Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.5 Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss im Rahmen eines Mandats ist unzulässig. Einen Problembereich stellt die Haftung für telefonische Auskünfte dar.[1] Eine Haftung für telefonische Auskünfte des Steuerberaters kann ihre Grundlage grundsätzlich nur in einem Vertragsverhältnis haben. Oft kommt es aber vor, dass Mandanten außerhalb eines Beratungsvertrags "eine kurze Frage haben". Hier schüt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.4 Haftungsbegrenzung

Generelle summenmäßige Haftungsbeschränkungen sind nach § 309 Nr. 7 und § 307 Abs. 1 BGB unzulässig. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt hingegen teilweise Haftungsbegrenzungen. Nach § 67a StBerG kann die Haftung des Steuerberaters für einen fahrlässig verursachten Schaden beschränkt werden durch vorformulierte Vertragsbedingungen im Steuerberatungsvertrag auf einen Betrag von mi...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.5 Insolvenzgefahr beim Mandanten

Steuerberater beraten immer häufiger Mandanten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden bzw. in eine solche geraten. Zur Vermeidung der Haftung des Steuerberaters für einen Insolvenzverschleppungsschaden ist u. a. die Lektüre des BGH-Urteils v. 26.1.2017 [1] Pflicht.[2] Wichtig sind auch die Änderungen in der InsO ab 1.2.2021. Z. B. wurde § 15 Abs. 1 InsO neu gef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 8.3 Vereinbarungen zur Verjährung

Die Zulässigkeit von Vereinbarungen bez der Verjährung ist in § 202 BGB geregelt. Die grundsätzliche Zulässigkeit von erleichternden und erschwerenden Verjährungsregelungen ergibt sich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Hinsichtlich Verjährungserleichterungen legt § 202 BGB ausdrücklich fest, dass die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a. , dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / Zusammenfassung

Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprüche gestritten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.3 Treuhandtätigkeit

Bei Treuhandtätigkeiten müssen unterschieden werden: Umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, soweit es ganz überwiegend um rechtsbesorgende Tätigkeiten geht, verboten.[1] Insbesondere in den Geschäftsfeldern Kapitalanlage- und Steuersparmodelle sind Treuhandaufträge durch geschäftsführende Elemente ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.1 Informationsaufnahme/Informationsverarbeitung

Der Steuerberater nimmt ständig Informationen des Mandanten auf, während des persönlichen Beratungsgesprächs oder in Telefonaten bzw. über seine Mitarbeiter. Der Steuerberater muss grundsätzlich alle relevanten Unterlagen und Informationen vor der jeweiligen konkreten Beratung beim Mandanten (und beim Finanzamt) anfordern, um die Sachlage zu klären und die Rechtslage richtig ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.6 Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung durch einen Steuerberater ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig, da die wirtschaftlichen Beratungsanteile überwiegen und rechtliche Beratung im Rahmen des Aufgabenbereichs erlaubt ist.[1] Das Haftungsrisiko ist enorm: §§ 60 und 61 InsO regeln ausdrücklich die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Beteiligten (vor allem Gläubigern) und den Um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.2 Fortbildung, Wissens- und Informationsmanagement

Der Steuerberater ist nach seiner Berufsordnung verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Häufig wird das Argument "keine Zeit" angeführt, weil das Tagesgeschäft überfrachtet ist. Auch hier gibt es Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung[1] die Informationspflichten des Beraters zusammengefasst: Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.4 Sanierungsberatung

Die Sanierungsberatung enthält als wirtschaftliche Beratungsanteile die Erstellung von Sanierungsplänen und Sanierungsmaßnahmen und ist im Rahmen des Mandatsverhältnisses nach § 5 Abs. 1 RDG erlaubt.[1] Achtung Steuerberater muss sich mit SanInsFoG und StaRUG beschäftigten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ab 1.1.2021 wurde u. a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.2 Prospekthaftung

Der Prospekthaftung[1] unterliegen die Prospektherausgeber und die für die Prospekterstellung verantwortlichen Personen, d. h. u. a. die Personen, die persönliches oder typisiertes Vertrauen aus einer Art Garantenstellung in Anspruch nehmen, die Kraft ihres Berufs entsteht, oder auf einer besonderen Sachkunde beruht und die durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.6 Beweislast

Nach allgemeinen Regeln der ZPO trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsvorschrift. Auch im Prozess gegen den Steuerberater wegen Regresses muss daher der geschädigte Mandant alle seinen Schadensersatzanspruch begründenden Tatsachen, wie Zustandekommen eines Beratervertrags, Mandatsinhalt und -umfang, Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen Druckgasflasch... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 30.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Bei der Haftung gemäß § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 regelt enumerativ, welche Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unfallversichert sind. Eine Systematik der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 erfassten und in den Schutz einbezogenen Personenkreise lässt sich kaum noch ausmachen (zum Schutz bei Versicherungsfällen vgl. Rz. 5). Rz. 3 Historisch betrachtet war die GUV zunächst eine reine Arbeite...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14 Beratungshilfen und Checklisten Zwangsvollstreckung

Rz. 69a Die Beratung der an der Zwangsvollstreckung beteiligten Personen setzt die Kenntnis der Regeln der Zwangsvollstreckung voraus. Hier will der Kommentar helfen, indem er eine verständliche und für die Praxis brauchbare Kommentierung ohne großen "wissenschaftlichen Ballast" anbietet. Muster mit Erläuterungen und taktische Hinweise sollen den praktischen Wert des Werkes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.1 Dritte bei der Forderungspfändung (§§ 829 ff. ZPO)

Rz. 79 Auskunftspflicht (§ 841 ZPO) Wirksam entstanden? Wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Drittschuldner? Zustellung nur durch Gerichtsvollzieher, Aufforderung nach § 841 Abs. 1 ZPO bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgt und in Zustellungsurkunde aufgenommen? Auskunftspflicht auch bei Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) und Arrestvollstreckung (§ 930 ZP...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.1 Räumlicher, sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 48 Der Sozialplan wird – wenn es sich nicht um einen "unechten" Rahmensozialplan handelt – grundsätzlich für eine bestimmte Maßnahme vereinbart. Er gilt dann im Zweifel für diejenigen Arbeitnehmer, die von der Maßnahme betroffen sind. Äußerste Grenze der räumlichen und sachlichen Geltung ist bei Sozialplänen, die der Betriebsrat abgeschlossen hat, der Betrieb. Denn die Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4.1 Enger Ermessensspielraum der Einigungsstelle

Rz. 99 Die Einigungsstelle ist bei der Errichtung des Sozialplans an die Grundsätze – und gleichzeitig Ermessensgrenzen – des § 112 Abs. 5 BetrVG gebunden. Sie hat bei der Ausgestaltung des Sozialplans daher vor allem die sozialen Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen und auf die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens zu achten. Als soziale Belange der Arbeitnehmer ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einzahlung einer Abfindung auf ein unwirksam geführtes Zeitwertkonto begründet steuerpflichtigen Lohnzufluss

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 17.6.2021, dass Abfindungsbeträge auch dann steuerlich zugeflossen sind, wenn sie im Falle einer unwirksamen Wertguthabenvereinbarung auf ein Zeitwertkonto der Arbeitnehmer eingezahlt werden. Die anschließende Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung kann nicht steuerfrei erfolgen. Sachverhalt Ein Pharmaunterne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bußgelder und Schadensersat... / 3.1 Verhängung von Sanktionen und Geldbußen durch Aufsichtsbehörden

Sofern die Datenschutzaufsichtsbehörden aufgrund von Beschwerden Betroffener, anderweitiger Meldungen oder durch etwaige Stichproben Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erlangt haben, können sie weitere Ermittlungen und Untersuchungen, wie Datenschutzüberprüfungen, anstrengen. Beispielsweise können sie das betroffene Unternehmen anweisen, Informationen zu dem vermeintliche...mehr

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.1 (Un-) Mittelbare Verbandshaftung?

Aktuell ungeklärt ist zunächst die grundlegende Frage, ob Unternehmen allein aufgrund eines Datenschutzverstoßes eines ihrer Mitarbeiter unmittelbar für diesen haften müssen (unmittelbare Verbandshaftung) – oder ob für eine Haftung weitere Voraussetzungen erfüllt worden sein müssen. Bisher existieren zu dieser Frage noch keine Entscheidung eines höchstinstanzlichen Gerichts ...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 6.1 Einbezogene Rechtsformen

Da das Umwandlungsrecht eine Fülle von Umwandlungsfällen regelt, sollen im Folgenden praktische Arbeitshilfen in Form von Tabellenübersichten gegeben werden, um sich in den zahlreichen Vorschriften zurechtzufinden. Die nachfolgenden Übersichten beschränken sich auf die in der Praxis gebräuchlichsten Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftu...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 2 Zivilrechtliche Umwandlungsmöglichkeiten

Bei der Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen ist zivilrechtlich zwischen der Umwandlung in ein Einzelunternehmen und der Umwandlung in eine Personengesellschaft zu differenzieren:mehr

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Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer

Der Bundesrat hat am 28.5.2021 dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) zugestimmt. Durch das Gesetz wird auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer verängert. Das AbzStEntModG zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Haftung des Betreibers einer elektronischen Schnittstelle (eines elektronischen Marktplatzes)

2.1 Gefährdungshaftung (Abs. 1) Rz. 6 § 25e Abs. 1 UStG enthält die Voraussetzungen des materiellen Haftungstatbestands, der beim Eingreifen der nachfolgenden Absätze ggf. entfällt. Danach haftet für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung, wer mittels einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt (Betreiber). Diese Haftung greift je...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Keine Haftung bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(Abs. 2)

Rz. 22 Nach § 25e Abs. 2 UStG haftet der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Nach der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung haftet der Betreiber nicht, wenn der liefernde Unternehmer i. S. v. § 22f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Keine Haftung bei Nichtunternehmern (Abs. 3)

Rz. 38 Eine weitere Einschränkung der Gefährdungshaftung sieht § 25e Abs. 3 UStG vor, soweit die Registrierung beim Betreiber des elektronischen Marktplatzes nicht als Unternehmer (sondern als Privatperson) erfolgt und der Betreiber die nach § 22f Abs. 2 UStG vorgesehenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfüllt. Grundsätzlich entfällt in diesem Fall die nach § 25e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG , UStG § 25e Haftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle

1 Allgemeines 1.1 Gesetzesentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt wor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Elektronische Schnittstelle (Abs. 5)

2.5.1.1 Elektronischer Marktplatz (Abs. 5 i. d. F. bis 30.06.2021) Rz. 53 Nach § 25e Abs. 5 UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 (Rz. 2a) war statt des Handels über eine elektronische Schnittstelle (die einen elektronischen Marktplatz einschließt) der Handel über einen elektronischen Marktplatz definiert. Nach der in der alten Gesetzesfassung enthaltenen Definition ist ein elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Betreiber

2.5.2.1 Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Abs. 6 i. d. F. bis 30.6.2021) Rz. 57 Nach § 25e Abs. 6 UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist Betreiber im Sinne dieser Vorschrift, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. Rz. 58 Unter den Voraussetzungen von § 25e Abs. 1 UStG ist der B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 67 Die Vorschrift ist zusammen mit anderen Regelungen, die den Warenhandel im Internet betreffen, am 1.1.2019 in Kraft getreten.[1] Rz. 68 Die zeitliche Anwendung wird durch § 27 Abs. 25 UStG geregelt. Sie unterscheidet zwischen Unternehmern aus Drittstaaten, für die sich eine Haftung erstmals für Umsätze ab dem 1.3.2019 ergibt, und Unternehmern aus EU- bzw. EWR-Staaten, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Beispiele zum Anwendungsbereich von § 25e UStG

Rz. 62e Da die Haftung nach § 25e UStG nur eingreift, wenn sich nicht bereits eine Steuerschuld nach § 3 Abs. 3a UStG ergibt, kommen insbesondere diese haftungsbegründenden Fallgestaltungen in Betracht[1]: Lieferungen an einen Unternehmer, unabhängig von der Ansässigkeit des liefernden Unternehmers, Praxis-Beispiel Der in Köln ansässiger Antikhändler K veräußert über die elekt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ermessensausübung

Rz. 10 Nach § 191 Abs. 1 AO kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (s. auch Rz. 64). Daraus leitet sich auch für § 25e UStG ab, dass das FA ein Ermessen hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme des Betreibers der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) hat.[1] Da es sich beim Haftungsbescheid ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gefährdungshaftung (Abs. 1)

Rz. 6 § 25e Abs. 1 UStG enthält die Voraussetzungen des materiellen Haftungstatbestands, der beim Eingreifen der nachfolgenden Absätze ggf. entfällt. Danach haftet für die nicht entrichtete Steuer aus einer Lieferung, wer mittels einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt (Betreiber). Diese Haftung greift jedoch nicht in den Fällen des § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2.2 Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (Abs. 1 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 62a Die bis zum 30.6.2021 in Abs. 6 a. F. geregelte Definition des Betreibers (eines elektronischen Marktplatzes) ist ersatzlos entfallen und kann damit ab dem 1.7.2021 nicht mehr zur Abgrenzung herangezogen werden. Damit leitet sich nun aus der in Abs. 1 enthaltene Klammerdefinition ab, wer ein Betreiber ist, nämlich jeder, der mittels einer elektronischen Schnittstelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Zusammen mit § 22f UStG stellt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1.2 Elektronische Schnittstelle (Abs. 5 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 56a In der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung ist eine elektronische Schnittstelle i. S. d. § 25e UStG ein elektronischer Marktplatz, eine elektronische Plattform, ein elektronisches Portal oder Ähnliches. Deshalb ist aufgrund der sehr weiten Auslegung jeder vergleichbare elektronische Handelsplatz erfasst.[1] Dies entspricht den begrifflichen Vorgaben von Art. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Gesetzesentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 25e UStG "Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz" ist durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (ursprüngliche Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2018") neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt worden. Zusammen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Definitionen (Abs. 5 und 6)

Rz. 52 In den Abs. 5 und 6 enthält § 25e UStG die vom Haftungstatbestand als Tatbestandsmerkmale vorausgesetzten Definitionen der elektronischen Schnittstelle (Gesetzesfassung bis zum 30.6.2021: des elektronischen Marktplatzes) und des Unterstützens (Gesetzesfassung bis zum 30.6.2021: des Betreibers). Diese richten sich inhaltlich nur an § 25e UStG ("im Sinne dieser Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Offenbarungsbefugnis des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 46 Wenn andere Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen, ist das FA nach § 25e Abs. 4 S. 1 UStG berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) mitzuteilen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt. Es handelt sich hierbei um eine Offenbarungsbefugnis nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Unterstützen (Abs. 6 i. d. F. ab 1.7.2021)

Rz. 62b Unterstützen i. S. v. § 25e Abs. 1 UStG bezeichnet die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle, um es einem Leistungsempfänger und einem liefernden Unternehmer, der über eine elektronische Schnittstelle Gegenstände zum Verkauf anbietet, zu ermöglichen, in Kontakt zu treten, woraus eine Lieferung von Gegenständen an diesen Leistungsempfänger resultiert. Rz. 62c Dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2.1 Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Abs. 6 i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 57 Nach § 25e Abs. 6 UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist Betreiber im Sinne dieser Vorschrift, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. Rz. 58 Unter den Voraussetzungen von § 25e Abs. 1 UStG ist der Betreiber als Haftender ein Steuerschuldner i. S. d. § 33 Abs. 1 AO, an den der Haft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1.1 Elektronischer Marktplatz (Abs. 5 i. d. F. bis 30.06.2021)

Rz. 53 Nach § 25e Abs. 5 UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 (Rz. 2a) war statt des Handels über eine elektronische Schnittstelle (die einen elektronischen Marktplatz einschließt) der Handel über einen elektronischen Marktplatz definiert. Nach der in der alten Gesetzesfassung enthaltenen Definition ist ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift eine Website oder je...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzessystematik

Rz. 3 § 25e UStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 22f UStG "Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (bis zum 30.6.2021: "Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes"), der zeitgleich zu § 25e UStG in das Umsatzsteuergesetz integriert wurde. Beide Vorschriften enthalten wechselseitige Verweise und bedingen einander. Als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Haftungsverfahren

Rz. 63 Das Haftungsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere über den Erlass, die Anfechtung und die Aufhebung von Haftungsbescheiden. Diese Vorschriften werden durch § 25e Abs. 7 und 8 UStG ergänzt. Rz. 64 Der Haftungsbescheid muss nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO schriftlich erlassen werden. Nach § 191 Abs. 1 AO steht der Erlass eines Haftungsbescheids ...mehr