuständigen Finanzamt und der für die Erhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer zuständigen Gemeinde insbesondere die Gründung, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung innerhalb eines Monats...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Erweiterte Gewerbeertragskürzung: "Nachhaltigkeit" bei Objektgesellschaften eines Immobilienkonzerns Der Begriff "Verwaltung und Nutzung" in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG entspricht dem ertragsteuerlichen Begriff der Vermögensverwaltung. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die erweiterte Kürzung nicht gewährt werden kann, wenn die Grundstücksverwaltung des Unternehmens den Bereic...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerhinzurechnung für Adresskäufe

Aufwendungen für die Überlassung von Adressdaten unterliegen grundsätzlich nicht der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 f GewStG. FG Nds. v. 9.12.2021 – 10 K 10124/18, rkr.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Bauzeitzinsen

Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG von Bauzeitzinsen, die in Herstellungskosten für unterjährig ausgeschiedene Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens eingegangen sind, kommt nicht in Betracht. FG Köln v. 25.11.2021 – 13 K 703/17, rkr.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zinsen gem. § 305 Abs. 3 S. 3 AktG als Dauerschuldentgelte?

Streitig ist, ob gem. § 305 Abs. 3 S. 3 AktG zu zahlende Zinsen Dauerschuldentgelte i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG a.F. sind. Zinsen auf an außenstehende Aktionäre gezahlte Barabfindungen gem. § 305 Abs. 3 S. 3 AktG für den Zeitraum bis zur Ausübung des Optionsrechts sind wirtschaftlich Ausgleichszahlungen i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 9 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 KStG und dürfen den G...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Gewerbeertragskürzung: "Nachhaltigkeit" bei Objektgesellschaften eines Immobilienkonzerns

Der Begriff "Verwaltung und Nutzung" in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG entspricht dem ertragsteuerlichen Begriff der Vermögensverwaltung. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die erweiterte Kürzung nicht gewährt werden kann, wenn die Grundstücksverwaltung des Unternehmens den Bereich der reinen Vermögensverwaltung verlässt und gewerblichen Charakter annimmt. Wann im Einzelfall eine "...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / c) Gewerbesteuer

Rz. 268 Gerade der Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages suggeriert dem Beschäftigten z.T., dass er, insb. wenn sein Auftraggeber – z.B. als Architekt oder Ingenieur – Freiberufler ist, auch freiberuflich i.S.d. § 18 EStG tätig sei und damit nicht der Gewerbesteuer unterliege. Für die Einstufung einer freiberuflichen Tätigkeit in diesem Sinne ist aber nicht die Person...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Verjährung bei Einkommens-, Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 271 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO i.V.m. § 170 Abs. 2 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 AO), die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steu...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) UStG und LStDV

Rz. 104 Die steuerrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ebenfalls nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB – und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV [173] –,sondern über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV . D...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als auch die latenten Ertra...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung bei Überlassung von Gewerberäumen an geringfügig beteiligte Genossin

Leitsatz 1. Die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, steht auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen, wenn der von ihrem Betrieb erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht. 2. Eine Gesamtbetrachtung, wonac...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / d) Gewerbesteuer

Rz. 56 Gewerbesteuerobjekt bei der Treuhandlösung an einem einzelkaufmännischen Unternehmen wird die aus Vollrechtstreuhänder bzw. Testamentsvollstrecker und Treugeber-Erben begründete Mitunternehmerschaft; alleiniger Gewerbesteuerschuldner wird der Testamentsvollstrecker. Hingegen bleibt die Personengesellschaft, deren Anteil im Erbweg übergegangen und an dem sodann eine Vo...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / III. Gewerbesteuer

Rz. 14 Die Rechtslage bei der Gewerbesteuer ist der der Umsatzsteuer vergleichbar, wenngleich die Rechtsfolgen mit der Objektbezogenheit der Gewerbesteuer nur schwerlich in Einklang zu bringen sind.[18] Nach § 2 Abs. 5 GewStG gilt der Tod des Unternehmers als Einstellung des Gewerbebetriebes durch ihn und als Neugründung durch die Erben, wenn sie den Betrieb fortführen.[19] G...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / II. Ertragsteuern (Einkommen- und Gewerbesteuer)

1. Ausgangsüberlegungen Rz. 38 Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung sind Einkünfte der Person zuzurechnen, die sie "erzielt".[59] Einkünfte sind demnach demjenigen zuzurechnen, der den konkreten Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Bei gewerblichen Betrieben ist dies derjenige, der als (Mit-)Unternehmer mit eigener Initiative und eigenem Risiko wirtschaftet.[60]...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / III. Gewerbesteuer

1. Zusammenhang mit anderweitiger gewerblicher Tätigkeit Rz. 98 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, gleich ob diese unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 EStG zu subsumieren sind, sind in Ermangelung eines Gewinns aus Gewerbebetrieb prinzipiell nicht steuerbar im Sinne des Gewerbesteuergesetzes. Dort jedoch, wo die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Ergebnis eine (wirtsch...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Gewerbesteuer

Rz. 60 Gewerbesteuerlich ist die Entstrickung der Vollrechtstreuhand als solche ebenfalls steuerneutral, da auch hier eine gewinnrealisierende Rückübertragung ausscheidet.[89] Gewerbeverluste, die während des Bestehens der Vollrechtstreuhand an einem einzelkaufmännischen Unternehmen bzw. der mitunternehmerischen Innengesellschaft entstanden sind, sind nach Maßgabe des allgeme...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Gewerbesteuer

Rz. 47 Bei der Vollrechtstreuhand an einem einzelkaufmännischen Unternehmen wird nach hier vertretener Auffassung vergleichbar einer atypisch stillen Gesellschaft eine Mitunternehmerschaft im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG zwischen dem Vollrechtstreuhänder bzw. Testamentsvollstrecker und dem oder den Treugeber-Erben begründet. Rz. 48 Sachlich gewerbesteuerpflichtig wir...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Einkommensteuer

Rz. 52 Die Treuhandlösung an einem einzelkaufmännischen Unternehmen begründet einkommensteuerlich eine Mitunternehmerschaft nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG. Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifizierung wird somit die aus Testamentsvollstrecker und Erben bestehende Innengesellschaft.[78] Der steuerliche Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ist g...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Ausgangsüberlegungen

Rz. 38 Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung sind Einkünfte der Person zuzurechnen, die sie "erzielt".[59] Einkünfte sind demnach demjenigen zuzurechnen, der den konkreten Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Bei gewerblichen Betrieben ist dies derjenige, der als (Mit-)Unternehmer mit eigener Initiative und eigenem Risiko wirtschaftet.[60] Bei der Vollrechtstreu...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 2. Begründung der Vollrechtstreuhand

a) Einkommensteuer Rz. 45 Zivilrechtlich wird das Treugut (Sachen, Rechte und Schulden eines einzelkaufmännischen Unternehmens oder Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters) zwar aufgrund des Treuhandverhältnisses auf den Treuhänder übertragen, (ertrag)steuerlich wird das Treugut aufgrund der besonderen Zurechnungsvorschrift des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 3. Beendigung der Vollrechtstreuhand

a) Einkommensteuer Rz. 58 Die Beendigung der Vollrechtstreuhand an einem einzelkaufmännischen Unternehmen oder an einem Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft, also insbesondere die zivilrechtliche Rückübertragung bzw. -abtretung, löst keinen Entstrickungstatbestand aus. Denn ertragsteuerlich erfolgte die Zurechnung weiterhin bei den Treu...mehr