Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.2 Vorbehaltsnießbrauch

Der bisherige Eigentümer einer Sache (insbesondere eines Grundstücks) oder Inhaber eines Rechts überträgt das Eigentum bzw. das Recht auf einen anderen, behält sich aber gegenüber dem neuen Eigentümer oder Rechtsinhaber ein teilweises oder gesamtes Nutzungsrecht vor. Zivilrechtlich räumt damit der neue Eigentümer dem alten meist einen Nießbrauch (oder ein Wohnrecht) ein. Der ...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4.1 Nutzender

Der das Grundstück durch Vermietung Nutzende hat die erzielten Einnahmen zu versteuern und kann die vertraglich übernommenen und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Dies gilt auch für ein eventuell an den Eigentümer gezahltes Entgelt.[1] Wichtig Vermieterstellung des Nutzungsberechtigten Bei bereits bestehenden Nutzungsverträgen ist zu beachten, dass d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 1.2 Steuerrechtliche Wirksamkeit

Nießbrauchsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden. Dies setzt zunächst die bürgerlich-rechtlich wirksame Begründung eines Nutzungsrechts voraus.[1] An einer tatsächlichen Durchführung fehlt es, wenn äußerlich alles beim Alten bleibt und lediglich die Erträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 2 Bodenschatz als Gegenstand der AfS

AfS können nur bei solchen Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, bei denen ein Verbrauch der Substanz eintritt. Das ist regelmäßig bei Bodenschätzen, allerdings nicht bei ausströmenden Wasser, der Fall.[1] Bodenschätze sind mit Ausnahme von Wasser alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagers...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / Zusammenfassung

Überblick Die Einräumung eines Nießbrauchs gewährt dem Nießbraucher das Recht, eine bestimmte Sache zu gebrauchen und die Nutzungen daraus, z. B. in Form von Mieten oder Zinsen, zu ziehen. In der Besteuerungspraxis ist der Nießbrauch an Grundstücken die wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsart. Dabei ist zu beachten, dass die Vereinbarung eines Nießbrauchs häufig nic...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Bei einem unentgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauch stellen Ablösungszahlungen grundsätzlich einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Zuwendungen dar.[1] Eine Ausnahme lässt die Finanzverwaltung lediglich dann zu, wenn der ablösende Eigentümer das Grundstück selbst bereits mit der Belastung des Nießbrauchs erworben hat. In diesem Fall führen die Einmalzahlungen in voller Hö...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.1.1 Zuwendungsnießbrauch

Bestellt der Unternehmer einem Dritten ein Nießbrauchsrecht an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück, beeinträchtigt dies nicht die Betriebsvermögenseigenschaft und führt daher nicht zur Entnahme.[1] Auf der gleichen Linie liegt eine weitere Entscheidung des BFH, wonach ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Grundstück nicht dadurch aus dem Betriebsvermögen der P...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.1 Nießbrauch am Betriebsgrundstück

Wird ein Nießbrauchsrecht an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück eingeräumt, stellt sich automatisch die Frage einer möglichen Entnahme und dessen Bewertung. Die Rechtsprechung hat zu einer Reihe von Fallkonstellationen Stellung genommen. Leider fehlt bis heute zum gesamten Komplex des Betriebsvermögens eine umfassende Stellungnahme der Finanzverwaltung. 3.1.1 Zu...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.7 Obligatorisches Nutzungsrecht

Die Ablösung obligatorischer Nutzungsrechte wird nach den Grundsätzen zur Ablösung eines Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauchs behandelt.[1]mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.2 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch ist zwischen unentgeltlicher und entgeltlicher Rechtsbestellung zu unterscheiden.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenordnung / 2.4 Geltungsbereich

örtlich: Übersichtsplan, Adresse, Grundstück der Baustelle oder der betroffenen Bereiche, vom Bauherr zur Verfügung gestellte Flächen, Gebäude und angrenzende Bereiche, gesamtes Baugelände einschließlich Zufahrtsstraßen, Baustraßen, soziale Einrichtungen der Baustelle, Baustelleneinrichtungsplan sachlich: Bautätigkeiten, weitere Tätigkeiten, Aufenthalt auf der Baustelle zeitli...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5 Vorbehaltsnießbrauch

1.5.1 Grundsätze Der Vorbehaltsnießbrauch ist die in der Besteuerungspraxis wohl am häufigsten anzutreffende Nießbrauchsform. Es handelt sich i. d. R. um vorweggenommene Erbregelungen, im Rahmen derer sich der Übertragende ein Nießbrauchsrecht am übertragenen Grundstück vorbehält und damit weiterhin nutzungsberechtigt bleibt. Bei einem Vorbehaltsnießbrauch erhält der Erwerbe...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.1 Entgeltliche, teilentgeltliche und unentgeltliche Rechtsbestellung

Eine entgeltliche Rechtsbestellung liegt vor, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Bei nicht miteinander verwandten oder durch sonstige Beziehungen miteinander verbundenen Personen ist bei einer Entgeltvereinbarung davon auszugehen, dass der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegen...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.4 Teilentgeltliche Rechtsbestellung

Bei teilentgeltlicher Rechtsbestellung gelten die vorstehenden Grundsätze entsprechend, wobei die Kosten entsprechend aufzuteilen sind.[1] Allerdings müsste hier, obwohl sich die Finanzverwaltung hierzu im Nießbrauchserlass nicht äußert, die Vereinfachungsregelung des § 21 Abs. 2 EStG zur Anwendung kommen, wonach von einer insgesamt entgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugeh...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.3 Entgeltliche Rechtsbestellung

Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandeln den entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung des Eigentümers an den Nießbraucher. Der Eigentümer erzielt in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der Einkunftserzielung kann der Eigentümer nun auch die Gebäudeabschreibung sowi...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.3 Vermächtnisnießbrauch

Die Finanzverwaltung hatte den Vermächtnisnießbraucher zunächst wie einen Vorbehaltsnießbraucher behandelt, mit der Folge, dass er die Abschreibungen aufgrund der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers in Anspruch nehmen konnte. Dies konnte nach der Entscheidung des BFH v. 28.9.1993[1], wonach die vom Erblasser getragenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / Zusammenfassung

Begriff Von einer Substanzverringerung ist auszugehen, wenn Wirtschaftsgüter durch Ausbeutung verzehrt werden. Eine abbaufähige Bodensubstanz stellt ein solches Wirtschaftsgut dar. Die Substanzverringerung des Wirtschaftsguts muss auf die Jahre der Ausbeutung verteilt werden.[1] Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) sind nach § 7 Abs. 6 EStG zulässig, wenn tatsächlich A...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.5.4 Gestaltungsempfehlung

Der Vorbehaltsnießbrauch bietet gegenüber dem Zuwendungsnießbrauch den Vorteil, dass auch die Gebäudeabschreibung (vom Nießbraucher) als Werbungskosten abgezogen werden kann. Zumindest aus steuerlichen Gründen empfiehlt es sich, den Nießbraucher zur Tragung der übrigen Grundstückskosten zu verpflichten, da dem Eigentümer obliegende Kosten steuerlich verloren gehen. Vorsicht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung (Teilungs... / 2.2 Sondernutzungsrechte

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung sind auch die Sondernutzungsrechte im Einzelnen geregelt. Solche können z. B. an Gärten, Terrassen und anderen Freiflächen bestehen. Sondernutzungsrechte sind mit einem Sondereigentum verbunden und stehen dessen Eigentümern zu. Sie können anderen Miteigentümern, nicht jedoch außenstehenden Dritten übertragen werden. Sind Sondernu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.7 Vorbehaltenes obligatorisches Nutzungsrecht

Vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte werden steuerlich im Grundsatz wie vorbehaltene dingliche Nutzungsrechte behandelt, d. h. die Einräumung des Nutzungsrechts stellt keine Gegenleistung des Erwerbers dar.[1] Der Nutzende kann, sofern er das Objekt vermietet, als Werbungskosten sowohl die von ihm getragenen Aufwendungen als auch die Gebäudeabschreibung abziehen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 4.2 Unentgeltlicher Erwerb

Ein unentgeltlicher Erwerb des Bodenschatzes oder seine Entdeckung sind sind keine Anschaffung.[1] Ist der Bodenschatz im Betrieb des Abbauunternehmers "entstanden", hat er mit Ausnahme der Kosten für die Aufsuchung und die Abbaugenehmigung regelmäßig keine Anschaffungskosten. Beim entgeltlichen Erwerb eines als gewerbliches Betriebsvermögen behandelten Grundstücks, für das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.5 Vermächtnisnießbrauch

Aufwendungen zur Ablösung eines zugewendeten Vermächtnisnießbrauchs führen zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers, beim Nießbraucher zu einer nicht steuerbaren Vermögensumschichtung.[1] Bei Ablösung gegen wiederkehrende Leistungen können sich als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen ergeben.[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 3 Wegfall des Nießbrauchsrechts

Im Gegensatz zur entgeltlichen Ablösung geht bei Wegfall des Nießbrauchsrechts, z. B. durch Tod oder Verzicht, letztlich das gesamte Grundstück unentgeltlich auf den Übernehmer über. Die Werte des Übergebers werden in voller Höhe nach § 11d Abs. 1 EStDV übernommen, d. h. die bisherige Abschreibung des Übergebers wird unverändert vom Übernehmer fortgeführt. Praxis-Beispiel Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4 Zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht

Die Zuwendung eines zur Vermietung berechtigenden Nutzungsrechts muss nicht unbedingt in die Form eines Nießbrauchs gekleidet sein, vielmehr kann sie auch konkludent vereinbart werden. Erforderlich ist, dass eine klare Trennung der verschiedenen Vermögensbereiche vorliegt und dies aufgrund eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags erfolgt, den die Beteiligten auch entsprechend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.4.2 Eigentümer

Der Eigentümer erzielt – wie beim Zuwendungsnießbrauch – nur dann steuerpflichtige Einnahmen, wenn die Rechtsbestellung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Insoweit ist er dann auch zum Werbungskostenabzug berechtigt.[1] Nutzt der Berechtigte eine ihm unentgeltlich überlassene Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition, darf der Eigentümer nach Auffassung der Fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 2.4 Sicherungsnießbrauch

Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann. Da ein derartiges Nutzungsrecht nicht ausgeübt wird, bleibt es einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] Der Sicherung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8 Ablösung von Nutzungsrechten

Die Ablösung von Nutzungsrechten erfolgt in der Besteuerungspraxis i. d. R. gegen Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Leistungen. Bei der Ablösung gegen wiederkehrende Leistungen kommt es für die steuerliche Behandlung entscheidend darauf an, ob die Rechtsablösung als dem Abzug von Versorgungsleistungen rechtfertigende Vermögensübergabe [1] oder als sonstige Vermögensüb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.4 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Im Fall des entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs führen Zahlungen zur Rechtsablösung beim Eigentümer im Jahr der Zahlung zu negativen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sofern die Versteuerung des Entgelts für die Bestellung des Nießbrauchs auf mehrere Jahre verteilt wurde, ist der noch nicht versteuerte Restbetrag beim Eigentümer als Einnahme zu erfassen. Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.6 Dingliches Wohnrecht

Hier gelten die für die Ablösung von Nießbrauchsrechten geltenden Grundsätze entsprechend. Aufwendungen zur Ablösung eines vom Rechtsvorgänger eingeräumten dinglichen Wohnrechts entfallen, soweit sie nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstückseigentümers sind, in vollem Umfang auf das Gebäude.[1] Zahlt der Berechtigte eines mit einem dinglich gesicherten Wohnungsrecht be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 5 Bemessungsgrundlage und Berechnung der AfS

Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten. Bei einem unentgeltlich erworbenen Bodenschatz kommt eine Abschreibung grundsätzlich nicht in Betracht,[1] es sei denn der Rechtsvorgänger hatte Anschaffungskosten für das Vorkommen aufgewendet.[2] In diesem Fall bemessen sich die AfS im Privatvermögen nach den Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers oder dem Wert,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.1 Vorbehaltsnießbrauch

Erfolgt eine Ablösung im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe, führen einmalige Zahlungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs an den Vermögensübergeber beim Eigentümer zur Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage.[1] Wiederkehrende Leistungen zur Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs können dagegen als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen sein[2] Hinweis Sonderausga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch / 1.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zivilrechtlich ist ein Nießbrauch an beweglichen Sachen, z. B. Wertpapieren, bereits wirksam durch eine entsprechende Vereinbarung und die Übergabe der Sache[1] bzw. bei Rechten durch Abtretung.[2] Bei Grundstücken ist die notarielle Beurkundung[3] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[4] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG

Ob ein Unternehmer den eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, ist bedeutungsgleich mit der einkommensteuerrechtlichen Frage, ob noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit und keine gewerblichen Einkünfte vorliegen. Die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel ist i.d.R. erst überschritten, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Objekte in einem Zeitraum von fünf Jahren ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) SchenkSt: Beginn der Festsetzungsfrist nach erfolgter Schenkungsanzeige und später angeforderter Schenkungsteuererklärung

A erhielt von seiner Mutter schenkweise 4 Mio. EUR unter der Auflage, dass der Betrag nach Abzug der fälligen SchenkSt als Eigenkapital in die A-GmbH, dessen Alleingesellschafter A ist, eingebracht und von der A-GmbH dazu verwandt wird, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. A gab 2014 eine Schenkungsanzeige ab, im Jahr 2015 forderte das FA die SchenkSt-Erklärung an, A gab i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Organkreis

Weitervermietungsmodell: Verpachten Organgesellschaften ihren Grundbesitz an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises, die ihrerseits nach außen auf dem Mietmarkt als Vermieterin dieser Grundstücke an fremde Dritte fungiert ("Weitervermietungsmodell"), ist den die Pachteinkünfte erzielenden Organgesellschaften die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Veräußerung von Anteilen einer polnischen Kapitalgesellschaft

A veräußerte seinen Anteil an der D-Sp.z.o.o. (Kapitalgesellschaft polnischen Rechts). Das FA ermittelte einen Gewinn nach § 17 EStG. Streitig ist, ob der Veräußerungsgewinn in Deutschland steuerpflichtig ist. Es sei nicht auszuschließen, dass das Aktivvermögen der polnischen Sp.z.o.o. überwiegend aus unbeweglichem Vermögen bestehe, insbesondere im Hinblick auf Grundstücke, t...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4 Entdeckung auf eigenem Grundstück

16.3.4.1 Allgemeines Rz. 524 Der Bodenschatz wird erst dann zu einem abschreibungsfähigen Wirtschaftsgut, wenn er entdeckt wird und der Stpfl. mit seiner Aufschließung im Betriebs- oder Privatvermögen beginnt oder mit der Aufschließung zu rechnen ist. 16.3.4.2 Entstehung und Verwertung im Betriebsvermögen Rz. 525 Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im betrieblichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.2 Entgeltlicher Erwerb

Rz. 519 Bei Erwerb eines Grundstücks nebst Bodenschatz erwirbt der Stpfl. den Bodenschatz nur dann entgeltlich als selbstständiges Wirtschaftsgut, wenn er neben dem Kaufpreis für das Grundstück ein gesondertes Entgelt für den Bodenschatz zahlt. Der Kaufpreis ist aufzuteilen nach den Wertvorstellungen der Beteiligten, sofern sie als sachlich gerechtfertigt anzusehen sind.[1] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.10 Erbbaurecht

Rz. 162 Beim Erbbaurecht ist bezüglich der AfA-Berechtigung zu differenzieren zwischen dem Erbbaurecht, dem Gebäude und dem Grundstück. Hinsichtlich des Grundstücks scheidet eine AfA mangels Abnutzbarkeit aus. Rz. 163 Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich beschränktes dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Hatte der Erbbauberechtigte für das Erbbaurecht Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.4 Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen

Rz. 515 Die Entdeckung eines Bodenschatzes auf einem Grundstück des Betriebs- oder Privatvermögens bedeutet für sich allein nicht schon, dass auch der Bodenschatz zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Vielmehr ist der Bodenschatz – unabhängig von der Zugehörigkeit des Grundstücks, in dem er lagert – als Wirtschaftsgut entsprechend seiner Nutzung dem Privat- oder dem Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.4.4 AfA wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 442 Zulässig ist die AfaA nach § 7 Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abs. 1 S. 7 EStG auch bei der linearen Gebäude-AfA. Voraussetzung ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung. Es gelten die Grundsätze des § 7 Abs. 1 S. 7 EStG (Rz. 324a ff.). Die AfaA kann bei Verkürzung der Restnutzungsdauer auch die Anwendung von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG zur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.3 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Rz. 507 Bodenschätze sind nach § 3 BBergG entweder bergfrei oder stehen im Eigentum des Grundeigentümers.[1] Zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze bedarf es nach dem BBergG einer Bergbauberechtigung, die das Recht zur Gewinnung und Aneignung der jeweiligen Bodenschätze gewährt. Dagegen ergibt sich das Recht zur Gewinnung der im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodensc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.4 Entstehung im Privatvermögen und Verwertung im Betriebsvermögen

Rz. 527 Die Verwertung eines im Privatvermögen entstandenen Bodenschatzes im Betriebsvermögen kann entweder durch Verpachtung zur Ausbeutung an einen fremden oder durch Einlage in einen eigenen Gewerbebetrieb erfolgen. Rz. 528 Erfolgt die Verwertung des Bodenschatzes durch Verpachtung an einen fremden Gewerbebetrieb, führt das Entgelt für die Überlassung des Grundstücks zum A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.2 Außergewöhnliche Abnutzung

Rz. 331 Die planmäßige AfA geht von den üblichen Nutzungsverhältnissen bei einem Wirtschaftsgut aus. Demgegenüber erfordert die AfaA außergewöhnliche Einwirkungen technischer oder wirtschaftlicher Art auf das Wirtschaftsgut, die im Rahmen des üblichen Gebrauchs des Wirtschaftsguts nicht auftreten.[1] Die Abnutzung muss gegenüber dem normalen Abnutzungsverlauf außergewöhnlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4.3 Entstehung und Verwertung im Privatvermögen

Rz. 526 Bei Entstehung und Verwertung eines Bodenschatzes im privaten Bereich gilt § 11d Abs. 2 EStDV. Danach ist eine AfS bei Bodenschätzen, die der Stpfl. auf einem ihm gehörenden Grundstück entdeckt hat und privat, d. h. insbesondere durch Verpachtung, verwertet, mangels Anschaffungskosten nicht zulässig. Das Absetzungsverbot gilt auch, wenn bei unentgeltlichem Erwerb der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2.1 Gebäude

Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4 und 5 EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5a EStG auch, wenn ...mehr