Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 13.3 Ausgleichsansprüche der Ehegatten untereinander

Rz. 291 Die beiden vorherigen Abschnitt e behandeln die Haftung im Außenverhältnis, also gegenüber außenstehenden Dritten. Im Innenverhältnis gilt der Grundsatz, dass Gesamtgutsverbindlichkeiten wirtschaftlich betrachtet von beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu tragen sind. Ausnahmen davon sind in §§ 1441, 1443 und 1444 BGB für den Fall der Einzelverwaltung durch einen Ehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.9 Verletzung der Gesundheit und des Eigentums durch Verkehrsunfälle

Rz. 68 Wie bereits oben[334] ausgeführt, ist die Situation bei Gesundheits- und Eigentumsverletzungen bei Verkehrsunfällen anders zu beurteilen. Hier wird der eine Ehegatte, der dem anderen durch einen Verstoß gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einen Schaden zufügt, nicht durch die Tatsache, dass er mit dem anderen Ehegatten verheiratet ist, von der Haftung befrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / 6.1 Grundsätze

Die Übernahme der Abwicklung von Versicherungsschäden ist für den Verwalter haftungsträchtig. Sein Fehlverhalten wird der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechend der zivilrechtlichen Zurechnungsnorm des § 31 BGB zugerechnet. Ob man den Verwalter insoweit als Repräsentanten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder schlicht als ihr Vertretungsorgan ansieht, ist in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 13 Haftungsfragen

Rz. 284 Da das Recht der Gütergemeinschaft verschiedene Vermögensmassen wie das Gesamtgut, das Sondergut und das Vorbehaltsgut kennt, existieren im Gesetz differenzierte Haftungsregelungen. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass immer nur die Ehegatten persönlich Schuldner von Verbindlichkeiten sein können; die Vermögensmassen selbst besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / 6.2 Haftungsbeschränkung

Bezüglich einer Haftungsbeschränkung im Verwaltervertrag sind die Grenzen des § 309 Nr. 7 BGB zu beachten. So ist eine Klausel unwirksam, die den Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Ebenso unwirksam ist eine Klausel, die die Verletzung von Kardin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 3.3 Ehewohnung

Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.[1] Der Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes bz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Entscheidung über das Erlöschen der Zahlungsverpflichtung aus einem Haftungsbescheid

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem FA und dem Adressaten eines Haftungsbescheids darüber, ob eine Zahlungsverpflichtung aus einem Haftungsbescheid erloschen ist, sind nicht durch Einlegung eines Einspruchs oder Erhebung einer Klage gegen den betreffenden Haftungsbescheid, sondern durch Beantragung eines Abrechnungsbescheids zu klären. FG Berlin-Bdb. v. 19.1.2023 – 9 V 903...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschäden: Abwic... / 4.3 Abwälzung eines Selbstbehalts auf den Sondereigentümer

Eine Abweichung hiervon kann durch eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen werden, was allerdings nur im theoretischen Ausnahmefall praktische Bedeutung haben kann. Befindet sich die Ursache für einen Wasserschaden (z. B. Rohrbruch) eindeutig im Sondereigentum, verlangen die Wohnungseigentümer häufig, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 9 Der Güterstand der Gütergemeinschaft

Rz. 263 Ein weiterer Wahlgüterstand für Eheleute ist die Gütergemeinschaft. Dabei handelt es sich um einen höchst seltenen und auch komplizierten Güterstand, der in der heutigen Zeit so gut wie nicht mehr vereinbart wird. Der Güterstand der Gütergemeinschaft spielt dementsprechend in der Praxis keine große Rolle. Wenn, dann ist er überwiegend noch vereinzelt in ländlich gepr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.7 Veruntreuung von Vermögen

Rz. 265 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Damit verbunden ist ein schuldrechtlicher Vertrag (unentgeltlicher Auftrag nach §§ 662 ff. BGB), der auch durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen kann, wenn auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille vorhanden ist.[329] Die Verwendung einzelner Gelder muss in diesem Fall von d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.2 Güterstand der Gütertrennung

Der Güterstand der Gütertrennung tritt ein bei ehevertraglichem Ausschluss des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung der Gütertrennung[1] ehevertraglicher Aufhebung des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung eines anderen Güterstands[2] Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag[3] Aufhebung der Gütergemeinschaft, ohne dass im aufhebende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 2 Wirkungen des gesetzlichen Güterstands während der Ehe

Rz. 2 Dem Kern nach ist auch die Zugewinngemeinschaft eine Gütertrennung, denn während der Ehe entsteht keine Gemeinschaft. § 1363 Abs. 2 BGB bestimmt, dass das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes während der Ehe nicht zu einem gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten verschmelzen. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines jeweiligen Vermögens. Rz. 3 Damit einhergehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.3 Anwendung auf sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten

Rz. 331 Nach der Rechtsprechung kann auch dann auf die Regelungen des Auftragsrechts zurückgegriffen werden, wenn ein Ehegatte dem anderen die Möglichkeit einer Kreditaufnahme dadurch verschafft oder erleichtert, dass er ihm sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten zur Verfügung stellt.[415] Der Sicherungsgeber kann bei Scheitern der Ehe gegen den anderen Ehegat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.2 Schulden im Interesse nur eines Ehegatten

Rz. 52 Bei Verbindlichkeiten, die ausschließlich im Interesse eines Ehegatten eingegangen worden sind, ist ebenfalls eine anderweitige Bestimmung dergestalt anzunehmen, dass derjenige, in dessen Interesse die Verbindlichkeit begründet wurde, diese auch alleine weiter tragen muss.[65] Dies kann der Fall sein bei der Mithaftung von Krediten für Immobilien, die im Alleineigentu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.3 Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung

Rz. 256 Auch während bestehender Ehe können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB bestehen, wenn ein Ehegatte den anderen schuldhaft an Körper oder Gesundheit schädigt. Es kommt also nicht nur ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, sondern auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Rz. 257 Bei einer vorsätzlichen Misshandlung des Ehegatten besteht ohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag zwischen den Ehegatten vor oder während der Ehe vereinbart werden[1] und kommt in der Praxis kaum vor. Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen und Gesamtgut [2]: Am Gesamtgut entsteht eine Gemeinschaft beider Ehegatten zur gesamten Hand, wobei beide Eigentümer werden.[3] Zu dem Gesamtgut gehö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 9.2 Besonderheiten aufgrund der Ehe

Rz. 229 Grundsätzlich schließt die Tatsache einer bestehenden Ehe das Entstehen gegenseitiger Schadensersatzansprüche nicht aus. Allerdings ist der Umfang der Sorgfaltspflichten gem. § 1359 BGB ermäßigt. Es kann im Einzelfall auch dazu kommen, dass sich aus der in § 1353 BGB verankerten Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergibt, dass der Geschädigte seinen Anspruch nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 10.1 Begriff

Rz. 287 Bei dem von der Rechtsprechung[355] entwickelten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch handelt es sich um ein Rechtsinstitut, welches entweder einem Verwandten – in der Regel dem einen Elternteil –, der ein gemeinsames Kind alleine unterhält (durch Betreuung und Barunterhalt), obwohl auch der andere Elternteil unterhaltspflichtig wäre, einen Ausgleichsanspruch für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Herausgabeanspruch nach Auftragsrecht

Rz. 124 Der Vollmachtgeber hat als Auftraggeber zunächst das Bestehen eines Auftragsverhältnisses zu beweisen. Hier wird ihm die regelmäßig von der Rechtsprechung angenommene Vermutung helfen, dass jede Bevollmächtigung auf einem Auftragsverhältnis beruht (wegen der Einzelheiten vgl. § 3 Rdn 6 ff.). Wurden dem Bevollmächtigten Gegenstände zur Ausführung des Auftrags überlasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung

Rz. 151 Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der längeren Verjährung, sondern auch als Drohkulisse zur Verbesserung der Vergleichsbereitschaft kann es tunlich sein, bei einer besonders dreisten Selbstbedienung den Bevollmächtigten wegen deliktischer Haftung in Anspruch zu nehmen. Horn/Schabel [83] weisen zutreffend darauf hin, dass eine unbefugte Abhebung vom Konto des Vollmachtg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung/Unmöglichkeit

Rz. 134 Um einen Bevollmächtigten bei fehlerhaftem Verhalten haftbar zu machen, muss der Vollmachtgeber gem. § 280 Abs. 1 BGB folgende Voraussetzungen beweisen: Rz. 135 In der Praxis wird meist die Tatbestandsvoraussetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 6. Entreicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB

Rz. 204 Der Bevollmächtigte, der vom Konto des Vollmachtgebers eigenmächtig Geld abhebt, wird sich in den wenigsten Fällen seiner Verpflichtung zur Herausgabe bzw. zum Wertersatz durch die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB entziehen können. Rz. 205 Eine Entreicherung liegt schon tatbestandlich nicht vor, wenn der Bevollmächtigte das Geld zur Tilg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Verzinsung gem. §§ 812, 818 f. BGB

Rz. 69 Bei eigenmächtiger Geldabhebung des Bevollmächtigten, die von Anfang an nicht durch den Auftrag gedeckt ist, besteht ein Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Gemäß § 818 Abs. 1 BGB kann der Vollmachtgeber zunächst die gezogenen Nutzungen herausverlangen. Dabei sind die tatsächlich erlangten Zinsen[39] genauso herauszugeben wie die Zinszahlunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 1. Erfüllung durch Herausgabe an den Vollmachtgeber

Rz. 158 Ein gewissenhafter und ehrlicher Bevollmächtigter wird alles, was er aus dem Auftrag erlangt hat, dem Vollmachtgeber herausgeben. Ein vorausschauender Bevollmächtigter wird sich dies auch quittieren lassen, wenn er damit rechnen muss, dass die Erben des Vollmachtgebers eines Tages sein Handeln einer kritischen Überprüfung unterziehen werden. Dann ist dem Einwand der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Erben

Rz. 30 Mit dem Tod des Vollmachtgebers treten die Erben in seine Rechtsposition ein und sind daher grundsätzlich zum Widerruf der Vollmacht berechtigt. Neben dem mangelnden Wissen, wer Bevollmächtigter war, haben die Erben regelmäßig ein Zeitproblem, weil eine Legitimation z.B. in Form eines Erbscheins manchmal erst nach Monaten vorliegt und in dieser Zeit zum Schaden des Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Kapitalanlage/Wertpapiergeschäfte

Rz. 63 Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht problematisch sind die Fälle, in denen der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber dessen Vermögen aktiv verwaltet. Zum einen sind die gesetzlichen Regelungen des Auftragsrechts völlig unzureichend, zum anderen werden zwischen den Parteien so gut wie nie Anlagerichtlinien vereinbart. Daraus folgt, dass de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2b GrEStG sind insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Europäische Gesellschaft (SE). Hinweis Ausländische Kapitalgesellschaften Ausländische Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Kapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Kontenverfügungen

Rz. 61 Hat der Bevollmächtigte über das Konto des Vollmachtgebers verfügt, kann man sich am einfachsten anhand der Kontoauszüge ein Bild vom Vertreterhandeln machen. Auch hier gilt, dass eine Überweisung noch keinen Beleg ersetzt. Diesen muss notfalls der Bevollmächtigte vom Zahlungsempfänger anfordern. In folgenden Fällen kommt eine Haftung des Vertreters in Frage:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine einmal erteilte Vollmacht ist gem. § 168 S. 2 BGB grundsätzlich frei widerruflich, und zwar unabhängig vom Bestand des Rechtsverhältnisses, aufgrund dessen sie erteilt worden ist. Nur soweit in diesem Rechtsverhältnis besondere Widerrufsvoraussetzungen oder -fristen vorgesehen sind, müssen diese beachtet werden.[1] Rz. 2 Der Widerruf der Vollmacht kann nur ausnahms...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Widerruf der Vollmacht / III. (Mit-)Bevollmächtigter/Kontrollbevollmächtigter

Rz. 22 Wenn der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte mit umfassenden Vorsorgevollmachten ausgestattet hat, könnte man daraus theoretisch ableiten, dass diese sich gegenseitig "abschießen" können. Ein Wettlauf der Widerrufe böte dann dem schnellsten Bevollmächtigten die alleinige Verfügungsmacht. Ob das dem Willen des Vollmachtgebers entspricht, erscheint fraglich. Beispiel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis können sehr unterschiedliche Formen des unberechtigten Vertreterhandelns vorkommen: vom einmaligen "Sündenfall" durch eine eigenmächtige Barabhebung bis hin zum jahrelangen Vollmachtsmissbrauch, mit dem der Vollmachtgeber systematisch enteignet wird, reichen die Fälle, in denen der Rechtsanwalt meist für die Erben retten soll, was zu retten ist. Neben die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / IV. Offensichtlicher Missbrauch der Vertretungsmacht

Rz. 36 Auch bei einem offensichtlichen Missbrauch der Vertretungsmacht muss der Vertretene das Geschäft seines Bevollmächtigten nicht gegen sich gelten lassen. Rz. 37 Beispiel Witwe W erfährt im Gespräch mit Ihrem Nachbarn N von glänzenden Geldanlagen in Luxemburg, die dieser ihr vermitteln kann. Hierzu bräuchte er allerdings mindestens 100.000 EUR in bar, die er bei nächster...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.2.1 Mietvertrag mit beiden Partnern

Bei einem von den Partnern gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag haften beide dem Vermieter als Gesamtschuldner für die Miete[1] und müssen sich daher intern auch über eine Kündigung verständigen. Eine Kündigungserklärung muss von beiden Partnern gegenüber dem Vermieter erfolgen, damit sie Wirksamkeit entfaltet. Haben die Mieter einen Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, find...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.2 Schlechtleistung

Gegen die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die schuldhafte Schlechtleistung, z. B. Ausschussproduktion, als Fall der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer bestehen in der Regel rechtliche und praktische Bedenken. Zum einen lassen sich Schlechtleistungen kaum vorhersehbar transparent definieren.[1] Zum anderen würde eine solche Vertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 6.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Vorsicht bei vorenthaltenen Informationen

Unlauter (= wettbewerbswidrig) handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.[1] Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preise so angeboten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Informationspflichten für D... / 2.1 Zwingende Informationspflichten

Der Dienstleistungserbringer muss vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags oder – sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird – vor Erbringung der Dienstleistung folgende 11 Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:[1] Familien- und Vornamen; bei rechtsfähigen Personengesellschaften (OHG und KG) und juristischen Personen (z. B. GmbH) die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Einzelfragen

Rz. 16 Konsolidierte Abschlüsse (Konzernabschlüsse) Im Konzernabschluss werden einzelne rechtlich selbständige Unternehmen zu der größeren wirtschaftlichen Einheit des Konzerns zusammengefasst und wie ein rechtlich einheitliches Gebilde behandelt (Einheitsgedanke des § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Konzernabschluss soll ergänzt um den Konzernlagebericht ein den tatsächlichen Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Mehrere Auftraggeber

Rz. 1 Die Vorschrift ähnelt § 7 RVG und besagt in Abs. 1, dass mehrere Auftraggeber grundsätzlich zu keiner Vermehrung der Gebühren führen (eine Berücksichtigung im Zehntelsatz ist möglich, s. u. Rz. 7). Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr ist aber in den Fällen möglich, in denen für StB das RVG und insofern Nr. 1008 VV RVG (Erhöhung um 0,3 für jede weitere Person) anwendbar i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Gebühren für Tätigkeiten von Mitarbeitern

Rz. 21 Nicht völlig zweifelsfrei ist die Frage zu beantworten, ob die Höhe der Vergütung beeinflusst wird, wenn die in der StBVV genannte Tätigkeiten nicht vom StB persönlich, sondern – wie es z. T. berufsüblich ist – von Angestellten des StB ausgeführt werden (vgl. auch E I – Rz. 39). Die StBVV sagt zu diesem Problem nichts. Nach der amtlichen Begründung zu § 13 soll es jed...mehr