Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Während § 696 den Übergang in das streitige Verfahren nach Widerspruch gegen den MB regelt, behandelt § 700 den Übergang nach Einspruch gegen den VB. Mit dem VB erhält der ASt einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (§ 794 I Nr 4), der dem vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichgestellt ist (§ 700 I). Einspruch ist der einzig zulässige Rechtsbeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verzicht und Abschlusserklärung.

Rn 9 Der Schuldner kann auf das Antragsrecht nach § 927 verzichten (BGH NJW-RR 87, 288, 289). Mit der im Wettbewerbsrecht entwickelten, hierauf aber nicht beschränkten Abschlusserklärung kann der Schuldner unter Verzicht auf die Rechtsbehelfe der §§ 924, 926 die Klage in der Hauptsache abwenden (BGHZ 181, 373 Rz 15 = NJW 09, 3303 – Mescher weis). Mit der Abschlusserklärung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu bestim...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 66 Da § 168 SGB IX allein darauf abstellt, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen handelt, kommt es nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft bekannt war.[121] Der Arbeitgeber läuft daher stets Gefahr, dass eine ausgesprochene Kündigung aufgrund der Regelungen des SGB IX unwirksam ist.[1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen. Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind digitale Rechnungen seit dem 01.12.2019 verpflichtend im Format Peppol BIS 3.0 über das Peppol-Netzwerk zu stellen. Schweden erwägt, eine verpflichtende digitale B2B-Rechnungstellung einzuführen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen. Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind seit 01.01.2019 digitale Rechnungen verpflichtend im nationalen XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017) oder nach UBL 2.1. und UN/CEFACT CII zu übermitteln.mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / III. Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Kündigungsschutzklage

Rz. 18 Der Arbeitgebervertreter wird routinemäßig prüfen, ob die erhobene Kündigungsschutzklage an Mängeln leidet, insbesondere, ob möglicherweise die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG nicht eingehalten ist. Im Hinblick auf einen möglichen Sonderkündigungsschutz nach dem MuSchG bzw. nach dem SGB IX ist zu kontrollieren, ob arbeitnehmerseitig die Fristen für die Mitteilung der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 61 des Erlasses zur Mehrwertsteuer). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind digitale Rechnungen verpflichtend im Format Peppol BIS 3.0 über das Peppol-Netzwerk zu stellen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Leistungsort

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bestimmung des Leistungsortes wird im UStG zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschieden. Aufgrund der Gleichstellung des Eigenverbrauches mit der Lieferung bzw. sonstigen Leistung, ist auch der Ort für den Eigenverbrauch in analoger Anwendung der für Lieferungen und sonstige Leistungen geltenden Regeln zu besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen muss, sowie ihren Umfang. Grundgedanke der Prozesskostenhilfe ist es, dem Bedürftigen iRd verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und sozialen Fürsorge weitgehend die gleichen Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung zu gewähren wie der bemittelten rechtsuchend...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 132 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sollen ab 2025 digitale Rechnungen verpflichtend im PEPPOL-3.0-Format übermittelt werden. Zum gleichen Termin ist ein verpflichtendes digitales Abrechnungsverfahren für B2B-Transaktionen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 78 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind seit Juli 2017 digitale Rechnungen verpflichtend im Format Peppol BIS 3.0 über "eSaskaita" zu stellen. Litauen ermöglicht seit September 2023 ein freiwilliges E-Invoicing für B2B-Tra...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen, und es gibt keine besonderen Anforderungen wie z. B. Signaturen oder Formatvorgaben. Seit dem 01.04.2019 ist bei Rechnungen an den öffentlichen Sektor (B2G) über netto 100.000 NOK grundsätzlich eine digitale Rechnungstellung nach dem Elektronisk Handelsformat (E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 9 UStG bestand unverändert seit dem 01.01.1980 (zuvor bereits § 4 Nr. 9 UStG 1973). Durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (Gesetz vom 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095) wurden in § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 1 UStG die Wörter "sowie die Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kraft Gesetzes verfahrensfähige Personen (Nr 4).

Rn 6 Nach dieser Bestimmung sind Personen verfahrensfähig, die durch das FamFG oder ein anderes Gesetz dazu bestimmt werden. Dies gilt insb für das Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Mit den §§ 275 Abs 1, 316 (dazu BGH MDR 21, 441, 442 [BGH 02.12.2020 - XII ZB 456/17]) wird die verfahrensrechtliche Gleichstellung geschäftsunfähiger Betroffener erreicht, nicht aber ihre Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Grenzen.

Rn 26 Allerdings ist nicht jeder ausl Entscheidung die Anerkennung zu versagen, weil sie, wenn sie von einem deutschen Gericht getroffen worden wäre, wegen eines Verstoßes gegen Grundrechte verfassungswidrig wäre (BVerfGE 31, 58, 77 = NJW 71, 1509, 1512 – Spanierurteil). Zum einen bedarf es eines gewissen Inlandsbezugs (BGHZ 120, 29, 34 = NJW 93, 848). Es ist im Einzelfall z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schiedssprüche auf der Grundlage statutarischer Schiedsklauseln.

Rn 13 Auch Schiedssprüche eines ausländischen Schiedsgerichts, die auf statutarischen Schiedsklauseln beruhen (s § 1066 Rn 2 ff) können anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Zwar fallen statutarische Schiedsklauseln nicht unter Art II UNÜ. § 1066 verweist jedoch insgesamt auf das 10. Buch. Hierdurch erfolgt die Gleichstellung von Schiedsverfahren auf Grund von stat...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 209d Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind digitale Rechnungen verpflichtend im Format TEAPPSXML 3.0 oder Finvoice 3.0. zu stellen. Alternativ kann das PEPPOL-Netzwerk verwendet werden. Dies gilt seit April 2019 für die Bund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift des Art 4.

Rn 4 Art 4 regelt die internationale, nicht die örtliche Zuständigkeit. Der Wohnsitz iSd Vorschrift ist nach Art 62, 63 zu ermitteln und schließt damit den Sitz von juristischen Personen ein. Die Staatsangehörigkeit ist irrelevant. Zu welchem Zeitpunkt der Wohnsitz vorliegen muss, wird nicht gesagt. Ein Vorliegen zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt wird jedenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Die Regelung des Abs 1 stellt eine Grundlagennorm dar. Sie enthält in S 1 die allgemeine Klarstellung, dass eine mündliche Verhandlung stets auch als Videokonferenz durchgeführt werden kann. Der Hinweis, dass dies in geeigneten Fällen stattfinden kann, ist keine Einschränkung. Mit dieser Gleichstellung der Videoverhandlung gegenüber einer Verhandlung im Sitzungszimmer d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 4 Die Rechtsbeschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat begründet werden (Abs 2 S 1). Die Begründungsfrist beginnt ebenso wie die Einlegungsfrist mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung (Abs 2 S 2). Sie kann auf Antrag vom Senatsvorsitzenden verlängert werden, wenn der Gegner einwilligt. Ohne Einwilligung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert we...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Gutscheine

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2019 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen neu geregelt (§ 3 Abs. 13 bis 15 UStG) und man unterscheidet nunmehr sog. Einzweckgutscheine (§ 3 Abs. 14 S. 1 UStG) und Mehrzweckgutscheine (§ 3 Abs. 15 S. 1 UStG). Die Finanzverwaltung ist trotz der unionsrechtlich grundsätzlich gebotenen Gleichstellung von Gutschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schiedssprüche.

Rn 2 Das Gesetz spricht in § 1054 und an anderer Stelle nur allgemein vom Schiedsspruch. Durch die Gleichstellung mit einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt (§ 1055) wird aber deutlich, dass die Trennung unterschiedlicher Arten von Urteilen auch bei Schiedssprüchen von Bedeutung sein kann. So kann man iRd Endentscheidungen den vollständigen Schiedsspruch vom Teil-Schiedsspr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde das Umsatzsteuergesetz geändert, um nach den Vorgaben der Europäischen Union die digitale Rechnungstellung zu erleichtern. Grundsätzlich gilt seit diesem Zeitpunkt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Behördenrundschreiben AAFisc 14/2014 vom 04.04.2014). Bei Leistungen an die öff...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde das Umsatzsteuergesetz geändert, um nach den Vorgaben der Europäischen Union die digitale Rechnungstellung zu erleichtern. Grundsätzlich gilt seit diesem Zeitpunkt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 50 i. V. m. Schedule 12 Art. 6 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Steuerbefreiung entgeltlicher Umsätze

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein wichtiges EuGH-Urteil (vom 08.05.2003, Rs. C-269/00, Wolfgang Seeling, UR 2003, 288 = UStB 2003, 191 = UVR 2003, 232) beschäftigt sich mit der Privatwohnung des Unternehmers in einem Unternehmensgebäude. Nach zwischenzeitlich aufgegebener Verwaltungsauffassung führte die private Verwendung eines im Übrigen unternehmerisch genutzten Gebäud...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / A. Einführung

Rz. 1 Kündigungsschutz ist in Deutschland ein Begriff, dessen Inhalt dem KSchG zugewiesen wird. Das KSchG beschränkt seine Anwendbarkeit indes in sachlicher und personaler Hinsicht (vgl. § 3 Rdn 17 ff.). Verfassungsrechtlich ist dies zulässig.[1] Rz. 2 Jede Kündigungserklärung ist – unabhängig von der Geltung des KSchG – den allgemeinen Voraussetzungen einer rechtsgeschäftlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anerkennung von Sachentscheidungen eines ausl Gerichts in Zivilsachen. Sie bestimmt dem Wortlaut nach nur Anerkennungshindernisse; die Nr 1 und 5 werden jedoch als Anerkennungsvoraussetzungen verstanden, dh dass derjenige sie beweisen muss, der die Anerkennung begehrt (für Nr 1: Kobl RIW 04, 302, 303; für Nr 5: BGHZ 141, 286, 302 = NJW 99, 3198...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde das italienische Umsatzsteuergesetz geändert, um nach den Vorgaben der Europäischen Union die digitale Rechnungstellung zu erleichtern. Grundsätzlich gilt seit diesem Zeitpunkt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen. Allerdings ist es erforderlich, die Echtheit des Ursprungs, die Authent...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 319 Steuergesetz). Bis 2022 gab es keine Verpflichtung zur digitalen Rechnungstellung. Seit Oktober 2021 hat die Regierung allerdings umfangreiche Vorschriften für ein optionales System zur elektronischen Rechnungstellung erlassen. Dieses System ("RO eF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schiedssprüche mit vereinbartem Wortlaut.

Rn 9 Für vollstreckbar erklärte Schiedsvergleiche nach § 1044a aF sind nach § 323a abänderbar; nicht aber Schiedssprüche mit vereinbartem Wortlaut nach §§ 1053 I 2, 1060 I. Wegen der Gleichstellung mit dem Urt durch § 1055 gilt für sie vielmehr § 323 (Musielak/Voit/Musielak § 323a Rz 1; St/J/Althammer § 323a Rz 3; Anders/Gehle/Anders ZPO § 323a Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Aufgrund der Einführung und Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos ist § 835 mehrfach geändert worden. Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (v 7.7.09, BGBl I, 1707) ist in § 835 III aF eine vierwöchige Leistungssperre bei Zustellung eines Überweisungsbeschlusses eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichteheli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Den Eid kann nur der verantwortliche Gutachtenerstatter selbst leisten, so dass beim Gutachten einer Kollegialbehörde der zur Erläuterung entsandte Vertreter nicht beeidigt werden kann (St/J/Berger § 410 Rz 3). Das Gericht hat die freie Wahl zwischen Vor- und Nacheid, es ist aber klarzustellen, welche Ausführungen der Eid umfasst. Befundtatsachen sind erfasst, Zusatztat...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.9.2 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ergänzend zu der Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG in der ab dem 01.01.2011 gültigen Fassung (vgl. Rz. 92 zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen u. ä. Leistungen und vgl. Rz. 97 f. zu Messen und Ausstellungen) regelt der neue § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG, dass die Einräumung der Eintrittsberechtigungen zu den oben aufgeführ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 106n Mehrwertsteuergesetz). Polen plante ab dem 01.01.2024 ein verpflichtendes E-Invoicing zwischen allen in Polen ansässigen Steuerpflichtigen (dies betrifft auch Niederlassungen von ausländischen Unternehmen). Eine Genehmigung der Europäischen Union f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 64 Brüssel IIb-VO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext Dieser Abschnitt gilt in Sachen der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und der elterlichen Verantwortung für öffentliche Urkunden, die in einem Mitgliedstaat, dessen gerichtliche Zuständigkeit nach Kapitel II anzunehmen ist, förmlich errichtet oder eingetragen wurden, und auf Vereinbarungen, die in einem Mitgliedstaat, dessen gerichtliche Zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Religionsfreiheit.

Rn 1 Der gem § 481 II ohne religiöse Beteuerungsformel gesprochene Eid hat keinen religiösen oder anderweit transzendenten Bezug; trotzdem folgt aus Art 4 GG das Recht eines jeden Schwurpflichtigen, aus – auch nur behaupteten, also letztlich nicht überprüfbaren (Musielak/Voit/Huber § 484 Rz 1) und vom Gericht auch nicht zu überprüfenden (BeckOKZPO/Bechteler § 484 Rz 2) – Grü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch einen Nichtanwalt.

Rn 4 Eine analoge Anwendung von Abs. 1 auf Nichtanwälte ist wegen des auf der Stellung von Rechtsanwälten als Organe der Rechtspflege beruhenden Ausnahmecharakters nicht möglich (BGH MDR 22, 121 [BGH 29.09.2021 - VII ZB 25/20], Rz 17 f). Deshalb ist bei sonstigen Prozessbevollmächtigten vAw zu prüfen, ob eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt. Eine Vollmachtsrüge stellt eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 784 I.

Rn 2 Die Anwendung des § 784 I setzt voraus, dass bei Anordnung der Nachlassverwaltung oder Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vollstreckungsmaßnahmen bereits erfolgt sind; die Zwangsvollstreckung darf noch nicht beendet sein. Beginnt die Zwangsvollstreckung wegen Nachlassverbindlichkeiten in das eigene Vermögen des Erben erst nach dem Zeitpunkt der Anordnung der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Unentgeltliche Ausfuhrlieferung und Entnahme

Rz. 166 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6 Abs. 5 UStG schließt die Anwendung der Steuerbefreiung für Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG aus. Die Vorschrift wurde durch das StEntlG 1999/2000/2002 (Gesetz vom 24.03.1999, BGBl I 1999, 402) mit Wirkung ab 01.04.1999 angefügt. Unter die Regelung des § 3 Abs. 1b UStG fällt insbesondere die Entnahme von Gegenständen durch den Untern...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde das Umsatzsteuergesetz geändert, um nach den Vorgaben der Europäischen Union die digitale Rechnungstellung zu erleichtern. Grundsätzlich gilt seit diesem Zeitpunkt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen. Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind digitale Rechnungen verpflichtend im Form...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / X. Protokollanlage (Abs 5).

Rn 24 Eine Anlage zum Protokoll nimmt an der Beweiskraft des Protokolls teil (St/J/Roth Rz 33), wenn die Anlage dem Protokoll beigefügt und im Protokoll als solche bezeichnet ist. Es empfiehlt sich, auch auf der Anlage selbst einen Vermerk über ihre Eigenschaft als Protokollanlage anzufügen (das Fehlen dieses Vermerks steht der Gleichstellung der Anlage nicht entgegen BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besonderheiten.

Rn 11 Der bedürftigen Partei wird regelmäßig nicht zugemutet, iRd PKH-Verfahrens zur Vermeidung der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist zu stellen (BGH NJW-RR 05, 1586 [BGH 22.06.2005 - XII ZB 34/04], strenger aber offenbar BGH NJW 13, 1684 [BGH 19.03.2013 - VI ZB 68/12]); zum einen wird es nicht selten vorkommen, dass die P...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 17 UStG enthält zwei Steuerbefreiungstatbestände: nach Buchst. a werden die Lieferungen von menschlichen Organen, menschlichem Blut und von Frauenmilch von der Steuer befreit; in Buchst. b die Beförderung kranker/verletzter Personen mit dafür eingerichteten Fahrzeugen. § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG bezweckt, die Lieferung der i. d. R. im Rahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höhe der Einkünfte.

Rn 31 Grund der Sonderbehandlung nicht wiederkehrend zahlbarer Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste ist ihr abweichender Zahlungsmodus, der einer Gleichstellung mit dem laufenden Arbeitseinkommen Grenzen setzt. In ähnlicher Weise gilt dies auch für sonstige Einkünfte, etwa aus Vermögen, wenn zB Dividenden in anderen Rhythmen als Arbeitseinkommen gezahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinterbliebenenversorgung (Nr 3).

Rn 25 Um dem Versorgungscharakter von § 851c I zu genügen und die Forderungsdurchsetzung der Gläubiger nicht unnötig zu erschweren, dürfen ausgenommen von Hinterbliebenen keine Dritten begünstigt werden. Hinter der Unterhaltssicherung für Hinterbliebene muss eine verbesserte Vollstreckungsgrundlage für die Pfändungsgläubiger zurücktreten. Die Begünstigung erfolgt durch Vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff und benachbarte Phänomene.

Rn 1 § 292 stellt klar, dass gesetzliche Vermutungen grds widerlegbar sind und Ausnahmen vom Gesetz ausdrücklich angeordnet werden müssen. Die Wirkung einer gesetzlichen Vermutung besteht darin, dass die vermutete Tatsache nicht mehr beweisbedürftig ist. Insoweit besteht eine Parallele zu den nicht bestrittenen Behauptungen (§ 138 III), dem Geständnis (§ 288) und den offenku...mehr