Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Grenzklage.

Rn 161 s § 7 Rn 4. Grundbuchberichtigung s § 6 Rn 6. Grunddienstbarkeit s § 7. Grundpfandrecht s § 6 Rn 14. Grundstück Für den Herausgabeanspruch kommt es nach § 6 auf den Verkehrswert an (s § 6 Rn 4 ff). § 41 II GKG ist Spezialvorschrift (s § 8 Rn 17 ff). Grundurteil Der ReS für den Bekl hat den Umfang des Anspruchs selbst (BGH BeckRS 20, 36047), für den Kl bemisst sie sich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.11 Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz neu eingefügt wurde § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG m. W. z. 01.08.2004. Der Unternehmer muss in Fällen des § 14b Abs. 1 S. 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung durch den Leistungsempfänger geben (vgl. § 14b UStG Rz. 18 ff.). Betroffen sind steuerpflichtige Werklieferungen und s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzuges

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Leistung, d. h. die zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Verwendung der in Anspruch genommenen Leistung. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse, ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vorzunehmen....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Gesetzeszweck

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung für die Nutzungsüberlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen hat zum einen das sozialpolitische Ziel, die Wohnraummieten möglichst niedrig zu halten (vgl. BFH vom 7.10.1987, Az: V R 2/79, BStBl II 1988, 88). Da aber mit der Steuerbefreiung der Vorsteuerausschluss einhergeht, verteuert dies andererseits gerade das Nutz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem belgischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von fünfzehn oder fünfundzwanzig Jahren. Bestimmte Rechte werden ebenfalls erfasst. Gegenstände mit einem ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen. Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse den Stimmrechtsverhältnissen, war nach der bisherigen BFH-Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Besonderheit der Stufenklage liegt nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung in einer Klage, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs 2 Nr 2 (Köln 12.5.23 – I-9 U 237/22 juris). Die Stufenklage soll dem Kl die Prozessführung nicht allg erleichtern (München AG 17, 631). Vielmehr muss sein Unvermögen zur bestimmten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherungshypothek.

Rn 4 Die Zwangshypothek ist als einzige Vollstreckungsmaßnahme ausschließlich in der ZPO geregelt. Sie verschafft dem Gläubiger ein Sicherungsrecht am Grundstück, aus welchem er dinglich die Versteigerung betreiben kann. Die Zwangssicherungshypothek gleicht in ihrer sachenrechtlichen Wirkung der Sicherungshypothek des BGB. Lediglich die Erklärungen des Eigentümers werden dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vormerkung oder Widerspruch (Abs 2).

Rn 3 Das Erfordernis der besonderen Dringlichkeit nach § 942 I entfällt für die Fallgruppe des § 942 II, weil bereits nach materiellem Recht (§§ 885, 899 BGB) die Dringlichkeit unterstellt wird und vielfach Zivilrechtsabteilung und Grundbuchamt in dem selben Amtsgebäude untergebracht sind. Entgegen der Kann-Formulierung muss das angerufene Amtsgericht, wenn die sonstigen Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gericht: Zwangsversteigerung KV 2210 ff, Zwangsverwaltung KV 2220 ff. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig, auch für die Auslagen für Sachverständigen und Zwangsverwalter. Wert: Wert der Hauptforderung §§ 54–56 GKG. Für die Eintragung einer Zwangshypothek eine volle Gebühr nach §§ 32, 62 KostO. Bei Belastung mehrerer Grundstücke fällt für jede Eintragung eine Gebühr an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorrangige Realgläubiger (Abs 2).

Rn 9 Dingliche oder persönliche Gläubiger, denen nach § 10 bis 12 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück zusteht, können einer nach Abs 1 zulässigen Pfändung durch Drittwiderspruchsklage nach § 771 widersprechen, weil ihnen auch die Früchte haften. Auf Eintragung oder Fälligkeit des Anspruchs kommt es nicht an (St/J/Würdinger Rz 14; MüKoZPO/Gruber Rz 10). Der vorr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.3 Entschädigungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vermietung eines Grundstücks gleichzusetzen ist der Verzicht auf Rechte aus einem Miet- oder Pachtvertrag. Dies gilt sowohl, wenn der Mieter/Pächter gegen Entschädigung vorzeitig auf sein Recht auf Gebrauchsüberlassung verzichtet (EuGH vom 15.12.1993, Rs. C-63/92, Lubbock Fine, BStBl II 1995, 480, Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 5 UStAE), als a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundstücksgleiche Rechte.

Rn 5 Wie Grundstücke anzusehen sind grundstücksgleiche Rechte, das sind Erbbaurecht, Teilerbbaurecht, sowie Bergwerkseigentum nach BBergG. Außerdem fallen hierunter auch noch einige landesrechtliche sonstige Rechte, wie Fischereirechte und Kohleabbaugerechtigkeiten. Des Weiteren fällt hierunter das selbständige Gebäudeeigentum in den neuen Bundesländern. Das Dauerwohnrecht u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Zwecke

Rz. 67 [Autor/Stand] Ein Grundstück dient sonstigen Zwecken, wenn es weder zu Wohnzwecken noch zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken liegt beispielsweise bei Clubhäusern, Vereinshäusern, Bootshäusern, studentischen Verbindungshäusern, Turnhallen von Sportvereinen, Schützenhallen, Jagdhütten oder selbstständigen (nicht betr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Lieferungsbegriff (i. S. v. § 1 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 UStG)

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 Abs. 1 UStG definiert Lieferungen eines Unternehmers als Leistungen, durch die er den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht, gem. Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL die Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen). Der Begriff der Lieferung setzt ni...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge, § 75 kroUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das kroUStG sieht für bestimmte Fälle den Übergang der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger vor, unter der Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger ebenfalls ein Unternehmer, ein Unternehmer i. S. d. Definition für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (vgl. Rz. 31 ff.) oder eine juri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.4.1 Fortbestand vieler "Alt"regelungen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundstücksleistungen werden grundsätzlich unverändert dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsortprinizip, § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Daher übernimmt Abschn. 3a.3. UStAE – wie schon das das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009 (Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 24–33) – unter Auswertu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bewegliche Sachen.

Rn 7 Den Vollstreckungsgegenstand müssen individuell bestimmte (körperliche) Sachen (§ 90 BGB) bzw – ihnen gleichgestellte – Tiere (§ 90a BGB) bilden. Hierzu zählen Einzelsachen (bspw Sparbücher – AG Bernburg 5.1.21 – 2 M 484/20 = DGVZ 21, 202, Rz 7) und eine Menge von Einzelsachen ebenso wie Sachgesamtheiten (zB Bibliothek). Auch eine begrenzte Gattungsschuld, bei der die h...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem spanischen Umsatzsteuergesetz ist für Wirtschaftsgüter, die im Unternehmen länger als ein Jahr genutzt werden und deren Anschaffungskosten 3.005,06 EUR (500.000 Peseten, vgl. Art. 108 Mehrwertsteuergesetz) übersteigen, eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, sofern sich innerhalb des Vorsteuerberichtigungszeitraumes der Vorsteuerschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll ein Recht an einem Grundstück, das von dem bisherigen Eigentümer nach § 928 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist, im Wege der Klage geltend gemacht werden, so hat der Vorsitzende des Prozessgerichts auf Antrag einen Vertreter zu bestellen, dem bis zur Eintragung eines neuen Eigentümers die Wahrneh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Grunderwerbsteuerliche Erweiterung des Grundstücksbegriffs

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Den Grundstücken stehen nach § 2 Abs. 2 GrEStG gleich: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Boden, dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und des § 1010 BGB. 2.1.3.1 Erbbaurechte Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Erbbaurecht, geregelt in der Verordnung über das Erbbaurecht, ist das veräußerlich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.3 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen i. Z. m. einem Grundstück nach Art. 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Diese hat das BMF "zur einheitlichen Auslegung der Regelung und zur Vermeidung der Gefahr von Doppelbesteuerung umgesetzt" (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In dringenden Fällen kann das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen unter Bestimmung einer Frist, innerhalb der die Ladung des Gegners zur mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung bei dem Gericht der Hauptsache zu beantragen ist. (2) 1Die einstweilige Verfügung, auf Grund d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gläubigerwahlrecht.

Rn 5 Der Gläubiger hat die Wahl, welche Vollstreckungsmaßnahme er durchführt, alle Maßnahmen können auch kumulativ gewählt werden. Gegenüber dem Gläubigerinteresse tritt der Schuldnerschutz zurück. Maßnahmen können auch gleichzeitig beantragt werden, wobei dies aufgrund der Tatsache, dass zur Durchführung die Titelvorlage erforderlich ist, nur möglich ist bei gleicher Zustän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Bestellung eines Prozesspflegers.

Rn 2 Erforderlich ist einmal der Eintritt der Herrenlosigkeit vor Rechtshängigkeit, weil die Eigentumsaufgabe nach Rechtshängigkeit zur Anwendung des § 265 führt (St/J/Bork Rz 4). Gegenstand der beabsichtigten Klage muss ein dingliches Recht – auch aus Vormerkung oder Nachbarrecht – bilden (MüKoZPO/Lindacher Rz 4). Beantragt der Gläubiger die Löschung einer zu seinen Gunsten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vormerkung.

Rn 256 Für die Klage auf Eintragung ist der volle Wert des einzutragenden Rechts anzusetzen, § 6 (Zweibr RPfleger 67, 2 zu § 6d; Zö/Herget § 3 Rz 16.199 Auflassungsvormerkung; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 37; Anders/Gehle/Gehle Anh § 3 Rz 135); das ergibt sich aus der weitgehenden wirtschaftlichen Identität mit dem Recht selbst. Die aA, die nach § 3 das Interesse im Einzelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisführer.

Rn 15 Vereitelt der Beweisführer selbst den von ihm beantragten Augenscheinsbeweis, bleibt er schon nach allgemeinen Regeln beweisfällig (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 20). § 371 III stellt demgegenüber eine Beweislastregel zu Lasten derjenigen Partei auf, die den Augenschein vereitelt, also zB den Augenscheinsgegenstand zerstört oder beiseiteschafft (Zö/Greger § 371 Rz 7), d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Praxisfolgen und Fallbeispiele

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Änderung der Regelung zur Ortsbestimmung ist mit der Aufhebung des § 3f UStG in der Regel nicht verbunden (Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 23.9.2019, BT-Drucks. 19/13436, zu Art. 8 Nr. 5). Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Praktische Änderungen können sich z. B. bei Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück im Ausland sowie bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 799 ZPO – Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge.

Gesetzestext Hat sich der Eigentümer eines mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld belasteten Grundstücks in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen und ist dem Rechtsnachfolger des Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt, so ist die Zustellung der die Rechtsnachfolge nachweisenden ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten aus § 14b Abs. 1 S. 5 UStG

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss der Empfänger einer Leistung i. Z. m. einem Grundstück oder einer steuerpflichtigen Werklieferung in den Fällen, in denen er Nichtunternehmer ist oder als Unternehmer Leistungen für den nichtunternehmerischen Bereich bezieht, bestimmte Unterlagen zwei Jahre lang aufbewahren (vgl. § 14b, Rz. 9 ff.). Es handelt ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3.2.5 Anschluss an ein örtliches Flüssiggasversorgungsnetz

Rz. 192 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Entgelte für den Anschluss an ein örtliches Flüssiggasversorgungsnetz unterliegen analog zu den Gas-Hausanschlüssen (Rn. 6 des BMF-Schreibens vom 25.10.2022) als "Lieferung von Gas" dem ermäßigten Steuersatz. Nicht begünstigt ist das Legen eines Anschlusses von einem (privaten) Flüssiggastank an die Leitungen des Verbrauchers im Haus, bzw. b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 10 % kommt u. a. für folgende Umsätze zur Anwendung: Lieferung der in der Anlage 1 zum UStG aufgezählten Gegenstände (insbesondere Nahrungsmittel, Druckerzeugnisse, Arzneimittel), Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, Umsätze im Rahmen von nicht buchfüh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Abfuhrverpflichtung und Haftung des Leistungsempfängers (§ 27 Abs. 4 öUStG)

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Führt ein ausländischer Unternehmer (weder Wohnsitz/Sitz noch gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte in Österreich) im Inland eine steuerpflichtige Leistung aus, hat der Leistungsempfänger, sofern er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die auf diese Leistung entfallende Steuer einzubehalten und im Namen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachbezogene Annexregelungen.

Rn 3 Die sachliche Exterritorialität der von diplomatischen Missionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben genutzten Gebäude war seit jeher im Völkerrecht allg akzeptiert. Entspr genießen insb die Räumlichkeiten der ausländischen Missionen samt Einrichtung nach dem Abk besondere Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung (Art 22 Abs 3 WÜD). Auch Lad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermögen.

Rn 98 Vermögenswerte sind zu berücksichtigen, wenn sie einfache, durchschnittliche Gegebenheiten (Köln FamRZ 98, 310) und für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder die – angepassten – Freibeträge des § 6 VermStG aF (Nürnbg FamRZ 86, 194; Kobl FamRZ 03, 1681; Brandbg NJW-RR 15, 6; Hambg JurBüro 19, 260: 60.000 EUR pro Ehegatten; Schlesw SchlHA 19, 207: 30.000 EUR pro Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entstehung der Hypothek.

Rn 19 Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. Damit ist die Maßnahme der Zwangsvollstreckung beendet (Stuttg JurBüro 20, 132). Die Zwangshypothek ist als Sicherungshypothek zu bezeichnen, sie ist immer Buchhypothek, Brieferteilung ist ausgeschlossen. Bei Aufteilung der Forderung auf mehrere Grundstücke entstehen jeweils Einzelhypotheken. Die Voreintragung einer Auflassungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablieferung.

Rn 11 Die Sache darf nur abgeliefert werden, wenn das Kaufgeld entweder schon gezahlt ist, etwa durch Überweisung auf das Dienstkonto des GV, oder bei Ablieferung bar gezahlt wird (sog Bezahlungspflicht; Ausnahme bei Zuschlag an den Gläubiger nach Abs 4). Zur Folge eines Verstoßes s Rn 12. Die Ablieferung erfolgt idR durch Verschaffung des unmittelbaren Besitzes (RGZ 153, 25...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 857 beinhaltet eine Auffangnorm, um das Vermögen des Schuldners umfassend als Haftungsgrundlage zu erschließen. Bewegliche Sachen des Schuldners sind nach den §§ 808 ff, Forderungen gem den §§ 829 ff, Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen sind nach den §§ 846 ff und Grundstücke aufgrund der §§ 864 ff sowie des ZVG zu pfänden. Auf andere Vermögensrechte kan...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Warenumsatzsteuer

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Zeit vom 01.10.1941 bis 31.12.1994 wurde in der Schweiz die sog. Warenumsatzsteuer (WUST) erhoben. Dabei handelte es sich um eine Einphasensteuer, die ausschließlich auf Warenumsätzen (einschließlich Anfertigung oder Bearbeitung von Waren sowie Arbeiten an Grundstücken und Dauerbauten), nicht aber auf Dienstleistungen erhoben wurde. Geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abschließende Regelung.

Rn 11 Die nicht zu berücksichtigenden Nebenforderungen sind im Gesetz abschließend aufgezählt; erweiternde Auslegung oder Analogie sind nicht zulässig, so dass der Zuwachs eines Grundstücks (§ 946 BGB), Lagergelder, Frachten, Vertragsstrafen und Finanzierungskosten wie auch Zölle und Steuern auf die Hauptforderung, namentlich die MWSt, beim Streitwert generell zusätzlich zu ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 9 UStG gilt in der aktuellen Fassung seit 2004 (zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 2). Für die in § 9 Abs. 2 UStG geregelten Beschränkungen der Optionsmöglichkeiten regelt § 27 Abs. 2 UStG, dass die Vorschrift nicht anzuwenden ist, wenn das auf dem Grundstück errichtete Gebäude Wohnzwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.04.1985 ...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / c. Ratenzahlung aus wichtigem Grund, Regel oder Ausnahme?

Der Entwurf sieht weiter vor, dass der Erbe aus wichtigem Grund Ratenzahlung verlangen kann (vgl. § 1615a Abs. 2 S. 4 BGB-E)[24] und (§ 1586b Abs. 2 S. 4 BGB-E). Die Autoren stellen klar, dass das Verlangen der Ratenzahlung nicht die Bemessung des Anspruchs betrifft, sondern lediglich die Zahlungsmodalität.[25] Es handelt sich bei der Ratenzahlung aus wichtigem Grund also ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pfändung der Auflassungsanwartschaft.

Rn 14 Für den Schuldner kann auch eine Auflassungsanwartschaft begründet sein, auf welche § 848 II 1, 3 nicht passt, weil der Drittschuldner hier bereits alles getan hat, um seine Übereignungspflicht zu erfüllen. Das Arrestatorium ginge ins Leere. Eine Auflassungsanwartschaft entsteht, wenn eine bindende Auflassung vorliegt, also der Voreigentümer die Auflassung erklärt und ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 27 UStG unterliegt naturgemäß einem steten Wandel. Daher wird an dieser Stelle immer nur auf die letzten Neuerungen hingewiesen: Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wegen des Wegfalls des § 13d UStG zum 31.12.2007 war § 27 Abs. 7 S. 2 UStG zu streichen. Wegen der Änderung in § 15a Abs. 3 und 4 UStG war § 27 Abs. 12 UStG m. W. v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mit der Klage aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Schuldklage.

Rn 4 Die Klage des Grundpfandrechtsinhabers gegen den Eigentümer wird regelmäßig auf Duldung der Zwangsvollstreckung (vgl § 1147 BGB) gerichtet sein, weil das Grundpfandrecht eine Befugnis zur Verwertung des belasteten Grundstücks beinhaltet (Reischl JuS 98, 614). Da allerdings unter den Grundpfandrechten lediglich die Hypothek mit dinglicher Wirkung akzessorisch ausgestalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassungsanspruch.

Rn 21 Wird von mehreren Klägern oder gegen mehrere Beklagte ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, ist wirtschaftliche Identität gegeben, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein Gegenstand umstr ist, zB bei Klage mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks auf Unterlassung von Immissionen (BGH NJW-RR 87, 1148 [BGH 29.01.1987 - V ZR 136/86]). Macht demgegenüber jeder K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:mehr