Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.1 Steuerbefreite Schenkung

§ 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus. Die Vergünstigungen nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG sowie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bestehen fort, soweit aufgrund einer nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerbefreiten Schenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.[2] Liegt eine gemischte Schenkung vor, führt diese n...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.4 Sonderfälle

Neben einer Veräußerung von GmbH-Anteilen treten in der Praxis eine Vielzahl von Rechtsvorgängen auf, die zumindest wirtschaftlich mit einer Veräußerung gleichgesetzt werden können. Zur Abgrenzung werden nachfolgend einige Sonderfälle dargestellt. Unentgeltliche Übertragung Eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums aufgrund eines voll unentgeltlichen Kausalgeschäfts (z. ...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 3 Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG

Die Steuervergünstigungen nach §§ 5 und 6 GrEStG kommen grundsätzlich bei allen Tatbeständen i. S. d. § 1 GrEStG in Betracht. Besonderheiten gelten bei § 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG. Die Erwerbsvorgänge müssen inländischen Grundbesitz betreffen.[1] 3.1 Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG[1] Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück un...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4 Verhältnis zu den personenbezogenen Befreiungsvorschriften

§ 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz nach § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GrEStG steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird. Die Vorschrift setzt die objektive Möglichk...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.5 Gewerbliche Prägung

Eine weitere Besonderheit ist die sog. gewerbliche Prägung der Personengesellschaft. Anders als bei der Abfärbetheorie ist es dazu nicht Voraussetzung, dass die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb ausübt. Allein ihre Rechtsform, die Zusammensetzung ihrer Gesellschafter und die Vertretung genügt, um der Gesellschaft den Stempel der Gewerblichkeit und damit einer Mitunternehmers...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / 2. V. Senat des BFH zur Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Dem Begriff des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH kam im Rahmen der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Vorgehensweise bei der gleichzeitigen Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen eine wichtige Bedeutung zu[21]. Gemäß § 4 Nr. 12 S. 2 UStG ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen, auch ...mehr

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Leistungsbezug für Immobili... / 3. Einordnung der Urteile des V. Senats

Weitere Auslegung des BFH im Gegensatz zur FinVerw.: Ähnlich wie das Urteil zur Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen scheint auch diese Entscheidung zunächst dafür zu sprechen, dass der umsatzsteuerrechtliche Begriff "Vermietung von Grundstücken" unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Leistung nach Ansicht des BFH nunmehr recht umfassend auszulegen ist. In bei...mehr

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Buchführungspflicht / 1 Handelsrechtliche Pflicht

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 238 HGB dazu verpflichtet, Bücher zu führen und darin seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Ob ein Unternehmer Kaufmann in diesem Sinne ist, richtet sich nach den §§ 1 ff. HGB. Diese Vorschriften unterscheiden folgende Kaufmannstypen: Istkaufleute, d. ...mehr

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Verschiedene Nutzungsmodelle für Photovoltaik-Strom auf Mehrfamilienhäusern

Zusammenfassung Den Eigentümern von Mehrfamilienhäusern stehen diverse Möglichkeiten zur gewinnbringenden Nutzung von erzeugtem Strom aus Aufdach-Photovoltaikanlagen mit 100 kWp (PV-Strom und PV-Anlagen) zur Verfügung. Wir stellen überblicksweise einzelne Geschäftsmodelle sowie deren Vor- und Nachteile kurz vor. Hintergrund Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden....mehr

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Unternehmensnachfolge im Mittelstand – Private Equity, um die Zukunft zu sichern?

Zusammenfassung Den deutschen Mittelstand prägen familiengeführte Unternehmen, die sich mit Innovationskraft und regionaler Verankerung einen Ruf als "hidden champions" verdient haben. Bei der Unternehmensnachfolge kann Private Equity eine attraktive Option sein, die oft übersehen wird. Was ist Private Equity? Unter Private Equity (PE) versteht man eine Investitionsform, bei d...mehr

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Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.2 Gebrauchsmöglichkeit

Eine exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer oder einer Gruppe von ihnen, war nach früher geltender Rechtslage gemäß § 16 Abs. 4 WEG a. F. nur dann möglich, wenn diese Wohnungseigentümer zumindest eine eigennützige Gebrauchsmöglichkeit der von der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme betroffenen Bereiche des Gemeinschafseigentums hatten.[1] Praxis-Beispiel...mehr

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Entwurf des BMF zur E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Ab dem 1.1.2025 ergibt sich eine mit Übergangsregelungen versehene gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen. Da diese Verpflichtung für (fast) alle Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben wird, hat die Finanzverwaltung, nachdem sie schon im Oktober 2023 kurz vorab Stellung genommen hatte, einen...mehr

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Winterdienst (WEMoG)

Begriff Der Winterdienst – also insbesondere das Schneeräumen und Streuen von Gemeinschaftsflächen – ist Teil der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und vom Verwalter als ihrem Ausführungsorgan zu organisieren. Durch Beschluss können die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, Tätigkeiten zur Verrichtung des Winterdienstes entfalten zu m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 4 Wichtige Deckungserweiterungen

Insbesondere für die Wohngebäudeversicherung einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern existieren einige wichtige Deckungserweiterungen, die man zum Vertragsbestandteil machen sollte. Einige dieser Sondervereinbarungen sind beitragsfrei. Überspannungsschäden durch Blitz Hiermit werden insbesondere Schäden an der Heizungsanlage oder Antennenanlage ersetzt, die durch Blitzschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 12.3 Deckungsumfang

Folgende Schäden/Kosten sind versichert: Haftpflichtansprüche Dritter nach Gewässerverunreinigung Rettungskosten nach eingetretenem Gewässerschaden zur Abwendung von Drittschäden vorgezogene Rettungskosten zur Vermeidung eines drohenden Gewässerschadens Deponiekosten/Kosten einer Behandlung des verunreinigten Bodens Gutachterkosten Schäden an unbeweglichen Sachen (Gebäude, Grundst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung nimmt die Hinweise aus diesem Schreiben nicht mit in den UStAE auf, sie verweist aber in Abschn. 2b.1 Abs. 1 und Abschn. 15.19 Abs. 5 UStAE darauf. Juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) sind unter den Voraussetzungen des § 2b UStG unternehmerisch tätig und haben dann – wie jeder andere Unternehmer auch – unter den Bedingungen de...mehr

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Schutz vor Gefährdung durch... / 4.2 Netzsysteme

Die Anwendung einzelner Schutzmaßnahmen ist durch die jeweilige Netzkonfiguration vorgegeben. Netzsysteme sind Energieverteilungssysteme mit Nennspannungen bis 1.000 V. Sie sind gegliedert nach der Art der aktiven Leiter und der Art der Erdverbindung. Insbesondere in Städten, wo angrenzende Grundstücke verschiedenartige Einspeisungen erhalten können, sind genaue Kenntnisse ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungen im Wohnungse... / 11 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Als Haus- und Grundbesitzer ist man dafür verantwortlich, dass andere Personen, z. B. Passanten, keinen Schaden auf dem versicherten Grundstück erleiden. Die Hauseigentümer sind verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, das ist eine gesetzliche Bestimmung, die sog. Verkehrssicherungspflicht . Hierzu gehört u. a. auch das Streuen und Reinigen der vereisten Gehwege i...mehr

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Versicherungen im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Die heutige Gebäudeversicherung hat ihren Ursprung in der Feuerversicherung. Als im Mittelalter Brände Städte und Siedlungen verwüsteten und somit unzählige Menschen in Not und Elend stürzten, waren von diesen nur wenige in der Lage, ihr Wohneigentum in eigener Regie wieder aufzubauen. In den meisten Fällen fehlten die finanziellen Mittel. Hilfe konnte nur durch das ...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1 Objekt i. S. d. Drei-Objekt-Grenze

In Anlehnung an die Rechtsprechung unterstellt auch die Finanzverwaltung, dass es sich grundsätzlich bei jedem zivilrechtlichen Wohnungseigentum, das selbstständig nutzbar und veräußerbar ist, um ein Objekt i. S. d. Drei-Objekt-Grenze handelt.[1] In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung klargestellt, dass jede Eigentumswohnung als ein eigenständiges Objekt im Sinne der ...mehr

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Nießbrauch (WEMoG) / 2 Unterschied zu anderen Dienstbarkeiten

Außer dem Nießbrauch ist im Bereich der Dienstbarkeiten zwischen der Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB und der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemäß § 1090 BGB zu unterscheiden. Bei der Grunddienstbarkeit wird ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks belastet. Dieser Grundstückseigentümer darf also das dienende Grundstück in einer...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich handelt es sich bei dem Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken durch natürliche Personen oder vermögensverwaltende Personengesellschaften unter steuerlichen Gesichtspunkten um private Vermögensverwaltung. Dies bedeutet, dass der Grundstückseigentümer mit seinen laufenden Erträgen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erzielt. Darü...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 1.2 Entwicklung der sog. Drei-Objekt-Grenze

Zur Konkretisierung der vorstehend skizzierten Abgrenzungsfrage hat der BFH die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt. Danach ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (in der Regel 5 Jahre) zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert werden. Je geringer der Umfang von Anschaffungen...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 5.1 Personengesellschaft

Beteiligt sich der Steuerpflichtige an einer Personengesellschaft, die für ertragsteuerliche Zwecke lediglich vermögensverwaltend tätig und damit nicht als Mitunternehmerschaft zu werten ist, so ist die Tätigkeit der Personengesellschaft (Grundstückshandel) ihren Gesellschaftern entsprechend der allgemeinen Prinzipien gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen.[1] Die Pe...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Einbringungssachverhalte als Veräußerung i. S. d. Drei-Objekt-Grenze

Zu beachten ist, dass als Veräußerung i. S. d. Drei-Objekt-Grenze auch die Einbringung ins Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gilt. Insoweit hat der BFH entschieden, dass die Einbringung von Grundstücken gegen Übernahme von mit den Grundstücken verbundenen Verbindlichkeiten und zusätzlicher Gewährung einer Darlehensforderung als eine Veräußerung anzusehen ist.[1]...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 6 Gewinnermittlung

Unter Rückgriff auf die allgemeinen ertragsteuerlichen Prinzipien erfolgt die Gewinnermittlung beim gewerblichen Grundstückshandel durch Betriebsvermögensvergleich i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG . Dabei ist zu beachten, dass die Grundstücke im Umlaufvermögen zu erfassen sind, weshalb weder reguläre Abschreibungen noch Sonderabschreibungen geltend gemacht werden können. Grundsätzlich...mehr

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Nießbrauch (WEMoG) / 1 Grundsätze

Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche Recht, Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Der Nießbrauch gewährt seinem Inhaber grundsätzlich die gesamten Nutzungen eines Gegenstands, § 1030 Abs. 1 BGB. Die Person, der ein Nießbrauch an einer Sache eingeräumt ist, hat also ein umfassendes Nutzungsrecht, das auf die Person des Inhabers des Rechts beschränkt ist. Wa...mehr

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Nießbrauch (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Bei dem sogenannten Nießbrauch handelt es sich um eine Dienstbarkeit beispielsweise an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht jedoch nicht dem Nießbraucher zu, sondern verbleibt beim nießbrauchsbelasteten Wohnungseigentümer. Der Nießbraucher ist auch nicht zur Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 44 ...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.4 Vorbehalt der Einzelfallbetrachtung

Wie oben dargestellt, handelt es sich bei der Drei-Objekt-Grenze nicht um eine starre Grenze. Es sind vielmehr stets die Umstände des jeweiligen Einzelfalls in ihrer Gesamtheit zu würdigen. Folglich stellt auch die Finanzverwaltung klar, dass auch der Verkauf von weniger als 4 Objekten in besonderen Konstellationen eine bedingte Veräußerungsabsicht indizieren kann, wobei für...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 1.1 Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit

Eine gewerbliche Tätigkeit charakterisiert sich im Allgemeinen durch eine selbstständige und nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, sofern die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder eines freien Berufs noch als eine andere selbststä...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 2.2.8 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Nach der Verwaltungsauffassung[1] gehört zu den Masseforderungen der Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 15a UStG zulasten des Unternehmers, soweit er aufgrund der Verwertung der Masse durch den Insolvenzverwalter entsteht. Dies gilt sowohl für vom Insolvenzverwalter herbeigeführte Änderungen der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse z. B. durch Um...mehr

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PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 2 Netzzugang und Einspeisung

Der überschüssige, nicht selbst verbrauchte Strom aus einer netzgekoppelten PV-Anlage wird über den Hausanschluss in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der notwendige Netzanschluss muss noch vor der Inbetriebnahme von dem Fachbetrieb, der die PV-Anlage installiert, beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden (Netzanmeldung). Dafür kann dem Fachbetrieb vom Anlagenbetrei...mehr

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PV-Anlage: Rechtliche Rahme... / 5 Solarpflicht auf Länderebene

Die sogenannte Solarpflicht ist fester Bestandteil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. In einigen Bundesländern greift sie unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene schon heute durch unterschiedliche Ländergesetze, die in ihren Vorgaben variieren. Baden-Württemberg Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland zum 1.1.202...mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / VII. Fazit

Durch § 1a KStG wird Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Bisher wurde diese Möglichkeit bundesweit nur selten genutzt. Die Änderungen durch das Wachstumschancengesetz verbessern dieses Optionsmodell punktuell und erhöhen dessen Attraktivität. Eine schrankenlose Option zur KSt gibt es für Personenunternehmen aber wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauabweichung (WEMoG) / 5 Zusätzlich gebaute Räume

Werden Räumlichkeiten errichtet, die im Aufteilungsplan nicht vorgesehen waren, entsteht Gemeinschaftseigentum.[1] Wird das ganze Gebäude abweichend vom Aufteilungsplan an anderer Stelle auf dem Grundstück, im Übrigen aber gemäß Plan errichtet, dann steht dies der Entstehung von Wohnungseigentum nicht entgegen, wenn Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zweifelsfrei gegen...mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / V. Zurückbehaltung von Anteilen an der Komplementärgesellschaft

Die von den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG gehaltenen Geschäftsanteile an der Komplementärin (GmbH) können in bestimmten Fällen als Sonder-BV zu den funktional wesentliche Betriebsgrundlagen gehören.[18] Diese Geschäftsanteile sind dann bei einer Einbringung nach § 20 UmwStG für eine Buchwertfortführung grundsätzlich auf die Kapitalgesellschaft zu übertragen. Bei einem "e...mehr

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PV-Anlage: Installation – V... / 2 Flächenbedarf

Die für die PV-Anlage benötigte Dachfläche ergibt sich aus der geplanten Anlagengröße bzw. dem erwarteten Jahresertrag an Solarenergie. Um diesen Ertrag zu ermitteln, kann folgende Formel angewendet werden: Etwa 5 bis 6 Quadratmeter kristalline Modulfläche auf einem Steil- oder Schrägdach erzeugen ein kWp. Ein kWp erzeugt in Deutschland durchschnittlich 800 bis 1.000 Kilowat...mehr

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PV-Anlage: Energie- und Kli... / 2 Beitrag zur Energiewende

Wenn Deutschland seinen Beitrag leisten will, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss es bis spätestens 2050 klimaneutral werden. Auf dem Weg dorthin gilt es, die Etappenziele des nationalen Klimaschutzplans von 2019 zu erreichen. Im Energiesektor soll der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 80 % von erneuerbaren Energien gedeckt werden, damit die jährlichen ...mehr

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Umsatzsteuer in der Insolvenz / 3.5 Vorsteuerabzug bei Ausführung auch vorsteuerabzugsschädlicher Umsätze

Insolvenzverwalter können neben den üblichen steuerpflichtigen Umsätzen möglicherweise auch steuerfreie Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschließen (z. B. Veräußerung eines Grundstücks des Unternehmensvermögens umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). In diesem Fall ist die Vorsteuer nach der Verwaltungsauffassung entsprechend §...mehr

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Bauabweichung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Bauabweichung ist die tatsächliche Bauausführung bewusst oder unbewusst abweichend von dem zur Begründung des Wohnungseigentums erforderlichen Aufteilungsplan durchgeführt. Die Folgen der Abweichungen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Bereiche der Wohnanlage betroffen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung BGH, Urteil v. 20.7.2018, V ZR 56/17:...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.1 Kapital aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 146 Die Unterscheidung zwischen Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen ist sowohl für die Herkunft und den äußeren Anlass ihrer Entstehung als auch für die Auswirkungen von Bedeutung. Während die Ergänzungsbilanz zusätzliche (ergänzende) Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens aufnimmt oder negative (ausgleichende) Korrekturposten enthält, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.2 Verzicht des Kommanditisten auf Vergütungen

Rz. 216 Besonders unbefriedigend sind Situationen, bei denen im Gesamthandsvermögen Aufwendungen und Verluste anfallen, die im Sonderbetriebsvermögen korrespondierend zu Erträgen und Gewinnen führen. Beispiele hierfür bilden Miet- und Zinszahlungen oder Arbeitsvergütungen an die Kommanditisten. Sie können in der Gesamthandsbilanz verrechenbare Verluste und in der Sonderbilan...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.6 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht trifft in erster Linie denjenigen, der ein Grundstück oder ein Gebäude anderen Personen zugänglich macht und somit einen "Verkehr" eröffnet. Er hat dann auch für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Sicherungsverpflichtet ist daneben grundsätzlich jeder, der in der Lage ist, über die Sache zu verfügen. Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.4 Ergebnisse aus Sonderbilanzen

Rz. 189 § 15a EStG versucht, eine Verbindung herzustellen zwischen der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils und der persönlichen Haftung des Gesellschafters, dem dieser Verlustanteil steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vorgängen im Sonderbetriebsvermögen fehlt es an dieser Grundvoraussetzung. Gesellschaftsgläubiger können auf das Sonderbetriebsvermögen zwar keinen Zugriff ne...mehr

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Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 1.5 Zustimmung Drittberechtigter

Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG ist bei der Begründung, Veränderung, Aufhebung oder Übertragung von Sondernutzungsrechten die Zustimmung derjenigen erforderlich, zugunsten derer eine Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder eine Reallast besteht. Rentenschuld Bei Rentenschulden handelt es sich um Grundschulden, durch die das Grundstück nicht für eine feste Summe, ...mehr

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Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 1.2 Gegenstand potenzieller Sondernutzungsrechte

Gegenstand von Sondernutzungsrechten können sämtliche Bereiche des Gemeinschaftseigentums sein: Freiflächen – insbesondere Außen-Kfz-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen (bei Einfamilienhäusern ist es möglich, jeweils die gesamte dem Haus zugewiesene Gartenfläche zu unterwerfen;[1] Räume – insbesondere Dachböden, Keller, Garagen; Gebäudebestandteile – insbesondere Obergeschoss...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung bei verweigerter Einsicht Verweigert der Verwalter den Wohnungseigentümern die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, stellt dies einen wichtigen Grund zu dessen Abberufung dar.[1] Anmerkung: Der Verwalter kann jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Allerdings endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG erst spätestens 6 Monate nach der Abber...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 16 Brexit-Steuerbegleitgesetz (§ 37 Abs. 17 ErbStG)

Rz. 36 Durch das Brexit-Steuerbegleitgesetz vom 25.3.2019[1] wurde § 37 Abs. 17 ErbStG eingefügt. Die Vorschrift stellt jedoch nicht nur auf den- zwischenzeitlich erfolgten – Austritt am 31.1.2020 (24 Uhr) ab, sondern auch darauf, ob nicht in der Folgezeit Großbritannien und Nordirland "wie ein solcher zu behandeln ist". Daraus ist zu folgern, dass der Austritt den Zeitraum ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / f) Gewerbesteuer

Eine Familienstiftung ist nur mit ihrem Gewerbebetrieb als auch mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Die Besonderheit gegenüber Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeiten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), ist, dass Familienstiftungen dieser Gewerblichkeitsfiktion ...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 3.2 Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen

Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandsvermögen sind, sondern einem, mehreren oder allen Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Personengesellschaft dienen, sind ebenfalls notwendiges Betriebsvermögen der Gesellschaft. Es handelt sich um Sonderbetriebsvermögen der jeweiligen Gesellschafter, das in der steuerlichen Sonderbilanz des jeweiligen Gesellschaf...mehr