Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Mitvermietung von Betriebsv... / 4. Betriebsvorrichtungen als Grundstücksbestandteile nach der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung

Zum 1.1.2017 trat Art. 13b Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung (MwSt-DVO) in Kraft. In diesem Artikel wird der Grundstücksbegriff für Zwecke der Anwendung der MwStSystRL beschrieben. Nach Art. 13b Buchst. d MwSt-DVO umfasst dieser Grundstücksbegriff auch "Sachen, Ausstattungsgegenstände oder Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder einem Bauwerk installiert sind, un...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 6. Der Schlussantrag des Generalanwaltes vom 8.12.2022

Mitvermietung von Vorrichtungen = Teil einer einheitlichen Leistung: Schon zu Beginn seiner rechtlichen Würdigung der Vorlagefrage lässt der Generalanwalt erkennen, dass er die Mitvermietung von Vorrichtungen wie im Ausgangsverfahren als Teil einer einheitlichen Leistung ansieht, welche insgesamt nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist. Ansonsten müsste der ...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / a) Mitvermietung von Abstellplätzen für Fahrzeuge

§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG nimmt ebenso wie Art. 135 Abs. 2 MwStSystRL nicht nur die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, sondern auch die von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen von der Steuerbefreiung aus. Nebenleistung zu einer steuerfreien Vermietungsleistung möglich: Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann diesbezüglich allerdings anders als für Betriebsvorrichtungen unte...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 1. Einleitung – Keine umsatzsteuerfreie Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen aus deutscher Sicht

Nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt dies aufgrund der Regelung des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG nach ständiger Verwaltungsauffassung[1] ausdrücklich nicht für die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile des vermieteten Grundstückes sind. Die entsprechen...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Sonstige

Änderungen des UStAE zum 31.12.2022: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schr. v. 17.12.2021 (BMF v. 17.12.2021 – III C 3 - S 7015/21/10001 :001, BStBl. I 2021, 2504) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. M...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 8. Zusammenfassung

Die deutsche Finanzverwaltung sieht ein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen grundsätzlich als vorrangig vor einer Betrachtung als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung an. Dies hat zur Folge, dass die Grundstücksvermietung gem. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei ist, während die Vermietung von B...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / b) Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Keine Aufteilung zwischen steuerfreier Grundstücksvermietung u. steuerpflichtiger Überlassung von Betriebsvorrichtungen: Die Finanzverwaltung geht hinsichtlich der Überlassung von Sport- und anderen Anlagen an Endverbraucher von einer einheitlichen steuerpflichtigen Leistung aus und nimmt keine Aufteilung zwischen einer steuerfreien Grundstücksvermietung und einer steuerpfli...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 7. Auswirkungen einer geänderten Auslegung des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG auf Vermietungsumsätze

Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Vermieter auf die Steuerfreiheit von Grundstücksvermietungen grundsätzlich verzichten, falls an einen Unternehmer für sein Unternehmen vermietet wird. Diese Möglichkeit wird bei gewerblichen Grundstücksvermietungen wegen der wirtschaftlich positiven Effekte aufgrund des so erlangten Vorsteuerabzuges bezüglich der den Vermietungsumsätzen zuzuordn...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / a) Der Sachverhalt

Der Kläger erzielte u.a. Umsätze aus der auf Dauer angelegten Verpachtung von Stallgebäuden inklusive Betriebsvorrichtungen zur Putenaufzucht und -haltung. Nach den Feststellungen des Gerichtes bestanden die Betriebsvorrichtungen in speziell entwickelten Ausstattungselementen zur Fütterung und Aufzucht der Tiere wie besonderen Heizungs- und Lüftungsanlagen zur Sicherstellung...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten; Veröffentlichung des EuGH-Urt. v. 9.7.2020 – C-374/19 – Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, und des BFH-Urt. v. 27.10.2020 – V R 20/20 (V R 61/17): Auf ein Vorlageersuchen des BFH hat der EuGH entschieden, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, nach der ein Steuer...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 5. Die Vorlage des BFH vom 26.5.2021

Der BFH hat dem EuGH nur eine Frage vorgelegt. Diese lautet: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale oder höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

Rz. 41 Für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte im eigenen und im zur Nutzung überlassenen Kfz enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG eine besondere Regelung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten. Die dadurch entstandenen Aufwendungen sind deshalb in jedem Falle Betriebsausgaben. Zu beachten ist jedoch, dass durch den Verw...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.5 Grenzen bei der Anwendung der Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk

Die Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk finden nicht grenzenlos auf alle Sachverhalte Anwendung, in denen der tatsächliche Zustand des Erwerbsgrundstücks im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb verändert wird. Vorplanungen durch Veräußerers oder Bauverpflichtung des Erwerbers Voraussetzung für die Annahme eines bebauten Grundstücks als Erwerbsgegenstand ist, dass die a...mehr

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Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (vgl. Art. 1 Nr. 18 und Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006, BGBl I 2006, 2034) die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis en...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.3 Zuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 82 Wird der Bodenschatz in einem zum Gewerbebetrieb gehörenden Grundstück entdeckt und gewerbsmäßig abgebaut und verwertet, stellt er notwendiges Betriebsvermögen dieses Gewerbebetriebs dar.[1] Rz. 83 Wirtschaftsgüter, die objektiv geeignet sind, dem Betrieb des Gewerbetreibenden zu dienen oder diesen zu fördern, bzw. in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betr...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.1.2 Voraussetzungen für die Annahme eines selbstständig bewertbaren Wirtschaftsguts liegen nicht vor

Rz. 34 Eine Konkretisierung des Kies- oder Sandvorkommens als selbstständiges Wirtschaftsgut wird verneint, wenn eine behördliche Genehmigung zum Abbau erforderlich ist und diese Genehmigung nicht erteilt wird. Ebenso wenig kann daher eine Konkretisierung dann eintreten, wenn beim Verkauf bereits feststeht, dass ein Abbau wegen der in einem Flächennutzungs- bzw. Bebauungspla...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.3 Kaufvertrag über Bodenschätze

Rz. 62 Bodenschätze können nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn es sich um eine einmalige Lieferung einer fest begrenzten Menge eines vom Steuerpflichtigen gehobenen Bodenschatzes handelt oder wenn der Bodenschatz zusammen mit dem Grund und Boden veräußert wird.[1] Rz. 63 Finanzgericht und Bundesfinanzhof haben den im BFH-Urteil v. 6.5.2003[2] vorliegenden Sandausbeu...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 1 Gegenstand des Erwerbsvorgangs

Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird durch das den Steuertatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfüllende zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft bestimmt. Dabei ist grunderwerbsteuerlich maßgebend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück nach dem Willen der Vertragsparteien erworben werden soll (Gegenstand des Erwerbsvorgangs). Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs ...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.4 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Für die Annahme eines objektiv engen sachlichen Zusammenhangs[2] reicht allerdings die Bindung an eine bestimmte Bebauung für sich allein nicht aus, wenn auf der Veräußererseite mehrere Personen (z. B. Grundstückseigentümer, Makler, Bauunternehmen, Initiatoren, Bevollmächtigte, Treuhänder, Baubetreuer) als Vertragspartner auftreten. In diesem Fällen muss vielmehr eine enge pe...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.1 Grundsätzliches

Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Wert der Gegenleistung.[2] Zur Gegenleistung zählt dabei jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks in dem Zustand gewährt, in dem es Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist. Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs ein (zukünftig) bebautes Grundstück, gehören zur Gegenleistung als Bemessungsgrundlage der Grunde...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.2 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Richtet sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück und besteht die Veräußererseite aus mehreren Personen, ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand nicht das bebaute Grundstück. Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist nur die Lieferung des unbebauten Grundstücks. Die Leistungen der übrigen Personen (z. B. Architekt, Bauunternehmer, Handwerker) unterliege...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.3.2 Zurechnung bei Land- und Forstwirten

Rz. 72 Bodenschätze im Rahmen des § 13 Abs. 1 EStG können nur dann gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn der land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb dadurch dient, dass die gewonnene Substanz überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird.[1] Rz. 73 Notwendiges Betriebsvermögen einer Land- und Forstwirtschaft ist der Bode...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.1 Nur eine Person auf der Veräußererseite

Das bebaute Grundstück ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand, wenn sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück richtet und die Veräußererseite nur aus einer Person besteht. Die Leistungen des veräußernden Unternehmers (Grundstückslieferung und Bauerrichtung) sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfrei. Unerheblich ist dabei insbesondere, ob die Verei...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.1 Zeitliche Abfolge der Verträge

Ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang zwischen dem Kaufvertrag über das Grundstück und dem Vertrag über die Gebäudeerrichtung liegt u. a. in folgenden Fällen vor: Der Erwerber hat sich bereits vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags oder zeitgleich durch den Abschluss eines Gebäudeerrichtungsvertrags an die Bebauung des Grundstücks durch die Veräußererseite gebunden. E...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.1.1 Voraussetzungen für die Annahme eines selbstständig bewertbaren Wirtschaftsguts liegen vor

Rz. 27 Ein Bodenschatz wird auch ohne bereits erteilte Abbaugenehmigung dann als Wirtschaftsgut greifbar, wenn das Grundstück unter gesonderter Berechnung eines Kaufpreises für den Bodenschatz an einen Abbauunternehmer veräußert wird. Dadurch wird dokumentiert, dass dem Bodenschatz auch ohne vorliegende Abbaugenehmigung im Wirtschaftsverkehr ein eigenständiger Wert beigemess...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.1.3 Wirtschaftliches Eigentum

Rz. 41 Ein Mineralgewinnungsrecht ist – soweit das Verfügungsrecht des Grundstückseigentümers nicht durch bergrechtliche Vorschriften ausgeschlossen ist – Ausfluss des Eigentums am Grund und Boden (§ 903 BGB). Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein solches Recht grundsätzlich dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzurechnen.[1] Rz. 42 Verpachtet er es einem Dritten, ist w...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 3 Diese Werte werden gesondert festgestellt

Gesondert festzustellen[1] sind gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG [2] im Bedarfsfall Grundbesitzwerte[3], der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen[4], der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG, der Anteil am Wert von anderen Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen.[5] Dies gilt dann, wenn die...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bei Personenmehrheiten

Gesondert und einheitlich werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte festgestellt, wenn an denselben Einkünften [1] aus einer (oder mehreren) gemeinsamen Einkunftsquelle(n) mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Dies ist z. B. bei der OHG[2], KG[3], GbR[4] oder der GmbH & Co. KG oder einer Mietein...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2 Künftiger Grundstückszustand als Gegenstand des Erwerbsvorgangs

Die Frage, in welchem Zustand ein Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist, stellt sich vornehmlich, wenn getrennte Verträge über den Erwerb des Grundstücks und über Bauleistungen geschlossen werden. Wird das Grundstück aufgrund zivilrechtlich verknüpfter Verträge (rechtlicher Zusammenhang)[1] oder durch – nach den besonderen grunderwerbsteuerlichen Grundsätzen – als Ei...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.2 Faktischer Zwang

Wird der Bauvertrag erst nach dem Grundstückskaufvertrag abgeschlossen, ist ein objektiv enger sachlicher Zusammenhang auch gegeben, wenn aufgrund objektiver Kriterien ein faktischer Zwang vorliegt. Auf das Vorliegen eines konkret ausgestalteten Angebots kommt es hierbei nicht an. Bei Vorliegen folgender Fallkonstellationen ist z. B. von einem faktischen Zwang auszugehen: Eine...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.7.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 100 Maßgebliche Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten des Bodenschatzes oder des Nutzungsrechtes. Bei entgeltlichem Erwerb eines Grundstücks mit einem Bodenschatz, dessen Existenz den Anschaffungspreis beeinflusst hat, ist der Kaufpreis auf den Grund und Boden und den Bodenschatz aufzuteilen, sofern dieser als selbstständiges Wirtschaftsgut entstand...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 2 Behandlung in der Handelsbilanz

Rz. 12 Handelsrechtlich richtet sich die Ermittlung des Umfangs der Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach den Vorschriften des § 255 Abs. 1 bzw. Abs. 2 HGB. Die Anschaffungskosten lt. § 255 Abs. 1 HGB sind in Anlehnung an die insbesondere im Steuerrecht gewonnene Auslegung definiert.[1] Rz. 13 Wird ein Grundstück mit Bodenschatz veräußert und vom Erwerber sowohl für ...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 1.3 Bergrechtliche Einteilung der Bodenschätze

Rz. 7 Das BBergG unterscheidet zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen, d. h., es gilt für die Aufsuchung und Gewinnung aller bergfreien und der namentlich aufgeführten grundeigenen Bodenschätze sowie für die untertägige Aufsuchung und Gewinnung aller übrigen Grundeigentümerbodenschätze. Nicht erfasst werden hingegen Betriebe, in denen Sand oder Kies im Tagebau ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.2 Pachtvertrag über Bodenschätze

Rz. 56 Ein Substanzausbeutevertrag ist bürgerlich-rechtlich i. d. R. als Pachtvertrag nach § 581 BGB anzusehen und berechtigt den Pächter zum Genuss der Ausbeute (§ 99 Abs. 1 BGB). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums am noch nicht ausgebeuteten Vorkommen bzw. des bürgerlich-rechtlichen Eigentums an den ausgebeuteten Bodenbestandteilen ist nicht Folge eines Veräußerungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.1 Rechtlicher Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb und Erbringung der Bauleistungen

Wenn die Vertragsparteien selbständige Vereinbarungen über die Verpflichtung zur Grundstücksübertragung und über die Erbringung von Bauleistungen treffen, dann ist für die Beurteilung entscheidend, ob sich aus den Gesamtumständen der Wille der Parteien ergibt, dass Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück sein soll. Beweisanzeichen für einen dahingehenden Willen...mehr

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§ 24 Anhang / IV. Muster: Klageerwiderung zum Fahrzeugschaden mit 50 % Haftung

Rz. 17 Muster 3: Klageerwiderung zum Fahrzeugschaden mit 50 % Haftung Muster: Klageerwiderung zum Fahrzeugschaden mit 50 % Haftung An das Amtsgericht _________________________ _________________________ _________________________ – Sekretariat – Aktenzeichen: _________________________ In Sachen _________________________ GmbH ./. _________________________ u.a. bestellen wir uns zu Pro...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 51 Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung[1] und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH[2] die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt.[3] Nur in besonderen Ausnahmef...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dichtheitsprüfung von priva... / 1.3 Länder, Städte und Gemeinden

Bis auf Bundesebene eine einheitliche Regelung getroffen wird (vgl. § 61 Abs. 3 WHG), sind die einschlägigen Vorschriften der Länder, Städte und Kommunen zu beachten. Diese können in ihren Vorschriften auf die DIN 1986-30 Bezug nehmen, können aber auch von ihr abweichen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob eine Vorschrift existiert. Regelungen in den Bundesländernmehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Verä...mehr

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Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.2 Haftung aus enteignendem Eingriff

Eine Haftung der Gemeinde aus enteignendem Eingriff hat der BGH in einem Fall bejaht, in dem ein offenes Regenrückhaltebecken der kommunalen Kanalisation bei heftigen Regenfällen übergelaufen ist und die Wassermassen ein tiefer gelegenes Grundstück überschwemmt haben.[1] Wichtig Gegenstück zum zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch Der Anspruch aus enteignendem Eingriff ist nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Einlagefähig sind alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgüter aller Art, unabhängig davon, ob sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind,[1] wenn sie in eine Bilanz aufgenommen werden können und Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können.[2] Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Einlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 3 Abrundung, Kleinbeträge

Rz. 4 Nach § 11 Abs. 2 GrEStG ist die Steuer auf volle EUR nach unten abzurunden. Die Abrundung setzt damit nicht schon bei der Bemessungsgrundlage, sondern erst bei der errechneten Steuer an, die sich unter Anwendung des Steuersatzes des § 11 Abs. 1 GrEStG auf die Bemessungsgrundlage i. S. d. §§ 8 und 9 GrEStG ergibt. Praxis-Beispiel Die Gegenleistung für den Erwerb eines be...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.2 Bewertung der Entnahme mit dem Teilwert

Rz. 35 Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert, bei der fiktiven Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt aber nur für bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, nicht für Nutzungsentnahmen.[1] Teilwert ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises fü...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.7.3 Im Privatvermögen entdeckter Bodenschatz bei Zuführung zum gewerblichen Betriebsvermögen

Rz. 108 Im Beschlussfall v. 4.12.2006[1] hat der BFH entschieden, dass ein im Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen, das sich zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, bei Zuführung zum Betriebsvermögen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 1. Halbsatz EStG mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen einzulegen ist. Es dürfen jedoch beim Abbau des Kiesvorkommens keine Absetzungen fü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baurecht: Gesetzentwurf zur stärkeren Digitalisierung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren zugeleitet (BT-Drucks. 20/5663). Dieser Gesetzentwurf bringt für die Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen einige grundlegende Änderungen. Jeder, der ein wirtschaftliches Interesse an den Ergeb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.4 Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis

Neben dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung kommt nach Auffassung des BGH auch ein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis in Betracht, das auf einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Leistungsstörungen im Schuldverhältnis beruht.[1] Praxis-Beispiel Beschädigung der Abwasserrohrleitung durch Tiefbauarbeiten In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.3 Kritik an der Rechtsprechung des BFH

Das Niedersächsische FG vertritt in ständiger Wiederkehr die Auffassung, dass die Rechtsprechung des II. Senats des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gegen das GrEStG, die Einheit der Steuerrechtsordnung, das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, das Verfahrensgrundrecht des Bürgers auf seinen gesetzlichen Richter und europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.[2] Im Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.3 Hinnahme eines vorbereiteten Geschehensablaufs

Ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Kauf- und Bauvertrag wird indiziert, wenn der Grundstücksveräußerer dem Interessenten aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerbe...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.4 Bodenschatz als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

Rz. 91 Ein in einem Grundstück als seiner natürlichen Lagerstätte ruhender Bodenschatz, der zur nachhaltigen gewerblichen Nutzung in den Verkehr gebracht worden ist und als selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut anzusehen ist, ist als Anlagevermögen in der Bilanz des Ausbeuteunternehmens (Abbauunternehmens) auszuweisen. Der abgebaute Bodenschatz, dessen Zweck im Verbrauch ...mehr