Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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Arbeitskampfrecht / 10.1 Rechtmäßigkeit von Aussperrungen dem Grunde nach

Es ist bis heute nicht unumstritten, ob das Mittel der Aussperrung als besonderes Arbeitskampfmittel überhaupt von Rechts wegen zur Verfügung steht: Arbeitgeber müssten für streikbedingte Arbeitsausfälle ohnehin keinen Lohn zahlen, sodass sich Beschäftigte mit der Streikteilnahme schon selbst schädigten; da bedürfe es keines Aussperrungsrechts; ein ausgewogenes Verhandlungse...mehr

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Arbeitskampfrecht / 3 Die Aussperrung

Die Aussperrung ist das überkommene Kampfmittel der Arbeitgeberseite zur Druck-, regelmäßig Gegendruckausübung. Wer aussperrt, verweigert planmäßig Beschäftigung und Entgeltzahlung gegenüber einer Gruppe von Arbeitnehmern, die er nach dem mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrag eigentlich beschäftigen und dafür bezahlen müsste. Er will damit ein bestimmtes Kampfziel erreichen...mehr

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Arbeitskampfrecht / 14 Rechtsfolgen rechtswidriger Streiks

Ist der Streik rechtswidrig, sind die am Streik beteiligten Arbeitnehmer nicht privilegiert. Die kollektive Bewertung des Geschehens führt nicht zu einer vom individuellen Arbeitsvertragsrecht abweichenden rechtlichen Einschätzung. Die vertraglich übernommene Arbeitspflicht derer, die sich am Streik beteiligten, bestand fort. Sie wurde durch die Streikteilnahme verletzt. Die...mehr

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Arbeitskampfrecht

1 Einführung Streik und Aussperrung als die im Wesentlichen praktizierten Mittel des Arbeitskampfes sind keine rechtlichen, sondern historisch gewachsene soziale Phänomene des Arbeitslebens. Es sind Mittel, um auf den sozialen Gegenspieler Druck auszuüben. Man will diesen veranlassen, eigenen Forderungen nachzugeben oder von Forderungen Abstand zu nehmen. Dafür hält die Arbei...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.2.3 Urlaub während des Streiks

Das Verhältnis von Urlaub und Streik ist vom Vorstehenden unabhängig zu klären. Solange sich der Arbeitnehmer nicht aktiv daran beteiligt, hat ein ausgebrochener Streik keine Auswirkungen auf den Urlaubs- und Urlaubsentgeltanspruch.[1] Ein bewilligter und bereits angetretener Urlaub wird durch einen Streikbeginn nicht unterbrochen. Ist er bewilligt, soll aber erst während de...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12 Rechtsfolgen rechtmäßiger Streiks

Das deutsche Arbeitskampfrecht geht davon aus, dass bei kollektiver Rechtmäßigkeit des Streiks eine dem angemessene arbeitsvertragsrechtliche Bewertung erfolgen muss: Was aus kollektivrechtlicher Sicht rechtmäßig ist, kann nicht individualrechtlich rechts- oder vertragswidrig sein. Hiervon ausgehend gilt der Grundsatz, dass während eines rechtmäßigen Streiks die dem Arbeitne...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.4 Die sozialversicherungsrechtliche Situation der Streikteilnehmer

Während eines Arbeitskampfes – ob der Arbeitnehmer streikt oder ob er ausgesperrt wird, ist unerheblich – bleibt das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bestehen. Daraus folgt nicht nur der bereits angesprochene Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Erkrankung während eines Arbeitskampfes, an dem sich der Erkrankte beteiligt hätte.[1] Auch das Versicheru...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17 Die Mitbestimmungsrechte während Streik und/oder Aussperrung

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Betriebsverfassungsgesetz und die sich aus ihm ergebenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte auch während eines Arbeitskampfes gelten. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält hier keine Bereichsausnahme. Einschränkungen der gesetzlichen Rechte bedürfen einer arbeitskampfrechtlichen Rechtfertigung. Hiervon ausgehend sind einzelne M...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.2.4 Feiertagslohnzahlung und Streik

Feiertagsvergütung[1] nach § 2 EFZG steht Arbeitnehmern zu, wenn für sie die Arbeit nur infolge des Feiertags ausgefallen ist. Dies ist bei ansonsten streikenden Arbeitnehmern nur der Fall, wenn der Streik während des Feiertags unterbrochen war.[2] Dies setzt nicht nur eine Aufhebung des Streikbefehls, sondern auch eine tatsächliche Unterbrechung der Streikhandlungen voraus....mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6 Auswirkungen rechtmäßiger Streiks auf nicht unmittelbar Streikbeteiligte

Werden Unternehmen durch Streiks ganz oder teilweise lahmgelegt, kann sich dies in mehrfacher Hinsicht auf andere Unternehmen oder Personen auswirken, die selbst nichts mit dem Arbeitskampf und seinen Zielen zu tun haben: Das bestreikte Unternehmen kann versuchen, dringende Produktionen in andere Unternehmen zu verlagern. Diese können wirtschaftlich verbundene aber auch solch...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17.2 Mitbestimmungsrechte in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

Auch im Bereich der sozialen[1] und wirtschaftlichen[2] Angelegenheiten bleiben die Rechte aus § 87 BetrVG im Grundsatz ungeschmälert bestehen. Nur dann, wenn in Reaktion auf das Arbeitskampfgeschehen im eigenen Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden soll, kann der Arbeitgeber dies ohne Zustimmung des Betriebsrats – aber auch ohne Unterstützung durch die Agentur für Arbeit – t...mehr

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Arbeitskampfrecht / 14.3 Krankenversicherungsschutz während rechtswidriger Streiks?

Nach § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bleibt trotz fehlender Beitragsleistungen bei rechtmäßigen Streiks die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Krankenversicherung erhalten. Die sich im Umkehrschluss daraus ergebenden negativen Rechtsfolgen aus einem rechtswidrigen Streik, bei dem ebenfalls keine Beiträge mehr gezahlt werden, werden durch die allgemeine Bestimmung des § ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10 Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Aussperrungen

Bei den bereits[1] erläuterten Begriffen "lösende und suspendierende Aussperrung" sowie "Abwehr-" und "Angriffsaussperrung" handelt es sich nicht um Rechtsbegriffe im engeren Sinne. Sie beschreiben vielmehr schlagwortartig ein bestimmtes tatsächliches Verhalten einschließlich der dabei abgegebenen Erklärungen und des dabei verfolgten rechtlichen Zieles. Gemeinsam ist allen E...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.2 Die Bedeutung der Arbeitskampfrisikolehre für die von einem Streik mittelbar Betroffenen

Die Lehre von der Verteilung des Arbeitskampfrisikos[1] kann in Drittbetrieben nicht ohne weiteres so angewendet werden, wie sie nach herrschender Rechtsauffassung innerhalb des (teil-)bestreikten Unternehmens gilt. Die Lage ist hier ähnlich wie bei der Behandlung indirekter und direkter Streikarbeit. Bei indirekter Streikarbeit in Drittunternehmen kann man nicht ohne Weiter...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.2.1 Krankheit während des Streiks

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht nach § 3 EFZG, wenn der kranke Arbeitnehmer, wäre er nicht erkrankt, einen Anspruch auf Entgelt für geleistete Arbeit gehabt hätte. Die Krankheit muss alleinige Ursache dafür sein, dass keine entgeltpflichtige Arbeitsleistung erbracht wurde.[1] Ist ein Arbeitnehmer während eines Streiks, der auch für seinen Arbeitspla...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17.1 Mitbestimmung bei arbeitskampfbezogenen personellen Einzelmaßnahmen

Als arbeitskampfbezogene personelle Einzelmaßnahmen, bei denen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats[1] nach § 99 BetrVG modifiziert sein kann, kommen insbesondere in Betracht Versetzungen für die Dauer des Arbeitskampfes, um die Arbeitsplätze von streikenden Arbeitnehmern anderweit durch Arbeitswillige oder nicht zum Streik aufgerufene Beschäftigte zu besetzen, Neueinstell...mehr

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Arbeitskampfrecht / 3.2 Aussperrung und arbeitgeberseitige Massenänderungskündigung

Bei der Aussperrung geht es darum, über eine Druckausübung auf die Arbeitnehmer den oder die Gegenspieler zu treffen und zum Einlenken zu veranlassen. Für den einzelnen Arbeitgeber oder die Arbeitgeber einer Branche kann sich aber auch das Ziel ergeben, wenn derzeit keine zwingend wirkenden tarifvertraglichen Absicherungen gelten, einheitlich bestehende Arbeitsbedingungen ge...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.3 Störung von Kundenbeziehungen

Kann ein bestreikter Arbeitgeber wegen des Streiks Kundenverträge nicht erfüllen, ist wegen der Rechtsfolge nach der Art des von ihm Geschuldeten zu unterscheiden: Schuldet er einen Gegenstand der Gattung nach, bleibt er verpflichtet, ihn zu liefern. Er muss ihn notfalls anderweitig beschaffen. Er haftet nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen Verzuges...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.4 Leistungs- oder Neutralitätspflicht der Bundesagentur für Arbeit?

Führen Fernwirkungen von Arbeitskämpfen zur vorübergehenden, gegebenenfalls auch nur teilweisen Unmöglichkeit, die in einem Drittunternehmen angestellten Arbeitnehmer zeitweise weiter zu beschäftigen, kann es zu Entlassungen oder als milderes Mittel zu der Notwendigkeit kommen, die regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen. Fraglich ist, ob die von Arbeitgeber- wie ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.2.2 Kampfhemmung durch Schlichtung

Zum Erfordernis und den Möglichkeiten einer kampfhemmenden Schlichtung ist klarzustellen: Es gibt derzeit keine gesetzliche Zwangsschlichtung. Die Tarifvertragsparteien müssen nicht von Rechts wegen vor einem Arbeitskampf einen selbst ausgewählten oder vom Staat zur Verfügung gestellten Schlichter oder einen Schlichtungsausschuss anrufen, um zunächst mit dessen Hilfe eine fr...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.3 Die tarifvertragliche Friedenspflicht

Aus den bisher erörterten Kampfregeln folgt an sich ohne Weiteres, dass die sog. relative Friedenspflicht eingehalten werden muss: Tarifverträge werden mit einer bestimmten Laufzeit oder auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen. Damit wird zugleich vereinbart, dass das tarifvertraglich Geregelte während der Zeit seiner unangefochtenen Wirksamkeit für beid...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beteiligte

Rz. 13 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nur Beteiligte sind auskunftsberechtigt (vgl BMF vom 12.12.2017, Rz 1, BStBl 2017 I, 1656, > Rz 5). Das ist vor allem der > Arbeitgeber , ggf vertreten durch seine Organe und bevollmächtigten Mitarbeiter, oder aber auch der die Pflichten des ArbG erfüllende Dritte iSd § 38 Abs 3a EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Darüber hinaus komm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bergrechtliche Gewerkschaften und Behörden (§ 17 II).

Rn 10 Bergrechtliche Gewerkschaften iSd 17 II existieren nicht mehr (§ 163 BBergG). Behörden sind grds nicht passiv parteifähig, sondern nur deren Rechtsträger (s dazu § 50 Rn 15, § 18 Rn 2). Steht ihnen ausnahmsweise die passive Parteifähigkeit zu, so haben sie nach § 17 II ihren allg Gerichtsstand bei dem Gericht des Amtssitzes.mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 2. Voraussetzungen des rechtmäßigen Streiks

Rz. 16 Die Rechtmäßigkeit aller zulässigen Streikformen beurteilt die Rechtsprechung mangels gesetzlicher Regelungen anhand folgender Kriterien: Rz. 17 Zunächst muss es sich um eine von der Gewerkschaft organisierte oder zumindest geleitete kollektive Arbeitsniederlegung handeln.[14] Nach der Rechtsprechung kommt es für die Rechtmäßigkeit des Streiks nicht darauf an, ob er vo...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / III. Parteien des Arbeitskampfs (im engeren Sinne)

Rz. 4 Wie sich aus dem Zusammenhang des Art. 9 Abs. 3 GG ergibt, ist das Recht zum Arbeitskampf zunächst einmal den Koalitionen, d.h. den Tarifparteien vorbehalten. Rz. 5 Damit können Streiks auf Arbeitnehmerseite zwar grundsätzlich nur durch die Gewerkschaften durchgeführt werden; die Rechtsprechung billigt aber auch nicht organisierten Arbeitnehmern das Recht auf Streikteil...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / b) Einreichung als elektronisches Dokument oder in eigenhändig unterschriebener Form

Rz. 15 Seit dem 1.1.2022 gilt bundesweit eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Rechtseinreicher. Gem. § 46g S. 1 ArbGG sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtrechtsfähiger Verein.

Rn 27 Die Unterscheidung zwischen dem eingetragenen, rechtsfähigen Verein (§§ 21, 55 BGB) und dem nicht eingetragenen nichtrechtsfähigen Verein (§ 54 S 1 BGB) fand ihre Fortsetzung idF des früheren § 50 II, der den letztgenannten Vereinigungen lediglich die passive Parteifähigkeit zuerkannte. Nach Streichung der Vorschrift wird dem nichtrechtsfähigen Verein ausdrücklich auch...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 2. Aussperrung als Reaktion auf einen Streik (Abwehraussperrung)

Rz. 41 Der Arbeitgeber kann mit der Abwehraussperrung auf Streikmaßnahmen reagieren, um selbst mit einer suspendierten Vergütungspflicht Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben. Da ihm dies aber nur mittelbar gelingen kann, indem er seine Maßnahme gegen Arbeitnehmer richtet, die nicht streiken (die Gehaltsansprüche der Streikteilnehmer sind ohnehin suspendiert), muss er nach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kollektivrecht.

Rn 10 Eine Gewerkschaft kann eine Beeinträchtigung ihrer kollektiven Koalitionsfreiheit durch eine tarifwidrige Betriebsvereinbarung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch eine Regelungsverfügung nach § 940 verhindern oder zumindest verkürzen (BAG NZA 11, 1169, 1173 [BAG 17.05.2011 - 1 AZR 473/09]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Im weiteren Sinne.

Rn 13 Da immer ein individueller Ablehnungsgrund gegeben sein muss, können die in der Sozialgebundenheit des Richters liegenden allgemeinen Beziehungen, die sich aus Geschlecht, Rassenzugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Religion oder Weltanschauung speisen, Misstrauen gg seine Unparteilichkeit nicht begründen (Frankf NJW-RR 98, 1764 [OLG Frankfurt am Main 01.10.1997 - 14 U 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater im Umfang ihrer Befugnisse nach § 10 I 1 Nr 2 RDG; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Personen und Vereinigungen iSd § 3a StBerG sowie Gesellschaften iSd § 3 Nr 2 und 3 StBerG, die durch Personen iSd § 3 Nr 1 StBerG handeln, in Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 10. Verschulden des Vertreters

Rz. 25 Handelt der Arbeitnehmer durch einen gesetzlichen Vertreter, muss er sich dessen Verschulden gem. § 51 Abs. 2 ZPO anrechnen lassen.[63] Rz. 26 Bei rechtsgeschäftlicher Vertretung muss sich der Arbeitnehmer nur dann das Verschulden dieses Vertreters zurechnen lassen, wenn sich die Vertretungsmacht auf die Prozessführung bezieht.[64] Rz. 27 War es über Jahrzehnte hinweg l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 5. Auskunftseinholung/falsche Auskunft

Rz. 17 Holt der Arbeitnehmer bei einer zuverlässigen Stelle Auskunft über die Klagefrist oder über die Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorgehen zu können, ein, und wird ihm falsche Auskunft erteilt, führt dies zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage.[36] Der Arbeitnehmer muss gegenüber der um Auskunft ersuchten Stelle sein Anliegen konkret deutlich machen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Wirtschaftliche.

Rn 20 Da durch § 41 Nr 1 eine unmittelbare Interessenkollision ausgeschlossen ist, kommen lediglich mittelbare wirtschaftliche Interessen am Prozessausgang in Betracht. Diese sind dann denkbar, wenn der Richter als Mitglied einer am Prozess beteiligten Organisation wirtschaftlich an deren Erfolg partizipiert. Das kann aber nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, w...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 1. Erscheinungsformen

Rz. 11 Da es den Tarifpartnern freisteht, ihre Arbeitskampfmittel selbst zu wählen, haben die Gewerkschaften verschiedene Streikformen entwickelt:[10] Rz. 12 Bekannt sind zunächst die so genannten Warnstreiks, bei denen die Arbeit stets nur für einen kurzen Zeitraum niedergelegt wird. Hierdurch wollen die Arbeitnehmer ihre Bereitschaft zum Dauerstreik deutlich machen. Warnstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verbot des beweisrechtlichen Geheimverfahrens.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gegen die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist eine Wertgebühr i.S.d. § 13 RVG. Sie entsteht gem. Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und beträgt nach Nr. 3100 VV in der 1. Instanz grundsätzlich und ungeachtet des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit 1,3. Sie umfasst die gesamte Tätigkeit des Anwalts vom Auftrag bis zum Ende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der allgemeine Gerichtsstand der Gemeinden, der Korporationen sowie derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Vereine und derjenigen Stiftungen, Anstalten und Vermögensmassen, die als solche verklagt werden können, wird durch ihren Sitz bestimmt. 2Als Sitz gilt, wenn sich nichts anderes ergibt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird. (2) Gewerkschaften h...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / I. Streik

Rz. 10 Bei dem Streik handelt es sich um die praktisch bedeutsamste oder zumindest bekannteste Arbeitskampfmaßnahme, mit der Gewerkschaften Druck auf Arbeitgeber ausüben. 1. Erscheinungsformen Rz. 11 Da es den Tarifpartnern freisteht, ihre Arbeitskampfmittel selbst zu wählen, haben die Gewerkschaften verschiedene Streikformen entwickelt:[10] Rz. 12 Bekannt sind zunächst die so ...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / II. Aussperrung

Rz. 39 Bei der Aussperrung handelt es sich um das Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber. Es kann als Angriffsmittel eingesetzt werden, um die Gewerkschaften durch Druck zum Abschluss veränderter Tarifbedingungen zu veranlassen. Häufiger aber wird die Aussperrung als Reaktion auf einen Streik eingesetzt. Beide Formen haben – ebenso wie der rechtmäßige Streik – suspendierende Wir...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / C. Arbeitskampfmaßnahmen i.w.S. (hier: Massenänderungskündigung)

Rz. 46 Den o.g. Arbeitskampfmitteln (Streik und Aussperrung) ist gemeinsam, dass sie grundsätzlich nur von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften initiiert werden können. Die nicht organisierten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können deshalb regelmäßig nur über individualrechtliche Mittel Druck auf die jeweils andere Arbeitsvertragspartei erzeugen. Eine Möglichkeit hierzu ist...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges sind die folgenden Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen steuerbefreit (§§ 28–41 MwStG): Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, Finanz- und Versicherungstätigkeiten, Erziehungs- und Ausbildungsdienstleistungen, Gesundheitswesen und Dienstleist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Einbeziehung von Arbeitsverträgen in die AGB-Kontrolle (§ 310 IV 2 BGB) bedurfte es aus Sicht des Gesetzgebers der Klarstellung, dass die im UKlaG geregelten objektiv-rechtlichen Kontrollkompetenzen sich nicht auf das Arbeitsrecht beziehen. Allerdings gibt es auch im Arbeitsrecht ein dem Verbraucherschutz strukturell vergleichbares Durchsetzungsdefizit. In Form ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 105 II HGB) und die KG (§ 161 II HGB), Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (§ 54 I BGB, früher: nicht rechtsfähige Vereine, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 105 II HGB), d...mehr