Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Gesellschafterliste: D... / Hintergrund

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH wollte seine persönlichen Daten aus einer Gesellschafterliste streichen lassen. Diese Liste wurde am 2.7.2012 beim Handelsregister eingereicht. Auf der Liste stand seine genaue Adresse mit Straße und Hausnummer. Das Gesetz verlangt diese genauen Angaben nicht. Der Gesellschafter bat darum, seine Adresse zu löschen. Er schickt...mehr

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Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Hintergrund

Der Kläger, seine 3 Kinder, sein Bruder A und dessen 2 Kinder sowie sein Bruder B und dessen 2 Kinder sind Erben der D zu je 1/10. Zum Nachlass gehörte ein Geschäftsanteil mit dem Nennbetrag von 9.000 EUR an der T GmbH, deren Stammkapital 27.000 EUR betrug. Die übrigen Geschäftsanteile hielt die H KG, an der neben einer Komplementärin ohne vermögensmäßige Beteiligung der Kläge...mehr

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Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Zusammenfassung

Die Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft an diese selbst erfüllt den Leistungsbegriff und stellt damit eine Schenkung dar. Ob jedoch Schenkungsteuer fällig wird, hängt von der Bewertung der verkauften Anteile ab.mehr

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Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Entscheidung

Die Revision führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Das FG hat das ErbStG unzutreffend ausgelegt, da es davon ausgegangen ist, dass die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft "denklogisch" mit dem Wert des teilweise unentgeltlich auf die Gesellschaft übertragenen Geschäftsanteils korrespondiert. Das ErbStG ...mehr

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GmbH-Gesellschafterliste: D... / Entscheidung

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Gesellschafter kein Recht hat, seine Daten löschen zu lassen. 1. Keine gesetzliche Grundlage: Es ist per Gesetz nicht notwendig, die komplette Adresse aufzuführen. Es gibt kein Gesetz, das die Löschung fordert oder erlaubt. 2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO erlaubt es, personenbezogene Daten zu löschen. Im Handelsregi...mehr

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Bekanntgabe eines Bescheids... / Hintergrund

Die D-Steuerberatungs-GmbH (D-GmbH) übermittelte dem Finanzamt am 12.4.2011 eine Vollmacht zur Vertretung der Klägerin, die auch eine Bekanntgabevollmacht beinhaltete. Zwischen der Klägerin und dem Finanzamt entstand ein Streit im Festsetzungsverfahren zur Umsatzsteuer 2010 bis 2015 sowie bezüglich der steuerlichen Nebenleistungen. In der Folge setzte das Finanzamt Umsatzste...mehr

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Mieterstrom und Vorsteuerabzug / Hintergrund

Der Kläger erbringt steuerfreie Vermietungsleistungen aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses und eines Doppelhauses. Der Kläger ließ auf den Dächern dieser Objekte jeweils PV-Anlagen mit Speichern installieren. Für beide Photovoltaikanlagen wurden jeweils 2 Messungen verbaut. Die erste Messung erfasst die Gesamtproduktion des Stroms. Der erzeugte Strom, der direkt über den ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 8.8 Beschluss über Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren

Das WEMoG vereinfacht die Willensbildung der Wohnungseigentümer erheblich, indem es den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz einräumt, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist hier der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in der Wohnungseigentümerversamml...mehr

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Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzrechtsprechung sorgt für praktischen Änderungsbedarf

Die Finanzrechtsprechung hat entschieden, dass ein Beschluss über eine ungleiche Vorabausschüttung von Gewinnen einer GmbH, der einstimmig von der Gesellschafterversammlung gefasst wurde und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, zivilrechtlich gültig ist. Daher wird dieser Beschluss als Grundlage für die Besteuerung berücksichtigt. Wichtig Der Bundesfinanzhof (BF...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.3 Abberufung des Verwalters

Einschneidende Änderungen hat das WEMoG für die Abberufung des Verwalters gebracht. Die Abberufung kann nach § 26 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 WEG nicht mehr an das Vorliegen eines wichtigen Grundes geknüpft werden. Die Wohnungseigentümer sollen sich also leichter vom Verwalter trennen können, wenn sie mit seiner Tätigkeit nicht mehr zufrieden sind oder das erforderliche Ve...mehr

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Ende einer Beteiligung: Was... / Hintergrund

Ein Steuerpflichtiger war seit dem Jahr 2000 Teilhaber einer GmbH. Er besaß ein Drittel der Anteile. Für den Kauf dieser Anteile hatte er einen Kredit aufgenommen. 2010 verkaufte er seine Anteile. Der Kredit war noch nicht vollständig bezahlt, deshalb zahlte er bis 2014 weiterhin Zinsen dafür. In seiner Steuererklärung für 2010 gab er Verluste aus dem Verkauf der Anteile an. ...mehr

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Möglichkeiten der Gewinnver... / Hintergrund

Die Grundregel (§ 29 Abs. 3 S. 1 GmbHG) sieht vor, dass der auszuschüttende Gewinn einer Kapitalgesellschaft – insbesondere GmbH – nach dem Verhältnis der Gewinnanteile verteilt wird. Das bedeutet, wer mehr Anteile an der Gesellschaft hält, bekommt auch mehr von dem Gewinn. Die Kapitalgesellschaft kann aber auch von diesem Maßstab abweichen und den Gewinn "inkongruent" bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 13 Werbungskostenabzug

Werden die Optionsrechte nicht ausgeübt, sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Erwerb von Optionsrechten als vergebliche Werbungskosten abziehbar. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Jahr, in dem die Optionsrechte wegen Nichtausübung der Option verfallen. Praxis-Beispiel Werbungskosten bei Verfall der Optionsrechte Der Arbeitnehmer hat im Januar 01 von seinem Arbeitgebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.7 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Die frühere Ansparrücklage wurde durch die Unternehmensteuerreform 2008 [1] in einen Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe umgestaltet. Gem. § 52 Abs. 23 S. 1 EStG n. F. gilt § 7g Abs. 1–4 und 7 EStG für Wirtschaftsjahre, die nach Verkündung des UntStRefG 2008 [2] am 17.8.2007 enden, also bei einem Wirtschaftsjahr, das dem Kj. entspricht, schon im Vz ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmer, Leistungsempfänger, Leistungskette

Rz. 26 Die Steuerbefreiungen in § 8 UStG sind ebenso wie in Art. 148 Buchst. c MwStSystRL dem Wortlaut dieser Bestimmungen nach an keine Voraussetzungen in Bezug auf den leistenden Unternehmer oder den Leistungsempfänger geknüpft. Der jeweilige Steuerbefreiungstatbestand stellt vielmehr auf bestimmte nach Beschaffenheit und Zweckbestimmung bezeichnete Gegenstände und sonstig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 11.2 Auszahlung

Die Energiepreispauschale II wurde von der Versorgungsbezügen zahlenden Stelle ausgezahlt. Die Auszahlung an die Versorgungsempfänger sollte im Monat Dezember erfolgen. Die Auszahlung erfolgte automatisch, d. h., bei der auszahlenden Stelle war kein Antrag zu stellen. Bei Versorgungsbeziehern, die im Dezember 2022 erstmals Versorgungsbezüge bezogen, konnte sich die Auszahlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 18 Wer trägt Verantwortung für die Aufbewahrung?

Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind einzig und allein der Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler und Personen mit hohen Überschusseinkünften (Steuerpflichtige) verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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Duales Studium / 8 Auswahl der Studenten

Die Zugangsvoraussetzungen für ein duales Studium sind vergleichbar mit den Voraussetzungen für ein reguläres Hochschulstudium. Die Bewerber sollten die allgemeine Hochschulreife oder die dem Studienfach entsprechende fachgebundene Hochschulreife vorweisen können. Allerdings gibt es generelle Unterschiede im Anspruch an die Bewerber als bei anderen Ausbildungsangeboten. Im F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Duales Studium / 7.3.2 Entstehungsgeschichte der Berufsakademien

Die Berufsakademien in Baden-Württemberg entstanden aufgrund der bildungspolitischen Situation der 1960er- und beginnenden 1970er-Jahre. Durch großen Ansturm an den Hochschulen wuchs die Sorge, dass junge Menschen nicht bedarfsgerecht ausgebildet werden können. Damit würde eine hohe Arbeitslosigkeit sowie ein Mangel an Fachkräften drohen. Im Jahr 1971 machte die Daimler-Benz ...mehr

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Duales Studium / 9.4 Vergütung

Die Vergütung der Studenten geschieht im Prinzip auf 2 Ebenen. Zum einen finanziert das Unternehmen das duale Studium, indem es die anfallenden Studiengebühren übernimmt. Zum anderen bekommen duale Studenten ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt. Diese beiden Faktoren, sowie die sehr wahrscheinliche Festanstellung im Anschluss, sorgen dafür, dass das duale Studium bei den Absol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Praxis-Beisp...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

4.3.1 Grundlagen Rz. 74 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – geregelt in den §§ 1 ff. GmbHG – ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden kann.[1] Sie ist selbstständig Trägerin von Rechten und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an G...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.2 Ergebnisverwendung bei der GmbH

4.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter Rz. 76 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entwed...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.3 Aktivierung des Gewinnanteils an der GmbH & Co. KG

Rz. 513 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide Gesellschaften auf den gleichen Stichtag bilanzieren und die KG ihre ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.2 Komplementär-GmbH

Rz. 557 Wenn die GmbH nach der Gründung der GmbH & Co. KG im Geschäftsverkehr nicht mehr auftritt und sich ausschließlich mit der Wahrnehmung der gesellschaftsrechtlichen Funktionen innerhalb der GmbH & Co. KG begnügt, so stellt sich die Frage, ob die Leistung der Komplementär-GmbH durch Beteiligung am Gewinn oder Verlust der KG abgegolten wird – dann kein Leistungsaustausch...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.3 Doppelstöckige GmbH & Co. KG

Rz. 433 § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG stellt eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft beteiligt ist, einer Kapitalgesellschaft gleich. Das bedeutet, dass die Gesellschaft, an der die "Kapitalgesellschaft" beteiligt ist, eine gewerblich geprägte ist; angesprochen ist die sog. doppelstöckig...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.3 Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG

Rz. 520 Lauermann/Protzen [1] behandeln die Möglichkeiten einer Umstrukturierung mehrstöckiger Personengesellschafterkonzerne, z. B. die Zusammenführung der A GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft mit der B GmbH & Co. KG als Muttergesellschaft; von folgendem Beispiel gehen sie aus: Praxis-Beispiel Umstrukturierung mehrstöckiger GmbH & Co. KG An der A GmbH & Co. KG sind als Komp...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.4 Besteuerung des Gewinnanteils aus der GmbH & Co. KG

Rz. 514 Die Komplementär-GmbH unterliegt mit ihrem Gewinnanteil, der in der Regel die Haftungsvergütung und eventuell Sonderbetriebseinnahmen umfasst, wie bei eigenen Gewinnen der definitiven Körperschaftsteuerbelastung von 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.[1] Bei Ausschüttung dieser Gewinnanteile durch die Komplementär-GmbH an ihre Gesellschafter ergeben sich dazu die u...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1 Behandlung der Einkünfte aus der GmbH & Co. KG als gewerbliche Einkünfte

1.1.1 Grundsätzliches Rz. 423 Eine GmbH & Co. KG ist zivilrechtlich keine Kapitalgesellschaft und damit keine juristische Person. Eine GmbH & Co. KG, bei der alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, wird zivilrechtlich als KG und damit als Personenhandelsgesellschaft angesehen. Diese Grundsätze hat der Große Senat des BFH im Beschluss v. 25.6.1984[1] aufg...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.5 Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH & Co. KG bzw. Komplementär-GmbH

Rz. 457 Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 706, 73...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.2 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Rz. 452 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nicht nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern auch die im Alleineigentum eines Mitunternehmers stehenden Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder seiner Beteiligung an...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.2 Komplementär-GmbH

Rz. 533 Die Komplementär-GmbH ist kraft ihrer Rechtsform ohne Rücksicht darauf, ob ein Gewerbebetrieb vorliegt, auch wenn sie z. B. nur als Geschäftsführer tätig ist, gewerbesteuerpflichtig. Ihr Gewerbeertrag ist gemäß § 9 Nr. 2 GewStG um den bei der GmbH & Co. KG festgestellten Gewinn zu kürzen. Umgekehrt ist der Anteil der Komplementär-GmbH am Verlust der GmbH & Co. KG dem...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.4 Vergütung für Komplementär-GmbH, Auslagenersatz

Rz. 456 Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften entfällt der gespaltene Körperschaftsteuersat...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 1 Steuerrechtliche Grundlagen der GmbH & Co. KG

1.1 Behandlung der Einkünfte aus der GmbH & Co. KG als gewerbliche Einkünfte 1.1.1 Grundsätzliches Rz. 423 Eine GmbH & Co. KG ist zivilrechtlich keine Kapitalgesellschaft und damit keine juristische Person. Eine GmbH & Co. KG, bei der alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, wird zivilrechtlich als KG und damit als Personenhandelsgesellschaft angesehen. Di...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.2 Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG

Rz. 519 Bei bisher in der Rechtsform einer GbR geführten Unternehmen, z. B. Besitzgesellschaft, Immobilienverwaltungsgesellschaft, kann es unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung des Unternehmens sinnvoll sein, von der GbR in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu wechseln. Gassmann [1] zeichnet folgende Wege des Formwechsels außerhalb des UmwG au...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.4 Mehrere Gewerbebetriebe bei einer GmbH & Co. KG

Rz. 532 Die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG bildet grundsätzlich gewerbesteuerrechtlich einen einzigen Gewerbebetrieb. Sachlich gewerbesteuerpflichtig sind die Mitunternehmer, unabhängig von ihrer dinglichen Beteiligung am Gesellschaftsvermögen. Zu den Gesellschaftern, die als Mitunternehmer anzusehen sind, gehören auch die atypisch stillen Gesellschafter: Hier kann es sein, da...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.1 Grundlagen

Rz. 74 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – geregelt in den §§ 1 ff. GmbHG – ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden kann.[1] Sie ist selbstständig Trägerin von Rechten und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwe...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2 Ebene der Komplementär-GmbH

2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der...mehr

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GmbH: Außerordentliche Gesellschafterversammlung

1 Allgemeines Eine Gesellschafterversammlung ist eine Gesellschafterversammlung – gleichgültig, ob ordentlich oder außerordentlich (§§ 48 ff. GmbHG). Neben der ordentlichen Gesellschafterversammlung, die turnusmäßig in der Regel einmal im Jahr stattfindet, ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung dann einzuberufen, wenn über Angelegenheiten beschlossen werden soll,...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.7 Aktivierung von Dividendenansprüchen aus GmbH-Anteilen

Rz. 463 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnan...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.4 Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG

Rz. 504 Zur Frage der Zurechnung des Entnahmegewinns bei Übertragung eines Wirtschaftsguts, z. B. eines Grundstücks auf einen Personengesellschafter, nimmt der BFH im Urteil v. 28.9.1995[1] wie folgt Stellung: „Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, dass es in das Eigentum nur eines ...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.2.2 Zuständiges Entscheidungsorgan

Rz. 80 Üblicherweise ist bei einer GmbH für die Verwendung des Jahresergebnisses ausschließlich die Gesellschafterversammlung durch Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit zuständig.[1] Da es sich allerdings bei der Ausgestaltung des Rechts der GmbH weitgehend um dispositive Normen handelt, ist auch § 46 Nr. 1 GmbHG durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abdingbar. Folgl...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2 Geschäftsführergehälter

Rz. 530 Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Geschäft...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rec...mehr