Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.2 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Seit 1.1.2018 sieht das BRSG einen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung vor. Diesen Förderbetrag erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags ist u. a., da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.3 Leistender

Rz. 20 Besondere Anforderungen an den Erbringer der Bauleistung (Leistender) stellt das Gesetz nicht. Der Begriff ist offenbar bewusst sehr weit gefasst um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wird einzig darauf abgestellt, dass jemand eine Bauleistung erbringt oder über eine solche abrechnet (fiktiver Leistender). Weder die Ansässigkeit, die Rechtsform, die umsatzsteuerlich...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.41 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.45 GmbH & Co. KG

Hanke, Ausweis einer nicht erbrachten Hafteinlage bei einer GmbH & Co. KG, WP-Praxis 1/2024, S. 22; Freichel/Widmann/Apelganz, Kontenmodelle bei Personenhandelsgesellschaften im Kontext der Option zur Körperschaftsbesteuerung, DStR 31/2023, S. 1734.mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.26 Eigenkapital

Weber-Grellet, Bilanzsteuerrechtliche Bedeutung des Eigenkapitals und der Kapitalkonten, BB 25/2024, S. 1450; Fuldner, Eigenkapitalerhöhung – Privateinlagen als Vermögenszuführung in Unternehmen, b+b 3/2024,...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.25 Eigene Anteile

Richter, Behandlung indirekter eigener Anteile, IRZ 5/2024, S. 193; Stölzel, Der unentgeltliche oder teilentgeltliche Erwerb eigener Anteile, DB 21/2024, S. 1307; Riepolt, Bilanzierung eigener Geschäftsanteile bei einer GmbH-Nachfolgegestaltung, BBK 9/2023, S. 394; Deubert/Lewe, Erwerb eigener Anteile durch das assoziierte Unternehmen nach HGB – Gedanken zur Fortentwicklung d...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.27 Einlagen und Entnahmen

Solbach, Kryptowährung als Sacheinlage, AG 7/2024, S. 237; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 23/2023, S. 1275; Philippsen, Handelsrechtliche Bewertung von Sachentnahmen und Sachausschüttungen bei der GmbH, DB 25/2023, S. 1425.mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Verschmelzung

Deubert/Meyer/Walkenbach, Latente Steuern bei Verschmelzung und ertragsteuerlicher Organschaft, WPg 22/2023, S. 1237; Hanke, Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten einer GmbH bei Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen, WP-Praxis 10/2023, S. 297; Herzog/Bero, Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Aktiengesellschaften nach dem UmRUG, AG 9/2023, S. 310.mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.2 Aktiengesellschaft

Bingel/Holtkamp, Ad-hoc-Pflicht für Nachhaltigkeitsinformationen, AG 13-14/2024, S. 483; Klose/Rohmann, Deutsche Prüfungsausschüsse im europäischen Vergleich, WPg 9/2024, S. 495; Teucher/Ratzinger-Sakel, Ange...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 2.8 Anforderungen des Brandschutzes in U-Bahnhöfen

Folgende spezifischen Anforderungen sind für eine schnelle Evakuierung mobilitätseingeschränkter Personen im Falle eines Brandes zu beachten: Einsatz fester Rauchschürzen (Rauchschutzvorhänge), Ausfahr- und Abrollzeit der Rauchschürzen <= 60 s, Rauchschürzen müssen den hohen Temperaturen im Falle eines Brandes mindestens 30 min nach Einheitstemperaturzeitkurve standhalten, Erste...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.2 Ein- und Ausstieg

Blindeninformationssystem der Dresdner Verkehrsbetriebe (BLIS) mit Möglichkeit der Abfrage/Veranlassung folgender Informationen/Handlungen mittels eines Handsensors: Linie und Fahrziel der eingefahrenen Straßenbahn; ggf. Öffnen der Türen für Blinde/Sehbehinderte; ggf. Wiederholung der Ansage der folgenden Haltestelle,[1] Kommunikation mit Fahrpersonal und Unterstützung beim E...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.103 Umwandlungen

Hageböke/Stangl, Zur Zuordenbarkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Gewinnabführungsverträgen als „neutrale Wirtschaftsgüter“ im Rahmen von Teilbetriebs-Umwandlungen, DK 7-8/2024, S. 277; Levedag, Keine Korrektu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Offenlegung

AK Corporate Governance Reporting/Buhleier/Müller/Needham, Eckpunkte zum Bericht des Aufsichtsrats und Thesen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten. DB 202...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 2.5 Fahrgastinformation

Echtzeit-Fahrgastinformationen auf gut einsehbarem Display (Ankunfts- und Abfahrtszeiten, Streckenverlauf, nächster Halt, Umsteigemöglichkeiten in andere Verkehrsmittel, Art und Umfang von Störungen) an Haltestellen, in Fahrzeugen, in mobilen Endgeräten der Fahrgäste (z. B. Smartphone),[1] Kombination mit weiterem Display zu Informationen allgemeiner Art (aktueller Wetterbericht...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.7 Brandschutz in unterirdischen ÖPNV-Anlagen (TRStrab BS)

Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes, Aufstellung und Aushang einer Brandschutzordnung, Einsatz fester Rauchschürzen (Rauchschutzvorhänge), Brandschutzverglasung der Treppenanlagen, visuelle und taktile Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege gemäß 2-Sinne-Prinzip (z. B. Braille-Schrift), im Falle eines Brandes Erhaltung einer raucharmen Schicht während der Selbstrettungspha...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rücklagen

Weustenfeld/Ha, Ausschüttung vorvertraglicher Gewinnrücklagen und Verlustausgleichspflicht nach § 302 Abs. 1 AktG, AG 4/2024, S. 112; Weiss, Steuerbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG bei einer Mitunternehmerschaft, BC 11/2023, S. 503; Henckel, Rücklage für Anteile an herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, StuB 14/2023, S. 588; Jahn, (Un-)Zulässige Rücklagenbi...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / 2.12 Anforderungen des Brandschutzes

Aufgrund der Neufassung der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:[1] Die Gliederung in Bereiche mit normaler und erhöhter Brandgefährdung wird beibehalten. Für Bereiche mit erhöhter Gefährdung sind Konkretisierungen hinsichtlich erhöhter Gefahr und entsprechende Lösungen für einen wirksamen Brandschutz eingefügt. Anordnung der ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Buchführung

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.1 Grundsätze zur Abfindung aufgrund eines Sozialplans

Aus Sicht des Arbeitnehmers steht beim Ausscheiden häufig die Frage der Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans im Vordergrund. Aber auch der Arbeitgeber muss sich in eigenem Interesse damit befassen, da ansonsten wirtschaftliche Nachteile und/oder Folgestreitigkeiten drohen. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei Abfindungszahl...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.63 Kapitalgesellschaften

Bauer, Wie profitieren Unternehmen von der aktuellen Anhebung der Schwellenwerte zu Größenklassen und Befreiun...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 2 Meldungen in der Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsträger erfahren aus den Meldungen des Arbeitgebers alle notwendigen Daten zur Durchführung der Sozialversicherung für die Arbeitnehmer. Dazu wurde ein einheitliches Meldeverfahren geschaffen.[1] Bei der Übermittlung der Meldungen über systemuntersuchte Entgeltabrechnungsprogramme oder Ausfüllhilfen sind Meldefristen[2] zu beachten. Die Meldung ist an di...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Die Straßenbahn ist ein i. d. R. elektrisch betriebenes, öffentliches und schienengebundenes Personennahverkehrsmittel im Stadtverkehr. Die Gleise wurden in den Anfangsjahren des Straßenbahnbetriebes unmittelbar auf oder neben den Straßen verlegt. Mit dem Ziel der Erhöhung ihrer Fahrgeschwindigkeit und damit der Zugfolge erhielten die Straßenbahnen eigene Gleiskörp...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Die U-Bahn (Untergrundbahn bzw. Metro) ist ein elektrisch betriebenes, sich vorwiegend unterirdisch bewegendes Schienenfahrzeug bzw. ein System des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die U-Bahn-Strecke kann aber auch auf der Oberfläche, d. h. z. B. auf einem Bahndamm oder aufgeständert als Hochbahn verlaufen. In jedem Fall ist sie kreuzungsfrei und unabhängig...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.68 Konzernabschluss nach HGB

Dreßler/Nickel, Rückbeteiligung nach einem Unternehmensverkauf in wirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Betrachtung – Sinn, Möglichkeiten und Hürden, BB 29-30/2024, S. 1707; Gerhards, Impulse für eine Anpassung der Regelungen zur...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann sind Ausschüttungen insolvenzrechtlich anfechtbar? (GmbHStB 2024, Heft 11, S. 351)

Grundsätze und Pflicht zur Früherkennung Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Immer wieder tragen GmbH-Gesellschafter die Frage an ihren Berater heran, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausschüttung im Fall der späteren Gesellschaftsinsolvenz vom Insolvenzverwalter angefochten werden kann. In dem Beitrag werden die Grundsätze ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Immer wieder tragen GmbH-Gesellschafter die Frage an ihren Berater heran, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ausschüttung im Fall der späteren Gesellschaftsinsolvenz vom Insolvenzverwalter angefochten werden kann. In dem Beitrag werden die Grundsätze zu dieser Fragestellung beleuchtet und an...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 1. Sachverhalt

Ausgangsfall: Eine GmbH beabsichtigt die Ausschüttung vorhandener Gewinne. Seitens der Geschäftsführung bestehen Befürchtungen, dass sich die Lage des Unternehmens verschlechtern könnte. Konkrete Hinweise auf eine Verschlechterung der Ertragslage der GmbH oder gar Insolvenzantragsgründe liegen nicht vor. Abwandlung 1: Die GmbH beschließt und vollzieht die Ausschüttung zu eine...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / I. Gesellschaftsrechtliche Grundsätze

1. Gewinnausschüttung Im Ausgangspunkt steht jedem Gesellschafter aus seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung ein mitgliedschaftlicher Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu (§ 29 Abs. 1 GmbH). Feststellung des Jahresergebnisses: Zum Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft ist das Jahresergebnis von den Gesellschaftern festzustellen (§ 42a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG). D...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / IV. Beispiel

1. Sachverhalt Ausgangsfall: Eine GmbH beabsichtigt die Ausschüttung vorhandener Gewinne. Seitens der Geschäftsführung bestehen Befürchtungen, dass sich die Lage des Unternehmens verschlechtern könnte. Konkrete Hinweise auf eine Verschlechterung der Ertragslage der GmbH oder gar Insolvenzantragsgründe liegen nicht vor. Abwandlung 1: Die GmbH beschließt und vollzieht die Aussch...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 1. Gewinnausschüttung

Im Ausgangspunkt steht jedem Gesellschafter aus seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung ein mitgliedschaftlicher Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu (§ 29 Abs. 1 GmbH). Feststellung des Jahresergebnisses: Zum Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft ist das Jahresergebnis von den Gesellschaftern festzustellen (§ 42a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG). Dieses ergibt sich aus...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / V. Fazit

Die Geschäftsführung ist gesellschaftsrechtlich (u.a. § 43 Abs. 1 GmbHG) wie auch insolvenzrechtlich (§ 1 StaRUG) zur Krisenfrüherkennung verpflichtet. Soweit sie diesen Pflichten nachkommt und die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft keine Krise erkennen lässt – daher insbesondere keine drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 18 InsO vorliegt – kann eine Gewinnausschütt...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 2. Grundsatz der Erhaltung des Stammkapitals

Rechtliche Begrenzungen für die Ausschüttung können sich zudem aus den Grundsätzen der Kapitalerhaltung ergeben. Kapitalgesellschaften haften gegenüber ihren Gläubigern grds. nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, diese Haftungsmasse im Mindestmaß zu sichern. Nach § 30 GmbHG darf das zur Erhaltung des Gesellschaftsvermögen...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / II. Pflichten zur Krisenfrüherkennung

Spätestens bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals ist ein Geschäftsführer nach § 49 Abs. 3 GmbHG verpflichtet, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.[4] Da zu diesem Zeitpunkt die realen Sanierungschancen i.d.R. geschmälert sind, hat der Gesetzgeber weitere Pflichten zur Früherkennung der Gesellschaftskrise geschaffen. Gemäß § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 1. Vorsätzliche Benachteiligung (§ 133 InsO)

§ 133 InsO ermöglicht eine Anfechtung von Rechtshandlungen innerhalb von 10 Jahren vor Stellung des Insolvenzeröffnungsantrags. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft bzw. deren Vertreter vorsätzlich zum Nachteil der Gläubiger gehandelt hat und dem Anfechtungsgegner (also dem Begünstigten der Rechtshandlung) dies bekannt war. Das Gesetz vermutet dabei die Kenntnis des Gläubig...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 3. Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)

Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist eine Rechtshandlung im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag (oder danach) anfechtbar, die zur Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (oder gleichgestellter Forderung) geführt hat. Beachten Sie: Das Erfordernis einer Gesellschaftskrise besteht dabei nicht. Damit kann grds. jede Rückzahlung eines Gesellschafterd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / III. Insolvenzrechtliche Anfechtungstatbestände

Das Insolvenzrecht dient der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (§ 1 InsO). Im Ausgangspunkt soll jeder Gläubiger quotal in gleicher Weise befriedigt werden. Aus diesem Grund hält die InsO verschiedenen Mechanismen bereit, Verstöße gegen die Gläubigergleichbehandlung zu vermeiden oder ggf. rückabzuwickeln. Anfechtungsrecht der §§ 129 ff. InsO: Dazu gehört insbesondere das An...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 2. Unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO)

Nach § 134 InsO sind unentgeltliche Leistungen des Schuldners anfechtbar, sofern sie in den letzten vier Jahren vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurden. Ein subjektiver Tatbestand, d.h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, ist nicht erforderlich. Unentgeltliche Leistung: Eine Leistung ist im Zweipersonenverhältnis "unentgeltlich", wenn dem Leistenden nach den Vereinbarungen kein ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 2. Lösung

Ausgangsfall: Die Ausschüttung begegnet keinen Bedenken. Eine bloß allgemeine Skepsis bzgl. einer möglichen nachteiligen Marktentwicklung ist unbeachtlich. Abwandlung 1: Gegenüber A greift die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO, sofern die Gesellschaft mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ausgezahlt hat und A diesen Vorsatz erkannt hat.[11] Regelmäßig besteht zugleich ein Erst...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 1. Begriff der vGA

Definition: VGA sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehen. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis: Für den größten...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 3. Erlass, Aufhebung oder Änderung

Die Änderungsmöglichkeit nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG verlangt wörtlich den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Steuerbescheids. Unter Erlass ist dabei die erstmalige Steuerfestsetzung durch Verwaltungsakt nach § 155 AO zu verstehen. Die Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderungen ergeben sich aus der Abgabenordnung – einschlägig sind dabei die §§ 172 ff. AO. Reihenfolge...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 1. Zuständigkeit

Die Entscheidung über den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung des Steuer- oder Feststellungsbescheids beim Anteilseigner steht im Ermessen der für den Gesellschafter zuständigen Finanzbehörde[22]. Beachten Sie: Über die Frage, ob und wann eine vGA dem Gesellschafter zugeflossen ist, hat das Finanzamt auf der Ebene des Gesellschafters ohne jede Bindungswirkung an den geänd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Ermessenserwägungen

Entschließungs- und Auswahlermessen: Nach § 32a Abs. 1 KStG kann ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die vGA zuzurechnen ist, aufgehoben oder geändert werden, soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Formulierung "kann" legt e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 178 Träger... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und stellt damit ein Glied im System der Weiterbildungsförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung dar. Dieses System wird in den §§ 178 bis 180 sowie der aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 184 erlassenen Akkreditierun...mehr

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Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Steuerbescheid/Abgrenzung von anderen Bescheiden

Ebene der Körperschaft: Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 32a Abs. 1 S. 1 KStG muss gegenüber einer Körperschaft ein "Steuerbescheid" erlassen, aufgehoben oder geändert werden. Hierbei kann es sich dann nur um den Körperschaftsteuerbescheid (KSt-Bescheid) handeln. Ebene der Gesellschafter: Auf der Ebene der Gesellschafter wird dagegen neben dem Steuerbescheid auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Kritische Würdigung der Verwaltungsauffassung

Enge Auslegung des Gesetzeswortlauts: Der Wortlaut des § 32a Abs. 1 KStG lässt auch die Auslegung zu, wonach eine Änderung des ESt-Bescheids der Gesellschafter nur möglich ist, wenn der KSt-Bescheid der Gesellschaft geändert wird, während es nicht genügt, wenn nur der Verlustfeststellungsbescheid geändert wird[16]. Denn auf Gesellschaftsebene spricht das Gesetz nur von einem "S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Befugnisse der Agenturen für Arbeit zur Prüfung der Qualität durchgeführter Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträgerin für die Arbeitsförderung unabhängig davon, dass die akkreditierten Zertifizierungsstellen feststellen, ob Träger und Maßnahmen die Voraussetzungen für die Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / IV. Umfang der Änderung

Änderungsrahmen: Eine Änderung nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG darf "soweit" erfolgen, als ein Steuerbescheid einer Körperschaft hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Mit dieser Formulierung wird zum einen ein Änderungsrahmen vorgegeben, außerhalb dessen eine Änderung des Steuerbescheids des Gesellschafters nicht zulässig ist. Zum and...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur fachkundigen Stelle i. S. d. § 176 Abs. 1 und 2, deren Zulassung Träger bedürfen (§ 178), um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen zu dürfen oder durch Dritte durchführen lassen zu dürfen sowie deren Zulassung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung i. S. d. § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 (§ 179) und Maßnahmen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.1 Fachkundige Stelle

Rz. 8 Abs. 1 definiert die fachkundigen Stellen als die akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zulassen dürfen. Schon mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Verfahren zur Prüfung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot neu geregelt. Neben der Einführung von Bildungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.2 Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb" definiert. Anhaltspunkt hierfür war bei den Tarifverhandlungen die Begriffsbestimmung der SR 2t BAT. Dort sind Versorgungsbetriebe als "Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke" definiert. Da diese Begriffe zumindest teilweise den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, ...mehr