Fachbeiträge & Kommentare zu Gleitzone

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 6 Die den in Abs. 1 Satz 1 genannten Adressaten auferlegte Pflicht, Gemeinsame Grundsätze zu entwickeln, betrifft 4 Themenbereiche. Maßgebend sind insoweit die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 SGB IV in der vom 1.1.2022 an geltenden Fassung (dazu Rz 3). Rz. 7 Zunächst sind die Schlüsselzahlen für Person...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 7.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 % für Arbeitnehmer mit mehreren Minijobs ohne pauschale Rentenversicherung

Übt der Minijobber z. B. mehr als einen Minijob aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal mit 2 % berechnet werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Die 2 %ige pauschale Lohnsteuer setzt voraus, dass die Rentenversicherungsbeiträge pauschal mit 15 % zu berechnen sind. Ohne pauschale Rentenversicherungsbeiträge kann die Lohnsteuer dann nur mit 20 % vom Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.2 Geringfügige Beschäftigungen

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 regelt Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Komplexität der Bestimmungen durch Rechtsänderungen und Übergangsrecht ist weitgehend entfallen. Allerdings war auch die Anhebung der Entgeltgrenze auf 450,00 EUR monatlich seit dem 1.1.2013 mit Übergangsrecht verbunden. Seit dem 1.10.2022 gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 520,00 EUR mon...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Abs. 1 regelt das Zuflussprinzip. Danach ist ausschließlich erzieltes Arbeitsentgelt zur Berechnung des Bemessungsentgeltes zu berüc...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 3 Literatur

Rz. 24 Berchtold, Verfahrensrechtliche Probleme des § 7a SGB IV, NZS 2014, 885. Brose, Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV: Eine Reform und viele Fragen, SGb 2022, 133, 208. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane von Aktiengesellschaft, GmbH und Stiftung, SGb 2023, 18. Dieckmann, Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.2 Midijob als Nebenverdienst: weitere Einkünfte prüfen

Ist die Aufnahme einer Beschäftigung im Übergangsbereich oder ein Wechsel vom Minijob zum Midijob beabsichtigt, sollte geprüft werden, welche sonstigen Einkünfte im jeweiligen Beschäftigungsjahr voraussichtlich erzielt werden und wie hoch der individuelle Steuersatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Progressionsstufe ist. Hinweis Keine pauschale Beurteilung möglich Die Ent...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.1 Überschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 2.000 EUR sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den für den jeweiligen Versicherungszweig ge...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.2 Unterschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Unterschreitens der Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (538,01 EUR), ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2024: 0,6846) zu multiplizieren. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag alleine – mit Ausnahme des vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit in de...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.1 Übergangsbereich/Auswirkung auf die Lohnsteuer

Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Im Regelfall fällt in den Steuerklassen I bis IV für das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich bis zu einem Monatsverdienst von ca. 1.290 EUR keine und darüber hinaus nur wenig Lohnsteuer an. Je nachdem, welche weiteren Einkünfte vorhanden sind, können die zusätzlichen E...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5 Steuerrechtliche Aspekte bei der Umwandlung von Minijobs in Midijobs

Das maßgebliche Kriterium, ob eine Beschäftigung im Übergangsbereich eine Alternative zur geringfügig entlohnten Beschäftigung darstellt, ist das Vorhandensein weiterer einkommensteuerpflichtiger oder unter Progressionsvorbehalt stehender Einkünfte. Ob sich ein Wechsel vom Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Übergangsbereich für den Beschäftigten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 2 Arbeitnehmer im Übergangsbereich

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (538,01 bis 2.000 EUR) bildet eine abgesenkte Beitragsbemessungsgrundlage die beitragspflichtige Einnahme.[1] Je näher das tatsächliche Arbeitsentgelt am oberen Ende des Übergangsbereichs liegt, desto geringer wird die Minderung der Beitragsbemessungsgrun...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.1 Regelungen zum Übergangsbereich

Im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Arbeitnehmer im unteren Bereich des Übergangsbereiches in der Beitragstragung stärker zu entlasten. Der Anreiz zur Aufnahme eine versicheru...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 2 Beitragsrechtliche Einordnung

Im Beitragsrecht wurden im Zusammenhang mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auf 520 EUR zum 1.10.2022 für versicherungspflichtige Beschäftigungen, die bereits am 30.9.2022 mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in diesem Entgeltbereich bestanden und weiter versicherungspflichtig blieben[1], Übergangsregelungen zum Übergangsbereich geschaffen. Für am 30.9.20...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Einordnung

Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt in der Spanne zwischen 450,01 EUR und 520 EUR waren bis zum 30.9.2022 kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Für sie galten die Regelungen des Übergangsbereichs. Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1.10.2022 auf 520 EUR monatlich erfüllten diese Arbeitnehmer ab diesem Zeit...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 2.2.2 Übergangsbereich

Für alle Arbeitnehmer im Übergangsbereich zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR ist das volle tatsächliche Entgelt in der Sondermeldung für das Rentenverfahren zu melden.mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vor, wenn das...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6 Beitragsberechnung

Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, sind die Bestimmungen über den Übergangsbereich in allen Beschäftigungen anzuwenden, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Die für das einzelne Beschäftigungsverhältnis maßgebenden reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen i...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Beitragsberechnung

Bei Arbeitnehmern, die ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des Beitrags als beitragspflichtige Einnahme nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt, sondern ein jeweils reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflicht...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7 Über-/Unterschreiten des Übergangsbereichs

3.7.1 Überschreiten des Übergangsbereichs In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 2.000 EUR sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den...mehr

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Übergangsbereich: Übergangsregelungen vom 1.10.2022 bis 31.12.2023

Zusammenfassung Überblick Die Erhöhung der Minijob-Grenze zum 1.10.2022 machte im Übergangsbereich Übergangsregelungen erforderlich. Arbeitnehmer, deren monatliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt am 30.9.2022 zwischen 450,01 EUR und 520 EUR betrug, waren – trotz der seit dem 1.10.2022 geltenden höheren Geringfügigkeitsgrenze – grundsätzlich weiterhin bis längstens 31.12.2...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 1.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung blieb – trotz der zum 1.10.2022 erfolgten Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze – die Versicherungspflicht grundsätzlich bestehen, solange das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 450 EUR übersteigt. Der Bestandsschutz griff nicht, wenn Arbeitnehmer von diesem Zeitpunkt an die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllten. Die V...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 1.3 Rentenversicherung

Für Arbeitnehmer, die in ihrer Beschäftigung am 30.9.2022 ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 450,01 EUR bis 520 EUR erzielten und versicherungspflichtig in der Rentenversicherung waren, gab es keine versicherungsrechtlichen Bestandsschutzregelungen. Sie unterlagen seit dem 1.10.2022 als geringfügig entlohnt Beschäftigte weiterhin der Versicherungspflicht in...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / Zusammenfassung

Überblick Die Erhöhung der Minijob-Grenze zum 1.10.2022 machte im Übergangsbereich Übergangsregelungen erforderlich. Arbeitnehmer, deren monatliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt am 30.9.2022 zwischen 450,01 EUR und 520 EUR betrug, waren – trotz der seit dem 1.10.2022 geltenden höheren Geringfügigkeitsgrenze – grundsätzlich weiterhin bis längstens 31.12.2023 sozialversi...mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3 Bestandsschutzregelungen für Midijobs bis 520 EUR

3.1 Bestandsschutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 520 EUR blieben über den 30.9.2022 in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bis längstens 31.12.2023 als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, solange das durchschnittliche monatli...mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 3.2 Übergangsbereich

Die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR monatlich gelten nach Ansicht der Vertreter der Spitzenorganisationen der am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Sozialversicherungsträger nicht für Teilnehmer am freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr.mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.2 Vor-/Nachteile bei Beschäftigung im Übergangsbereich alternativ zum Minijob

Die vergleichenden Beispiele belegen, dass gerade für den Arbeitnehmer der Anreiz für eine versicherungspflichtige Beschäftigung erhöht wurde. Durch die volle Sozialversicherungspflicht erwirbt der Beschäftigte im Übergangsbereich im Verhältnis zum Minijobber auch weitergehende Leistungsansprüche, beispielsweise auf Arbeitslosen- und Krankengeld. Darüber hinaus führen die ge...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 3 Beitragspflichtige Einnahmen

Aufgrund der in der Rentenversicherung von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abweichenden versicherungsrechtlichen Beurteilung war es notwendig, auch bei der beitragsrechtlichen Behandlung zu differenzieren. 3.1 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Bei Arbeitnehmern, die am 30.9.2022 ein regel...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden. Dies aber nur dann, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Praxis-Beispiel Addition mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Beschäftigung A: mtl. Arbeitsentgelt 1.10...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäftigte ist verpfl...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsberechnung

Zusammenfassung Überblick Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich lieg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigung

Zusammenfassung Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäft...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.2 Entgeltänderung

Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeutet, dass jede nicht nur vorübergehende Anpassung des Arbeitsentgelts einen neuen Beurteilungszeitpunkt nach sich zieht. Auch hier muss wieder vorausschauend für ein Jahr ermittelt werden, wie hoch das durchschnittliche monatliche Entgelt rege...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.6 Versicherungsfreiheit in einzelnen Versicherungszweigen

Kommt es aufgrund besonderer Bestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen zur Versicherungsfreiheit, so wirkt sich dies zunächst bei der Berechnung des Übergangsbereichsentgelts nicht aus. Die Anwendung des Übergangsbereichs setzt also nicht voraus, dass in jedem Versicherungszweig Versicherungspflicht besteht. Besteht in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung Versicherun...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte in diesem Sinne sind da...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 3.4 Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung

Bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Minijobbern erfolgte keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hatte grundsätzlich einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen; den Restbeitrag, also 3,6 %, hatte der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Ließ sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, entfiel der Beitr...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 3.1 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Bei Arbeitnehmern, die am 30.9.2022 ein regelmäßiges Arbeitsentgelt i. H. v. 450,01 EUR bis 520 EUR erzielten, wurde das beitragspflichtige Arbeitsentgelt seit dem 1.10.2022 in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nach folgender Formel bestimmt: FÜ x 450 + ([1.300 / (1.300 – 450)] – [450 / (1.300 – 450)] x FÜ) x (AE – 450) Wichtig Definition des Faktors "FÜ" Der F...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 3.3 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Rentenversicherung

Die bei gewerblichen Arbeitgebern geringfügig entlohnten Beschäftigten wurden von der Übergangsregelung nicht erfasst. Ihre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung wurden auf Grundlage ihres tatsächlichen Arbeitsentgelts berechnet. Hinweis Regelung für Privathaushalte Für geringfügig entlohnt Beschäftigte in Privathaushalten, die sich nach dem 30.9.2022 nicht von der Versicheru...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 4 Meldungen

Wenn die Übergangsregelung ergab, dass für ein und dieselbe Beschäftigung in einem Versicherungszweig eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorlag und die darauf entfallenden Pauschalbeiträge (oder auch Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung) zu zahlen waren, während in anderen Versicherungszweigen eine mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigung bestand und individuelle B...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.7 Ehegatten/Lebenspartner

Für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Regelfall keine gute Wahl. Einkommensteuer fällt bereits dann an, wenn das von beiden Partnern erzielte zu versteuernde Einkommen im Jahr insgesamt 23.208 EUR (doppelter Grundfreibetrag für das Jahr 2024; ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Statusprüfung

1.1 Neueinstellung Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. 1.2 Entgeltänderung Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeut...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.1 Neueinstellung

Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.2 Rückwirkende Steuerfreiheit

Sofern eine Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres beendet wird und der Steuerfreibetrag noch nicht verbraucht ist, wird durch eine (rückwirkende) volle Ausschöpfung des Steuerfreibetrags[1] die beitragsrechtliche Zuordnung einer Beschäftigung nicht berührt. D. h., die Beitragsberechnung wird nicht rückwirkend geändert, selbst wenn nachträglich eine Zuordnung zum Überga...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.3 Teilmonate

Wird das Arbeitsentgelt (AE) eines Arbeitnehmers, für den die Regelungen des Übergangsbereichs gelten, nicht für einen ganzen Monat gezahlt (z. B. wegen Beginn oder Ende einer Beschäftigung im Laufe eines Monats), ist das Teilentgelt zunächst auf den Monat hochzurechnen. Dies geschieht, in dem das anteilige Arbeitsentgelt mit 30 multipliziert und durch die Anzahl der Kalende...mehr