Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Persönliche Rechtsscheinhaftung des Vertreters einer Unternehmergesellschaft

Zusammenfassung Tritt eine Unternehmergesellschaft im Außenverhältnis ohne Angabe der Rechtsform und des Zusatzes der Haftungsbeschränkung auf, haftet der handelnde Vertreter persönlich. Der Beklagte war zuerst Prokurist und später alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der V. UG. Die V. UG ist im Bereich Anlageberatung und Finanzvermittlung tätig. Der Kläger investier...mehr

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Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Neben einer GmbH kommt auch der Geschäftsführer als Verantwortlicher gem. der DSGVO in Betracht. Damit besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand für die Außenhaftung des Geschäftsführers. Der Kläger strebte die "Mitgliedschaft" bei einer GmbH an. Vor dem Hintergrund dieser Mitgliedschaftsanfrage hatte der Geschäftsführer im Namen der GmbH – aber ohne die Einw...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 6.8 Anlage FE-VM

Die Anlage FE-VM betrifft ausschließlich Kommanditisten und Beteiligte einer Personengesellschaft/Gemeinschaft, deren Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist. Hier greift die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15a EStG. Um ermitteln zu können, ob sich ggf. ein nur verrechenbarer Verlust ergibt, sind die dortigen Angaben erforderlich. Außerdem betrifft ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gegenstand der Steuerbefreiung, begünstigte Unternehmer

Rz. 12 Mit diesem Begriff dürften in erster Linie die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs, aber auch der Barzahlungsverkehr gemeint sein. Eine Überweisung i. S. v. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL ist nach der Rechtsprechung des EuGH[1] ein Vorgang, der in der Ausführung eines Auftrags zur Übertragung einer Geldsumme von einem Bankk...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Haftung nach § 75 AO

Hier darf und muss der Steuerberater tätig werden, da die Abgabenordnung mit zu den relevanten und originären Aufgabengebieten des Steuerberaters gehört. § 75 AO sieht die Haftung des Betriebsübernehmers für Steuerschulden des Verkäufers vor.[1] Der Käufer haftet unter ganz bestimmten Voraussetzungen, d. h. wenn die Übereignung eines Unternehmens (oder eines gesondert geführte...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Haftung nach § 25 HGB

Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartnern bekannte Firma fortzufü...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Haftung des Käufers für Altverbindlichkeiten

4.1 Haftung nach § 25 HGB Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartner...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.2 BGB-Anteil

Der Käufer tritt in die Rechtsstellung des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten nach den §§ 705 ff. BGB und dem Gesellschaftsvertrag ein. Dies bedeutet die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung des neuen Gesellschafters für alle bestehenden rechtsgeschäftlich begründeten und gesetzlichen Verbindlichkeiten mit dem Betriebs- und Privatvermögen,[1] unabhängig von d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierten Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vor...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Steuer- und Sozialversicherungs-/Betriebsprüfungsklausel

Seitens des Steuerberaters muss der Hinweis an den Mandanten erfolgen, dass Steuern zum Übernahmestichtag entstanden sein können, die aber erst nach der Übergabe zur Zahlung fällig sind und infolge von Betriebsprüfungen, Steuerfahndungen und weiterer Veranlagungstätigkeit seitens des Finanzamts es zu auch vom Verkäufer nicht erkannten und erwarteten Steuernachforderungen kom...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebs ist für viele Unternehmer eine solide Basis für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit im Verhältnis zur Existenzgründung. Die Vorteile des Unternehmenskaufs sind u. a., dass der Käufer neben dem Betrieb auch Kunden, Lieferanten und Mitarbeiterstamm übernehmen und von dessen Erfahrungen profitieren kann. Diesen Vorteilen kön...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Besonderheiten bei Kauf einer Gesellschaftsbeteiligung

Dem Steuerberater ist es erlaubt, Gesellschaftsverträge nebst Gesellschafterbeschlüssen z. B. unter dem Gesichtspunkt der Gewinnverteilungsregelungen (steuerliche Auswirkungen beim Mandanten) zu sichten. In Zusammenhang mit Bilanzen, Abschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen kann und muss er den Käufer-Mandanten über offensichtliche wirtschaftliche Risiken aufklären, z. B. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

BGH, Urteil v. 16.6.2016, IX ZR 23/15 (Kündigt der Schuldner dem Gläubiger einer in den Vormonaten deutlich angewachsenen fälligen Forderung an, im Fall des Zuflusses neuer Mittel die Verbindlichkeit nur durch eine Einmalzahlung und zwanzig folgende Monatsraten begleichen zu können, offenbart er dem Gläubiger seine Zahlungsunfähigkeit). BGH, Urteil v. 9.9.2016, IX ZR 174/15 (...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament / EFRAG / ESMA

EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess Am 23.2.2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) veröffentlicht. Entsprechend des Europäischen Grünen Deals und im Einklang mit den UN-Zielen für eine nachhal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Leitsatz 1. Wird das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben, kann das FA Lohnsteuer, die es nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat, als Nachzügler im Wege eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids innerhalb der Frist des § 259b InsO festsetzen. 2. Dem FA ist kein Verschulden an der Nichtanmeldung von Steuer- und Haftungsansprü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer, die auf den eigenen Arbeitslohn entfällt

Leitsatz Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden sind auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen. Normenke...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7. 1977 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen (Wahlrechtsverbesserungsgesetz) v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) wurden Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 mit Wirkung zum 3.8.1984 aufgehoben. Das Dritte Gesetz zur Verbesse...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (zur Anwendbarkeit auf hauptamtliche Vorstände von Krankenkassen vgl. BSG, Urteil v. 5.5.2009, B 1 KR 9/08 R), Versichertenältesten und Vertrauenspersonen bei Pflichtverletzungen. Damit ist eine über § 14 SVwG hinausgehende Haftungsbestimmung geschaffen worden, die sowohl die Haftung des Ehre...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften bei hoheitlicher Tätigkeit, nämlich § 839 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2 Rechtspraxis

2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.2 Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 3 Bei Schäden, die dem Versicherungsträger aus einer Pflichtverletzung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen entstehen, ist die Haftung des Amtsinhabers gegenüber dem Versicherungsträger auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Pflichten ergeben sich aus Gesetz, Satzung und Einzelanweisung. Über Art und Umfan...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 3 Literatur

Rz. 6 Erftmeyer/Dudda, Die Aufgaben des Verwaltungsrates in der gesetzlichen Krankenversicherung, BKK 2008 S. 32. dies., Amtsenthebung und Entbindung von Kassenvorständen, KrV 2009 S. 197. Pfohl/Sichert/Otto, Die Pflicht zur Anzeige von Insolvenz (§ 171b Abs. 2 SGB V) – Bestand, Mangel und Folgen der Erklärung des Vorstands der Krankenkasse, NZS 2011 S. 8. Schüller, Die Haftung...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.4 Verjährung

Rz. 5 Die Verjährung des Anspruches des Versicherungsträgers gegen ein Organmitglied tritt gemäß § 199 BGB 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem der Versicherungsträger Kenntnis erlangt hat; unabhängig davon nach 10 Jahren ab der Entstehung des Anspruchs.mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7. 1977 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen (Wahlrechtsverbesserungsgesetz) v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) wurden Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 mit Wirkung zum 3.8.1984 aufgehoben. Das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.3 Forderungsverzicht

Rz. 4 Aufgrund der Regelung in Abs. 3 ist es dem Versicherungsträger untersagt, im Voraus auf den Ersatz eines noch nicht entstandenen Schadens zu verzichten. Soweit der Schaden bereits eingetreten ist, entscheidet der Vorstand über einen Forderungsverzicht gegenüber den betroffenen Personen. Lediglich soweit es sich um eine Pflichtverletzung eines Vorstandsmitgliedes handel...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.1 Wesen und innere Struktur

Rz. 1 Der handelsrechtliche Begriff der Kommanditgesellschaft wird in § 161 Abs. 1 HGB definiert. Nach § 161 Abs. 2 HGB ist eine Kommanditgesellschaft eine Handelsgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB, sofern der Zweck der Gesellschaft auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Fehlt ein solcher Gesellschaftszweck, ist von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.2 Gründung

Rz. 4 Bei der Gründung einer Kommanditgesellschaft ist zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis[1] zu differenzieren.[2] Im Innenverhältnis erfolgt die Gründung durch einen formlos abzuschließenden Gesellschaftsvertrag. In diesem muss klar festgelegt sein, dass mindestens ein Gesellschafter die persönliche Haftung übernimmt, während die anderen Gesellschafter nur beschrän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.4 Abgeltung der ESt durch den Lohnsteuerabzug (Abs. 4)

Rz. 21 Wenn für einen Stpfl. mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen LSt einbehalten worden ist, eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt, dann gilt die ESt, die auf diese Einkünfte entfällt, gem. § 46 Abs. 4 S. 1 EStG für den Stpfl. durch den LSt-Abzug als abgegolten, soweit er nicht für zu wenig einbehaltene LSt in Anspruch genommen ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.7 Haftung des Insolvenzverwalters für Masseforderungen der Arbeitnehmer

Praxis-Beispiel Weiterbeschäftigung trotz Masseunzulänglichkeit Der Insolvenzverwalter beschäftigt Arbeitnehmer weiter, obwohl er erkennen konnte, dass die Entgeltansprüche nicht aus der Masse bezahlt werden können. Der Insolvenzverwalter haftet nicht persönlich für die Zahlung des Arbeitslohns der weiterbeschäftigten Arbeitnehmer, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986 S. 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996 S. 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Mögl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Geltendmachung der Einwendungen

Rz. 2 Der Erbe hat auch diese Einwendungen im Wege der Klage geltend zu machen (§ 785 ZPO). Er muss seinerseits die Rechte des § 782 ZPO noch geltend machen können, darf also nicht unbeschränkt allen Nachlassgläubigern gegenüber haften (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 783 Rn. 2). Einen Vorbehalt nach § 305 Abs. 1 ZPO setzt der Schutz nicht voraus, da er beim Privatgläu...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9.2 Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell

Hat der Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell getroffen, gliedert sich das Arbeitsverhältnis in eine sog. Arbeitsphase und eine sich anschließende Freistellungsphase. Der Betriebserwerber haftet nur für Ansprüche des Arbeitnehmers, wenn die Arbeitsphase nach der Insolvenzeröffnung noch andauert. Fällt der Betriebsübergang dage...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Von der endgültigen Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die aufschiebenden Einreden der §§ 2014 und 2015 BGB zu unterscheiden. Die Erhebung der sog. Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB) und der Einrede des Aufgebotsverfahrens (§ 2015 BGB) bewirken, dass in das Urteil der Vorbehalt (§ 305 Abs. 1 ZPO) der beschränkten Erbenhaftung aufgenommen wird (vgl. Damrau/Tank/Gott...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren (Absatz 1)

Rz. 3 Die Bewilligung der Räumungsfrist setzt einen Antrag des Schuldners voraus. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor dem im Vergleich festgelegten Räumungstermin gestellt werden. Auf die nach § 794a Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ermittelnde Frist für die Anbringung des Antrags auf Verlängerung der Räumungsfrist ist § 222 ZPO unmittelbar anwendbar (LG Berlin, MDR 2020, 953). Der A...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 11 Für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der besonderen Ausschüsse, also nicht für die Bediensteten der Versicherungsträger, die Ausschussmitglieder sind, gelten gemäß Abs. 3 die für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane bestehenden Vorschriften der §§ 40 bis 42. Darin werden die ehrenamtliche Tätigkeit, ihre Entschädigung sowie die Haftung der Ausschussmitglieder...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift dehnt die Klage nach den §§ 782, 785 ZPO auf die Privatgläubiger (Eigengläubiger) des Erben aus. Dies ist deshalb notwendig, weil andernfalls die Privatgläubiger des Erben (anders als die Nachlassgläubiger) auf die unter dem Schutz des § 782 ZPO stehenden Nachlassgegenstände zugreifen könnten, denn nach Annahme der Erbschaft haftet der Erbe auch für die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 3 Literatur

Rz. 12 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GStruktG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkenbusch, Die organrechtliche Stellung des Geschäftsführers einer Krankenkasse, WzS 1992 S. 97. Füßer, Einzelgeschäftsfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.2 Mittel

Rz. 5 Hinsichtlich der Verwendung der dem Versicherungsträger zur Verfügung stehenden Mittel macht der Gesetzgeber ebenfalls deutlich, dass der Versicherungsträger nur die ihm gesetzlich übertragenen bzw. erlaubten Aufgaben erfüllen darf. Dementsprechend streng ist die Bindung der Mittel der Versicherungsträger. Sie dürfen die vorhandenen sachlichen, personellen und finanzie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.1 Insolvenzplanverfahren

Der Insolvenzplan ist das Instrumentarium zur Sanierung des Schuldnerunternehmens im Insolvenzverfahren. Gemäß § 217 InsO kann im Insolvenzplan die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Masse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach Beendigung des Verfahrens abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In einem In...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 786 Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Mit dieser Bestimmung werden die Regelungen über die beschränkte Erbenhaftung (§§ 780 bis 785 ZPO) ganz oder teilweise auf weitere (andere) Fälle der Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung ausgedehnt. Das gilt im gesamten Vollstreckungsverfahren unabhängig von der Art des Titels (§ 795 ZPO). Die Bestimmung enthält in dem Absatz 2 eine Übergangsvorsch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 781 Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung

Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift setzt voraus, dass der Erbe die Haftung an sich noch beschränken kann. Rz. 2 Sie beinhaltet den Grundsatz, dass die Zwangsvollstreckung gegen den Erben in den Nachlass und das Eigenvermögen zulässig ist, solange der Titel nicht eingeschränkt ist. Die Bestimmung gilt für jede Vollstreckung "gegen den Erben". Dabei spielt es keine Rolle, ob...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Teilung des ehelichen Gesamtguts

Rz. 3 Erfolgt die Teilung des ehelichen Gesamtguts bevor eine Gesamtgutsverbindlichkeit berichtigt ist, haftet auch derjenige Ehegatte nach § 1480 BGB dem Gläubiger gegenüber persönlich, für den zur Zeit der Teilung eine solche Haftung nicht bestand. Seine Haftung beschränkt sich nach § 1480 Satz 2 BGB auf die ihm zugeteilten Gegenstände. Weiter wird dort angeordnet, dass di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 2 Nach der Bestimmung des § 1489 Abs. 1 BGB haftet im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen Ehegatten für die Gesamtgutverbindlichkeiten persönlich, auch wenn er bis zum Tod (des anderen Ehegatten) nicht persönlich verpflichtet war. Soweit diese persönliche Haftung den überlebenden Ehegatten aber nur wegen des Eintrit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Vermächtnisnehmer

Rz. 4 Gemäß § 2187 Abs. 1 BGB kann ein Vermächtnisnehmer, der seinerseits mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses die Erfüllung insoweit verweigern, als dasjenige, was er selbst aus dem Vermächtnis erlangt, zur Erfüllung nicht ausreicht. Tritt nach § 2161 BGB ein anderer an die Stelle des beschwerten V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Die Regelung des Absatzes 2

Rz. 3 Der Ablauf des Verfahrens ist unterschiedlich und richtet sich danach, ob ein seerechtliches bzw. binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren im Inland stattfindet oder nicht (Abs. 2 Nr. 1 einerseits und andererseits Nr. 2 bzw. Nr. 3). Die Geltendmachung der Haftungsbeschränkung erfordert nach dem Urteilsvorbehalt die Errichtung eines Fonds im Sinne des Art. 11 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Minderjährige

Rz. 5 Nach § 1629a Abs. 1 S. 1 BGB ist die Haftung des Minderjährigen für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäft oder einer sonstigen Handlung für das Kind begründet haben, oder die aufgrund eines während der Minderjährigkeit erfolgten ...mehr