Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditversicherung / 3 Kautions- und Vertrauensschadenversicherung

Im Rahmen der Kautionsversicherung übernimmt das Versicherungsunternehmen Bürgschaften oder Garantien zugunsten eines in- oder ausländischen Geschäftspartners des Versicherungsnehmers. Diese Bürgschaften oder Garantien dienen dazu, gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen des Versicherungsnehmers abzusichern. Dabei ist die Kautionsversicherung mit dem von Kreditinstitut...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2.3 Freiwillige Übernahme der Lohnsteuer durch den Dritten

Grundsätzlich ist nur der inländische Arbeitgeber berechtigt und zugleich verpflichtet, vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die Summe der für sämtliche Arbeitnehmer einzubehaltenden oder zu übernehmenden Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Pflicht zum Lohnsteuerabzug geht jedoch unmittelb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2.2 Echte Lohnzahlung eines Dritten

Eine echte Lohnzahlung eines Dritten liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile als Barzuwendung von einem Dritten eingeräumt und tatsächlich erbracht werden, mit denen der Dritte wirtschaftlich belastet ist.[1] Die Leistung muss folgende Merkmale aufweisen: sie wurde im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbracht, sie wurde für den Arbeitgeber erbracht, der Arbeitgeber hat von der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwarzarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nich...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.1 Schadensersatz: unter Präventionsgesichtspunkten zu empfehlen

Ein schuldhafter Verstoß gegen vereinbarte menschenrechtliche und umweltbezogene Verhaltenspflichten kann Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB begründen, da diese Pflichten zumindest als vertragliche Nebenpflichten anzusehen sind. Der aus dem Verstoß gegen eine Verhaltenspflicht resultierende Vermögensschaden ist vom Unternehmen darzulegen und zu beweisen, was in der Praxi...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 5 Abweichende Vereinbarungen können nur individuell vereinbart werden; eine formularvertragliche Abweichung von § 566a ist zulasten des Mieters grds. nicht möglich. Eine Enthaftung des Veräußerers durch eine formularmäßige vorbereitete Erklärung eines Zwangsverwalters, dieser werde nach Übertragung der Kaution an den Erwerber aus der "bürgenähnlichen Haftung" entlassen, ...mehr

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Rechtliche Due Diligence be... / 4. Verkäufer Due Diligence

Bei größeren Transaktionen – und insbesondere in Bieterverfahren – werden regelmäßig auch Verkäufer Due Diligence-Prüfungen (Vendor Due Diligence) durchgeführt. Ziel des Verkäufers i.R.d. Vendor Due Diligence ist regelmäßig, die Vorbereitung für die Durchführung eines zügigen und professionellen Transaktionsprozesses (insb. Teamaufstellung, Einrichtung des Datenraums, Vorberei...mehr

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Rechtliche Due Diligence be... / 1. BGH v. 15.9.2023 – V ZR 77/22, GmbH-StB 2023, 345

Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Verkäufers: In seiner Entscheidung vom 15.9.2023[7] führt der BGH aus, dass wenn der Verkäufer dem Käufer im Rahmen einer Transaktion Unterlagen zur Prüfung und Kenntnisnahme in einem Datenraum zur Verfügung stellt, er seine Aufklärungspflicht dann erfüllt, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben ka...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Stellung des bisherigen Vermieters und des Erwerbers

Rz. 2 Der Gesetzgeber hält es für sinnvoll, dass der Mieter bei Mietende die geleistete Sicherheit in erster Linie vom Erwerber zurückverlangen kann, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerber die Sicherheit seinerzeit beim Eigentumswechsel tatsächlich erhalten bzw. eine Pflicht zur Rückgewähr übernommen hat. Es soll vermieden werden, dass der Mieter, gerade wenn der Eigentu...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 1.6 Haftung der Gesellschafter

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften haften persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die persönliche Haftung tritt neben die Haftung des Gesellschaftsvermögen und richtet sich bezüglich Umfangs, Fälligkeit und Einwendungen gegen die Haftung stets nach der Hauptschuld der Gesellschaft. Nur bei Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft kann die Haftung der...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.6 Haftung der Gesellschafter

Nach außen haftet die GmbH nach Eintragung in das Handelsregister für Verbindlichkeiten nur in Höhe der Stammeinlage. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht grundsätzlich nicht. Wurde die Stammeinlage eines Gesellschafters nicht (in voller Höhe) geleistet oder nachträglich ausbezahlt, lebt die Haftung des Gesellschafters jedoch in Höhe des (fehlenden) Stammkapit...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.5 Haftung der SE-Aktionäre

Anders sieht dies bei der Haftung der SE-Aktionäre aus: Hier ist der Haftungsausschluss der Mitglieder ausdrücklich in der Verordnung selbst statuiert.mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 3.7 Haftung der Gesellschafter

Hinsichtlich der Haftung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der GbR. Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und akzessorisch (unter 1.9). Haftungsbeschränkungen kommen nur durch explizite Vereinbarungen mit Gläubigern oder durch Zwischenschaltung von beschränkt haftenden Gesellschaften in Betracht.mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 4.7 Haftung der Gesellschafter

Komplementäre haften wie OHG-Gesellschafter unmittelbar, persönlich und unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft (s. 3.7). Kommanditisten haften dagegen begrenzt auf die gesellschaftsvertraglich festgelegte und im Handelsregister eingetragene Haftsumme. Bis der Kommanditist seine Pflichteinlage in entsprechender Höhe der Haftsumme an die Gesellschaft geleistet h...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.8 Haftung der Gesellschafter

Die bedeutendste Charakteristik der Kapitalgesellschaften ist die beschränkte Haftung ihrer Gesellschafter. Die Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die gegenüber ihren Gesellschaftern verselbstständigt sind (Trennungsprinzip). Diese Verselbstständigung gilt in beide Richtungen: Die Gesellschafter haften grds. nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellscha...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 2.8 Haftung der Gesellschafter

Die Gesellschafter einer GbR haften stets unmittelbar, persönlich und unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen oder einen Höchstbetrag kann nur durch Vertrag mit den Gläubigern erreicht werden.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – "GmbH"

Die GmbH ist eine vor allem im Mittelstand und bei Start-ups beliebte Rechtsform und mit 79 % aller im Handelsregister eingetragenen Firmen die populärste Kapitalgesellschaftsform in Deutschland. Die GmbH existiert bereits seit dem 20.4.1892 erlassenen GmbHG, das allerdings seither vielfach geändert und "modernisiert" wurde. 3.1 Gründung Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehr...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 4.1 Gründung

Die KG kann ebenso wie OHG und GbR durch Abschluss des Gesellschaftsvertrags und ohne Eintragung im Handelsregister gegründet werden. Beginnt sie aber die Geschäfte, bevor sie und insbesondere die begrenzte Haftung des Kommanditisten) eingetragen ist, so haftet dieser unbegrenzt für in der Zwischenzeit begründete Verbindlichkeiten. Die Gesellschaft sollte daher erst nach der...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 5 Sonderfall: Kapitalgesellschaft & Co. KG

Um die rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft zu nutzen (insb. die größtmögliche Flexibilität für die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung), dabei aber trotzdem die Haftung effektiv zu begrenzen, bietet sich die Kapitalgesellschaft & Co. KG als Sonderform der KG an. Persönlich haftender Gesellschafter der KG ist eine Gesellschaft, bei der die Haft...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 1 Übersicht Kapitalgesellschaften

Früher wurde die Entscheidung, ob Unternehmer sich in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft organisierten, häufig auf der Grundlage folgender Überlegungen getroffen: Personengesellschaften passten besser zu Familienunternehmen; sie wurden als "personalistischer" und Kapitalgesellschaften als "kapitalistischer" angesehen. Bei der Besteuerung...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.1 Gründung

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten: Am Anfang steht die Abrede der Gründer, gemeinsam eine GmbH zu errichten. In diesem Stadium – vor Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – spricht man von einer "Vorgründungsgesellschaft" in Form einer Personengesellschaft (GbR oder oHG). Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags entsteht aus der Vorgründu...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 4 Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft ist eine Abwandlung der OHG und damit mittelbar eine Abwandlung der GbR. Auch ihr gesellschaftlicher Zweck ist es, ein Handelsgewerbe zu betreiben. Der entscheidende Unterschied zur OHG liegt in der Haftung der Gesellschafter: Die KG verfügt über mind. einen persönlich haftenden Gesellschafter (den Komplementär) und Kommanditisten. Komplementäre haf...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 4.2 Registerpflicht

Die KG wird ebenso wie die OHG ins Handelsregister eingetragen. Die Angaben entsprechen denen der OHG (d. h. Firma und Sitz der Gesellschaft, Namen, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter, sowie ihre jeweilige Vertretungsbefugnis). Zusätzlich sind für die Kommanditisten ihre Haftsumme einzutragen, d. h. der Höchstbetrag ihrer Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesells...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.2 Eigenkapital und -Aufbringung

Zur Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR erforderlich, das die Gesellschafter – nach Wahl auch durch Sacheinlagen – in die Gesellschaft einbringen. Für die Eintragung in das Handelsregister ist dem Registergericht nachzuweisen, dass die einzelnen Gesellschafter mind. 25 % ihrer Stammeinlage eingezahlt haben und dies insgesamt mind. 12.500 EUR, also ...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 1.3 Eigenkapital und Kapitalaufbringung

Ein Mindestkapital gibt es bei Personengesellschaften nicht. Die Gesellschafter können selbst festlegen, mit welchem Eigenkapital sie die Gesellschaft ausstatten wollen. Die Interessen der Gläubiger werden durch die persönliche Haftung der Gesellschafter gewahrt.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3.1 Geschäftsführung

Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und können von dieser durch Mehrheitsbeschluss jederzeit abberufen werden. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, können sie die Gesellschaft nur gemeinschaftlich vertreten. Eine abweichende Regelung,...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.4 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Der GmbH Gesellschaftsanteil ist abtretbar. Sowohl die Abtretung als auch die Verpflichtung hierzu bedürfen der notariellen Beurkundung. Die Gesellschafter können grds. frei über ihre Anteile verfügen. Die Übertragung von Anteilen kann jedoch durch Bestimmung in der Satzung von der Zustimmung der Gesellschafter abhängig gemacht werden (Vinkulierung). Daneben sind die Anteile...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3 Organe der GmbH

Die GmbH hat mind. zwei Organe: die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Bei mitbestimmungspflichtigen GmbHs nach dem DrittelbG oder MitbestG ist zusätzlich ein Aufsichtsrat zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag kann freiwillig einen Aufsichtsrat oder Beirat vorsehen. 3.3.1 Geschäftsführung Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen oder...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 3.8 Zusammenfassung, Vor- und Nachteile

Die OHG ist wie die GbR von großer Dispositionsfreiheit und einer hohen Flexibilität geprägt ist. Das erleichtert die Handhabung im Einzelnen. Der "Preis", den Gesellschafter hierfür zahlen, ist wieder die persönliche Haftung.mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 1 Merkmale der Personengesellschaft

Alle Personengesellschaften haben bestimmte Eigenschaften gemein, die sie von den Kapitalgesellschaften, unterscheiden. Sämtliche Personengesellschaften bauen auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf. Sie sehen im Grundsatz die persönliche Mitarbeit und die Übernahme persönlicher Haftung durch alle Gesellschafter vor. Sie teilen auch andere Merkmale, so wie die Regelungen...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.5 Ausscheiden

Anders als durch Veräußerung kann der Gesellschafter seinen Anteil auch freiwillig durch Austritt aus wichtigem Grund, und unfreiwillig durch Kaduzierung, Zwangseinziehung und Ausschluss aus wichtigem Grund verlieren. Der ausscheidende Gesellschafter hat einen Anspruch auf Abfindung.mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 2.3 Eigenkapital und Kapitalaufbringung

Die Gesellschafter müssen weder zur Gründung der Gesellschaft noch zu ihrem Beitritt zwingend Kapital aufwenden. Es ist nur erforderlich, dass sie "Beiträge" irgendwelcher Art an die Gesellschaft leisten. Diese Beiträge können aus Bar-, Sach- oder Dienstleistungen bestehen, wie auch in der bloßen Übernahme der Haftung.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 4.3 GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft, bei der die GmbH als Komplementärin der KG eingesetzt wird, um so die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften zu vereinen. Die Haftung des Komplementärs wird so auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Mittlerweile haben ca. 20 % aller GmbHs in Deutschland allein die Rolle einer Komplementärin....mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5 Aktiengesellschaft – "AG"

Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt, die ihre Gesellschafter als Aktionäre besitzen. Nur Aktien können zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Rechtsform der AG bietet so vor allem kapitalintensiven Unternehmungen die Möglichkeit, das nötige Eigenkapital zu beschaffen. Regelmäßig (aber nicht zwingend) hat die AG deshalb eine Vielzahl von Aktionären, die im Gegenzug ...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3.1 Vorstand

Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung der AG und vertritt die AG nach innen und außen. Er führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und hat – anders als der Geschäftsführer einer GmbH – bei der Leitung weder Weisungen der anderen Organe (Hauptversammlung und Aufsichtsrat) noch Dritter zu ...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3.2 Willensbildung, Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Das oberste Willensbildungsorgan der GmbH ist die Gesellschafterversammlung; sie besteht aus den Gesellschaftern. Grundsätzlich hat sie in den gesellschaftlichen Fragen die Entscheidungskompetenz, die teilweise durch den Gesellschaftsvertrag auf die Geschäftsführung übertragen werden kann. Zwar ist das GmbHG anders als das AktG grds. dispositiv, d. h. der Gesellschaftsvertra...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.3 Regelungsregime der SE

Zwar unterliegt die SE zunächst den Bestimmungen der EU weit geltenden SE-Verordnung selbst. Die Verordnung sieht allerdings vor, dass in gewissen Regelungsbereichen nationales Recht des Sitzes greift (Recht der AG) oder sogar die Bestimmungen der Satzung der jeweiligen Gesellschaft selbst Anwendung finden. So wird etwa hinsichtlich der Organhaftung gegenüber der SE auf die n...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2 Charakteristika der Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften haben – wie die Personengesellschaften – gewisse Gemeinsamkeiten: Ihr wesentliches Charakteristikum liegt (wie die Bezeichnung "Kapitalgesellschaft" schon sagt) in der auf die Kapitalbeteiligung beschränkten Haftung ihrer Gesellschafter (was allerdings auch für die Kommanditisten einer KG gilt). Grundform der Kapitalgesellschaften als Körperschaften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 2.9 Zusammenfassung, Vor- und Nachteile

Zusammenfassend lässt sich die GbR als Grundtyp der Personengesellschaften charakterisieren: Sie bietet große Flexibilität und weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Die Gründung ist unkompliziert und schnell durchführbar. Dafür trifft die Gesellschafter eine unbeschränkte, persönliche Haftung. Die GbR eignet sich gut zur Ausgestaltung von rein internen Gesellschaftervereinb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Rechtsstellung des bisherigen Vermieters

Rz. 8 Mit dem Eigentumsübergang scheidet der bisherige Vermieter zwar aus der bisherigen schuldrechtlichen Stellung mit Rechten und Pflichten aus. Ihm verbleiben jedoch die bis dahin entstandenen Rechte (fällige Mietansprüche, fällige Schadensersatzansprüche). Nach BGH (NJW 1989, 451 f.) stehen bei Veräußerung eines vermieteten Hauses Schadensersatzansprüche gegen den nach B...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / Einführung

Umstrukturierungen von Gesellschaften werden durchgeführt, um Unternehmen an geänderte Bedürfnisse der Anteilseigner bzw. des Markts anzupassen. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) stellt hierfür u. a. mit der Verschmelzung, der Spaltung und dem Formwechsel mehrere Varianten zur Verfügung. Der Formwechsel bietet die Möglichkeit, identitätswahrend die Rechtsform einer Gesellschaft zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 2 Vor- und Nachteile der angestrebten Rechtsform GmbH

Praxis-Beispiel Umwandlung aus Handwerks-OHG Anton, Berta und Carl sind persönlich haftende Gesellschafter einer Handwerks-OHG. Sie führen alle 3 die Geschäfte und beziehen ihren Lebensunterhalt aus der OHG. Sie wollen sich wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung in eine GmbH umwandeln, wobei jeder wie bisher zu einem Drittel beteiligt werden soll. Ob ein Formwechsel vor...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.7 Folgen für die Gläubiger

Die Haftung der bisherigen, persönlich haftenden Gesellschafter für Altverbindlichkeiten bleibt bei einer Umwandlung bestehen. Der persönlich haftende Gesellschafter der bisherigen KG kann also weiter für Verbindlichkeiten, die vor der Eintragung der Bekanntmachung des Formwechsels in das Handelsregister begründet wurden, von den Altgläubigern in Anspruch genommen werden. Fü...mehr

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Formwechsel: aus anderen Re... / 7 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.3 Frachtvertrag

Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern (§ 407 Abs. 1 HGB). Damit ist wie beim Werkvertrag ein Erfolg geschuldet. Deutsches Frachtrecht gilt für die Beförderung zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen (§ 407 Abs. 3 HGB); die Beförderung über See ist ausgenommen. Der Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.5 Lagergeschäft

Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren (§ 467 Abs. 1 HGB). Er muss einen geeigneten Lagerplatz aussuchen und während der Einlagerung die Interessen des Einlagerers wahren. Der Einlagerer muss Gelegenheit zur Kontrolle und Erhaltung des Gutes haben. Bei Veränderungen des Gutes muss der Lagerhalter dem Einlagerer Anzeige ersta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.4 Speditionsgeschäft

Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes im Interesse und nach den Weisungen des Versenders zu besorgen (§ 453 Abs. 1 HGB, §§ 454 Abs. 4 HGB). Der Spediteur hat die gesamte Transportkette zu organisieren und dabei insbesondere einzelne Transportleistungen aufeinander abzustimmen. Die Verpflichtung zur Organisation bedeutet gerade ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 25 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Art....mehr