Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.6 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 19 Wie der BFH im Urteil v. 27.8.1992[1] ausführt, ist der häufigste Fall der Betriebsaufspaltung der, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen, eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und bei dem Betriebsunternehmen um eine GmbH handelt. Welche Gesellschafter bei derartigen Sachverhaltsgestaltungen – vom Ausnahmefall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in das Sonderbetriebsvermögen

Rz. 207 Die atypisch stillen Gesellschafter können der Mitunternehmerschaft auch Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens überlassen, wenn sie der GmbH Wirtschaftsgüter, die in ihrem Eigentum verbleiben, aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zur Nutzung überlassen.[1] Rz. 208 Werden die bisher überlassenen Wirtschaftsgüter aus einem anderen Betrieb des Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.2 Personelle Verflechtung

Rz. 15 Die personelle Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungsverhältnisse derselben Personen bestehen, es genügt, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.8 Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Aus der Betriebsaufspaltung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen: die GmbH-Anteile sind notwendiges Betriebsvermögen, sofern das Besitzunternehmen ein Einzelunternehmen ist, bzw. Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft, soweit dieses Besitzunternehmen ist und die Anteile den einzelnen Gesellschaftern gehören[1] der Gewinnausschüttungsanspruch ist phasenver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 8 Betriebsaufspaltung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 228 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf die Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) führt zur Gewinnrealisierung. Soweit die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein Tausch vor, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Werden keine Gesellschaftsrechte für die in die GmbH eingebrachten Wirtschaftsgüter ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 4.7.4 Rechtsfolgen einer Sperrfristverletzung

Rz. 87 Kommt es innerhalb der Sperrfrist zu einer schädlichen Veräußerung oder Entnahme i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert des Wirtschaftsguts anzusetzen. Damit sind die in dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven aufzudecken. Der mit der Sperrfristverletzung verbundene rückwirkende Ansatz des Teilwerts für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 4 Erbschaft und Schenkung

Rz. 41 Sowohl für das Besitzunternehmen als auch für die Betriebsgesellschaft ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Grundsätzlich umfasst das Betriebsvermögen gem. § 95 Abs. 1 BewG alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Insbesondere gilt daher bei der Betriebsaufspaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.1 Sachliche Verflechtung

Rz. 14 Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter eine wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens darstellen. Der X. Senat des BFH[1] fasst die Rechtsprechung zur wesentlichen Betriebsgrundlage bei Grundstücksverpachtungen bzw. Grundstücksvermietungen im Urteil vom 2.4.1997 wie folgt zusammen: Eine wesentliche Betriebsgrundlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 35 Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dem Erben, bei mehreren Miterben jedoch nur mit einem bestimmten Miterben, aber unverändert und in vollem Umfang fortgeführt wird, so liegt eine sog. qualifizierte Nachfolgeklausel vor. Sie schränkt den Kreis der Gesellschafternachfolger ein. Zivilrechtlich geht der Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 2.1 Besitzunternehmen

Rz. 22 Handelsrechtlich besteht nur dann eine Buchführungspflicht gemäß §§ 238 ff. HGB, wenn das Besitzunternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und damit im Handelsregister eingetragen ist. Bei Personenhandelsgesellschaften wird dies regelmäßig, bei Einzelunternehmen kaum, bei BGB Gesellschaften nie der Fall sein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmequellen (Erdwärme, Son... / 2.2 PV-Anlagen

Eine PV-Anlage besteht neben den Solarmodulen, die in ihrer Gesamtheit den Solargenerator bilden, aus dem Wechselrichter, der Verkabelung, optional dem Speichermedium und einigen Instrumenten und Systemen, mit denen die Stromerzeugung geregelt und gemessen sowie die Anlage überwacht und geschützt wird. Hinweis Aufbau und Funktionsweise Ausführliche Informationen zu PV-Anlagen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.2 Disquotale Übertragung – Beteiligung von nahen Angehörigen

Rz. 25 Folgende Fallgestaltung: Der (bisherige) Einzelunternehmer und jetzige Besitzunternehmer überträgt auf die Betriebskapitalgesellschaft, die er zuvor im Wege der Bargründung mit einem nahen Angehörigen – z. B. Sohn – errichtet hatte, Teile seines Betriebsvermögens teilunentgeltlich (gegen Buchwertentgelt). Die nahe stehende Person (Sohn) wird nicht am Besitzunternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Gegenstände... / Das ändert sich

Hiermit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgesetzt werden. Die Neuregelung erlaubt es, Wirtschaftsgüter zwischen Personengesellschaften, die die gleichen Personen beteiligen, zu übertragen und dafür den Buchwert anzusetzen. Doch wann liegt die sog. Beteiligungsidentität vor? Nach der Gesetzesbegründung gibt es keine Beteiligungsidentität, wenn eine na...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.3 Förderung der Errichtung, des Umbaus und der Erweiterung eines Gebäudenetzes

Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäude- oder Wärmenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.6 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt und kein Öl oder Gas als Brennstoff eingesetzt wird. Das Netz kann folgende Fu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.2 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 36c Bei der Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gilt Folgendes: a) Quotale Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen und eines Teils des Sonderbetriebsvermögens (§ 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG) § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG ist im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Anteils am Gesamthandsve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 9 Weiterführende Literatur

Blumers/Schmidt, DB 1998 S. 392. Brandenberg, NWB Fach 3 S. 12037. Brandenberg, FR 2000, S. 1182. Croop, DStR 2014, S. 1855. Engl, DStR 2001, S. 1725. Engl, DStR 2002, S. 119. Frystatzki, EStB 2002, S. 449. Hamacher, StSem 2002 (78 ESt), S. 253. Kleine-Rosenstein, BBK Fach 30, S. 1033 ff. Kölpin, StuB 2000, S. 1131. Kölpin, StuB 2009, S. 681. Kühn, GmbH-StB 2001, S. 361. Niehus/Wilke, D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.7 Uneigentliche/unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 19a Generell stellt die Vermietung von Grundstücken/Gebäuden an eine Kapitalgesellschaft keine gewerbliche Nutzung dar; es handelt sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gewerbliche Einkünfte sind jedoch dann gegeben, wenn eine so genannte "uneigentliche oder unechte Betriebsaufspaltung" vorliegt, was der Fall ist, wenn der Grundstückseigentümer zugleich Allei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 2.2 Handelsrechtlicher Umfang

Rz. 8 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sind verpflichtet, alle Vermögensgegenstände, die dem Gesamthandsvermögen zuzurechnen sind, sowie sämtliche Gesamthandsverbindlichkeiten im Jahresabschluss auszuweisen. Rz. 9 Was handelsrechtlich zum Gesamthandsvermögen zählt, entscheidet sich bei Gesellschaftsgründung nach Inhalt des Gesellschaftsvertrages, der sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.1 Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

Rz. 38 Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung haben innerhalb der Familie eine große Bedeutung, da sie dem Bedürfnis des Schenkers, z. B. übertragender Unternehmer-Vater, nach finanzieller Absicherung entgegenkommen. Der Vermögensgegenstand, z. B. der Betrieb, wird übertragen, der Übertragende erhält laufende Bezüge und ist damit wirtschaftlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.1 Wesen und Hauptformen

Rz. 1 Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf 2 selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten/Verbindungen. Um letzteren Gesichtspunkt zu verdeutlichen, sind die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung zu nennen; einmal die Betriebsaufspaltung in der Form der Besitz- und Betriebsges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 1.1 Funktionsprinzip

Das Funktionsprinzip einer Wärmepumpe ist ganz einfach und lässt sich mit dem Prinzip eines Kühlschranks vergleichen – mit dem Unterschied, dass nicht Kälte, sondern Wärme erzeugt wird. Nicht umsonst ging entwicklungstechnisch die Kältenutzung der Wärmenutzung voraus. Während ein Kühlschrank seinem Innenraum die Wärme entzieht und diese nach außen ableitet, um die Lebensmitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 26 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft übertragen wird, wurde vom BFH im Urteil v. 27.3.2001[1] geklärt; der BFH führt aus: "Der Geschäftswert ist derjenige Wert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.3 Beendigung

Rz. 40 Der Wegfall der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung infolge personeller und/oder sachlicher Entflechtung führt regelmäßig zu einer Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens mit der Folge, dass dessen Betriebsvermögen grundsätzlich in das Privatvermögen des bisherigen Besitzunternehmers übergeht; die Folge ist, dass die in den Buchwertansätzen ruhenden stillen Reserve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 9 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da der steuerliche Gewinn durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt kein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.3 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch die Personengesellschaft an den Gesellschafter

Haben Personengesellschaft und Gesellschafter kein Entgelt für die private Nutzung des Fahrzeugs vereinbart, ist umsatzsteuerlich nur dann von einer unentgeltlichen Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke auszugehen, wenn das Privatkonto des Gesellschafters in der Buchführung nicht belastet wird bzw. belastet worden ist.[1] Die Belastung des Privatkontos führt zu einem entg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1 Wertaufholung und Gewinnverwendung: Bildung einer sogenannten Wertaufholungsrücklage

Rz. 54 Eine Kapitalgesellschaft, die eine Zuschreibung gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen hat, weist ein im Vergleich zur Nichtzuschreibung höheres Ergebnis in der Handelsbilanz aus und besitzt damit ein tendenziell größeres Ausschüttungsvolumen. Um zu vermeiden, dass derartige Zuschreibungserträge trotz ihrer Finanzunwirksamkeit Ausschüttungen an die Anteilseigner zur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 2.1 Buchführungspflicht

Bevor jemand in die Selbstständigkeit startet, ein Gewerbe anmeldet (z. B. angehender WEG-Verwalter als Einzelunternehmen) oder eine eintragungspflichtige Personen-/Kapitalgesellschaft gründet, bedarf es auch der Abklärung, ob die neue Firma bzw. das neu gegründete Gewerbe der gesetzlich vorgeschriebenen Buchführungspflicht unterliegen. Antworten hierzu ergeben sich (neben d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 10 Auswirkung des Investitionsabzugsbetrags auf die Gewerbesteuerrückstellung

Durch einen Investitionsabzugsbetrag wird der Gewinn außerhalb der Steuerbilanz gemindert und bei einer Auflösung außerhalb der Bilanz wieder erhöht. Entscheidend ist, dass steuerlich der Gewinn gemindert wird und der Auflösungsbetrag von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgezogen werden darf. In der Steuerbilanz werden damit niedrigere Anschaffungskosten ausgewiesen a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Flüssige Mittel in Buchführ... / 6.3 Grundsätzliche handelsrechtliche Bewertung

Rz. 47 Die inländischen flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert bzw. Nominalwert (Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten) anzusetzen. Das Handels- und Steuerrecht unterscheidet sich hierbei nicht. Schecks und Devisenbestände in ausländischer Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen (§ 256 a HGB). Rz. 48 Das gilt auch für auf fremde Währung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Ist der Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern eine steuerpflichtige Schenkung?

Zusammenfassung Wenn die Gesellschafter einer GmbH vereinbart haben, dass bestimmte Einzahlungen in die Kapitalrücklage individuell einem Gesellschafter zugeordnet werden, und dann bei einer Kapitalerhöhung die gesamte Kapitalrücklage auf alle Gesellschafter entsprechend ihren Anteilen verteilt wird, kann dies zu einer Schenkung führen. Dies passiert, wenn der Gesellschafter,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Ist der Forderungsver... / Zusammenfassung

Wenn die Gesellschafter einer GmbH vereinbart haben, dass bestimmte Einzahlungen in die Kapitalrücklage individuell einem Gesellschafter zugeordnet werden, und dann bei einer Kapitalerhöhung die gesamte Kapitalrücklage auf alle Gesellschafter entsprechend ihren Anteilen verteilt wird, kann dies zu einer Schenkung führen. Dies passiert, wenn der Gesellschafter, der die Einzah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Ist der Forderungsver... / Hintergrund

Der Kläger, sein Vater V und sein Bruder B gründeten am 27. Juni 2006 eine GmbH mit einem Stammkapital von 27.000 EUR, das sie zu gleichen Teilen aufbrachten. Am 15. November 2012 beschlossen sie, das Stammkapital auf 554.500 EUR zu erhöhen. Nur der Kläger und B durften die neuen Anteile übernehmen, indem sie Beteiligungen an anderen Gesellschaften einbrachten, die ihnen V zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Ist der Forderungsver... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der BFH entschied, dass der Forderungsverzicht von V im Rahmen der Kapitalerhöhung der GmbH eine freigebige Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) darstellt. Das FG hatte fälschlicherweise angenommen, dass der Verzicht von V auf einen vol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Organschaft: Grundstücksver... / Hintergrund

Die B-GmbH betrieb eine Anlage, um Schadstoffe aus kontaminiertem Material zu entfernen, wie etwa Boden oder Bauschutt. Sie bot ihren Kunden an, das kontaminierte Material abzuholen, zu testen, zu behandeln und anschließend zu verwerten oder zu entsorgen. Die Geschäfte der GmbH fanden auf angemieteten Flächen statt, die von ihrem Mehrheitsgesellschafter B und einer Schwester-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsbau im Inland durch... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet, dass die Revision des Finanzamts und die Anschlussrevision der Klägerin begründet sind. Das angefochtene Urteil ist aufzuheben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen. Die GmbH & Co. KG hat mehrere inländische Betriebsstätten unterhalten. Sog. Bauausführungs-Betriebsstätten liegen vor, soweit sie inl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stiller Gesellschafter: Was... / Hintergrund

Die Klägerin ist eine GmbH, an der u. a. 2 typisch stille Beteiligungen bestanden, die mit insgesamt 25 % am Gewinn/Verlust der Klägerin beteiligt waren. Eine Nachschusspflicht bestand nicht. Im Jahr 2013 wurde ein Vergleich über die Aufhebung der typisch stillen Beteiligungen geschlossen. Mit einem Änderungsantrag machte die GmbH einen Steuerbilanzverlust geltend, der im Wes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Organschaft: Grundstücksver... / Entscheidung

Aufgrund teilweise eingetretener Verjährung und insolvenzrechtlicher Besonderheiten hielt das Finanzgericht (FG) die Klage nur teilweise für begründet. Betreffend der Thematik der umsatzsteuerlichen Organschaft gab es dem Insolvenzverwalter allerdings recht und bejahte (auch) die wirtschaftliche Eingliederung. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass die GmbH als Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsbau im Inland durch... / Hintergrund

Eine Tochtergesellschaft eines niederländischen Konzerns, die in Deutschland im Wohnungsbau tätig ist, hatte eine steuerliche Kontroverse hinsichtlich der Aufteilung ihres Gewerbeertrags zwischen Deutschland und den Niederlanden. Bei der Tochtergesellschaft handelte es sich um eine GmbH & Co. KG, die laut Satzung einen Sitz im Inland hatte und Bauprojekte sowohl auf eigenen a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinne von Tochtergesellsc... / Hintergrund

Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die unter anderem an weiteren Personengesellschaften organschaftlich beteiligt war. Nach einer Betriebsprüfung ließ das Finanzamt Schuldzinsen teilweise nicht zum Abzug zu. Bei der Berechnung des maßgeblichen Gewinns wurden die zuzurechnenden Organeinkommen nicht miteinbezogen, da nach dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf den Gewinn de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Einzelfälle

Wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, ist Tatfrage. Bei einer Kapitalgesellschaft sind es i.d.R. die Büroräume der Geschäftsführung (BFH v. 29.4.1987 – X R 6/81, BFH/NV 1988, 63), ggf. auch, wie bereits angeführt, der Wohnsitz des Leiters (BFH v. 23.1.1991 – I R 22/90, BStBl. II 1991, 554), nicht aber der Ort der Zweigniederlassung (BFH v. 8.4.1976 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stiller Gesellschafter: Was... / Zusammenfassung

Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist in der Bilanz des Geschäftsinhabers als Fremdkapital als "sonstige Verbindlichkeit" auszuweisen. Negative Einlagenkonten der stillen Beteiligten gehören beim Geschäftsinhaber nicht zu den auszuweisenden Vermögensgegenständen. Sie gehen auch bei Beendigung der stillen Gesellschaft nicht auf den Geschäftsinhaber über. Die Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist eine Geschäftsveräußeru... / Hintergrund

Der Kläger war in den Jahren 2012 bis 2019 Eigentümer von Grundstücken mit insgesamt rund 40.000 Quadratmetern – einem ehemaligen Gutsbesitz. Er firmierte als eingetragener Kaufmann (e. K.) und gab an, im Rahmen eines Ferienparks Beherbergungsumsätze mit barrierefreien Ferienappartements, Umsätze aus der Bewirtung von Gästen, aus der Vermietung von Sportgeräten und Fahrrädern so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 56 FGO – Wiedereinsetzung, wenn ein per E-Mail erteilter Klageauftrag vom Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet wird

Wird Kanzleimitarbeitern eine personalisierte E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt, die (auch) für eine Kommunikation mit Mandanten genutzt wird, entspricht es vernünftigen Erwägungen, Regelungen zur Nutzung dieser E-Mail-Adressen durch die Mitarbeiter und zur Bearbeitung und Weiterleitung von E-Mails von Mandaten zu treffen. Dies gilt auch für Regelungen zum Umgang mit sol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stiller Gesellschafter: Was... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) lehnte diese Argumentation ab und stellte fest, dass die bilanzierten negativen Einlagenkonten der stillen Beteiligungen nicht gewinnwirksam auszubuchen sind. Die Einlage des stillen Gesellschafters stelle wirtschaftlich einen "qualifizierten Kredit" dar, der als "sonstige Verbindlichkeit" zu passivieren ist. Für die Einkommensermittlung gelte, dass bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / VI. Fazit

Auch in diesem zweiten Teil des Beitrages haben wir es mit Begriffen zu tun, die insb., aber nicht nur für die Steuerpflicht in Deutschland von maßgeblicher Bedeutung sind. Die Grenzen sind unscharf und im Einzelfall oftmals schwer zu ziehen, dennoch ist in der Praxis stets darauf zu achten, dass nicht ungewollt eine Steuerpflicht begründet wird. Besonders komplex ist die The...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 4 Übersicht über den Aufbau und die Prüfalgorithmen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der alten EU-Mitgliedstaaten

Die Nutzung der Prüfziffer-Algorithmen ist von fundamentaler Bedeutung, um Schreib-, Übermittlungs- und Eingabefehler zu vermeiden. Fast jedes EDV-verwaltete Nummernsystem verfügt über eine Absicherung der formalen Richtigkeit mittels Prüfziffer. Gerade die durch die Geschäftsabwicklung häufig gegebene Eilbedürftigkeit macht es erforderlich, Mitteilungen und Anfragen über Um...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschaften mit beschränkter Haftung

1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) Rn. 1037 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 29 Abs. 4 GmbHG "können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag di...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr