Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.2 Angaben zum Grund und Boden (Zeilen 9 bis 15

Hinweis Formulare Die Angaben zum Grund und Boden sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 9 bis 12 sind die Fläche des Grundstücks, der Bodenrichtwert und die zulässige Geschossflächenzahl für das Grundstück anzugeben. Kommen für ein bebautes Grundstück unterschiedliche Bodenrichtwerte oder Geschossflächenzahlen in Betracht, sind jeweils gesonde...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.1 Allgemeines

Für jedes Grundstück ist eine ‹Anlage Grundstück› auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen. Hierbei sind folgende Formulare heranzuziehen: nach dem 31.12.2015: BBW 2/16 – abzurufen u. a. auf der Homepage: Landesamt Niedersachsen/Bedarfsbewertung. ab dem 1.1.2023: BBW 2/23 – abzurufen u. a. auf d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.1 Rechtslage bis 2022

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.1 Rechtslage bis 2022

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Hinsichtlic...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1 Vorbemerkungen

1.1 Allgemeines Für jedes Grundstück ist eine ‹Anlage Grundstück› auszufüllen und der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts bzw. der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung beizufügen. Hierbei sind folgende Formulare heranzuziehen: nach dem 31.12.2015: BBW 2/16 – abzurufen u. a. auf der Homepage: Landesamt Niedersachsen/Bedarfsbewertung. ab dem 1.1.2023: BBW 2/23 – abzuru...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 101 bis 106 bzw. Zeilen 131 bis 137)

2.8.1 Rechtslage bis 2022 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Lage des Grundstücks (Zeilen 1 bis 8) Hinweis Formular Die Angaben zur Lage des Grundstücks sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 1 bis 8 sind Angaben zur Lage des Grundstücks zu machen. Die Angaben sind auch zu machen, wenn nur ein Teil des Grundstücks auf den Erwerber übergeht. Zeilen 2 bis 3 erfassen die Postleitzahl/die Gemeinde und die ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6 Bewertungsverfahren

Je nach Grundstücksart kommt eines der nachfolgenden Bewertungsverfahren in Betracht. 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35) Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinwe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7 Angaben zum Erbbaurecht/Erbbaugrundstück (Zeilen 93 bis 100 bzw. Zeilen 120 bis 130)

2.7.1 Rechtslage bis 2022 Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftlich...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.10 Angaben zu Gebäude und Gebäudeteilen für den Zivilschutz (Zeilen 110 bis 111 bzw. Zeilen 142 bis 144)

In der Zeile 111 bzw. Zeile 143 sind Angaben zu Gebäuden und Gebäudeteilen für den Zivilschutz zu machen. Dienen Gebäude und Gebäudeteile dem Zivilschutz und werden diese im Frieden nicht oder nur gelegentlich bzw. geringfügig für andere Zwecke genutzt, so bleiben diese bei der Grundstücksbewertung außer Betracht. Diese liegt beispielsweise vor, wenn in einem für die begünsti...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.3 Erläuterung zum Bewertungsmaßstab

Die Bewertung des Grundvermögens erfolgt mit dem gemeinen Wert. Dieser entspricht inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB.[1] Bei den Bewertungen sind die von den Gutachterausschüssen i. S. der §§ 192 ff. BauGB ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten anzuwenden, wenn diese Daten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonfor...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.4 Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes (Zeilen 21 bis 28)

Hinweis Formulare Die Angaben zur Bezugsfertigkeit sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 21 bis 28 sind Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes zu machen. Von der Benutzbarkeit eines Gebäudes ist auszugehen, wenn es bezugsfertig ist, d. h. die Bewohner das Gebäude nach objektiven Verhältnissen nutzen können. Das Gebäude ist b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.3.1 Zutrittsbefugnisse und Befragungsrechte (Abs. 2)

Rz. 8 Tagsüber haben die Prüfer gemäß Abs. 2 Satz 1 jederzeit die grundsätzliche Berechtigung, im Rahmen der teil- und vollstationären Pflege die benutzten Grundstücke und Räumlichkeiten des betroffenen Pflegeheims zu betreten, um dort für Zwecke der Qualitätssicherung entsprechende Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.3 Besondere Befugnisse bei Durchführung von Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege

Rz. 6 Für Qualitätsprüfungen im Bereich der teil- und vollstationären Pflege statten die Regelungen des Abs. 2 und Abs. 3 die Prüfeinrichtungen mit besonderen Befugnissen aus. Diese Befugnisse, die sich im Kern mit den wesentlichen der Heimaufsicht für Überwachungszwecke eingeräumten Rechten decken (vgl. hierzu insbesondere § 15 Abs. 2 und 3 HeimG), vermitteln dem Medizinisc...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / III. Änderung des Ortsgerichtsgesetzes

Die Änderung des OGerG HE geht auf einen Änderungsantrag der hessischen Landtagsfraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD v. 13.6.2023 zurück (HE LT-Drucks. 20/11177). Es wurde beantragt dem § 18 OGerG HE einen Abs. 4 mit dem Wortlaut "Schätzungen nach Abs. 1 gelten als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Gr...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / II. Das hessische Ortsgerichtswesen

Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Das Ortsgerichtswesen ist im Ortsgerichtsgesetz geregelt (i.d.F. v. 2.4.1980, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 28.6.2023 [GVBl. HE v. 2023, 473, 475]). Ortsgerichte werden für eine Gemeinde errichtet. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können mehrere Ortsgerichte errichtet werden (§ 1 Abs. 1 OGerG HE). Ortsgerichte sind nach §...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / b) Bestellung von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle

Aus dem Gesetzeswortlaut des § 198 Abs. 2 BewG ergibt sich: Gutachtenerstatter muss eine von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger bzw. Gutachter bestellte Person sein. Gutachtenerstatter kann daher nicht die staatliche oder staatlich anerkannte Stelle selbst sein. Die materiell-rechtliche Grundlage für das Bestellungswesen von Sachverständi...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / IV. Auswirkung auf den Verkehrswertnachweis nach § 198 Abs. 2 BewG

Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig ein Gutachten dienen. Das Gutachten ist vom zuständigen Gutachterausschuss i.S.d. §§ 192 ff. BauGB oder von Personen, die von einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind oder von Personen, die v...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / I. Einleitung

§ 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte "als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind". Dieser Beitrag erläutert den Hintergrund der Gesetzesänderung und untersucht, ob sie Auswirku...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.4 Sonstige Leistungen für den unmittelbaren Bedarf von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 157 Sonstige Leistungen sind nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG nur steuerfrei, wenn sie dem unmittelbaren Bedarf der Luftfahrzeuge eines Unternehmers dienen, der überwiegend im entgeltlichen internationalen Luftverkehr tätig ist. Nach den Abschn. 8.2 Abs. 7 UStAE gehören hierher insbesondere folgende sonstigen Leistungen: Duldung der Benutzung des Flughafens u...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / V. Fazit

Bundesrechtlich ist geregelt, wessen Gutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen können (§ 198 Abs. 2 BewG). Die hessischen Ortsgerichte zählen nicht dazu. Das BewG und die Erlasse v. 7.12.2022 – S 3229 (BStBl. I 2022, 1671 = ErbStB 2023, 78 [Günther]) sind u.E. insoweit eindeutig. Dies ändert sich ab dem 1.1.2024 u.E. nicht. Die Ortsgerichte werden durch die...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] § 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte "als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind". Dieser Beitrag erläut...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / 2. Gutachtenerstattung

Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist die Vorlage eines Gutachtens erforderlich. Das Gutachten ist auf Grundlage der ImmoWertV zu erstatten (§ 198 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 199 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 ImmoWertV). Zur Ordnungsmäßigkeit eines Gutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Begutachtung der Begutachtungsgrundlage (Erlasse v...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / c) Zertifizierung von einer nach DIN EN/ISO IEC 17024 akkreditierten Stelle

Weiterhin können nur natürliche Personen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert werden. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage wurde gefragt, ob die hessische Landesregierung eine Finanzierung oder Bezuschussung der Fortbildung für die Ortsgerichte plane, um eine Zertifizierung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte: Keine Geringfügigkeitsgrenze, keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Obergesellschaft

Leitsatz 1. Dass eine GbR nach der bis 2001 geltenden Rechtsprechung zivilrechtlich nicht Kommanditistin einer KG sein und auch nicht als solche in das Handelsregister eingetragen werden konnte, steht der Annahme ihrer Mitunternehmerstellung nicht zwingend entgegen. 2. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist in einkommensteuerrechtlicher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gleichlautenden Erlasse... / 1. Einleitung

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13a ErbStG genannte begünstigte Vermögen. So bleibt das Vermögen unter weiteren Voraussetzungen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG mithilfe eines sog. Verschonungsabschlag zu 85 % oder unter Einhaltung strengerer Anforderungen gem. § 13a Abs. 10 ErbStG s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.5 Lieferung bei mehreren Hauptstoffen

Häufig besteht das Werk aus mehreren Hauptstoffen. In diesem Fall bewirkt der Werkunternehmer bereits dann eine Werklieferung, wenn er nur einen Hauptstoff oder einen Teil eines Hauptstoffes selbst beschafft hat, während alle übrigen Stoffe vom Besteller beigestellt werden (Abschn. 3.8 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Errichtet etwa ein Bauunternehmer auf einem fremden Grundstück ein B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mikroapartments – ein lukratives Investment

Überblick Die Nachfrage wächst, die Flächeneffizienz ist groß, die Quadratmetermieten hoch, die Renditen aussichtsreich: Mikroapartments bieten laut einer Makler-Analyse viel Potenzial für Investments. Der Wohntyp ist umso attraktiver, als der Wohnungsmarkt noch länger angespannt bleiben dürfte. Der Wohnungsmangel in Deutschland verschärft sich und gleichzeitig wird immer we...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckung in Grundstücke

Rz. 11 Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Sie verfügen über einen Titel, der auf eine Geldforderung gerichtet ist. Ihnen ist bekannt, dass der Schuldner kein sonstiges Vermögen – außer einem Grundstück – besitzt, das vielleicht sog...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / D. Vollstreckung in Grundstücke

I. Muster: Vollstreckung in Grundstücke Rz. 11 Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Sie verfügen über einen Titel, der auf eine Geldforderung gerichtet ist. Ihnen ist bekannt, dass der Schuldner kein sonstiges Vermögen – außer einem G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 22. Wo finde ich weitere Informationen?

Informationen zu den für die Steuererklärung benötigten Angaben finden Sie abhängig von dem Land, in dem das Grundstück belegen ist, an folgenden Stellen: Berlin Allgemeine Informationen: Grundsteuer Berlin: Informationen für Grundstücke in Berlin Hier finden Sie benötigte Angaben: Angaben zum Bodenrichtwert Grundsteuer Berlin: BORIS-Portal Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Immobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 32 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der zweite, von der Finanzverwaltung am 21.03.1972 veröffentlichte, Erlass zu Leasingfragen betrifft Vollamortisationsverträge über unbewegliche WG (vgl. BMF, Schreiben vom 21.03.1972, F/IV B 2 – S 2170–11/72, BStBl. I 1972, S. 188). Hinsichtlich der Begriffsabgrenzung "Finanzierungsleasing" wird darin auf den Mobilien-Vollamortisationserlass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Umwandlungssteuererlass 2011

Tz. 132 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Hinblick darauf, dass die FinVerw. nach der Änderung des UmwStG durch das SEStEG den europäischen Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet (s Tz 101) sind die Zuordnungsregeln durch den UmwSt-Erl 2011 angepasst worden. Tz. 133 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter Zugrundelegung des europäischen Teilbetriebsbegriffs gelten nach Verw-...mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 8. Was ist die neue Grundsteuer C?

Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Grundstücke werden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 "Mischeinbringung" durch Umwandlung und Einzelrechtsnachfolge

Tz. 165 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erfolgt die Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der hr-lichen Umwandlung und zusätzlich durch eine im sachlichen Zusammenhang stehende Einzelübertragung ("Mischeinbringung"), umfasst die von § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG bestimmte stliche Rückwirkung auch den Teil der Einbringung, der nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzogen wird. B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge I

Rz. 36 Muster 9.8: Anliegerbeiträge I Muster 9.8: Anliegerbeiträge I _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Bescheid über die Festsetzung von (Erschließung-) Straßenbeiträgen erhalten. Es gibt verschiedene Arten von Beiträgen. 1. Was sind Erschließungsbeiträge? Erschließungsbeiträge erheben Städte und Gemeinden für ...mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 4. Was ändert sich durch die Reform?

Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber in einem...mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 1. Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen

Tz. 186 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Notwendiges BV sind solche WG, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Stpfl genutzt werden oder dazu bestimmt sind (s R 4.2 Abs 1 S 1 EStR 2012). Gemischt-genutzte WG sind nach R 4.2 Abs 1 S 4 EStR 2012 notwendiges BV, wenn sie zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden. Für notwendiges BV im vorstehenden S...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid

Rz. 46 Muster 9.10: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid Muster 9.10: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Häufige Problempunkte Grundsätzlich muss jedes Bauvorhaben und jede Nutzungsänderung zuvor du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.3 Ansatz zum gemeinen Wert

Tz. 145 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auf einen bei der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges entstehenden VG ist gem § 24 Abs 3 S 2 UmwStG iVm § 34 Abs 1 und 3 EStG ein besonderer St-Satz bei der ESt nur anzuwenden, wenn das eingebrachte BV in der Bil der Pers-Ges einschließlich der Ergänzungs-Bil der Gesellschafter (und ggf Sonder-Bil) mit dem gW a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertung des tatsächlichen Kassenvermögens (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 und 6 EStG)

Rn. 133 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Wj, die nach dem 31.12.1995 enden, ist der Grundbesitz der Kasse gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 Hs 1 EStG seit dem JStG 1996 Zitat "mit 200 Prozent der Einheitswerte anzusetzen, die zu dem Feststellungszeitpunkt maßgebend sind, der dem Schluss des Wj folgt." Dieses Wertermittlungsverfahren für inländische Grundstücke soll zwischen den einze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Erfasste Steuerarten

Tz. 11 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Siebte Teil des UmwStG regelt die ertragstliche Behandlung des in § 24 Abs 1 UmwStG definierten Einbringungstatbestands. Danach ist begünstigt jede Einbringung einer qualifizierten Sachgesamtheit im Wege der in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Vorgänge in das mitunternehmerische (stliche) BV einer MU-Schaft gegen Erwerb oder Erweiterung eine...mehr