Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Sommer, SGB XI § 106b Finan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit dem DVG wurde die Telematikinfrastruktur erweitert, indem den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit gegeben wird, sich freiwillig anzuschließen. In Zukunft ist zu erwarten, dass dieser Anschluss obligatorisch wird (BT-Drs. 19/13438 S. 35, 76). Dadurch soll die Telematikinfrastruktur im Bereich der Pflege als zentrale Infrastruktur für eine ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.3 Betriebliche Berufsausbildung als Beschäftigung (Abs. 2)

Rz. 170 § 7 Abs. 2 bestimmt, dass als Beschäftigung auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt (BT-Drs. 7/4122 S. 31). Die in § 7 Abs. 2 gelisteten betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden der Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) im Wege einer unwiderleglichen Vermutung gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Fiktion ("gilt") ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, nämlich den der Beschäftigung. Dabei handelt es sich nicht um einen tatbestandlich scharf definie...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Ein Beschäftigter kann aufgrund einer Vereinbarung vor der Zeit der Freistellung ein Wertgutarbeiten erarbeiten, welches dann während der Freistellungsphase als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, wobei in der Anarbeitungsphase die Arbeitsleistung die arbeitsvertraglich vereinbarte übersteigen muss. Das Wertguthaben kann sowohl aus einem Zeitkonto als auch angespartem Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 328 Gebühre... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 Bales/Holland/Pellens, Zulassungsentscheidungen der gematik – Rechtsanspruch, Rechtsnatur, Rechtsschutz, GesR 2008 S. 9. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 19.5.2020, www.bundestag.de/resource/blob/697136/b20c473752cf7971edd7129bb252eaa5/19_14_0165-21-_GKV_PDSG-data.pdf (abgerufen: 10.1.2021). Übersicht über Gebühren der gematik für...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6. Das sind versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld I und f...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.1 Überblick

Rz. 40 Die Schutzfrist ist ein Begriff des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Und das MuSchG ist arbeitsrechtlicher Natur und kann nur bei Arbeitnehmerinnen und Heimarbeiterinnen sowie bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde (Rz. 20 ff.), angewandt werden. Für Versicherte, die nicht diesen Frauen zuzuordnen sind (vgl. Rz. 41), gilt als leistungsauslösender T...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.1 Arbeitsleistung innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 154 Eine Fallgestaltung für die Verschiebung des Mutterschaftsgeldanspruchs wegen der unter Rz. 153 aufgeführten EG-Mutterschaftsrichtlinie liegt vor, wenn die Mutter kein vom Arzt oder der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger ausgestelltes Zeugnis etc. über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung ...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 2.2 Vereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 4 Das Erstattungsverfahren wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den obersten Landesbehörden (z. B. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) vereinbart. Der Abschluss ist gesetzlich auf den 1.10.2020 terminiert. Der GKV-Spitzenverband hat erstmalig eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die rückwirkend zum 1.1.2021 in Kraft ...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufwendungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden deren Rechtsträgern erstattet. Die Norm sieht einen Rechtsanspruch der Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden auf Kostenerstattung vor. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.2 Richtlinie (Abs. 2)

Rz. 7 Die KBV regelt in einer Richtlinie Einzelheiten zu den Anforderungen an ein sicheres elektronisches Verfahren sowie an informationstechnische Systeme für elektronische Arztbriefe. Dazu hat sie Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband, der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herzustellen. Die Richtlinie ist zum 1.4.2021 in Kraft getr...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten ab 1.1.2021 an die Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden (z. B. Kommunen als Träger der Gesundheitsämter) die in § 376 Satz 1 genannten Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, ...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.1 Pauschale (Abs. 1)

Rz. 3 Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 72 Abs. 1) erhalten neben der Erstattung für Investitions- und Betriebskosten (§ 378 Abs. 1) eine pauschale Abgeltung für elektronische Arztbriefe (Satz 1). Die Pauschale ist an Voraussetzungen geknüpft: Der Arztbrief wird durch sichere elektronische Verfahren versandt; der Versand durch Post-, Boten- oder Kurie...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) für bestimmte Leistungsbereiche nichts Abweichendes regeln (§ 7 Abs. 1 sowie BSG, Urteile vgl. Rz. 5). Der Anspruch auf Haushaltshilfe zulasten der Krankenversicherung wird umfassend in § 38 SGB V geregelt. Für §...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.11 Kinderbetreuungskosten bei fehlendem Anspruch auf Haushaltshilfe (Abs. 3)

Rz. 47 Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach § 1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Nimmt ein Rehabilitand an einer medizinischen Rehabilitationsleistung oder an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, kann er ggf. dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Er ha...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

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Sommer, SGB V § 293a Transp... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Häser, Lebenslange Arztnummer, Krankenhausarztnummer, Arztnummer, Der Klinikarzt 2019 S. 6. Müller, Bundesweit regional – Versorgungsangebote der Ersatzkassen,ersatzkasse magazin 2022, Nr. 1 S. 20. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Vorgabe des GKV-Spitzenverbandes über Aufbau und Vergabe eines Vertragskennzeichens für besondere Versorgungsformen, www.bundesamtsozialesicher...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 294a bezweckt eine Kostenentlastung der gesetzlichen Krankenkassen. In den Fällen, in denen ein Versicherter Leistungen zulasten einer Krankenkasse erhält, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig ist (z. B. eine Berufsgenossenschaft aufgrund einer Berufskrankheit), die Behandlungsbedürftigkeit durch einen Dritten oder den Versicherten (§ 52) zu verantworten ist,...mehr

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Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 21 Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 30. November 2015 – zuletzt geändert am 5.2.2019 – vereinbart zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwir...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.4 Fehlerhafte Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 7 Fehlerhafte oder unvollständige Datenübermittlungen zu Diagnosen nach den §§ 295 und 295a dürfen erneut in korrigierter oder ergänzter Form übermittelt werden, wenn ein technischer Übermittlungs- oder formaler Datenfehler ursächlich ist (Satz 1). Die restriktive Regelung verbietet eine Korrektur aus anderen Gründen und schließt eine missbräuchliche nachträgliche Veränd...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Angaben, die freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger den Krankenkassen für Abrechnungszwecke zu übermitteln haben. Gemäß § 134a Abs. 1 Satz 1 schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbänden d...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2.2 Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 4 Durch den Verweis auf § 302 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und Abs. 3 wird klargestellt, dass der GKV-Spitzenverband das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens durch Richtlinien bestimmt und sich auch Hebammen zur Erfüllung ihrer Übermittlungspflichten der Hilfe von Rechenzentren bedienen können. Die "Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen" nach § 302 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Axer, Der Risikostrukturausgleich auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichts, SGb 2003 S. 485. Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021. Spoerr/Winkelmann, Rechtliche Koordinaten des Finanzausgleichs unter Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufgaben der gematik werden durch den GKV-Spitzenverband durch eine Pauschale finanziert. Die Pauschale orientiert sich an der Mitgliederzahl der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Sommer, SGB V § 316 Finanzi... / 2.1 Finanzierung (Abs. 1)

Rz. 3 Zur Finanzierung zahlt der GKV-Spitzenverband an die gematik jährlich einen Betrag in Höhe von 1,00 EUR je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 1; ab 1.1.2022 = 1,50 EUR). Die Höhe des Betrages kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entsprechend dem Mittelbedarf der gematik und unter Beachtung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Rechtsveror...mehr

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Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 2.2 Geschäftsanteile (Abs. 2)

Rz. 4 Die Geschäftsanteile entfallen zu 51 % auf die BRD, zu 24,5 % auf den GKV Spitzenverband und zu 24,5 % auf die anderen Spitzenorganisationen. Die BRD ist damit Mehrheitsgesellschafterin. Ihr Geschäftsanteil ändert sich auch dann nicht, wenn weitere Gesellschafter zugelassen werden. Der Text berücksichtigt nicht die freiwillige Mitgliedschaft des PKV-Verbandes, der an d...mehr

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Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 2.1 Gesellschafter (Abs. 1)

Rz. 3 Gesellschafter der gematik sind neben der BRD (vertreten durch das BMG) die in § 306 Abs. 1 Satz 1 genannten Spitzenorganisationen: Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie Spitzenorganisatio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15a UStG war durch Art. 12 des Gesetzes zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar rückwirkend mWv 1.1.1991.[2] Das Gesetz geht zurück auf den Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 1996[3], der jedoch noch keinen Vorschlag für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 15a UStG enthielt...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Der MD Bund (www.md-bund.de) berät den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) in medizinischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Arbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in medizinischen und organisatorischen Fragen (BT-Drs. 16/3100). Der MD Bund ist am 1.1.2022 als Körperschaft des öffentlichen Rechts konstituiert worden. Seine...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rebscher, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, Aufgaben und Ziele der Arbeitsgemeinschaft nach § 282 SGB V, KrV 1990 S. 27. MDS-Broschüre, Kurz & bündig, Die MD...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Danach hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen die wirksame Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste (MDK) zu fördern. Dazu wurde eine Arbeitsgemeinschaf...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.4 Vorstand (Abs. 4)

Rz. 14f Der Vorstand hat 2 Mitglieder und besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, die vom Verwaltungsrat gewählt werden (Satz 1). Beide führen die Geschäfte des MD Bund, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist (Satz 2). Sie vertreten den MD Bund gerichtlich und außergerichtlich. Beide Personen sind nach der Satzung einzeln geschäftsführungs- und vertretu...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.2 Besetzung des Verwaltungsrats (Abs. 2)

Rz. 10 Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern (Mitglieder; Satz 1). Die Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte der MD gewählt (Satz 2). Rz. 11 Die Verteilung der Mitglieder auf die verschiedenen Interessengruppen entspricht demselben Verhältnis der Vertretergruppen, das auch für die MD gilt (§ 279 Abs. 4, 5). 16 Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte oder Vertr...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Förderrichtlinie (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 7 Der Verpflichtung aus Abs. 3 Satz 1 und 2 zur Schaffung einer Förderrichtlinie ist der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung nachgeko...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 3 Satz 3 und 4)

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 Satz 3 ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31.3.2025 einen Bericht über die Entwicklung der Netzwerkstrukturen und die geleistete Förderung vorzulegen, um die Auswirkungen der Förderung durch die GKV bewerten zu können. Satz 4 verpflichtet die Krankenkassen sowie deren Landesverbände, dem GKV-Spitzenverband...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.4 Rahmenvereinbarung (Abs. 2 Satz 8 bis 13)

Rz. 30 In Abs. 2 Satz 8 bis 12, die durch das HPG (vgl. Rz. 2c) angefügt worden sind, hat der Gesetzgeber den Partnern der Rahmenvereinbarung vor dem Hintergrund erkannter Praxisprobleme nähere Vorgaben für die zu aktualisierenden bzw. neu zu schließenden Vereinbarungen zur ambulanten Hospizarbeit gemacht. Zum einen sind die Vertragsparteien verpflichtet worden, zu überprüfe...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.4 Rahmenvereinbarung (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 14 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart nach Satz 4 gemeinsam und einheitlich mit den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Hospize maßgeblichen Spitzenorganisationen das Nähere über Art und Umfang der Versorgung. Zu den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Hospize maßgeblichen Spitzenorganisationen sind die Wohlfahrtsverbände u...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 § 39e eröffnet einen Anspruch auf Übergangspflege, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Krankenhausbehandlung S. 1 genannten, vorrangigen Leistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können. Die Leistung kann nur in dem Krankenhaus erbracht werden, indem die oder der Versicherte zuvor behandelt worden ist. Ferner darf noch keine Entlassung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 67 Elektron... / 2.3 Erprobung von Verfahren zur elektronischen Übermittlung – Pilotprojekte (Abs. 3)

Rz. 20 Der mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 19.5.2020 (BGBl. I S. 1018) mit Wirkung zum 23.5.2020 angefügte Abs. 3 eröffnet Krankenkassen und ihren Verbänden die Möglichkeit, im Rahmen von Pilotprojekten Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Verordnungen und zur Abrechnung von Leistungen nach § ...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.2 Ambulante Entbindung

Rz. 19 Gemäß § 24f Satz 2 kann die Versicherte ambulant in einem Krankenhaus (Rz. 20), in einer ärztlich geleiteten Einrichtung (Rz. 21), in einer Hebammenpraxis (vgl. Rz. 22), in einer von einer Hebamme geleiteten Einrichtung (Geburtshaus; vgl. Rz. 23 f.) oder zu Hause (Hausgeburt; Rz. 25) entbinden. Rz. 20 Im Gegensatz zu einer stationären Entbindung handelt es sich dann um eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 25 Im Internet auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses (unter: www.g-ba.de, zuletzt abgerufen am 31.3.2022) finden sich folgende Richtlinien: Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über ...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.3 Hebammenhilfe

Rz. 12 Gemäß § 24d hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf Hebammenhilfe. Im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung (= medizinische und beratende Hilfe durch die Hebamme) ist dieser Anspruch auf die Zeit bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Geburt begrenzt; weitergehende Leistungen bedürfen ausdrücklich der ärztlichen Anordnun...mehr

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Sommer, SGB V § 24e Versorg... / 2.3.2 Begriff: Schwangerschaftsbeschwerden und Abgrenzung zur Krankheit

Rz. 9 Nach § 24e Abs. 2 HS 2 gilt die unter Rz. 8 aufgeführte Zuzahlungsfreiheit sowie die Nichtanwendung der Festbetragsregelung lediglich bei Schwangerschaftsbeschwerden und während der Entbindung. Unter Schwangerschaftsbeschwerden versteht die Rechtsprechung Befindlichkeitsstörungen, die für die Schwangerschaft typisch sind und mit ihr kommen und gehen (BSG, Urteil v. 15....mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 3 Materialien

Rz. 30 Gemeinsames Rundschreiben v. 6./7.12.2017 i. d. F. v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_mug/2020_12_03_NS_FLB_TOP_01_24c24iSGBV_GR_zu_den_Leistungen_bei_Schwangerschaft_u_Mutterschaft_Anl3.pdf, zuletzt abgerufen am 31.3.2022 G-DRG – Definitionshandbuch 2021, veröffe...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.5 Fahr-/Transportkosten

Rz. 29 Für die Leistungen bei der Entbindung gilt die Fahrkostenregelung des § 60 entsprechend. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen stationärer Entbindung im Krankenhaus und sonstigen Entbindungen. Ein Anspruch auf Übernahme der Fahr-/Transportkosten bezieht sich immer nur auf das aus medizinischer Sicht preiswerteste zumutbare Verkehrsmittel. Hinsichtlich der Notwendigkeit d...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.2 Ärztliche Betreuung

Rz. 4 Nach § 24d Satz 1 hat die Versicherte Anspruch auf eine ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und nach der Entbindung. Die Inhalte und den Umfang dieser ärztlichen Betreuung regeln die gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 beschlossenen Mutterschafts-Richtlinien (Fundstelle: Rz. 25). Sie dienen der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst...mehr