Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anspruchsgrundlage und materielle Voraussetzungen

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 3 EStG entspricht inhaltlich dem § 50d Abs 1 S 2 und 3 EStG aF und setzt den allgemeinen Rechtsgedanken um, dass die Einbehaltung der Steuer aus Sicht des Vergütungsgläubigers ohne rechtlichen Grund erfolgt und nur durch das nachfolgende Erstattungsverfahren gerechtfertigt ist (zur Qualität als allgemeiner Rechtsgedanke BFH vom 02....mehr

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Gemeinschaft: Haftung für Verwaltung?

1 Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet jedenfalls seit dem 1.12.2020 für Pflichtverletzungen der Verwaltung. 2 Normenkette §§ 9a Abs. 1 Satz 1, 26, 27 WEG 3 Das Problem Im Jahr 2013 wird im Sondereigentum von Wohnungseigentümer K festgestellt, dass dieses mit echtem Hausschwamm befallen ist. Im Jahr 2015 beschließen die Wohnungseigentümer, den Hausschwamm entfe...mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es primär um Prozessrecht. Daneben geht es, und darum stellen wir den Fall dar, aber auch um die Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen des Verwalters in eigenen Angelegenheiten. Zu diesen "eigenen Angelegenheiten" gehörte bis zur WEG-Reform die Pflicht, Beschlüsse durchzuführen. Diese Pflicht hatte der Verwalter ...mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 6 Entscheidung

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet jedenfalls seit dem 1.12.2020 für Pflichtverletzungen der Verwaltung.mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das angefochtene Urteil unterliege schon deswegen der Aufhebung, weil es unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots des gesetzlichen Richters ergangen sei. Die Einzelrichterin hätte wegen der WEG-Reform 2020 die Sache der Kammer zur Entscheidung über die Übernahme vorlegen müssen. Denn sie habe ausweislich der Entscheidungsgründe die grundsätzliche Bedeut...mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 3 Das Problem

Im Jahr 2013 wird im Sondereigentum von Wohnungseigentümer K festgestellt, dass dieses mit echtem Hausschwamm befallen ist. Im Jahr 2015 beschließen die Wohnungseigentümer, den Hausschwamm entfernen zu lassen. In der Folgezeit streiten die Wohnungseigentümer um Einzelheiten der Erhaltungsmaßnahme. In einem Vorprozess werden die Wohnungseigentümer dann im August 2020 u. a. ve...mehr

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Jahresabschluss / 2.5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH stellen die Geschäftsführer den Jahresabschluss auf.[1] Die Feststellung obliegt grundsätzlich der Gesellschafterversammlung.[2] Die Gesellschafter beschließen mit einfacher Mehrheit.[3] Das Feststellungsrecht der Gesellschafterversammlung ist nachgiebigen Rechts.[4] Das Recht auf Feststellung kann z. B. auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss übertra...mehr

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Bestätigungsvermerk / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, den von ihnen aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist die Zusammenfassung des im Prüfungsbericht detailliert erläuterten und dargestellten Prüfungsergebnisses. Gesetze, Vo...mehr

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Haftungsverhältnisse / 2.3 Bestimmung der angabepflichtigen Beträge

Verbindlichkeiten aus der Übertragung und Begebung von Wechseln (Wechselobligo) Der angabepflichtige Betrag umfasst den Gesamtbetrag der Wechsel gemäß Art. 1 WG, für die das bilanzierende Unternehmen haftet. Das Wechselobligo beinhaltet sämtliche weitergegebenen – noch nicht eingelösten Wechsel – gemäß Art. 9 Abs. 1 WG (Aussteller) bzw. Art. 15 Abs. 1 WG (Indossant), wobei di...mehr

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Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

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Aufwendungsersatzanspruch d... / 1 Handeln im Interesse der Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Vertretungsmacht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen hat er aber nur aufgrund entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer. Im Übrigen aber ist seine Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht besch...mehr

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Verwaltervertrag: Vertrag m... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer handelt. Liegt es so, muss er die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen oder, ist es eilig, gegen diese einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Der Verwalter kann nicht in Anspruch genommen werden, da er nur Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Haftungsverhältnisse / 2 Haftungsverhältnisse im Jahresabschluss nach HGB

Angesichts des möglichen negativen Einflusses auf die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens sind bestehende Haftungsverhältnisse im Jahresabschluss offenzulegen. Sie deuten das "Damoklesschwert" an, das über dem Unternehmen hängt, und ermöglichen dem Abschlussleser ein eigenes Urteil über das Risiko. Rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Offenlegung ist § 251 HGB. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.2 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 8 Der Steuerabzug bei beschr. Stpfl. ist europarechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, auch wenn bei unbeschränkt Stpfl. kein Steuerabzug erfolgt. Die unbeschränkte und die beschr. Steuerpflicht beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Hieraus folgen zwingend unterschiedliche Steuererhebungsmodalitäten. Ein unbeschränkt Stpfl. unterliegt unmittelbar der steu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.1 Steuerabzugsverpflichteter und Vergütungsgläubiger

Rz. 147 Gemeinsame Vorschriften für den Steuerabzug sind in § 50a Abs. 5 EStG sowie in §§ 73c–73e EStDV enthalten. Die Vorschrift ist durch G. v. 19.12.2008[1] für Vergütungen, die nach dem 31.12.2008 zufließen, an die Neukonzeption der Abs. 1–4 angepasst worden. Materielle Bedeutung haben die Änderungen nur insoweit, als in S. 5 die Inanspruchnahme des Vergütungsgläubigers ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.6 Nachforderungsbescheid gegen den Vergütungsberechtigten

Rz. 188 Trotz der Haftung des Leistenden der Vergütung bleibt der Vergütungsempfänger der Steuerschuldner. Haftender und Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Der Steuerschuldner selbst darf aber unmittelbar nur in Anspruch genommen werden, wenn die Steuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, also der Bruttobetrag ohne Steuerabzug an ihn ausgezahlt wurde. Für Vergütungen, die bi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie funktioniert die Vollst... / 3 Vollstreckungsmaßnahmen durch ausländische Titel im Inland

Schuldner, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, unterliegen ebenfall den Regelungen der Brüssel-Ia-Verordnung, wenn eine Vollstreckung aus anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgt. Ausländische Titel sind gemäß § 1112 ZPO in Deutschland vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf. Es gilt auch hier, dass die im EU-Ausland ergangene Entscheidung in Deutschlan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.7 Steuerabzug nach dem StAbwG

Rz. 105a Soweit Einkünfte von Personen oder Körperschaften, die in einem nicht kooperierenden Gebiet ansässig sind, nach § 10 StAbwG über § 49 EStG hinaus als inländische Einkünfte eingestuft werden,[1] unterliegen die Vergütungen dem Steuerabzug in entsprechender Anwendung des § 50a Abs. 1–5 EStG. Der Steuersatz beträgt 15 %. Ebenfalls anwendbar sind §§ 73c–73g EStDV, sodas...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.4 Organschaft

Rz. 197 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt seit dem Vz 2001[1] nur noch die finanzielle Eingliederung (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG) der Betriebskapitalgesellschaft in das Besitzunternehmen sowie einen rechtswirksam abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG) voraus.[2] Zur Rechtswirksamkeit des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 155 Für die Frage des Rechtsschutzes im Verfahren über den Steuerabzug ist danach zu unterscheiden, ob der Rechtsschutz des Abzugsverpflichteten oder des Vergütungsgläubigers infrage steht.[1] Die Zuständigkeit für beide Verfahren liegt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zugeflossen sind, bei dem BZSt, für früher zugeflossene Vergütungen bei dem für den Vergütungss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Verfahrensvorschriften zum Steuerabzug

Rz. 152 Nach § 50a Abs. 5 S. 1 EStG entsteht die Steuer mit Zufluss der Vergütung bei dem Gläubiger.[1] Konkretisiert wird der Zeitpunkt des Zuflusses in § 73c EStDV. Maßgebender Zeitpunkt ist danach sowohl bei regelmäßiger Zahlung als auch bei Hinausschieben der Zahlung wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners als auch bei Zahlung von Vorschüssen der Zei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.3 Datenübermittlung der Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, Abs. 2b

Rz. 218 Durch das 2. DSAnpUG-EU v. 20.11.2019[1] ist mit Wirkung ab 1.1.2019 ein Abs. 2b in das Gesetz eingefügt worden. Die Bestimmung regelt die Datenübermittlung der Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Rz. 69ff.). Die mitteilungspflichtigen Stellen sind (wie bisher, Rz. 214b) das Versicherungsunternehmen, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wirksame Baustellenkoordina... / 1.3.3 Spezielle Koordinatorenkenntnisse

Spezielle Koordinatorenkenntnisse beinhalten die Kenntnis der BaustellV mit den dort aufgeführten Pflichten der Beteiligten und den Instrumenten, wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und Unterlage für spätere Arbeiten. Notwendig sind Kenntnisse über wirksames Koordinieren. Nicht zuletzt müssen rechtliche Kenntnisse zu Befugnissen, Verantwortung und Haftung des Koordina...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die Regelung im Überblick

Rz. 7 Gemäß § 18f UStG [1] kann bei Steueranmeldungen i. S. v. § 18 Abs. 1 und 3 UStG die nach § 168 S. 2 AO erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde – also im Fall einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder einer Steuervergütung – im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Das gilt entsprechend für die Festset...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3 Haftung des privaten Baumbesitzers

3.1 Haftungsmaßstab Die dargelegten Grundsätze für die Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei Straßenbäumen lassen sich nur teilweise auf die Anforderungen an die Pflichten des privaten Grundstückseigentümers übertragen.[1] Für Privatleute sind die Anforderungen i. d. R. geringer. Diese müssen nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sic...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.5.1 Zusätzliche Haftung

Übernahme der persönlichen Haftung Im Rahmen von Grundschuldbestellungen ist es die Regel, dass der Schuldner gleichzeitig durch ein Schuldversprechen[1] auch die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrags mit seinem gesamten Vermögen übernimmt. Hierfür unterwirft er sich der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.[2] Derartige Klauseln sind bei eigener ...mehr

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Wasserrechtliche Sicherheit... / 7.1 Haftung des Heizöltankbesitzers bei Leckagen

Wichtig Hohes Haftungsrisiko Inhaber einer Heizöltankanlage sollten die vorgeschriebenen Kontrollen sehr ernst nehmen und ihre Anlage auch regelmäßig warten lassen. Gelangt nämlich Heizöl durch Leckagen in das Erdreich, in das Grundwasser oder in oberirdische Gewässer, haften sie in vollem Umfang für den Schaden. Haftung für Sanierungsmaßnahmen Hier ist in erster Linie an die H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.18 Haftung des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 3a)

Rz. 54 Der mit Wirkung zum 28.6.2012 eingeführte Abs. 3a regelt die Haftung des Gemeinsamen Bundesausschusses für Amtspflichtverletzungen gegenüber Dritten. Die Verletzung der Amtspflicht nach § 839 BGB i. V. m. Artikel 34 GG bezieht sich auf die Ausübung der dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragenen Aufgaben. Die Haftung ist umfassend und erstreckt sich auf alle Personen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 2.2.1 Deliktische Haftung

Hat der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, kann er zum Ersatz des einem Dritten hieraus entstandenen Schadens verpflichtet sein. Gesetzliche Anspruchsgrundlage des Geschädigten, der meist keine vertraglichen Ansprüche geltend machen kann, ist i. d. R. § 823 Abs. 1 BGB. Danach greift die Haftung des Schädigers nur ein, wenn dieser schuldhaft, d. h....mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 1.2 Persönliche Haftung des Eigentümers

Zusätzliche Haftung Von der Reallast und dem Anspruch auf die Einzelleistungen zu unterscheiden ist die persönliche Haftung des jeweiligen Grundstückseigentümers für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen ( § 1108 Abs. 1 BGB).[1] Diese weitergehende Haftung, die allerdings vertraglich ausgeschlossen werden kann, bedeutet, dass der Eigentümer nicht n...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.4 Dingliche Haftung

Neuer Eigentümer haftetDie dingliche Haftung für öffentliche Lasten kann sich für den Erwerber des Grundstücks nachteilig auswirken. Er muss immer damit rechnen, wegen noch offenstehender Beträge herangezogen zu werden. Beispielsweise ruht der Anspruch der Gemeinde auf Erstattung der Kosten für die Herstellung eines (Kanal-)Grundstücksanschlusses regelmäßig als öffentliche L...mehr

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Tod des Mieters / 7.1 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters im Mietverhältnis (also diejenigen Personen, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eingetreten sind oder diejenigen, mit denen das Mietverhältnis gem. § 563a BGB fortgesetzt worden ist) haften für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten. Neben diesen Personen kann der Vermieter auch den Erben in Anspruch neh...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 1 Keine Haftung für übliche Abnutzungen

1.1 Abnutzungs- und Verschleißschäden Nach § 538 BGB hat der Mieter für Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht einzustehen. Zu den Veränderungen und Verschlechterungen in diesem Sinne gehören zunächst diejenigen Abnutzungen und Verschleißerscheinungen, die im Verlauf der Mietzeit infolge d...mehr

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Wasserrechtliche Sicherheit... / 7.2 Haftung für Ölschäden beim Befüllen von Heizöltankanlagen

Verursacht der Tankwagenfahrer unter Verstoß gegen seine Sorgfaltspflichten nach § 2 BVAwS einen Ölschaden auf dem Grundstück eines Kunden, haftet sein Arbeitgeber für diesen Schaden entweder aus positiver Vertragsverletzung des Ölliefervertrags (§§ 276, 278 BGB), aus unerlaubter Handlung (§§ 823, 831 BGB), wegen Gewässerverunreinigung (§ 89 Abs. 2 WHG) oder aus dem Gesichts...mehr

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Tod des Mieters / 7 Haftung der Eingetretenen (§ 563b BGB)

7.1 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters im Mietverhältnis (also diejenigen Personen, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eingetreten sind oder diejenigen, mit denen das Mietverhältnis gem. § 563a BGB fortgesetzt worden ist) haften für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten. Neben diesen Personen kann der...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 4.1 Haftung des Verkäufers

4.1.1 Einschränkung nach § 436 Abs. 2 BGB Haftung für Rechtsmängel eingeschränkt Gemäß § 436 Abs. 2 BGB haftet der Verkäufer eines Grundstücks nicht dafür, dass es frei ist "von anderen öffentlichen Abgaben und von anderen öffentlichen Lasten, die zur Eintragung im Grundbuch nicht geeignet sind". Gemeint sind damit "andere" Abgaben und Lasten, für die § 436 Abs. 1 BGB, der Ers...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2 Haftung für schuldhafte Beschädigungen

2.1 Haftungsgrundsätze 2.1.1 Verletzung von Leistungspflichten Wird eine vertragliche Leistungspflicht verletzt, wandelt sich der dem Vermieter zustehende Anspruch auf Erfüllung nur unter den Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 BGB – also nach Fristsetzung – in einen Anspruch auf Schadensersatz in Geld um. Hierzu zählen im Wesentlichen 3 Gruppen von Vertragsverletzungen: Ist der Mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.5 Haftung des Wohnungsmieters

Dagegen ist für die Gefahren der Wohnung regelmäßig der Mieter allein verantwortlich, da er die größere Bestimmungsmöglichkeit hat. Er haftet seinen Gästen und Besuchern für den verkehrssicheren Zustand der Räume, zu denen er den Zutritt gestattet hat.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflicht Mietmängel / 4 Formularvertragliche Haftung

Eine Formularklausel, wonach der Mieter "für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ersatzpflichtig ist", ist wirksam.[1]mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.5 Haftung

2.5.1 Rangfolge Vorrangige Haftung des persönlich Beitragspflichtigen Zwar hat der Eigentümer wegen einer Abgabe, die als öffentliche Last auf seinem Grundbesitz ruht, die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden. Jedoch ist der persönlich Beitragspflichtige grundsätzlich vorrangig vor dem nur dinglich Haftenden in Anspruch zu nehmen. Begründet wird dies wie folgt[1]: D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschädigung der Mieträume / 3 Haftung bei Sachversicherung

3.1 Grundsätze zum Regressverzicht Ist der vom Mieter verursachte Schaden durch eine vom Vermieter abgeschlossene Sachversicherung (Gebäudeversicherung, Leitungswasserversicherung, Feuerversicherung und dergleichen) gedeckt und fällt dem Mieter lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last, dann ist der Vermieter verpflichtet, die Versicherung in Anspruch zu nehmen oder auf Scha...mehr