Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normaler Erbrechtsausschluss.

Rn 12 Das Ehegattenerbrecht (§ 1931) ist gem § 1933 1 und 2 ausgeschlossen, wenn der Erblasser zur Eheaufhebung berechtigt und sein Aufhebungsantrag zugestellt war (BGH FamRZ 90, 1109). Die Einreichung eines VKH-Gesuchs für einen beabsichtigten Aufhebungsantrag ist nicht ausreichend. Entfällt das Ehegattenerbrecht, ist der überlebende Ehegatte auf Unterhaltsansprüche gegen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsgegner.

Rn 5 Nach dem Wortlaut des Gesetzes richtet sich der Anspruch gegen denjenigen, der eine Anlage herstellen will oder der eine bereits errichtete Anlage hält. Beides wird von dem Störerbegriff des § 1004 umfasst. In erster Linie sind der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die Anlage errichtet werden soll oder errichtet wurde, und der Eigentümer der Anlage – ohne Rücksich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Allg Vorschriften.

Rn 39 Der Verweis auf die ›allg Vorschriften‹ führt zunächst zu §§ 291, 292 . Der Bereicherungsgläubiger kann also gem §§ 291, 288 I für den Zeitraum ab Rechtshängigkeit gesetzliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247) auf seine Geldforderung beanspruchen; §§ 352, 353 HGB und 288 II (str) sollen indes außer Betracht bleiben (Erman/Westermann/Buck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Ersatzberechtigter und -verpflichteter.

Rn 20 Ersatzberechtigt sind idR nur unmittelbar Betroffene, nicht auch mittelbar Geschädigte, denen ggü keine unerlaubte Handlung begangen wurde (Ausn: §§ 844f). Zu beachten ist, dass Personen, im Verhältnis zu denen ein Deliktstatbestand verwirklicht wurde, deren Schaden jedoch mittelbar verursacht wurde (zB ein Schockschaden bei einem Unfall, s.u. Rn 29), idS als unmittelb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist das Grundstück vermietet oder verpachtet, so erstreckt sich die Hypothek auf die Miet- oder Pachtforderung. (2) 1Soweit die Forderung fällig ist, wird sie mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt der Fälligkeit von der Haftung frei, wenn nicht vorher die Beschlagnahme zu Gunsten des Hypothekengläubigers erfolgt. 2Ist die Miete oder Pacht im Voraus zu entrichten,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 46 BGB – Anfall an den Fiskus.

Gesetzestext 1Fällt das Vereinsvermögen an den Fiskus, so finden die Vorschriften über eine dem Fiskus als gesetzlichem Erben anfallende Erbschaft entsprechende Anwendung. 2Der Fiskus hat das Vermögen tunlichst in einer den Zwecken des Vereins entsprechenden Weise zu verwenden. Rn 1 Die Norm privilegiert den Fiskus. Aus den erbrechtlichen Normen folgt die Gesamtrechtsnachfol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unübertragbarkeit der Dienste, S 2.

Rn 4 Trotz Unübertragbarkeit ist der Anspruch auf die Dienstleistung vererblich (BAG AP Nr 18 zu § 74 HGB). Ist sie (zB bei Privatsekretären oder Krankenpflegern) speziell an die Person des Dienstberechtigten gebunden, ist das Dienstverhältnis im Zweifel auflösend bedingt (BAG aaO). Im Dienstverhältnis genügt konkludente Vereinbarung, im Arbeitsverhältnis muss auflösende Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonderfall: Abstellen von Fahrzeugen.

Rn 6 Die Qualifikation des Vertrags über das Abstellen eines Kfz hat erhebliche Bedeutung für die Haftung (und evtl Pfandrecht: § 562). Handelt es sich um einen Mietvertrag, haftet der Parkplatzbetreiber für Schäden als Vermieter nach § 536a I (verschuldensunabhängig bei anfänglichem Mangel). Liegt eine Verwahrung vor, greift das allgemeine Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art. 13 ROM II 1; Art. 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 280 59; 15 AGG 7; 8 ProdHaftG 1 im internationalen Deliktsrecht Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I erstreckt die vorvertraglichen Informationspflichten auf den Vermittler. Erfüllung durch einen von beiden reicht. Erteilt der Reisevermittler diese Informationen, muss er auch über Änderungen informieren (vgl Art 250 § 1 II EGBGB). Mit Vertragsschluss endet die Pflicht (Nürnbg 7.6.2023 – 3 U 677/23 Rz 10); die anschließende Tätigkeit des Reisebüros erfolgt idR nicht m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verjährung.

Rn 76 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus cic richtet sich nach §§ 195, 199 (MüKo/Grothe § 195 Rz 8). Bei der Haftung wegen unrichtiger Angaben hat der BGH eine Angleichung dieser Frist an diejenige von § 124 abgelehnt: NJW 84, 2014, 2015. Im Anwendungsbereich des WpHG ist die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG allerdings auch auf konkurrierende Ansprüche aus ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geltendmachung der Rechte des Hypothekars.

Rn 5 Um sich seine Rechte (Rn 3–4) zu erhalten, muss der Hypothekar einer Zahlung an den Versicherten innerhalb einer Monatsfrist nach Anzeige widersprechen (§ 1128 I 2); dieser Widerspruch wirkt nur zugunsten des Widersprechenden und ist auch vor einer Schadensanzeige an den Hypothekar möglich (Königsberg OLGR 2, 147). Voraussetzung für den Beginn der Frist ist eine wirksam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mängel der Untervertretungsmacht.

Rn 21 Fehlt bei einer Untervertretung (s § 167 Rn 51 ff) die eigene Untervertretungsmacht des Untervertreters, haftet der Untervertreter aus § 179 (BGHZ 68, 391, 397). Sowohl der Hauptvertreter- als auch der Vertretene können den Vertrag genehmigen. Genehmigt der Hauptvertreter den Vertrag, entfällt die Haftung des Untervertreters aus § 179 auch bei Mängeln der Hauptvertretu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verschuldenshaftung.

Rn 10 §§ 823 ff beruhen auf dem Verschuldensprinzip und damit auf der individuellen Verantwortung (in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit, § 276) des Schädigers (Ausn: §§ 829, 833 1). Das Grundmodell der Verschuldenshaftung wird teilw modifiziert durch Beweiserleichterungen oder Beweislastumkehr (Haftung für vermutetes Verschulden, zB in §§ 831 f, 836 ff oder bei der Produk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Haftungsausschluss.

Rn 6 Die verschuldensabhängige Haftung des Zahlungsdienstleisters ggü seinem Zahlungsdienstnutzer ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Ausführung des Zahlungsauftrags aufgrund der fehlerhaften Kundenkennung nicht erfolgreich oder fehlerhaft war (vgl § 675 Rn 10). Die fehlerhafte Kundenkennung muss vom Zahlungsdienstnutzer stammen. Die Kundenkennung ist fehlerhaft, wenn sie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt allein die Kostentragungspflicht, nicht jedoch die Bestattungspflicht selbst, diese findet sich in öffentlich-rechtlichen Bestattungsgesetzen und der gewohnheitsrechtlich anerkannten Totenfürsorgepflicht (Kobl ErbR 21, 1057 [OLG Koblenz 25.03.2021 - 12 U 1546/20]) für nahe Angehörige (BGH NJW 12, 1651 [BGH 14.12.2011 - IV ZR 132/11]; Zimmer NJW 12,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Pflichtteilsberechtigte soll davor geschützt werden, dass sein Pflichtteilsanspruch durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers ausgehöhlt wird (BVerfG NJW 91, 217; BGH NJW 10, 3232, 3235 [BGH 28.04.2010 - IV ZR 73/08]; NJW-RR 07, 803, 804 [BGH 14.02.2007 - IV ZR 258/05]). Daher sieht § 2325 einen grds gegen den Erben und § 2329 einen ausnahmsweise gegen den Beschen...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 42 Nach § 2303 BGB hat grundsätzlich der Erbe die Pflichtteilslast – und zwar sowohl den ordentlichen als auch den außerordentlichen Pflichtteilsanspruch – zu tragen.[81] Rz. 43 Miterben haften daher vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für den Pflichtteilsanspruch grundsätzlich als Gesamtschuldner (§§ 2058 ff. BGB).[82] Bei der Geltendmachung des Pflichtteils...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden. 2Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8. 3Sie führt die Bezeichnung ›Gemeinschaft der Wohnungseigentümer‹ oder ›Wohnungseigentümergemeinschaft‹ gefolgt von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm betrifft den bei Grundstückskaufverträgen häufigen Fall, dass der Käufer die hypothekarisch gesicherte Schuld des Verkäufers – idR in Anrechnung auf den Kaufpreis – übernimmt. Sie erleichtert u vereinfacht die nach § 415 notwendige Genehmigung u trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass der Gläubiger normalerweise nichts gg die Schuldübernahme einzuwenden hat, da ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ohne vertragliche Regelung.

Rn 8 Zu unterscheiden sind der Verstoß gegen eine Verpflichtung zur unbedingten Übereignung und das Fehlen einer Regelung. Rn 9 (1) Ein Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer entgegen einer Verpflichtung zur unbedingten Übereignung wird sachenrechtlich wirksam, wenn er spätestens bei Übergabe ausreichend deutlich erklärt wird (BGHZ 64, 395, 397 mwN; BGH NJW 79, 213, 214;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anlageverstoß des Vermieters.

Rn 16 Der Mieter hat einen einklagbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution (Herrlein ZMR 07, 249; AG Neumünster WuM 96, 632; LG Düsseldorf WuM 93, 400; zum treuwidrigen Verlangen LG Berlin ZMR 14, 540). Zur mündlichen Absprache der Anlage in Fondanteilen vgl KG NZM 07, 402. Der Vermieter (bzw der Zwangsverwalter selbst wenn der Vermieter die Kauti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlöschen der Bindung.

Rn 10 Die Bindung endet mit dem Ablauf der gem §§ 147, 148 zu bestimmenden Annahmefrist. Bei Angeboten iRe Vergabeverfahrens ist § 10 VOL/A 2009 zu berücksichtigen (zum Eintritt der Bindungswirkung BGH NZBau 17, 176 [BGH 29.11.2016 - X ZR 122/14] Tz 27). Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden hindern die Bindung an das Angebot grds nicht, § 153. Für den Antragsempfäng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 303 BGB – Recht zur Besitzaufgabe.

Gesetzestext 1Ist der Schuldner zur Herausgabe eines Grundstücks oder eines eingetragenen Schiffs oder Schiffsbauwerks verpflichtet, so kann er nach dem Eintritt des Verzugs des Gläubigers den Besitz aufgeben. 2Das Aufgeben muss dem Gläubiger vorher angedroht werden, es sei denn, dass die Androhung untunlich ist. Rn 1 Zweck dieser Norm ist die Entlastung des Schuldners (HP/L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kraft Gesetzes, § 832 I.

Rn 4 Zur Aufsicht über Minderjährige ist der Personensorgeberechtigte verpflichtet, also Eltern, §§ 1626 I, 1626a I (bei dauerndem Getrenntleben § 1671; zur Ausgestaltung im Einzelfall und zum Verhältnis zum Umgangsrecht BeckOGK/Wellenhofer § 832 Rz 15 ff), überlebender Elternteil, § 1680, nichteheliche Mutter, § 1626a II, Adoptiveltern, § 1754 III, Vormund, §§ 1789, 1795, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonderfälle.

Rn 18 Die Haftung der Miterben für die bisherigen Gesellschaftsschulden richtet sich bei der Vererbung des Anteils eines persönlich haftenden OHG-Gesellschafters nach den §§ 126, 127 HGB. Eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass können die Erben über §§ 131 IV und 139 IV HGB herbeiführen. Dagegen haften alle Erben für Ansprüche der Gesellschaft gegen den Erblasser auf Rück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundkonzeption und Regelungstechnik.

Rn 6 Das Spektrum denkbarer Regelungstechniken im Haftungsrecht reicht von der Fallgruppenbildung (wie etwa ursprünglich im englischen Recht) bis zur umfassenden Generalklausel (wie etwa im französischen Recht). In §§ 823 ff wurde ein Mittelweg gewählt, indem 3 ›kleine‹ (eingeschränkte) Generalklauseln sowie Sondertatbestände für einzelne Regelungsbereiche geschaffen wurden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mangelhafte Ausführung.

Rn 3 Die Regelung in 1 schließt solche Ansprüche nicht aus, die nicht auf dieselben Rechtsfolgen gerichtet sind. Geht es bei den weiterhin möglichen Ansprüchen um solche wegen mangelhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags, kann insoweit eine Haftungsobergrenze von 12.500 Euro vereinbart werden. Die Möglichkeit besteht nicht, wenn ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang Ursa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auf Schadensersatz (Abs 2 S 1).

Rn 4 Bei Verschlechterung, Untergang (§ 346 II 1 Nr 3) und Unmöglichkeit aus anderem Grund (§ 275), zB wegen Herausgabe an einen Dritten, haftet der Wiederverkäufer bei Verschulden auf Schadensersatz. Da der Wiederverkäufer zur Nutzung berechtigt ist, liegt Verletzung der erforderlichen Sorgfalt nur bei unsachgemäßem Gebrauch vor (HP/Faust Rz 8 m Bsp), nicht bei normalen Fol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich der Bürge für eine bestehende Verbindlichkeit auf bestimmte Zeit verbürgt, so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei, wenn nicht der Gläubiger die Einziehung der Forderung unverzüglich nach Maßgabe des § 772 betreibt, das Verfahren ohne wesentliche Verzögerung fortsetzt und unverzüglich nach der Beendigung des Verfahrens dem Bürgen anzeigt, dass er i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die (2) Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Für bedingte Verpflichtungsgeschäfte ergibt sich ein Ersatzanspruch schon aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht gem § 241 II, deren Verletzung durch § 280 I sanktioniert wird. Den Schuldner treffen im Hinblick auf den Leistungsgegenstand leistungssichernde Nebenpflichten wie Obhuts- und Fürsorgepflichten oder auch Unterlassungspflichten (vgl MüKo/Bachmann § 241 Rz 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatbestände.

Rn 9 Das Trennungsprinzip versagt bei Vermögensvermischung. Deshalb hat die Rspr den Durchgriff auf das Privatvermögen der Mitglieder gestattet, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist (BGH NJW 06, 1344, 1346 [BGH 14.11.2005 - II ZR 178/03]), wobei das bloße Fehlen dop...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Allgemeininteressen.

Rn 122 IRd Allgemeininteressen ist insb die positive Bedeutung der gefährdenden Tätigkeit (dazu insb Soergel/Spickhoff § 823 Rz 9), also das Interesse der Allgemeinheit an der Tätigkeit als solcher, ihre soziale und ökonomische Nützlichkeit zu berücksichtigen. Rn 123 Von Bedeutung sind daneben die allgemeinen Verkehrserwartungen in Bezug auf die Sicherheit (zuletzt BGH NJW 08...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kindesbetreuung.

Rn 8 Die Pflicht des Unterhalt begehrenden Ehegatten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird maßgeblich durch die Notwendigkeit der Kinderbetreuung beeinflusst. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet aus, wenn entspr den zu § 1570 entwickelten Grundsätzen wegen des Alters des oder der Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Das bis zum Inkrafttreten des UändG pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertretung.

Rn 4 Der Vormund ist auch gesetzlicher Vertreter des Mündels, wobei der Umfang der gesetzlichen Vertretung derjenigen der Eltern entspricht. Er darf also für den Mündel grds alle Arten von Rechtsgeschäften vornehmen und ihn vor Gericht vertreten (§ 51 ZPO). Bei Rechtsgeschäften, die der Mündel nicht selbst vornehmen kann, ist seine Zustimmung erforderlich (vgl §§ 107, 108). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abstrakte Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt, Abs 2.

Rn 3 Konsequent stellt II 1 die abstrakten Sicherungsrechte wie insb Sicherungszession und Sicherungsübereignung den akzessorischen gleich. Nicht akzessorische Sicherheit idS ist auch die Sicherungsgrundschuld (§ 1192 Ia). Vertraglich können entspr Sicherheitsgestaltungen begründet werden (BGH NJW 00, 1331 f [BGH 17.02.2000 - VII ZR 51/98]; 17.9.13 – XI ZR 507/12: zu § 233)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 977 BGB – Bereicherungsanspruch.

Gesetzestext 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Der Anspruch erlischt mit dem Abl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgegenstand.

Rn 1 § 675 enthält einerseits Regeln zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§ 675 I) und andererseits Regeln über die Haftung für Rat und Empfehlung (§ 675 II). Gewinnspieldienste sind nach ihrer jeweiligen Ausgestaltung als Werkverträge oder Geschäftsbesorgungsverträge anzusehen. Der mit der Textform verbundene Übereilungsschutz soll die besonders gefährlichen telefonischen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Befreiung.

Rn 4 Der Erblasser kann den Vorerben nach § 2136 von der Vorschrift des § 2131 befreien. Befreit er ohne weiteres, so haftet der Vorerbe nicht einmal mehr für grobe Fahrlässigkeit, sondern nur für Vorsatz (§ 276 III). Der Erblasser kann den Vorerben aber etwa auch in der Weise befreien, dass er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Nicht befreien kann der Erblasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Rechtsfolgen.

Rn 72 Nach der Rspr muss der Vertretene das Vertretergeschäft im Fall eines evidenten Vollmachtsmissbrauchs gem § 242 nicht gegen sich gelten lassen (BGH NJW 99, 2883, 2884; aA für Nichtigkeit des Vertretergeschäfts gem § 138 WM 08, 1911 Rz 13). Diese Rechtsfolge ist nach hM zu verbinden mit einer analogen Anwendung der §§ 177 ff , weil dies den Interessen des Vertretenen bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es den Nachlassgläubigern, Druck auf den Erben auszuüben, um an Informationen über den Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu gelangen. Diesem Recht entspricht aber keine im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbare Pflicht. Der Erbe hat, wenn er diese Obliegenheit verletzt, Nachteile in Form einer nicht mehr beschränkbaren Haftun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Hinweise.

Rn 5 Zur spezielleren Verjährung eines Kaufpreisanspruchs nach Art 53 CISG vgl BGH 23.10.13 – VIII ZR 423/12; zur Verjährung der Haftung der BGB-Gesellschafter analog § 126 HGB vgl BGH 12.1.10 – XI ZR 37/09 Rz 40 f; zur Ausfallhaftung nach § 24 GmbHG BGH 18.9.18 – II ZR 312/16; zu Schadensersatzansprüche ggü dem Konkursverwalter BGH NJW-RR 14, 1457 [BGH 17.07.2014 - IX ZR 30...mehr

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zfs 08/2024, Zur Verwertung... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat vorläufig Erfolg und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht (§ 538 Abs. 2 ZPO). 1. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Berufung zulässig. Insbesondere wurde das Rechtsmittel ausreichend begründet. Gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3 ZP...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 6 § 312c ist allein auf entgeltliche Verträge anzuwenden (s dazu § 312 Rn 5). Für den unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossenen Schuldbeitritt soll dies nicht der Fall sein, weil der Schuldbeitretende keinen Anspruch auf die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung erwerbe, sondern einseitig die Haftung für die Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenz.

Rn 10 In der Insolvenz des Vollmachtgebers gilt § 117 I InsO (BGHZ 155, 87, 90 f zum Gesamtvollstreckungsverfahren gem §§ 5, 7 GesO), der eine Beeinträchtigung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters verhindern soll, wobei str ist, inwieweit die Vorschrift nur klarstellende oder konstitutive Bedeutung hat (Schilken KTS 07, 1, 3 ff). § 117 I InsO ist a...mehr